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Vanessa C. Duss Jacobi - Erste Europäische Internetzeitschrift für ...

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mit dem öffentlichen Interesse an öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Rege ist das Interesse<br />

an Fällen aus dem Bau- und Planungsrecht, dem Umweltrecht, politisch umstrittenen<br />

Grossvorhaben 98 oder bei kleineren Fällen, sofern Enteignungsfragen, Auszonungen und<br />

Nichteinzonungen oder der gesetzmässige Verlauf von Infrastrukturwegen behandelt werden,<br />

sowie bei Sozialhilferechtsfällen und Staatshaftungsfragen. Selten wird hingegen von<br />

Ausländerrechtsfällen, von steuerrechtlichen Entscheiden sowie von Fällen der sozialversicherungsrechtlichen<br />

Abteilung berichtet – im ersten Fall wegen der Ähnlichkeit der Fälle,<br />

im zweiten wegen mangelnder öffentlicher Verhandlung und Publikation der Urteile, und<br />

im dritten weil die grossen politisch umstrittenen Fälle meist in der Zuständigkeit der verwaltungsrechtlichen<br />

Abteilung liegen und sich die Medien nicht in der Lage sehen und sich<br />

auch nicht die Mühe machen, aus der Fülle der Fälle die bedeutenden und damit erzählwürdigen<br />

herauszugreifen. Weiter sind Themen zu nennen, die punktuell Interesse weckten,<br />

weil sie gerade „en vogue“ waren 99 und solche, die das Gericht über Jahre immer wieder<br />

beschäftigten 100 . Die Wahl zur Berichterstattung hängt entscheidend davon ab, ob eine öffentliche<br />

Verhandlung geführt wird – auch wenn dies nur ein kleiner und immer kleiner<br />

werdender Teil der juristischen Arbeit darstellt. Denn: hier präsentiert sich das Gericht gegen<br />

aussen. Es arbeitet sichtbar, auch wenn dieser Auftritt sich meist auf eine öffentliche<br />

Urteilsberatung beschränkt und zudem auch noch immer mehr abnimmt. 101 Auch der Charakter<br />

der Verhandlungen hat sich verändert: während Spontaneität in der Diskussion zunächst<br />

noch vorhanden war, lesen die RichterInnen 102 heute vorfabrizierte Statements ab<br />

Blatt. Beidem trauern die Medien nach und lassen den Ruf nach vermehrt kontroversen<br />

Diskussionen aufkommen. Für sein Akkreditierungssystem, das es bereits in den 1980-ern<br />

besass, bekommt das Verwaltungsgericht viel Lob: den akkreditierten Journalisten wurde<br />

seit Anbeginn die Listen der öffentlich verhandelten Fälle, begleitet von einer kleinen<br />

Sachverhaltszusammenfassung, 10 Tage vor dem Verhandlungstag zugestellt, 103 später<br />

legte es sogar einmal im Monat alle schriftlichen Urteile <strong>für</strong> die Journalisten zur Einsicht<br />

auf. Einzige Auflage <strong>für</strong> eine Akkreditierung ist nach wie vor eine „sachgerechte Berichter-<br />

98 Wie die Erhöhung der Grimselstaumauer, den Bau der Kehrichtverbrennungsanlage Thun oder des Ein-<br />

kaufszentrums Bern Westside.<br />

99 Wie z.B. Fälle des bäuerlichen Bodenrechts anfangs der 1990-er Jahre, Fälle zum Wohnraumerhaltungsgesetz,<br />

und seit Ende der 1990-er Jahre Beschwerden gegen die überall installierten Mobilfunkantennen.<br />

100 Beispielsweise das berühmte Kamata-Gebäude an der Autobahnausfahrt Muri oder der Fall des Jugendstilhotels<br />

Alpina in Gstaad, in welchem über die Rechtmässigkeit des Abbruchs verhandelt wurde, als<br />

das Gebäude bereits gesprengt worden war und eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands<br />

überhaupt nicht mehr möglich war. Dem Streit über den Abbruch folgte ein nicht minder erbitterter<br />

Streit um den Neubau, wo allein das Referat des verwaltungsgerichtlichen Referenten drei volle Stunden<br />

dauerte.<br />

101 In den 1980-er Jahren fanden wöchentlich eine bis drei öffentliche Verhandlungen statt, Ende der 1990er<br />

Jahre wurde der Wochen- zum Monatsrhythmus und ab 2005 sank er weiter auf sechs, 2006 drei,<br />

2007 keine und 2008 eine öffentliche Verhandlung.<br />

102 Nicht nur der Referent.<br />

103 Bei den Gerichten der Straf- und Ziviljustiz sollte es viel länger dauern, bis über die Verhandlungsdaten<br />

orientiert und gewisse schriftliche Unterlagen erhältlich wurden.

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