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ZEITSCHRIFT DES LANDESVERBANDES FÜR OBERÖSTERREICH UND SALZBURG DER ALLGEMEINBEEIDETEN UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN ÖSTERREICHS NR. <strong>02</strong>/<strong>2009</strong>INTERVIEWPRÄSIDENT RATHGEBÜBER DIE GESTIEGENENSV-ANFORDERUNGENSCHNELLER LESENWERDEN SIEBREMSENDE LESE-GEWOHNHEITEN LOSREZERTIFIZIERUNGFRIST DERVERLÄNGERUNGNUR MEHR 5 JAHREDER SICHERE WEGZU IHREM GELDEIN REVISOR GIBT TIPPS ZU DEN GEBÜHRENREGELNÖsterreichische Post AG / Sponsoring Post / GZ <strong>02</strong>Z034037 S


EDITORIALLIEBE KOLLEGEN/INNEN!Damit Sie nach getanerGutachtertätigkeit nebenLob und Anerkennungauch Ihren Arbeitslohnbekommen, haben wiruns wieder einmal desGebührenthemasangenommen. Geradenach der Novellierungzum 1. Jänner 2008 gibtes in diesem Bereich nochviel Unsicherheit unterden KollegInnen. FürSV-informativ klärtdiesmal ein Revisor auf,wie das neue Gebührenrechtzu handhaben ist.Manchmal sind dieAktenberge, die zurGutachtenerstellungdurchgearbeitet werdenmüssen, besondersumfangreich und manwünscht sich einen„Nürnberger Trichter“,um die Informationen insich schneller einfüllen zukönnen. Wir zeigen Ihneneine Möglichkeit, wie Siediese Akteninhalterascher bewältigenkönnen, indem Sie anIhrer Lesetechnik feilen.Der Artikel will Sie aufdie häufigsten Lesefehleraufmerksam machen undhält Tipps für Sie parat,wie Sie diese korrigierenkönnen. Doch ohne Fleißkein Preis: Nur regelmäßigesÜben und Trainierenführt zum Erfolg. Wirwünschen Ihnen gutesGelingen.Mit kollegialen GrüßenDr. Traude Hauner-Schöpfwww.hauner-schoepf.atDer Weg zum GeldEinmaleins der GebührenregelnWAS SACHVERSTÄNDIGE, WENN SIE FÜR GERICHTE TÄTIG SIND,ÜBER IHRE GEBÜHRENANSPRÜCHE WISSEN SOLLTEN, FASST DERSALZBURGER REVISOR, REGIERUNGSRAT HEINZ DIRNHAMMER, ZU-SAMMEN. MIT DIESEM BASISWISSEN KOMMEN SIE NACH GELEISTE-TER ARBEIT OHNE GROSSEN HÜRDENLAUF ZU IHREM HONORAR.TEXT: RR HEINZ DIRNHAMMER, SUSANNA SAILERObwohl die Novelledes Gebührenanspruchsgesetzes(GebAG) seit Anfang 2008in Kraft ist, gibt sie vielenSachverständigen nochRätsel auf. Anlässlich desBrandlhof-Seminars referierteRR Heinz Dirnhammer,Revisor beim LandesgerichtSalzburg, über diewichtigsten Punkte desGebührenrechts. Vorwegstellte er die Rolle klar,die das GebAG Revisoreneinräumt: „Wir sind nichtjene Amtspersonen, dieüber die geltend gemachtenGebühren der Sachverständigenentscheiden.Dem zuständigen Revisorkommt lediglich Parteistellungin Form eines Äußerungs-und Rekurs- bzw.Beschwerderechts zu.“Entscheidungsträger seienRichter, Rechtspfleger undStaatsanwälte, die denAuftrag erteilen.WEISUNG EINHOLEN. Nachdem erteilten gerichtlichenoder staatsanwaltlichenAuftrag richtet sichder Gebührenanspruch(§ 25 Abs. 1 GebAG). DerAuftraggeber muss daherden Auftrag möglichst genaudefinieren. Regen sichbeim SV jedoch Zweifelüber Umfang und Inhaltdes Auftrages, ist er vonGesetzes wegen verpflichtet,die Weisung des Auftraggeberseinzuholen.