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Fusion Ilanz plus - Schlussbericht - Glion plus

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ZVM-HTW Chur 1<br />

<strong>Fusion</strong> <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong><br />

(Castrisch, Duvin, <strong>Ilanz</strong>, Ladir, Luven, Pigniu, Pitasch,<br />

Riein, Rueun, Ruschein, Schluein, Schnaus, Sevgein, Siat)<br />

Stand: 5. Oktober 2011 (Version 10)<br />

<strong>Schlussbericht</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

0. Einleitende Zusammenfassung 4<br />

0.1. Einleitung / Zielsetzung 4<br />

0.2. Analyse 4<br />

0.3. Empfehlung/Fazit 6<br />

0.4. Weiteres Vorgehen 6<br />

1. Ausgangslage 7<br />

1.1. Vorgeschichte 7<br />

1.2. Auftrag 7<br />

1.3. Projektorganisation 8<br />

1.4. Methodik 10<br />

1.5. Projektablauf 11<br />

2. Gemeindefusionen allgemein 13<br />

2.1. Allgemeine Informationen 13<br />

2.2. Ausgangslage Kanton Graubünden 13<br />

2.3. Gemeinde- und Gebietsreform Graubünden 14<br />

3. Rahmenbedingungen 16<br />

3.1. Geografie 16<br />

3.2. Statistische Angaben 17<br />

3.3. Bevölkerungsentwicklung 17<br />

3.4. Wirtschaft 18<br />

3.5. Die einzelnen Gemeinden 19<br />

3.6. Bestehende Kooperationen 27<br />

4. Ausgewählte Themen 28<br />

4.1. Verfahren 28<br />

4.2. Gemeindename/Wappen 28<br />

4.3. Gemeindeorgane 29<br />

4.4. Gemeindeverwaltung 30<br />

4.5. Werkdienst/Forstwirtschaft 31<br />

4.6. Schule 32<br />

4.7. Sprache 35<br />

4.8. Finanzen 36<br />

4.9. Gebühren 43<br />

4.10. Alpen/Weiden 43<br />

4.11. Konzessionsverträge mit Dritten 44<br />

4.12. Verbindungsstrassen 45<br />

ZVM-HTW Chur 2


4.13. Bürgergemeinden 45<br />

4.14. Kirchgemeinden 46<br />

4.15. Kulturelle Aspekte 46<br />

4.16. Kommunikation 47<br />

4.17. Einschätzung 48<br />

5. Empfehlungen/weiteres Vorgehen 49<br />

5.1 Operative Kommissionen 49<br />

5.2 Strategische Kommissionen 49<br />

5.3 Weiteres Vorgehen 49<br />

6. Anhang 50<br />

ZVM-HTW Chur 3


0. Einleitende Zusammenfassung<br />

0.1. Einleitung / Zielsetzung<br />

Die Gemeinden Castrisch, Duvin, <strong>Ilanz</strong>, Ladir, Luven, Pigniu, Pitasch, Riein, Rueun, Ruschein,<br />

Schluein, Schnaus, Sevgein und Siat haben im Jahre 2009 einen Grundsatzentscheid zur<br />

Aufnahme von <strong>Fusion</strong>sverhandlungen gefällt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die notwendigen<br />

Grundlagen erarbeitet. Die Projektorganisation, bestehend aus einer strategischen<br />

und einer operativen Kommission, wurde von Ursin Fetz vom ZVM-HTW Chur in Zusammenarbeit<br />

mit der Manetsch Treuhand AG unterstützt.<br />

Der vorliegende <strong>Schlussbericht</strong> dient als Grundlage für die Information der Bevölkerung und<br />

den Entscheid über das weitere Vorgehen.<br />

0.2. Analyse<br />

Bestehende Kooperationen<br />

Die beiden Kommissionen stellen fest, dass die 14 Gemeinden heute über eine erfolgreiche<br />

politische und kulturelle Zusammenarbeit verfügen, welche ohne <strong>Fusion</strong> kaum weiter verstärkt<br />

werden kann.<br />

Verfahren<br />

Bei einer <strong>Fusion</strong> ist ein <strong>Fusion</strong>svertrag auszuarbeiten, welcher allen Gemeinden gleichzeitig<br />

zur Abstimmung vorgelegt wird. Stimmen die Stadt <strong>Ilanz</strong> und mindestens zehn weitere Gemeinden<br />

der Vorlage zu, gilt die <strong>Fusion</strong> als zustande gekommen. Dann muss die Regierung<br />

den <strong>Fusion</strong>svertrag genehmigen. Über den Zusammenschluss entscheidet der Grosse Rat<br />

abschliessend.<br />

Gemeindename<br />

Die fusionierte Gemeinde soll <strong>Ilanz</strong>/<strong>Glion</strong> heissen. Die bisherigen Namen bleiben als geografische<br />

Begriffe sowie als Ortsnamen bestehen.<br />

Gemeindeorganisation<br />

Die neue Gemeinde soll über ein Parlament verfügen. Dieses soll für mindestens zwei Legislaturperioden<br />

à vier Jahre bestehen bleiben. Das Parlament soll 25 Mitglieder umfassen. Damit<br />

wird sichergestellt, dass alle bisherigen Gemeinden vertreten sind. Die Exekutive (Gemeindevorstand),<br />

bestehend aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und vier Vorstandsmitgliedern,<br />

wird von der Bevölkerung an der Urne gewählt.<br />

Gemeindeverwaltung<br />

Die Gemeindeverwaltung soll zentral in <strong>Ilanz</strong> angesiedelt werden. Begegnungslokale bleiben<br />

in allen bisherigen Gemeinden bestehen. In der Gemeindeverwaltung (Administration) der<br />

neuen Gemeinde sind kurz- bzw. mittelfristig Änderungen zu erwarten (z.B. Arbeitsort, Aufgabenverschiebung<br />

etc.).<br />

Forst-/Werkdienst<br />

Die neue Gemeinde bildet ein Forstrevier. Es soll ein technischer Betrieb entstehen, welcher<br />

den Forst- und Werkdienst umfasst.<br />

ZVM-HTW Chur 4


Schule<br />

Das vorgesehene Schulkonzept geht – nicht zuletzt aus sprachlichen Gründen – von der Zusicherung<br />

des Status quo aus. Die Aufhebung eines Schulstandortes ist nur bei Unterschreitung<br />

einer Schülermindestzahl möglich und untersteht dem fakultativen Referendum. Die Schulen<br />

der heute einsprachig rätoromanischen Gemeinden sind weiterhin rätoromanisch zu führen.<br />

Kinder dieser Gebiete haben die rätoromanische Schule zu besuchen.<br />

Sprache<br />

Die fusionierte Gemeinde soll als mehrsprachig im Sinne des Sprachengesetzes gelten. Die<br />

Amtssprachen sind Romontsch Sursilvan und Deutsch.<br />

Finanzen<br />

Mit dem Förderbeitrag von Fr. 18.3 Mio., dem zusätzlichen Beitrag an die öffentlichen Werke,<br />

dem erhöhten Beitrag aus dem Finanzausgleichsfonds, zusätzlichen Einnahmen infolge des<br />

Finanzklassenwechsels, den Einsparungen bei den Kapitalzinsen und bei den Personal- und<br />

Infrastrukturaufwendungen wird die neue Gemeinde finanziell gestärkt. Zudem kann sie von<br />

Synergien profitieren und dadurch werden zusätzliche Mittel für Investitionsvorhaben freigesetzt.<br />

Es wird der neuen Gemeinde möglich sein, Investitionsvorhaben eher zu realisieren, als<br />

die einzelnen Gemeinden im Alleingang. Zudem können durchschnittlich mehr Investitionen<br />

als in der Vergangenheit realisiert werden.<br />

Die Senkung des Steuerfusses auf 100 % der einfachen Kantonssteuer entlastet die Bevölkerung<br />

und steigert die Kaufkraft derselben.<br />

Unter Berücksichtigung all dieser Vorgaben stehen der fusionierten Gemeinde bis Ende der<br />

Planperiode 2018 rund Fr. 32 Mio. mehr zur Verfügung als im Alleingang.<br />

Alpen/Weiden<br />

Die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen wird auch in der fusionierten<br />

Gemeinde weitergeführt. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen zunächst<br />

den Landwirten der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten Gemeinde<br />

und erst dann auswärtigen Bestössern.<br />

Verbindungsstrassen<br />

Die heutigen kantonalen Verbindungsstrassen verbleiben aufgrund des kantonalen Strassengesetzes<br />

auch nach einer allfälligen <strong>Fusion</strong> beim Kanton.<br />

Bürgergemeinden<br />

Das Gemeindegesetz verlangt in seiner aktuellen Fassung bei einer <strong>Fusion</strong> der politischen<br />

Gemeinden zwingend auch die <strong>Fusion</strong> der Bürgergemeinden. Es ist geplant, die gesetzlichen<br />

Vorgaben so zu ändern, dass dies ab 1.1.2013 nicht mehr der Fall ist und alle Bürgergemeinden<br />

bestehen bleiben können.<br />

Kirchgemeinden<br />

Die Kirchgemeinden sind von der <strong>Fusion</strong> der politischen Gemeinden nicht betroffen.<br />

Identität<br />

Auch nach einer <strong>Fusion</strong> soll die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden eine eigene Identität<br />

bewahren. Erfahrungen mit fusionierten Gemeinden zeigen, dass die Angst der Kleingemeinden,<br />

von der grossen Gemeinde überstimmt zu werden, unbegründet ist.<br />

Kommunikation<br />

Die fortlaufende Kommunikation ist wichtig. Die Bevölkerungsinformation steht dabei im Zentrum.<br />

ZVM-HTW Chur 5


0.3. Empfehlung/Fazit<br />

Der <strong>Schlussbericht</strong> ist am 16. September 2011 von der operativen Kommission einstimmig<br />

verabschiedet worden.<br />

Die strategische Kommission hat am 30. September 2011 nach Massgabe ihrer bisherigen<br />

Beschlüsse vom <strong>Schlussbericht</strong> als Grundlage für die weiteren Arbeiten in zustimmendem<br />

Sinne Kenntnis genommen und die operative Kommission mit der Vorbereitung der zweiten<br />

Bevölkerungsinformation beauftragt.<br />

0.4. Weiteres Vorgehen<br />

Am 10. Dezember 2011 findet die zweite Bevölkerungsinformation statt. Es wird wiederum ein<br />

Fragebogen an alle Haushaltungen versandt. Anfang 2012 wird dieser ausgewertet und allenfalls<br />

notwendige zusätzliche Abklärungen gemacht. Die strategische Kommission befindet anlässlich<br />

einer Klausurtagung über das weitere Vorgehen. Dazu gehören die Vorbereitungen<br />

zur Ausarbeitung des <strong>Fusion</strong>svertrages und die Durchführung von Orientierungsversammlungen<br />

in jeder Gemeinde. Schliesslich wird in allen Gemeinden zeitgleich über die <strong>Fusion</strong> abgestimmt.<br />

Diese muss gemäss Regierungsbeschluss spätestens im Jahre 2013 stattfinden. Eine<br />

Inkraftsetzung ist deshalb auf den 1. Januar 2014 realistisch.<br />

ZVM-HTW Chur 6


1. Ausgangslage<br />

1.1. Vorgeschichte<br />

Vor gut 150 Jahren gab es im ganzen Kanton Graubünden nur 48 sogenannte Gerichtsgemeinden.<br />

Sie entsprachen ungefähr den heutigen Kreisen. Der Versuch, die grundlegendsten<br />

Fragen der Gemeindeorganisation in Graubünden zu regeln, misslang im 19. Jahrhundert.<br />

Deshalb wurde der Entwicklung der Gemeinden freien Lauf gelassen, was innert kurzer Zeit<br />

zu einer grossen Zahl mit grosser Autonomie ausgestatteten Gemeinwesen führte.<br />

Die Veränderungen der letzten Jahrzehnte haben auch vor den Bündner Gemeinden nicht<br />

Halt gemacht. Probleme ergeben sich bei der Erfüllung gewisser kommunaler Aufgaben wie<br />

z.B. Fürsorge oder Gemeindepolizei sowie zunehmend bei der Ämterbesetzung. Dadurch sehen<br />

sich vor allem Kleingemeinden einem verstärkten Druck ausgesetzt.<br />

Vor diesem Hintergrund haben auch die Gemeinden rund um die Stadt <strong>Ilanz</strong> Gedanken zur<br />

Zukunft gemacht.<br />

Auslöser war ein <strong>Fusion</strong>sgesuch der Gemeinde Schnaus an die Stadt <strong>Ilanz</strong>. Der Stadtrat <strong>Ilanz</strong><br />

stellte dann mit Schreiben vom 29. Dezember 2008 dem Kanton die Frage, ob noch weitere<br />

Gemeinden im Raum <strong>Ilanz</strong> eine <strong>Fusion</strong> in Betracht ziehen würden. Daraufhin organisierte das<br />

Amt für Gemeinden am 10. Februar 2009 eine Informationsveranstaltung in <strong>Ilanz</strong>, an der<br />

sämtliche Vorstände der Gemeinden der Kreise <strong>Ilanz</strong> und Ruis eingeladen wurden. Zudem<br />

wurde auch der Gemeindevorstand Duvin eingeladen, nachdem dieser im Voraus klar signalisiert<br />

hatte, dass er eine <strong>Fusion</strong> mit <strong>Ilanz</strong> gegenüber anderen Optionen vorziehen würde. Nach<br />

dieser Informationsveranstaltung konnten die Gemeindevorstände schriftlich zu verschiedenen<br />

Fragen Stellung nehmen. Die Auswertung der Fragebogen ergab u.a., dass elf Gemeinden<br />

Handlungsbedarf sahen und eine <strong>Fusion</strong> mit der Stadt <strong>Ilanz</strong> zu prüfen wünschten. Schluein<br />

und Ruschein sahen zu diesem Zeitpunkt noch keine Notwendigkeit für Abklärungen.<br />

Am 25. Juni 2009 fand dann in <strong>Ilanz</strong> eine Aussprache mit den Vertretern der zwölf an einem<br />

gemeinsamen <strong>Fusion</strong>sprojekt interessierten Gemeinden statt. Dort wurde über die Ergebnisse<br />

der Umfrage informiert und über weitere konkretisierende Schritte diskutiert. Das Ergebnis<br />

dieser Aussprache war, dass die Gemeinden die Durchführung eines Projektes beschlossen<br />

und die erforderlichen Mittel (Fr. 10'000 pro Gemeinde) zur Verfügung stellten. Der Beschluss<br />

wurde je nach Finanzkompetenz durch den Gemeindevorstand oder durch die Gemeindeversammlung<br />

beschlossen. Am 5. November 2009 fiel dann der Startschuss für das <strong>Fusion</strong>sprojekt<br />

<strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong>. Im Verlauf des Frühlings 2010 entschieden dann auch die Gemeinden Ruschein<br />

und Schluein, sich am <strong>Fusion</strong>sprojekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> zu beteiligen.<br />

1.2. Auftrag<br />

Die Gemeinden haben einen Grundsatzentscheid zur Aufnahme von <strong>Fusion</strong>sverhandlungen<br />

gefällt und eine Projektorganisation beauftragt, die Grundlagen für einen <strong>Fusion</strong>sentscheid aller<br />

beteiligten Gemeinden zu erarbeiten.<br />

ZVM-HTW Chur 7


1.3. Projektorganisation<br />

Die Kommissionen setzen sich aus einer gleichmässigen Vertretung der beteiligten Gemeinden<br />

zusammen:<br />

Strategische Kommission:<br />

Präsident: Theo Maissen<br />

alle Gemeindepräsidenten und Vizepräsidenten (28)<br />

alle Grossräte<br />

Operative Kommission:<br />

Leitung: Aurelio Casanova<br />

alle Gemeinden sind durch eine Person<br />

vertreten<br />

Landwirtschaft<br />

Bildung Forstwirtschaft<br />

(Abbildung 1: Projektorganisation)<br />

Die strategische Kommission besteht aus den Gemeindepräsidentinnen oder -präsidenten<br />

sowie einem weiteren Vorstandsmitglied pro Gemeinde. Sie entscheidet über die Anträge der<br />

operativen Kommission und wird von Theo Maissen geleitet.<br />

Die operative Kommission besteht aus je einer Person pro Gemeinde. Sie erarbeitet Vorschläge<br />

und unterbreitet sie der strategischen Kommission zum Entscheid. Sie wird von Aurelio<br />

Casanova geleitet.<br />

Je nach Bedarf wurden Untergruppen eingesetzt, um detailliertere Grundlagen zu erarbeiten<br />

und weitere Interessengruppen einbeziehen zu können (Schule, Bürgergemeinde, Landwirtschaft,<br />

Sprache, Finanzen etc.).<br />

Die Projektberatung (Coach) moderiert und berät die Kommissionen. Weiter organisiert sie<br />

notwendige Informationen und verfasst schliesslich einen <strong>Schlussbericht</strong>. Diese Funktion<br />

nimmt Ursin Fetz vom ZVM-HTW Chur ein. Er wird im Bereich Finanzen von Cecilia Manetsch<br />

unterstützt. Für die externe Kommunikation zeichnet Roman Cantieni verantwortlich.<br />

ZVM-HTW Chur 8<br />

?<br />

ZVM/HTW<br />

Ursin Fetz<br />

(Coach)<br />

Kommunikation:<br />

Roman Cantieni<br />

Sekretariat / Regiun<br />

Surselva<br />

Amt für Gemeinden<br />

Simon Theus/<br />

Giachen Caduff


Folgende Personen nahmen in den Kommissionen Einsitz:<br />

Strategische Kommission Operative Kommission<br />

Leiter Maissen Theo Leiter Casanova Aurelio<br />

Castrisch Hohl Rahel Castrisch Vincenz Pius<br />

Castrisch Cavigilli Conrad Duvin Müller Hans<br />

Duvin Capeder Martin <strong>Ilanz</strong>/<strong>Glion</strong> Gabriel Martin<br />

Duvin Camenisch Anton Ladir Caplazi Martin<br />

<strong>Ilanz</strong>/<strong>Glion</strong> Montalta* Martin Luven Vinzens Roman<br />

<strong>Ilanz</strong>/<strong>Glion</strong> Hübner Franco Pigniu Alig Lorenz<br />

<strong>Ilanz</strong>/<strong>Glion</strong> Caduff° Rino Pitasch Solèr Gieri<br />

Ladir Andreoli Sigi Riein Hassler Carl<br />

Ladir Caderas Gieri Rueun Valaulta Marcus<br />

Luven Sommer Christina Ruschein Kreuz Daniela<br />

Luven Dalbert* Jeanette Schluein Holderegger Roman<br />

Luven Ragetli° Hans Schnaus Caspescha Luregn<br />

Pigniu Spescha Albert Sevgein Collenberg Linus<br />

Pigniu Spescha Hubertus Siat Albin Ludivic<br />

Pitasch Christoffel Christian Coach/Berater Fetz Ursin<br />

Pitasch Cadetg* Regula Kommunikation Cantieni Roman<br />

Pitasch Buchli° Claudio Sekretariat Christoffel Nadja<br />

Riein Zinsli Thomas Finanzen Manetsch Cecilia<br />

Riein Maissen Mario Kanton Theus Simon<br />

Rueun Janki Brida Kanton Caduff Giachen<br />

Rueun Cavigelli Flurin<br />

Ruschein Capaul Leo<br />

Ruschein Giger Ueli<br />

Schluein Wellinger Bruno<br />

Schluein Wellinger René<br />

Schnaus Tschuor* Judith<br />

Schnaus Darms*° Andreas<br />

Schnaus Caspescha Luregn<br />

Schnaus Coray° Edwin<br />

Sevgein Cadalbert Damian<br />

Sevgein Cadalbert Alfons<br />

Siat Cavigelli Gregori<br />

Siat Cavigelli Benno<br />

Grossrätin Darms Margrit<br />

Grossrat Caviezel* Flurin<br />

Grossrat Montalta Martin<br />

(Tabelle 1: Kommissionsmitglieder (*ausgeschieden; °später eingetreten))<br />

ZVM-HTW Chur 9


1.4. Methodik<br />

Für die Inhalte sind die Kommissionen verantwortlich, welche auch die Daten bewertet haben.<br />

Arbeitsinstrument war ein umfangreicher Frage-Antwort-Katalog (gemäss Tabelle 2), welchen<br />

alle Mitglieder der Kommissionen einzeln ausgefüllt haben:<br />

Thema Frage Antwort<br />

Gemeindeversammlung Ist eine Gemeindeversammlung<br />

weiterhin sinnvoll<br />

oder braucht es Einführung<br />

der kombinierten Urnengemeinde<br />

oder sogar ein Parlament?<br />

Gemeindevorstand Wie setzt sich der neue<br />

Vorstand zusammen?<br />

(Tabelle 2: Auszug Frage-Antwort-Katalog)<br />

(Abbildung 2: Arbeit in der operativen Kommission)<br />

ZVM-HTW Chur 10


1.5. Projektablauf<br />

Ein <strong>Fusion</strong>sprojekt lässt sich erfahrungsgemäss in die folgenden vier Phasen unterscheiden<br />

(vgl. Fetz Ursin, Bühler Daniel; Leitfaden für Gemeindefusionen, Chur 2005, 8 f.):<br />

Vorab-<br />

klärungen<br />

<strong>Fusion</strong>s-<br />

analyse<br />

Entscheid Bericht <strong>Fusion</strong>s-<br />

abstimmung<br />

ZVM-HTW Chur 11<br />

<strong>Fusion</strong>svorbereitung<br />

Umsetzung<br />

Inkraft-<br />

setzung<br />

(Abbildung 3: Ablaufmodell eines <strong>Fusion</strong>sprojektes (roter Strich: aktueller Stand))<br />

Der vorliegende <strong>Schlussbericht</strong> enthält die Ergebnisse der <strong>Fusion</strong>sanalyse. In der nächsten<br />

Phase wird nun ein <strong>Fusion</strong>svertrag erarbeitet, welcher den 14 Gemeinden zur Abstimmung<br />

vorgelegt wird.<br />

Die folgende Übersicht zeigt die Sitzungen bzw. Workshops der Kommissionen sowie weitere<br />

Handlungen im Zusammenhang mit dem Projekt:<br />

Datum Kommission Ort<br />

8.1.2010 operativ und strategisch <strong>Ilanz</strong><br />

3.2. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

4.3. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

19.3. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

19.3. strategisch <strong>Ilanz</strong><br />

6.4. operativ Rueun<br />

21.4. operativ Pigniu<br />

26.4. Untergruppe Schule <strong>Ilanz</strong><br />

10.5. operativ Castrisch<br />

25.5. Untergruppe Schule <strong>Ilanz</strong><br />

26.5. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

27.5. Untergruppe Bürgergemeinde <strong>Ilanz</strong><br />

7.6. Untergruppe Schule <strong>Ilanz</strong><br />

11.6. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

11.6. strategisch <strong>Ilanz</strong><br />

24.6. Untergruppe Schule <strong>Ilanz</strong><br />

16.7. operativ Ruschein<br />

5.8. Untergruppe Bürgergemeinde <strong>Ilanz</strong><br />

6.8. Untergruppe Schule <strong>Ilanz</strong>


16.8. operativ Siat<br />

23.8. operativ/strategisch Schule<br />

25.8. Untergruppe Landwirtschaft <strong>Ilanz</strong><br />

13.09 operativ Schnaus<br />

01.10. operativ Pitasch<br />

12.10. Untergruppe Forst <strong>Ilanz</strong><br />

18.10. Untergruppe Sprachen Schluein<br />

26.10. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

26.10. strategisch <strong>Ilanz</strong><br />

11.11. Untergruppe Landwirtschaft <strong>Ilanz</strong><br />

12.11. operativ Sevgein<br />

20.11. Bevölkerungsinformation <strong>Ilanz</strong><br />

1.12. operativ Schluein<br />

20.12. Sitzung Steuerungsgruppe Chur<br />

12.1.2011 operativ Luven<br />

31.1. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

31.1. strategisch <strong>Ilanz</strong><br />

18.2. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

22.2. Sitzung mit Weisser Arena Laax<br />

8.3. Untergruppe Schule (Information<br />

Lehrkräfte)<br />

<strong>Ilanz</strong><br />

11.3. operativ Castrisch<br />

16.3. Sitzung mit evang. Alters- und<br />

Pflegeheim <strong>Ilanz</strong><br />

<strong>Ilanz</strong><br />

25.3. Sitzung Untergruppe Finanzen Chur<br />

4.4. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

4.4. strategisch <strong>Ilanz</strong><br />

13.4. Sitzung Untergruppe Finanzen Chur<br />

9.5. Sitzung Untergruppe Finanzen Chur<br />

18.5 operativ Riein<br />

1.6. Sitzung mit Stadtrat <strong>Ilanz</strong> <strong>Ilanz</strong><br />

10.6. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

10.6. strategisch <strong>Ilanz</strong><br />

29.7. Sitzung mit Regierungspräsident<br />

Martin Schmid<br />

Chur<br />

17.8. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

29.8. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

16.9. operativ <strong>Ilanz</strong><br />

30.9. strategisch <strong>Ilanz</strong><br />

(Tabelle 3: Übersicht Workshops/Sitzungen)<br />

ZVM-HTW Chur 12


2. Gemeindefusionen allgemein<br />

2.1. Allgemeine Informationen<br />

Die Thematik der Gemeindereformen hat in der Schweiz in den letzten Jahren an Dynamik<br />

gewonnen. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen drängt sich eine weitere Verstärkung<br />

der Zusammenarbeit auf. Immer deutlicher wird, dass nur über grundlegende Strukturreformen<br />

