12.07.2015 Aufrufe

Stadt Troisdorf An alle Mitglieder des ...

Stadt Troisdorf An alle Mitglieder des ...

Stadt Troisdorf An alle Mitglieder des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> 06.07.2010<strong>An</strong> <strong>alle</strong> <strong>Mitglieder</strong><strong>des</strong><strong>Stadt</strong>entwicklungsausschussesnachrichtlichan <strong>alle</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenNiederschrift zur Sitzung <strong>des</strong> Nr. 2010/3<strong>Stadt</strong>entwicklungsausschussesnoch nicht genehmigt!Sitzungsdatum: 10. Juni 2010 Beginn: 18:03 UhrSitzungsort: Ratssaal, 5. OG Ende: 20:35 UhrRathaus Kölner Str. 17653840 <strong>Troisdorf</strong><strong>An</strong>wesende:CDU-FraktionHerrmann, Friedhelm (Vorsitzender)Henig, DavidKrohm, HaraldLeiendecker, MarcoLischka, MauriceNick, Heinz AlbertRahmel, LudwigSchlicht, Klaus (für Flämig, Georg)FDP-FraktionScholtes, DietmarHebbecker, PaulSPD-FraktionGöllner, Uwe (bis 18.45)Goossens, FrankGrundmann, HorstSchaefers, GuidoSchliekert, HaraldFraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNENGeske, EdithHasselmann, <strong>An</strong>dreasREGENBOGENOp’t Eynde, BerndIntegrationsrat (mit beratender Stimme)Köylüoglu, AbdulrahmanMercan, Pinar


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -2- 06.07.2010NiederschriftEs fehlten:Aschenbrenner, Wolfgang (Fraktion DIE LINKE)Akgöz, Cem (Integrationsrat)Von der Verwaltung waren anwesend:Technischer Beigeordneter Lehmann, Herr Chrispeels (61), Herr Höweler (61), Herr Gödeke(61-Schriftführung)Eingeladene Gäste:Herr Karutz (CIMA GmbH, Köln) zu TOP 2 u. 3, Herr Sturm (TROWISTA GmbH) zu TOP 4Tagesordnung:I. Öffentlicher Teil1 Genehmigung der Niederschrifthier: Sitzung <strong>des</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschussesvom 15.04.20102 Fortschreibung Zentren- und Nahversorgungskonzepthier: Zwischenbericht der CIMA3 Erweiterung und Umstrukturierung <strong>des</strong> HUMA -Einkaufsparkes in Sankt Augustinhier: Auswirkungen auf <strong>Troisdorf</strong>4 Gewerbeflächen, Bestand und zukünftiger Bedarfhier: Vortrag Jürgen Sturm, Trowista GmbH5 Kreisentwicklungskonzept 2020hier: Stellungnahme zum Entwurf6 Bebauungsplan E 66, Blatt 5, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar, Bereich , Bereich zwischen BergheimerStraße und Hangkante der Niederterrassehier: Erneuerung <strong>des</strong> Aufstellungsbeschluss gem.§ 2 (1) BauGB7 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach §25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar, Bereich zwischen Bergheimer Straßeund Hangkante der Niederterrasse8 Bebauungsplan H 54, Blatt 3 <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-Hütte, Bereich Roncallistraßewestlich Friedhof (Änderung der Gebäu<strong>des</strong>tellung)hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeitgem. § 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahrennach § 13 BauGB9 Bebauungsplan SP 188, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Spich,Bereich Zedernweg (Städtebauliche Erneuerung imBestand)hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung derDS-Nr. 2010/404/01/00DS-Nr. 2010/400/01/01DS-Nr. 2010/401/01/01DS-Nr. 2010/399/01/01DS-Nr. 2010/156/02/02DS-Nr. 2010/421/01/01DS-Nr. 2010/423/01/01DS-Nr. 2010/420/01/01DS-Nr. 2010/395/01/01


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -3- 06.07.2010NiederschriftÖffentlichkeit und Behörden gem. § 3(1) u. § 4 (1)BauG) i. V. m. § 13a (3) BauGB10 1. 102. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes,<strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Oberlar und <strong>Troisdorf</strong>-West,Bereich zwischen Auelblick, Gesamtschule <strong>Troisdorf</strong>,Moselstraße und Willy-Brandt-Ring (SportparkOberlar)2. Bebauungsplan O 189, <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Oberlar und <strong>Troisdorf</strong>-West, Bereich zwischen Auelblick,Gesamtschule <strong>Troisdorf</strong>, Moselstraße undWilly-Brandt-Ring (Sportpark Oberlar)DS-Nr. 2010/418/01/01hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung derÖffentlichkeit und Behörden gem. § 3(1) u. § 4 (1)BauGB11 Bebauungsplan T 73, 6. Änderung, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>,Bereich Brunnenstraße, Zum Altenforsthier: Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 4a(3) BauGB12 Bebauungsplan H 54, 9. Änderung (im beschleunigtenVerfahren) <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-Hütte, Bereich Roncallistraße, <strong>An</strong>emonenweg,Hyazinthenfeld, Veilchenweg (Änderungder Art der Nutzung - Ausschluss von Spielh<strong>alle</strong>n)hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung gem. § 2(1) i. V. m. § 1 (8) u. § 13 a BauGBDS-Nr. 2010/405/01/01DS-Nr. 2010/425/01/0113 Mitteilungen14 <strong>An</strong>fragen


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -4- 06.07.2010NiederschriftII. Nichtöffentlicher Teil15 Bebauungsplan SP 90, Blatt 4, 1. Änderung, <strong>Stadt</strong>teil<strong>Troisdorf</strong>-Spich, Bereich Niederkasseler Straße(Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich derehemaligen Turnh<strong>alle</strong>)hier: Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschlussgem. § 3 (2) u. § 10 (1) BauGBDS-Nr. 2010/390/01/0116 entf<strong>alle</strong>n17 Zurückstellung eines <strong>An</strong>trages auf Bauvorscheidnach § 15 BauGBhier: EDEKA-Markt Roncallistraße in Friedrich-Wilhelms-Hütte, <strong>An</strong>trag auf Nutzungsänderung ineine Spielh<strong>alle</strong>DS-Nr. 2010/426/01/0118 Mitteilungen19 Bebauungsplan E 66, Blatt 5, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar, Bereich zwischen Bergheimer Straßeund Hangkante der Niederterrassehier: Bekanntgabe <strong>des</strong> <strong>An</strong>tragstellers auf Bauvorbescheid20 Bebauungsplan T 73, 6. Änderung, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>,Bereich Brunnenstraße, Zum Altenforsthier: Liste der privaten EinwenderDS-Nr. 2010/422/00/01DS-Nr. 2010/406/00/0121 <strong>An</strong>fragen


