schweriner kundenmagazin - Hauspost
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Wer wissen will, ob seine Miete angemessen<br />
oder eine Mieterhöhung rechtens ist, schaut<br />
am besten in den Mietspiegel. Die Mietwerttabellen<br />
müssen alle zwei Jahre aktualisiert<br />
und alle vier Jahre neu aufgestellt werden. Wir<br />
sprachen darüber mit Ulrich Frisch, Vorsitzender<br />
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte,<br />
der Mieter und Vermieter um Mithilfe<br />
bittet.<br />
hauspost: Warum gibt es in Schwerin einen<br />
qualifizierten Mietspiegel?<br />
Weil er eine objektive und verlässliche Vergleichsbasis<br />
bietet (§ 558 d BGB). Er schafft<br />
Transparenz für Mieter und Vermieter, indem<br />
er Auskunft über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />
gibt. So können z. B. Meinungsverschiedenheiten<br />
zwischen den Miet parteien ohne<br />
Gerichtsverfahren auf der Grundlage objektiver<br />
Zahlen geklärt werden. Auch die Sozialbehörden<br />
greifen regelmäßig auf dieses Zahlenmaterial<br />
zurück, wenn auf Grundlage des Mietspiegels die<br />
Erstattungssätze für die Kosten der Unterkunft<br />
berechnet werden.<br />
hauspost: Was kann man aus dem Mietspiegel<br />
ablesen?<br />
Nach dem Gesetz sind Art, Größe, Ausstattung,<br />
Beschaffenheit und Lage einer Wohnung die<br />
mietpreisbestimmenden Faktoren. Zu diesen fünf<br />
Merkmalen trifft der Mietspiegel Aussagen. Der<br />
Mieter oder Vermieter ist also in der Lage, für<br />
„seine“ Wohnung anhand der Einordnung in die<br />
verschiedenen Tabellen eine ortsübliche Miete<br />
zu ermitteln. Wenn spezielle im Mietspiegel aus<br />
Datenmangel nicht abgebildete Einflussfaktoren<br />
vorliegen, kann man allerdings innerhalb der<br />
angegebenen Spanne vom Mittelwert mit entsprechender<br />
Begründung abweichen.<br />
Fragebogen<br />
Schweriner Mietspiegel 2012/2013<br />
Gutachterausschuss für Grundstückswerte bittet Mieter und Vermieter um Mithilfe<br />
Mietspiegel: Was Wohnen in Schwerin kostet<br />
hauspost: Wie wird die<br />
ortsübliche Vergleichsmiete<br />
ermittelt?<br />
Grundlage bilden die<br />
frei vereinbarten Netto-<br />
Kaltmieten der letzten<br />
vier Jahre, also von<br />
2008 bis 2011. Um<br />
ausreichend Daten zu<br />
bekommen, veröffentli-<br />
Ulrich Frisch<br />
chen wir z. B. in der<br />
„<strong>Hauspost</strong>“ und unter<br />
www.schwerin.de unseren Fragebogen und bitten<br />
sowohl Mieter als auch Vermieter um Mithilfe.<br />
Die so gewonnenen Daten werden über statistische<br />
Verfahren ausgewertet. Ergeben sich<br />
aus bestimmten Ausstattungsmerkmalen oder der<br />
Lage von Wohnungen statistisch nachweisbare<br />
Abweichungen der Miethöhe vom Durchschnitt,<br />
so werden diese Ergebnisse in einer zentralen<br />
Tabelle und soweit erforderlich durch gesonderte<br />
Zuschläge dargestellt.<br />
hauspost: Wer kann den Fragebogen ausfüllen?<br />
Den Fragebogen kann jeder ausfüllen, der Mieter<br />
oder Vermieter einer Wohnung ist, für die die<br />
Netto-Kaltmiete zwischen 2008 und 2011 neu<br />
vereinbart wurde. Hierzu zählt auch eine dauerhafte<br />
Anhebung oder Senkung der Miete. Einliegerwohnungen<br />
in Einfamilienhäusern, möblierter<br />
Wohnraum oder preisgebundene Mietwohnungen<br />
sind ausdrücklich nicht gemeint. Natürlich werden<br />
die Angaben für die Auswertung anonymisiert, so<br />
dass Vertraulichkeit gewahrt bleibt.<br />
hauspost: Aus welchen Stadtteilen sind die<br />
Daten besonders wichtig?<br />
Insbesondere die Innenstadt und die Stadtrandlagen<br />
in Friedrichsthal, Werdervorstadt, Gartenstadt<br />
und Krebsförden sind für einen möglichst umfassenden<br />
neuen Mietspiegel entscheidend.<br />
hauspost: Wie lange dauert die Beantwortung<br />
der Fragen?<br />
Die meisten Fragen lassen sich schnell und spontan<br />
beantworten. Für andere benötigt man seinen<br />
Mietvertrag. Die Beantwortung des Fragebogens<br />
dauert bei Bereitliegen des Mietvertrages ca. 10<br />
Minuten. Den ausgefüllten Fragebogen bitte bis<br />
zum 30.09.2011 an den Gutachterausschuss<br />
für Grundstückswerte, Stadthaus, Am Packhof<br />
2-6, Raum 2.081, 19053 Schwerin schicken.<br />
Selbstverständlich können die Fragebögen auch<br />
im Stadthaus in den Briefkasten geworfen oder in<br />
den Geschäftsstellen der WGS, der SWG oder des<br />
Mieterbundes abgegeben werden. Unter www.<br />
schwerin.de bzw. www.schwerin.de/gutachterausschuss<br />
ist der Fragebogen als beschreibbares<br />
PDF-Dokument hinterlegt, das man nach Ausdrucken<br />
und Scannen an jkobel@schwerin.de<br />
mailen kann.<br />
hauspost: Bei Neuvermietungen in begehrten<br />
Stadtteilen wundert man sich über sehr hohe<br />
Mieten. Ist der Mietspiegel denn nicht bindend?<br />
Solche Abweichungen passieren vor allem dort,<br />
wo die Datenbasis der frei vereinbarten Netto-<br />
Kaltmieten der letzten vier Jahre nicht ausreicht.<br />
Wenn für bestimmte Wohnungsgruppen das<br />
Datenmaterial nicht ausreicht, kann der Mietspiegel<br />
keine Aussage treffen.<br />
hauspost: Wo bekomme ich den aktuellen<br />
Mietspiegel?<br />
Im BürgerBüro Stadthaus Schwerin und der<br />
Geschäftsstelle des Mieterbundes sowie unter<br />
www.schwerin.de/gutachterausschuss.<br />
Platz der Jugend/Tallinner und Vidiner Straße: Auch die Verbesserung des Wohnumfeldes und Modernisierungsmaßnahmen beeinflussen die Miethöhe.<br />
Fotos: Landeshauptstadt Schwerin