(<strong>Fusion</strong>en) namhafte Verbesserungen erreicht werden können. Die Zahl der Gemeinden<br />

ist in der Schweiz in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Auffallend ist der<br />

starke Rückgang seit dem Jahre 2000 (siehe nachstehende Abbildung).<br />

(Abbildung 4: Entwicklung der Anzahl Gemeinden in der Schweiz (linke Achse, blau) und in<br />

Graubünden (rechte Achse, rot) von 1850 bis 2011)<br />

Ausgangspunkt der Diskussion über Gemeindefusionen sind in der Regel Überlegungen über<br />

die optimale Gemeindegrösse bezüglich Einwohner. Die Literatur ist sich aber uneinig. Gerade<br />

in unserer Region, wo die geografische Gliederung sehr unterschiedlich ist, dürfte dieser<br />

Ansatzpunkt der falsche sein. Es sind vielmehr verschiedene Kriterien, welche zusammenspielen<br />

müssen (wirtschaftliche Argumente, Geschichte, Geografie etc.).<br />

2.2. Ausgangslage Kanton Graubünden<br />

In einer Studie des kantonalen Amtes für Gemeinden, publiziert in Ginfo I/2000, wird die Bedeutung<br />

der interkommunalen Zusammenarbeit in Graubünden deutlich. So gibt es zurzeit<br />

mehr interkommunale Kooperationen als Gemeinden. Damit konnten viele Probleme, die sich<br />

unseren Gemeinden gestellt haben, gemeinsam gelöst werden. Neben diesen positiven Aspekten<br />

werden auch die Grenzen interkommunaler Zusammenarbeit aufgezeigt. Zu den negativen<br />

Aspekten gehören:<br />

• fehlende demokratische Ausstattung<br />

ZVM-HTW Chur 13


• geringe Flexibilität<br />

• Problem, geeignete Delegierte zu entsenden<br />

Im Jahr 2010 lehnte das Bündner Stimmvolk die Einführung eines neuen Finanzausgleichssystems<br />

(Bündner NFA) knapp ab.<br />

2.3. Gemeinde- und Gebietsreform Graubünden<br />

Die Regierung hat dem Grossen Rat in der Februarsession 2011 einen Bericht über die Gemeinde-<br />

und Gebietsreform vorgelegt und darin folgende Ziele und Strategien formuliert:<br />

Ziele<br />

• Die staatlichen Strukturen sollen konsequent auf die bestehenden und künftigen Anforderungen<br />

an die Aufgabenerfüllung ausgerichtet werden.<br />

• Die Leistungsfähigkeit, Eigenfinanzierungskraft und -verantwortung der politischen Gemeinden<br />

sollen gestärkt werden.<br />

• Die Gemeinden sollen ihre Aufgaben möglichst selbständig, bürgernah, wirksam und kostengünstig<br />

erfüllen.<br />

• Die Voraussetzungen für die erforderliche Neugestaltung des innerkantonalen Finanzausgleichs<br />

sollen verbessert werden.<br />

• Die Vereinfachung der Strukturen auf der regionalen Ebene soll die Transparenz und<br />

Rechtssicherheit erhöhen sowie die Voraussetzungen für die regionale Aufgabenerfüllung<br />

verbessern.<br />

Strategien<br />

• Durch eine weiterhin nach dem Bottom-up-Ansatz (von unten nach oben) initiierte Gemeindereform<br />

soll die Anzahl Gemeinden bis im Jahr 2020 auf 50 bis 100 Gemeinden, langfristig<br />

auf unter 50 Gemeinden reduziert werden.<br />

• Mittels einer nach dem Top-down-Ansatz (von oben nach unten) verfassungsrechtlich zu<br />

verankernden Gebietsreform soll der Kanton in die drei Staatsebenen Kanton, Region und<br />

Gemeinden gegliedert werden.<br />

• Die notwendige Strukturreform soll etappiert diskutiert, beschlossen und umgesetzt werden.<br />

So wird über die Zuweisung von Aufgaben an die Region im Einzelfall entschieden.<br />

• Die Strukturreform soll losgelöst von der Diskussion um die Änderung des Wahlsystems für<br />

den Grossen Rat vollzogen werden.<br />

Massnahmen zur Umsetzung bei den Gemeinden<br />

• Gemeindezusammenschlüsse sollen weiterhin vor Ort eingeleitet und entschieden werden.<br />

• Gemeinde übergreifende Abstimmungen sowie Kreisabstimmungen über <strong>Fusion</strong>en sollen<br />

unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.<br />

• Bestehende <strong>Fusion</strong>shemmnisse im Finanzausgleich und in sektoralpolitischen Bereichen<br />

sollen weiter abgebaut und Anreize zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen<br />

verstärkt werden.<br />

• Gemeindezusammenschlüsse sollen nur innerhalb der von der Regierung festgelegten<br />

Förderräume finanziell gefördert werden.<br />

• Das Förderinstrumentarium soll modifiziert werden, so dass auch grössere Zusammenschlüsse<br />

profitieren. Dabei soll sich die finanzielle Förderung volumenmässig an der heutigen<br />

Praxis orientieren.<br />

• Die notwendigen Fördermittel sollen im Finanzausgleichsfonds sichergestellt werden.<br />

• Der Kanton orientiert sich bei der Erfüllung von kantonalen Aufgaben in den sektoralpolitisch<br />

relevanten Bereichen an den Förderräumen der Regierung.<br />

ZVM-HTW Chur 14


Der Grosse Rat beantwortete insgesamt 24 strategische Fragen zur Gemeinde- und Gebietsreform.<br />

Gleichzeitig beschloss er Gesetzesänderungen und damit konkrete Massnahmen,<br />

welche bestehende Hemmnisse für Gemeindezusammenschlüsse abbauen. Einstimmig vertrat<br />

das Parlament die Haltung, dass der Kanton heute überstrukturiert und der Handlungsbedarf<br />

für Reformen entsprechend ausgewiesen sei. Die heutigen Gemeindestrukturen mit den<br />

unzähligen Verbänden und Formen der interkommunalen Zusammenarbeit genügten für die<br />

Herausforderungen der Zukunft und die Bedürfnisse nicht mehr. Als mittelfristiges Ziel (bis im<br />

Jahr 2020) wird vom Grossen Rat mit deutlicher Mehrheit eine Gemeindeanzahl zwischen 50<br />

und 100 angestrebt. Mit knapper Mehrheit unterstützt der Grosse Rat auch eine langfristige<br />

Zielgrösse von unter 50 Gemeinden. Für den Grossen Rat ist grossmehrheitlich klar, dass die<br />

Gemeindezusammenschlüsse auch weiterhin von unten wachsen und vom Kanton gefördert<br />

werden sollen.<br />

Soweit die beschlossenen Massnahmen für das Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> von Bedeutung sind, wird<br />

im Bericht näher darauf eingegangen.<br />

ZVM-HTW Chur 15


3. Rahmenbedingungen<br />

3.1. Geografie<br />

Die 14 Gemeinden grenzen aneinander und gehören zur Surselva. Sie verteilen sich auf die<br />

Kreise <strong>Ilanz</strong> (10), Lugnez (1) und Ruis (3).<br />

(Abbildung 5: Die geografische Darstellung der 14 Gemeinden)<br />

ZVM-HTW Chur 16


3.2. Statistische Angaben<br />

Ortschaft<br />

Höhe über<br />

Meer (m)<br />

Fläche<br />

in Hektaren<br />

Wohnbevölkerung<br />

(Tabelle 4: Statistische Angaben zu den 14 Gemeinden (Einwohner ESPOP 31.12.2010; Kantonssteuer<br />

pro Kopf 2008/2009; Steuerfuss 2010; Finanzkraftgruppe 2010/2011))<br />

3.3. Bevölkerungsentwicklung<br />

Beschäftigte<br />

1. Sektor %<br />

Die Gesamtbevölkerung im <strong>Fusion</strong>sperimeter hat sich von ca. 3‘800 Einwohnern im Jahre<br />

1880 auf 5‘132 (Stand 31.12.2010) erhöht. Dazu hat in erster Linie die Stadt <strong>Ilanz</strong> beigetragen.<br />

In den letzten zehn Jahren ist allerdings gesamthaft ein leichter Bevölkerungsrückgang<br />

zu verzeichnen (Stand 31.12.1999: 5‘417).<br />

ZVM-HTW Chur 17<br />

Beschäftigte<br />

2. Sektor %<br />

Beschäftigte<br />

3. Sektor %<br />

Kantonssteuer<br />

pro Kopf CHF<br />

Steuerfuss<br />

%<br />

Finanzkraftgruppe<br />

Castrisch 722 718 400 40 28 32 1370 120 4<br />

Duvin 1175 1791 88 91 4 4 534 130 5<br />

<strong>Ilanz</strong> 699 450 2315 1 20 80 2212 105 3<br />

Ladir 1276 721 119 33 14 52 2201 120 4<br />

Luven 998 683 204 56 2 42 1313 120 5<br />

Pigniu 1301 1798 28 83 0 17 6420 130 5<br />

Pitasch 1060 1081 109 70 0 30 1061 130 5<br />

Riein 1270 1582 67 85 0 15 875 120 5<br />

Rueun 788 1158 420 19 45 36 1639 130 5<br />

Ruschein 1155 1254 355 49 20 31 1761 120 4<br />

Schluein 758 481 523 13 37 50 2190 105 4<br />

Schnaus 720 299 127 53 12 35 1249 130 5<br />

Sevgein 861 460 200 56 7 37 1313 120 4<br />

Siat 1296 1348 177 81 4 15 2129 120 4<br />

Total 13‘824 5‘132


(Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung in den 14 Gemeinden)<br />

Fazit:<br />

In den 14 Gemeinden des <strong>Fusion</strong>sperimeters leben ca. 5‘140 Einwohner.<br />

3.4. Wirtschaft<br />

(Abbildung 7: Anzahl Beschäftigte nach Sektoren im Jahre 2009)<br />

Im Perimeter <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> dominiert eindeutig der Tertiärsektor (Dienstleistungen) mit 71.2 %. Er<br />

ist damit noch grösser als im kantonalen Durchschnitt (68.2 %). Der zweite Sektor (Industrie,<br />

Gewerbe) macht 20.7 % (24.2 %) aus. Der Primärsektor (Land- und Forstwirtschaft) beträgt<br />

8.1 % (7.6 %).<br />

ZVM-HTW Chur 18


3.5. Die einzelnen Gemeinden<br />

Die Vertreter der einzelnen Gemeinden haben die Texte selber verfasst.<br />

Castrisch<br />

Die Nähe zur Stadt <strong>Ilanz</strong> hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten dazu geführt, dass vermehrt<br />

Familien nach Castrisch gezogen sind und die Bevölkerungszahl markant zugenommen hat. Ein<br />

weiterer Grund ist der nahe Bahnhof der Rhätischen Bahn. Viele Einwohner pendeln zwischen<br />

Castrisch und ihrem Arbeitsort.<br />

Die Gemeindefläche beträgt 718 ha. Die Anzahl Arbeitsplätze mit sieben Bauernbetrieben und<br />

etwa 30 Arbeitsplätzen im Gewerbe- und Dienstleistungssektor ist eher bescheiden. Der Tourismus<br />

ist unbedeutend.<br />

Sursilvan ist die ursprüngliche Sprache, der deutsche Einfluss ist unübersehbar. Bei der Volkszählung<br />

2000 gaben 200 Personen an, romanischer Muttersprache zu sein, 198 bezeichneten<br />

sich als deutschsprachig. Im Alltagsleben des Dorfes herrscht Zweisprachigkeit, die Schule ist<br />

romanisch.<br />

Im Mittelalter war das Gebiet von Castrisch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt mit einer Brücke<br />

über den Rhein. Der Weg nach Chiavenna führte hier vorbei.<br />

Castrisch ist seit 1528 reformiert. Die älteste Glocke im Turm der Kirche St. Georg wurde 1376<br />

gegossen.<br />

Duvin<br />

Die Gemeinde Duvin liegt auf der rechten Talseite des Val Lumnezia, auf einer Sonnenterasse<br />

auf 1175 m.ü.M. Das Gemeindegebiet bildet einen Sattel zwischen den Seitentälern „Val da Pitasch“<br />

und dem „Val Uastg“. Sollte es zur Gemeindefusion mit den 14 Gemeinden um <strong>Ilanz</strong><br />

kommen, bildet die heutige Gemeinde Duvin die südliche Grenze der neuen Gemeinde. Duvin<br />

wurde bei der Kreiseinteilung von 1854 als einzige reformierte Gemeinde dem Kreis Lumnezia/<br />

Lugnez zugeteilt. Urkundlich erscheint Duvin erstmals im Jahre 1578 als reformierte Gemeinde.<br />

Grabfunde nördlich der Kirche zeugen aber von viel früherer Besiedlung der Gemeinde.<br />

Die Umgangssprache im Dörfchen ist romanisch und deutsch, wobei die Schule und die Amtssprache<br />

romanisch sind. Das Auskommen der Einwohner: zwei kleine Gewerbebetriebe, acht<br />

Landwirtschaftsbetriebe; der Rest der Erwerbstätigen pendelt von Duvin aus zur Arbeit. Die Bevölkerungsentwicklung<br />

verlief im Laufe der letzten Jahrzehnte unterschiedlich. Dazu einige Zahlen<br />

1850: 105 Einwohner, 1900: 82 Einwohner, 1950: 126 Einwohner und heute 90 Einwohner.<br />

Die gesamte Fläche der Gemeinde Duvin beträgt 1‘797 ha. Die Gemeinde verpachtet zwei Alpen<br />

den einheimischen Landwirten, namentlich die Alp Gretg und die Schafalp Culiez. Zwei weitere<br />

Alpen befinden sich in privatem Besitz (Alp Radun und Alp Muletg).<br />

ZVM-HTW Chur 19


<strong>Ilanz</strong><br />

<strong>Ilanz</strong> ist die erste Stadt am Rhein. Sie hat für die umliegenden Gemeinden und Talschaften<br />

eine grosse Bedeutung als Zentrum.<br />

Im viel zitierten Testament des Bischofs Tello aus dem Jahre 765 wurde für <strong>Ilanz</strong> der Name<br />

"Iliande" gebraucht, welcher vom keltischen Ausdruck "itulanda" abgeleitet wird und soviel wie<br />

"Kornscheune" bedeutet. Mit diesem Namen wird auf die günstige Lage der sonnigen Gruob<br />

für den Anbau von Getreide hingewiesen, auf die grossen – "Quadras" genannten – Kornäcker.<br />

Vielleicht stand in <strong>Ilanz</strong> aber auch ein grosses, befestigtes Zwischenlager für Getreide.<br />

Ende des 19. Jahrhunderts hatte <strong>Ilanz</strong> eine grosse Bedeutung als Markt- und Handelsplatz.<br />

Die Bauern aus der ganzen Surselva brachten ihre Tiere auf die Gross- und Kleinviehmärkte<br />

und kauften Vorräte für den Haushalt ein. <strong>Ilanz</strong> erhielt als Zentrumsort Zuzug aus den umliegenden<br />

Gemeinden. Auch liessen sich einige Familien italienischer Abstammung nieder, die<br />

den Handel mit Kolonialwaren, Stoffen und Kleidern belebten.<br />

In den zwanziger Jahren des 20. Jh. war <strong>Ilanz</strong> eine Stadt, die von Handel und Gewerbe, von<br />

Landwirtschaft und Transport, von der Holzindustrie und vom Baugewerbe lebte.<br />

Nicht selten wird <strong>Ilanz</strong> mit seinen ca. 2'500 Einwohnern als Hauptort des Bündner Oberlandes<br />

bezeichnet. Offenbar kommt dies daher, weil in dieser Stadt viele Ämter und Institutionen der<br />

kantonalen Verwaltung, der Region Surselva, des Bezirkes Surselva und des Kreises <strong>Ilanz</strong> untergebracht<br />

sind. Die in den letzten Jahrzehnten starke wirtschaftliche Entwicklung hat entscheidend<br />

zum Entstehen des Regionalzentrums <strong>Ilanz</strong> beigetragen. So finden wir neben Betrieben<br />

aus dem Baugewerbe und dem Detailhandel vermehrt auch neue Firmen, insbesondere<br />

im Dienstleistungssektor. Zurzeit bietet die Stadt <strong>Ilanz</strong> über 2‘000 Arbeitsplätze. Über Tausend<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln jeden Tag nach <strong>Ilanz</strong> zur Arbeit und kehren<br />

abends wieder nach Hause zurück. Zwei schweizerische Grossverteiler, Coop und Migros,<br />

haben die Surselva als potentiellen Markt entdeckt und Einkaufszentren errichtet, eines im Osten,<br />

das andere im Westen der Stadt. Seit dem Jahr 2009 hat auch Aldi in <strong>Ilanz</strong> einen Standort.<br />

Ladir<br />

Auf einer Höhe von 1276 Meter über Meer liegt Ladir in einer sanft ansteigenden Mulde. Das<br />

Dorf bietet eine grossartige Aussicht über die mittlere Surselva. Die Gemeindefläche beträgt<br />

721 ha. Die 113 Einwohner fühlen sich sehr wohl auf dieser Sonnenterrasse.<br />

Der Dorfname Ladir erscheint bereits im Jahre 831 mit dem Namen „Litura“. Im Jahre 1263<br />

findet man die Form „Leidurs“ und erst nach 1300 erscheinen die Formen „Ladurs“ und später<br />

„Ladir“. Seit wann das Dorf genau existiert, ist nicht bekannt. Im Mittelalter gehörte Ladir zu<br />

ZVM-HTW Chur 20


den Aeusseren Freien von Laax. Früher bildeten die Gemeinden Ladir, Ruschein, Siat und<br />

Schnaus eine Gemeinde. Die Trennung in einzelne Gemeinden erfolgte im 19. Jahrhundert.<br />

Zwei Katastrophen von grossem Ausmass musste Ladir erleben. 1848 wurde fast der gesamte<br />

Gemeindewald durch einen Brand eingeäschert. In den Jahren 1863 und 1869 wurden<br />

dann über 100'000 neue Setzlinge eingepflanzt. Die grössere Katastrophe war der Dorfbrand<br />

vom 14. Oktober 1891. Innerhalb einer halben Stunde stand das ganze Dorf in Flammen. In<br />

den durch die Flammen verschont gebliebenen vier Häusern mussten alle Bewohner einen<br />

harten Winter verbringen. Am 17. November 1891 begann man mit dem Wiederaufbau des<br />

Dorfes. Im Jahre 1896 entstand unter anderem das Schulhaus (heute gehen die Kinder in Ruschein<br />

und <strong>Ilanz</strong> zur Schule), weitere Häuser und die Wasserversorgung. 1904 wurde die<br />

neue Strasse von <strong>Ilanz</strong> nach Ladir realisiert.<br />

In Ladir kann man sich in der unberührten Natur durch Sommer- und Winteraktivitäten vom<br />

Alltag erholen. Schön, dass es dieses Dorf gibt!<br />

Luven<br />

Luven liegt am Südhang vom Piz Mundaun (Bündner Rigi) und gehört zur Gruob (Foppa), zum<br />

Kreis <strong>Ilanz</strong> und zum Bezirk Glenner.<br />

Erste historische Hinweise über die Besiedlung von Luven stammen aus der Bronzezeit, etwa<br />

1800 – 800 v. Chr. Lobene wurde bereits im geschichtlich wichtigen Testament des Bischofs<br />

Tello (765) erwähnt, später hiess das Dorf Luffis (1548), Luwis (1685) und Luven (1740).<br />

Der Landwirtschaft stehen drei Alpen zur Verfügung. Mittels einer Pipeline wird die Milch im<br />

Sommer von der Alp Ligneida in die Dorfkäserei geleitet und zu Luvener Käse verarbeitet. Da<br />

die Landwirtschaft nicht mehr alle ernähren kann, arbeiten viele Bewohner in anderen Berufen.<br />

Um einen sanften Tourismus zu fördern, hat die Gemeinde das Restaurant Sasolas und<br />

das Restaurant Stiva biala gebaut. Heute zählt Luven 40 Ferienwohnungen und 30 Alphütten.<br />

Im Winter wird auch eine Busverbindung vom Dorf aus ins Skigebiet Obersaxen/Mundaun betrieben.<br />

Die Sägerei wurde vermietet.<br />

Das Dorf führt eine Spielgruppe, einen Kindergarten und eine Primarschule mit Flond und<br />

Surcuolm (Schulgemeindeverband). Die Oberstufe besuchen die Kinder in <strong>Ilanz</strong>.<br />

Leider konnte Luven, wie auch andere kleinere Dörfer, den Dorfladen und die Post nicht halten,<br />

das Postauto fährt jedoch immer noch 7 – 8 mal täglich nach <strong>Ilanz</strong> und zurück.<br />

La Panera die grösste Rottanne der Schweiz (Höhe 44.40 m, Umfang 5.31 m), Burgruine Castelberg,<br />

Dorfkirche (744 n.Chr. erbaut), Dorfbrunnen und Senda Lumneziana sind Sehenswürdigkeiten<br />

in der Gemeinde.<br />

ZVM-HTW Chur 21


Pigniu<br />

Wann und warum Pigniu entstanden ist, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich wurde die Siedlung<br />

wegen ihrer günstigen Lage am Fuss des Panixerpasses errichtet. Das Dorf liegt 1288 Meter<br />

über Meer und grenzt an die Gemeinden Andiast, Rueun und Siat sowie an den Kanton Glarus.<br />

An der hölzernen Decke der Dorfkirche fand man die Jahreszahl 1282. Der Name Pigniu<br />

stammt von lat. PINETUM, „Tannenwald“. Pigniu findet man urkundlich erstmals 1403. Der<br />

deutsche Name Panix – den man schon seit 1522 in Urkunden findet – ist gleichen Stammes.<br />

Heute wird offiziell nur noch der Name Pigniu verwendet.<br />

Der älteste Verbindungsweg nach Pigniu führte von Andiast her. Man vermutet, dass Pigniu<br />

von Andiast her besiedelt worden ist. Vielleicht war Pigniu ursprünglich eine Alp. Darauf deuten<br />

Flurnamen hin. Die Wiesen am östlichen Dorfeingang heissen Stavel, was „Stafel“ (Weideplatz<br />

mit Hütte) bedeutet. Beim Bau der Gemeindesäge 1929 kamen auch Mauerreste und<br />

eine Feuerstelle zum Vorschein. Die Wiesen oberhalb der Säge werden Sur Begls genannt,<br />

„Über den Wassertrögen“, und die Gadenstatt weiter oben heisst Pastg da vadials, „Kälberweide“.<br />

Traurige Kapitel in der Dorfgeschichte von Pigniu waren die Pestseuchen in den Jahren 1530,<br />

1584, 1629 und 1671 sowie die Hungerjahre 1816/17.<br />

Über den Ursprung von Pigniu bestehen nur Vermutungen. Sicher ist aber, dass der Panixerpass,<br />

der 2407 m über Meer liegt und durchs glarnerische Sernftal nach Elm führt, schon sehr<br />

früh grosse Bedeutung hatte. Auf Romanisch heisst der Panixerpass – neben Pass (da) Pigniu<br />

– Veptga. Er ist urkundlich 1303 erwähnt. Der Pass war – hauptsächlich in Verbindung mit<br />

dem Lukmanierpass – eine wichtige Handelsverbindung von Glarus über Graubünden nach<br />

Italien.<br />

Pitasch<br />

Die Gemeinde Pitasch liegt am Eingang zur Val Lumnezia auf der rechten Seite, gehört aber<br />

als einzige Gemeinde in diesem Tal zum Kreis Foppa.<br />

Pitasch liegt auf einer Höhe von 1060 m.ü.M. und zählt momentan 119 Einwohner. Die Gemeinde<br />

wurde zum ersten Mal im Jahre 831 im kaiserlichen Urbar erwähnt. Da Pitasch 1526<br />

reformiert wurde, verkaufte der Bischof 1538 seine Rechte den Gerichtsgemeinden. So erlangte<br />

Pitasch die volle Unabhängigkeit.<br />

Die Gemeinde Pitasch lag einmal an einer der bedeutendsten Transitrouten. Diese führte von<br />

Elm über den Segnaspass nach Flims-Laax-Pitasch über das Güner Lückli nach Safien, von<br />

dort über den Safierberg nach Splügen und weiter bis nach Chiavenna.<br />

Pitasch besitzt unter anderem eine sehr alte Kirche. Sie wurde in der Zeit um 1150 erbaut.<br />

Von 1975 bis 1982 wurde die Kirche total restauriert.<br />

ZVM-HTW Chur 22


Die Gemeinde Pitasch ist mehrheitlich eine romanische Gemeinde. Pitasch verfügt seit 2010<br />

nicht mehr über eine eigene Primarschule. Die Schüler gehen in Duvin zur Schule. Die Oberstufenschüler<br />

gehen alle nach <strong>Ilanz</strong> zur Schule. Die Gemeinde zählt einen Schützenverein<br />

und Frauenverein. Die Gemeinde zählt fünf Landwirtschaftsbetriebe und drei Kleinbetriebe.<br />

Der grösste Teil der Erwerbstätigen arbeiten in <strong>Ilanz</strong> und Umgebung, vereinzelte bis Bonaduz<br />

und Chur.<br />

Die Fläche der Gemeinde Pitasch beträgt 1081 ha, davon 339 ha Landwirtschaft und 16 ha<br />