„Das hat sich in der Praxisals brauchbares Mittelzur Verhinderung einerdrohenden Gebührenkürzungherausgestellt“, soDirnhammer.WARNPFLICHT. Der Sachverständigehat unterbestimmten Voraussetzungenauf die Höhe dervoraussichtlich entstehendenGebühren hinzuweisen(§ 25 Abs. 1a GebAG).Das ist eine Verschärfunggegenüber früher, als einSV warnen musste, wennseine Gebühren „erheblich“überschritten wurden.Jetzt tritt die Hinweispflichtin Kraft, wenn dietatsächlich entstehendeGebühr die Höhe des Kostenvorschussesübersteigt.Gibt es keinen Vorschuss,muss der SV warnen, wennsein Honorar die Höhe desStreitgegenstandes oderBetragsgrenzen – diesesind für bezirksgerichtlicheVerfahren mit 2.000Euro, für Verfahren vordem Landesgericht undfür Ermittlungsverfahrender Staatsanwaltschaftmit 4.000 Euro – überschreitet.Kommt ein SVseiner Warnpflicht nichtnach, entfällt der Gebührenanspruch.Es bestehtaber die Möglichkeit,dass Gericht oder Staatsanwaltschafteinen SV beiAuftragserteilung von derWarnpflicht befreien. Indringenden Fällen siehtdas Gesetz eine Befreiungvon der Warnpflichtvor, um unaufschiebbareTätigkeiten beginnen zukönnen. Dann gilt es, dieWarnung nachzureichen.Ein Übersehen oder Vergessenführt zum Verlustder höheren Gebühr. Dirnhammerzog einen Auswegin Betracht: „Der SVkönnte – rechtzeitig mitNachholung der Warnung– einen Antrag aufWiedereinsetzung in denvorigen Stand gegen die2 NR.<strong>02</strong>/2008 – SV-INFORMATIV


INTERVIEWZur Person:<strong>02</strong>.07.1959geboren in Hallein,verheiratet, 1 Sohn.Beruflicher Werdegang:Juni 1977: Matura amBundesrealgymnasiumHallein.1977–1981: Studium derRechtswissenschaftenan der Paris-Lodron-Universität Salzburg.1.8.1981: Beginn derGerichtspraxis inSalzburg.1.8.1985: Ernennungzum Richter derBezirksgerichte Werfenund Neumarkt b. Sbg.1.2.1991: Ernennungzum Vorsteher desBezirksgerichtesHallein,Vorstandsmitglied derÖsterr. Richtervereinigung.1.8.2001: Ernennungzum Vizepräsidentendes LandesgerichtesSalzburg,Mediensprecher desLandesgerichtesSalzburg.1.2.2008: Ernennungzum Präsidenten desLandesgerichtesSalzburg.Hobbys:Bergsport, Tourengehen,Ski- und Radfahren.Es braucht mehr alsfachlich top zu seinDr. Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes Salzburg, legt allenSachverständigen ans Herz, sich für die zunehmend emotional geführtenmündlichen Erörterungen im Gerichtssaal fit zu machen. Abseits derfachlichen Kompetenz benötigt ein SV auch Kenntnisse im Präsentieren,Kommunizieren und im richtigen Umgang mit Medien.INTERVIEW: SUSANNA SAILERSind die Anforderungenan Sachverständigein den letztenJahren gestiegen?Ja, unbedingt. Nicht dieFachkompetenz ist dabeidas Problem – die Gutachtenwerden bestenserstellt. Aber die Problematikergibt sich oft beimündlichen Erörterungenvor Gericht. Zur fachlichenist dann auch die persönlicheKompetenz gefragt.Ein SV muss dann seinGutachten „verteidigen“,es auf konkrete Fragenhin begründen. Es kommtauch zu kritischen, teilweisevorwurfsvollen Fragen.Das bedeutet, Sachverständigemüssen auchauf Emotionelles vorbereitetsein. Ganz wichtig istdie sprachliche Kompetenz– das mündliche Ausformulierenund Argumentieren.In diesen Bereichensollte sich ein SV speziellausbilden lassen.Wann wird ein Gutachtenund sein Verfasser besondershinterfragt?Je mehr Fachkompetenzein schriftliches