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -5- 06.07.2010NiederschriftI. Öffentlicher Teil:Ausschussvors. Herrmann eröffnet um 18.03 Uhr die Sitzung und stellt die form- und fristgerechteEinladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßt insbesondere die neuen Ausschussmitgliedermit beratender Stimme aus dem Integrationsrat und verpflichtet sie in feierlicherForm, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz,die Verfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohleder Gemeinde zu erfüllen.Er macht auf die Nachträge der Verwaltung zu TOP 2 (Auszug aus dem Entwurf der Fortschreibung<strong>des</strong> Einzelhandelskonzeptes), zu TOP 7 (geänderte Seiten 1 u. 2 DS-Nr.2010/423/01/01) sowie zu TOP 9 und 11 (nachgereichte Übersichtspläne) aufmerksam.Stv. Nick von der CDU-Fraktion weist auf die doppelte Nummerierung von TOP 9 hin. Eswird klargestellt, dass die 102. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes und der BebauungsplanO 189 als TOP 10 behandelt werden sollen. Ferner stellt er die Frage der Zuständigkeitzu TOP 16 (Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss für die Vergabe eines städtischenGrundstücks in der Roncallistraße in <strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-Hütte). Er beantragt,den TOP von der Tagesordnung zu streichen.Ausschussvors. Herrmann lässt über die Tagesordnung mit der beantragten Streichung von,TOP 16 abstimmen, die einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen wird.TOP 1Genehmigung der Niederschrifthier: Sitzung <strong>des</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusses vom15.04.2010DS-Nr. 2010/404/01/00Stv. Geske von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass nicht sie, sondernFrau Krüger an der Sitzung teilgenommen hat.Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss genehmigt die Niederschrift seiner Sitzung vom 15.04.2010mit der Berichtigung, Frau Krüger statt Frau Geske als <strong>An</strong>wesende zu protokollieren.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung15 0 3TOP 2Fortschreibung Zentren- und Nahversorgungskonzepthier: Zwischenbericht der CIMADS-Nr. 2010/400/01/01Herr Karutz von der CIMA GmbH Köln stellt die Ergebnisse zur Fortschreibung <strong>des</strong> Einzelhandelskonzeptesvor. Er erläutert den <strong>An</strong>lass aufgrund neuer Rechtsgrundlagen nach Erstellung<strong>des</strong> Konzeptes vor 5 Jahren. Das betrifft vor <strong>alle</strong>m die Abgrenzung der zentralenVersorgungsbereiche nach dem Einzelhandelserlass NRW 2008 und die Festlegung einerZentrenhierarchie (Haupt-, Neben- u. Nahversorgungszentren nach dem neuen § 24a Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm- LePro - von 2007).Die Fortschreibung erfolgte auf der Grundlage einer vollständigen Markterhebung zur Aktualisierungder Datenlage. <strong>An</strong> der Ausgangssituation hat sich nichts geändert. <strong>Troisdorf</strong> kanndie Kaufkraft im eigenen Einzugsbereich nur teilweise binden. Es bestehen komplizierte Ver-


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -6- 06.07.2010Niederschriftflechtungen mit Kaufkraftabflüssen nach St. Augustin, Bonn-Beuel, Siegburg, Köln-Porz. DasKaufkraftpotenzial beträgt 408 Mio. € bei 76.800 Einwohner. Die Gesamtverkaufsfläche im<strong>Stadt</strong>gebiet beträgt 84.515 qm bei einem Einzelhandelsumsatz von 318 Mio. €. Der Nahversorgungsanteilliegt bei 60 %. Durch die Umsetzung der Maßnahmen <strong>des</strong> Einzelhandels- u.Nahversorgungskonzeptes (Fassung 2006) hat sich die Kaufkraftbindung im Nahversorgungsbereichdeutlich verbessert. 40 % <strong>alle</strong>r Umsätze werden im Innenstadtbereich getätigt.Die Sortimente Bekleidung, Bücher, Schmuck sind im Zentrum stark vertreten und weiseneine hohe Kaufkraftbindung auf, Unterhaltungselektronik und Sportartikel weisen dagegenunterdurchschnittliche Bindungswerte auf. Die Handelszentralität (Verhältnis von Umsatz zuNachfragevolumen) hat seit 2005 abgenommen von 83 auf 78 (318 Mio. € Umsatz zu 408Mio. € Nachfragevolumen). Im Lebensmittelbereich gab es eine Steigerung von unter 80 auf85, sodass dort 10 Mio. € Kaufkraft mehr gebunden werden konnten. Im Bekleidungssortimentist die Zentralität von 120 auf 105 zurückgegangen. Dies ist nicht nur auf allgemeineUmsatzrückgänge dieser Branche zurückzuführen, sondern auch durch den steigendenWettbewerbsdruck aus dem Umland. Auf <strong>Stadt</strong>teilebene bezogen hat das Zentrum mit <strong>Troisdorf</strong>-Westeine ausgeglichene Handelszentralität von 102. Friedrich-Wilhelms-Hütte hat mit118 einen auff<strong>alle</strong>nd guten Wert, <strong>alle</strong> anderen <strong>Stadt</strong>teil geben Kaufkraft ab und liegen deutlichunter 100. Ein Großteil davon fließt der Fachmarktagglomeration Spicher Straße mit einerHandelszentralität von 316 zu.Zur Funktion der zentralen Versorgungsbereiche weist Herr Karutz darauf hin, dass die Abgrenzungeinerseits dem Schutz der Zentren vor Entwicklungen an anderen Standortendient, die Versorgungsbereiche andererseits aber auch das notwendige Entwicklungspotenzialfür neue <strong>An</strong>siedlungen bieten sollen, da Kern- und Sondergebiete für großflächigen Einzelthandelnach dem § 24a LePro nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sind. Siesind gekennzeichnet durch ein vielfältiges und dichtes <strong>An</strong>gebot an öffentlichen und privatenVersorgungseinrichtungen der Verwaltung, der Bildung, der Kultur, der Gesundheit, der Freizeitund <strong>des</strong> Einzelhandels. Es handelt sich um städtebaulich integrierte Lage mit akzeptablerfußläufiger Erreichbarkeit und einer gute Einbindung in das ÖPNV-Netz.Herr Karutz schlägt vor, 5 zentrale Versorgungsbereiche abzugrenzen, <strong>Troisdorf</strong> (Hauptzentrum),Spich und Sieglar (Nebenzentren), Oberlar und Friedrich-Wilhelms-Hütte (Nahversorgungszentren).Er weist darauf hin, dass die Bezirksregierung Köln die Funktion dieser Nebenzentrenz. T. auf reine Nahversorgung reduziert sieht und alternativ eine abgestufte Einordnungangeregt hat, die von der CIMA jedoch nicht empfohlen wird. Darüber hinaus gibt esErgänzungsstandorte außerhalb dieser Versorgungsbereiche, die FachmarktagglomerationSpicher Straße (HIT, LIDL, ALDI, KNAUBER,FRESSNAPF) sowie Standorte der stadtteilbezogenenNahversorgung, NETTO Sieglar, Im Kirchtal (rd. 700 m²), REWE Bergheim , Kalkofen(rd. 1.500 m²), EDEKA Bergheim, Zur Kleinbahn (rd. 600 m²), ALDI <strong>Troisdorf</strong>, Siebengebirgs<strong>alle</strong>e(rd. 750 m²), LIDL <strong>Troisdorf</strong>, Frankfurter Straße (rd. 850 m²). Deren Entwicklungsoll auf den Bestand beschränkt bleiben und nicht ausgeweitet werden.Herr Karutz erläutert die Abgrenzung der einzelnen Versorgungsbereiche für die <strong>Stadt</strong>teile.In Friedrich-Wilhelms-Hütte stellt Herr Karutz zwei Abgrenzungsalternativen vor, einerseitsmit dem EDEKA-Markt an der Roncallistraße und alternativ ohne Roncallistraße mit <strong>alle</strong>inigerKonzentration auf die Mendener Straße. Mittel- und langfristig wird der EDEKA-Markt Roncallistraßenach seiner Einschätzung an dieser Stelle nicht mehr existieren können, weil derKonzern aus Marktbedingungen in Richtung größerer Märkte denkt. Das vorhandene Dienstleistungsangebotund die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen rechtfertigen nach Auffassungder CIMA jedoch die Roncallistraße als Nahversorgungsbereich mit abzugrenzen. Einegegenteilige Auffassung vertritt die Bezirksregierung Köln. Die CIMA sieht eine weitere Einzelhandelsentwicklungeher an der Mendener Straße und empfiehlt, neben dem NETTO-Markt und dem Getränkemarkt weitere Nahversorgung zuzulassen, da die heutige bauplanungsrechtlichgetroffenen Trennlinie nicht aus der Örtlichkeit heraus eindeutig ablesbar istund eher willkürlich erscheint. Allerdings müssen weitere Entwicklungsoption vor dem Hintergrundeiner heute schon guten Kaufkraftbindung im <strong>Stadt</strong>teil gesehen werden, sodass