Siedlungsfläche.<br />

Die Gemeinde Pitasch verfügt über drei Alpen; die Alp Runca, Alp Dado und Cuolm Selvadi.<br />

Die Alpen werden vorwiegend von Mutterkühen und ca. 400 Schafen beweidet. Im Verhältnis<br />

hat die kleine Gemeinde Pitasch viele Ferienhäuser und Ferienwohnungen.<br />

Riein<br />

Das kleine Bergdorf Riein liegt auf einer wunderbaren Terrasse, von der man einen atemberaubenden<br />

Blick in das Lugnez geniesst. Das herrliche Landschaftsbild des Dorfes wird von<br />

der gewaltigen Signinagruppe beherrscht und zieht zahlreiche Besucher an. Dank gutem und<br />

fruchtbarem Wiesland ist auch heute die Landwirtschaft der Hauptbeschäftigungszweig der<br />

Gemeinde, die in den letzten 150 Jahren leider 2/3 ihrer Einwohner verloren hat. Durch den<br />

Ausbau der Strasse ist das Dorf noch näher an <strong>Ilanz</strong> gerückt und die bestehende Zusammenarbeit<br />

mit den Nachbargemeinden, vor allem Castrisch und Sevgein, wird weiter vereinfacht.<br />

So besteht schon seit Jahren ein Schulverband zwischen den Gemeinden Castrisch, Sevgein<br />

und Riein. Das mehrheitlich reformierte Riein gehört seit 2004 zur Kirchgemeinde Castrisch-<br />

Riein-Sevgein.<br />

Das ursprüngliche Dorf, bestehend aus Holzhäusern mit Schindeldächern, wurde im Winter<br />

1879/80 Opfer einer schrecklichen Feuersbrunst. Das Dorf konnte mit Unterstützung aus der<br />

ganzen Schweiz wieder aufgebaut werden, wenn leider auch nicht mehr in der typischen Bauform<br />

der Surselva.<br />

Rueun<br />

Die Gemeinde Rueun liegt auf einem Anschwemmungskeil, geformt von Felsstürzen aus der<br />

Val Valdun und von Erdrutschen aus längst vergangener Zeit. Dank einem angenehmen Klima<br />

ist die Gegend sehr fruchtbar. Der Name Rueun stammt aus dem indogermanischen Wort<br />

“reus” - steiler, steiniger Hang. Das erste Mal wurde der Name schriftlich im Testament des<br />

Bischofs Tello von Chur erwähnt, welcher im Jahre 765 grosse Gebiete der Surselva dem<br />

Kloster Disentis geschenkt hatte, unter anderem auch der Besitz in “Ruane”.<br />

Der Standort von Rueun in der Nähe des Rheins, der Eisenbahn und der Kantonsstrasse haben<br />

das Dorf zu einem kleinen Zentrum für die romanischsprachigen Gemeinden des Kreises<br />

ZVM-HTW Chur 23


Ruis werden lassen. In drei Gebäuden befinden sich Kindergarten, Primarschule und Oberstufe<br />

der Nachbargemeinden. Neben der Pfarrkirche St. Andriu sind als wichtige Gebäude die<br />

vier Kapellen zu erwähnen, die Patrizierhäuser der Deflorin-Salis sowie die Holzbrücke, welche<br />

bei St. Clau über den Rhein führt. Die Brücke wurde 1839 gebaut und ist die einzige gedeckte<br />

Holzbrücke im ganzen Kanton, welche über den Rhein führt.<br />

Ruschein<br />

Die Gemeinde Ruschein liegt auf einer Sonnenterrasse 450 m über dem Talboden von <strong>Ilanz</strong><br />

an der Senda Sursilvana. Tischinas, eine Fraktion von Ruschein, liegt auf halbem Weg zwischen<br />

<strong>Ilanz</strong> und Ruschein und somit am tiefsten Punkt der Gemeinde. Ca. 70 % der Bevölkerung<br />

spricht die romanische Sprache. Im Kindergarten sowie in der Primarschule wird in Romontsch<br />

sursilvan unterrichtet. Ruschein hat seinen Dorfcharakter bewahrt und ist heute sowohl<br />

ein Bauerndorf, wie auch eine Wohngemeinde für Berufsleute mit örtlichem oder auswärtigem<br />

Arbeitsplatz. In Ruschein gibt es einen Dorfladen mit Poststelle, eine Gemeindebankagentur,<br />

zwei Restaurants, drei Schreinereien, zwei Elektrobetriebe, einen Forstbetrieb und<br />

verschiedene Kleinbetriebe. Die Alp Ruschein inkl. Alp Fops und die Alp Muletg (ohne die Alp<br />

Schnaus) werden mit bis zu 280 Tieren bestossen. Ruschein liefert Trinkwasser an andere<br />

Gemeinden der Foppa; zugleich wird mit einer Trinkwasserturbine Strom produziert.<br />

Ruschein liegt in einem idealen Wander- und Wintersportgebiet. Im Winter ist Ruschein durch<br />

einen Gratis Skibus und, wenn es die Schneeverhältnisse zulassen, eine Heimabfahrt an das<br />

Skigebiet der Bergbahnen Weisse Arena angeschlossen.<br />

Die Gemeinde Ruschein wurde erstmals im Jahr 765 im Testament des Churer Bischofs Tello<br />

urkundlich erwähnt. Schon vor 3500 Jahren lockte es die ersten Siedler nach Ruschein. Auf<br />

dem Hügel Plontabuora weisen noch heute megalitische Schalensteine auf die Besiedlung in<br />

der mittleren Bronzezeit hin. Um 1257 lässt Heinrich I. von Frauenberg die Burg Frauenberg<br />

bauen. Nach dem Porclaskrieg 1352 wird die Burg aufgegeben. Die feudale Epoche ging zu<br />

Ende, und eine demokratische Zeit begann. Die Verträge von <strong>Ilanz</strong> 1395 waren ein erster<br />

Schritt, die Gründung des Grauen Bundes 1424 in Trun der Höhepunkt dieser Entwicklung.<br />

Schluein<br />

Die Gemeinde Schluein liegt auf 762 m. ü. M. und hat eine Fläche von 478 ha. Das Gemeindewappen<br />

enthält einen gelben Schlüssel und ein blaues Schwert (Symbole für den Hl. Petrus<br />

und Hl. Paulus). Der Grossteil der rund 500 Einwohner ist katholisch und spricht rätoromanisch.<br />

Die Schreibweise von Schluein machte im Verlauf der Jahrhunderte verschiedene Änderungen<br />

durch. In der ältesten Urkunde aus dem Jahr 1298 wird die Ortsbezeichnung "Sluwen"<br />

verwendet. In einem Schuldverzeichnis von 1325 heisst es "Slowins". Der Name "Schlöwis"<br />

taucht dann im 14. Jahrhundert auf, als die Grafen von Werdenberg-Sargans die Burg Löwen-<br />

ZVM-HTW Chur 24


erg mit der Nachbarschaft Schlöwis erwarben. Hierher mussten die Freien von Laax ab 1392<br />

ihre jährlichen Steuern entrichten. Ebenso waren die Freien von Sevgein verpflichtet, den<br />

Alpzins nach Löwenberg zu bringen. Mit der Wahrung der gräflichen Rechte waren Vögte beauftragt,<br />

die zu Löwenberg residierten. Später war Löwenberg im Besitz der Familie Demont<br />

und ging dann ins Eigentum einer kirchlichen Stiftung über. Bis 1972 wurde das Institut Löwenberg<br />

als Waisenhaus geführt. Heute dient es als Durchgangsheim für Asylbewerber.<br />

Schluein verfügt über eine imposante barocke Kirche, die 1716 den hl. Peter und Paul geweiht<br />

wurde.<br />

Die Gemeinde Schluein liegt, eingebettet in die linken Flanken des Talkessels der Gruob, in<br />

äusserst vorteilhafter klimatischer Lage. Ausdruck klimatischer Milde ist der Ackerbau und der<br />

Obstbau. Im Zuge der allgemeinen Betriebszusammenlegungen ist in den letzten Jahren die<br />

Zahl der hauptberuflichen Landwirte zurückgegangen.<br />

Zum günstigen Klima kommen die Vorzüge der zentralen Verkehrslage zwischen <strong>Ilanz</strong> und<br />

Flims/Laax. Das Regionalzentrum <strong>Ilanz</strong> und das Touristikzentrum Flims/Laax bieten Arbeitsplätze<br />

für Pendler.<br />

Trotz der Nähe zum Skigebiet Flims/Laax/Falera spielt der Tourismus eine untergeordnete,<br />

jedoch immer wichtiger werdende Rolle. Die stetig steigende Bedeutung des Tourismus wird<br />

auch durch den Golfplatz Sagogn-Schluein („Buna Vista Golf“) unterstrichen. Der Golfplatz ist<br />

ideal eingebettet in die wunderschöne Landschaft, naturnah konzipiert, sonnenverwöhnt und<br />

mit herrlichem Blick in die Bergwelt der Surselva.<br />

Die Gemeinde Schluein beherbergt in der Gewerbezone Isla über 30 Gewerbebetriebe. Die<br />

Schlueiner Gewerbezone ist für die ganze Region von Bedeutung.<br />

Schnaus<br />

Erstmals wird Schnaus im Reichsurbar von 840 erwähnt. Seit alters her bildeten Ruschein,<br />

Ladir und Schnaus eine Wirtschaftseinheit, jedoch wurden die Alpen bereits 1502 aufgeteilt.<br />

Kirchlich gehörte Schnaus zur Kirche St. Remigius in Falera, so erwähnt in einem Dokument<br />

von 1480. 1526 wurde der neue Glaube eingeführt. Bis 1692 bildeten danach Schnaus und<br />

<strong>Ilanz</strong> eine Pastoralgemeinschaft. Von 1692 bis 1865 war die Pfarrgemeinde unabhängig und<br />

ab 1865 bis heute bilden Schnaus und Waltensburg eine Pastoration. In neuerer Zeit ist<br />

Schnaus verschiedene Zweckverbände mit den Nachbargemeinden eingegangen.<br />

Die romanische Primarschule musste aus Schülermangel 1979 die Tore schliessen. Seither<br />

besuchen die Schnauser die Schule in <strong>Ilanz</strong>.<br />

Sehr sehenswert ist die Schmiede der Gebrüder Giger, deren Vorfahren den berühmten<br />

Schnauser Pflug herstellten.<br />

Wie die wenigen Daten zeigen, gingen die Schnauser schon in früheren Zeiten die verschiedensten<br />

„<strong>Fusion</strong>en“ ein, ohne jedoch ihre Eigenständigkeit zu verlieren.<br />

ZVM-HTW Chur 25


Sevgein<br />

Sevgein liegt auf einer weiträumigen, gut situierten Terrasse südöstlich der Stadt <strong>Ilanz</strong>. Diese<br />

Terrasse wird von einem markanten Felshügel dominiert. Funde bei Ausgrabungen (Keramikstücke<br />

aus der Crestaulta-Kultur) belegen, dass dieser Hügel wahrscheinlich bereits zwischen<br />

dem 16. und 14.Jahrhundert v.Chr. besiedelt war. Weitere Funde (Keramikscherben, Buchstabenfibel)<br />

lassen darauf schliessen, dass Römer sich im 2. Jahrhundert n.Chr. auf diesem<br />

Felshügel niedergelassen hatten.<br />

Sevgein ist urkundlich erstmals als Soviene im Karolingischen Reichsurbar um das Jahr 830<br />

erwähnt. Sprachgelehrte nehmen an, dass der Name vom Lat. SEPPES (= Zaun) stamme.<br />

Sevgeiner und Laaxer waren ab 1428 die ersten Freien innerhalb des Grauen Bundes und bildeten<br />

bis zur Neuorganisation des Kantons Graubünden eine eigene Gerichtsgemeinde.<br />

Von 1940 bis 1970 sank die Einwohnerzahl von 235 auf 150. Seither ist sie durch Zuwanderung<br />

kontinuierlich auf ca. 210 gestiegen und hat sich stabilisiert. Der Anteil der Romanisch<br />

sprechenden Bevölkerung sank in den letzten Jahrzehnten und liegt nun zwischen 55 % und<br />

60 %. Im Kindergarten und in der Primarschule wird Romanisch unterrichtet. Seit der <strong>Fusion</strong><br />

der Primarschulen von Sevgein, Castrisch und Riein 2003 besuchen die Kinder den Kindergarten<br />

und die Unterstufe (1. + 2.Kl.) in Sevgein. Die Oberstufenschüler besuchen seit jeher<br />

den Unterricht in <strong>Ilanz</strong>. Seit der Reformation ist Sevgein eine paritätische Gemeinde.<br />

Etwa 30 % der Erwerbstätigen sind noch in der Landwirtschaft tätig (sechs Landwirtschaftsbetriebe).<br />

Die übrigen finden ihr Auskommen im Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriesektor,<br />

und dies vorwiegend, auch bedingt durch die Nähe zum regionalen Zentrum <strong>Ilanz</strong>.<br />

Durch die Realisierung bedeutender Infrastrukturvorhaben in den letzten Jahrzehnten (z.B.<br />

Bau einer Mehrzweckhalle, Durchführung der Gasamtmelioration) haben sich die Einwohner<br />

stets um eine kontinuierliche und in die Zukunft gerichtete Entwicklung ihrer Gemeinde bemüht.<br />

Diese Haltung ist auch gefragt bei der Bewältigung künftiger Aufgaben, die eine enge<br />

und intensive interkommunale Zusammenarbeit erfordern.<br />

Siat<br />

Die Gemeinde Siat liegt oberhalb von Rueun auf einer Sonnenterasse auf 1'300 Meter über<br />

Meer mit einer herrlichen Aussicht auf einen grossen Teil der Surselva. Das erste Mal wurde<br />

Siat (Seth) urkundlich im Jahr 832 erwähnt. Die Gemeinde Siat zählt zurzeit 175 Einwohner.<br />

Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1'348 Hektaren. Davon sind 689<br />

Hektaren landwirtschaftlich nutzbar. Gemäss der eidgenössischen Betriebszählung im Jahr<br />

2008 sind 81 % der Erwerbstätigen im Land- und Forstwirtschaftssektor beschäftigt, 4 % sind<br />

im Industrie- und Gewerbesektor und 15 % im Dienstleistungssektor beschäftigt. Da verschiedene<br />

Aufgaben nicht mehr in der Gemeinde selber erledigt werden können, wurden Verbände<br />

gegründet, welche gut funktionieren. Dies betrifft den Feuerwehrverband Pigniu-Rueun-Siat,<br />

den Schulverband Rueun und Umgebung, sowie auch weitere Verbände. In der Zeit von 1992<br />

ZVM-HTW Chur 26


is 2010 wurde eine Gesamtmelioration durchgeführt. Zurzeit wird die Verbindungsstrasse<br />

Rueun-Siat durch den Kanton saniert.<br />

(Abbildung 8: Aufnahme eines Teils des Perimeters (vom Golfplatz Sagogn aus))<br />

3.6. Bestehende Kooperationen<br />

Die 14 Gemeinden arbeiten bereits heute in verschiedenen Bereichen - teilweise in übergeordneten<br />

Organisationen - intensiv zusammen. Viele Aufgaben im Perimeter sind über den<br />

Regionalverband Surselva geregelt. Weitere Kooperationen gibt es z.B. im Zivilstandswesen,<br />

Grundbuchwesen, Schiesswesen, Feuerwehr, Schule (vgl. Anhang 2).<br />

Einige Vereine bestehen aus Mitgliedern aus diversen Gemeinden. Die gemachten Erfahrungen<br />

sind durchwegs positiv.<br />

Fazit:<br />

Die beiden Kommissionen stellen fest, dass die 14 Gemeinden heute über eine erfolgreiche<br />

politische und kulturelle Zusammenarbeit verfügen, welche ohne <strong>Fusion</strong> kaum weiter verstärkt<br />

werden kann.<br />

ZVM-HTW Chur 27


4. Ausgewählte Themen<br />

4.1. Verfahren<br />

a.) Verfahren allgemein<br />

Eine allfällige <strong>Fusion</strong> zwischen den 14 Gemeinden wäre in der Terminologie des Gemeindegesetzes<br />

(GG; BR 175.050) als Zusammenschluss zu bezeichnen. Daraus lassen sich einige<br />

Konsequenzen für das Verfahren ableiten.<br />

Gemäss Art. 87 GG braucht es die übereinstimmenden Beschlüsse der beteiligten Gemeinden.<br />

Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung<br />

(<strong>Fusion</strong>svertrag), welche nachträglich der Zustimmung der Regierung bedarf (Art. 91 GG).<br />

Anschliessend muss der Grosse Rat über den Zusammenschluss befinden (Art. 88 GG).<br />

Ein besonderes Augenmerk gilt dem kommunalen Abstimmungsverfahren, weil dieses gleichzeitig<br />

in den 14 betroffenen Gemeinden in den Gemeindeversammlungen zu erfolgen hat.<br />

Die <strong>Fusion</strong> soll zustande kommen, wenn mindestens elf Gemeinden zustimmen, wobei die<br />

Zustimmung von <strong>Ilanz</strong> zwingend ist („<strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> 10“). Dies kann mittels einer sog. „Quorums“-<br />

Bestimmung im <strong>Fusion</strong>svertrag sichergestellt werden (vgl. Art. 92 GG).<br />

Die Abstimmung in den Gemeindeversammlungen findet zeitgleich statt. In <strong>Ilanz</strong> besteht die<br />

Möglichkeit eines fakultativen Referendums (120 Unterschriften). Wird ein solches ergriffen,<br />

käme es anschliessend in <strong>Ilanz</strong> zu einer Urnenabstimmung über die <strong>Fusion</strong>.<br />

b.) Vereinbarung (<strong>Fusion</strong>svertrag)<br />

Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Art. 91<br />

Abs.1 GG). Der Vertrag könnte etwa folgende Fragen regeln:<br />

• Name der neuen Gemeinde<br />

• Gemeindeorganisation: Anzahl Mitglieder im Vorstand; Einführung Parlament<br />

• Übergangsregelungen für Schulen<br />

• Zeitpunkt der <strong>Fusion</strong> mit Übergang von allen Schulden und Vermögen und Beginn der<br />

Buchführung der neuen Gemeinde<br />

• Regelung betreffend Alpen und Weiden<br />

• Sprachenfrage<br />

Die neu gebildete Gemeinde tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Sie<br />

übernimmt uneingeschränkt deren Vermögen und Verbindlichkeiten.<br />

Fazit:<br />

Bei einer <strong>Fusion</strong> ist ein <strong>Fusion</strong>svertrag auszuarbeiten, welcher allen Gemeinden gleichzeitig<br />

zur Abstimmung vorgelegt wird. Stimmen die Stadt <strong>Ilanz</strong> und mindestens zehn weitere<br />

Gemeinden der Vorlage zu, gilt die <strong>Fusion</strong> als zustande gekommen. Dann muss die Regierung<br />

den <strong>Fusion</strong>svertrag genehmigen. Über den Zusammenschluss entscheidet der Grosse<br />

Rat abschliessend.<br />

4.2. Gemeindename/Wappen<br />

Einigkeit herrscht in den Kommissionen, dass der Name der Stadt <strong>Ilanz</strong> (Erste Stadt am<br />

Rhein) als starke und bekannte Marke erhalten bleiben muss. Das Stadtrecht von <strong>Ilanz</strong> wird<br />

durch die <strong>Fusion</strong> nicht tangiert. Die Kommissionen haben zur Frage des Namens auch die<br />

Bevölkerung um Vorschläge gebeten. Es sind viele verschiedene und auch originelle Ideen<br />

eingegangen. Dabei haben sich zwei Favoriten herausgeschält: <strong>Ilanz</strong>/<strong>Glion</strong> oder <strong>Ilanz</strong>/Foppa.<br />

In einer zweiten Umfrage soll der definitive Name bestimmt werden. Beim Wappen wurde beschlossen,<br />

dasjenige von <strong>Ilanz</strong> zu verwenden.<br />

ZVM-HTW Chur 28


Die bisherigen Namen bleiben als geografische Begriffe und als Ortsnamen bestehen.<br />

(Abbildung 9: Wappen der neuen Gemeinde)<br />

Fazit:<br />

Die fusionierte Gemeinde soll <strong>Ilanz</strong>/<strong>Glion</strong> heissen. Die bisherigen Namen bleiben als geografische<br />

Begriffe sowie als Ortsnamen bestehen.<br />

4.3. Gemeindeorgane<br />

Die Struktur der fusionierten Gemeinde soll so schlank wie möglich sein. Fraktionen im rechtlichen<br />

Sinn mit eigener Rechtspersönlichkeit sind aus Sicht der Kommissionen nicht notwendig.<br />

Erfahrungen an anderen Orten (z.B. Davos) zeigen, dass diese im Lauf der Zeit immer mehr<br />

Aufgaben verloren haben. Als geografischer Begriff bleiben die Fraktionen aber bestehen.<br />

Aufgrund der Grösse der fusionierten Gemeinde und ihrer Zusammensetzung aus ursprünglich<br />

14 autonomen Gemeinden schlagen die Kommissionen die Einführung eines Parlamentes<br />

für mindestens zwei Legislaturperioden à vier Jahre vor. Damit wird sichergestellt, dass in der<br />

Anfangsphase alle bisherigen Gemeinden im Parlament vertreten sind. Das Parlament soll 25<br />

Mitglieder umfassen (<strong>Ilanz</strong> 8, Rueun 2, Ruschein 2, Schluein 2, Castrisch 2 (über 300 Ew.),<br />

übrige Gemeinden je 1). Die bisherigen Gemeinden verfügen über ein Vorschlagsrecht über<br />

die sog. Fraktionsversammlung, welche durch ein Parlamentsmitglied einberufen wird. Damit<br />

haben alle bisherigen Gemeinden eine Ansprechperson vor Ort, welche gleichzeitig die Anliegen<br />

im Parlament zu vertreten hat. Die Wahl des ersten Parlaments erfolgt noch in den bisherigen<br />

Gemeinden. Anschliessend erfolgt die Wahl über die Gesamtgemeinde an der Urne.<br />

Dies wird im <strong>Fusion</strong>svertrag verankert.<br />

Die Gemeindeversammlung im Sinne einer Orientierungsversammlung bleibt erhalten. Bei<br />

Gemeindevorlagen, die vorwiegend das Interesse einzelner bisheriger Gemeinden berühren,<br />

können Orientierungsversammlungen vor Ort durchgeführt werden.<br />

Die Exekutive (Gemeindevorstand), bestehend aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin<br />

und vier Vorstandsmitgliedern, wird von der Bevölkerung an der Urne gewählt. Hier sollen<br />

keine Vorgaben gemacht werden. Ziel ist es, die fähigsten Personen zu gewinnen. Erfahrungen<br />

aus fusionierten Gemeinden zeigen, dass dies gut funktioniert, sofern sich die Bevölkerung<br />

aktiv einsetzt. Die Höhe der Pensen ist nach der <strong>Fusion</strong>sabstimmung im Rahmen der<br />

Gesetzgebung zu definieren.<br />

Der Vorschlag der Kommissionen, in der allfälligen neuen Gemeinde ein Parlament mit 25<br />

Mitgliedern sowie einen Vorstand mit fünf Mitgliedern einzuführen, wurde im Fragebogen an<br />

die Bevölkerung mit 68.2 respektive 71.5 Prozent begrüsst.<br />

ZVM-HTW Chur 29


ZVM-HTW Chur 30<br />

Gemeindeorgan Bemerkung<br />

Legislative: Urnengemeinde<br />

Exekutive:<br />

(Abbildung 10: Übersicht Gemeindeorgane)<br />

4.4. Gemeindeverwaltung<br />

Parlament<br />

Gemeindeversammlung<br />

Gemeindevorstand<br />

Wahlen Vorstand, GPK, Schulrat;<br />

Verfassung, fak. Referendum<br />

Budget/Jahresrechnung/Steuer-<br />

fuss, Gesetze (gewählt vom Volk)<br />

als Orientierungsversammlung<br />

Gemeindeführung, Leitung Verwal-<br />

tung (gewählt vom Volk)<br />

Fazit:<br />

Die neue Gemeinde soll über ein Parlament verfügen. Dieses soll für mindestens zwei Legislaturperioden<br />

à vier Jahre bestehen bleiben. Das Parlament soll 25 Mitglieder umfassen.<br />

Damit wird sichergestellt, dass alle bisherigen Gemeinden vertreten sind. Die Exekutive<br />

(Gemeindevorstand) besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und vier<br />

Vorstandsmitgliedern. Fraktionen im rechtlichen Sinn mit eigener Rechtspersönlichkeit sind<br />

nicht vorgesehen.<br />

Die allgemeine Verwaltung (Gemeindekanzlei) soll schrittweise in <strong>Ilanz</strong> zentralisiert werden.<br />

Voraussetzung ist ein leistungsfähiges öffentliches Verkehrsnetz. Von „Satellitenbüros“ wird<br />

abgesehen, da damit andernorts keine guten Erfahrungen gemacht worden sind. Es ist allerdings<br />

nicht ausgeschlossen, dass gewisse Arbeitsplätze, wo keine direkten Kundenkontakte<br />

nötig sind, an geeigneten dezentralen Standorten platziert werden.<br />

Die „virtuelle Gemeinde“ (Formulare auf Homepage) wird ausgebaut. Flexible Lösungen im<br />

Einzelfall (z.B. für ältere Einwohner) durch die Verwaltung sind notwendig. Aktenauflage (z.B.<br />

Baugesuche) soll in den bisherigen Gemeinden stattfinden.<br />

Die Gemeinden verfügen zurzeit über 1875 Stellenprozente in der allgemeinen Verwaltung.<br />

Durch die Konzentration sind Synergien möglich – allerdings erst nach einer Umsetzungsphase<br />

(vgl. Ziff. 4.8.). Dies zeigt ein Vergleich mit Gemeinden ähnlicher Grösse. Für die Mitarbeitenden<br />

bedeutet dies Arbeitsplatzveränderungen mit neuen Unterstellungen. Spezialisierungen<br />

(z.B. Bauwesen) und Ferien-Stellvertretungen werden möglich. Die Problematik mit vielen<br />

Teilzeitstellen soll wenn möglich über natürliche Fluktuationen geregelt werden, damit auf Entlassungen<br />

verzichtet werden kann. Frühzeitige Gespräche mit den Betroffenen sind nötig. Externe<br />

Leistungsaufträge für Verwaltungsleistungen sollen möglichst aufgelöst werden.


