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verpackungen - WilmerHale

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MUC-37023-001-01-04-G.ppt 3AAuseinandersetzung um das EinwegpfandBAbgrenzung der relevanten VerpackungenCPflichten aus der VerpackungsverordnungDRolle der DPG und Ausblick


Quelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 4Die Rechtsgrundlage für das Einwegpfand wurdebereits im Jahr 1991 gelegtZeitplan1991 2001 6/20027/20029/2002EinführungVerpackungsverordnung• Rücknahmepflicht fürVerpackungen• Pfanderhebungspflichtfür Einweggetränke<strong>verpackungen</strong>.Ausnahme:Mehrwegquote >72%und Beteiligung aneinem dualen(Rücknahme-) System(z.B. DSD)Koalitionsvertrag bestätigtUmsetzungswillen derBundesregierungBeginn rechtlicher Auseinandersetzungenvor deutschen Gerichtenund EuGH –hohe RechtsunsicherheitBekanntgabe der Nacherhebungsergebnisse:Mehrwegquote in 2000 lag für wesentlicheGetränkesegmente bei 65,5% –Einführung Zwangspfand zum 01.01.2003Ökologische Lenkungswirkung und notwendigerökonomischer Aufwand wird in Frage gestellt


Quelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 5Der erste Versuch ein einheitliches Pfandsystemaufzubauen scheiterte im Mai 2003Zeitplan20.12.2002Januar2003Sommer2003Oktober2003Oktober2004Pfanderstattung beiVorlage von Kassenbonsoder CouponsEntscheidung desBundesverwaltungsgerichtsstütztEinführung PflichtpfandVollePfandpflicht –Einführungvon InsellösungenEinleitung Vertragsverletzungsverfahrender EU-KommissionStreitige Befassungder Novelle imBundesratWirtschaft verspricht Aufbaueines Pfandsystems bis zum1.10.2003; Politik duldetEinschränkung der RücknahmeverpflichtungAbbruch der Arbeiten am Aufbaueines einheitlichen Pfandsystemsangesichts fehlender Rechtssicherheit


Quelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>, Presse Ende 2004,MUC-37023-001-01-04-G.ppt 7Die Novelle im Bundesrat und das EuGH-Urteilzementieren das Einwegpfand ab 2006EuGH-Urteil und Verabschiedung im Bundesrat"Der EuGH hat die Vereinbarkeit einer Pfandpflicht fürEinweggetränke<strong>verpackungen</strong> mit europäischem Rechtbestätigt. Die Dose wird gleichbehandelt, egal ob sie inDeutschland oder im Ausland abgefüllt wird."Bundesregierung"Der Kampf vonHandel undIndustrie gegen dasZwangspfand ist amEnde des Jahres2004 zugunstendes Pfandesentschieden...."Lebensmittel Zeitung"Das Urteil des EuGH scheint dieKonfusion noch zu verstärken:'Das Dosenpfand ist bestätigt'jubelt die Regierung. 'Dierechtswidrige Praxis muss sofortausgesetzt werden' folgerthingegen die Wirtschaft."HandelsblattEs ist ein offenes System anzustreben, das einenWettbewerb mehrerer Anbieter vonPfandlösungen sowie den Anschluss der in denvergangenen Jahren bereits entstandenenRücknahmestrukturen zulässt.AGVU


Quelle: PresseMUC-37023-001-01-04-G.ppt 8Anzeige zum pfandfreien Verkauf nach EuGH-Urteil


MUC-37023-001-01-04-G.ppt 9AgendaAAuseinandersetzung um das EinwegpfandBAbgrenzung der relevanten VerpackungenCPflichten aus der VerpackungsverordnungDRolle der DPG und Ausblick


Quelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>, VerpackVMUC-37023-001-01-04-G.ppt 10Transport<strong>verpackungen</strong> und Um<strong>verpackungen</strong> fallennicht unter die Einweg-Pfandpflicht ...Verpackungsarten (1)Transportverpackung Umverpackung Getränke<strong>verpackungen</strong>• Erleichtern denTransport von Waren• Schützen Ware vorSchäden während desTransports• Fallen beim Vertreiber an• Zusätzliche Umhüllungder Verkaufsverpackung(=Verkaufseinheit)• Nicht aus Hygiene- oderHaltbarkeitsgründenerforderlich• Primär Marketinggründe• Geschlossene oder überwiegendgeschlosseneVerpackungen fürflüssige Lebensmittel,zum Verzehr als Getränk


