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schweriner kundenmagazin - Hauspost

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Wer wissen will, ob seine Miete angemessen<br />

oder eine Mieterhöhung rechtens ist, schaut<br />

am besten in den Mietspiegel. Die Mietwerttabellen<br />

müssen alle zwei Jahre aktualisiert<br />

und alle vier Jahre neu aufgestellt werden. Wir<br />

sprachen darüber mit Ulrich Frisch, Vorsitzender<br />

des Gutachterausschusses für Grundstückswerte,<br />

der Mieter und Vermieter um Mithilfe<br />

bittet.<br />

hauspost: Warum gibt es in Schwerin einen<br />

qualifizierten Mietspiegel?<br />

Weil er eine objektive und verlässliche Vergleichsbasis<br />

bietet (§ 558 d BGB). Er schafft<br />

Transparenz für Mieter und Vermieter, indem<br />

er Auskunft über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

gibt. So können z. B. Meinungsverschiedenheiten<br />

zwischen den Miet parteien ohne<br />

Gerichtsverfahren auf der Grundlage objektiver<br />

Zahlen geklärt werden. Auch die Sozialbehörden<br />

greifen regelmäßig auf dieses Zahlenmaterial<br />

zurück, wenn auf Grundlage des Mietspiegels die<br />

Erstattungssätze für die Kosten der Unterkunft<br />

berechnet werden.<br />

hauspost: Was kann man aus dem Mietspiegel<br />

ablesen?<br />

Nach dem Gesetz sind Art, Größe, Ausstattung,<br />

Beschaffenheit und Lage einer Wohnung die<br />

mietpreisbestimmenden Faktoren. Zu diesen fünf<br />

Merkmalen trifft der Mietspiegel Aussagen. Der<br />

Mieter oder Vermieter ist also in der Lage, für<br />

„seine“ Wohnung anhand der Einordnung in die<br />

verschiedenen Tabellen eine ortsübliche Miete<br />

zu ermitteln. Wenn spezielle im Mietspiegel aus<br />

Datenmangel nicht abgebildete Einflussfaktoren<br />

vorliegen, kann man allerdings innerhalb der<br />

angegebenen Spanne vom Mittelwert mit entsprechender<br />

Begründung abweichen.<br />

Fragebogen<br />

Schweriner Mietspiegel 2012/2013<br />

Gutachterausschuss für Grundstückswerte bittet Mieter und Vermieter um Mithilfe<br />

Mietspiegel: Was Wohnen in Schwerin kostet<br />

hauspost: Wie wird die<br />

ortsübliche Vergleichsmiete<br />

ermittelt?<br />

Grundlage bilden die<br />

frei vereinbarten Netto-<br />

Kaltmieten der letzten<br />

vier Jahre, also von<br />

2008 bis 2011. Um<br />

ausreichend Daten zu<br />

bekommen, veröffentli-<br />

Ulrich Frisch<br />

chen wir z. B. in der<br />

„<strong>Hauspost</strong>“ und unter<br />

www.schwerin.de unseren Fragebogen und bitten<br />

sowohl Mieter als auch Vermieter um Mithilfe.<br />

Die so gewonnenen Daten werden über statistische<br />

Verfahren ausgewertet. Ergeben sich<br />

aus bestimmten Ausstattungsmerkmalen oder der<br />

Lage von Wohnungen statistisch nachweisbare<br />

Abweichungen der Miethöhe vom Durchschnitt,<br />

so werden diese Ergebnisse in einer zentralen<br />

Tabelle und soweit erforderlich durch gesonderte<br />

Zuschläge dargestellt.<br />

hauspost: Wer kann den Fragebogen ausfüllen?<br />

Den Fragebogen kann jeder ausfüllen, der Mieter<br />

oder Vermieter einer Wohnung ist, für die die<br />

Netto-Kaltmiete zwischen 2008 und 2011 neu<br />

vereinbart wurde. Hierzu zählt auch eine dauerhafte<br />

Anhebung oder Senkung der Miete. Einliegerwohnungen<br />

in Einfamilienhäusern, möblierter<br />

Wohnraum oder preisgebundene Mietwohnungen<br />

sind ausdrücklich nicht gemeint. Natürlich werden<br />

die Angaben für die Auswertung anonymisiert, so<br />

dass Vertraulichkeit gewahrt bleibt.<br />

hauspost: Aus welchen Stadtteilen sind die<br />

Daten besonders wichtig?<br />

Insbesondere die Innenstadt und die Stadtrandlagen<br />

in Friedrichsthal, Werdervorstadt, Gartenstadt<br />

und Krebsförden sind für einen möglichst umfassenden<br />

neuen Mietspiegel entscheidend.<br />

hauspost: Wie lange dauert die Beantwortung<br />

der Fragen?<br />

Die meisten Fragen lassen sich schnell und spontan<br />

beantworten. Für andere benötigt man seinen<br />

Mietvertrag. Die Beantwortung des Fragebogens<br />

dauert bei Bereitliegen des Mietvertrages ca. 10<br />

Minuten. Den ausgefüllten Fragebogen bitte bis<br />

zum 30.09.2011 an den Gutachterausschuss<br />

für Grundstückswerte, Stadthaus, Am Packhof<br />

2-6, Raum 2.081, 19053 Schwerin schicken.<br />

Selbstverständlich können die Fragebögen auch<br />

im Stadthaus in den Briefkasten geworfen oder in<br />

den Geschäftsstellen der WGS, der SWG oder des<br />

Mieterbundes abgegeben werden. Unter www.<br />

schwerin.de bzw. www.schwerin.de/gutachterausschuss<br />

ist der Fragebogen als beschreibbares<br />

PDF-Dokument hinterlegt, das man nach Ausdrucken<br />

und Scannen an jkobel@schwerin.de<br />

mailen kann.<br />

hauspost: Bei Neuvermietungen in begehrten<br />

Stadtteilen wundert man sich über sehr hohe<br />

Mieten. Ist der Mietspiegel denn nicht bindend?<br />

Solche Abweichungen passieren vor allem dort,<br />

wo die Datenbasis der frei vereinbarten Netto-<br />

Kaltmieten der letzten vier Jahre nicht ausreicht.<br />

Wenn für bestimmte Wohnungsgruppen das<br />

Datenmaterial nicht ausreicht, kann der Mietspiegel<br />

keine Aussage treffen.<br />

hauspost: Wo bekomme ich den aktuellen<br />

Mietspiegel?<br />

Im BürgerBüro Stadthaus Schwerin und der<br />

Geschäftsstelle des Mieterbundes sowie unter<br />

www.schwerin.de/gutachterausschuss.<br />

Platz der Jugend/Tallinner und Vidiner Straße: Auch die Verbesserung des Wohnumfeldes und Modernisierungsmaßnahmen beeinflussen die Miethöhe.<br />

Fotos: Landeshauptstadt Schwerin

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