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Hoblschoatn 2004 - MGV Brixen

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<strong>Hoblschoatn</strong> <strong>2004</strong> BRIXEN<br />

7<br />

Vorausgeschickt, dass mit Verordnung des<br />

Landesrates für Kubaturschwindel und Luftverschmutzung<br />

vom 5.2.<strong>2004</strong> die Regelung der<br />

Feinstaubaktivitäten von der Landesverwaltung<br />

auf die Gemeinden übertragen worden ist;<br />

Vorausgeschickt, dass es sich anscheinend herausgestellt<br />

hat, dass der Feinstaub eine gesundheitliche<br />

Belastung für die im Stadtgebiet<br />

kreuchenden, fleuchenden und keuchenden<br />

Lebewesen aller Art darstellt;<br />

Nach Anhörung der Kommissionen für die Regelung<br />

des Friseurgewerbes und der Zivilinvaliden,<br />

der Eichkommission, des Interessenverbandes<br />

der Brixner Abendabfüllstationen, des Freizeitvereins<br />

des Sanitätsbetriebes, des Clubs Brixner<br />

Investoren, der Mayrhofer-Kommission der<br />

Bezirksgemeinschaft, der Stammtischrunde des<br />

Vinissimo und des Clubs ehrenamtlicher Schnupftabakentsorger<br />

und des Südtiroler Frechtier-<br />

Vertreters Johann Erlacher;<br />

Festgestellt, dass der Stadtrat gewillt ist, alles in<br />

seiner Macht stehende zu unternehmen um die<br />

Gesundheit der Bevölkerung zu schützen;<br />

beschließt der Stadtrat von <strong>Brixen</strong><br />

mit offenkundiger Stimmeneinhelligkeit und in<br />

garantierter körperlicher Anwesenheit des<br />

Generalsekretärs folgende Maßnahmen:<br />

1) Die Feinstaubentwicklung wird hiermit auf die<br />

Inversionslagenperiode beschränkt, welche am<br />

15. November eines jeden Jahres beginnt und am<br />

darauffolgenden 15. Februar endet.<br />

2) Der Feinstaub darf sich nur in der Zeit von<br />

02.45 Uhr und 05.45 Uhr (zwischen der<br />

Schließung der Brixner Abendabfüllstationen und<br />

der Öffnung beim Verabreichungsunternehmen<br />

Alberti) entwickeln und muss seine Entwicklung<br />

Beschlussniederschrift<br />

des Gemeindeausschuss<br />

PROT. Nr. SITZUNG VOM<br />

1435/212<br />

15.10.2003<br />

Beschlussniederschrift des Stadttheaters Stadtrates <strong>Brixen</strong> im Sinne der landesfürstlichen Verordnung<br />

vom 15. Oktober 2003.<br />

GEGENSTAND<br />

Feinstaubbelastung<br />

außerhalb dieser Zeiten auf einen Wert begrenzen,<br />

der unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Grenzwerte liegt.<br />

3) Eine nicht vorgesehene, aber allenfalls eintretende<br />

Überschreitung der Grenzwerte muss<br />

spätestens nach drei aufeinander folgenden<br />

Nächten durch Schneefall, Windeinsatz oder<br />

Regen unterbrochen werden.<br />

4) Die auf Grund der Sensibilität der Thematik<br />

durchzuführenden Wartungsarbeiten an der<br />

Mess-Station müssen täglich mit großer Sorgfalt<br />

in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt<br />

werden. Für die Eichung der Geräte auf den<br />

Nullpegel ist es gestattet, die Messstation<br />

abzuschotten und den Messraum zu entstauben,<br />

diese Maßnahme darf aber den Zeitraum von 12<br />

Stunden pro Tag nicht überschreiten, damit die für<br />

die Gesundheit der Bürgerschaft erforderlichen<br />

Messergebnisse nicht beeinträchtigt werden.<br />

5) Eine Grenzwertüberschreitung durch Feinstaubentwicklung<br />

muss insbesondere unterbleiben:<br />

a) während der Zeit des Weihnachtsmarktes<br />

vom 15. September eines jeden Jahres bis zum<br />

15. März des darauf folgenden;<br />

b) an kirchlichen Feiertagen;<br />

c) im Falle der Anwesenheit aus- oder inländischer<br />

Journalisten und Reiseveranstalter im Gebiet<br />

der Gemeinde <strong>Brixen</strong>.<br />

6) Sollten die oben angeführten Maßnahmen<br />

keine positiven Ergebnisse zeitigen, wird der<br />

Stadtrat das Verfahren zur Diskussion einer in<br />

späterer Zeit möglicherweise in Betracht gezogenen<br />

Schließung der Adlerbrückengasse für<br />

Kleinmotorräder einleiten.<br />

Der Bürgermeister von <strong>Brixen</strong><br />

Rag. Klaus Seebacher

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