Quelle: Roland Berger, VerpackV, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 11...ebenfalls sind so genante „ökologisch vorteilhafte“ undMW-Verpackungen von der Einweg-Pfandpflicht befreitVerpackungsarten (2)Mehrweg<strong>verpackungen</strong>(Eigenes Pfandsystem)• Wiederverwendung nachGebrauch zum gleichenZweck• Materialfraktionen:Glas und Kunststoffe(z.B. PET)Ökologisch vorteilhafteEinweg<strong>verpackungen</strong>• Im Sinne der VerpackV– Getränkekarton<strong>verpackungen</strong>– Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel– Folien-StandbodenbeutelRelevant i.S.des EW-PfandesEinweg<strong>verpackungen</strong>• Im Sinne der VerpackV:Alle Verpackungen, die keineMehrweg<strong>verpackungen</strong> sind• Materialfraktionen: Metalle(Dosen), Kunststoffe (PET-Flaschen) und Glas


Quelle: Roland Beger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 12Die Liste der bepfandeten Getränkearten wird Mitte 2006noch einmal deutlich erweitertBepfandete GetränkeartenSeit 1.1.2003Ab 1. Mai 2006•Bier• Biermischgetränke•Wasser mit CO 2 (ohne Geschmack)• Wasser ohne CO 2 (ohne Geschmack)• Erfrischungsgetränke/Softdrinks mitCO 2•Energydrinks• Erfrischungsgetränke/Softdrinks ohne CO 2(einschl. Fitnessgetränke)• Getränke für Sportler i.S. der DiätV• Fruchtsaftgetränke•Wasser mit CO 2 (mit Geschmack)• Wasser ohne CO 2 (mit Geschmack)• Alkoholhaltige Mischgetränke/„Alkopops“


Quelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>, VerpackVMUC-37023-001-01-04-G.ppt 13Die ab Mai 2006 pfandpflichtigen Getränkearten lassensich zu vier Hauptkategorien zusammenfassenÜbersicht bepfandete Getränkearten ab Mai 2006BIER• Klassisches Bier• Alkoholfreies Bier• Biermischgetränke• ... die der Branntweinsteuerunterliegen mit Alkoholgehalt< 15 vol. %• ... Anteil an Wein(ähnlichem) mitAlkoholgehalt von < 50 vol. %ALKOHOLISCHE MISCHGETRÄNKEPfand-PFLICHTWÄSSEREgal ob mit oder ohne CO 2 ,egal ob mit oder ohne Geschmack• Mineralwasser• Quellwasser• Tafelwasser• HeilwasserMit und ohne CO 2 , insbesondere:• Limonaden inkl. Colagetränke• Brausen inkl. Bittergetränke• Eistee• Getränke für Sportler i.S. der DiätVERFRISCHUNGSGETRÄNKE


Quelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>, VerpackVMUC-37023-001-01-04-G.ppt 14Pfandfrei bleiben weiterhin Säfte und Nektare sowiediätetische Getränke und WeinÜbersicht pfandfreier GetränkeartenSÄFTEFruchtanteil 100%, i.d.R. ohne Zusätze:• Fruchtsäfte• Gemüsesäfte• ... im Sinne des § 1 Abs.1 derDiätverordnung• Ausgenommen davon:Getränke für intensive Muskelanstrengungen,vor allem für SportlerDIÄTETISCHE GETRÄNKEPfand-FREINEKTAREFruchtanteil 25% bis 50% je nachFruchtsorte:• Fruchtnektare• GemüsenektareErzeugnisse mit einem Mindestanteilvon 50% Milch oder Milcherzeugnissen• Klassischer Wein• Spirituosen (Alkoholanteil mit> 15% vol. %)WEIN UND SPIRITUOSEN


Die Pfandpflicht von Einweggetränke<strong>verpackungen</strong> ergibtsich demnach aus ihrem InhaltPfandmatrixÖkol. vorteilh.Einweg<strong>verpackungen</strong>Einweg<strong>verpackungen</strong>UmverpackungMehrweg<strong>verpackungen</strong>TransportverpackungBIERWÄSSERERFRISCHUNGS-GETRÄNKEALKOH. MISCH-GETRÄNKESÄFTENEKTAREDIÄTETISCHEGETRÄNKEWEIN/SPIRITUOSENEinweg-pfandpflichtig Nicht Einweg-pfandpflichtig Mehrweg-pfandpflichtigQuelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 15


MUC-37023-001-01-04-G.ppt 16AgendaAAuseinandersetzung um das EinwegpfandBAbgrenzung der relevanten VerpackungenCPflichten aus der VerpackungsverordnungDRolle der DPG und Ausblick