Gutachtenvermittelt, desto kritischerwird die Situationin der mündlichen Erörterunghinterfragt. Es kannVersuche geben, ein kompetentesGutachten wegzubringen.Ein SV wirdbeispielsweise zu einer unbedachtenÄußerung verleitet,um ihn daraufhinwomöglich wegen Befangenheitablehnen zu können.Ich kann Sachverständigennur raten, sich imBereich Präsentation undKommunikation ausbildenzu lassen. Ein SV sollte wissen:Je emotioneller unduntergriffiger die Fragestellung,desto mehr istder fachliche Gehalt desGutachtens unbekämpfbar.Ein SV sollte das fastals Kompliment ansehen.Wenn man dieses Selbstbewusstseinhat, geht manauch gelassener mit derartigenFragen um.Wie soll sich ein SV richtigverhalten, wenn er alsunglaubwürdig hingestelltwird?Am besten ist es, nichtemotionell zu reagieren.Natürlich ist auch der Richterangehalten, den SV biszu einem gewissen Gradzu schützen. So könnteder SV mit Blickrichtungzum Richter fragen, ober auf diese untergriffigeFrage zu antworten hat.Bei Prozessen von öffentlichemInteresse treten oftVerteidiger an die Medienund diskreditieren denGutachter. Kann sich einSV dagegen wehren?Es bleibt jedem SV unbenommen,dass er selbstrechtliche Schritte unternimmt.Es wäre auch Sacheder auftraggebendenStelle oder des listenführendenPräsidenten, diesbezüglichzu reagieren.Wie soll ein SV mit Medienanfragenumgehen?Wenn es sich um einenspektakulären Fall handelt,werden Sachverständigeunmittelbar nachihrer Bestellung, bei derBefundaufnahme vor Ortoder während der GutachtenserstellungvonMedienvertretern befragt.Auch hier ist eineentsprechende Ausbildungfür den SV generellwichtig, denn der Umgangmit Medien muss gelerntsein. Eigentlich dürfenSachverständige den Me-4 NR.<strong>02</strong>/2008 – SV-INFORMATIV


dien gegenüber währendeines anhängigen Verfahrenskeine Stellungnahmeabgeben. Ein SV muss daraufverweisen, dass er imAuftrag der Staatsanwaltschaftoder des Gerichtestätig ist und daher derenMediensprecher für Auskünftezuständig sind. Sokann er spätere Befangenheitsanträgezu seiner Personvermeiden.Manchmal „kriselt“ es zwischenGerichtspersonenund Sachverständigen,weil vielleicht das Gutachtenzu wenig treffend ist.Wie kann es zu Verbesserungenkommen?Je häufiger man Kontaktmiteinander hat, desto genauerweiß ein SV, woraufes dem jeweiligen Richterankommt. Sachverständigeliefern oft ihreGutachten ab und erfahrenspäter nicht mehr, wiedie Sache ausgegangenist und ob das Gutachtenzufriedenstellend war. Esist jeden SV zu raten, sichFeedback einzuholen, alsonach einer gewissen Zeitan den Richter heranzutretenund ihn zu fragen,ob das Gutachten – selbstverständlichabseits desfachlichen Gehalts – vonder Präsentation odervon der Diktion her entsprachoder ob es andersaufgebaut hätte werdensollen.Manche Sachverständigehaben das Gefühl, zu wenigAufträge seitens derGerichte zu bekommen.Sollten sich diese diesbezüglichan Sie wenden?Das macht wenig Sinn. Dieeigene, sehr gut erbrachteLeistung führt innerhalbder Richterschaft zurMundpropaganda. Auchdurch das Feedback-Einholenkann sich ein SV in Erinnerungrufen. Doch derlistenführende Präsidentkann niemanden empfehlen.Die Auswahl obliegtder