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PIBS NR.174/10.2002<br />

4<br />

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INFORMATIK<br />

Die Eigenverantwortung<br />

Der Regierungsrat hat die neue<br />

Verordnung zur Informatiksicherheit<br />

beschlossen.<br />

Was ändert damit?<br />

Was soll erreicht werden?<br />

Patrick Gygax,<br />

Datensicherheitsbeauftragter<br />

� � � � � � � � �<br />

Auf der Festplatte eines PC liegen viele «sensible Daten».<br />

Zugang zum Internet, Verfügbarkeit teils<br />

heikler Daten auf elektronischem Weg, Pläne<br />

zum konstanten Aufbau des E-Government:<br />

All dies sind Faktoren, die es für die<br />

Kantonale Verwaltung von BASEL-STADT<br />

nahe legen, die Sicherheit der Informatik<br />

genauestens unter die Lupe zu nehmen und<br />

entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu<br />

ergreifen.<br />

noch viele Fragen. Auch die Betreuung der<br />

Informatiksysteme war nur unzureichend<br />

definiert.»<br />

Dank der im April erlassenen Verordung<br />

sind die wichtigsten Fragen mittlerweile<br />

beantwortet. So wurde zum Beispiel festgehalten,<br />

dass die einzelnen Dienststellen<br />

letztlich für die Informatiksicherheit verantwortlich<br />

sind. Womit die Verantwortung<br />

nicht nach oben, an eine zentrale Instanz<br />

übertragen wurde, sondern direkt bei<br />

den Abteilungen liegt. «Den Dienststellen<br />

wurde nun auch die Umsetzung der Verordnung<br />

übertragen», sagt Gygax. Er ist<br />

eidgenössisch diplomierter Informatik-<br />

Projektleiter, diplomierter Webmaster und<br />

seit über zehn Jahren Leiter Informatik bei<br />

der Staatsanwaltschaft. Gygax leitet daneben<br />

mit 40-Prozent-Pensum seit dem 1. Juli<br />

die Fachstelle Informatiksicherheit am<br />

Petersgraben. Eine der Aufgaben der Fachstelle<br />

ist unter anderem die Koordination<br />

der Informatik-Sicherheitsmassnahmen in<br />

allen Departementen.<br />

Verantwortlichkeiten geregelt<br />

Die Arbeitsgruppe Informatiksicherheit<br />

wurde mit dieser Aufgabe von der Informatik-Konferenz<br />

betraut. Auf Grund ihrer Vorarbeiten<br />

hat der Regierungsrat am 9. April<br />

dieses Jahres eine neue Verordnung erlassen,<br />

die «Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten<br />

zur Wahrung der Informatiksicherheit<br />

bei den Informatiksystemen»<br />

regelt. In der Verordnung geht es<br />

um verschiedene Aspekte wie zum Beispiel<br />

Vertraulichkeit von Daten und ihre Verfügbarkeit.<br />

«Als die AG Informatiksicherheit sich mit<br />

dem Thema auseinander zu setzen begann,<br />

war bei ständig zunehmender Vernetzung<br />

Der Gefahren bewusst sein<br />

vieles noch nicht geregelt», sagt Patrik Was bedeutet nun aber Informatiksicher-<br />

Gygax, Mitglied der Arbeitsgruppe. «Speheit? Zum Beispiel, dass einmal im Jahr ein<br />

ziell bei den Verantwortlichkeiten in Bezug so genanntes Audit, eine Sicherheits-<br />

auf Applikationen und Daten stellten sich prüfung, gemacht wird. Zum Beispiel, dass

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