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Vanessa C. Duss Jacobi - Erste Europäische Internetzeitschrift für ...

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Ruth Herzog / Reto Feller (Hrsg. / Ed.),<br />

Bernische Verwaltungsgerichtsbarkeit in<br />

Geschichte und Gegenwart.<br />

100 Jahre Verwaltungsgericht des Kantons Bern.<br />

Bern, Geiger AG 2010, XV, 603 Seiten, ISBN 978-3-033-02287-4.<br />

Rezensiert von: <strong>Vanessa</strong> C. <strong>Duss</strong> <strong>Jacobi</strong> (Luzern)<br />

Einleitung:<br />

„Einblick in einen wesentlichen Teil der bernischen Justizgeschichte“ und Illustration der<br />

„Entwicklung kantonaler Verwaltungsgerichtsbarkeit“ einerseits, Reflexion der „vielfältigen<br />

Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts“ andererseits verspricht obgenanntes Sammelwerk<br />

im Vorwort. Mit 25 Aufsätzen von Autoren und Autorinnen aus den öffentlichrechtlichen<br />

Bereichen Verwaltungsrecht und Sozialversicherungsrecht, auf 593 Seiten und mit<br />

knappem Vorwort (XIII) / Préface (XIV) da<strong>für</strong> umso längerem Epilog versehen, kommt der<br />

Band in dezenter, dunkelblauer Robe daher und nur die silberne Schrift auf dem Einband<br />

lässt den Glanz des Festanlasses erahnen. Alles in allem eine Festschrift im engsten Sinn<br />

des Wortes, einmal keiner Persönlichkeit sondern vielmehr einer Personenmehrheit gewidmet<br />

– genauer dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Der Sammelband bietet einerseits<br />

eine rechtshistorische Betrachtungsweise, welche Entstehung des Gerichts wie der<br />

Gerichtsbarkeit schildert. Eingebettet im und reflektiert am Diskurs über die Gewaltenteilung<br />

schildern verschiedene Beiträge die Entwicklung der Verwaltungsgerichts- wie der<br />

Sozialversicherungsgerichtsrechtsprechung, und dies auch als Teil der Kantons- und der<br />

Bundesjustizgeschichte im öffentlichen Recht. Andere Beiträge zeichnen die inhaltlichen<br />

Entwicklungen der Rechtsprechungstätigkeit des bernischen Verwaltungsgerichts sowie der<br />

über mehrere Jahrzehnte eigenständig verlaufenden Sozialversicherungsrechtsprechung<br />

nach. Mit Bestandesaufnahme des und Ausblick auf das „how to“ der „good jurisprudence“<br />

sind gewisse Beiträge zudem rechtssoziologisch gelagert – dort wird nicht historisiert sondern<br />

diskutiert. Methodologisch wird es, wenn und wo Anforderungen an den Gesetzgeber<br />

<strong>für</strong> das „how to“ des „good lawmaking“ aufgestellt werden – Vorausblick statt Rückblick<br />

treten hier in den Vordergrund. Öffentliches Recht im bunten Kaleidoskop betrachtet, dezent<br />

ummantelt, verspricht das Werk sich als Garanten <strong>für</strong> spannende Lektüre.<br />

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