ZVM-HTW Chur 31<br />

Stellenprozente<br />

Gemeindename Einw. ha Verwaltung Werkdienst/<br />

Forstdienst/<br />

Abwart/ARA<br />

Total<br />

Castrisch 400 718 125% 140% 265%<br />

Duvin 88 1'791 60% 50% 110%<br />

<strong>Ilanz</strong> 2315 450 560% 1125% 1685%<br />

Ladir 119 721 30% 25% 55%<br />

Luven 204 683 50% 120% 170%<br />

Pigniu 28 1'798 40% 15% 55%<br />

Pitasch 109 1'081 30% 100% 130%<br />

Riein 67 1'582 30% 5% 35%<br />

Rueun 420 1'158 140% 180% 320%<br />

Ruschein 355 1'254 130% 200% 330%<br />

Schluein 523 481 120% 250% 370%<br />

Schnaus 127 299 30% 0% 30%<br />

Sevgein 200 460 70% 100% 170%<br />

Siat 177 1'348 60% 130% 190%<br />

Gemeinden <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> 5‘132 13'824 1875% 3375% 5250%<br />

(Tabelle 5: Übersicht Stellenprozente)<br />

In der durchgeführten Bevölkerungsbefragung haben 86.5 Prozent diesem Vorschlag zugestimmt.<br />

Jeder bisherigen Gemeinde wird ein Begegnungslokal zugesichert, welches für Vereinsanlässe,<br />

aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann. Eine Übersicht über sämtliche<br />

gemeindeeigenen Liegenschaften wurde in einer Studentenarbeit der Hochschule Wirtschaft<br />

Zürich zusammengestellt. Sie empfehlen eine aktive Bewirtschaftung. Nicht mehr benötigte<br />

Immobilien sollen umgenutzt, vermietet oder verkauft werden. Dies dürfte aufgrund der<br />

Nachfrage nicht einfach zu erfüllen sein.<br />

Fazit:<br />

Die Gemeindeverwaltung soll zentral in <strong>Ilanz</strong> angesiedelt werden. Begegnungslokale bleiben<br />

in allen bisherigen Gemeinden bestehen. In der Gemeindeverwaltung (Administration)<br />

der neuen Gemeinde sind kurz- bzw. mittelfristig Änderungen zu erwarten (z.B. Arbeitsort,<br />

Aufgabenverschiebung etc.).<br />

4.5. Werkdienst/Forstwirtschaft<br />

Die neue Gemeinde soll ein Forstrevier bilden. Die Aufgaben im Bereich Forst- und Werkdienst<br />

sollen durch einen technischen Betrieb unter einer Leitung und mit einer schlanken, effizienten<br />

Organisation erfüllt werden. Die weitere Organisationsform ist offen und wird von der<br />

neuen Gemeinde definiert. Es sollen möglichst keine Kündigungen erfolgen. Anpassungen im<br />

Stellenplan erfolgen über natürliche Fluktuationen oder durch interne Stellenumbesetzungen.<br />

Eine Dezentralisation der Standorte drängt sich auf, da Arbeiten und Aufgaben auch dezentral<br />

anfallen. Die bestehenden Forst- und Werk-Infrastrukturen sollen genutzt werden. Es soll keine<br />

gemeindeinterne neue Gross-Forstunternehmung entstehen. Die Zusammenarbeit mit Privaten<br />

ist soweit sinnvoll weiterzuführen bzw. zu optimieren.


Im Bereich Maschinen sind Einsparungen unwahrscheinlich, allerdings ergeben sich beim<br />

Einkauf Synergien. Die Schnee-Ersträumung bleibt unverändert. Auftraggeberin ist die neue<br />

Gemeinde.<br />

Zurzeit sind in den Gemeinden 3375 Stellenprozent in den Bereichen Forst und Werk (inkl.<br />

ARA/Abwart) eingesetzt. Aufgrund der Topographie bzw. benötigten Liegenschaften sind hier<br />

keine grossen Synergien absehbar.<br />

Die strategische Kommission hat zusammen mit dem Amt für Wald Gespräche mit den Gemeinden<br />

ausserhalb des <strong>Fusion</strong>sperimeters betreffend Forst aufgenommen, soweit diese<br />

heute mit den Perimetergemeinden Forstreviere bilden (Falera, Mundaun, Andiast, Waltensburg/Vuorz,<br />

Cumbel, Morissen, Vella). Diese Gespräche sollen nach erfolgtem <strong>Fusion</strong>sentscheid<br />

wieder aufgenommen werden. Eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden soll, sofern<br />

von diesen gewünscht, weiterhin möglich sein, allerdings nicht mit einer Verbands- sondern<br />

einer Vertragslösung.<br />

Im Fragebogen wurde dem Vorschlag, ein Forstrevier und einen technischen Betrieb mit dezentralen<br />

Standorten einzuführen, mit 85.2 Prozent zugestimmt.<br />

Fazit:<br />

Die neue Gemeinde bildet ein Forstrevier. Es soll ein technischer Betrieb entstehen, welcher<br />

Forst und Werk umfasst.<br />

4.6. Schule<br />

a.) Fragen<br />

Die operative Kommission hat eine Arbeitsgruppe „Schule“ eingesetzt. Diese hat sich auf folgende<br />

Fragen konzentriert:<br />

• Standort: Wo gehen welche Schülerinnen und Schüler zukünftig in die Schule?<br />

• Sprache: In welcher Unterrichtsprache wird in welchen Schulen unterrichtet?<br />

• Schulergänzende Angebote: Welche schulergänzenden Angebote werden an welchen<br />

Standorten angeboten?<br />

• Schulqualität<br />

b.) Rahmenbedingungen<br />

Folgende Rahmenbedingungen wurden berücksichtigt: Die Leistungen Schüler romanischer<br />

Schulen im Fach Deutsch stehen den Leistungen der Schüler deutscher Schulen nach Abschluss<br />

der obligatorischen Schulzeit in nichts nach. Schüler, die zwei Sprachen gut beherrschen,<br />

haben beim Erlernen von weiteren Fremdsprachen Vorteile. Kombiklassen stehen qualitativ<br />

Jahrgangsklassen in nichts nach. Die Schülerzahlen sinken stark, wie die folgende Abbildung<br />

zeigt:<br />

ZVM-HTW Chur 32


(Abbildung 11: Entwicklung Geburten im Perimeter <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong>)<br />

Zurzeit bestehen folgende Schulstandorte im <strong>Fusion</strong>sgebiet:<br />

Ladir/<br />

Rusch.<br />

Pigniu/<br />

Rueun/<br />

Siat<br />

Rueun<br />

u.Umg..<br />

Luven/<br />

(Mundaun)<br />

SGV<br />

<strong>Ilanz</strong><br />

Schluein<br />

(Abbildung 12: Schematische Darstellung der aktuellen Schulsituation; Legende: dicker Kreis<br />

Oberstufe; dünner Kreis Primarstufe)<br />

ZVM-HTW Chur 33<br />

Pitasch/<br />

Duvin<br />

Castr./<br />

Sevgein<br />

Riein


c.) Erkenntnisse<br />

Die heutigen Schulstandorte werden beibehalten (Kindergarten: <strong>Ilanz</strong>, Rueun, Sevgein, Ruschein,<br />

Schluein, Luven/Mundaun; 1.- 6. Klasse in <strong>Ilanz</strong>, Rueun, Ruschein, Sevgein/Castrisch,<br />

Duvin, Schluein, Luven/Mundaun; Oberstufe in <strong>Ilanz</strong> und Rueun). Erst wenn die Schülerzahlen<br />

eines Standortes mittelfristig im Kindergarten unter 5, in der Primarstufe unter 12 und in der<br />

Oberstufe unter 25 fallen, kann das Parlament der fusionierten Gemeinde über den entsprechenden<br />

Standort entscheiden. Der Entscheid über die Auflösung ist unter das fakultative Referendum<br />

zu stellen. Wird durch die kantonale Gesetzgebung die Schulsubventionierung massgeblich<br />

geändert, kann das Parlament auch unabhängig von den Schülerzahlen über Schulstandorte<br />

entscheiden. Zukünftig leere Schulhäuser sind nach Möglichkeit einer sinnvollen<br />

Umnutzung zuzuführen (z.B. Erwachsenenbildung, Vereine, Ferienlager, Fraktionszentrum,<br />

„Time-Out“-Plätze für Kinder aus dem Unterland).<br />

Die Wahl des Schulstandortes resp. der Klasse ist nicht frei. Es entscheidet die Schulleitung<br />

(Rekurse an Schulrat; Weiterzug an das EKUD (vgl. SchulG Art. 45)). Ausnahmen sind äusserst<br />

restriktiv handzuhaben (z.B. Zuzug im Alter von über 12 Jahren). Schülerinnen und<br />

Schüler, die in heute romanischen Gemeinden wohnen, besuchen romanische Schulen. In<br />

<strong>Ilanz</strong> wird eine deutsche Primarschule und eine Scola Bilingua geführt.<br />

Alle Kindergärten und Volksschulen der fusionierten Gemeinde sollen von einer Schulleitung<br />

und einem Schulrat geführt werden. Andere Gemeinden können Schülerinnen und Schüler in<br />

die Schulen der fusionierten Gemeinde entsenden (vertragliche Lösung). Es ist die Möglichkeit<br />

offen zu halten, dass – bei entsprechenden Rahmenbedingungen – alle Schülerinnen und<br />

Schüler einer oder mehrerer Fraktionen der fusionierten Gemeinde verpflichtet werden können,<br />

die Schule einer anderen Gemeinde zu besuchen (z.B. Schluein – Sagogn). Müssen<br />

Schülerinnen und Schüler aus bisherigen romanischen Gemeinden aufgrund von Standortschliessungen<br />

den Schulort wechseln, wird prioritär eine Lösung mit anderen romanischen<br />

Schulstandorten gesucht. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein romanischer Klassenzug in<br />

<strong>Ilanz</strong> eingerichtet oder – als letzte Möglichkeit – die Schüler in die Scola Bilingua integriert. Die<br />

Weiterführung mindestens eines romanischen Klassenzuges innerhalb der neuen Gemeinde<br />

wird aber auf jeden Fall garantiert.<br />

Die Schulsprache entspricht dem Status quo des jeweiligen Schulstandorts zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Fusion</strong>. Die fusionierte Gemeinde wird sich zu gegebener Zeit mit der Schulsprache befassen<br />

müssen.<br />

Die Transporte zum Schulort werden garantiert, sofern es nicht zumutbar ist, zu Fuss zur<br />

Schule zu kommen (Gemäss Gerichtsentscheid sind 20 Min. zumutbar). Die Schulzeiten sind<br />

– wenn immer möglich – mit dem öffentlichen Verkehr zu koordinieren. Grundsätzlich ist der<br />

Stundenplan mit Blockzeiten zu gestalten.<br />

Um gegenüber der Bevölkerung klar zum Ausdruck zu bringen, dass folgende Aussagen zur<br />

Schule von zentraler Bedeutung sind, schlagen die Kommissionen vor, dass diese sinngemäss<br />

in die Verfassung der fusionierten Gemeinde aufgenommen werden müssen. Um dies<br />

sicherzustellen ist ein entsprechender Hinweis in den <strong>Fusion</strong>svertrag aufzunehmen:<br />

„Die fusionierte Gemeinde und ihre Schule bekennen sich zu einem sinnvollen dezentralen<br />

Standortkonzept und fördern den Erhalt der romanischen Sprache. Die Schulen der heute einsprachig<br />

rätoromanischen Gemeinden sind weiterhin rätoromanisch zu führen. Kinder dieser<br />

Gebiete haben die rätoromanische Schule zu besuchen.<br />

Erst wenn die Schülerzahlen eines Standortes mittelfristig im Kindergarten unter 5, in der Primarstufe<br />

unter 12 und in der Oberstufe unter 25 (Geburtenstatistik) fallen, kann das Parlament<br />

der fusionierten Gemeinde über den entsprechenden Standort entscheiden. Änderungen der<br />

übergeordneten Gesetzgebung bleiben vorbehalten. Der Entscheid über die Aufhebung eines<br />

Schulstandortes untersteht dem fakultativen Referendum.“<br />

ZVM-HTW Chur 34


Die durchgeführte Umfrage mittels Fragebogen ergab folgende Resultate: 46.8 Prozent beurteilen<br />

die vorgeschlagene Variante als gut, 31 Prozent als befriedigend und 19.1 Prozent als<br />

schlecht.<br />

Das vorgesehene Schulkonzept geht – nicht zuletzt aus sprachlichen Gründen - von der Zusicherung<br />

des Status quo aus und verzichtet auf eine mögliche Konzentration der Schulstandorte.<br />

Damit sind weitere mögliche Einsparungen nicht realisierbar. Dies wurde bei der Berechnung<br />

des <strong>Fusion</strong>sbeitrages mitberücksichtigt.<br />

Fazit:<br />

Das vorgesehene Schulkonzept geht – nicht zuletzt aus sprachlichen Gründen – von der<br />

Zusicherung des Status quo aus. Die Aufhebung eines Schulstandortes ist nur bei Unterschreitung<br />

einer Schülermindestzahl möglich und untersteht dem fakultativen Referendum.<br />

Die Schulen der heute einsprachig rätoromanischen Gemeinden sind weiterhin rätoromanisch<br />

zu führen. Kinder dieser Gebiete haben die rätoromanische Schule zu besuchen.<br />

4.7. Sprache<br />

Gemäss der Volkszählung 2000 (keine aktuelleren Zahlen erhältlich) wurden zur Sprachensituation<br />

zwei Fragen gestellt:<br />

Frage 1:“Welches ist die Sprache, in der Sie denken und die Sie am besten beherrschen (nur<br />

eine Sprache angeben)?“<br />

Frage 2: „Welche Sprache(n) sprechen Sie regelmässig (mehrere Angaben möglich)?“<br />

Die Resultate zeigen für den <strong>Fusion</strong>sperimeter folgendes Bild:<br />

Total Einwohner Frage 1 Frage 2<br />

Deutsch 44.1% (2‘390)<br />

Rätoromanisch 46.5% (2‘521) 65.04% (3‘523)<br />

Andere 9.4 % (506)<br />

Total 100% (5‘417)<br />

(Tabelle 6: Verteilung der Sprachen im Perimeter <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong>)<br />

Für das Sprachengesetz (SpG; BR 492.100) ist Frage 2 massgebend (vgl. Art. 16 Abs. 4<br />

SpG). Die vorliegende Situation, wo eine einsprachig deutsche Gemeinde in einen <strong>Fusion</strong>sprozess<br />

mit einsprachig rätoromanischen Gemeinden involviert sind, ist nicht geregelt (Art. 23<br />

SpG). Es ist von einer gesetzgeberischen Lücke auszugehen. Auf der Suche nach einer<br />

pragmatischen Lösung kann die Analogie zur Kreislösung weiterhelfen: Demnach würden fusionierte<br />

Gemeinden, welche sich aus bisherigen Gemeinden mit unterschiedlichen Amts- und<br />

Schulsprachen zusammensetzen, automatisch zu mehrsprachigen Gemeinden, unabhängig<br />

von der Bevölkerungszahl. Es ist deshalb geplant, eine mehrsprachige Gemeinde zu bilden.<br />

Die neue Gemeinde ist demnach verpflichtet, von der angestammten Amtssprache angemessen<br />

Gebrauch zu machen (Art. 17 Abs. 2 SpG). Als romanische Amtssprache wird Sursilvan<br />

verwendet. Zudem soll die fusionierte Gemeinde jährlich einen angemessenen Betrag einsetzen,<br />

um das Romanische zu fördern. Im Vordergrund stehen Projekte, welche das Romanische<br />

im sozio-kulturellen Bereich fördern. Insbesondere ist die Frühzweisprachigkeit der Kinder<br />

zu fördern.<br />

Es ist geplant, im <strong>Fusion</strong>svertrag folgende Passage aufzunehmen:<br />

„Die neue Gemeinde ist mehrsprachig im Sinne des Sprachengesetzes. Die Amtssprachen<br />

sind Romontsch Sursilvan und Deutsch. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind auch künftig<br />

ZVM-HTW Chur 35


durch die Behörden und die Verwaltung in ihrer angestammten Sprache zu bedienen. Die<br />

neue Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die rätoromanische Sprache nicht schleichend aus<br />

dem behördlichen Alltag verschwindet. Dazu sind geeignete Massnahmen in der Verfassung<br />

und allenfalls in einem kommunalen Sprachengesetz zu verankern. Zudem hat die neue Gemeinde<br />

finanziell und ideell die romanische Sprache nachhaltig zu fördern.“<br />

Die Regierung hat in ihrem Entscheid vom 13. September 2011 dieses Vorgehen ausdrücklich<br />

gebilligt. Sie erachtet die Schaffung einer mehrsprachigen Gemeinde im Raum <strong>Ilanz</strong> unter<br />

diesen Voraussetzungen als rechtlich mit der Bundes- und Kantonsverfassung im Einklang<br />

stehend (vgl. Anhang 1).<br />

Fazit:<br />

Die fusionierte Gemeinde soll als mehrsprachig im Sinne des Sprachengesetzes gelten.<br />

Die Amtssprachen sind Romontsch Sursilvan und Deutsch.<br />

4.8. Finanzen<br />

a.) Begriffserklärung<br />

Zum Verständnis des Finanzteils sind folgende Kennzahlen von Bedeutung:<br />

• Finanzklasse: Alle Bündner Gemeinden werden nach ihrer Finanzkraft klassifiziert.<br />

(1 = sehr finanzstark; 2 = finanzstark; 3 = mittelstark/mittelschwach; 4 = finanzschwach; 5 =<br />

sehr finanzschwach)<br />

• Cashflow (Gewinn vor Abschreibung und Ausgleich der Spezialfinanzierungen): Summe,<br />

welche zur Verfügung steht, um Investitionen zu tätigen oder Schulden zurückzuzahlen.<br />

• Bruttoinvestitionen: Gesamtinvestitionen, d.h. Subventionen und Beiträge Dritter sind noch<br />

nicht berücksichtigt.<br />

• Nettoinvestitionen: Gesamtinvestitionen unter Abzug der Subventionen bzw. Beiträge Dritter<br />

(z. B. Patenschaftsbeiträge, Anschlussbeiträge usw.).<br />

• laufende Rechnung: Summe der jährlichen Einnahmen aus Steuern, Gebühren usw. abzüglich<br />

Summe aller Konsumaufwendungen für Personal-, Sachaufwand, Folgekosten von<br />

Investitionen usw.<br />

b.) Finanzielle Ausgangslage Kanton<br />

Im Jahr 2010 lehnte das Bündner Stimmvolk die Einführung eines neuen Finanzausgleichssystems<br />

(Bündner NFA) knapp ab. Die Gründe für diesen Entscheid liegen weniger beim eigentlichen<br />

Finanzausgleich, sondern vielmehr bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und<br />

Gemeinden. Die Regierung erachtet den grundlegenden Reformbedarf des bestehenden Finanzausgleichs<br />

weiterhin als ausgewiesen und anerkannt, weil er schwerwiegende Mängel<br />

aufweist. Der Kanton geht davon aus, dass mit einer Neuauflage frühestens im Jahr 2014 zu<br />

rechnen ist.<br />

Der Grosse Rat hat in der Februarsession 2011 die bekannten Hemmnisse des bestehenden<br />

Finanzausgleichssystems wo möglich beseitigt bzw. gemildert. Die Entscheide haben für das<br />

Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> positive Auswirkungen. Für die Finanzplanungen des Projekts <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong><br />

sind die folgenden kantonalen Faktoren zu berücksichtigen:<br />

ZVM-HTW Chur 36


• Das bisherige Finanzausgleichssystem bevorteilte Gemeinden mit 300 und weniger Einwohnern<br />

(Steuerkraftausgleich, Mindestausstattung)<br />

• Neu wird die Limite für die Mindestausstattung von 300 auf 1000 Einwohner erhöht; bei<br />

Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohner wird der Finanzausgleichsbeitrag um maximal<br />

die Hälfte gekürzt (je weniger Einwohner die Gemeinde hat, desto grösser ist die prozentuale<br />

Kürzung)<br />

• Neu kann die Regierung im Falle von <strong>Fusion</strong>en diese Einwohnerbegrenzung für die neu fusionierte<br />

Gemeinde höher als diese 1000 Einwohner festlegen<br />

• Für den Erhalt von Finanzausgleichsbeiträgen mussten die Gemeinden Bedingungen erfüllen<br />

(Mindeststeuerfuss 120 %, Finanzkraftgruppe 4 oder 5)<br />

• Neu müssen die Gemeinden im Fall einer <strong>Fusion</strong> diese Bedingungen nicht mehr erfüllen.<br />

Sie können auch einer finanzstärkeren Klasse zugehören und ihren Steuerfuss bis max.<br />

90% der einfachen Kantonssteuer senken und trotzdem in den Genuss von Finanzausgleichsmittel<br />

kommen.<br />

c.) Vorgehensweise<br />

Die Kommissionen haben beschlossen, einen Finanzplan zu erstellen, welcher Auskunft über<br />

die finanzielle Entwicklung der 14 betroffenen Gemeinden im Alleingang gibt. Jede Gemeinde<br />

wurde aufgefordert, ihre künftigen Investitionsvorhaben anzugeben (Blickwinkel Alleingang).<br />

Dabei sollten diese in einem vertretbaren Rahmen zum erwirtschafteten Cashflow stehen.<br />

Diese Angaben sind dann in die Finanzpläne eingeflossen. Erst dadurch war es möglich, die<br />

Varianten „Alleingang“ sowie „<strong>Fusion</strong>“ einander gegenüber zu stellen. Damit wurde auch sichergestellt,<br />

dass beiden Varianten dieselben Zahlen zu Grunde liegen.<br />

In einem weiteren Schritt wurden die möglichen Einsparungen berechnet und beim Kanton ein<br />

Gesuch um einen finanziellen Beitrag gestellt. Dieser wurde mit Regierungsbeschluss vom 13.<br />

September 2011 beantwortet (vgl. Anhang 1). Damit war schliesslich auch die Berechnung der<br />

Entwicklung der laufenden Rechnung möglich.<br />

d.) Ausgangslage am 31.12.2010 bei den Gemeinden<br />

Die Kommissionen haben nachstehende Zahlen ihrer Arbeit zu Grunde gelegt:<br />

ZVM-HTW Chur 37


Steuerfuss 2010<br />

Castrisch 120 4 400 2'223 225 829 1'494 790 4'050<br />

Duvin 130 5 88 1'040 345 105 1'532 271 -7'429<br />

<strong>Ilanz</strong> / <strong>Glion</strong> 105 3 2315 2'864 135 420 563 288 -1'446<br />

Ladir 120 4 119 3'595 100 1'882 1'019 485 18'152<br />

Luven 120 4 204 2'032 147 18 659 333 6'161<br />

Pigniu 130 5 28 6'312 5'028 9'682 7'572 -1'386 -6'438<br />

Pitasch 130 5 109 1'520 303 250 1'779 -204 739<br />

Riein 120 5 67 1'877 54 1'588 3'188 474 19'078<br />

Rueun 130 4 420 2'371 1'086 1'331 1'970 -365 420<br />

Ruschein 120 4 355 2'387 194 685 1'076 338 5'526<br />

Schluein 105 3 523 2'959 212 1'057 1'829 261 1'585<br />

Schnaus 130 5 127 1'804 1'109 723 2'250 493 4'891<br />

Sevgein 120 4 200 2'081 863 1'178 2'093 1'119 3'164<br />

Siat 120 4 177 2'804 665 1'501 1'444 272 10'502<br />

ZVM-HTW Chur 38<br />

Finanzklasse 2012/2013<br />

(Tabelle 7: finanzielle Ausgangslage in den 14 Gemeinden)<br />

Einwohner Stand 31.12.2010<br />

Steuern<br />

Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2010<br />

pro Einwohner und Jahr<br />

Konzessionen<br />

Cash Flow<br />

Bruttoinvestitionen<br />

Nettoinvestitionen<br />

Nettovermögen<br />

Nettoschuld (-)<br />

pro Einwohner<br />

per 31.12.2010<br />

Die finanzielle Ausstattung der Gemeinden ist sehr unterschiedlich. Die Infrastruktur wurde in<br />

den letzten Jahren in einzelnen Gemeinden stark ausgebaut. Deshalb weisen diese Gemeinden<br />

eine relativ hohe Verschuldung bzw. eine geringe Kapitalbasis aus. Bei anderen Gemeinden<br />

ist der Ausbau der Infrastruktur noch nicht abgeschlossen. Andere wiederum hatten hohe<br />

