Vanessa C. Duss Jacobi - Erste Europäische Internetzeitschrift für ...
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giales Zusammenwirken der drei Staatsgewalten daraufhin, richtiges Recht zu schaffen.<br />
Und dazu sollte auch die selbsternannte, vierte Gewalt, die Medien, verpflichtet werden.<br />
Dabei soll das Selbstbewusstsein allerdings nicht in selbstherrlichen Dünkel umschlagen,<br />
ist gegenteils dessen erklärter Feind’, das justizielle Selbstbewusstsein ist denn auch der<br />
Drillingsbruder der beiden vornehmen Richtertugenden „Bescheidenheit“ und „Redlichkeit“.<br />
Sinnigerweise eine verantwortungsbewusste Zurückhaltung bei der Ausübung richterlicher<br />
Macht’ zu fordern (wie es der Beitrag tut), ist voll und ganz legitim.<br />
Gruppe 1.2: Aussensicht, privat(wirtschaftlich)er Bereich<br />
Die zweite Gruppe der Beiträge mit Blickwinkel von ausserhalb des bernischen Verwaltungsgerichts<br />
aber von innerhalb des öffentlichen Sektors besteht aus folgenden Beiträgen:<br />
• Dr. Ernst Giger (Steuerexperte und Fürsprecher, Muri bei Bern, Lehrbeauftragter <strong>für</strong><br />
Unternehmenssteuerrecht an der Universität Bern), Ein Streifzug durch die Rechtsprechung<br />
des bernischen Verwaltungsgerichts zum Unternehmenssteuerrecht, S. 169<br />
– 204.<br />
• PD Dr. Ueli Kieser (Rechtsanwalt, Zürich, Lehrbeauftragter <strong>für</strong> Sozialversicherungsrecht<br />
an den Universitäten Bern und St. Gallen), Der Einfluss der sozialversicherungsrechtlichen<br />
Rechtsprechung im Kanton Bern auf das Bundesgericht, S. 204 –<br />
228.<br />
• Stefan Wyler, Fürsprecher (Redaktor „Der Bund“), Eine Aussensicht – wie ein Journalist<br />
das Berner Verwaltungsgericht erlebt (Symposiumsbeitrag), S. 307 – 319.<br />
• Samuel Lemann (Rechtsanwalt, Bern), Das Verwaltungsgericht aus Anwaltssicht, S.<br />
321 – 336.<br />
• Heinz Däpp (Journalist und Satiriker), Ds Verwautigsgricht (Syposiumsbeitrag), S.<br />
587 – 593.<br />
Dr. Ernst Giger führt auf einem ‚Streifzug durch die Rechtsprechung des bernischen Verwaltungsgerichts<br />
zum Unternehmenssteuerrecht’, die er anhand der in der „Monatsschrift<br />
<strong>für</strong> bernisches Verwaltungsrecht und Notariatswesen (MBVR)“ und später als „Bernische<br />
Verwaltungsrechtsprechung (BVR)“ publizierten Urteile in Sachen Unternehmenssteuerrecht<br />
darstellt – Unternehmenssteuerrechtsprechung als Exzerpt sozusagen, denn die publizierten<br />
Entscheide (über 15'000 betreffend Steuern und Abgaben in den 100 Jahren von<br />
1909 bis 2009) stellen eine vom Gericht bewusst gewählte Einheit dar. Ob sie <strong>für</strong> die<br />
Rechtsprechung auch tatsächlich repräsentativ sind, muss der Laie dem Gericht glauben –<br />
überprüfen kann er nicht angesichts der grossen Masse. In der Zeit von 1909 88 bis 1940<br />
stellten die Steuerjustizverfahren einen wesentlichen Teil der Verwaltungsgerichtstätigkeit<br />
dar, danach verloren die steuerrechtlichen Themen <strong>für</strong> das Verwaltungsgericht an eigenständiger<br />
Bedeutung, weil strittige Fragen meist gleichzeitig die Wehrsteuer (seit 1981 di-<br />
88 Mit dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, welches die oberinstanzlichen Rekursentscheide von<br />
der Verwaltung (Finanzdirektion), bzw. vom Regierungsrat auf die neu geschaffene kantonale Rekurskommission<br />
übertrug und die Steuerbeschwerde ans Verwaltungsgericht als neues Rechtsmittel in Einkommenssteuersachen<br />
einführte.<br />
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