Rechtssprechung.Wann ist es sinnvoll, sichbei Problemen an Sie persönlichzu wenden?Es gehört zu meinemAmtsverständnis, dass ichgrundsätzlich ein offenesDr. Hans Rathgeb,Präsident desLandesgerichts SalzburgSV-informativ dankt für das Gespräch!Ohr für alle Anliegen habe.Ich stehe den Sachverständigenfür alles, was ihnenunter den Nägeln brennt,zur Verfügung. Egal, obes sich um Konflikte mitProzessbeteiligten, umProbleme mit Honorarnotenoder um den richtigenUmgang mit Medienhandelt. In Salzburg wirdmein Angebot bereitsreichhaltig genutzt. VieleDinge konnten zur Zufriedenheitaller geklärtwerden.Seit Inkrafttreten des novelliertenGebührenanspruchsgesetzeskam esmancherorts zu Friktionenzwischen Revisoren undSachverständigen, wennes trotz akzeptierter Kostenwarnungum die Auszahlungder Gebührennoteging.Früher hatte ein Revisorim Strafverfahren bei derPrüfung der Gebührenkeine Parteistellung. Seitder Reform der Strafprozessordnunghat er dieseKompetenz. Friktionengab es anfangs, weil essich um neue Erfahrungenhandelte. Ich habe angeboten,Gespräche zu führen,um auf einen gangbarenWeg zu kommen.In Salzburg konnten wirdas im letzten Jahr im Wesentlichenbereinigen.INTERVIEWWICHTIGE INFOAchtung bei Zuverdienst!Viele Sachverständigesind sich nicht bewusst,dass ihre Nebentätigkeitals SV bei einem Gewinnvon mehr als 4.292,88Euro p.a. eine weitere Sozialversicherungspflichtim Ausmaß von 25.18 %auslöst. Eine neue Versicherungspflichttrifft nurjene, die als Selbstständige,Angestellte oderPensionisten die Höchstbeitragsgrundlagevon56.280 Euro pro Jahrnoch nicht erreicht haben.Diese Sachverständigenkönnen durch einenAntrag auf Differenzvorschreibungerwirken, dassdie Sozialversicherungsbeiträgenur mehr bis zurHöchstbeitragsgrundlagevorgeschrieben werden.Auf Grund der höherenBeitragszahlungen bekommendiese Personenauch eine höhere Alterspension.Für bereits inPension befindliche gibtes aber keine wesentlichePensionserhöhung mehr.Zwischen den Finanzbehördenund der Sozialversicherungsanstaltdergewerblichen Wirtschafterfolgt ein Austauschder Einkommensdatenlt. Steuerbescheid. Wirddie Einkommensgrenzevon 4.292,88 Euro überschritten,dann empfehleich, dies der Sozialversicherungsanstaltbis zurRechtskraft des Bescheides(Bescheidzustellungsdatumplus 1 Monat) zumelden, da bei Nichtmeldungein Säumniszuschlagvon 9,6 % verrechnetwird. Jene Personen,die in vorzeitiger Alterspensionsind, haben nochschmerzlichere Folgen zutragen – ihre Pensionwird gekürzt oder fälltüberhaupt weg.Dr. Traude Hauner-SchöpfNR.<strong>02</strong>/<strong>2009</strong> – SV-INFORMATIV 5


RATGEBERLesen imZeitrafferSTEIGERN SIE IHR LESETEMPO, UM DIE TÄGLICHE INFORMATIONSFLUT EFFIZIENT ZU VER-ARBEITEN. WERFEN SIE BREMSENDE LESEGEWOHNHEITEN ÜBER BORD. DIE SPEED-READING-METHODE HILFT DABEI.INTERVIEW: SUSANNA SAILERBerge an Akten undFachliteratur türmensich auf undsollen in absehbarer Zeitgelesen werden. Ein hilflosesGefühl schleicht sichein: Das schaffe ich nie! Eskann funktionieren, wennSie an Ihrer eigenen Lesetechnikarbeiten. Rund einDutzend unterschiedlicherMethoden versprechen, dieLesegeschwindigkeit zu beschleunigen.Darunter zähltdas