Werterhaltungsaufwendungen zu bestreiten.<br />

Im Vergleich zum Jahr 2009 hat sich die finanzielle Situation durch ausserordentliche Einnahmen<br />

bei den Steuern und Konzessionen wesentlich verbessert. Dies veranlasste die Gemeinden,<br />

zusätzliche Abschreibungen zu tätigen. Dadurch werden die künftigen Rechnungen<br />

entlastet. Dennoch werden einzelne Gemeinden Mühe haben, die vorgesehenen Investitionen<br />

realisieren zu können.<br />

e.) Finanzielle Analyse „Alleingang“<br />

In den Jahren 2000 bis 2010 haben die 14 Gemeinden Bruttoinvestitionen von Fr. 71‘706‘411<br />

getätigt. Diesen stehen Investitionseinnahmen in der Höhe von Fr. 52‘448‘556 gegenüber. Die<br />

Nettoinvestitionen beliefen sich demnach auf Fr. 19‘257‘855. Dies entspricht einem Durchschnitt<br />

von Fr. 1‘750‘714 pro Jahr.<br />

Die Investitionsprogramme der Gemeinden sehen für die Jahre 2011 bis 2018 Bruttoinvestitionen<br />

in der Höhe von Fr. 51‘404‘700 vor. Diesen Ausgaben stehen geplante Einnahmen<br />

(Subventionen, Beiträge Dritter usw.) von Fr. 21‘546‘400 gegenüber. Daraus resultieren Netto-


investitionen im Betrag von Fr. 29‘858‘300. Der Jahresdurchschnitt beträgt demnach Fr.<br />

3‘732‘287.<br />

Zu erwähnen ist, dass die Abschätzung der Investitionseinnahmen recht schwierig ist, namentlich<br />

die Beiträge Dritter wie z.B. von Patenschaften.<br />

Allgemein kann festgehalten werden, dass nicht alle Gemeinden mit den bereits getätigten<br />

bzw. geplanten Investitionen den gleichen Ausbaustandard der Infrastruktur erreichen. Beim<br />

Finanzvermögen bestehen Bewertungsdifferenzen. Dies hat natürlich auch Auswirkung auf die<br />

Berechnung des Nettovermögens.<br />

Nettovermögen<br />

am 1.1.2011<br />

Kumulierte<br />

Cashflows<br />

2011-2018<br />

Verfügbare<br />

Mittel<br />

Geplante<br />

Nettoinvestitionen<br />

2011 -<br />

2018<br />

Nettovermögen<br />

am 31.12.2018<br />

Castrisch 1'620'192 1'750'307 3'370'499 2'135'000 1'235'499<br />

Duvin -653'719 -260'948 -914'667 98'000 -1'012'667<br />

<strong>Ilanz</strong> / <strong>Glion</strong> -3'348'185 7'340'080 3'991'895 11'704'000 -7'712'105<br />

Ladir 2'160'040 1'727'512 3'887'552 972'600 2'914'952<br />

Luven 1'256'884 60'607 1'317'491 1'210'500 106'991<br />

Pigniu -180'252 573'025 392'773 203'600 189'173<br />

Pitasch 80'519 -192'564 -112'045 293'000 -405'045<br />

Riein 1'278'245 699'205 1'977'450 579'000 1'398'450<br />

Rueun 176'286 3'590'277 3'766'563 3'061'200 705'363<br />

Ruschein 1'961'559 592'672 2'554'231 5'222'700 -2'668'469<br />

Schluein 829'064 1'160'258 1'989'322 1'690'800 298'522<br />

Schnaus 621'126 360'469 981'595 430'000 551'595<br />

Sevgein 632'807 1'134'601 1'767'408 1'069'000 698'408<br />

Siat 1'858'795 1'667'730 3'526'525 1'188'900 2'337'625<br />

Total 8'293'361 20'203'231 28'496'592 29'858'300 -1'361'708<br />

(Tabelle 8: Übersicht über die geplanten Investitionen und die Auswirkungen auf Cashflow<br />

und Vermögen)<br />

Per 1.1.2011 weisen die 14 Gemeinden gesamthaft ein Nettovermögen von Fr. 8‘293‘361 aus.<br />

Die geplanten Nettoinvestitionen in der Höhe von insgesamt Fr. 28‘496‘592 können nicht vollständig<br />

durch die selbst erwirtschafteten Mittel (Fr. 20‘203‘231) gedeckt werden. Der Restbetrag<br />

von Fr. 9‘655‘069 muss anderweitig finanziert werden. Dadurch werden die Gemeinden<br />

am Ende der Planperiode eine Nettoverschuldung von Fr. 1‘361‘708 ausweisen.<br />

Fazit Alleingang:<br />

Die Ausgangslage und der Zustand der Infrastrukturen sind in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich.<br />

Die Nettoinvestitionen aller 14 Gemeinden betragen gemäss ihren eigenen Angaben<br />

kumuliert durchschnittlich 3.7 Mio. Franken pro Jahr. In den vergangenen elf Jahren<br />

haben die Gemeinden durchschnittlich knapp 1.8 Mio. Franken netto pro Jahr investiert. Einzelne<br />

Gemeinden werden die geplanten Investitionen im Alleingang kaum finanzieren können.<br />

Dies bedeutet eine Etappierung und somit eine Verzögerung der Nutzung der erforderlichen<br />

Infrastrukturen sowie wahrscheinlich ein Verzicht auf gewisse Investitionen.<br />

ZVM-HTW Chur 39


f.) Finanzielle Analyse der fusionierten Gemeinde<br />

Um die finanziellen Folgen eines Zusammenschlusses der Gemeinden Castrisch, Duvin, <strong>Ilanz</strong>,<br />

Ladir, Luven, Pigniu, Pitasch, Riein, Rueun, Ruschein, Schluein, Schnaus, Sevgein und Siat<br />

aufzeigen zu können, wurden die Finanzpläne der 14 Gemeinden mit den gemeldeten Investitionsvorhaben<br />

zusammengeführt. Wichtig zu erwähnen ist, dass damit nicht bestimmt wird, wo<br />

die neue Gemeinde tatsächlich investiert. Dies liegt in der Kompetenz der neuen Gemeinde.<br />

Die neue Gemeinde wird den jetzt erarbeiteten Finanz-/Investitionsplan als Wegweiser übernehmen.<br />

Auch der Planungsrechnung „<strong>Fusion</strong>sprojekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong>“ wurden die Basiszahlen der<br />

Jahresrechnungen 2010 zu Grunde gelegt.<br />

Für die Finanzplanung der fusionierten Gemeinde wurde ein Steuerfuss von 100% angenommen.<br />

Damit soll für alle Gemeinden im <strong>Fusion</strong>sperimeter ein Anreiz geschaffen werden. Dem<br />

Finanzplan wurde sodann der von der Regierung beschlossene <strong>Fusion</strong>s- und Förderbeitrag in<br />

der Höhe von 18.3 Mio. Franken zu Grunde gelegt. Dieser würde sich allerdings reduzieren,<br />

falls sich nicht alle 14 Gemeinden an der <strong>Fusion</strong> beteiligen.<br />

Es wurde angenommen, dass der <strong>Fusion</strong>sförderbeitrag bereits Ende 2012 zur Auszahlung gelangt.<br />

In der Planung wurde dieser zur Schuldentilgung eingesetzt. Dies wirkte sich direkt auf<br />

die Zinsbelastung aus. In der laufenden Rechnung kann der <strong>Fusion</strong>sbeitrag für zusätzliche<br />

Abschreibungen eingesetzt werden, so dass der künftige Abschreibungsbedarf stark abnimmt.<br />

Ferner hat die Regierung entschieden, der neuen Gemeinde während einer Übergangsphase<br />

von fünf Jahren zusätzliche Beiträge in der Höhe von 3.13 Mio. Franken an verschiedene öffentliche<br />

Werke auszurichten. Zudem wurden weitere Beiträge in der Grössenordnung von 2<br />

Mio. Franken für die Finanzierung des Einkaufs in die Alters- und Pflegestiftung St. Martin in<br />

<strong>Ilanz</strong> in Aussicht gestellt. Bei diesem Projekt sind die Verhandlungen zwischen den betroffenen<br />

Gemeinden und der Trägerschaft noch nicht abgeschlossen. Ein Entscheid ist noch vor<br />

der <strong>Fusion</strong>sabstimmung zu erwarten. Die Kommissionen haben beschlossen, sowohl die Investition<br />

als auch den Beitrag des Kantons in die Finanzplanung zu integrieren. Diese zusätzlichen<br />

Beiträge entlasten die Investitionsrechnung in den der <strong>Fusion</strong> folgenden fünf Jahren um<br />

rund 5 Mio. Franken. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die Kapitalzinsen und Abschreibungen<br />

aus.<br />

Zudem wurden die Einsparungen infolge Synergienutzung in der Planung bereits berücksichtigt.<br />

Dabei wurde darauf geachtet, dass zunächst noch Umsetzungsarbeiten anstehen und die<br />

Synergien erst aufgeschoben zum Tragen kommen. Im Schulbereich wurden keine Einsparungen<br />

berücksichtigt. Die Details sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich:<br />

Auswirkungen <strong>Fusion</strong> (Schätzung) 2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />

Ausgabenseite<br />

Entschädigung Behörden 150'000 200'000 200'000 200'000 200'000 200'000<br />

Verwaltungspersonal/Dienstleistungen Dritter 100'000 400'000 700'000 800'000 900'000 900'000<br />

Infrastruktur Verwaltung/Serviceverträge/Versicherungen usw. 200'000 250'000 250'000 250'000 250'000 250'000<br />

Umnutzung Liegenschaften/Kanzleiräumlichkeiten 0 70'000 100'000 100'000 150'000 150'000<br />

Synergien Werk-/Forstdienst usw. 100'000 100'000 100'000 150'000 150'000 150'000<br />

Einsparungen / ohne Fremdkapitalzinsen 550'000 1'020'000 1'350'000 1'500'000 1'650'000 1'650'000<br />

Differenz Fremdkapitalzinsen gem. Finanzplan 595'000 658'000 733'000 815'000 904'000 960'000<br />

Minderausgaben Total 1'145'000 1'678'000 2'083'000 2'315'000 2'554'000 2'610'000<br />

(Tabelle 9: Einsparpotential als Folge der <strong>Fusion</strong>)<br />

ZVM-HTW Chur 40


Durch die geplante Steuerfussreduktion entgehen der neuen Gemeinde rund 1.4 Mio. Franken.<br />

Ein Teil davon kann durch den höheren Steuerkraftausgleich (Fr. 665‘000 zusätzlich pro<br />

Jahr) sowie die Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben infolge Zuweisung in die Finanzkraftgruppe<br />

4 aufgefangen werden. Die Regierung hat zugesichert, dass die neue Gemeinde bis<br />

Ende 2017 der Finanzkraftgruppe 4 angehören wird. Die Stadt <strong>Ilanz</strong> gehört heute der Finanzkraftgruppe<br />

3 und die Gemeinde Schluein würde ab 2012 ebenfalls dieser Klasse angehören.<br />

Dieser Klassenwechsel beschert der neuen Gemeinde zusätzliche Mehreinnahmen bei den<br />

Subventionen der Lehrerbesoldung usw. bzw. Minderausgaben bei den Beiträgen an Berufsschulen<br />

usw. von jährlich rund 150‘000 Franken. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Differenzbeträge,<br />

welche sich auf Annahmen beruhen.<br />

Werden alle Positionen zusammengefasst, so wird die laufende Rechnung der fusionierten<br />

Gemeinde wie folgt entlastet:<br />

Auswirkungen <strong>Fusion</strong> (Schätzung) 2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />

<strong>Fusion</strong>sbeitrag 18'300'000<br />

Mindereinnahmen bei den Steuern -1'400'000 -1'400'000 -1'400'000 -1'400'000 -1'400'000 -1'400'000<br />

Mehreinnahmen Steuerkraftausgleich 665'000 665'000 665'000 665'000 665'000 665'000<br />

Mehreinnahmen Umteilung/Verbleib<br />

Finanzkraftgruppe 4 bis Ende 2017<br />

ZVM-HTW Chur 41<br />

150'000 150'000 150'000 150'000 150'000<br />

Einsparungen 1'145'000 1'678'000 2'083'000 2'315'000 2'554'000 2'610'000<br />

Total 18'860'000 1'093'000 1'498'000 1'730'000 1'969'000 1'875'000<br />

(Tabelle 10: finanzielle Auswirkungen der <strong>Fusion</strong> Zusammenfassung)<br />

Durch die Synergieeffekte (Personal, Infrastruktur usw.), Umnutzung von Räumlichkeiten und<br />

die Minderaufwendungen für Kapitalzinsen beträgt die Differenz des Cashflows zu Gunsten<br />

der neuen Gemeinde beinahe 2 Mio. Franken pro Jahr. Dies kann aus nachstehender Tabelle<br />

abgeleitet werden:<br />

(Tabelle 11: Entwicklung Cashflow 2014-2018)<br />

Die Gegenüberstellung der Entwicklung der finanziellen Situation der 14 Gemeinden im „Alleingang“<br />

und als fusionierte Gemeinde sieht zusammengefasst wie folgt aus:


Varianten<br />

Gemeinden im<br />

Alleingang<br />

<strong>Fusion</strong>iert<br />

Steuerfuss 100%<br />

Nettovermögen<br />

Nettoschuld<br />

am 1.1.2011<br />

Kumulierte<br />

Cashflows<br />

2011 ‐ 2018<br />

ZVM-HTW Chur 42<br />

Verfügbare<br />

Mittel<br />

Netto‐<br />

investitionen<br />

Nettovermögen<br />

Nettoschuld<br />

am 31.12.2018<br />

8'293'361 20'203'231 28'496'592 29'858'300 ‐1'361'708<br />

8'293'361 47'232'253 55'525'614 24'858'300 30'667'314<br />

(Tabelle 12: Vergleich Entwicklung Nettovermögen Alleingang - <strong>Fusion</strong>sfall)<br />

Auffallend ist die grosse Differenz beim Nettovermögen per 31.12.2018 von insgesamt über<br />

32 Mio. Franken, selbst mit einem Steuerfuss von 100 %. Insgesamt würden der fusionierten<br />

Gemeinde rund Fr. 32 Mio. mehr zur Verfügung stehen, als wenn die Gemeinden den Alleingang<br />

wählen (Differenz zwischen Nettovermögen im <strong>Fusion</strong>sfall und Nettoschuld im Alleingang;<br />

vgl. Tabelle 12).<br />

Die Nettoschuld je Einwohner - ohne Berücksichtigung eines kantonalen Förderbeitrags - beläuft<br />

sich bei einem Zusammenschluss der 14 Gemeinden auf Fr. 1‘574 per 1. Januar 2011.<br />

Berücksichtigt man den Förderbeitrag von 18.3 Mio. Franken, anders gerechnet Fr. 3‘565 pro<br />

Einwohner, so ergibt sich ein Nettovermögen von Fr. 5‘139 pro Einwohner. In dieser Zahl sind<br />

die zusätzlichen Finanzausgleichsbeiträge von rund Fr. 5 Mio. Franken an die verschiedenen<br />

öffentlichen Werke nicht berücksichtigt. Wenn diese ebenfalls berücksichtigt werden, so würde<br />

sich die Kennzahl weiter verbessern. Grafisch dargestellt entwickelt sich das Nettovermögen<br />

bzw. die Nettoschuld je Einwohner in den Planjahren 2013 bis 2018 wie folgt:<br />

(Tabelle 13: Entwicklung Nettovermögen / Nettoschuld je Einwohner)


Fazit fusionierte Gemeinde:<br />

Mit dem Förderbeitrag von Fr. 18.3 Mio., dem zusätzlichen Beitrag an die öffentlichen Werke,<br />

dem erhöhten Beitrag aus dem Finanzausgleichsfonds, zusätzlichen Einnahmen infolge des<br />

Finanzklassenwechsels, den Einsparungen bei den Kapitalzinsen und bei den Personal- und<br />

Infrastrukturaufwendungen wird die neue Gemeinde finanziell gestärkt. Zudem kann sie von<br />

Synergien profitieren und dadurch werden zusätzliche Mittel für Investitionsvorhaben freigesetzt.<br />

Es wird der neuen Gemeinde möglich sein, Investitionsvorhaben eher zu realisieren, als<br />

die einzelnen Gemeinden im Alleingang. Zudem können durchschnittlich mehr Investitionen<br />

als in der Vergangenheit realisiert werden.<br />

Die Senkung des Steuerfusses auf 100 % der einfachen Kantonssteuer entlastet die Bevölkerung<br />

und steigert die Kaufkraft derselben.<br />

Unter Berücksichtigung all dieser Vorgaben stehen der fusionierten Gemeinde bis Ende der<br />

Planperiode 2018 rund Fr. 32 Mio. mehr zur Verfügung als im Alleingang.<br />

4.9. Gebühren<br />

Bei einer <strong>Fusion</strong> sind die Gebühren durch die neue Gemeinde einheitlich zu definieren. Die<br />

Ansätze der 14 Gemeinden sind im Bereich Strom und Abfall identisch. Bei den Wasser-<br />

/Abwasser-Gebühren weichen sie teilweise voneinander ab. Die Abklärungen haben ergeben,<br />

dass ein Musterhaushalt ca. Fr. 450.- pro Person an Gebühren zu bezahlen hat. Für die Finanzplanung<br />

wurden die Ansätze der Stadt <strong>Ilanz</strong> verwendet.<br />

Mit den Gebühren müssen die Kosten verursachergerecht abgedeckt werden (Vorgabe des<br />

Bundesrechts). Für Sonderlösungen bleibt aus Rechtsgleichheitsgründen kein Raum. Auch<br />

ohne eine <strong>Fusion</strong> sind die Gemeinden verpflichtet, Gebühren (Grund- bzw. Verbrauchergebühren)<br />

und Abgaben verursachergerecht zu gestalten.<br />

Fazit:<br />

Die fusionierte Gemeinde muss Unterschiede bei den Gebühren nach dem Kostendeckungs-<br />

bzw. dem Verursacherprinzip vereinheitlichen.<br />

4.10. Alpen/Weiden<br />

Die Ausgangslage im Bereich Landwirtschaft/Alpen/Weiden ist komplex. In den nächsten Jahren<br />

ist – unabhängig von Gemeindefusionen – gerade im Alpbereich mit grossen Veränderungen<br />

zu rechnen. „Von einer Gemeindefusion darf nicht erwartet werden, dass allfällige Konflikte<br />

unter den Landwirten behoben werden. Die Bauern sind selbst gefragt, nicht nur den<br />

„Status quo“ zu fordern, sondern weitsichtig genug zu sein, zukunftsfähige Lösungen anzustreben“<br />

(vgl. Valentin Luzi, Bündner Bauer 43/2009).<br />

Es wurde deshalb eine Untergruppe mit denjenigen Personen aus den beiden Kommissionen<br />

eingesetzt, welche einen besonderen Bezug zur Landwirtschaft aufweisen. Diese wurde durch<br />

Gian-Andrea Hartmann vom Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof<br />

unterstützt.<br />

Nach einer umfangreichen Bestandesaufnahme (vgl. Anhang 3) hat die Arbeitsgruppe den<br />

Kommissionen einen pragmatischen Lösungsvorschlag bezüglich Alpen/Weiden in einer fusionierten<br />

Gemeinde vorgelegt:<br />

Durch eine Gemeindefusion dürfen die jahrelang gewachsenen Strukturen nicht ohne zwingende<br />

Gründe abgeändert werden. Das bedeutet auch, dass die bisherige Nutzung (z.B. als<br />

ZVM-HTW Chur 43


Milchviehalp) beibehalten wird. Trotzdem muss Spielraum bestehen für zukunftsträchtige<br />

neue Lösungen.<br />

Die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen wird auch in der fusionierten<br />

Gemeinde weitergeführt. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen zunächst<br />

den Landwirtschaftsbetrieben der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten<br />

Gemeinde und erst dann auswärtigen Bestössern.<br />

Im Jahre 2010 präsentierte sich die Situation so, dass im <strong>Fusion</strong>sperimeter rund 734 Milchkühe<br />

gehalten wurden, wovon 450 gesömmert wurden. Gemäss Erhebungen des Landwirtschaftlichen<br />

Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof stehen auf den Milchviehalpen der<br />

beteiligten Gemeinden gesamthaft 628 Kuhplätze zur Verfügung. Unter Beachtung der rückläufigen<br />

Zahlen bei den Milchkühen sowie der Anzahl nicht gesömmerter Milchkühe kann davon<br />

ausgegangen werden, dass für die Milchkühe der Landwirtschaftsbetriebe einer fusionierten<br />

Gemeinde genügend Alpungsplätze zur Verfügung stehen werden, ohne dass kurzfristig<br />

neue Investitionen in Milchviehalpen getätigt werden müssten.<br />

Die neue Gemeinde soll innerhalb von acht Jahren zusammen mit den betroffenen Landwirten<br />

und externen Experten ein neues zukunftsträchtiges Alp- und Weidereglement und ein Alpkonzept<br />

über die gemeindeeigenen Alpen erstellen lassen. Um nicht den heutigen Zustand für<br />

die Ewigkeit zu zementieren, muss die Gemeinde – in Absprache mit den Landwirten – bei Investitionsentscheiden,<br />

namentlich bei Neu- oder grösseren Umbauten, Anpassungen an der<br />

Alpbewirtschaftung vornehmen können. In diesem Reglement ist auch festzuhalten, dass die<br />

Alpgenossenschaften für die Organisation der Bestossung und für den laufenden Unterhalt<br />

zuständig sind. Die Finanzierung des Unterhalts ist Sache der neuen Gemeinde, sofern diese<br />

auch Eigentümerin der Alp ist.<br />

Betreffend Nutzung von gemeindeeigenen Weideflächen, welche einem Betrieb zur Nutzung<br />

(Pacht) zugeteilt sind, wird durch die <strong>Fusion</strong> nichts verändert.<br />

Die Eckdaten dieser Überlegungen sollen in den <strong>Fusion</strong>svertrag aufgenommen werden. Dieser<br />

soll wie folgt lauten:<br />

„In der neuen Gemeinde gilt ein Vorrecht der Nutzung der Alpen und Heimweiden durch die<br />

Einwohner der bisherigen Gemeinden. Die Alpbewirtschaftung soll über Genossenschaften<br />

durch die Betroffenen erfolgen, welche für Unterhalt und Bestossung zuständig sind. Dazu<br />

werden im neuen Alp- und Weidereglement der fusionierten Gemeinde entsprechende Bestimmungen<br />

aufgenommen. Sind Investitionen in Neu- bzw. Umbauten durch die öffentliche<br />

Hand nötig, muss die Alpbewirtschaftung angepasst werden können.“<br />

Fazit:<br />

Die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen wird auch in der fusionierten<br />

Gemeinde weitergeführt. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen zunächst<br />

den Landwirten der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten<br />

Gemeinde und erst dann auswärtigen Bestössern.<br />

4.11. Konzessionsverträge mit Dritten<br />

Verschiedene Gemeinden im Einzugsgebiet des <strong>Fusion</strong>sprojekts <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> verfügen über Verträge<br />

mit Bergbahnen in der Region (Pigniu, Rueun, Siat, Schnaus, Schluein, Ruschein und<br />

Ladir mit der Weissen Arena AG, Luven mit Piz Mundaun AG und Rueun mit Skigebiet<br />

Brigels/Waltensburg/Andiast). Sie profitieren dabei in unterschiedlicher Weise von Vergünstigungen<br />

für die Nutzung der Anlagen. Die bestehenden Konzessionsverträge, die eine Laufzeit<br />

von bis zu 99 Jahren haben, müssen von der fusionierten Gemeinde unverändert übernommen<br />

werden. Das heisst, dass die Einwohner der bisherigen Gemeinden auch nach einer Fu-<br />

ZVM-HTW Chur 44


sion von den Rabatten profitieren. Eine automatische Ausdehnung auf das ganze neue Gemeindegebiet<br />

findet dagegen ohne Einwilligung der Bergbahnen nicht statt.<br />

Die Vertreter der Weissen Arena AG haben anlässlich einer gemeinsamen Sitzung Gesprächsbereitschaft<br />

signalisiert, gewisse Vergünstigungen auf das gesamte neue Gemeindegebiet<br />

auszudehnen, sofern sich die neue Gemeinde im Sinne einer Gegenleistung in angemessener<br />

Weise an ihrer Infrastruktur beteiligt. Massstab ist dabei die Gleichbehandlung mit<br />

anderen (Standort-)Gemeinden, welche sich bereits innerhalb der Finanz Infra AG an der<br />

Grundinfrastruktur für Skipisten und Beschneiungsanlagen beteiligen.<br />

Die Bergbahnen Piz Mundaun AG werden die heute geltenden Vergünstigungen für die Einwohner<br />

der Gemeinde Luven und die Bergbahnen Brigels/Waltensburg/Andiast für die Einwohner<br />

der bisherigen Gemeinde Rueun auch im <strong>Fusion</strong>sfall beibehalten.<br />

Die Antwort der Golf Sagogn ist im Zeitpunkt der Drucklegung ausstehend.<br />

Fazit:<br />

Die Konzessionsverträge mit den Bergbahnen werden unverändert übernommen. Einwohner<br />

der bisherigen Gemeinden werden auch weiterhin von den Rabatten profitieren. Eine<br />

automatische Ausdehnung auf das ganze neue Gemeindegebiet findet dagegen nicht statt.<br />