Quelle: Roland Beger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 17Ab Mai 2006 wird die Rücknahmepflicht auf die gesamteMaterialart erweitert – Form- und Größeninseln entfallenVerpackungsverordnungBIS MAI 2006 AB MAI 2006§ 8 VerpackV - neue Fassung§ 6 VerpackV - aktuelle Fassung(ersetzt u.a. § 6 Abs. 1 S.4 fürEinweggetränke<strong>verpackungen</strong>)• Recht zur Beschränkung derRücknahmepflicht auf Einweggetränke<strong>verpackungen</strong>mit– gleicher Materialart (Metalle, Glas, PET)– gleicher Form (Dosen-, Flaschenform)– gleicher Größe (Nennfüllmenge z.B. 0,5l)– gleicher Ware im Sortiment (z.B. Bier)• Beschränkung der Rücknahmepflichtnur noch auf Verpackungen mit gleicherMaterialart (Metalle, Glas, PET)• Voraussetzung ist das Inverkehrbringen• Voraussetzung ist das Inverkehrbringen


Quelle: Roland Beger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 18Bis Mai 2006 müssen die Händler nur die exaktidentischen Gebinde zurücknehmenVerpackungsverordnung bis Mai 2006BeispielDoseBeispielPETBeispielGlasWer dieses Gebindeverkauft ...... musste auch NURdieses zurücknehmen... NICHT aber auch dieses.INSELLÖSUNGDifferenzierung über• Form derDose/Flascheund/oder• Größe(Nennfüllmenge)


Quelle: Roland Beger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 19Ab Mai 2006 muss jeder Händler alle Gebinde der von ihmgeführten Fraktionen (Metalle, Glas, PET) annehmenVerpackungsverordnung ab Mai 2006BeispielDoseBeispielPETBeispielGlasWer dieses Gebindeverkauft ...... muss AUCH diesezurücknehmenWEGFALL derDifferenzierung über• Form derDose/Flascheund/oder• Größe(Nennfüllmenge)


Quelle: VerpackV, Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 20Auszug aus der neuen Fassung der VerpackV§ 8 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränke<strong>verpackungen</strong>( 1 ) Vertreiber, die Getränke in Einweggetränke<strong>verpackungen</strong> mit einem Füllvolumen von 0,1 l bis 3 l inVerkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euroeinschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Satz 1 gilt nicht für Verpackungen, die nicht imGeltungsbereich der Verordnung an Endverbraucher abgegeben werden. Das Pfand ist von jedemweiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben. DasPfand ist jeweils bei Rücknahme der Verpackungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und 6 sowie § 6 Abs. 2 Satz 1zu erstatten. Ohne eine Rücknahme der Verpackungen darf das Pfand nicht erstattet werden. BeimVerkauf aus Automaten hat der Vertreiber die Rücknahme und Pfanderstattung durch geeigneteRückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu den Verkaufsautomaten zu gewährleisten. BeiVerpackungen, die nach Satz 1 der Pfandpflicht unterliegen, gilt an Stelle des § 6 Abs. 1 Satz 4, dass sichdie Rücknahmepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 auf Verpackungen der jeweiligen Materialarten Glas, Metalle,Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe einschließlich sämtlicher Verbund<strong>verpackungen</strong> mit diesenHauptmaterialien beschränkt, die der Vertreiber in Verkehr bringt. § 6 Abs. 1 Satz 9 und 10 gelten nicht fürdie in Satz 1 genannten Verpackungen. Im Rahmen der Verwertung nach Anhang I Nr. 1 Abs. 5 Satz 1sind die zurückgenommenen Verpackungen vorrangig einer stofflichenVerwertung zuzuführen.


Quelle: VerpackV, Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 21Die Pfanderhebungspflicht von mind. 25 Cent einschl. USt.betrifft alle Handelsstufen bis zum KonsumentenPfanderhebungspflicht§ 8 Pfanderhebungs- undRücknahmepflicht( 1 ) Vertreiber, die Getränke inEinweggetränke<strong>verpackungen</strong> miteinem Füllvolumen von 0,1 l bis 3 l inVerkehr bringen, sind verpflichtet,von ihrem Abnehmer ein Pfandin Höhe von ...Relevantes Füllvolumen der Einweggetränke<strong>verpackungen</strong>• Von 0,1 Liter bis einschließlich 3 Liter(5 Liter Partyfässer demnach pfandfrei)Pfandhöhe• Einheitlich mindestens 25 Cent einschl.USt. für alle Füllvolumen0,12053 lErhebungsstufen• Auf allen Handelsstufen durchzureichen• Bis zum Endverbraucher zu erheben