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -7- 06.07.2010Niederschriftgegenwärtig auch kein besonderer Bedarf für weitere Flächen an der Mendener Straße besteht.Ausschussvors. Herrmann eröffnet nach dem Vortrag die Diskussion.Stv. Göllner von der SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass der EDEKA-Markt in derRoncallistraße zu halten ist, wenn es die <strong>Stadt</strong> will. Er versorgt 4.000 Einwohner. Für dieHälfte sei der EDEKA-Standort aus Altersgründen alternativlos, da es kein adäquatesverbrauchernahes <strong>An</strong>gebot gibt. Er spricht sich dafür aus, keine Alternativstandorte an derPeripherie <strong>des</strong> <strong>Stadt</strong>teils zuzulassen.Herr Karutz bestätigt, dass eine Abgrenzung ohne die Roncallistraße den Niedergang <strong>des</strong>Standortes beschleunigen könnte. Die CIMA empfiehlt eine großzügigere Abgrenzung, umden funktionalen Verflechtungen im <strong>Stadt</strong>teil gerecht zu werden.Techn. Bgo. Lehmann empfiehlt für die Verwaltung, den Standort Roncallistraße als Versorgungsbereichdarzustellen und periphere Standorte auszuschließen. Ein Alternativstandortfür EDEKA am Ortseingang Richtung A 59 sei bereits gar nicht mehr dargestellt. Er siehteine Entwicklung an der Mendener Straße als nicht als notwendig an, sodass hier die erweiterteAbgrenzung aus dem Vorschlag von Herrn Karutz zurückgenommen werden sollte.Stv. Göllner von der SPD-Fraktion spricht sich für eine solche reduzierte Abgrenzung aus.Stv. Nick von der CDU-Fraktion äußert Bedenken, mit alternativen Abgrenzungen die Öffentlichkeitund die Behörden zu beteiligen und beantragt, den TOP zu vertagen, um nach einerinternen Beratung in den Fraktionen nur eine Abgrenzung zu beschließen.Ausschussvors. Herrmann lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss vertagt den Tagesordnungspunkt.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung18 0 0Stv. Göllner verlässt gegen 18.45 Uhr die Sitzung.TOP 3Erweiterung und Umstrukturierung <strong>des</strong> HUMA - Einkaufsparkesin Sankt Augustinhier: Auswirkungen auf <strong>Troisdorf</strong>DS-Nr. 2010/401/01/01Herr Karutz stellt die Auswirkungen <strong>des</strong> geplanten neuen HUMA-Einkaufsparks auf die zentralenVersorgungsbereiche der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> dar. Betroffen ist in <strong>Troisdorf</strong> weniger dieNahversorgung als der zentrale Versorgungsbereich der Innenstadt mit seinem Leitsortiment.Die vorgesehene Vergrößerung der Verkaufsfläche von rd. 30.000 qm auf 46.000 qmbei der Neuerrichtung <strong>des</strong> HUMA-Einkaufsmarktes als attraktives Shopping-Center übersteigtdie in der <strong>Stadt</strong> St. Augustin verfügbare Kaufkraft erheblich, sodass Kaufkraftabflüsseinsbesondere aus <strong>Troisdorf</strong> prognostiziert werden können. Das Gutachten <strong>des</strong> Vorhabenträgersräumt dies nur in einem Maße ein, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Verträglichkeitsschwellenvon 7 bis 10 % Kaufkraftabfluss nicht überschritten werden. Dies wirdjedoch nur erreicht durch eine ergebnisorientierte Wahl der Eingangsparameter, die z. T.


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -8- 06.07.2010Niederschriftfachlich nicht gerechtfertigt ist. Herr Karutz erläutert Einzelheiten. Eine Vergleichsrechnungdurch die CIMA mit korrigierten Werten zeigt deutlich stärkere Umsatzverlagerungen. Geradefür das Leitsortiment Bekleidung ergeben sich sowohl in <strong>Troisdorf</strong> als auch in Siegburgdie höchsten Umverlagerungen oberhalb der genannten Schwellenwerte. In absoluten Zahlenwird Bonn die meiste Kaufkraft verlieren. Er empfiehlt aus gutachterlicher Sicht, zusammenmit den anderen betroffenen Kommunen das Projekt in der vorgestellten Größe deutlichzu hinterfragen. Die negativen Auswirkungen für <strong>Troisdorf</strong> wären andernfalls absehbar: Entmietungenim Forum, ein erheblicher Wettbewerbsdruck auf P&C im CCT und eine Erosionder B-Einkaufslagen in der <strong>Troisdorf</strong>er Innenstadt.Herr Chrispeels erläutert, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am22.06.2010 abschließend nach externer rechtlicher Beratung in der nächsten Woche dieförmliche Stellungnahme billigen muss, da nach der informellen Bekanntgabe <strong>des</strong> Projektverhältnismäßig schnell die formelle Beteiligung durch die <strong>Stadt</strong> St. Augustin mit Fristsetzungbis zum 30.06.2010 erfolgt ist.Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt den Bericht der CIMA zur „Bewertung der Regionalverträglichkeitder avisierten Shopping Center Entwicklung in St. Augustin auf dem Areal <strong>des</strong>derzeitigen HUMA Einkaufsparks auf Basis vorliegender Gutachten und Bestandserhebungen“zur Kenntnis.Er beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse in ein Moderationsverfahren auf der Grundlageder Vereinbarung zum regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler einzubringen.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung17 0 0Herr Karutz verlässt um 19.00 Uhr die Sitzung.TOP 4Gewerbeflächen, Bestand und zukünftiger Bedarfhier: Vortrag Jürgen Sturm, Trowista GmbHDS-Nr. 2010/399/01/01Herr Sturm gibt einen Bericht zur Gewerbeflächensituation in Vorbereitung auf die Neuaufstellung<strong>des</strong> Flächennutzungsplanes. Der <strong>Stadt</strong>teil Spich war der Schwerpunkt der gewerblichenBaulandentwicklung der letzen 30 Jahre. Derzeit sind im Airport Gewerbepark Junkersringnoch 4,6 ha gewerbliche Baufläche verfügbar. Im Camp Spich sind 8,3 ha unbebaut, dievon der Fa. Pütz für Erweiterungsvorhaben vorgehalten werden. Im Industriepark <strong>Troisdorf</strong>sind derzeit 4,2 ha verfügbar. In den letzten Jahrzehnten wurden jährlich rd. 4 ha Baulandabgesetzt. Dies entspricht auch der Gewerbeflächenbedarfsprognose <strong>des</strong> Gutachtens derExperConsult von 2007 in der Prognose nach durchschnittlichem Flächenbedarf in der Vergangenheit.Die Prognose nach dem GIFPRO-Modell ist mit 10,8 ha nach Einschätzungauch der Trowista deutlich zu hoch. Auch der reduzierte Flächenbedarf von 4 ha jährlich wirdzukünftig fast ausschließlich aus der Innenentwicklung gedeckt werden müssen, da im Außenbereichkeine geeigneten Flächen mehr zur Verfügung stehen. Es steht ein Gewerbeflächenpotenzialvon knapp 90 ha zur Verfügung, dass jedoch auch mobilisiert werden muss.Davon sind 38,6 ha private Flächen, weitere 34,8 ha hält die Tropark GmbH und nur 15,4 habefinden sich im Eigentum der <strong>Stadt</strong>. Eine besondere Bedeutung hat das Gewerbeflächenkataster,das von der <strong>Stadt</strong>verwaltung zusammen mit der Trowista aufgestellt worden ist undständig fortgeschrieben wird. Das Pilotprojekt Flächennpool NRW dient vorbildhaft der Wie-