vom britischen MentaltrainerTony Buzan entwickelteSpeed Reading zuden anerkanntesten.MEHR HIRN-POWER. DasAuge kann auch mit hoherGeschwindigkeit aufnehmen– hier unterfordernwir unser Gehirn außerordentlich.Zum anderenverarbeitet das Gehirn denaufgenommenen Text beihöheren Geschwindigkeiten(ab 400 Wörtern proMinute) wesentlich besserals bei normalem Lesetempo(ca. 200 Wörter proMinute). Lesen wir zu langsam,driften unsere Gedankenab. Die Idee von SpeedReading ist, die Augenbewegungso zu trainieren,dass der Text rascher erfasstwerden kann. Dabei gilt es,schlechten Angewohnheitenden Kampf anzusagen:• ZURÜCKSPRINGEN. Ein unwillkürlichesZurückkehren(Regression) der Augen zuWörtern und Sätzen, dieman gerade erst gelesenhat, ist meist ein Zeichenmangelnder Konzentrationund für einen zügigen Leseflusshinderlich. Man kanndas Zurückspringen wegtrainieren,indem man die bereitsgelesenen Zeilen durchein Stück Papier abdeckt.• STUMMES MITSPRE-CHEN. Viele „murmeln“ dieWorte im Kopf mit (Subvokalisation).So verläuft dasLesen aber nicht schnellerals die Sprechgeschwindigkeit.Man kann sich zumZiel setzen, weniger, dafüraber die wichtigsten,Sinn tragenden Wörtereines Textes innerlich mitzusprechen.Die Subvokalisationdient dann alsErinnerungshilfe durch dasbesondere Betonen dieserSchlüsselwörter und istsomit für die Entwicklungder Lesegeschwindigkeitkeine Bremse mehr.• VISUELLE ABSCHWEIFUN-GEN. Diese sind zeitraubend,weil das Auge erstwieder den Anschlusspunktsucht, ihn aber nicht auf Anhiebfindet, sondern einigeWörter oder Zeilen nochmalslesen muss. Je mehrDinge auf dem Schreibtischliegen, desto mehr Anreizebieten wir dem Auge, umabzuschweifen.LESEHILFE. Man kann dasAuge bei seinen Bewegungenmit einer einfachenLesehilfe unterstützen: EinBleistift, eine Stricknadeloder ein Essstäbchen, versehen– auf der Zeile mitgeführt– gute Dienste.FIXIERUNGEN VERRIN-GERN. Das Auge bewegtsich beim Lesen nicht fließendüber den Text. Es hältan bestimmten Stellen an,nimmt eine Gruppe vonWorten auf und geht dannzum nächsten Haltepunkt,der sogenannten Fixierung.Wer mehrere Worte aufeinen Blick aufnimmt, alsoüber eine breitere Blickspannweiteverfügt, benötigtweniger Augenhalte.LINIEN ZIEHEN. Man kannzur Übung mit Bleistift undLineal senkrechte Linien aufdie Buchseite einzeichnen.Dann springt man mit demAuge jeweils von Linie zuLinie und trainiert die Augen,eine Zeile nicht mehrWort für Wort zu erfassen,sondern in zwei oder dreiSprüngen. Gewöhnlich liegtunsere Blickspanne bei einbis drei Zentimetern, lässtsich aber auf bis zu achtZentimeter erweitern. WennSie darauf achten, dass Siedie Informationen trotz erweiterterBlickspanne nichtoberflächlicher aufnehmen,können Sie das Lesetempoverdoppeln. Sie solltenbeim Lesen nicht so genauhinsehen und sich auf eineTextstelle konzentrieren,sondern Ihren Blick „weich“werden lassen. So könnenSie mehr Wörter erfassen.ÜBUNG AM PC: Lassen Siesich Ihre Texte am Computerin Spalten anzeigenund verbreitern Sie diesenach und nach. Schon baldwird Ihre Lesegeschwindigkeitzunehmen.6 NR.<strong>02</strong>/<strong>2009</strong> – SV-INFORMATIV


