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AMTLICHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN' FÜR DIE ... - LOTTO Bayern

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<strong>AMTLICHE</strong> TEILNAHMEBEDINGUNGEN’FÜR <strong>DIE</strong> LOTTERIE’„RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong> - Version 2012“PräambelZiele des staatlichen Glücksspielwesens sind:(1) das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindernund die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zuschaffen,(2) das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltriebder Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zulenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspielezu verhindern,(3) den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,(4) sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt,die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und diemit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrtwerden.In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabenachzukommen, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen,wird „RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“ zu den nachfolgenden Bedingungenveranstaltet / durchgeführt.Die in diesen Amtlichen Teilnahmebedingungen aufgeführten Begrifflichkeitengelten gleichermaßen für die männliche als auch für dieweibliche Form und werden nicht zum Nachteil eines Geschlechtsverwendet.1. ALLGEMEINES(5) Der Freistaat <strong>Bayern</strong> veranstaltet die Lotterie „RubbelLOS von<strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“ mit Rubbellosen. Sie wird durch die Staatliche Lotterieverwaltung,Karolinenplatz 4, 80333 München, unter Aufsichtder Regierung der Oberpfalz betrieben.(6) Die Rubbellotterie „RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“ wird in Serienzu je 3 Millionen Losen in 2 Teilserien zu jeweils 1,5 Millionen Losenaufgelegt. Je Teilserie wird die Hälfte der Gewinnsumme proGewinnklasse ausgespielt. Eine Verpflichtung zur Auflage der 2.Teilserie wird ausgeschlossen. Jedem Rubbellos ist die Serienbezeichnungsowie der Verfalltermin aufgedruckt.Seite 1 von 7


Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie„RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“(7) Das Vertriebsgebiet umfasst das Land <strong>Bayern</strong>.2. VERBINDLICHKEITDER TEILNAHMEBEDINGUNGEN(1) Für die Teilnahme an der Lotterie „RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“sind allein diese Amtlichen Teilnahmebedingungen der StaatlichenLotterieverwaltung maßgebend. Der Spielteilnehmer erkennt siemit dem Kauf des Loses als verbindlich an.(2) Die Amtlichen Teilnahmebedingungen sind bei den Vertriebsorganen(Annahmestellen, Losverkaufsstellen bzw. Losverkäufern) einzusehenbzw. erhältlich. Dies gilt auch für etwaige Änderungenoder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen.3. TEILNAHME AN DER LOTTERIE(1) Der Lospreis beträgt € 1,-- je Los. Er ist beim Kauf des Loses in derAnnahmestelle, der Losverkaufsstelle oder beim Losverkäufer zuentrichten. Mit dem Kauf eines Loses kommt zwischen der StaatlichenLotterieverwaltung und dem Spielteilnehmer ein Spielvertragzustande.(2) Die Vorderseite des Loses enthält u. a. ein Rubbelfeld mit der Bezeichnung„Sofortgewinne bis zu 25.000 €“. Die Bezeichnung desRubbelfeldes ist auf dessen Beschichtung, die vom Spielteilnehmerdurch Rubbeln entfernt wird, aufgedruckt.(3) Fehlgedruckte Lose und Lose, die Herstellungsmängel (z. B. Druckfehler,Doppeldrucke, unvollständige Drucke) aufweisen, sind ungültig.Der Lospreis wird gegen Rückgabe dieser Lose erstattet.Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen.(4) Die Spielteilnahme Minderjähriger ist gesetzlich verboten. DieRubbellotterie „RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“ richtet sich ausschließlichan volljährige Personen, d.h. Angebote von minderjährigenPersonen auf den Abschluss von Spielverträgen werden vonder Staatlichen Lotterieverwaltung nicht angenommen.(5) Die Inhaber und das in den Annahmestellen und Losverkaufsstellenbeschäftigte Personal sowie Losverkäufer sind von der dortigenSpielteilnahme an den Glücksspielen ausgeschlossen.(6) Die Staatliche Lotterieverwaltung ist berechtigt, vor Abschluss desSpielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, Lose vonder Teilnahme an der Rubbellotterie „RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“auszuschließen.(7) Gegenüber dem Spielteilnehmer kann aus wichtigem Grund derRücktritt vom Vertrag erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt un-Seite 2 von 7


Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie„RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“ter anderem vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht,wenn die Sicherheit des Spielgeschäfts nicht gewährleistet,wenn die ordnungsgemäße Abwicklung nicht möglich ist oderwenn gegen einen Teilnahmeausschluss (Nr. 3 Absatz 4 und 5)verstoßen wurde. Der Rücktritt vom Vertrag ist dem Spielteilnehmerunverzüglich mit Begründung mitzuteilen. Der Lospreis wirderstattet. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sindausgeschlossen.4. GEWINNENTSCHEID (Aufrubbeln)(1) Der Spielteilnehmer erhält den Entscheid, ob sein Los gewonnenhat, durch Aufrubbeln des Rubbelfeldes:Erscheint im Feld „Sofortgewinne bis zu 25.000 € “ dreimal dergleiche Gewinnbetrag oder dreimal der Eindruck „Freilos“, so hatder Spielteilnehmer diesen Betrag oder ein Freilos bzw. € 1,-- gewonnen.(2) Der Gewinnanspruch besteht nicht, wenn das Los – insbesondereder Gewinneindruck mit Barcode - beschädigt ist. In diesen Fällenerfolgt auch gegen Rückgabe der Lose keine Erstattung des Lospreises.5. GEWINNAUSSCHÜTTUNG,GEWINNWAHRSCHEINLICHKEIT(1) Das Spielkapital der Rubbellotterie “RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“beträgt 3.000.000 € pro Serie. Davon werden die Gewinnenach folgendem Gewinnplan ausgeschüttet:Anzahlder Gewinne**EinzelgewinneGewinnsummeinsgesamt510.000 x 1,- € oder Freilos 510.000,- €150.000 x 2,- € 300.000,- €60.000 x 5,- € 300.000,- €6.000 x 10,- € 60.000,- €1.900 x 25,- € 47.500,- €1.000 x 100,- € 100.000,- €20 x 1.000,- € 20.000,- €2 x 25.000,- € 50.000,- €728.922 1.387.500- €* Die Gesamtserie von 3 Millionen Losen wird in 2 Teilserien zu jeweils 1,5 Millionen Losen aufgelegt.Je Teilserie wird die Hälfte der Gewinnsumme pro Gewinnklasse ausgespielt.(2) Von dem Gesamtbetrag der jeweiligen Spieleinsätze werdengrundsätzlich 46,25 % als Gewinnsumme an die Spielteilnehmerausgeschüttet.Seite 3 von 7


Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie„RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“(3) Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahmedas Risiko des vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes.(4) Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischerRundung in den einzelnen Gewinnklassen:GewinnklasseGewinnchance6. GEWINNAUSZAHLUNG1,- € oder Freilos 1 : 5,882,- € 1 : 20,005,- € 1 : 50,0010,- € 1 : 500,0025,- € 1 : 1.578,95100,- € 1 : 3.000,001.000,- € 1 : 150.000,0025.000,- € 1 : 1.500.000,00(1) Gewinne bis einschließlich € 1.000,-- werden durch die Annahmestellen,Losverkaufsstellen und Losverkäufer gegen Rückgabe desOriginalloses ausgezahlt.(2) Gewinne ab € 25.000,-- werden nur von der Staatlichen Lotterieverwaltung,Karolinenplatz 4, 80333 München, (Postfach 201953,80019 München) eingelöst. Die Vorlage dieser Gewinnlose ist persönlichoder durch eingeschriebenen Brief vorzunehmen. Der Gewinnkann auch in der Annahmestelle mittels einer Los-Zentralgewinnanforderung geltend gemacht werden. Hierzu hatder Spielteilnehmer in der Annahmestelle nach Vorlage des Gewinnlosesdas Formular Los-Zentralgewinnanforderung auszufüllenund zusammen mit dem Gewinnlos der Annahmestelle zurWeiterleitung an die Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung zuübergeben. Über diesen Vorgang wird dem Spielteilnehmer eineZentralgewinnanforderungsbestätigung erteilt. Die Gewinnauszahlungerfolgt ausschließlich per Überweisung.(3) Die Auszahlung kann mit befreiender Wirkung an jeden Inhaberoder Einsender des Originalloses erfolgen. Eine Verpflichtung, dieBerechtigung des Inhabers oder Einsenders zu prüfen, bestehtnicht.(4) Die Ausgabe der Gewinne erfolgt nur bis zum Verfalltermin derGewinne gegen Rückgabe der Originallose, deren Gewinnentscheidund Serienbezeichnung unversehrt sein müssen.Seite 4 von 7


Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie„RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“7. HAFTUNG(1) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung für Schäden, dievon ihr fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von ihren gesetzlichenVertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen, insbesondereauch von Annahmestellen, Losverkaufsstellen, Losverkäufer undsonstigen mit der Durchführung der Lotterie befassten Stellen,schuldhaft verursacht werden, wird gemäß § 309 Nr. 7 b) BGB fürspieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegeninsbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischenManipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für die StaatlicheLotterieverwaltung und / oder für die Spielteilnehmer besteht.(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzungvon Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhangmit spieltypischen Risiken stehen.(3) Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischenRisiken im Zusammenhang stehen, haftet die StaatlicheLotterieverwaltung dem Spielteilnehmer sowohl für eigenesschuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln ihrergesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich umdie Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäßeDurchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichtund auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßigvertrauen darf (Kardinalpflichten).(4) Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten,haftet die Staatliche Lotterieverwaltung nur für Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit.(5) Die Haftungsbeschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten nicht fürSchäden, die in den Schutzbereich einer von der Staatlichen Lotterieverwaltunggegebenen Garantie oder Zusicherung fallensowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzesund Schäden aus der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit.(6) In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen vontechnischen Einrichtungen, derer sich die Staatliche Lotterieverwaltungzum Verarbeiten (z. B. Einlesen, Übertragen und Speichern)der Daten bedient, haftet die Staatliche Lotterieverwaltungnicht. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, diedurch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.Die Staatliche Lotterieverwaltung haftet weiterhin nicht für Schäden,die durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser,Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sienicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden.(7) In den Fällen, in denen eine Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltungund ihrer Erfüllungsgehilfen nach Abs. 6 ausgeschlossenSeite 5 von 7


Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie„RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“wurde, werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr aufAntrag gegen Rückgabe der Spielquittung erstattet.(8) Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der Annahmestellenund Bezirksstellen der Staatlichen Lotterieverwaltungim Zusammenhang mit dem Spielvertrag.(9) Vereinbarungen Dritter sind für die Staatliche Lotterieverwaltungnicht verbindlich.(10) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisseausschließlich unter sich regeln.(11) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftungbereits vor Vertragsschluss entstanden ist.(12) Die Haftung der Staatlichen Lotterieverwaltung ist auf den Ersatzdes bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadensbeschränkt.8. AUSSCHLUSSFRIST,ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN(1) Unbeschadet der Regelung über den Gewinnverfall (Nr. 6 Absatz 4)erlöschen alle Ansprüche aus der Spielteilnahme an der Rubbellotterie„RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“ auf Auszahlung von Gewinnengegen die Staatliche Lotterieverwaltung und aller sonstigenmit dem Vertrieb und der Durchführung der Lotterie befasstenStellen, wenn sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem Verfalltermingerichtlich geltend gemacht werden.(2) Ebenfalls erlöschenalle Schadensersatzansprüche, die anstelle eines Gewinnanspruchsgeltend gemacht werden können und auf derVerwirklichung spieltypischer Risiken beruhen,sowie alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oderBearbeitungsgebühren gegen die Staatliche Lotterieverwaltungund aller sonstigen mit dem Vertrieb und derDurchführung der Lotterie befassten Stellen,soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochennach dem Verfalltermin gerichtlich geltend gemacht werden.(3) Nr. 8 Absatz 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche auf Grundvorsätzlichen Handelns.9. SPIELGEHEIMNISDie Staatliche Lotterieverwaltung wahrt das Spielgeheimnis. Insbesonderedarf der Name des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicherSeite 6 von 7


Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie„RubbelLOS von <strong>LOTTO</strong> <strong>Bayern</strong>“Einwilligung bekannt gegeben werden. Gesetzliche Auskunftspflichtender Staatlichen Lotterieverwaltung bleiben hiervon unberührt.10. INKRAFTTRETENVorstehende, durch die Regierung der Oberpfalz genehmigte Teilnahmebedingungentreten am 01.12.2011 in Kraft.München, den 15.11.2011Der Präsident der Staatlichen LotterieverwaltungSpielteilnahme erst ab 18 Jahren.Glücksspiel kann süchtig machen.Infos und Hilfe unter www.bzga.deund unter 0800/ 13 72 700 (gebührenfrei)Seite 7 von 7

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