Hillenberg bei Hausen - Deutsche Wanderjugend
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
(h) die Wahl der Vertreter/innen für die Vollversammlung und<br />
den Hauptausschuss des Landesjugendrings;<br />
(i) die Beschlussfassung über den Mittelverteilerschlüssel des<br />
Landesjugendplans.<br />
§ 8 Jugend<strong>bei</strong>rat<br />
1. Der Jugend<strong>bei</strong>rat der DWJ AG NW besteht aus<br />
(a) dem Landesjugendwart/der Landesjugendwartin;<br />
(b) den <strong>bei</strong>den Stellvertretern bzw. Stellvertreterinnen;<br />
(c) vier Beisitzern/Beisitzerinnen.<br />
(d) dem/der Vorsitzenden des Finanzausschusses<br />
2. Der Jugend<strong>bei</strong>rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte<br />
seiner Mitglieder anwesend ist. Auf Antrag von mindestens zwei<br />
Mitgliedern des Jugend<strong>bei</strong>rats ist in zehn Tagen eine Sitzung<br />
einzuberufen.<br />
3. Abstimmungen des Jugend<strong>bei</strong>rats erfolgen mit Stimmenmehrheit.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Landesjugendwart/die<br />
Landesjugendwartin. Beschlüsse können auch aufgrund schriftlicher<br />
Umfrage gefasst werden; in diesem Fall ist Einstimmigkeit<br />
erforderlich. Zu den Jugend<strong>bei</strong>ratssitzungen können vom<br />
Landesjugendwart oder der Landesjugendwartin Mitar<strong>bei</strong>ter/<br />
innen und Sachverständige als Berater zugezogen werden.<br />
4. Der Jugend<strong>bei</strong>rat kann für die Erledigung der laufenden Geschäfte<br />
eine Geschäftsordnung erlassen.<br />
5. Zur Bear<strong>bei</strong>tung bestimmter Aufgaben kann der Jugend<strong>bei</strong>rat<br />
Unterausschüsse einsetzen. Eingesetzte Ausschüsse können vom<br />
Jugend<strong>bei</strong>rat aufgelöst werden.<br />
6. Der Jugend<strong>bei</strong>rat benennt die übrigen Mitglieder des Finanzausschusses.<br />
§ 9 Landesjugendwart/Landesjugendwartin<br />
1. Der Landesjugendwart/die Landesjugendwartin führt die Beschlüsse<br />
der Vertreterversammlung der DWJ AG NW und des<br />
Jugend<strong>bei</strong>rats aus und vertritt die DWJ AG NW nach außen.<br />
2. Für die Erledigung der laufenden Geschäfte, insbesondere für<br />
die Unterstützung des Landesjugendwarts/der Landesjugendwartin,<br />
kann die Vertreterversammlung der DWJ AG NW auf<br />
Vorschlag des Jugend<strong>bei</strong>rats eine(n) hauptamtliche(n) Geschäftsführer/in<br />
bestellen, für den/die der Jugend<strong>bei</strong>rat eine<br />
Geschäftsordnung erlässt.<br />
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