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Hillenberg bei Hausen - Deutsche Wanderjugend

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

(h) die Wahl der Vertreter/innen für die Vollversammlung und<br />

den Hauptausschuss des Landesjugendrings;<br />

(i) die Beschlussfassung über den Mittelverteilerschlüssel des<br />

Landesjugendplans.<br />

§ 8 Jugend<strong>bei</strong>rat<br />

1. Der Jugend<strong>bei</strong>rat der DWJ AG NW besteht aus<br />

(a) dem Landesjugendwart/der Landesjugendwartin;<br />

(b) den <strong>bei</strong>den Stellvertretern bzw. Stellvertreterinnen;<br />

(c) vier Beisitzern/Beisitzerinnen.<br />

(d) dem/der Vorsitzenden des Finanzausschusses<br />

2. Der Jugend<strong>bei</strong>rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />

seiner Mitglieder anwesend ist. Auf Antrag von mindestens zwei<br />

Mitgliedern des Jugend<strong>bei</strong>rats ist in zehn Tagen eine Sitzung<br />

einzuberufen.<br />

3. Abstimmungen des Jugend<strong>bei</strong>rats erfolgen mit Stimmenmehrheit.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet der Landesjugendwart/die<br />

Landesjugendwartin. Beschlüsse können auch aufgrund schriftlicher<br />

Umfrage gefasst werden; in diesem Fall ist Einstimmigkeit<br />

erforderlich. Zu den Jugend<strong>bei</strong>ratssitzungen können vom<br />

Landesjugendwart oder der Landesjugendwartin Mitar<strong>bei</strong>ter/<br />

innen und Sachverständige als Berater zugezogen werden.<br />

4. Der Jugend<strong>bei</strong>rat kann für die Erledigung der laufenden Geschäfte<br />

eine Geschäftsordnung erlassen.<br />

5. Zur Bear<strong>bei</strong>tung bestimmter Aufgaben kann der Jugend<strong>bei</strong>rat<br />

Unterausschüsse einsetzen. Eingesetzte Ausschüsse können vom<br />

Jugend<strong>bei</strong>rat aufgelöst werden.<br />

6. Der Jugend<strong>bei</strong>rat benennt die übrigen Mitglieder des Finanzausschusses.<br />

§ 9 Landesjugendwart/Landesjugendwartin<br />

1. Der Landesjugendwart/die Landesjugendwartin führt die Beschlüsse<br />

der Vertreterversammlung der DWJ AG NW und des<br />

Jugend<strong>bei</strong>rats aus und vertritt die DWJ AG NW nach außen.<br />

2. Für die Erledigung der laufenden Geschäfte, insbesondere für<br />

die Unterstützung des Landesjugendwarts/der Landesjugendwartin,<br />

kann die Vertreterversammlung der DWJ AG NW auf<br />

Vorschlag des Jugend<strong>bei</strong>rats eine(n) hauptamtliche(n) Geschäftsführer/in<br />

bestellen, für den/die der Jugend<strong>bei</strong>rat eine<br />

Geschäftsordnung erlässt.<br />

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