IN EIGENER SACHERezertifizierung nach5 statt nach 10 JahrenSACHVERSTÄNDIGE, DIE AB DEM KOMMENDEN JAHR BEI DENLISTENFÜHRENDEN PRÄSIDENTEN UM VERLÄNGERUNG IHREREINTRAGUNG ANSUCHEN, SIND DAVON BETROFFEN: IHREREZERTIFIZIERUNG GILT AB DANN NUR MEHR FÜNF JAHRE.Der Gesetzgeberhat das Rezertifizierungsintervallherabgesetzt: Statt desbisher geltenden Zeitraumesvon zehn Jahrenwird die künftige Dauerum die Hälfte reduziert.Die Regelung, festgelegtim Sachverständigen- undDolmetschergesetz (SDG),gilt für alle nach dem 31.Dezember <strong>2009</strong> zu Endegehenden Befristungen.In derzeit laufende Rezertifizierungszeiträumewirdnicht eingegriffen.MEHRAUFWAND. Der Vorsitzendedes Landesverbandes,Dr. Erich Kaufmann,und sein Team machen sichjedenfalls auf den zu erwartendensteigenden Arbeitsaufwandgefasst: „Füralle Landesverbände unddie zuständigen Präsidiender Landesgerichte wirdder Verwaltungs- und Organisationsaufwanddamithöher werden.“ So sind dieLandesverbände damit betraut,die nötigen Evaluierungssitzungenfür die Verlängerungskandidatenaufdie Beine zu stellen. Diesesind notwendig, um dievon den Sachverständigenin den Bildungspass eingetragenenFortbildungsaktivitätenbestätigen zukönnen, was wiederumdem listenführenden Präsidentenals Entscheidungsgrundlagedient. „Daskleiner gewordene Rezertifizierungsintervallkönntein Einzelfällen dazu führen,dass Sachverständigevon einer Verlängerung ihrerEintragung absehen“,befürchtet Kaufmann allerdings.Aber, da es demGesetzgeber darum geht,die Schrauben in RichtungQualitätsverbesserung zudrehen, wird die Neuregelungseitens des SV-Verbändeund der Gerichtedurch die Bank begrüßt.MitgliederzahlAUFRUFsinkt leichtMit dem Stand von1.364 Mitgliedernhat der Sachverständigenverbandfür Oberösterreichund Salzburggegenüber dem Vorjahreinen Rückgang von 3,3Prozent zu verzeichnen(Stichtag 6.5.<strong>2009</strong>). Fürden Vorsitzenden Dr.Erich Kaufmann ist dieserUmstand leicht erklärbar:„Bei vielen Mitgliedernist im Vorjahr die Zertifizierungsfristabgelaufen.Einige davon haben aufeine Verlängerung ihrerSV-Tätigkeit verzichtet– wohl auch aus Altersgründen.“Das bedeuteaber keineswegs, dass dasInteresse, Sachverständigerzu werden, nachgelassenhätte. Ganz imGegenteil hat Kaufmannden Eindruck, dass dieseTätigkeit an Attraktivitätgewinnt. Das kann manauch an der hohen Anzahlan Anwärtern erkennen.Derzeit verzeichnetder SV-Verband nämlichknapp 400 Anwärter, diefix vorhaben die Prüfungvor der Kommission abzulegen.Wer interessante Fachliteraturgelesen hatund diese anderen SV-KollegInnen nicht vorenthaltenmöchte, wirdgebeten, diese kurz undprägnant in einem Artikelin SV-informativ zubesprechen. Wir bittenInteressierte, sich bei derRedaktion zu melden!Kontakt:office@hauner-schoepf.atNR.<strong>02</strong>/<strong>2009</strong> – SV-INFORMATIV 7


