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Stadt Troisdorf An alle Mitglieder des ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -18- 06.07.2010NiederschriftBeschluss zu A 1.4:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, über die mit Schreiben vom 08.02.2010 eingegangeneStellungnahme A 1.4 der Bezirksregierung Düsseldorf wie folgt zu entscheiden:Ein Hinweis auf die fehlende Garantie einer Kampfmittelfreiheit, sowie zum Verhalten beiKampfmittelfunden wird in den Textteil <strong>des</strong> Bebauungsplanes aufgenommen.A 2 Stellungnahmen aus der ÖffentlichkeitDer <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt davon Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigenBeteiligung der Öffentlichkeit an der Planung keine Stellungnahmen vorgebracht wordensind, über die zu entscheiden ist.B) Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)B 1 Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher BelangeDer <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt davon Kenntnis, dass während der Offenlage <strong>des</strong>Planentwurfes die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eineStellungnahme abgegeben haben, über die zu entscheiden ist.B 1.1 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Troisdorf</strong> GmbHPostfach 17 05, 53827 <strong>Troisdorf</strong>hier: Schreiben vom 18.03.2010

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