6 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013TERMINE &EVENTSder VerbandsgemeindeLinz am Rhein<strong>vom</strong> 13.03.bis 21.03.2013März 2013Nähere Infos unter „rlp Direkt“ auf www.vg-linz.deMittwoch, 13.- 15.00 Uhr, Dattenberg, Bürgerhaus, Seniorennachmittag- 15.00 - 17.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Kindertreff ab 6 Jahren - JuLiJugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 16.00 Uhr, Vettelschoß, Willscheider Weg 19, Ev. Gemeindehaus, ÖkumenischerFrauenkreis: Abfahrt „Contra Kreis Bonn“ - „Oma Superstar“ u.a. mit Gritt Böttcher- 17.00 - 19.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Jugendtreff ab 12 Jahren -Juli Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 20.00 Uhr, Vettelschoß, Johanneskirche, GospelchorDonnerstag, 14.- 15.00 - 18.00 Uhr, Dattenberg, am Pfarrhaus (Eingang auf der Rückseite desGebäudes), Jugendtreff <strong>11</strong> - 15 Jahren - JuLi Jugendpflegein der Verbandsgemeinde Linz- 15.00 Uhr, Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5, Sitzungssaal desVerwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde, Sitzung des Seniorenbeirates- 19.30 Uhr, Vettelschoß, Gemeindehaus Kalenborn, Vereinsabend Deutscher Amateur Radio-ClubFreitag, 15.- 16.00 - 19.00 Uhr, Leubsdorf, Albertus-Magnus-Haus,Jugendtreff <strong>11</strong> - 17 Jahren - JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde LinzSamstag, 16.- ab 9.00 Uhr, Bolivien-Kleidersammlung der Katholischen Jugend- 9.00 - 13.00 Uhr, St. Katharinen, Linzer Straße 74, Bürgerhaus,Kinderkrempel-Basar- Linz am Rhein, Altstadt, „Linzer Altstadtfest“- 12.00 - 18.00 Uhr, Linz am Rhein, St.-Martin-Kirche geöffnet- 17.00 Uhr, Linz am Rhein, Vor dem Leetor 1, Hotel Palm,Jahreshauptversammlung des Eifelvereins Ortsgruppe Linz- 18.00 Uhr, Dattenberg, Bürgerhaus, „Ladysitter“ Theater Fantasie- 20.00 Uhr, Linz am Rhein, Strohgasse, Stadthalle, „Ham & Egg“schrill, schräg & bunt, Travestie der ExtraklasseSonntag, 17.- 10.00 Uhr, Linz am Rhein, Martinusstraße, Treffpunkt zur Tageswanderungmit dem Eifelverein OG Linz auf dem Natursteig Sieg- <strong>11</strong>.00 Uhr, Linz am Rhein, Markt Café, Eröffnung Kunstausstellung „Farbenfroh!“- Linz am Rhein, Altstadt, „Linzer Altstadtfest“ mit verkaufsoffenem Sonntag- 12.00 - 18.00 Uhr, Linz am Rhein, St.-Martin-Kirche geöffnet- 14.00 - 18.00 Uhr, Linz am Rhein, Altstadt, Altstadtfest- 14.00 - 15.00 Uhr, Linz am Rhein, St.-Martin-Kirche, „Kirchenmaus für Eltern“Sonderführung an Orte, die sonst nicht zugänglich sind! (kostenlose Kinderbetreuung)- 14.00 Uhr, St. Katharinen, Pfarrheim, Missionskaffee anl. 775 Jahre Kirche St. Katharinen- 17.00 Uhr, Dattenberg, Bürgerhaus, „Ladysitter“ Theater FantasieMontag, 18.- 16.00 - 19.00 Uhr, Ohlenberg, am Pfarrhaus, Jugendtreff ab 8 Jahren -JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 16.00 - 17.30 Uhr, Ockenfels, Hauptstraße 48, am Bürgerhaus, Spieletreff „Jojo“für alle Kids von 6 bis 12 Jahren - JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 17.00 - 20.00 Uhr, St. Katharinen, Neue Sporthalle, Jugendtreff (Rene Gromann)ab 12 Jahren- 17.30 - 19.00 Uhr, Ockenfels, Hauptstraße 48, am Bürgerhaus, Jugendtreff „Big“von 13 bis 17 Jahren - JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde LinzDienstag, 19.- 16.00 - 19.00 Uhr, St. Katharinen, Neue Sporthalle, Jugendtreff ab 12 Jahren -JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde LinzMittwoch, 20.