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -9- 06.07.2010Niederschriftderaufbereitung minder genutzter oder nicht mehr genutzter bestehender Industrie- und Gewerbeflächen.Stv. Nick von der CDU-Fraktion bittet darum, den Vortrag in Papierform an die Fraktionen zuübermitteln, Techn. Bgo. Lehmann regt eine Übermittlung per E-Mail an.Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen <strong>des</strong> Geschäftsführers der Trowista,Herrn Sturm, zur KenntnisAbstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung17 0 0TOP 5 Kreisentwicklungskonzept 2020hier: Stellungnahme zum EntwurfDS-Nr. 2010/156/02/02Stv. Schliekert von der SPD-Fraktion beantragt, im Zielbereich explizit nicht nur Gewerbe-,sondern auch Industriestandorte zu nennen, da gerade bei den Industriestandorten <strong>Troisdorf</strong>eine Solitärsituation einnimmt.Stv. Nick von der CDU-Fraktion regt an, unter Nr. 2.3 die Nutzung von Potenzialen nicht aufdas Cluster „Kunststoff“ zu verengen und allgemeiner zu fassen. Die Formulierung „Humankapital“wird als unglücklich angesehen. Techn.Bgo. Lehmann sagt verwaltungsseitig zu, inder Endfassung dem Kreis eine bessere Formulierung vorzuschlagen.SkB Hebbecker von der FDP-Fraktion regt an, statt „Nutzung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> Potenzialsregionaler Cluster Kunststoff als bedeutender Branche im Rhein-Sieg-Kreis“ den Satz abzuändernin „Nutzung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> regionalen Potenzials.“ Mit dem Zusatz „ z. B. <strong>des</strong>Clusters „Kunststoff“ findet diese Formulierung allgemeine Zustimmung.Ausschussvors. Herrmann lässt über den Beschlussentwurf mit den vorgenannten Änderungenabstimmen.Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> nimmt den Entwurf <strong>des</strong> Kreisentwicklungskonzeptes2010 mit folgender Stellungnahme zur Kenntnis:Strukturbereich „Bevölkerung und Wohnen“ - ProjekteDer Strukturbereich „Bevölkerung und Wohnen“ enthält auff<strong>alle</strong>nd viele kommunale Projektansätze.Die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> findet sich dort bisher nicht wieder. In <strong>An</strong>betracht der Projektvielfaltdieses Strukturbereiches wird angeregt, aus <strong>Troisdorf</strong> ein Projekt einzubringen, daseinen klaren Zielbezug wie kaum ein anderes Projekt hat und aus diesem Grunde sogar denStellenwert eines „Leuchtturmprojektes“ einnehmen könnte. Das „Kommunale HandlungskonzeptWohnen 2025“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> betrifft unmittelbar die zentralen Zielbereiche 2(Nachfrage- und Zielgruppenorientierung bei Siedlungsentwicklung) und 3 (Berücksichtigungder sich aus dem demographischen Wandel ergebenden Nachfrageänderungen) und ist beispielhaftim Rhein-Sieg-Kreis. Die Ergebnisse aus dem „Regionalen HandlungskonzeptWohnen 2020“ <strong>des</strong> :rak (Regionalen Arbeitskreis, Entwicklung, Planung und Verkehr derRegion Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler) werden in diesem kommunalen Handlungskonzept auflokaler Ebenen maßnahmenorientiert vertieft. Das Konzept stellt somit die Schnittstelle zureigentlichen Umsetzung wohnungspolitischer Zielvorstellungen dar. Es sollte in einer aktuel-


