30.11.2012 Aufrufe

Hillenberg bei Hausen - Deutsche Wanderjugend

Hillenberg bei Hausen - Deutsche Wanderjugend

Hillenberg bei Hausen - Deutsche Wanderjugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

§ 10 Finanzausschussvorsitzende/r<br />

1. Der/Die Finanzausschussvorsitzende unterstützt den/die<br />

Landesjugendwart/in <strong>bei</strong> der Ausführung der Beschlüsse der<br />

Vertreterversammlung der DWJ AG NW und des Jugend<strong>bei</strong>rates<br />

in allen monetären Fragen.<br />

2. Dem/Der Finanzausschussvorsitzenden obliegt die Überwachung<br />

eines effizienten und sparsamen Mitteleinsatzes im<br />

Sinne der verbandlichen Ziele und der öffentlichen Förderungsbedingungen.<br />

Gegenüber der Vertreterversammlung der DWJ<br />

AG NW und dem Jugend<strong>bei</strong>rat ist er/sie berichtspflichtig.<br />

§ 11 DWJ LV NW – Verwaltungsausschuss e.V.<br />

1. Rechts- und Vermögensträger der DWJ AG NW ist der „<strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Wanderjugend</strong>, Landesverband Nordrhein-Westfalen – Verwaltungsausschuss<br />

e. V. (DWJ LV NW – Verwaltungsausschuss e. V.)“,<br />

Sitz Wuppertal.<br />

2. Die DWJ AG NW darf weder Rechtsgeschäfte abschließen<br />

noch Vermögen besitzen. Die erforderlichen Rechtsgeschäfte<br />

sind von einem eingetragenen Verein „DWJ LV NW – Verwaltungsausschuss<br />

e. V.“ abzuschließen, der auch Rechtsträger für<br />

die erforderlichen Vermögensstände ist.<br />

3. Die Satzung des „DWJ LV NW – Verwaltungsausschuss e. V.“<br />

muss sicherstellen, dass die Vereinsversammlung des „DWJ LV NW<br />

– Verwaltungsausschuss e. V.“ personengleich mit dem Jugend<strong>bei</strong>rat<br />

der DWJ AG NW zuzüglich der <strong>bei</strong>den Rechnungsprüfer/innen<br />

ist. Der Vorstand des „DWJ LV NW – Verwaltungsausschuss<br />

e. V.“ ist personengleich mit dem Vorstand der DWJ AG NW.<br />

4. Die Geschäfte der DWJ AG NW werden durch eine vom<br />

„DWJ LV NW – Verwaltungsausschuss e. V.“ einzurichtende<br />

Geschäftsstelle wahrgenommen. Alle für die Geschäftsstelle<br />

notwendigen Mitar<strong>bei</strong>ter/innen werden durch Dienstverträge<br />

angestellt, die der Unterschrift der/des Vorsitzenden und<br />

eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin des „DWJ LV NW –<br />

Verwaltungsausschuss e.V.“ bedürfen.<br />

§ 12 Änderungen dieser Satzung<br />

Satzungsänderungen beschließt die Vertreterversammlung der DWJ<br />

AG NW mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die<br />

beabsichtigte Satzungsänderung ist in der Einladung zu dieser Versammlung<br />

wörtlich anzukündigen.<br />

46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!