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Stadt Troisdorf An alle Mitglieder des ...

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<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -16- 06.07.2010NiederschriftBeschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss ist mit den vorgestellten Vorentwürfen zum BebauungsplanO 189, <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Oberlar und <strong>Troisdorf</strong>-West, Bereich zwischen Auelblick, Gesamtschule<strong>Troisdorf</strong>, Moselstraße und Willy-Brandt-Ring und 102. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplaneseinverstanden bei Ergänzung um 4 weitere Baugrundstücke entlang <strong>des</strong>Schneewittchenweges. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Vorentwürfen die Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine <strong>An</strong>hörung frühzeitig zu beteiligen. Weiterhin sinddie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechendfrühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichenUmfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung15 2 0TOP 11Bebauungsplan T 73, 6. Änderung, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>,Bereich Brunnenstraße, Zum Altenforsthier: Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 4a (3)BauGBDS-Nr. 2010/405/01/01Beschluss:I. Behandlung der StellungnahmenA) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGBA 1 Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher BelangeDer <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt davon Kenntnis, dass während der frühzeitigen Beteiligungan der Planung nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belangeeine Stellungnahme abgegeben haben, über die zu entscheiden ist.A 1.1 Rhein-Sieg-Kreis, Der LandratPostfach 15 51, 53705 Siegburghier: Schreiben vom 08.02.2010Beschluss zu A 1.1:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, über die mit Schreiben vom 08.02.2010 eingegangeneStellungnahme A 1.1 <strong>des</strong> Rhein-Sieg-Kreises wie folgt zu entscheiden:Der Hinweis auf die Einhaltung der Bestimmungen <strong>des</strong> § 64 LG NW wird in den Textteil <strong>des</strong>Bebauungsplanes aufgenommen.A 1.2 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Troisdorf</strong> GmbHPostfach 17 05, 53827 <strong>Troisdorf</strong>hier: Schreiben vom 09.02.2010

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