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -10- 06.07.2010Niederschriftlen Gesamtschau zielbezogener kommunaler Projekte im Strukturbereich „Bevölkerung undWohnen“ nicht fehlen.Das Datenblatt für das angeregte Projekt „Kommunales Handlungsprojekt Wohnen“ ist als<strong>An</strong>lage beigefügt.Strukturbereich „Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Wissenschaft“ – Leitbild und ZieleDas Leitbild und die Ziele im Strukturbereich „Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Wissenschaft“ entsprechennur bedingt den Zielen der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>, die im Rhein-Sieg-Kreis die meistenArbeitsplätze bietet. Die Erhaltung und Entwicklung dieses Arbeitsplatzangebotes hat erheblicheBedeutung für den gesamten Rhein-Sieg-Kreis. Während in der Kommentierung derZiele die Stärkung und Nutzung der branchenspezifischen Potenziale hervorgehoben wird,finden sich die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> eingebrachten Ziele im Hauptleitsatz überhaupt nichtwieder und in den Zielbereichen an letzter Stelle unter „weitere Ziele“. Diese Darstellung wirddem Stellenwert <strong>Troisdorf</strong>s als Arbeitsplatzschwerpunkt im Kreisgebiet in keiner Weise gerechtund verkennt die hohe Bedeutung der Arbeitsplätze am Standort <strong>Troisdorf</strong> als Bestandteil<strong>des</strong> Wirtschaftsraumes Rhein-Sieg. Es wird folgende neue Fassung <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong> angeregt:Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit <strong>des</strong> Rhein-Sieg-Kreises soll weiter Die vorhandene, vielfältigstrukturierte Wirtschaft <strong>des</strong> Rhein-Sieg-Kreises soll in ihrem Bestand weiterentwickeltund ausgebaut werden, wozu die Nutzung standortbezogener Potenziale und insbesondere aucheine Stärkung <strong>des</strong> Bereiches „Bildung“ beitragen soll. Im Mittelpunkt stehen die Verbesserung <strong>des</strong>regionalen Personal-, Wissens- und Technologietransfers sowie die Unterstützung der Qualifikationvon Arbeitskräften und die Nutzung von Integrationspotenzialen zur Stärkung <strong>des</strong> regionalen Humankapitals.Das dadurch entstehende qualifizierte Arbeitskräftepotenzial soll stärker an den Kreisgebunden werden. (<strong>An</strong>m. der Schriftführung: Der Begriff Humankapital ist als Fachbegriff definiert,sodass im Sinne <strong>des</strong> Beschlussentwurfes einer Streichung der Vorzug vor einer Ersatzformulierunggegeben wurde.)Mit der geänderten Fassung soll auch im Leitbild „Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Wissenschaft“ dieVielfalt im Kreisgebiet als Stärke <strong>des</strong> Kreisgebietes zum Ausdruck gebracht werden, die eszu erhalten gilt. Zu dieser Vielfalt zählen die industriellen Kerne in <strong>Troisdorf</strong>, die seit Jahrzehntenvon einem erheblichen Strukturwandel betroffen sind. Eine erfolgreiche Bewältigungdieser Herausforderung zur Weiterbeschäftigung qualifizierter Arbeitskräfte in zukunftsfähigenFirmen ist ein Hauptziel <strong>Troisdorf</strong>er Wirtschaftsförderung.Der Begriff Humankapital sollte vermieden werden, um eine missverstandene, negative Auslegungauszuschließen. Die Einführung <strong>des</strong> Begriffs ist nicht zwingend notwendig. (<strong>An</strong>m. derSchriftführung: Ergänzung der Verwaltung im Sinne <strong>des</strong> Beschlussentwurfes.)Nach dem Zielbereich 1 wird die Einfügung eines neuen Zielbereiches 2 angeregt:2. Nutzung und Stärkung standortbezogener Potenziale <strong>des</strong> produzierenden Gewerbes zurErhaltung und Erneuerung vorhandener Gewerbe- und Industriestandorte2.1 Vorhaltung von Gewerbeflächen im Rahmen eines strategischen Flächenmanagements2.2 Revitalisierung von Brach- und Konversionsflächen für gewerbliche Neuansiedlungen2.3 Nutzung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> regionalen Potenzials, z. B. <strong>des</strong> Clusters „Kunststoff“ alsbedeutender Branche im Rhein-Sieg-KreisDie Stärkung der standort- und branchenbezogenen Potenziale in <strong>Troisdorf</strong> und anderenvorwiegend durch das produzierende Gewerbe geprägten Standorten ist ein wichtiges undfür <strong>Troisdorf</strong> unverzichtbares Standbein der Wirtschaft im Rhein-Sieg-Kreis. Diesem Gewichtangemessen wäre ein eigener Zielbereich im Zielsystem. Die unter weitere Ziele subsumiertenEinzelziele sollten hier gesondert aufgeführt werden, erweitert durch das Ziel „Revitalisie-


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -11- 06.07.2010Niederschriftrung von Brach- und Konversionsflächen für neue Gewerbeansiedlungen“. Im Bereich altindustriealisierterStandorte liegt hier der Schlüssel zum Erfolg bei der Reduzierung <strong>des</strong> Flächenverbrauchs.Die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> hält die Zusammenarbeit nicht nur mit der <strong>Stadt</strong> Bonn, sondern auch innerhalb<strong>des</strong> Rhein-Sieg-Kreises für ausbaufähig und regt an, dies im Zielbereich 3 zu ergänzen.Die angeregte geänderte Fassung der Leitbild- und Zieltabelle ist als <strong>An</strong>lage beigefügt.Strukturbereich „Arbeitsmarkt, Wirtschaft, Wissenschaft“ – ProjekteMit Bezug auf das angeregte Ziel 2.2 „Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen“hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> ihre Teilnahme am Pilotprojekt „Flächenpool NRW“ mit NRW.URBANGmbH vereinbart. Ziel <strong>des</strong> Projektes ist, die Entwicklung von ungenutzten alten Industrie-,Gewerbe und Bahnflächen unter (finanzieller) Mitwirkung der Eigentümer gestützt durch dasKnow-how der NRW-URBAN projektbezogen zu fördern. Das Projekt hat über den Wirtschaftsstandort<strong>Troisdorf</strong> hinaus Bedeutung für die Erneuerung von Gewerbestandorten unddie Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Wegen der unmittelbaren Bezüge zum Leitbildund den Zielbereichen <strong>des</strong> Kreisentwicklungskonzeptes wird vorgeschlagen, das Pilotprojektauch als Projekt in das Kreisentwicklungskonzept aufzunehmen.Das Datenblatt für das angeregte Projekt „Wiedernutzung brachliegender Grundstücke imPilotprojekt Flächenpool NRW“ ist als <strong>An</strong>lage beigefügt.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung17 0 0Herr Sturm verlässt um 19.40 Uhr die Sitzung.TOP 6Bebauungsplan E 66, Blatt 5, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar, Bereich , Bereich zwischen BergheimerStraße und Hangkante der Niederterrassehier: Erneuerung <strong>des</strong> Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGBDS-Nr. 2010/421/01/01Stv. Nick von der CDU-Fraktion beantragt, der Planaufstellung nicht die Priorität I, sonderndie Priorität II zu geben.Ausschussvors. Herrmann lässt über den geänderten Beschlussentwurf abstimmen.Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, ohne geordnete Erschließung keine weitereBebauung in einer dritten Bautiefe mit Abständen von mehr als 40 m von der Straße zuzulassen.Er erneuert den Beschluss vom 29.04.1993, für den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar, Bereichzwischen Bergheimer Straße und Hangkante der Niederterrasse, den BebauungsplanesE 66, Blatt 5 aufzustellen.Der Plan erhält Priorität II.Die Verwaltung wird beauftragt einen Vorentwurf für eine geordnete Erschließung zu erarbeitenund mit den <strong>An</strong>liegern zu besprechen. Das Ergebnis ist dem <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschusszur Entscheidung über den weiteren Verfahrensgang vorzulegen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -12- 06.07.2010NiederschriftAbstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung17 0 0TOP 7 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach §25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar,Bereich zwischen Bergheimer Straße und Hangkanteder NiederterrasseDS-Nr. 2010/423/01/01Beschlussempfehlung an den Rat:S a t z u n güber ein besonderes Vorkaufsrechtgem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)für den Ortsteil <strong>Troisdorf</strong> - EschmarAufgrund <strong>des</strong> § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom23.09.2004 (BGBl. I.S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzt vom 31.07.2009 (BGBl. I.S.2585) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023),zuletzt geäbndert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 950) hat der Rat der <strong>Stadt</strong><strong>Troisdorf</strong> in seiner Sitzung amfolgende Satzung beschlossen:§ 1 VorkaufsrechtZur Sicherung von städtebaulichen Maßnahmen im Ortsteil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar stehtder <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> in dem unter § 2 dieser Satzung festgelegten Geltungsbereich einbesonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB. 1, Nr. 2 BauGB an <strong>alle</strong>n bebauten undunbebauten Grundstücken zu.§ 2 Räumlicher GeltungsbereichDer Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die nachfolgenden bebauten und unbebautenGrundstücke im Ortsteil <strong>Troisdorf</strong>-Eschmar:Gemarkung Bergheim - Müllekoven, Flur 24, Flurstücke 23, 28, 33, 34/1, 34/6, 156,157,158, 250, 273, 275, 279, 281, 283, 285, 287, 359, 385, 409, 441, 442, 460, 462, 472,473,474, 475, 476In der zugehörigen Karte ist der Geltungsbereich der Satzung im Maßstab 1:1000durch eine unterbrochene schwarze Linie dargestellt. Diese Karte liegt zu jedermannsEinsicht im Rathaus Kölner Straße 176, 53840 <strong>Troisdorf</strong>, Zimmer 327, während derDienststunden öffentlich aus. Ein Übersichtsplan 1:5000 ist als <strong>An</strong>lage beigefügt.§ 3 Inkrafttreten


