Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland<strong>ARALDITE</strong> <strong>2014</strong>-1 <strong>RESIN</strong>Druckdatum :Ausgabedatum :3 August 20113 August 2011ABSCHNITT 2: Mögliche GefahrenGefahrenhinweis :R-SätzeS-SätzeGefährliche InhaltsstoffeErgänzendeKennzeichnungselementeSpezielle VerpackungsanforderungenMit kindergesichertenVerschlüssenauszustattende Behälter: Nicht anwendbar.Tastbarer Warnhinweis:::Reizend, UmweltgefährlichNicht anwendbar.MSDS Nr.Version :: 00052494R36/38- Reizt die Augen und die Haut.R43- Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R51/53- Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.S24- Berührung mit der Haut vermeiden.S37- Geeignete Schutzhandschuhe tragen.S61- Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungeneinholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichemMolekulargewicht < 700Bisphenol F-Epoxidharz1,4-Butandiol-diglycidyletherTerephthalsäure-diglycidylester: Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten.12/182.3 Sonstige GefahrenAndere Gefahren, die zukeiner Einstufung führenStoff/ZubereitungName des Produkts /Inhaltsstoffs::Nicht verfügbar.ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu BestandteilenGemischIdentifikatorenReaktionsprodukt: REACH #: 01-Bisphenol-A- 2119456619-26Epichlorhydrinharze mit CAS: 25068-38-6durchschnittlichemMolekulargewicht
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland<strong>ARALDITE</strong> <strong>2014</strong>-1 <strong>RESIN</strong>Druckdatum : 3 August 2011MSDS Nr.: 00052494Ausgabedatum : 3 August 2011Version : 13/18ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu BestandteilenSiehe Abschnitt 16für den vollständigenWortlaut der obenangegebenen R-SätzeSiehe Abschnitt 16 fürden vollständigenWortlaut der obenangegebenen H-Sätze.Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in denzutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnittangegeben werden müssten.Typ[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIIIDie Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAugenkontakt: Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unterenAugenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.Einatmen:Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oderbeim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal einekünstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistendePerson kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhaltenoder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen undsofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegendeKleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.HautkontaktVerschlucken::Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung undSchuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser,bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 10 Minutenlang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Im Fall von Beschwerden oderSymptomen weitere Einwirkung vermeiden. Kleidung vor erneutem Tragenwaschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Diebetroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, diedas Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person beiBewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weitertrinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführenaußer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. SollteErbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungeneindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungenanhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durchden Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen undsofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegendeKleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.Schutz der Ersthelfer: Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistendePerson kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehenoder tragen Sie Handschuhe dabei.4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenMögliche akute Auswirkungen auf die GesundheitAugenkontakt: Reizt die Augen.Ausgabedatum / Überarbeitungsdatum : 3 August 20113/18