Gesprächsbereitschaft für eine Ausdehnung ist vorhanden.<br />

4.12. Verbindungsstrassen<br />

Das Strassengesetz lautet wie folgt (Art. 7 Abs. 2 StrG; BR 807.100):<br />

„Wird eine bisherige Gemeinde infolge Zusammenschluss zu einer Fraktion einer neuen Gemeinde,<br />

so bleibt deren Erschliessungsanspruch für die bisherige Hauptsiedlung bestehen.“<br />

Damit ändert sich am Status der heutigen Verbindungsstrassen durch die <strong>Fusion</strong> nichts. Sie<br />

verbleiben beim Kanton.<br />

Fazit:<br />

Die heutigen kantonalen Verbindungsstrassen verbleiben aufgrund des kantonalen Strassengesetzes<br />

nach einer allfälligen <strong>Fusion</strong> beim Kanton.<br />

4.13. Bürgergemeinden<br />

Das Gemeindegesetz verlangt in seiner aktuellen Fassung zwingend auch die <strong>Fusion</strong> der<br />

Bürgergemeinden, sofern sich die politischen Gemeinden zusammenschliessen (Art. 89 GG).<br />

Die Gemeinden <strong>Ilanz</strong>, Ladir, Luven, Pitasch, Rueun, Schluein und Schnaus verfügen über eine<br />

Bürgergemeinde, wobei Luven, Pitasch und Schnaus keine eigene Rechnung führen.<br />

In der Diskussion zur Gemeinde- und Gebietsreform in der Februarsession 2011 hat der<br />

Grosse Rat in einer Grundsatzentscheidung festgehalten, dass der Zusammenschluss der politischen<br />

Gemeinden nicht mehr automatisch auch zu einem Zusammenschluss der Bürgergemeinden<br />

führen soll. Die entsprechende Gesetzesvorlage ist in Vernehmlassung und soll<br />

bis am 1.1.2013 in Kraft treten. In diesem Fall hätte eine <strong>Fusion</strong> der politischen Gemeinden<br />

keine Konsequenzen auf die Bürgergemeinden. Selbstverständlich kann aber im Rahmen des<br />

<strong>Fusion</strong>sprojekts auf Wunsch aller beteiligten Bürgergemeinden auch eine neue Regelung für<br />

die Bürgergemeinden vorgeschlagen werden. Dies würde aber die Einwilligung aller Bürgergemeinden<br />

bedingen.<br />

Die Bürgergemeinden wurden von Anfang an in die Diskussionen mit einbezogen. Sie sind in<br />

ihrem Entscheid autonom.<br />

ZVM-HTW Chur 45


Fazit:<br />

Das Gemeindegesetz verlangt in seiner aktuellen Fassung bei einer <strong>Fusion</strong> der politischen<br />

Gemeinden zwingend auch die <strong>Fusion</strong> der Bürgergemeinden. Es ist geplant, die gesetzlichen<br />

Vorgaben so zu ändern, dass dies ab 1.1.2013 nicht mehr der Fall ist und alle Bürgergemeinden<br />

bestehen bleiben können.<br />

4.14. Kirchgemeinden<br />

Die Kirchgemeinden sind von der <strong>Fusion</strong> nicht betroffen. Die heutigen Friedhöfe bleiben bestehen.<br />

Die Kirchensteuern können unterschiedlich sein.<br />

Fazit:<br />

Die Kirchgemeinden sind von der <strong>Fusion</strong> der politischen Gemeinden nicht betroffen.<br />

4.15. Kulturelle Aspekte<br />

Viele Argumente gegen Gemeindefusionen sind vor allem „Argumente des Herzens“. Bei wissenschaftlichen<br />

Untersuchungen wird regelmässig argumentiert, dass zu wenige Gemeinsamkeiten<br />

zwischen den Gemeinden bestehen würden und dadurch Identifikation und Bürgernähe<br />

verloren gingen. Ein gemeinsames soziokulturelles Umfeld ist ein Erfolgsfaktor für<br />

Gemeindefusionen.<br />

Die 14 Gemeinden haben viele Gemeinsamkeiten, gerade auch im kulturellen Bereich. Zwischen<br />

einzelnen Gemeinden bestehen keine grundlegenden Probleme. Die Vereine – als<br />

wichtige Stütze des kulturellen Lebens - sind von der <strong>Fusion</strong> nicht betroffen (vgl. auch Ziff.<br />

3.6.). Sie bestehen schon heute teilweise aus Mitgliedern aller Gemeinden (vgl. Anhang 2).<br />

Sie haben nur noch einen Ansprechpartner. Bestehende Vereinsstrukturen werden auch in<br />

Zukunft tatkräftig unterstützt. Eine Erhebung in den <strong>Fusion</strong>sgemeinden hat gezeigt, dass die<br />

Vereine aktuell nur eine bescheidene Unterstützung durch die jeweiligen Gemeinden erhalten.<br />

Die neue Gemeinde wird sich kulturell im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ähnlich beteiligen<br />

wie bisher.<br />

Wie heute z.B. die Einwohner von Strada wird auch die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden<br />

eine eigene Identität bewahren und hoffentlich auch pflegen. Dies hängt aber sehr<br />

stark von den Betroffenen ab.<br />

In der Bevölkerung von Kleingemeinden besteht eine gewisse Angst, von den grösseren<br />

überstimmt zu werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass in der Region eine sehr gute Zusammenarbeit<br />

herrscht. Interviews in fusionierten Gemeinden in der ganzen Schweiz zeigen,<br />

dass in der Regel in den bisherigen Kleingemeinden überproportional investiert worden ist.<br />

Fazit:<br />

Auch nach einer <strong>Fusion</strong> wird die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden eine eigene<br />

Identität bewahren. Erfahrungen mit fusionierten Gemeinden zeigen, dass die Angst der<br />

Kleingemeinden, von der grossen Gemeinde überstimmt zu werden, unbegründet ist.<br />

ZVM-HTW Chur 46


4.16. Kommunikation<br />

a.) Allgemeines<br />

Den Kommissionen ist die transparente Kommunikation und Information ein wichtiges Anliegen.<br />

Es wurde fortlaufend im Amtsblatt der Surselva und auf der Homepage www.ilanz<strong>plus</strong>.ch<br />

informiert. Dazwischen wurde immer wieder an den Gemeindeversammlungen orientiert.<br />

Wichtig ist, den so genannten Dienstweg, wie in der folgenden Abbildung dargestellt, einzuhalten:<br />

Presse<br />

(Abbildung 12: Dienstweg bei der Kommunikation)<br />

Sämtliche Auftritte müssen einfach, klar und verständlich gestaltet werden. Der Bevölkerung<br />

muss bewusst gemacht werden, dass sie entscheidet und dass die <strong>Fusion</strong> kein Projekt der<br />

Kommissionen ist.<br />

b.) Umsetzung<br />

Kommission<br />

Gemeindevorstand<br />

Bevölkerung<br />

Den Informationsveranstaltungen mit der Bevölkerung kommt eine grosse Bedeutung zu. Ziel<br />

ist es, die erarbeiteten Grundlagen zu präsentieren und in den Gemeinden eine Diskussion<br />

auszulösen. Wichtig ist auch, dass die Bevölkerung sich meldet, wenn sie glaubt, dass weitere<br />

Abklärungen nötig sind. Vor der eigentlichen <strong>Fusion</strong>sabstimmung soll in jeder Gemeinde<br />

separat noch eine Diskussionsveranstaltung durchgeführt werden. Erfahrungsgemäss kommen<br />

dort andere Aspekte zur Sprache als bei einer gemeinsamen Bevölkerungsinformation.<br />

Durch dieses Vorgehen wird erreicht, dass die Wichtigkeit der <strong>Fusion</strong> in der Bevölkerung erkannt<br />

wird. Der <strong>Schlussbericht</strong> soll für Interessierte nach der Informationsveranstaltung auf<br />

den Gemeindekanzleien aufgelegt und im Internet zugänglich gemacht werden.<br />

Besonderen Wert haben die Kommissionen auf eine offene interne Diskussion, eine transparente<br />

Information mit der Bevölkerung und einen einheitlichen Umgang mit der Presse gelegt.<br />

Roman Cantieni ist als Presseverantwortlicher bestimmt worden. Dabei hat folgender Grundsatz<br />

gegolten:<br />

• Phase 1:<br />

Eigentliche Projektarbeit: Über einzelne Pressekommuniqués wird die Bevölkerung über den<br />

Verlauf der Arbeit informiert. Zusätzlich wird ein sog. „Memoblatt“ erstellt, mit welchem an den<br />

einzelnen Gemeindeversammlungen informiert werden kann. Sobald verwertbare Informationen<br />

vorhanden waren, wurde schwerpunktmässig informiert: Am 20. November 2010 fand die<br />

ZVM-HTW Chur 47<br />

Gemeindemitarbeiter


erste, am 10. Dezember 2011 die zweite Bevölkerungsinformation statt. Gleichzeitig wurde<br />

eine Informationsbroschüre mit den wichtigsten Erkenntnissen zusammen mit einem Fragebogen<br />

an alle Haushaltungen verschickt. Auf diese Weise konnte die interessierte Bevölkerung<br />

frühzeitig in den Prozess integriert werden. Zudem wurden die Informationen auf der<br />

Homepage www.ilanz<strong>plus</strong>.ch zugänglich gemacht.<br />

• Phase 2:<br />

Nach Vorliegen des <strong>Schlussbericht</strong>es wird offensiv informiert. Wichtig ist die Informationsveranstaltung,<br />

welche jede Gemeinde selber durchführt. Über weitere Kommunikationsmassnahmen<br />

wird je nach Bedarf entschieden.<br />

Fazit:<br />

Die fortlaufende Kommunikation ist wichtig. Die Bevölkerungsinformation steht dabei im<br />

Zentrum.<br />

4.17. Einschätzung<br />

Eine <strong>Fusion</strong> der beteiligten Gemeinden hätte Vorteile im finanziellen Bereich zur Folge. Der<br />

geplante Steuerfuss von 100% würde allen Gemeinden zu Gute kommen. Der gesamte zusätzlich<br />

zur Verfügung stehende Betrag von Fr. 32. Mio. würde es der neuen Gemeinde erlauben,<br />

zusätzliche Investitionen zu tätigen, welche im Alleingang unterbleiben müssten. Die<br />

Strukturen könnten durch eine Exekutive mit fünf Personen sowie einem Parlament mit 25<br />

Personen sowie der Auflösung verschiedener interkommunaler Zusammenarbeitsformen vereinfacht<br />

werden. Damit Einher ginge eine wesentliche Stärkung der Stellung der neuen Gemeinde<br />

gegenüber Region und Kanton.<br />

Nachteile würde die <strong>Fusion</strong> möglicherweise im Bereich der Identität mit sich bringen. Dies<br />

hängt auch mit der Verunsicherung zusammen, die bei so grossen Veränderungen entstehen<br />

kann. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Bürokratisierung zunimmt. Der Weg zur Gemeindekanzlei<br />

wird länger.<br />

ZVM-HTW Chur 48


5. Empfehlungen/weiteres Vorgehen<br />

5.1 Operative Kommissionen<br />

Der <strong>Schlussbericht</strong> ist am 16. September 2011 von der operativen Kommission einstimmig<br />

verabschiedet worden.<br />

Sie beantragt der strategischen Kommission, den <strong>Schlussbericht</strong> zu verabschieden und zu<br />

entscheiden, ob ein <strong>Fusion</strong>svertrag ausgearbeitet wird. Zudem soll sie darüber befinden, wie<br />

die Information der Beteiligten (Gemeinden, Bevölkerung) zu erfolgen hat.<br />

5.2 Strategische Kommissionen<br />

Die strategische Kommission hat am 30. September 2011 nach Massgabe ihrer bisherigen<br />

Beschlüsse vom <strong>Schlussbericht</strong> als Grundlage für die weiteren Arbeiten in zustimmendem<br />

Sinne Kenntnis genommen und die operative Kommission mit der Vorbereitung der zweiten<br />

Bevölkerungsinformation beauftragt.<br />

5.3 Weiteres Vorgehen<br />

Am 10. Dezember 2011 findet die zweite Bevölkerungsinformation statt. Es wird wiederum ein<br />

Fragebogen an alle Haushaltungen versandt. Anfang 2012 wird dieser ausgewertet und allenfalls<br />

notwendige zusätzliche Abklärungen gemacht. Die strategische Kommission befindet anlässlich<br />

einer Klausurtagung über das weitere Vorgehen. Dazu gehören die Vorbereitungen<br />

zur Ausarbeitung des <strong>Fusion</strong>svertrages und die Durchführung von Orientierungsversammlungen<br />

in jeder Gemeinde. Schliesslich wird in allen Gemeinden zeitgleich über die <strong>Fusion</strong> abgestimmt.<br />

Diese muss gemäss Regierungsbeschluss spätestens im Jahre 2013 stattfinden. Eine<br />

Inkraftsetzung ist deshalb auf den 1. Januar 2014 realistisch.<br />

ZVM-HTW Chur 49


6. Anhang<br />

Übersicht<br />

Anhang 1: Regierungsbeschluss<br />

Anhang 2: Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden<br />

Anhang 3: Übersicht Alpen/Weiden<br />

ZVM-HTW Chur 50


Anhang 1: Regierungsbeschluss<br />

Die Regierung<br />

des Kantons Graubünden<br />

ZVM-HTW Chur 51<br />

La regenza<br />

dal chantun Grischun<br />

Il Governo<br />

del Cantone dei Grigioni<br />

Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr.<br />

13. September 2011 16. September 2011 847<br />

Gemeinden Castrisch, Duvin, <strong>Ilanz</strong>, Ladir, Luven, Pigniu, Pitasch, Riein, Rueun, Ruschein,<br />

Schluein, Schnaus, Sevgein und Siat (Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong>):<br />

Kantonale Förderung an den Zusammenschluss<br />

Unter dem Projektnamen "Gemeindefusion <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong>" beschäftigen sich seit November 2009<br />

vierzehn Gemeinden rund um die Stadt <strong>Ilanz</strong> mit den Vor- und Nachteilen bzw. den Chancen<br />

und Gefahren eines allfälligen Zusammenschlusses. Eine strategische Kommission, in welcher<br />

die Präsidenten und Vizepräsidenten der Gemeinden sowie die Grossräte vertreten sind,<br />

definiert die Abklärungsaufträge und entscheidet über die Vorschläge einer operativen Kommission.<br />

Geleitet werden die strategische Kommission von Ständerat Dr. Theo Maissen,<br />

Sevgein, und die operative Kommission von Aurelio Casanova, <strong>Ilanz</strong>. Die Abklärungsarbeiten<br />

sind weit fortgeschritten.<br />

Am 20. November 2010 wurde die Bevölkerung ein erstes Mal über den Stand der Arbeiten informiert.<br />

Eine nächste Informationsveranstaltung ist für den Dezember 2011 geplant.<br />

Mit Schreiben vom 18. Juni 2011 ersucht der Präsident der strategischen Kommission als Vertreter<br />

des Projekts die Regierung, über die Höhe des kantonalen Förderbeitrages im Falle eines<br />

Zusammenschlusses zu entscheiden. Gleichzeit sollen im Rahmen dieses Entscheids<br />

rechtliche und politische Fragen von der Regierung beantwortet werden. Anlässlich einer Besprechung<br />

mit dem Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden (DFG), Regierungspräsident<br />

Dr. Martin Schmid, konkretisierten und erläuterten die Vertreter des <strong>Fusion</strong>sprojekts<br />

ihre Vorstellungen. Die Projektverantwortlichen ersuchen die Regierung, ihren Ermessensspielraum<br />

bei der Gewährung der kantonalen Leistungen im Interesse der Sache zu<br />

nutzen. Das Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> finde grosse Beachtung und entspreche der regierungsrätlichen<br />

Strategie einer Vereinfachung der Gemeindestrukturen.


Im Auftrag des DFG hat das Amt für Gemeinden das Gesuch geprüft, die notwendigen Berechnungen<br />

vorgenommen, weitere kantonsinterne Abklärungen vorgenommen und die Ergebnisse<br />

im Bericht vom 3. September 2011 zuhanden der Regierung festgehalten.<br />

Die Regierung zieht in Erwägung:<br />

1. Nach Art. 64 der Kantonsverfassung (KV; BR 110.100) fördert der Kanton den Zusammenschluss<br />

von Gemeinden, um die zweckmässige und wirtschaftliche Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben sicherzustellen. Gemäss Art. 93 des Gemeindegesetzes (GG; BR 175.050)<br />

unterstützt der Kanton Gemeindezusammenschlüsse mit einem Förderbeitrag. Die hierfür<br />

benötigten Mittel werden gestützt auf Art. 19a des Gesetzes über den interkommunalen<br />

Finanzausgleich (FAG; BR 730.200) aus dem Finanzausgleichsfonds bereitgestellt.<br />

Die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen bildet einen Entwicklungsschwerpunkt<br />

(ES 2/11) im Regierungsprogramm 2009–2012.<br />

2. Der Grosse Rat befasste sich in der Februarsession 2011 mit strategischen Fragen zur<br />

Gemeinde- und Gebietsreform. In insgesamt 24 Grundsatzfragen konnte er zu den von<br />

der Regierung vorgeschlagenen Reformzielen Stellung beziehen und die entsprechenden<br />

Umsetzungsstrategien in den Konturen festlegen (Botschaft 2010-2011, S. 587 ff.).<br />

Der Grosse Rat hielt mit 100 zu 0 Stim-men fest, dass der Kanton überstrukturiert ist.<br />

Zudem sei eine Reform unter Einbezug aller Staatsebenen notwendig. Die Neuausrichtung<br />

soll zweigeteilt erfolgen: auf der kommunalen Ebene mittels einer Gemeindereform,<br />

auf der regionalen Ebene mittels einer Gebietsreform. Der Grosse Rat entschied mit<br />

grosser Mehrheit, dass die Gemeindezusammenschlüsse weiterhin von unten initiiert<br />

und vom Kanton gefördert werden sollen (Bottom-up-Ansatz). Damit solle die Anzahl<br />

Gemeinden bis im Jahr 2020 auf 50 bis 100 Gemeinden, langfristig auf unter 50 Gemeinden<br />

reduziert werden.<br />

3. Obschon die positiven Effekte von Zusammenschlüssen im Wesentlichen auf der Ebene<br />

Gemeinde anfallen, gibt es für den Kanton mehrere Gründe, Beiträge an den Zusammenschluss<br />

zu gewähren. Einerseits geht es um die Förderung und Lenkung der Reformprozesse,<br />

welche den Zielsetzungen der kantonalen Gemeinde- und Finanzausgleichspolitik<br />

entsprechen. Andererseits geht es aber auch um Fragen des Ausgleichs<br />

von Verschiebungen bei den Finanzströmen, welche durch den Zusammenschluss entstehen.<br />

ZVM-HTW Chur 52


4. Die materielle Förderung von Gemeindezusammenschlüssen besteht aus den drei<br />

Komponenten Förderpauschale, Ausgleichsbeitrag und Sonderleistungen. Die Förderbeiträge<br />

werden aus dem Finanzausgleichsfonds bereitgestellt.<br />

Die Förderpauschale beträgt je nach Anzahl fusionierender Gemeinden zwischen<br />

150 000 und 300 000 Franken je Gemeinde. Aufgrund einer progressiven Ausgestaltung<br />

werden Zusammenschlüsse mit mehreren beteiligten Gemeinden zusätzlich gefördert.<br />

Zudem werden 350 Franken je Einwohner (limitiert auf insgesamt 3 000 Einwohner)<br />

ausgerichtet. Eine Pauschale von zwei Millionen Franken gelangt dann zur Ausrichtung,<br />

wenn die zu erwartenden Synergieeffekte (Strukturbereinigung) hoch sind. Dies ist in der<br />

Regel bei Zusammenschlüssen von mehreren Gemeinden zu erwarten. In Projekten, in<br />

welchen eine sehr hohe Strukturbereinigung erfolgt, kann dieser Betrag verdoppelt werden.<br />

Durch den Zusammenschluss können sich die Verhältnisse bei den Finanzströmen des<br />

direkten und des indirekten Finanzausgleichs oder anderer Zahlungen zwischen dem<br />

Kanton und der neuen Gemeinde ändern. So kann es sein, dass sich die Finanzkraftgruppe<br />

ändert und dadurch andere Subventionsansätze gelten oder es kann Veränderungen<br />

beim Anspruch des direkten Finanzausgleichs geben. In diesen Fällen werden<br />

die für den Kanton entstehenden finanziellen Vorteile angemessen, d.h. in der Regel für<br />

eine Finanzplanperiode, abgegolten. Unter dem Titel Ausgleichsbeitrag können weitere<br />

finanzielle Anreize wie ein Steuerfussausgleich oder Sonderfallpauschalen angerechnet<br />

werden.<br />

Die Sonderleistungen können weitere Nachteile beseitigen, die durch einen Zusammenschluss<br />

entstehen oder zusätzliche Anreize für diesen schaffen.<br />

So können beispielsweise an öffentliche Werke Subventionen oder Finanzausgleichsbeiträge<br />

zugesichert werden. Auch kann die Einteilung in eine bestimmte Finanzkraftgruppe<br />

für maximal zwei weitere Perioden erfolgen.<br />

5. Neben der materiellen Förderung unterstützt der Kanton die <strong>Fusion</strong>sprozesse auch immateriell<br />

durch die unentgeltliche personelle Mitwirkung kantonaler Amtsstellen.<br />

6. Das Projekt für den Zusammenschluss der Gemeinden Castrisch, Duvin, <strong>Ilanz</strong>, Ladir,<br />

Luven, Pigniu, Pitasch, Riein, Rueun, Ruschein, Schluein, Schnaus, Sevgein und Siat<br />

entspricht den Vorstellungen der Regierung für eine Reform der territorialen Strukturen.<br />

ZVM-HTW Chur 53


Die Regierung anerkennt die Komplexität des vorliegenden <strong>Fusion</strong>sprojekts mit der Beteiligung<br />

von insgesamt vierzehn Gemeinden. Auch ist sie sich der strategischen und<br />

politischen Ausstrahlung eines Zusammenschlusses in dieser Grössenordnung bewusst.<br />

Aus diesem Grund erachtet sie die grosszügige Anwendung der kantonalen Förderpraxis<br />

als gerechtfertigt.<br />

7. Es ist vorgesehen, dass eine Quorumsabstimmung gemäss Art. 92 GG durchgeführt<br />

wird. Das Quorum wird so ausgestaltet, dass neben der Stadt <strong>Ilanz</strong> mindestens noch<br />

zehn weitere Gemeinden dem <strong>Fusion</strong>svertrag zustimmen müssten, damit der Zusammenschluss<br />

zwischen den bejahenden Gemeinden erfolgen kann. Solche Quorumsabstimmungen<br />

sind dann zulässig, wenn die sich nicht beteiligenden Gemeinden keinen<br />

wesentlichen Einfluss auf die Zusammensetzung der neuen Gemeinde in geografischer,<br />

finanzieller oder personeller Hinsicht haben (BGE 1C_91/2009). Im vorgesehenen Projekt,<br />

in welchem die grösste Gemeinde <strong>Ilanz</strong> zwingend sowie mindestens zehn weitere<br />

Gemeinden dabei sein müssen, erachtet die Regierung die geforderten Parameter als<br />

eingehalten.<br />

8. Die Regierung ist bereit, eine pauschalierte Abstufung des Förderbeitrags bei der Anwendung<br />

eines Quorums vorzunehmen. Dieses Vorgehen ist durch die komplexe Vorlage<br />

begründbar, weil mehr als elf Gemeinden einer <strong>Fusion</strong> zustimmen müssen. Zudem<br />

sind sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Klaren, wie hoch die kantonalen<br />

Leistungen im Falle der Anwendung des Quorums sind.<br />

9. Die Förderpauschale errechnet sich für die einzelnen Quoren wie folgt:<br />

ZVM-HTW Chur 54


<strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> … Gemeinden<br />

Grundpauschale 10 11 12 13<br />

je 300'000 Fr. / Gemeinde 3'300'000 3'600'000 3'900'000 4'200'000<br />

3'000 * 350 Fr. 1 '050'000 1'050'000 1'050'000 1'050'000<br />

Total Förderpauschale 4'350'000 4'650'000 4'950'000 5'250'000<br />

Pauschale für<br />

Strukturbereinigung 4'000'000 4'000'000 4'000'000 4'000'000<br />

Total Förderpauschale 8'350'000 8'650'000 8'950'000 9'250'000<br />

Für die Berechnung des pauschalierten Ausgleichsbeitrages kann ein Steuerfussausgleich<br />

für fünf Jahre, wegfallende Zuschläge für die Führung von kleinen Schulen (vertikale<br />

Finanzströme) sowie eine Sonderfallpauschale berücksichtigt werden. Der entsprechende<br />

pauschalierte Ausgleichsbeitrag errechnet sich wie folgt: Für die Stadt <strong>Ilanz</strong> wird<br />

der effektive Betrag angerechnet. Die restlichen Beiträge werden summiert und linear<br />

mit 1/13 – für jede fusionierende Gemeinde im Falle eines Quorums – berücksichtigt. Es<br />

rechtfertigt sich vorliegend, die Sonderfallpauschale für den Ausgleich finanzieller Disparitäten<br />

abgestuft auszurichten. Falls sich alle vierzehn oder dreizehn Gemeinden zusammenschliessen,<br />

rechtfertigt sich die Ausrichtung von drei Millionen Franken. Für die<br />

beiden anderen Quoren reduziert sich dieser Beitrag um je 500 000 Franken.<br />

ZVM-HTW Chur 55


Der pauschalierte Ausgleichsbeitrag wird wie folgt festgesetzt:<br />

Art. 19a Abs. 2 FAG eröffnet die Möglichkeit, an Projekte und Studien Förderbeiträge<br />

auszurichten. Im Falle eines Zusammenschlusses wird dieser Beitrag als Bestandteil<br />

des kantonalen Förderbeitrags mit 250 000 Franken ausgerichtet.<br />

Der kantonale Förderbeitrag an den Zusammenschluss der Gemeinden im Projekt <strong>Ilanz</strong><br />

