30.11.2012 Aufrufe

Hillenberg bei Hausen - Deutsche Wanderjugend

Hillenberg bei Hausen - Deutsche Wanderjugend

Hillenberg bei Hausen - Deutsche Wanderjugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

2. Die Vertreterversammlung der DWJ AG NW findet mindestens<br />

einmal im Jahr statt. Sie wird vom Landesjugendwart/der Landesjugendwartin<br />

einberufen und geleitet. Die Ladungsfrist beträgt<br />

vier Wochen. Auf schriftlich begründeten Antrag von zwei der<br />

Hauptjugendwarte/-wartinnen der Verbandsvereine ist eine außerordentliche<br />

Versammlung einzuberufen. Hier genügt eine Ladungsfrist<br />

von zwei Wochen.<br />

3. Die Vertreterversammlung der DWJ AG NW ist immer beschlussfähig,<br />

wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Abstimmungen<br />

und Wahlen erfolgen offen oder geheim. Wird eine<br />

geheime Abstimmung oder Wahl verlangt, so muss diesem Verlangen<br />

stattgegeben werden. Bei Abstimmungen und Wahlen<br />

entscheidet die einfache Mehrheit. Ergibt sich <strong>bei</strong> Wahlen<br />

Stimmengleichheit, so ist der Wahlgang sofort oder innerhalb<br />

von vier Wochen zu wiederholen. Bei Abstimmungen entscheidet<br />

<strong>bei</strong> Stimmengleichheit die Stimme des/der Landesjugendwarts/<br />

Landesjugendwartin.<br />

4. Zahl der Jugendvertreter/innen der Verbandsvereine: Verbandsvereine<br />

von 10 bis 100 Jugendmitgliedern haben 2 Vertreter/innen,<br />

von 101 bis 250 Jugendmitgliedern haben 3 Vertreter/innen,<br />

von 251 bis 500 Jugendmitgliedern haben 5 Vertreter/innen,<br />

von 501 bis 1000 Jugendmitgliedern haben 7 Vertreter/innen,<br />

von 1001 bis 2000 Jugendmitgliedern haben 9 Vertreter/innen,<br />

von 2001 bis 10000 Jugendmitgliedern haben 11 Vertreter/innen,<br />

über 10001 Jugendmitgliedern haben 12 Vertreter/innen.<br />

Ein/e Vertreter/in kann höchstens drei Stimmen auf sich vereinigen.<br />

5. Die Vertreterversammlung der DWJ AG NW hat folgende Aufgaben:<br />

(a) die Bestimmung der Richtlinien für die Ar<strong>bei</strong>t der DWJ AG NW;<br />

(b) die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung<br />

und die Genehmigung des Protokolls;<br />

(c) die Verabschiedung des Haushaltsplans;<br />

(d) die Entlastung des Landesjugendwarts/der Landesjugendwartin,<br />

seiner/ihrer <strong>bei</strong>den Stellvertreter/innen und der übrigen<br />

Mitglieder des Jugend<strong>bei</strong>rats;<br />

(e) die Wahl des Landesjugendwarts/der Landesjugendwartin,<br />

seiner/ihrer <strong>bei</strong>den Stellvertreter/innen und der übrigen Jugend<strong>bei</strong>ratsmitglieder,<br />

sowie des/der Finanzausschussvorsitzenden;<br />

die Wahl erfolgt auf vier Jahre.<br />

(f) die Wahl von zwei Rechnungsprüfern/Rechnungsprüferinnen;<br />

(g) die Behandlung von Anträgen; diese müssen mindestens 14 Tage<br />

vor der Versammlung <strong>bei</strong>m Landesjugendwart/der Landesjugendwartin<br />

eingegangen sein; spätere Anträge können mit<br />

Zustimmung der Mehrheit der Versammlung noch zugelassen<br />

werden;<br />

44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!