- 9.00 Uhr, Linz am Rhein, Kath. Kirche, kfd-Messe, anschließendFrühstück und Osterbasar im Pfarrheim- 15.00 - 17.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Kindertreff ab 6 Jahren -JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 15.00 Uhr, Vettelschoß, Willscheider Weg 19, Ev. Gemeindehaus, Seniorenkreis: „Spiel mal wieder“- 17.00 - 20.00 Uhr, St. Katharinen, Linzer Straße 74, Bürgerhaus,BLUTSPENDEN beim DRK im Kreis Neuwied- 17.00 - 19.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Jugendtreff ab 12 Jahren -Juli Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 19.00 Uhr, Linz am Rhein, Marktplatz 14, Historisches Rathaus, Sitzungssaal,Auftaktveranstaltung „Linz gestalten - Leben in der Altstadt“Donnerstag, 21.- 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5,<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>, Erdgeschoss, Sitzungssaal, Steuersprechtagdes Finanzamtes Neuwied- 15.00 - 18.00 Uhr, Dattenberg, am Pfarrhaus (Eingang auf der Rückseite des Gebäudes),Jugendtreff <strong>11</strong> - 15 Jahren - JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz
Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 7AMTLICHEBEKANNTMACHUNGENBehörden / Orts- / Stadtbürgermeister<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong> Linz am Rhein,Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am RheinTelefon: ....................................02644/5601-0Fax: ..................................... 02644/56018990Homepage:............................. www.linz-vg.deE-Mail: ............................ poststelle@linz-vg.deAllgemeine Öffnungszeiten:Montag bis Mittwoch ..........08.00 - 12.00 Uhr............................................14.00 - 16.00 UhrDonnerstag..........................08.00 - 12.00 Uhr............................................14.00 - 18.00 UhrFreitag .................................08.00 - 12.00 UhrBürgerbüroMontag bis Mittwochdurchgehend.......................07.30 - 16.30 UhrDonnerstags durchgehend...07.30 - 18.00 UhrFreitag .................................07.30 - 12.00 UhrEinwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamtist darüber hinaus Montag bis Mittwochvormittags bereits ab 7.30 Uhr geöffnet undschließt um 12.30 Uhr. Trauungen zusätzlichauch am ersten Samstag eines jeden Monats.BürgermeisterHans-Günter Fischer ................ 02644/560<strong>11</strong>0Ortsbürgermeister Dieter RunkelHauptstr. 37, 53547 Dattenberg.. 02644/4798Ortsbürgermeister Dieter SanderIn der Au 2,53547 Kasbach-Ohlenberg .......... 02644/7546Ortsbürgermeister Achim PohlenKreuzstraße 19,53547 Leubsdorf ..................... 02644/800172Ortsbürgermeister Kurt PapeAm Apostelberg 853545 Ockenfels...................... 02644/600347Ortsbürgermeister Willi KnoppWilhelmstr. 34,53562 St. Katharinen............... 02645/970480Ortsbürgermeister Falk SchneiderAuf der Höhe 18,53560 Vettelschoß....................... 02645/3700Gemeindebüro Vettelschoß........ 02645/99270regelmäßige Sprechstunden des Ortsbürgermeistersim Gemeindebüro dienstags von17.00 bis 19.00 UhrStadtbürgermeister Adi BuchwaldRathaus, Marktplatz 14,53545 Linz am Rhein............... 