<strong>plus</strong> beträgt pauschaliert und nach Quorum abgestuft:<br />

10. Neben dem eigentlichen Förderbeitrag sollen Sonderleistungen ermöglicht werden.<br />

a. Einteilung in die Finanzkraftgruppe<br />

Im Rahmen von Gemeindezusammenschlüssen legt die Regierung gemäss<br />

Art. 16 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den interkommunalen<br />

Finanzausgleich (ABzFAG; BR 730.220) die Einteilung in die Finanzkraftgruppe fest. Die<br />

Gemeinde <strong>Ilanz</strong> ist zurzeit in der Finanzkraftgruppe drei, die Gemeinden Castrisch, Ladir,<br />

Ruschein, Schluein, Sevgein und Siat in der Gruppe vier und Duvin, Luven, Pigniu,<br />

Pitasch, Riein, Rueun und Schnaus in der Gruppe fünf eingeteilt. Die Gemeinden Duvin,<br />

ZVM-HTW Chur 56<br />

<strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> … Gemeinden<br />

10 11 12 13<br />

Steuerfussausgleich 3'900'000 4'200'000 4'500'000 4'800'000<br />

Ausgleich vertikale Finanzströme<br />

1 '000'000 1'000'000 1'000'000 1'000'000<br />

Sonderfallpauschale 2'000'000 2'500'000 3'000'000 3'000'000<br />

Total Ausgleichsbeitrag 6'900'000 7'700'000 8'500'000 8'800'000<br />

<strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> … Gemeinden<br />

10 11 12 13<br />

Förderpauschale 8'350'000 8'650'000 8'950'000 9'250'000<br />

Ausgleichsbeitrag 6'900'000 7'700'000 8'500'000 8'800'000<br />

Projektkosten 250'000 250'000 250'000 250'000<br />

Total Förderbeitrag 15'500'000 16'600'000 17'700'000 18'300'000


Pigniu, Pitasch und Rueun sind aufgrund ihres Status als sonderbedarfsausgleichsberechtigte<br />

Gemeinde in die finanzschwächste Gruppe umgeteilt. Eine simulierte Finanzkraftberechnung<br />

hat ergeben, dass die zusammengeschlossene Gemeinde je nach Höhe<br />

des Steuerfusses voraussichtlich in die Gruppe drei eingeteilt würde. Dies hätte zur<br />

Folge, dass sich die Zahlungen im Rahmen des indirekten Finanzausgleichs zu Ungunsten<br />

der neuen Gemeinde verändern würden, wodurch zusätzliche Ausgleichszahlungen<br />

im Rahmen des kantonalen Förderbeitrags zu leisten wären. Im Vergleich zu heute würden<br />

sich kaum Veränderungen der vertikalen Finanzströme ergeben, wenn die zusammengeschlossene<br />

Gemeinde in die Finanzkraftgruppe vier eingeteilt würde. Deshalb soll<br />

die neue Gemeinde für das Jahr 2013 sowie für die Perioden 2014-2015 und 2016-2017<br />

in die Finanzkraftgruppe vier eingeteilt werden. Diese Einteilung erübrigt sich, falls ein<br />

neues Finanzausgleichssystem bereits vorgängig in Kraft treten würde.<br />

b. Beiträge an die Kosten öffentlicher Werke<br />

Gemeinden, welche keinen generellen Anspruch auf Beiträge an die Kosten öffentlicher<br />

Werke haben, können Gesuche für Einzelwerke im Sinne von Art. 18 Abs. 3 FAG einreichen.<br />

Im Gesuch des Projekts <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> werden die folgenden Investitionen aufgeführt:<br />

� Gesamtmelioration Rueun (in Abschluss)<br />

� Gesamtmelioration Pigniu<br />

� Gesamtmelioration Schnaus<br />

� Sanierung Meliorationsstrassen Riein<br />

� Sanierung Meliorationsstrassen Ruschein<br />

� Wasserversorgung Rueun<br />

� Wasserversorgung Luven<br />

� Einkauf Alters- und Pflegeheim <strong>Ilanz</strong><br />

Im Rahmen der <strong>Fusion</strong>sgespräche und der Verhandlungen über die möglichen Förderleistungen<br />

des Kantons bildete die Anerkennung dieser Investitionen als Einzelwerke mit<br />

der entsprechenden Ausrichtung von Werkbeiträgen eine Voraussetzung für die Zustimmung<br />

zum Zusammenschluss. Die umfassende Finanzlageabklärung im Zuge der<br />

Errechnung des Förderbeitrags hat ergeben, dass die Anerkennung dieser Projekte als<br />

Einzelwerke im Sinne von Art. 18 Abs. 2 FAG zwar denkbar, aber keinesfalls als zwin-<br />

ZVM-HTW Chur 57


gend anzusehen ist. Im Hinblick auf ein neues Finanzausgleichssystem, werden Zahlungsverpflichtungen,<br />

insbesondere im Bereich der Beiträge an öffentliche Werke, zurückhaltend<br />

und lediglich in besonderen Fällen eingegangen. Ein solcher Grund für ein<br />

Abweichen von dieser restriktiven Praxis sieht die Regierung bei einem positiven Ausgang<br />

der <strong>Fusion</strong>sabstimmung. Somit können die nachfolgenden Zusicherungen lediglich<br />

dann gelten, falls die jeweiligen Gemeinden dem Zusammenschluss auch tatsächlich<br />

zustimmen.<br />

Gesamtmelioration Rueun (in Abschluss)<br />

Gestützt auf den Regierungsbeschluss vom 18. August 1998, Protokoll<br />

Nr. 1606, wurde am 22. September 1999 der Gemeinde Rueun ein Finanzausgleichsbeitrag<br />

an die Restkosten der Gesamtmelioration zugesichert. Bis heute erhielt der Gemeinde<br />

Rueun an dieses öffentliche Werk Teilzahlungen von insgesamt 850'000 Franken.<br />

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich noch bis Ende 2015 und werden noch<br />

Werkbeiträge in der Höhe von 417'000 Franken auslösen. Voraussichtlich wird davon<br />

rund die Hälfte im laufenden und im nächsten Jahr ausbezahlt werden können. Die Regierung<br />

ist bereit, im Falle eines Zusammenschlusses den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

der <strong>Fusion</strong> noch offenen Werkbeitrag bis spätestens im Jahre 2014 als Pauschale<br />

und per Saldo aller Ansprüche auszubezahlen.<br />

Wasserversorgung Luven; Gesamtmelioration Pigniu; Sanierung Meliorationsstrassen Riein;<br />

Sanierung Meliorationsstrassen Ruschein; Wasserversorgung Rueun; Gesamtmelioration<br />

Schnaus<br />

Die Gemeinden Pigniu, Schnaus und Rueun wenden einen Gemeindesteuerfuss von<br />

130 Prozent an, so dass die Ausrichtung von 40 Prozent Werkbeiträgen an die beitragsberechtigten<br />

Restkosten möglich ist. Durch die grossen Investitionen in Riein, Ruschein<br />

und Luven ist es absehbar, dass diese Gemeinden ihre kommunalen Steuerfüsse bei<br />

einem Alleingang ebenfalls auf diese Höhe anheben müssten. In Ausnützung ihres Ermessensspielraums<br />

ist die<br />

Regierung bereit, die beantragten Investitionen als Einzelwerke anzuerkennen und an<br />

die beitragsberechtigten Restkosten 40 Prozent zu leisten. Allerdings sind diese Zusicherungen<br />

an die Bedingungen geknüpft, dass die Grundsatzentscheide zu den einzelnen<br />

Investitionen, sofern sie noch nicht erfolgt sind, noch vor Inkrafttreten des Zusammenschlusses<br />

zu fällen sind.<br />

ZVM-HTW Chur 58


Insgesamt ist für diese sechs Investitionsprojekte mit Restkosten von rund<br />

7,9 Millionen Franken zu rechnen. Nach Berücksichtigung der pauschalen Selbstbehalte<br />

von je 100 000 Franken und der Anteile nicht finanzausgleichsberechtigter Restkosten<br />

beläuft sich der summierte Werkbeitrag auf rund 3,13 Millionen Franken. Die Regierung<br />

ist bereit, im Falle eines Zusammenschlusses diese Werkbeiträge als Pauschale und per<br />

Saldo aller Ansprüche auszubezahlen. Damit sollen die Startbedingungen für eine zusammengeschlossene<br />

Gemeinde erleichtert werden, weil der kantonale Finanzausgleichsfonds<br />

die vorgesehenen Investitionen massgeblich mitfinanziert. Je nach verfügbaren<br />

Mitteln im Finanzausgleichsfonds erfolgt die Auszahlung in Raten.<br />

Einkauf Alters- und Pflegeheim <strong>Ilanz</strong><br />

Das Evangelische Alters- und Pflegeheim <strong>Ilanz</strong> wird zurzeit für rund 34 Millionen Franken<br />

umgebaut und erweitert. Mit Beschluss vom 29. Juni 2010 (Nr. 639) sicherte die<br />

Regierung einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 13,2 Millionen Franken zu. Nicht alle<br />

sich im Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> beteiligenden Gemeinden sind Trägergemeinden, sondern lediglich<br />

Castrisch, Duvin, Luven, Pitasch, Riein, Schnaus sowie die reformierte Kirchgemeinde<br />

<strong>Ilanz</strong>. Die von der Trägerschaft vorgelegte Finanzierungsregelung ohne projektbezogene<br />

Baubeiträge der Gemeinden an das geplante Bauvorhaben in <strong>Ilanz</strong> beurteilt<br />

die Regierung als kritisch. Die der Trägerschaft – nach Abzug des kantonalen Investitionsbeitrags<br />

und der angegebenen Eigenmittel der Stiftung – gemäss eigenen Angaben<br />

verbleibenden Restkosten beziehungsweise die sich daraus ergebende jährliche Belastung<br />

(Annuität) ist hoch. Es ist zurzeit unklar, ob sich weitere Ge-meinden der Trägerschaft<br />

anschliessen oder nicht. Die entsprechenden Verhandlungen sind im Gang. Es<br />

besteht die Möglichkeit, dass sich die Gemeinden Pigniu, Ladir, Rueun, Ruschein, Siat,<br />

Sevgein, Schluein und der nicht reformierte Teil von <strong>Ilanz</strong> in die Trägerschaft einkaufen.<br />

Sollte dies der Fall sein, ist die Regierung bereit, eine Einzelwerkzusicherung für den<br />

Einkauf zu prüfen und<br />

im Lichte der kantonalen Förderung zu beurteilen. Sobald gefestigte Unterla-gen dazu<br />

vorhanden und die Entscheide gefällt sind, kann der Regierung ein Gesuch eingereicht<br />

werden.<br />

c. Steuerkraftausgleich<br />

Gemäss Art. 16 Abs. 4 des FAG erhalten Gemeinden mit geringer Steuerkraft Ausgleichsbeiträge<br />

unter dem Titel Mindestausstattung nur unter der Voraussetzung, wenn<br />

sie einen Steuerfuss von mindestens 120 Prozent der einfachen Kantonssteuer erheben.<br />

Zudem begrenzt dieselbe Bestimmung die Ausgleichsberechtigung auf 1 000 Ein-<br />

ZVM-HTW Chur 59


wohnerinnen und Einwohner, wobei für Gemeinden, deren Einwohnerzahl darunter liegt,<br />

eine Beitragskürzung von maximal 50 Prozent erfolgt.<br />

Die Zustimmung zu <strong>Fusion</strong>en kann durch diese Hürden gefährdet sein. Dies gilt für den<br />

Fall, wenn sich finanzschwächere Gemeinden mit stärkeren Partnern und einem Steuerfuss<br />

unter 120 Prozent zusammenschliessen. Auch die Einwohnerbegrenzung auf 1 000<br />

kann zu geringeren Ausgleichszahlungen aus dem Finanzausgleich führen, verglichen<br />

mit den summierten Leistungen vor einem Zusammenschluss. Zu beachten ist, dass<br />

sich auch die relative Steuerkraft derart verändern kann, dass auch dadurch geringere<br />

Beitragszahlungen aus dem Finanzausgleich zu erwarten sind.<br />

Gemäss Art. 16 Abs. 6 FAG, welcher auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, kann die<br />

Regierung im Rahmen von Gemeindezusammenschlüssen den für<br />

die Mindestausstattung erforderlichen Steuerfuss für eine Übergangsfrist auf<br />

90 Prozent der einfachen Kantonssteuer herabsetzen und die Einwohnerbegrenzung<br />

sowie die Beitragskürzung im Einzelfall festlegen. Diese Übergangsregelungen gelten<br />

für höchstens 15 Jahre bzw. bis das geltende Finanzausgleichssystem durch ein neues<br />

abgelöst wird.<br />

Eines der kommunalen Ziele einer <strong>Fusion</strong> besteht darin, eine stärkere Position im<br />

Standortwettbewerb unter den Gemeinden zu gewinnen. Die Beitragsvoraussetzung eines<br />

hohen Steuerfusses kann sich negativ auf die neue Gemeinde auswirken und die<br />

Entwicklungsperspektiven beeinträchtigen. Im Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> erscheint es der Regierung<br />

gerechtfertigt, von dieser Neuerung Gebrauch zu machen. Dadurch kann ein Steuerfuss<br />

festgesetzt werden, der<br />

im Bereich des heute geltenden Steuerfusses von <strong>Ilanz</strong> (105 Prozent der einfachen Kantonssteuer)<br />

zu liegen kommt. Zudem soll die Einwohnerbegrenzung teilweise aufgehoben<br />

werden. Die Regierung erachtet es als zielführend, die Berechnung der anrechenbaren<br />

Einwohnerzahl von der bisherigen Regelung auszugehen. Bei Gemeinden mit<br />

mehr als 1 000 Einwohnern werden maximal 1 000 angerechnet. Hingegen soll für Gemeinden<br />

mit weniger als 1 000 Einwohner die Anspruchsberechtigung auf die nächsten<br />

vollen Hundert festgesetzt werden. Dabei sollen die aktuell verfügbaren ESPOP-Zahlen<br />

(2009) berücksichtigt werden. Für das Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> würde somit für 4 600 Einwohner<br />

die Mindestausstattung ausgerichtet, sofern sich sämtliche vierzehn Gemeinden zusammenschliessen.<br />

Auf eine Beitragskürzung wird aufgrund der Grösse der neuen Gemeinde<br />

ohnehin verzichtet.<br />

ZVM-HTW Chur 60


d. Verzicht auf Beteiligung am Kantonsbeitrag bei Meliorationsmassnahmen<br />

Der Bund leistet bei Gesamtmeliorationen im Rahmen von Grundsatzverfügungen oder<br />

Programmvereinbarungen einen Grundbeitrag von 40 Prozent an die anrechenbaren<br />

Kosten im Berggebiet. Gemäss Art. 20 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR<br />

913.1) hat der Kanton eine Gegenleistung von<br />

80 Prozent des Grundbeitrages des Bundes zu erbringen. Das kantonale Meliorationsgesetz<br />

(MelG; BR 915.100) verpflichtet in Art. 49 die Gemeinden, bei gemeinschaftlichen<br />

Unternehmen einen ihrer Finanzkraft entsprechenden Teil an den Beitrag<br />

des Kantons zu leisten. Nach Art. 3 der Ausführungsbestimmungen zum Meliorationsgesetz<br />

(ABzMelG; BR 915.120) haben sich die finanzstärkeren Gemeinden der Finanzkraftgruppen<br />

eins bis drei an gemeinschaftlichen Massnahmen am Kantonsbeitrag zu<br />

beteiligen. Die Gemeinden Rueun, Pigniu und Schnaus wären gemäss geltender Finanzkraftgruppeneinteilung<br />

nicht davon betroffen und müssten keine finanziellen Mittel<br />

des Kantonsbeitrages zurückzahlen. Im Sinne der Besitzstandgarantie ist auf die Beteiligung<br />

am Kantonsbeitrag zu verzichten, falls zu einem späteren Zeitpunkt die Finanzkraftgruppeneinteilung<br />

der neuen Gemeinde dies verlangen würde.<br />

Das Gleiche gilt für die geplanten Sanierungen der Güterwegnetze in den Gemeinden<br />

Riein und Ruschein. Der Grundbeitrag des Bundes an diese gemeinschaftlichen Massnahmen<br />

beträgt 33 Prozent und die kantonale Gegenleistung gemäss Art. 20 SVV 90<br />

Prozent des Grundbeitrags des Bundes, im Minimum also 29,7 Prozent. Da der Beitragssatz<br />

Bund und Kanton bei gemeinschaftlichen Massnahmen gemäss RB 1321 vom<br />

7.10.2008 im Minimum 65 Prozent betragen muss, wird der Kantonsbeitrag bei Bedarf<br />

angepasst. Auch bei diesen Massnahmen besteht je nach Finanzkraft der Gemeinde die<br />

Pflicht zur Beteiligung am Kantonsbeitrag. Die Gemeinden Riein und Ruschein wären<br />

gemäss geltender Finanzkraftgruppeneinteilung nicht davon betroffen und müssten keine<br />

finanziellen Mittel des Kantonsbeitrages zurückzahlen. Im Sinne der Besitzstandgarantie<br />

ist auch hier auf die Beteiligung am Kantonsbeitrag zu verzichten, falls zu einem<br />

späteren Zeitpunkt die Finanzkraftgruppeneinteilung der neuen Gemeinde dies verlangen<br />

würde.<br />

e. Verzicht auf Rückerstattung von Kantonsbeiträgen<br />

Die Gemeinden verfügen über verschiedene Gebäude wie Schulhäuser, Gemeindehäuser<br />

oder Werkhöfe, welche mit Kantons- und Finanzausgleichsbei-trägen mitfinanziert<br />

worden sind. Sollte der Gemeindezusammenschluss gelingen, würde im Verlaufe der<br />

ZVM-HTW Chur 61


nächsten Jahre als Folge der notwendigen Reorganisation der neuen Gemeinde ein Teil<br />

dieser Lokalitäten nicht mehr für Gemein-deaufgaben im engeren Sinne benutzt werden.<br />

Deshalb wird die neue Gemeinde diese Gebäude oder Lokalitäten umnutzen. Aufgrund<br />

dieser Ausgangslage ist es richtig, wenn seitens der Subventionsbehörden diese Umnutzungen<br />

ermöglicht werden, ohne dass die neue Gemeinde rückzahlungspflichtig<br />

wird. Es ist angezeigt, auf allfällige Rückforderung zu verzichten.<br />

f. Öffentlicher Verkehr<br />

Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV;<br />

BR 872.100) regelt unter anderem die Form der Verkehrserschliessung mit öffentlichen<br />

Transportdiensten im Kanton. Unterschieden wird zwischen Basis-, Zusatz- und Feinerschliessung.<br />

Gemäss Art. 11 Abs. 2 GöV haben die Gemein-den einen Anspruch auf eine<br />

angemessene Basis- und Zusatzerschliessung im Sinne einer minimalen Mobilitätsvorsorge.<br />

Linien innerhalb der Gemeindegrenzen gelten grundsätzlich als Ortsverkehr,<br />

der durch die Gemeinde zu finanzieren ist. Eine Ausnahme bildet die Erschliessung von<br />

Gemeindefraktionen. Gemäss Art. 11 Abs. 3 GöV entscheidet in einem solchen Fall die<br />

Regierung über den Erschliessungsanspruch. Praxis ist, dass eine Linie dem regionalen<br />

Verkehr zugeordnet wird, sofern die Siedlungen örtlich auseinander liegen und die Fraktion<br />

in der Regel mindestens 60 Einwohnerinnen und Einwohner zählt. Bei Fraktionen<br />

unter den geforderten 60 Personen wird fallweise geprüft, ob der Kan-ton die Basiserschliessung<br />

sicherstellen kann. Es handelt sich hierbei jeweils um eine Einzelfallbetrachtung,<br />

wodurch zugunsten fusionswilliger Gemeinden genügend Handlungsspielraum besteht.<br />

Im <strong>Fusion</strong>sperimeter <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> bestehen die folgenden Linien des öffentlichen Verkehrs:<br />

920 Chur - Disentis/Mustér<br />

90.403 <strong>Ilanz</strong> - Versam Dorf<br />

90.405 <strong>Ilanz</strong> - Riein<br />

90.411 <strong>Ilanz</strong> - Laax - Falera/ Flims<br />

90.421 <strong>Ilanz</strong> - Siat<br />

90.422 <strong>Ilanz</strong> - Ladir<br />

90.423 Rueun - Pigniu<br />

90.424 <strong>Ilanz</strong> - Waltensburg/Vuorz - Andiast<br />

90.431 <strong>Ilanz</strong> - Vals - Zervreila<br />

90.432 Pitasch - Mulin da Pitasch - Duvin - Mulin da Pitasch<br />

90.441 <strong>Ilanz</strong> - Vrin<br />

ZVM-HTW Chur 62


90.442 <strong>Ilanz</strong> - Luven<br />

Entscheidend für die Aufrechterhaltung einer Linie des öffentlichen Verkehrs sind in erster<br />

Linie die Frequenzen. Die geforderte Einwohnerzahl von 60 Personen erreicht einzig<br />

die heutige Gemeinde Pigniu nicht, Riein lediglich knapp.<br />

Die Regierung ist bereit, im Rahmen des Gemeindezusammenschlusses positiv auf den<br />

Erhalt und die Optimierung des Kursangebots einzuwirken. Insbesondere ist sie gewillt,<br />

die Linien 90.423 Rueun-Pigniu sowie 90.405 <strong>Ilanz</strong>-Sevgein (-Riein) nach Möglichkeit<br />

als Linien des Regionalverkehrs zu erhalten.<br />

g. Grundversorgung Internet<br />

Die Regierung äusserte sich schon mehrmals in parlamentarischen Vorstössen zum<br />

Thema Glasfaserkabel/Glasfasertechnologie/Versorgung mit schnellen Internetzugängen.<br />

Letztmals am 1. November 2010 zu einem Fraktionsauftrag der SP. In ihrer Antwort<br />

dazu teilt die Regierung die Auffassung, wonach eine moderne, leistungsstarke Glasfaserinfrastruktur<br />

für den Kanton Graubünden von grosser Bedeutung ist, weshalb das<br />

Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) eine Studie in Auftrag gab, mit welcher<br />

der gegenwärtige Stand der Breitbanderschliessung in Graubünden analysiert sowie<br />

Empfehlungen für das weitere Vorgehen entwickelt werden sollten. Es ist jedoch zu<br />

beachten, dass die Gewährleistung der Grundversorgung im Bereich Telekommunikation<br />

primär Aufgabe des Bundes ist (Art. 16 des Eidgenössischen Fernmeldegesetzes<br />

[FMG]; SR 784.10).<br />

Die Regierung sieht sich im Rahmen eines Gemeindezusammenschlusses aufgrund der<br />

beschränkten kantonalen Einflussmöglichkeit nicht in der Lage, konkrete Zusicherungen<br />

an eine leistungsfähige, flächendeckende Internetverbindung zuzugestehen.<br />

11. Im Gesuch erwähnt die Projektleitung das erarbeitete Schulkonzept. Dieses belässt die<br />

heutigen Schulstandorte mit den angestammten Unterrichtssprachen. Aus Sicht der Regierung<br />

ist dieses Konzept aus rechtlicher, gesellschaftspolitischer und pädagogischer<br />

Sicht zu begrüssen. Die in den vergangenen Jahrzehnten notwendig gewordene Konzentration<br />

der Schulstandorte war die Folge einerseits des teilweise besorgniserregenden<br />

Rückganges der Geburtenzahlen und andererseits der gestiegenen Anforderungen<br />

an die Bildungsqualität. Das Schulkonzept im Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> trägt den möglicherweise<br />

auch künftig nötigen Schulreformen Rechnung.<br />

ZVM-HTW Chur 63


12. Die Regelung der Amts- und Schulsprache stellt im vorliegenden <strong>Fusion</strong>sprojekt eine<br />

besondere Problematik dar. Die Sprachenfrage wurde denn auch verschiedentlich in<br />

den Medien thematisiert und die Rechtskonformität der Sprachenregelung in teilweise<br />

kontroversen Beiträgen in Frage gestellt. Im Gesuch um die kantonalen Leistungen wird<br />

von der Regierung eine diesbezügliche Stellungnahme erwartet.<br />

Die Gründe für die Auseinandersetzungen liegen darin, dass die Gemeinde <strong>Ilanz</strong> sprachenrechtlich<br />

ein Sonderfall darstellt: Der Anteil rätoromanisch sprechender Einwohnerinnen<br />

und Einwohner beträgt über 50 Prozent. Trotzdem gilt die Stadt <strong>Ilanz</strong> als einsprachig<br />

deutsche Gemeinde, da sie das Rätoromanische traditionell nie als Amts- oder<br />

Schulsprache verwendet hat. Die Gemeinde Schnaus hingegen gilt aufgrund der besonderen<br />

