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Der Portfolio-Ansatz in der Schülerbeurteilung der USA und seine ...

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Aus <strong>der</strong> Abbildung 23 ist gut erkennbar, wie sich die Prüfungselemente im B- <strong>und</strong> E-<br />

Profil entsprechend den Ausbildungsakzenten vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong> unterscheiden. Während im<br />

B-Profil <strong>der</strong> Lernbereich IKA differenzierter <strong>und</strong> mit doppeltem Gewicht <strong>in</strong> die<br />

Schlussnote e<strong>in</strong>geht, ist im E-Profil <strong>der</strong> Lernbereich W&G <strong>in</strong> Form von drei Prüfungselementen,<br />

die je e<strong>in</strong> 1/8 <strong>der</strong> Gesamtnote ausmachen, stark differenziert <strong>und</strong> gewichtet.<br />

E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit ist schliesslich die Selbständige Arbeit, welche nur im E-<br />

Profil verlangt wird <strong>und</strong> die im dritten Lehrjahr erstellt werden muss. Sie macht e<strong>in</strong><br />

Drittel des <strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>ären Lernbereichs aus, zu dem zusätzlich noch die Ausbildungse<strong>in</strong>heiten<br />

gehören.<br />

5.3.2 Kaufmännische Berufsmaturität (KBM bzw. M-Profil)<br />

Die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> <strong>Schülerbeurteilung</strong> für die kaufmännische Berufsmaturität<br />

(KBM bzw. M-Profil) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Art. 24 – 32 <strong>der</strong> Berufsmaturitätsverordnung<br />

vom 30. November 1998 (BMVO) geregelt. <strong>Der</strong> Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität<br />

kaufmännischer Richtung vom 4. Februar 2003 (RLP-KBM) ergänzt <strong>und</strong><br />

präzisiert diese Rahmenbed<strong>in</strong>gungen. Massgebend für alle verschiedenen möglichen<br />

Wege, auf denen die Berufsmaturität erworben werden kann, s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich die <strong>in</strong><br />

Art. 24 – 29 vorgeschriebenen Regeln für den Abschluss an lehrbegleitenden Berufsmittelschulen,<br />

die s<strong>in</strong>ngemäss auf die übrigen Ausbildungswege anzuwenden s<strong>in</strong>d<br />

(siehe Art. 30 <strong>und</strong> 31 BMVO). Für die Handelsmittelschulen verlangt die Berufsmaturitätsverordnung<br />

vom 30. November 1998 (BMVO) <strong>in</strong> Art. 30 Abs. II zusätzlich, dass<br />

am Schluss des betrieblichen Praktikums e<strong>in</strong>e Prüfung im Fach „Praktische Arbeiten“<br />

abzulegen ist, <strong>der</strong>en Fachnote doppelt gewichtet werden muss. Schliesslich verweist<br />

Art. 32 BMVO auf die Möglichkeit e<strong>in</strong>er eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung,<br />

die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em speziellen Reglement normiert ist. Da es sich dabei um e<strong>in</strong>e Spezialregelung<br />

handelt, mit <strong>der</strong> Personen e<strong>in</strong>e Berufsmaturitätsprüfung absolvieren können,<br />

die ihre Kenntnisse nicht auf e<strong>in</strong>em ordentlich vorgesehenen Ausbildungsweg erworben<br />

haben, wird auf diese hier <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge nicht näher e<strong>in</strong>gegangen.<br />

Für den Abschluss <strong>in</strong> den lehrbegleitenden Berufsmittelschulen, <strong>der</strong> für alle übrigen<br />

möglichen Abschlüsse s<strong>in</strong>ngemäss gilt, legt Art. 24 Abs. I BMVO fest, dass m<strong>in</strong>destens<br />

5 Gr<strong>und</strong>lagenfächer <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Schwerpunktfach geprüft werden müssen. <strong>Der</strong><br />

Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung vom 4. Februar<br />

2003 (RLP-KBM) schreibt dementsprechend alle 3 Sprachfächer <strong>und</strong> die Mathematik<br />

sowie m<strong>in</strong>destens 1 Gesellschaftsfach (Geschichte/Staatslehre bzw. Volkswirtschaft/<br />

Betriebswirtschaft/Recht) sowie das Schwerpunktfach F<strong>in</strong>anz- <strong>und</strong> Rechnungswesen<br />

als Prüfungsfächer vor (RLP-KBM, S. 17). Im H<strong>in</strong>blick auf die Form <strong>der</strong> Durchführung<br />

hält <strong>der</strong> Rahmenlehrplan zunächst gr<strong>und</strong>sätzlich fest: „S<strong>in</strong>d die Prüfungsfächer<br />

für den Berufsmaturitätsabschluss gleichzeitig Prüfungsfächer für die Erlangung des<br />

eidg. Fähigkeitszeugnisses <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Fächern sowohl schriftliche als auch<br />

mündliche Prüfungen vorgesehen, so s<strong>in</strong>d die Prüfungen für den Berufsmaturitätsabschluss<br />

nach diesen Bestimmungen auszurichten“ (RLP-KBM, S. 17). Die Ausführungsbestimmungen<br />

<strong>der</strong> gesamtschweizerischen Prüfungskommission für das B- <strong>und</strong><br />

E-Profil haben somit auch Auswirkungen auf die Gestaltung <strong>der</strong> <strong>Schülerbeurteilung</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> kaufmännischen Berufsmaturität. Dabei gilt es jedoch als bedeutsamen <strong>und</strong> wich-

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