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Den guten Kameraden gibt es nicht - Österreichische ...

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Sozialreferat / SteuerwickieLeistungs- und FörderungsstipendiumFür Studierende an der JKU <strong>gibt</strong> <strong>es</strong> auch in di<strong>es</strong>em Studienjahr wieder die Möglichkeit, umein Leistungsstipendium für einen Studienabschnitt bzw. ein abg<strong>es</strong>chlossen<strong>es</strong> Doktorats-,Bachelor- oder Masterstudium anzusuchen. Förderungsstipendien werden für die Anfertigungwissenschaftlicher Arbeiten vergeben.Für die drei Fakultäten <strong>gibt</strong> <strong>es</strong> unterschiedlicheB<strong>es</strong>timmungen undAusschreibungen für Leistungs- undFörderungsstipendien, die für dasStudienjahr 2008/09 gerade neu erschienensind. Die Antragsfrist für Leistungsstipendienläuft im Studienjahr2008/2009 bis 1. November, für Förderungsstipendienist der Antrag bis15. Juni oder 1. November beim Zulassungsservice(Abteilung für Lehr- undStudienservic<strong>es</strong>) zu stellen.LeistungsstipendiumAllgemein gilt für Leistungsstipendien,dass der Notendurchschnitt derrelevanten Leistungen <strong>nicht</strong> schlechterals 2,0 sein darf und der entsprechendeStudienabschnitt in der Mind<strong>es</strong>tstudienzeitplus Toleranzsem<strong>es</strong>ter(ggf. Fristverlängerung aus wichtigenGründen) absolviert werden muss.Die letzte maßgebliche Prüfung mussspät<strong>es</strong>tens am 30. September 2009 abgelegtwerden. Die Höhe d<strong>es</strong> Stipendiumsbeträgt zwischen 726,72,- und1.500,- Euro. Auf die Zuerkennung b<strong>es</strong>tehtkein Rechtsanspruch und die Vergabeist unabhängig von der sozialenBedürftigkeit d<strong>es</strong>/der Studierenden.B<strong>es</strong>ondere B<strong>es</strong>timmungen hinsichtlichd<strong>es</strong> Studienerfolg<strong>es</strong> <strong>gibt</strong> <strong>es</strong> bei derRechtswissenschaftlichen Fakultät. Fürden zweiten Abschnitt d<strong>es</strong> Diplomstudiumsdarf die Diplomarbeit <strong>nicht</strong>schlechter als befriedigend, für das Bachelorstudiumkeine der beiden Bachelorarbeitenschlechter als befriedigendbewertet worden sein und für das Doktoratsstudiummuss die Dissertation mitsehr gut oder gut bewertet worden sein.Wie wird der Notendurchschnittberechnet?Für die Berechnung d<strong>es</strong> Notendurchschnitt<strong>es</strong>werden an der Sozial- undWirtschaftswissenschaftlichen Fakultätund an der RechtswissenschaftlichenFakultät die Prüfungsfächerd<strong>es</strong> jeweiligen Abschnitt<strong>es</strong>/Studiumsnach ihrer vorg<strong>es</strong>chriebenen Sem<strong>es</strong>terstundenzahlgewichtet (Sem<strong>es</strong>terstundenzahlx Note = Punkte; G<strong>es</strong>amtpunktezahl: G<strong>es</strong>amtstundenzahl =Durchschnittsnote). An der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät <strong>gibt</strong><strong>es</strong> Abweichungen bei der Berechnungd<strong>es</strong> Notendurchschnitt<strong>es</strong>. Di<strong>es</strong>er wirdmit einer speziellen Formel berechnet,in die die Anzahl der im Studienjahrabsolvierten Lehrveranstaltungensowie für jede LVA die Note und dieLehrveranstaltungsart einfließen. DieFormel find<strong>es</strong>t du unter: www.robotik.jku.at/pra<strong>es</strong><strong>es</strong>/Leistungsspipendien/Leistungsstipformel.htmlFörderungsstipendiumAuch bei den Förderungsstipendien <strong>gibt</strong><strong>es</strong> für die verschiedenen Fakultäten unterschiedlicheB<strong>es</strong>timmungen. Dem Antragsind eine B<strong>es</strong>chreibung der Arbeit,eine Kostenaufstellung, ein Finanzierungsplansowie ein Gutachten mind<strong>es</strong>tensein<strong>es</strong>/r Universitätslehrers/Universitätslehrerinbeizulegen. Voraussetzungfür die Zuerkennung ist die Einhaltungder Anspruchsdauer gemäß StudFGund die zu fördernde Arbeit darf noch<strong>nicht</strong> abg<strong>es</strong>chlossen sein. Nach Fertigstellungder Arbeit ist der Kommissionunaufgefordert ein Bericht über die widmungsgemäßeVerwendung d<strong>es</strong> Förderungsstipendiumsvorzulegen. Die Höhed<strong>es</strong> Förderungsstipendiums beträgt zwischen700,- und 3.600,- Euro.Die Ausschreibungen und Antragsformularefür Leistungs- und Förderungsstipendiensind im ÖH Sozialreferaterhältlich.cordula.kl<strong>es</strong>s@oeh.jku.atSommerjobWenn du in den Sommerferien arbeit<strong>es</strong>t,sollt<strong>es</strong>t du einige Dinge beachten.Wenn du während dem Sem<strong>es</strong>tergeringfügig b<strong>es</strong>chäftigt bist undauch während den Ferien angemeldetbleibst, während du noch einen weiterenJob hast, kann <strong>es</strong> im nächstenJahr zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen(SV-Beiträge)kommen. Di<strong>es</strong> kommt daher, dadu, wenn du geringfügig b<strong>es</strong>chäftigtbist, keine SV-Beiträge zahlen musst,wenn du über der Geringfügigkeitsgrenzevon 357,74 (2009) kommstschon. Wenn du insg<strong>es</strong>amt in einemMonat über di<strong>es</strong>er Grenze bist, musstdu für di<strong>es</strong><strong>es</strong> Monat Sozialversicherung(ca. 18 %) für das geringfügigeEinkommen nachzahlen, die Abrechnungerfolgt aber immer erst im folgendenJahr.Wenn du bei deinen Eltern mitversichertbist, darfst du <strong>nicht</strong> verg<strong>es</strong>sen,dich nach dem Ferialjob auch wiederbei der Sozialversicherungsanstaltdeiner Eltern zu melden, da du sonstevtl. nach Ende d<strong>es</strong> Ferialjobs <strong>nicht</strong>versichert bist.Im folgenden Jahr sollt<strong>es</strong>t du unbedingteine ArbeitnehmerInnenveranlagung(=Lohnsteuerausgleich) beimFinanzamt machen, da du evtl. Lohnsteuerund einen Teil der Sozialversicherungrückerstattet bekommst.Bei weiteren Fragen, schreib mir einfachein Mail an steuern@oeh.jku.atSusi AichingerWirtschaftsreferentinsusi.aichinger@oeh.jku.atÖH-Courier SS09 #13 | 13

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