Quelle: VerpackV, Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 22Die Pfanderstattung und Rücknahme muss unentgeltlicham Verkaufsort / in dessen unmittelbarer Nähe erfolgenRücknahme- und Erstattungspflicht§ 8 Pfanderhebungs- undRücknahmepflicht( 1 ) Vertreiber, die Getränke inEinweggetränke<strong>verpackungen</strong> miteinem Füllvolumen von 0,1 l bis 3 l inVerkehr bringen, sind verpflichtet,von ihrem Abnehmer ein Pfandin Höhe von ...PfanderstattungAnforderungen Rücknahme• Vom Endverbrauchergebrauchte und restentleerteVerpackungen• Beschränkung auf die jeweilsvertriebene Materialart(Metalle, Glas, PET)• Unentgeltliche Rücknahme• Pfanderstattung nur mit gleichzeitiger Rücknahme der Verpackung• Erstattung auch von so genannten Fremdgebinden – auch aus ehemaligen„Insellösungen“ (!!!)Ort der Rücknahme• Klassischer Verkauf:Am Ort destatsächlichen Verkaufsoder in dessenunmittelbarer Nähe• Automatenverkauf:GeeigneteRückgabemöglichkeitin zumutbarerEntfernung


Quelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>, VerpackVMUC-37023-001-01-04-G.ppt 23Verkaufsflächen von bis zu 200qm können neben der Materialartauch die Rücknahme der jeweiligen Marken beschränken200 qm – Sonderregelung§ 6 Rücknahmepflichten fürVerkaufs<strong>verpackungen</strong>... Für Vertreiber mit einerVerkaufsfläche von weniger als 200 m2beschränkt sich dieRücknahmeverpflichtung auf dieVerpackungen der Marken, die derVertreiber in Verkehr bringt.Im ...Ausnahmeregelung für Vertreiber mit einer Verkaufsflächevon weniger als 200 qm• Beschränkung auf die Rücknahme der in Verkehrgebrachten Materialart (bisher Art, Form und Größe)• Zusätzlich Beschränkung der Rücknahmeverpflichtungauf die in Verkehr gebrachten Marken möglich(wie bisher)Wer dieses Gebinde ineinem bis 200 qmLaden verkauft ...... muss auch NUR diesezurücknehmen... NICHT aber auch diese.BierMarkeA50 clBierMarkeA50 clBierMarkeA33 clBierMarkeA50 clBierMarkeB50 clBierMarkeC33 cl


Quelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 24Der Händler kann die zurückgenommenen Leer<strong>verpackungen</strong>selbst vermarktenMaterialerträge• Übergang von Besitz und Eigentuman der Leerverpackung vonKonsument auf Rücknehmer (i.d.R.den Händler) bei der Rücknahmedes Pfandgebindes• Vermarktung der Materialien durchden Rücknehmer• Beachtung von weiteren rechtlichenAnforderungen der VerpackV (z.B.Mengenstromnachweis, ordnungsgemäßeVerwertung, ...)


MUC-37023-001-01-04-G.ppt 25AgendaAAuseinandersetzung um das EinwegpfandBAbgrenzung der relevanten VerpackungenCPflichten aus der VerpackungsverordnungDRolle der DPG und Ausblick


DL=DienstleisterQuelle: Roland Berger, <strong>WilmerHale</strong>MUC-37023-001-01-04-G.ppt 26Die DPG bietet die organisatorischen Voraussetzungen fürdie Umsetzung der Pfandpflicht – das ClearingDeutsche Pfandsystem GmbHKernaufgaben (Auswahl)DL 1DPGDeutsche Pfandsystem GmbHDL 2GrundprinzipienDL 3DL...• Rahmenbedingungen für dasPfandclearing• Vorgaben für die Kennzeichnung vonDPG-Verpackungen• Inhaberin des DPG-Kennzeichens• Verwaltung der Systemverträge• Die DPG beschränkt sich auf die Regelung des unbedingt Notwendigen•Die DPG greift nicht in das operative Geschäft der Systemteilnehmer ein(Pfandclearing und Rücknahme)• Die DPG erlangt keine Kenntnis über Pfandgelder, Absatz-/Rücklaufmengen undKonditionen von Dienstleistern


MUC-37023-001-01-04-G.ppt 28Bei weiteren Rückfragen oder für Diskussionsbedarfsteht Ihnen gerne <strong>WilmerHale</strong> zur VerfügungKontakt bei <strong>WilmerHale</strong>Martin Seyfarth, PartnerWilmer Cutler PickeringHale and Dorr LLPFriedrichstraße 95, 10117 BerlinPhone: +49 (0) 30 – 20 22 64 30Fax: +49 (0) 30 – 20 22 65 00E-mail: martin.seyfarth@wilmerhale.com

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