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -13- 06.07.2010NiederschriftDiese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung17 0 0TOP 8Bebauungsplan H 54, Blatt 3 <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-Hütte, Bereich Roncallistraßewestlich Friedhof (Änderung der Gebäu<strong>des</strong>tellung)hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem.§ 3 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13BauGBDS-Nr. 2010/420/01/01Stv. Nick von der CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterung, ob bei der Min<strong>des</strong>tgrundstücksgrößebisher immer Müllbehälterstandplätze und andere Flächen für Nebenanlagenmit angerechnet worden sind.Herr Chrispeels erläutert, dass z. B. im Neubaugebiet Im Schonsfeld die Doppelhausgrundstückedie Min<strong>des</strong>tgrundstücksgröße real auf dem einzelnen erreichen. Vorliegendhandelt es sich jedoch um Reihenhausgruppen, die fußläufig erschlossen werden, sodasszwangsläufig Gemeinschaftsflächen mit vom Hause getrennten Einstellplätzen. Von daher istes sachgerechte, diese Flächen mitzurechnen.Stv. Schliekert von der SPD-Fraktion beantragt eine Vertagung <strong>des</strong> TOP mit der Aufforderungan die Architekten, die Planung noch einmal zu überdenken, da <strong>alle</strong> drei Entwürfe nachAuffassung der SPD-Fraktion nicht überzeugen.Stv. Scholtes von der FDP-Fraktion regt an, die Planung ggf. auf Doppelhäuser oder sogarfreistehende Einfamilienhäuser auf größeren Grundstücken umzustellen.Ausschussvors. Herrmann und Techn.Bgo. Lehmann geben zu bedenken, dass die Interessentenfür die Häuser gerade die kleineren Grundstücke nachfragen. Ausschussvors. Herrmannspricht sich gegen eine Vertagung aus, um zeitnah die jetzt offensichtlich bestehendeNachfrage zu decken.Stv. Schliekert benennt für die SPD-Fraktion folgende Kritikpunkte an den Entwürfen:Entwurf 1 weist zu viele Gemeinschaftsflächen aufEntwurf 2 missfällt durch zu viele Carports entlang der RoncallistraßeEntwurf 3 schafft durch Garagen u. Stellplätze ein Lärmproblem im Wohnbereich der GärtenStv. Nick beantragt, den Entwurf 1 der weiteren Planbearbeitung zugrunde zu legen, der denPlanungszielen am nächsten kommt. Insbesondere solle das Verfahren fortgesetzt werden.Stv. Geske von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen den Entwurf 2 aus,der nach ihrer <strong>An</strong>sicht nicht weiterentwicklungsfähig ist.Ausschussvors. Herrmann lässt zunächst über den Vertagungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen,der mit 4 Stimmen dafür und 13 Stimmen dagegen ohne Enthaltungen abgelehntwird.Stv. Schliekert weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass Entwurf 1 mit einer Optionslösungund keinem Verkauf <strong>des</strong> Grundstücks an den Bauträger verbunden sei. Dies berge das nicht


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -14- 06.07.2010Niederschriftganz unerhebliche Risiko in sich, dass ein nicht vollständig bebautes Grundstück nach derOptionszeit an die <strong>Stadt</strong> zurückgegeben werden kann, was nicht im Interesse der <strong>Stadt</strong> liegenkönne, auch aus planerischer Sicht.Ausschussvors. Herrmann schlägt vor, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, denEntwurf 1 nur in der Form zu vermarkten, dass min<strong>des</strong>tens jeweils eine Zeile komplett aneinen Bauträger verkauft wird.Ausschussvors. Herrmann lässt über den <strong>An</strong>trag der CDU-Fraktion mit der Empfehlung zurGrundstücksvermarktung an den Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage <strong>des</strong> Bebauungsvorschlags1 die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine <strong>An</strong>hörung frühzeitigzu beteiligen. Er beschließt, den Bebauungsplan auf der Grundlage <strong>des</strong> Entwurfes 1 weiterzu bearbeiten und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dass min<strong>des</strong>tens jeweilseine Zeile komplett an einen Bauträger verkauft wird.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung13 4 0TOP 9Bebauungsplan SP 188, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Spich,Bereich Zedernweg (Städtebauliche Erneuerung imBestand)hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeitund Behörden gem. § 3(1) u. § 4 (1)BauG) i. V. m. § 13a (3) BauGBDS-Nr. 2010/395/01/01Stv. Nick von der CDU-Fraktion fragt nach, von welcher Festsetzung Tiefgaragen ausgenommensind (Seite 5 der Vorlage). Herr Chrispeels empfiehlt eine Streichung <strong>des</strong> letztenSatzes unter Nr. 5.4 <strong>des</strong> Vorentwurfes der Begründung.SkB Hasselmann von der Fraktion B 90/Die Grünen weist darauf hin, dass der Bebauungsplanvorentwurfzum Wald hin eine heute öffentlich genutzte und gepflegte Rasenfläche alsBaugebiet ausweist. Diese Grünfläche ist im Zusammenhang mit einer weiter oben stehendenBank ein beliebter Treffpunkt. Heute öffnet sich der Weg vor dem Wald. Nach der vorgesehenenPlanung entstünde auf ganzer Länge ein schmaler Schlauch. Er beantragt, die imPlan zum Verkauf an den Investor vorgesehene städtische Verkehrsfläche im BereichWachholderweg / Einmündung Zedernweg mit dem Investor gegen eine Fläche im Bereichder heutigen öffentlich genutzten Grünfläche zu tauschen.Techn. Bgo. Lehmann bittet darum, diesen <strong>An</strong>trag so nicht zu beschließen, da der Beschlussohne die Mitwirkungsbereitschaft <strong>des</strong> Eigentümers nicht umsetzbar ist.Inhaltlich stösst der <strong>An</strong>trag der Fraktion B 90/Die Grünen im Ausschuss auf allgemeine Zustimmung.Ausschussvors. Herrmann bittet <strong>des</strong>halb die Verwaltung, mit dem Eigentümerüber einen Flächentausch intensiv zu verhandeln. Techn. Bgo. Lehmann sagt dies zu.Ausschussvors. Herrmann lässt über den Beschlussentwurf der Verwaltung und die Änderung<strong>des</strong> Vorentwurfs der Begründung abstimmen.