Situation im Schulbereich – sie bildet mit der Stadt <strong>Ilanz</strong> einen Schulverband und<br />

hat diesbezüglich formell einen Sprachenwechsel vollzogen – im Amtssprachenbereich<br />

als zweisprachig. Die anderen zwölf <strong>Fusion</strong>sgemeinden sind sogenannt einsprachig rätoromanisch.<br />

a) Bei der Beurteilung der sprachenrechtlichen Problematik im <strong>Fusion</strong>sprojekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong><br />

sind insbesondere die Anforderungen der Bundesverfassung (BV; SR 101), der Kantonsverfassung<br />

sowie des kantonalen Sprachengesetzes (SpG; BR 492.100) zu beachten.<br />

Vorgaben des übergeordneten Rechts ergeben sich im Weiteren aus der Europäischen<br />

Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2) und aus dem<br />

Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten (SR<br />

0.441.1), welche im Wesentlichen ebenfalls zum Ziel haben, Regional- und Minderheitensprachen<br />

zu schützen und zu fördern (vgl. Art. 7 der Charta) bzw. den Bestand nationaler<br />

Minoritäten im jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten zu schützen (vgl. Präambel<br />

des Rahmenübereinkommens).<br />

b) Die Bundesverfassung regelt das Sprachenrecht in drei verschiedenen Verfassungsbestimmungen,<br />

nämlich in Art. 4 (Landessprachen), Art. 18 (Sprachenfreiheit) und in Art.<br />

70 (Amtssprachen, Verständigung, Sprachenförderung). Abs. 2 von Art. 70 BV verpflichtet<br />

die Kantone, ihre Amtssprachen unter Berücksichtigung der herkömmlichen Zusammensetzung<br />

ihrer Gebiete und der angestammten Sprachminoritäten zu bestimmen.<br />

Das sogenannte Territorialitäts- oder Sprachengebietsprinzip ist mithin von Bundesverfassungs<br />

wegen statuiert, womit eine bundesrechtliche Rahmenbedingung für den<br />

Schutz der herkömmlichen sprachlichen Minderheiten geschaffen wurde. In seiner Funktion<br />

dient es vor allem als Instrument eines kollektiven Sprachenschutzes im geografisch<br />

ZVM-HTW Chur 64


egrenzten Raum (KÄGI-DIENER, St. Galler Kommentar zu Art. 70 BV, Rz. 14) sowie<br />

der Wahrung des Sprachfriedens, wonach die überlieferten Grenzen der Sprachgebiete<br />

und Sprachinseln nicht, jedenfalls nicht bewusst, verschoben werden dürfen (BGE 100<br />

Ia 462, 466 m.w.H.). Schliesslich soll das Sprachgebietsprinzip auch zum gesellschaftlichen<br />

Zusammenhalt beitragen, indem Personen, die in ein anderes Gebiet ziehen, die<br />

dort gesprochene Sprache erlernen sollen. Das Territorialitätsprinzip schützt insofern<br />

nicht vor allen natürlichen Veränderungen der hergebrachten Sprachgrenzen, jedoch vor<br />

bewussten (staatlichen) Verschiebungen und Veränderungen der herkömmlichen<br />

Sprachgebiete (KÄGI-DIENER, a.a.O., Rz. 15). Wie das Bundesgericht in BGE 122 I<br />

236 (Althaus) im Weiteren festgehalten hat, garantiert das Territorialitätsprinzip die<br />

überkommene sprachliche Zusammensetzung des Landes. Es stellt eine Einschränkung<br />

der in Art. 18 BV als Grundrecht statuierten Sprachenfreiheit dar und erlaubt den Kantonen<br />

bzw. verpflichtet sie, vor allem im Bereich der Amts- und Schulsprache Massnahmen<br />

zu ergreifen, um die überlieferten Grenzen der Sprachgebiete und deren Homogenität<br />

zu erhalten, selbst wenn dadurch die Freiheit des einzelnen, seine Muttersprache<br />

zu gebrauchen, eingeschränkt wird.<br />

c) Den Kantonen ist nach dem Gesagten verfassungsrechtlich aufgetragen, in zweckmässiger<br />

Weise für die Erhaltung des Bestandes und der Verbreitungsgebiete ihrer<br />

Sprachen zu sorgen. Deshalb und aufgrund der in der Bundesverfassung vorgesehenen<br />

Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen (vgl. Art. 3 und 42 BV) fällt das<br />

Sprachenrecht in den grundsätzlichen Verantwortungsbereich der Kantone.<br />

Der Kanton Graubünden setzt die bundesrechtlichen Vorgaben in Art. 3 KV um. Im Wesentlichen<br />

liegen diesem Sprachenartikel folgende Hauptziele zugrunde (vgl. Botschaft<br />

2006-2007, S. 78):<br />

- die Verankerung von Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch als Landes- und Amtssprachen<br />

des Kantons;<br />

- die klare Verpflichtung aller staatlichen Ebenen, die rätoromanische und italienische<br />

Sprache zu erhalten, zu pflegen und zu fördern;<br />

- die grundsätzliche Anerkennung der Autonomie der Gemeinden bei der Bestimmung<br />

ihrer Amtssprache sowie bei der Wahl der Schulsprachen;<br />

- die Respektierung des Territorialitätsprinzips durch den Kanton und die Gemeinden bei<br />

der Festlegung der Amtssprachen bzw. der Wahl der Schulsprachen.<br />

ZVM-HTW Chur 65


Art. 3 Abs. 2 1. Satz KV statuiert für den Kanton und die Gemeinden die Pflicht, die erforderlichen<br />

Massnahmen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der<br />

italienischen Sprache zu ergreifen. Indem die Gemeinden in Art. 3 KV Abs. 3 verpflichtet<br />

werden, bei der Bestimmung der Amts- und Schulsprache die herkömmliche sprachliche<br />

Zusammensetzung ihres Territoriums zu beachten und auf die sprachlichen Minderheiten<br />

Rücksicht zu nehmen, bekennt sich die Kantonsverfassung insoweit auch zur kommunalen<br />

Sprachautonomie wie auch zum Territorialitätsprinzip im Sinne von Art. 70 Abs.<br />

2 BV (B 2006–2007, 92).<br />

d) Im kantonalen Sprachengesetz (SpG) werden die sprachenrechtlichen Grundsätze<br />

der Kantonsverfassung konkretisiert. Art. 1 Abs. 1 lit. d und e SpG besagen, dass dieses<br />

Gesetz ein Minderheitenschutzgesetz ist, um die rätoromanische und italienische Sprache<br />

zu erhalten und zu fördern. Das in Art. 70 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 KV verankerte<br />

Territorialitätsprinzip wird auch in Art. 1 Abs. 2 SpG als besonderer Grundsatz der kantonalen<br />

Sprachenpolitik verdeutlicht und unterstrichen, indem Kanton und Gemeinden<br />

verpflichtet werden, beim Erfüllen ihrer Aufgaben der herkömmlichen sprachlichen Zusammensetzung<br />

der Gebiete Rechnung zu tragen und Rücksicht auf die angestammte<br />

Sprachgemeinschaft zu nehmen.<br />

Die Gemeinden werden im Weiteren verpflichtet, mit dem Kanton zusammenzuarbeiten<br />

und ihre Massnahmen in diesem Bereich mit ihm zu koordinieren. Das Sprachengesetz<br />

erklärt in diesem Sinne die Gemeinden – innerhalb der Grenzen des Territorialitätsprinzips<br />

– für zuständig, ihre Amtssprache zu be-stimmen und die Schulsprache zu regeln<br />

(Art. 16 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 SpG). Dabei kommt dem Kanton die Aufgabe zu, die<br />

Gemeinden in ihren Anstrengungen zu beraten (vgl. Art. 17 Abs. 3 SpG).<br />

Art. 16 Abs. 2 und 3 SpG definieren die Ein- bzw. Mehrsprachigkeit einer Gemeinde<br />

gemäss Sprachengesetz. So gelten Gemeinden mit einem Anteil von mindestens 40<br />

Prozent von Angehörigen einer angestammten Sprachgemeinschaft sprachenrechtlich<br />

als einsprachige Gemeinden. In diesen ist die angestammte Sprache kommunale Amtssprache.<br />

Als mehrsprachig gelten Gemeinden, in welchen mindestens 20 Prozent Angehörige<br />

einer angestammten Sprachgemeinschaft ihren Wohnsitz haben. In diesen Gemeinden<br />

ist die angestammte Sprache eine der kommunalen Amtssprachen. Die Absätze<br />

2 und 3 von Art. 16 SpG treffen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

der Kantonsverfassung im Jahr 2004 aktuellen sprachlichen Zusammensetzung der<br />

Wohnbevölkerung sowie in Anwendung des Territorialitätsprinzips eine Zuordnung der<br />

ZVM-HTW Chur 66


Gemeinden in ein- und mehrsprachige Gemeinden. Erfasst werden von dieser Definition<br />

ausschliesslich Gemeinden, in denen die rätoromanische und italienische Sprache gemäss<br />

den eidgenössischen Volkszählungen (seit 1860) als angestammte (traditionelle)<br />

Sprachen gelten (Botschaft 2006-2007, S. 105). Nicht in den Anwendungsbereich dieser<br />

Bestimmungen fallen daher einsprachige Gemeinden deutscher Sprache.<br />

Art. 23 SpG erklärt die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Gebrauch der Amtsund<br />

Schulsprachen sinngemäss für anwendbar, wenn sich zwei oder mehrere ein- und<br />

mehrsprachige Gemeinden zusammenschliessen. Dennoch findet dieser Artikel und<br />

damit sämtliche Bestimmungen über den Gebrauch der Amts- und Schulsprachen nach<br />

dem oben Gesagten keine Anwendung bei jenen <strong>Fusion</strong>sprojekten, bei denen neben italienisch-<br />

oder rätoromanischsprachigen Gemeinden mindestens eine deutschsprachige<br />

Gemeinde involviert ist. Die Frage der Amts- und Schulsprache für diese Fälle ist im<br />

Sprachengesetz somit nicht geregelt und weist insoweit eine Lücke auf.<br />

e) Diese Feststellung hat jedoch nicht zur Folge, dass das <strong>Fusion</strong>sprojekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> verunmöglicht<br />

würde. Der Gesetzgeber hat die Lücke offensichtlich im Bewusstsein in Kauf<br />

genommen, dass eine gesetzgeberische Regelung im Sinne der oben dargestellten<br />

übergeordneten Grundsätze für sämtliche denkbaren Sprachkonstellationen kaum realistisch<br />

ist. Insofern kann von einem qualifizierten Schweigen des Gesetzes gesprochen<br />

werden, womit die Klärung der Sprachenfrage in den nicht explizit durch das Gesetz abgedeckten<br />

Fällen in Beachtung der sprachenrechtlichen Vorgaben von Bund und Kanton<br />

zu erfolgen hat. Es stehen sich mit anderen Worten nicht zwei sich gegenseitig ausschliessende<br />

öffentliche Interessen – Förderung von <strong>Fusion</strong>en (vgl. Art. 64 KV) einerseits,<br />

Erhaltung und Förderung der sprachlichen Minderheiten anderseits – gegenüber.<br />

Die Sprachenfrage ist im vorliegenden <strong>Fusion</strong>sprojekt vielmehr derart zu regeln, dass<br />

die sprachenrechtlich anerkannten Grundprinzipien – vorab das Territorialitätsprinzip<br />

und der Schutz der bündnerischen Minderheitssprachen - respektiert und eingehalten<br />

werden.<br />

Wie dargelegt (vgl. oben lit. c am Schluss) können die Gemeinden im Rahmen des<br />

übergeordneten Rechts und vor allem unter Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips<br />

ihre Amts- und Schulsprache selber bestimmen, d.h. sie verfügen in diesem Bereich<br />

über Autonomie. Wird das Territorialitätsprinzip als Instrument eines kollektiven Sprachenschutzes<br />

im geografisch begrenzten Raum verstanden (s. lit. b oben), sind es im<br />

Rahmen eines <strong>Fusion</strong>sprojektes sämtliche Gemeinden innerhalb des <strong>Fusion</strong>sperime-<br />

ZVM-HTW Chur 67


ters, welche über die massgebliche Amts- und Schulsprache in der neuen Gemeinde<br />

entscheiden. Insofern erfordert das Territorialitätsprinzip nicht eine sprachenrechtliche<br />

Regelung für jede einzelne in das <strong>Fusion</strong>sprojekt involvierte Gemeinde, sondern eine<br />

solche für das gesamte Gebiet der neuen fusionierten Gemeinde. Das Instrument für eine<br />

gemeinsame konsensfähige Sprachenregelung in der neuen Gemeinde bildet<br />

zweckmässigerweise der von allen Gemeinden zu beschliessende <strong>Fusion</strong>svertrag. Die<br />

Regierung erachtet deshalb die Aufnahme einschlägiger Bestimmungen in den <strong>Fusion</strong>svertrag<br />

sowohl notwendig als auch zielführend, um die bundes- und kantonalrechtlichen<br />

Vorgaben und damit den Schutz der Minderheitensprache zu gewährleisten. Dazu gehören<br />

insbesondere folgende Anforderungen:<br />

- Die Schulen der heute einsprachig rätoromanischen Gemeinden sind weiter hin rätoromanisch<br />

zu führen. Kinder dieser Gebiete haben die rätoromanische Schule zu besuchen.<br />

- Die Einwohnerinnen und Einwohner sind auch künftig durch die Behörden und die<br />

Verwaltung in ihrer angestammten Sprache zu bedienen.<br />

- Die zusammengeschlossene Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass die rätoromanische<br />

Sprache nicht schleichend aus dem behördlichen Alltag verschwindet. Dazu sind geeignete<br />

Massnahmen im <strong>Fusion</strong>svertrag, in der Verfassung und allenfalls in einem<br />

kommunalen Sprachengesetz zu verankern.<br />

- Zudem hat die neue Gemeinde finanziell und ideell die romanische Sprache nachhaltig<br />

zu fördern.<br />

Die der Regierung vorliegenden Sprachen- und Schulkonzepte im Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> berücksichtigen<br />

die genannten rechtlichen Vorgaben. Fliessen diese Bestimmungen in den<br />

<strong>Fusion</strong>svertrag bzw. in die künftige Verfassung ein, erachtet die Regierung die Schaffung<br />

einer zweisprachigen Gemeinde im Raum <strong>Ilanz</strong> als rechtlich mit der Bundes- und<br />

der Kantonsverfassung in Einklang stehend. Ob die neue Gemeinde darüber hinaus ein<br />

kommunales Sprachengesetz erlassen will, kann an dieser Stelle offen bleiben und ist<br />

ihr überlassen.<br />

ZVM-HTW Chur 68


Die Regierung beschliesst:<br />

1. An den Zusammenschluss der Gemeinden im Projekt <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong> wird ein pauschalierter<br />

und abgestufter Förderbeitrag aus dem Finanzausgleichsfonds zugesichert. Für elf sich<br />

zusammenschliessende Gemeinden beträgt dieser Beitrag 15 500 000 Franken, für<br />

zwölf Gemeinden 16 600 000 Franken, für 13 Gemeinden 17 700 000 Franken und für<br />

alle 14 Gemeinden 18 300 000 Franken.<br />

2. Die zusammengeschlossene Gemeinde wird für das Jahr 2013 und für die Perioden<br />

2014–2015 und 2016–2017 in die Finanzkraftgruppe vier eingeteilt.<br />

3. Der zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses noch offene Finanzausgleichsbeitrag unter<br />

dem Titel öffentliche Werke an das Einzelwerk "Gesamtmelioration Rueun" wird pauschal<br />

und per Saldo aller Ansprüche abgegolten.<br />

4. Die Investitionen Wasserversorgung Luven, Gesamtmelioration Pigniu, Sanierung Meliorationsstrassen<br />

Riein, Sanierung Meliorationsstrassen Ruschein, Wasserversorgung<br />

Rueun und die Gesamtmelioration Schnaus werden als<br />

Einzelwerke anerkannt und an die jeweiligen Restkosten Beiträge an öffentliche Werke<br />

in der Höhe von 40 Prozent geleistet. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusammenschlusses<br />

noch offenen Werkbeiträge werden als Pauschale und per Saldo aller<br />

Ansprüche ausbezahlt. Der gesamte Beitrag an diese öffentlichen Werke wird auf 3,13<br />

Millionen Franken begrenzt. Die Auszahlung erfolgt nach den zur Verfügung stehenden<br />

Mitteln.<br />

5. Falls Einkaufsbeiträge von Gemeinden beschlossen werden, welche noch nicht Trägergemeinden<br />

des Evangelischen Alters- und Pflegeheims <strong>Ilanz</strong> sind, prüft die Regierung<br />

ein entsprechendes Gesuch um Werkbeiträge im Lichte der kantonalen Förderpraxis bei<br />

Gemeindezusammenschlüssen. Die Kostenbeiträge sind jedoch noch vor dem Inkrafttreten<br />

der <strong>Fusion</strong> zu fällen.<br />

6. Auf die Rückerstattung von Kantonsbeiträgen an die Gesamtmeliorationen Rueun, Pigniu<br />

und Schnaus sowie an die Sanierung der Meliorationsstrassen<br />

in Riein und Ruschein wird verzichtet.<br />

ZVM-HTW Chur 69


7. Die Mindestanforderungen an den kommunalen Steuerfuss für den Bezug von Steuerkraftausgleichsmitteln<br />

werden in Anwendung von Art. 16 Abs. 4 des Gesetzes über den<br />

interkommunalen Finanzausgleich (FAG; BR 720.350) für die maximale Dauer von 15<br />

Jahren bzw. bis zur Inkraftsetzung eines neuen Finanzausgleichssystems auf 90 Prozent<br />

der einfachen Kantonssteuer festgesetzt.<br />

8. Die Einwohnerbegrenzung für den Bezug von Steuerkraftausgleichsmitteln wird teilweise<br />

aufgehoben. Für (bisherige) Gemeinden mit mehr als 1 000 Einwohner werden 1 000<br />

angerechnet, für Gemeinden mit weniger Einwohner wird die Anspruchsberechtigung<br />

auf die nächsten vollen Hundert festgesetzt.<br />

9. Auf die Rückerstattung von Subventionsbeiträgen im Falle der Umnutzung von Infrastrukturanlagen<br />

wird verzichtet.<br />

10. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die Regierung positiv auf den Erhalt des Kursangebots<br />

des öffentlichen Verkehrs einwirken. Die Linie 90.423 Rueun-Pigniu sowie 90.405<br />

<strong>Ilanz</strong>-Sevgein(-Riein) werden dem Regionalverkehr zu-gerechnet.<br />

11. Die im Zusammenhang mit dem Gemeindezusammenschluss stehende fachliche Beratung<br />

des Amts für Gemeinden wird nicht verrechnet.<br />

12. Die Zusicherungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Zusammenschluss bis spätestens<br />

im Jahr 2013 durch die Gemeinden und den Grossen Rat beschlossen worden ist.<br />

Zudem gelten die Leistungen nur für die zustimmenden Gemeinden, falls eine Quorumsabstimmung<br />

zur Anwendung gelangt.<br />

13. Mitteilung an die Gemeinden (durch das Departement für Finanzen und Gemeinden)<br />

Castrisch, Duvin, <strong>Ilanz</strong>, Ladir, Luven, Pigniu, Pitasch, Riein, Rueun, Ruschein, Schluein,<br />

Schaus, Sevgein und Siat; an die Projektleitung "Gemeindefusion <strong>Ilanz</strong> <strong>plus</strong>", c/o Dr.<br />

Theo Maissen, Ständerat, Casa Fraissen, 7127 Sevgein, an Aurelio Casanova, Schulstrasse<br />

12, 7130 <strong>Ilanz</strong>, an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, an das<br />

Departement für Finanzen und Gemeinden (elektronisch), an das Amt für Landwirtschaft<br />

und Geoinformation, an das Amt für Energie und Verkehr, an das Erziehungs-, Kulturund<br />

Umweltschutzdepartement und an das Amt für Gemeinden.<br />

ZVM-HTW Chur 70


ZVM-HTW Chur 71<br />

Namens der Regierung<br />

Der Präsident: Der Kanzleidirektor:<br />

Dr. Martin Schmid Dr. C. Riesen


Anhang 2: Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden:<br />

Interkommunale Zusammenarbeit<br />

Regionalverband Surselva<br />

Bezirk Surselva<br />

Kreis/Steuerveranlagung<br />

Primarschule<br />

Oberstufe<br />

Musikschule<br />

Forstverband<br />

ARA-Verband<br />

Wasserverband Gruob<br />

Organisation Abfallentsorgung<br />

Organisation Stromverversorgung<br />

Grundbuchamt<br />

Zivilstandsamt<br />

Spitalverband<br />

ZVM-HTW Chur 72<br />

<strong>Ilanz</strong> Schnaus Luven Schluein Ladir Ruschein Castrisch Sevgein Riein Pitasch Duvin Pigniu Rueun Siat<br />

A A<br />

Spitexorganisation<br />

Trägerschaft Pflegeheim<br />

<strong>Ilanz</strong><br />

Feuerwehr<br />

A<br />

(A=autonom oder im Verband mit einer anderen nicht am <strong>Fusion</strong>sprojekt beteiligten Gemeinde)<br />

A<br />

A A A A<br />

A A A A A A


Anhang 3:<br />

Provisorische Zusammenstellung der Alpen und Allmenden (Stand 16.08.2010)<br />

Eigentümer Standortgemeinde Alpname<br />

ZVM-HTW Chur 73<br />

Verfügte<br />

Nor‐<br />

malstösse<br />

Schafe<br />

Verfügte<br />

Normalstösse<br />

andere Tiere<br />

Verfügte<br />

Normalstösse<br />

Milchstösse<br />

Castrisch² Gemeinde Castrisch Lumbrein Cavel 118.7 88.97 207.67<br />

Privat: Schwarzenberger Castrisch Kästeriserberge 35.2 35.2<br />

Duvin² Gemeinde Duvin Duvin Allmende Duvin (Jungvieh) 36.02 36.02<br />

dito Duvin Gretg 46.427 46.427<br />

dito Duvin Selva (Schafalp) 56.47 56.47<br />

Privat: Camenisch Duvin Radun 21.86 12.44 34.3<br />

<strong>Ilanz</strong> Privat: Institut St.Josef Sevgein Girs 0.221 0.349 24.75 25.32<br />

Alpkorporation Prada Obersaxen Prada 0.53 66.84 67.37<br />

Ladir² Bürgergemeinde Ladir Ladir Bual / Geina (Allmende) 3.387 3.387<br />

Bürgergemeinde Ladir Ladir Muota / Daden 97.79 97.79<br />

Privat: Diethelm Ladir Gandatscha 0.605 0.605<br />

Luven² Gemeinde Luven Obersaxen Garveras 59.188 59.188<br />

dito Luven Ligneida 134.27 134.27<br />

dito Obersaxen Mundaun 100.98 100.98<br />

Privat: Roduner, Sennwald Luven Bargun / Siaras 23.17 23.17<br />

Pigniu² Gemeinde Pigniu Pigniu Alp da Pigniu 40.9 40.9<br />

Pitasch² Gemeinde Pitasch Pitasch Cuolm‐Selvadi 23.419 23.419<br />

Bürgergemeinde Pitasch Pitasch Cuolm‐Selvadi 45.555 45.555<br />

Bürgergemeinde Pitasch Pitasch Alp Runca und Alp Veglia 70 70<br />

Riein² Gemeinde Riein Riein Palü (Riein) 0.11 53.21 53.32<br />

dito Riein Signina 17.15 17.15<br />

dito Riein Signina (Schafalp) 7.11 7.11<br />

dito Riein Truein 16.9 16.9<br />

Rueun² Bürgergemeinde Rueun Rueun Alp Rueun 258.629* 259.629<br />

Total<br />

Stösse


Verfügte Verfügte<br />

Verfügte<br />

Normalstösse Normalstösse Normalstösse Total<br />

Eigentümer Standortgemeinde Alpname<br />

Schafe andere Tiere Milchstösse Stösse<br />

Ruschein² Gemeinde Ruschein Ruschein Ruschein 3.9<br />

keine Alpnzutzung<br />

114.58 118.48<br />

dito Ruschein Alp Dado, nur Maiensässe<br />

mehr<br />

Scaletta<br />

integriert in Alp<br />

dito Ruschein<br />

Ruschein /<br />

in Alp da Schnaus integriert<br />

Schnaus<br />

dito<br />

Privat: Cadruvi‐Degonda<br />

Schnaus Muletg 57.062 57.062<br />

Placi Ruschein Rigiada 3.478 3.478<br />

Schluein² Alpkorporation Mughels Laax Mughels 51.46 78.9 130.36<br />

Schnaus² Bürgergemeinde Schnaus Schnaus Exklave Alp da Schnaus 57.062 57.062<br />

Sevgein Gemdeinde Sevgein Sevgein Allmende Sevgein 10.638 10.638<br />

dito Riein Pitieri 54 54<br />

Siat Gemeinde Siat / Rueun Siat Gemeindealp Siat und Rueun 258.629 258.629<br />

Privat: Seliner Siat Con sura 39.338 39.338<br />

Privat: Cahenzli Siat D'Arpagaus/Cons denter Auas<br />

Ruschein, Ladir und Schnaus bilden zusammen eine Alpkorporation.<br />

43.46 43.46<br />

Im Besitz Privater<br />

Im Besitz einer Alpkorpora‐<br />

Der Mesenalp Schnaus wurden Muletg und Scaletta zugeteilt, die jedoch z.T.<br />

tion<br />

Im Besitz der Bürgerge‐<br />

nicht auf Gemeindegebiet liegen.<br />

meinde *zusammen mit der Gemeinde Siat<br />

ZVM-HTW Chur 74

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