Hoblschoatn 2004 - MGV Brixen
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<strong>Hoblschoatn</strong> <strong>2004</strong> BRIXEN<br />
7<br />
Vorausgeschickt, dass mit Verordnung des<br />
Landesrates für Kubaturschwindel und Luftverschmutzung<br />
vom 5.2.<strong>2004</strong> die Regelung der<br />
Feinstaubaktivitäten von der Landesverwaltung<br />
auf die Gemeinden übertragen worden ist;<br />
Vorausgeschickt, dass es sich anscheinend herausgestellt<br />
hat, dass der Feinstaub eine gesundheitliche<br />
Belastung für die im Stadtgebiet<br />
kreuchenden, fleuchenden und keuchenden<br />
Lebewesen aller Art darstellt;<br />
Nach Anhörung der Kommissionen für die Regelung<br />
des Friseurgewerbes und der Zivilinvaliden,<br />
der Eichkommission, des Interessenverbandes<br />
der Brixner Abendabfüllstationen, des Freizeitvereins<br />
des Sanitätsbetriebes, des Clubs Brixner<br />
Investoren, der Mayrhofer-Kommission der<br />
Bezirksgemeinschaft, der Stammtischrunde des<br />
Vinissimo und des Clubs ehrenamtlicher Schnupftabakentsorger<br />
und des Südtiroler Frechtier-<br />
Vertreters Johann Erlacher;<br />
Festgestellt, dass der Stadtrat gewillt ist, alles in<br />
seiner Macht stehende zu unternehmen um die<br />
Gesundheit der Bevölkerung zu schützen;<br />
beschließt der Stadtrat von <strong>Brixen</strong><br />
mit offenkundiger Stimmeneinhelligkeit und in<br />
garantierter körperlicher Anwesenheit des<br />
Generalsekretärs folgende Maßnahmen:<br />
1) Die Feinstaubentwicklung wird hiermit auf die<br />
Inversionslagenperiode beschränkt, welche am<br />
15. November eines jeden Jahres beginnt und am<br />
darauffolgenden 15. Februar endet.<br />
2) Der Feinstaub darf sich nur in der Zeit von<br />
02.45 Uhr und 05.45 Uhr (zwischen der<br />
Schließung der Brixner Abendabfüllstationen und<br />
der Öffnung beim Verabreichungsunternehmen<br />
Alberti) entwickeln und muss seine Entwicklung<br />
Beschlussniederschrift<br />
des Gemeindeausschuss<br />
PROT. Nr. SITZUNG VOM<br />
1435/212<br />
15.10.2003<br />
Beschlussniederschrift des Stadttheaters Stadtrates <strong>Brixen</strong> im Sinne der landesfürstlichen Verordnung<br />
vom 15. Oktober 2003.<br />
GEGENSTAND<br />
Feinstaubbelastung<br />
außerhalb dieser Zeiten auf einen Wert begrenzen,<br />
der unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Grenzwerte liegt.<br />
3) Eine nicht vorgesehene, aber allenfalls eintretende<br />
Überschreitung der Grenzwerte muss<br />
spätestens nach drei aufeinander folgenden<br />
Nächten durch Schneefall, Windeinsatz oder<br />
Regen unterbrochen werden.<br />
4) Die auf Grund der Sensibilität der Thematik<br />
durchzuführenden Wartungsarbeiten an der<br />
Mess-Station müssen täglich mit großer Sorgfalt<br />
in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt<br />
werden. Für die Eichung der Geräte auf den<br />
Nullpegel ist es gestattet, die Messstation<br />
abzuschotten und den Messraum zu entstauben,<br />
diese Maßnahme darf aber den Zeitraum von 12<br />
Stunden pro Tag nicht überschreiten, damit die für<br />
die Gesundheit der Bürgerschaft erforderlichen<br />
Messergebnisse nicht beeinträchtigt werden.<br />
5) Eine Grenzwertüberschreitung durch Feinstaubentwicklung<br />
muss insbesondere unterbleiben:<br />
a) während der Zeit des Weihnachtsmarktes<br />
vom 15. September eines jeden Jahres bis zum<br />
15. März des darauf folgenden;<br />
b) an kirchlichen Feiertagen;<br />
c) im Falle der Anwesenheit aus- oder inländischer<br />
Journalisten und Reiseveranstalter im Gebiet<br />
der Gemeinde <strong>Brixen</strong>.<br />
6) Sollten die oben angeführten Maßnahmen<br />
keine positiven Ergebnisse zeitigen, wird der<br />
Stadtrat das Verfahren zur Diskussion einer in<br />
späterer Zeit möglicherweise in Betracht gezogenen<br />
Schließung der Adlerbrückengasse für<br />
Kleinmotorräder einleiten.<br />
Der Bürgermeister von <strong>Brixen</strong><br />
Rag. Klaus Seebacher