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -15- 06.07.2010NiederschriftBeschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss ist mit dem vorgestellten Vorentwurf <strong>des</strong> BebauungsplanesSP 188, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Spich, Bereich Zedernweg einverstanden. Die Verwaltung wirdbeauftragt, mit diesem Vorentwurf die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine <strong>An</strong>hörungfrühzeitig zu beteiligen. Soweit erforderlich sind die Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend frühzeitig zu unterrichten. ImVorentwurf der Begründung ist der letzte Satz unter Nr. 5.4 zu streichen.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung16 1 0TOP 101. 102. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes, <strong>Stadt</strong>teile<strong>Troisdorf</strong>-Oberlar und <strong>Troisdorf</strong>-West, Bereichzwischen Auelblick, Gesamtschule <strong>Troisdorf</strong>, Moselstraßeund Willy-Brandt-Ring (Sportpark Oberlar)2. Bebauungsplan O 189, <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Oberlarund <strong>Troisdorf</strong>-West, Bereich zwischen Auelblick, Gesamtschule<strong>Troisdorf</strong>, Moselstraße und Willy-Brandt-Ring (Sportpark Oberlar)hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeitund Behörden gem. § 3(1) u. § 4 (1)BauGBDS-Nr. 2010/418/01/01Herr Chrispeels stellt die Planung vor und erläutert die Kostenschätzung / Bilanz der planungsbedingtenEinnahmen und Ausgaben, die unter Berücksichtung der Erlöse aus eingespartenAufwendungen für die Sanierung von Sportanlagen und den Verkauf von Baugrundstückeneinen Zuschussbedarf von 700.000 € ausweist, der den Kostenaufwand für dieOptimierung der Sportanlagen darstellt.Stv. Nick von der CDU-Fraktion beantragt, am Schneewittchenweg Richtung Norden weitere4 Baugrundstücke in guter Wohnlage auszuweisen, um auch den Zuschussbedarf der Planungzu reduzieren.Herr Chrispeels weist darauf hin, dass dies hinsichtlich <strong>des</strong> Schallschutzes geprüft werdenmüsse. Er gibt zu bedenken, dass der Schneewittchenweg dann auszubauen ist und neueAufwendungen entstehen, die die Erlöse aus den zusätzlichen Bauflächen wieder schmälern.Stv. Geske von der Fraktion B 90/Die Grünen spricht sich gegen eine Verkleinerung derGrünfläche aus, die ihrer Meinung nach schon knapp bemessen ist. Sie spricht sich hinsichtlichder Ausführung für eine übersichtliche Bepflanzung aus, damit keine <strong>An</strong>gsträume entstehen.Ausschussvors. Herrmann lässt über den Beschlussentwurf der Verwaltung mit der von derCDU-Fraktion beantragten Ergänzung abstimmen. Techn. Bgo. Lehmann weist für die Verwaltungauf den Vorbehalt der fachlichen Prüfung <strong>des</strong> Schallschutzes hin.


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -16- 06.07.2010NiederschriftBeschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss ist mit den vorgestellten Vorentwürfen zum BebauungsplanO 189, <strong>Stadt</strong>teile <strong>Troisdorf</strong>-Oberlar und <strong>Troisdorf</strong>-West, Bereich zwischen Auelblick, Gesamtschule<strong>Troisdorf</strong>, Moselstraße und Willy-Brandt-Ring und 102. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplaneseinverstanden bei Ergänzung um 4 weitere Baugrundstücke entlang <strong>des</strong>Schneewittchenweges. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Vorentwürfen die Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 1 BauGB durch eine <strong>An</strong>hörung frühzeitig zu beteiligen. Weiterhin sinddie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechendfrühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichenUmfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung15 2 0TOP 11Bebauungsplan T 73, 6. Änderung, <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>,Bereich Brunnenstraße, Zum Altenforsthier: Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 4a (3)BauGBDS-Nr. 2010/405/01/01Beschluss:I. Behandlung der StellungnahmenA) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGBA 1 Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher BelangeDer <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt davon Kenntnis, dass während der frühzeitigen Beteiligungan der Planung nachfolgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belangeeine Stellungnahme abgegeben haben, über die zu entscheiden ist.A 1.1 Rhein-Sieg-Kreis, Der LandratPostfach 15 51, 53705 Siegburghier: Schreiben vom 08.02.2010Beschluss zu A 1.1:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, über die mit Schreiben vom 08.02.2010 eingegangeneStellungnahme A 1.1 <strong>des</strong> Rhein-Sieg-Kreises wie folgt zu entscheiden:Der Hinweis auf die Einhaltung der Bestimmungen <strong>des</strong> § 64 LG NW wird in den Textteil <strong>des</strong>Bebauungsplanes aufgenommen.A 1.2 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Troisdorf</strong> GmbHPostfach 17 05, 53827 <strong>Troisdorf</strong>hier: Schreiben vom 09.02.2010


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -17- 06.07.2010NiederschriftBeschluss zu A 1.2:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, über die mit Schreiben vom 09.02.2010 eingegangeneStellungnahme A 1.2 der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Troisdorf</strong> GmbH wie folgt zu entscheiden:Auf die Notwendigkeit zur Leitungsverlegung wird in Kapitel 6 und 7 der städtebaulichen Begründungeingegangen. Darüber hinaus wird ein Hinweis zum Schutz der Versorgungsleitungenin den Textteil <strong>des</strong> Bebauungsplanes aufgenommen.Falls Leitungen zu schützen oder zu verlegen sind, wird dies im Rahmen <strong>des</strong> Kaufvertragesin Abstimmung mit den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Troisdorf</strong> geregelt.A 1.3 Abwasserbetrieb <strong>Troisdorf</strong> AöRPostfach 17 05, 53827 <strong>Troisdorf</strong>hier: Schreiben vom 10.02.2010Beschluss zu A 1.3:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, über die mit Schreiben vom 10.02.2010 eingegangeneStellungnahme A 1.3 <strong>des</strong> Abwasserbetriebes <strong>Troisdorf</strong> wie folgt zu entscheiden:Der Grundwasserflurabstand liegt bei ca. 1,80 m. In Abstimmung mit dem Abwasserbetriebwird eine Versickerung nicht empfohlen. Statt<strong>des</strong>sen soll das Niederschlagswasser in denRegenwasserkanal in der Brunnenstraße eingeleitet werden. Dies soll im Rahmen der Beantragungder Kanalanschlüsse erfolgen.Das Grundstück war vor dem 01.01.1996 an die Kanalisation angeschlossen, so dass keineVerpflichtung besteht, die anf<strong>alle</strong>nden Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zuversickern. Der Bebauungsplan lässt die Art der Versickerung grundsätzlich offen. Soll Niederschlagswasserversickert werden, ist durch den Bauherrn der Nachweis zur Versickerungsfähigkeit<strong>des</strong> Bodens zu führen. Der Bebauungsplan weist auf die notwendige wasserrechtlicheGenehmigung im F<strong>alle</strong> einer Versickerung hin.A 1.4 Bezirksregierung DüsseldorfPostfach 300865, 40408 Düsseldorfhier: Schreiben vom 08.02.2010