AUS DEM VERBANDBesuchen Sie uns im Internetunter www.svv.atÜberprüfen Sie Ihre Eintragung in der Sachverständigenliste. Die neueFachgruppen- und Fachgebiets einteilung (Nomenklatur) ist in Kraft.Achten Sie darauf, dass Sie in der für Sie richtigen Fachgruppe bzw. inder auf Sie zutreffenden Fachgebietseinteilung in der Gerichtssachverständigenlisteeingetragen sind! Diese Liste finden Sie im Internetunter www.sdgliste.justiz.gv.at. Speziell die sachgerechte Zuordnungzum Fachgebiet 94.70 (Nutzwertfeststellung, Parifizierung) bei Bauund Immobilien bedarf möglicherweise einer Überprüfung. Einformloses Antragsschreiben um Aufnahme in das für Sie richtigeFachgebiet nimmt der Präsident des Landesgerichtes entgegen.Sie möchten in SV-informativ inserieren?Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne. Telefon: 0732/77 45 96-0Über Ihre Anregungen und Ideen freuen wir uns.E-Mail: office@hauner-schoepf.atSEMINARKALENDERder Fortbildungsakademie Herbst <strong>2009</strong>* TERMIN: 16.10.<strong>2009</strong> UHRZEIT: 14.00-18.00WO: L PREIS: EUR 125,– (145,–)TITEL:Gebührenanspruch des SachverständigenVORTRAGENDER: RR Adir. Heinz DirnhammerTERMIN: 23.10.<strong>2009</strong> UHRZEIT: 14.00 – 18.00WO: L PREIS: EUR 128,– (148,–)TITEL:Nutzwertfestsetzung – ParifizierungVORTRAGENDER: RR Günter ApfelthalerTERMIN: 06.11.<strong>2009</strong> UHRZEIT: 14.00 – 18.00WO: S PREIS: EUR 127,– (147,–)TITEL:Immobilienbewertung AllgemeinVORTRAGENDE: Ing. Rudolf Allerstorfer/ ChristianStrobl-MairhoferTERMIN: 13.11.<strong>2009</strong> UHRZEIT: 14.00 – 18.00WO: L PREIS: EUR 127,– (147,–)TITEL:Immobilienbewertung AllgemeinVORTRAGENDE: Ing. Rudolf Allerstorfer/ ChristianStrobl-MairhoferNeue MitgliederFachgruppe AllgemeinMajor Klaus Gruber Salzburger Str. 8 4713 GallspachIng. Franz Haslauer Hof 36 53<strong>02</strong> Henndorf am WallerseeIng. Gottfried Baumeister Laabmayr Dorfstr. 65324 FaistenauFerdinand Lediger Raiffeisenstr. 12 4232 Hagenberg im MühlkreisFachgruppe Bauwesen & ImmobilienWolfgang Altmann Lahntal 4 5751 MaishofenIng. Christian Auberger Kornstr. 4 4060 LeondingIng. Herbert Bötscher Emil-Rathenau-Str. 1 4030 LinzBaumeister Ing. Peter Dertnig Goldanger 13 56<strong>02</strong> WagrainMag. Josef Freyenschlag Sandgasse 9 4372 St. Georgen am WaldeGünther Hansel Kapellenweg 2 5222 MunderfingIng. Georg Höfer Bahnhofstr. 3 5112 LamprechtshausenHerbert Hofmann Pfenebergerstr. 4 4723 NatternbachDipl.-Ing. Dr.tech. Rainer Kolator Eduard Macheiner-Str. 43 5<strong>02</strong>0 SalzburgKarl Niedermayer Hingsham 18 4791 Rainbach im InnkreisEmanuel Panic Blindenmarkt 7 4600 Wels-SchleißheimDipl.-Ing.(FH) Christoph Raml Försterstr. 8 42<strong>02</strong> HellmonsödtDipl.-Ing. Hannes Schaller Sparkassenstr. 14/2 5600 St. Johann im PongauIng. Josef Schaubmair Steingasse 13 4100 OttensheimIng. Tobias Schober Gmundner Str. 38 4812 PinsdorfBaumeister Ing. Michael Stadler Eduard-Nittner-Feld 35 4063 HörschingBaumeister Dipl.-Ing. Josef Steinbichl Gürtelstr. 284<strong>02</strong>0 LinzDipl.-Ing. Karl Peter Winkler Calaminusweg 11 4<strong>02</strong>0 LinzFachgruppe BuchwesenIng. Mag. Wilhelm Deutschmann Stelzhamerstr. 12/3 4<strong>02</strong>0 LinzMag. Christine Holzinger Mitterbauerweg 6 4<strong>02</strong>0 LinzMag. Ursula Modl Schönberggasse 3b 4060 LeondingMag. Dr. Herbert Samhaber Spaunstr. 6 4<strong>02</strong>0 Linz* gekennzeichnete Seminare bereits ausgebucht!TERMIN: 20.11.