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Hilfeplanung

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echtigten beim Jugendamt dazu einen Antrag. Das Jugendamt entscheidet ü-ber Form und Umfang der Hilfe und teilt dies den Sorgeberechtigten auch formellin einem Bescheid mit. Die Unterbringung eines Kindes in einer Vollzeitpflegestellewird also günstigen Falls mit den Eltern zusammen diskutiert, vereinbartund in die Realität umgesetzt. Dabei sollte auch das Kind angemessenbeteiligt werden. Ein Thema, über das in diesem Zusammenhang gesprochenwerden muss, ist, welche Folgen für die Familie die (zeitweise oder dauerhafte)Trennung vom Kind haben kann bzw. erfahrungsgemäß haben wird. Dabei solltenEltern und Kind die Gelegenheit bekommen, sich vor der Unterbringungdamit zu beschäftigen, wie sie später mit der Trennung umgehen können. Es istgünstig, wenn Eltern den Entschluss, sich vom Kind zu trennen, mittragen könnenund dies ihrem Kind auch angemessen vermitteln.Die <strong>Hilfeplanung</strong> mündet in einen schriftlichen Hilfeplan, in dem genauer beschriebenund vereinbart wird, welche Ziele jeder Beteiligte mit der Hilfe erreichenwill und welche Bedingungen für die Hilfe gelten. Das heißt bei Hilfe zurErziehung in Vollzeitpflege z. B. Aussagen darüber zu treffen, welche Perspektivemit der Hilfe verbunden wird (zeitlich befristete Hilfe mit Rückkehroption o-der auf Dauer angelegte Hilfeform, bei Unklarheit: Perspektivklärung in einerbestimmten Zeit), wie (wie oft, wie lange, wo, mit wem/nicht) die Kontakte zwischenKind und seiner Herkunftsfamilie gestaltet werden sollen und welchenotwendigen entwicklungsfördernden Schritte die Pflegeeltern mit dem Kind unternehmensollen (z.B. Kitabesuch, Therapien o.ä.). Außerdem wird vereinbart,wann das nächste <strong>Hilfeplanung</strong>sgespräch sein soll (z.B. nach 6 Monaten odereinem Jahr) und wer wem dazu welche Informationen zu geben hat. Schließlichsollte auch eine Regel vereinbart werden, was jeder tut, wenn etwas „schief“geht, also Änderungen von den Vereinbarungen eintreten oder ein Beteiligtersich nicht an Vereinbarungen hält.Pflegeeltern sind in der <strong>Hilfeplanung</strong> als diejenigen vertreten, die die vereinbarteHilfe leisten. Daraus ergeben sich bestimmte Pflichten (z.B. darüber zu berichten,wie sich das Kind entwickelt hat und wie die Kontakte zu den Eltern verlaufen,das Pflegekind dabei zu unterstützen, seine Sicht der Dinge in die Hilfeplangesprächeeinzubringen u.a.), aber auch Rechte. Sie können ihre Sichtwei-InfoserviceVollzeitpflege, LJA Brandenburg 2 von 3

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