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -18- 06.07.2010NiederschriftBeschluss zu A 1.4:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, über die mit Schreiben vom 08.02.2010 eingegangeneStellungnahme A 1.4 der Bezirksregierung Düsseldorf wie folgt zu entscheiden:Ein Hinweis auf die fehlende Garantie einer Kampfmittelfreiheit, sowie zum Verhalten beiKampfmittelfunden wird in den Textteil <strong>des</strong> Bebauungsplanes aufgenommen.A 2 Stellungnahmen aus der ÖffentlichkeitDer <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt davon Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigenBeteiligung der Öffentlichkeit an der Planung keine Stellungnahmen vorgebracht wordensind, über die zu entscheiden ist.B) Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)B 1 Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher BelangeDer <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt davon Kenntnis, dass während der Offenlage <strong>des</strong>Planentwurfes die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eineStellungnahme abgegeben haben, über die zu entscheiden ist.B 1.1 <strong>Stadt</strong>werke <strong>Troisdorf</strong> GmbHPostfach 17 05, 53827 <strong>Troisdorf</strong>hier: Schreiben vom 18.03.2010


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -19- 06.07.2010NiederschriftBeschluss zu B 1.1:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, über die mit Schreiben vom 18.03.2010 eingegangeneStellungnahme B 1.1 der <strong>Stadt</strong>werke <strong>Troisdorf</strong> wie folgt zu entscheiden:Auf die Notwendigkeit zur Leitungsverlegung wird in Kapitel 6 und 7 der städtebaulichen Begründungeingegangen. Darüber hinaus wird ein Hinweis zum Schutz der Versorgungsleitungenin den Textteil <strong>des</strong> Bebauungsplanes aufgenommen.Falls Leitungen zu schützen oder zu verlegen sind, wird dies im Rahmen <strong>des</strong> Kaufvertragesin Abstimmung mit den <strong>Stadt</strong>werken <strong>Troisdorf</strong> geregelt.B 1.2 Abwasserbetrieb <strong>Troisdorf</strong>Postfach 17 05, 53827 <strong>Troisdorf</strong>hier: Schreiben vom 19.03.2010Beschluss zu B 1.2:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, über die mit Schreiben vom 19.03.2010 eingegangeneStellungnahme B 1.2 <strong>des</strong> Abwasserbetriebes <strong>Troisdorf</strong> wie folgt zu entscheiden:Der Grundwasserflurabstand liegt bei ca. 1,80 m. In Abstimmung mit dem Abwasserbetriebwird eine Versickerung nicht empfohlen. Statt<strong>des</strong>sen soll das Niederschlagswasser in denRegenwasserkanal in der Brunnenstraße eingeleitet werden. Dies soll im Rahmen der Beantragungder Kanalanschlüsse erfolgen.Das Grundstück war vor dem 01.01.1996 an die Kanalisation angeschlossen, so dass keineVerpflichtung besteht, die anf<strong>alle</strong>nden Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zuversickern. Der Bebauungsplan lässt die Art der Versickerung grundsätzlich offen. Soll Niederschlagswasserversickert werden, ist durch den Bauherrn der Nachweis zur Versickerungsfähigkeit<strong>des</strong> Bodens zu führen. Der Bebauungsplan weist auf die notwendige wasserrechtlicheGenehmigung im F<strong>alle</strong> einer Versickerung hin.B 2 Stellungnahmen aus der ÖffentlichkeitDer <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss nimmt davon Kenntnis, dass während der Offenlage <strong>des</strong>Planentwurfes nachfolgende Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen ist, über diezu entscheiden ist.B 2.1 Einwender 1hier: Schreiben vom 17.03.2010


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -21- 06.07.2010NiederschriftAbstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung17 0 0TOP 12Bebauungsplan H 54, 9. Änderung (im beschleunigtenVerfahren) <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-Hütte, Bereich Roncallistraße, <strong>An</strong>emonenweg, Hyazinthenfeld,Veilchenweg (Änderung der Art der Nutzung- Ausschluss von Spielh<strong>alle</strong>n)hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung gem. § 2 (1)i. V. m. § 1 (8) u. § 13 a BauGBDS-Nr. 2010/425/01/01Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschuss beschließt, für den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Troisdorf</strong>-Friedrich-Wilhelms-Hütte, Bereich Roncallistraße, <strong>An</strong>emonenweg, Hyazinthenweg, Veilchenweg den BebauungsplanH 54 im beschleunigten Verfahren zu ändern (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 a BauGB).Der Plan erhält die Bezeichnung H 54, 9. Änderung. Geringfügige Änderungen <strong>des</strong> Plangebieteswährend der Bearbeitung bleiben vorbehalten. Der Plan erhält die Priorität I.Die Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplanes ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machenmit dem Hinweis, dass der Plan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einerUmweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll.Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf zu erarbeiten und dem <strong>Stadt</strong>entwicklungsausschussvor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen.Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung17 0 0TOP 13MitteilungenMündliche Mitteilungen werden von der Verwaltung nicht vorgetragen.TOP 14<strong>An</strong>fragenStv. Rahmel von der CDU-Fraktion fragt an:1. Warum findet sich der vom Rat in der Sitzung am 11.05.2010 in den STEA verwiesene<strong>An</strong>trag „Aufhebung der Teilung der EL 332“ nicht auf der Tagesordnung?2. Wie ist der Sachstand im Klageverfahren?Techn.Bgo. Lehmann stellt den Sachstand kurz dar. Die <strong>An</strong>träge auf Berufung gegen dieUrteile <strong>des</strong> VG Köln sind beim OVG eingegangen und z. T. auch schon begründet worden.Die aufschiebende Wirkung <strong>des</strong> Klageverfahrens aus der 1. Instanz läuft aus und muss inder 2. Instanz ggf. von Klägerseite neu beantragt werden. Dies ist bisher nicht geschehen.Die Neuaufstellung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>straßenausbauplanes für die Zeit von 2011 bis 2016 stehtturnusmäßig nach der Konstituierung der neuen Lan<strong>des</strong>regierung an. Wie schon zur Sitzung


<strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong> Seite -22- 06.07.2010Niederschrift<strong>des</strong> Rates mitgeteilt, macht eine Aufhebung der Teilung im zum Jahresende auslaufendenPlan keinen Sinn mehr. Die Verwaltung beabsichtigt daher den <strong>An</strong>trag im September zurBeratung vorzulegen, in der Hoffnung, dass bis dahin mit dem Lan<strong>des</strong>betrieb Straßenbaueine erste Vorabstimmung darüber möglich ist, ob von dort eine ungeteilte Aufnahme derL 332 n in den neuen Planentwurf mitgetragen wird.Ausschussvors. Herrmann schließt um 20.33 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.gez. Herrmann, Friedhelm gez. Harald Schliekert gez. Ulrich Gödeke(Ausschussvorsitzender) (Ausschussmitglied) (Schriftführung)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!