<strong>2009</strong> UHRZEIT: 14.00 – 18.00WO: S PREIS: EUR 125,– (145,–)TITEL:Gebührenanspruch des SachverständigenVORTRAGENDER: RR Adir. Heinz DirnhammerTERMIN: 27.11.<strong>2009</strong> UHRZEIT: 14.00 – 18.00WO: S PREIS: EUR 128,– (148,–)TITEL:Nutzwertfestsetzung – ParifizierungVORTRAGENDER: RR Günter ApfelthalerTERMIN: 04.12.<strong>2009</strong> UHRZEIT: 14.00 – 18.00WO: L PREIS: EUR 126,– (146,–)TITEL:DCF - VerfahrenVORTRAGENDE: Arch. DI Barbara KruppAnmerkungen:L = Landwirtschaftskammer für OÖ, 4<strong>02</strong>1 Linz, Auf der Gugl 3S = Lehrbauhof, 5<strong>02</strong>0 Salzburg, Moosstraße 197Im Preis enthalten sind:Seminarunterlagen, Kaffee und Getränke.Für Nichtmitglieder des Verbandes gilt der in Klammer gesetzte Preis.Anmeldung:Schriftliche Anmeldung mit Unterschrift und Rechnungsanschrift, an das Büro desLandesverbandes. Der Zahlschein wird vom Verband zugesandt. Die Teilnehmerzahlist beschränkt. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Seminarbeginn. SchriftlicheStornierungen bis dahin sind kostenlos. Nach diesem Zeitpunkt bis einen Tag vorder Veranstaltung, werden 50% der Teilnahmegebühr eingefordert. BeiNichterscheinen am Seminartag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.SEMINAREfür die Fortbildungsakademie Frühjahr 2010VORANKÜNDIGUNG der Seminarthemen• Enteignungsrecht• Wärmedämmverbundsysteme• Die kommende 24 Volt Batterie für KFZÄnderungen vorbehalten!Fachgruppe Dienstleistung & SportIna-Maria Hummel Joseph-Messner-Str. 12 5<strong>02</strong>0 SalzburgChristian Kresse Ramseiden 19 5760 Saalfelden a. Steinernen MeerIng. Thomas Preßl Seitenbachweg 10a 5<strong>02</strong>3 Salzburg-GniglFachgruppe Elektrotechnik & MaschinenbauIng. Erwin Stangassinger Hofgasse 5 5422 Heilbad DürrnbergFachgruppe IKTGeorg Lindner Wallbachstr. 2 52<strong>02</strong> Neumarkt am WallerseeAndreas Ries Aubachweg 29 4201 EidenbergFachgruppe KFZAlbin Paul Neumann Gadurnererstr. 13a 5630 Bad HofgasteinFachgruppe Kunst & AntiquitätenVincent Pillinger Getreidegasse 38 5<strong>02</strong>0 SalzburgRenate Wohlgemuth Rathausstr. 15 1010 WienFachgruppe Land- und ForstwirtschaftIng. August Gumplmayr Aschacherstr. 72 4101 Feldkirchen an der DonauIng. Siegfried Sperrer Miglweg 7 4694 OhlsdorfIng. Michael Steinwender Glanweg 1 5621 St. Veit im PongauDipl.-Ing. Johann Wieser Mayerhoferstr. 12 5751 MaishofenFachgruppe MedizinRichard Gottsbacher Erlenweg 13 5201 Seekirchen am WallerseeDr. Wilhelm Kaiser Saporoshjestr. 3 4030 LinzMargit Johanna Müller-Genser Membergerstr. 7 5<strong>02</strong>0 SalzburgDr. Ernst Rechberger Sandgasse 10 4111 WaldingMag. Karl Schwaiger Grafenhof Dorf 42 5621 St. Veit im PongauIMPRESSUMHerausgeber: Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband für OÖ und Salzburg, Robert-Stolz-Straße 12,4<strong>02</strong>0 Linz. Redaktionsleitung: Dr. Traude Hauner-Schöpf, Schulertal 8, Linz. Redaktion: Susanna Sailer. Gestaltung, Redaktion und Produktion: Zielgruppen-Zeitungsverlags GmbH,Zamenhofstraße 9, 4<strong>02</strong>0 Linz, Tel. 0732/6964 - 180, www.zzv.at. Fotos: iStockphoto8 NR.<strong>02</strong>/<strong>2009</strong> – SV-INFORMATIV

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