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3. Das Rechtsgebiet im Überblick

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§ 1 <strong>Das</strong> <strong>Rechtsgebiet</strong> <strong>im</strong> Überblick – Strukturen und Grundbegriffe desPolizeirechts anhand eines Beispielsfalles(1) Polizei- und Sicherheitsrecht:ein gleichermaßen klassisches wie aktuelles <strong>Rechtsgebiet</strong>(2) Ziel / Zweck des Polizei- und Sicherheitsrechts:Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung●Schutzgüter öffentlicher Sicherheit und OrdnungöffentlicheSicherheit– Individualrechtsgüter: Leben, Gesundheit,Freiheit, Eigentum, EhreRechtsgüter– Gemeinschaftsrechtsgüter: Staat (Einrichtungen, schutzVeranstaltungen), VerfassungöffentlicheOrdnung●– die Rechtsordnung an sich Rechtsdurchsetzung– subsidiär: innerer Friede (friedliches/geordnetes Zusammenleben)Bewahrung eines status quo gegen Gefahren / Störungennicht: Wohlfahrt i.S.v. Schaffung eines gewünschten Zustandes(3) Die zeitliche D<strong>im</strong>ension der SicherheitsaufgabePrävention und RepressionPolizei- und SicherheitsrechtAbwehr von Gefahren fürdie öffentliche Sicherheitund Ordnung (einschl.Unterbindung bereitseingetretener Störungen)Strafrecht / OrdnungswidrigkeitsrechtVerfolgung und Ahndungbegangener und durchdie Rechtsordnungsanktionierter Verstößegegen die öffentlicheSicherheit und Ordnung(4) Arten präventiver Sicherheitsgewährleistungpolizeiliche – sicherheitsbehördliche – nachrichtendienstlichePAG / POG LStVG BVSG, BayVSG,+ Sonderpolizeirecht + Materien des BNDG, G10z.B. BPolG, BKAG besonderen SicherheitsundOrdnungsrechts


(5) Grundstrukturen und –begriffe des Polizeirechts anhand eines FallesBeispiel: Einschreiten gegen Abbrennen von Feldabfällen bei WaldbrandgefahrSicherheit / Effektivität Prüfungsschritte Freiheit / Rechtsstaatlichkeit1. Polizei i.S.v. Art. 1 PAGjedenfalls subsidiäreZuständigkeit der allzeiteinsatzbereiten Polizei istsichergestellt2. Aufgabe, Art. 2, 3 PAG– zur GefahrenabwehrArt. 2 Nr. 1– Subsidiarität Art. 3nur subsidiäre Zuständigkeitder schlagkräftigenPolizeigewaltsubsidiäre AuffangbefugnisgrößtmöglicherBreite und Unbest<strong>im</strong>mtheitnötigenfalls (Art. 10:polizeilicher Notstand)auch Nichtstörerje höher die Gefahr,desto tiefere EingriffezulässigEffektivität ist zulässigerErmessensgesichtspunkt<strong>3.</strong> Befugnis– Vorrang StandardmaßnahmenArt. 11 I PAG– Generalklausel Art. 11I, II PAGGefahr für die öffentlicheSicherheit und Ordnung?● öffentliche Sicherheitund Ordnung– Rechtsordnung(BayWaldG)– jedenfalls Rechtsgüter(z.B. Eigentum)● konkrete Gefahr = hinreichendeWahrscheinlichkeiteines Schadensfür Schutzgut4. Adressat / Störerhier Art. 7 PAG5. rechtsstaatliche Handlungsgrundsätze– VerhältnismäßigkeitArt. 4 PAG– Ermessen Art. 5 PAGVorrang möglichst best<strong>im</strong>mterEingriffsgrundlagenbedarf rechtsstaatlicherEingrenzung( hinsichtlich derVoraussetzungen)Eingriffe erst ab Schwelle derkonkreten Gefahr (nicht <strong>im</strong>Vorfeld)Eingrenzung der zulässigenRechtsfolgen I:Beschränkung desAdressatenkreises:grundsätzlich nur Störer, nichtDritteEingrenzung der zulässigenRechtsfolgen II:Grundrechtsschutz, möglichstmilde MittelLehre von denErmessensfehlern


(6) Gewöhnlicher und spezifisch polizeirechtlicher (bayerischer) PrüfungsaufbauDer am Gesetz orientierte spezifisch polizeirechtliche Aufbau (vgl. 5) deckt diePrüfungspunkte des Standardschemas (Befugnisgrundlage, formelleRechtmäßigkeit, materielle Rechtmäßigkeit) ab. Allenfalls ist zwischen „Aufgabe“und „Befugnis“ zusätzlich auf Verfahrensfragen einzugehen.

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