02644/9816165. Sitzung der Verbandsversammlungdes Zweckverbands„Abwasserbeseitigung Linz -Asbach“ der Wahlzeit 2009 - 14am 21. März 2013Am Donnerstag, 21. März 2013, findet um18.00 Uhr in Zimmer 225 im 2. Obergeschossdes Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindein Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5,die 5. Sitzung der Verbandsversammlung desZweckverbands „Abwasserbeseitigung Linz -Asbach“ der Wahlzeit 2009 - 14 mit folgenderTagesordnung statt:Öffentliche Sitzung1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentlicheSitzung <strong>vom</strong> 15. November 20122. Erste Nachtragshaushaltssatzung und ersterNachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr20133. Mitteilungen der VerwaltungNichtöffentliche Sitzung1. Genehmigung der Niederschrift über dienichtöffentliche Sitzung <strong>vom</strong> 15. November20122. Kostenbeteiligungsangelegenheit3. Mitteilungen der VerwaltungHans-Günter FischerVerbandsvorsteherAllgemeineEntsorgungsbedingungenfür Abwasser (AEB) derVerbandsgemeinde Linz am Rhein<strong>vom</strong> 01.03.2013Vorbemerkung1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen§ 1 Voraussetzungenfür den Vertragsabschluss§ 2 Vertragsabschluss§ 3 Antragstellung§ 4 Pflichten des Anschlussnehmers§ 5 Genehmigungspflichtige Grundstücksentwässerungsanlagen§ 6 Art und Umfang der Entsorgung§ 7 Grundstücksbenutzung§ 8 Anschlusskanäle§ 9 Beginn der Benutzung§ 10 Überprüfungder Anlagen/Auskunftspflicht§ <strong>11</strong> Laufzeit des Entsorgungsvertrages,Kündigung§ 12 Einstellung der Entsorgung,fristlose Kündigung§ 13 Sonderregelungen§ 14 Abrechnungen2. Abschnitt: Einmalige Entgelte§ 15 Entgeltfähige Aufwendungen§ 16 Gegenstand der Entgeltpflicht§ 17 Ermittlungsgrundsätze undErmittlungsgebiet§ 18 Entgeltmaßstabfür die Schmutzwasserbeseitigung§ 19 Entgeltmaßstab für dieNiederschlagswasserbeseitigung§ 20 Entstehung des Entgeltanspruches,Festsetzung§ 21 Ablösung§ 22 Entgeltschuldner§ 23 Heranziehung und Fälligkeit§ 24 Billigkeitsmaßnahmen undZahlungsverzug3. Abschnitt: Laufende Entgelte§ 25 Entgeltfähige Kosten§ 26 Erhebung der Gebühren§ 27 Gegenstand der Gebührenpflicht§ 28 Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung§ 29 Gewichtung von Schmutzwasser§ 30 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung§ 31 Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhrund Beseitigung von Fäkalschlamm ausKleinkläranlagen und Schmutzwasseraus geschlossenen Gruben§ 32 Entstehung des Gebührenanspruchs§ 33 Vorausleistungen§ 34 Gebührenschuldner§ 35 Heranziehung, Fälligkeiten, Billigkeitsmaßnahmenund Zahlungsverzug4. Abschnitt: Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsseund Gebühren für die Vornahmevon Abwasseruntersuchungen undGenehmigungen zum Anschluss, zum Einleitenvon Abwasser sowie für die Abnahmeder Grundstücksentwässerungsanlage§ 36 Aufwendungsersatzfür Grundstücksanschlüsse§ 37 Aufwendungsersatzfür Abwasseruntersuchungen5. Abschnitt: Abwasserabgabe§ 38 Abwasserabgabe für Kleineinleiter§ 39 Abwasserabgabe für Direkteinleiter6. Abschnitt: Inkrafttreten§ 40 Inkrafttreten, Übergangsregelung,GerichtstandAnlage 1Funktionsbezogene Aufteilung von Kosten undAufwendungenAnlage 2Darstellung der Entwässerungsbereiche zu § 17Absatz 1 und 2 AEBAnlage 3Tabelle der EinwohnergleichwerteVorbemerkungDie Verbandsgemeinde Linz am Rhein betreibtin Erfüllung ihrer öffentlich rechtlichen Abwasserbeseitigungspflichtdie Abwasserbeseitigungals öffentliche Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigungund Niederschlagswasserbeseitigung.Gemäß § 22 der Satzung über die Entwässerungund den Anschluss an dieAbwasseranlage - Allgemeine Entwässerungsatzung- der