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Vanessa C. Duss Jacobi - Erste Europäische Internetzeitschrift für ...

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giales Zusammenwirken der drei Staatsgewalten daraufhin, richtiges Recht zu schaffen.<br />

Und dazu sollte auch die selbsternannte, vierte Gewalt, die Medien, verpflichtet werden.<br />

Dabei soll das Selbstbewusstsein allerdings nicht in selbstherrlichen Dünkel umschlagen,<br />

ist gegenteils dessen erklärter Feind’, das justizielle Selbstbewusstsein ist denn auch der<br />

Drillingsbruder der beiden vornehmen Richtertugenden „Bescheidenheit“ und „Redlichkeit“.<br />

Sinnigerweise eine verantwortungsbewusste Zurückhaltung bei der Ausübung richterlicher<br />

Macht’ zu fordern (wie es der Beitrag tut), ist voll und ganz legitim.<br />

Gruppe 1.2: Aussensicht, privat(wirtschaftlich)er Bereich<br />

Die zweite Gruppe der Beiträge mit Blickwinkel von ausserhalb des bernischen Verwaltungsgerichts<br />

aber von innerhalb des öffentlichen Sektors besteht aus folgenden Beiträgen:<br />

• Dr. Ernst Giger (Steuerexperte und Fürsprecher, Muri bei Bern, Lehrbeauftragter <strong>für</strong><br />

Unternehmenssteuerrecht an der Universität Bern), Ein Streifzug durch die Rechtsprechung<br />

des bernischen Verwaltungsgerichts zum Unternehmenssteuerrecht, S. 169<br />

– 204.<br />

• PD Dr. Ueli Kieser (Rechtsanwalt, Zürich, Lehrbeauftragter <strong>für</strong> Sozialversicherungsrecht<br />

an den Universitäten Bern und St. Gallen), Der Einfluss der sozialversicherungsrechtlichen<br />

Rechtsprechung im Kanton Bern auf das Bundesgericht, S. 204 –<br />

228.<br />

• Stefan Wyler, Fürsprecher (Redaktor „Der Bund“), Eine Aussensicht – wie ein Journalist<br />

das Berner Verwaltungsgericht erlebt (Symposiumsbeitrag), S. 307 – 319.<br />

• Samuel Lemann (Rechtsanwalt, Bern), Das Verwaltungsgericht aus Anwaltssicht, S.<br />

321 – 336.<br />

• Heinz Däpp (Journalist und Satiriker), Ds Verwautigsgricht (Syposiumsbeitrag), S.<br />

587 – 593.<br />

Dr. Ernst Giger führt auf einem ‚Streifzug durch die Rechtsprechung des bernischen Verwaltungsgerichts<br />

zum Unternehmenssteuerrecht’, die er anhand der in der „Monatsschrift<br />

<strong>für</strong> bernisches Verwaltungsrecht und Notariatswesen (MBVR)“ und später als „Bernische<br />

Verwaltungsrechtsprechung (BVR)“ publizierten Urteile in Sachen Unternehmenssteuerrecht<br />

darstellt – Unternehmenssteuerrechtsprechung als Exzerpt sozusagen, denn die publizierten<br />

Entscheide (über 15'000 betreffend Steuern und Abgaben in den 100 Jahren von<br />

1909 bis 2009) stellen eine vom Gericht bewusst gewählte Einheit dar. Ob sie <strong>für</strong> die<br />

Rechtsprechung auch tatsächlich repräsentativ sind, muss der Laie dem Gericht glauben –<br />

überprüfen kann er nicht angesichts der grossen Masse. In der Zeit von 1909 88 bis 1940<br />

stellten die Steuerjustizverfahren einen wesentlichen Teil der Verwaltungsgerichtstätigkeit<br />

dar, danach verloren die steuerrechtlichen Themen <strong>für</strong> das Verwaltungsgericht an eigenständiger<br />

Bedeutung, weil strittige Fragen meist gleichzeitig die Wehrsteuer (seit 1981 di-<br />

88 Mit dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, welches die oberinstanzlichen Rekursentscheide von<br />

der Verwaltung (Finanzdirektion), bzw. vom Regierungsrat auf die neu geschaffene kantonale Rekurskommission<br />

übertrug und die Steuerbeschwerde ans Verwaltungsgericht als neues Rechtsmittel in Einkommenssteuersachen<br />

einführte.<br />

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