Verbandsgemeinde Linz am Rhein<strong>vom</strong> 01.03.2013 hat der VerbandsgemeinderatLinz am Rhein in der Sitzung am 28.02.2013die nachstehenden Allgemeinen Entsorgungsbedingungen(AEB) beschlossen.1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen§ 1 - Voraussetzungenfür den Vertragsabschluss(1) Die Verbandsgemeindewerke - nachfolgendVGW genannt - schließen mit dem Anschlussnehmereinen Entsorgungsvertrag zu diesenallgemeinen Bedingungen ab. Vor Vertragsabschlussmüssen die Voraussetzungen für einenAnschluss nach den Regelungen der AllgemeinenEntwässerungssatzung der VerbandsgemeindeLinz am Rhein in der jeweils geltendenFassung vorliegen. Anschlussnehmer ist derEigentümer des Grundstückes zum Zeitpunktdes Vertragsabschlusses.(2) Ist eine Gemeinschaft von Wohnungs- undTeileigentümern nach dem WohnungseigentumsgesetzEigentümer des Grundstückes, sowird der Entsorgungsvertrag mit der Gemeinschaftder Wohnungseigentümer, vertretendurch den Verwalter oder vertreten durcheinen von der Gemeinschaft benannten Vertreter,geschlossen.(3) Steht das Eigentum an einem Grundstückmehreren Personen als Gesamthandschaft zu,so haftet jeder Eigentümer den VGW gegenüberals Gesamtschuldner.(4) Der Entsorgungsvertrag soll schriftlichabgeschlossen werden.§ 2 - Vertragsabschluss(1) Ein Anschluss eines Grundstückes an dieöffentlichen Abwasseranlagen ist von demAnschlussnehmer vorher zu beantragen. Dasgleiche gilt für jede Änderung und Erneuerungvon Anlagen und Einrichtungen zur Ableitungvon Abwässern. Bei getrennt genutzten Gebäudenauf einem Grundstück können auch mehrereAnschlüsse zugelassen werden.(2) Durch die Annahme des Antrages kommtzwischen den VGW und dem Anschlussnehmerein Entsorgungsvertrag zustande. Der Entsorgungsvertragbildet nach dem Willen der Parteienbis zu seiner rechtmäßigen Beendigungein einheitliches, dauerndes Rechtsverhältnis.(3) Wird Abwasser eingeleitet, ohne dass einschriftlicher Vertrag vorliegt, ist der Entsorgungsvertragdurch die tatsächliche Inanspruchnahmeder Abwasseranlagen zustandegekommen. Auch in diesen Fällen bilden dieöffentlich bekannt gemachten AEB die Vertragsgrundlage.(4) Wird ein Grundstückseigentümer verpflichtet,sein Grundstück nach den Bestimmungender Allgemeinen Entwässerungssatzung an dieAbwasseranlagen anzuschließen, so erfolgt,ohne dass ein schriftlicher Antrag gestellt wird,die Entsorgung des auf diesem Grundstückanfallenden Abwassers zu den Bedingungendieser AEB. Das Vertragsverhältnis wird in diesenFällen begründet mit der Durchsetzung desAnschluss- und Benutzungszwanges.(5) Besteht bei Inkrafttreten dieser AEB bereitsein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis,so wird dieses auf Grundlage der AllgemeinenEntwässerungssatzung und der AEB als privatrechtlichesVertragsverhältnis fortgesetzt, ohnedass es des Abschlusses eines schriftlichen Vertragesbedarf.§ 3 - Antragstellung(1) Der Antrag auf Entsorgung des auf demGrundstück anfallenden Abwassers soll in zweifacherAusfertigung vor Herstellung des Anschlussesgestellt werden und insbesondere enthalten:- Name und Anschrift des Anschlussnehmers- Grundstücksbezeichnung mit Angabe vonGemarkung, Flur, Parzellen-<strong>Nr</strong>., Straße- ggfls. Name und Anschrift des Grundstückseigentümers- Entwässerungsplan nach DIN 1986 bzw.DIN EN 752(2) Die VGW übersenden nach Prüfung derAntragsunterlagen einen Entsorgungsvertrag,der von dem Anschlussnehmer unterschriebenund zurück zu senden ist.