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Ausgabe Nr. 11 vom 13.03.2013 - Verbandsgemeindeverwaltung ...

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32 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013Mieterhöhung nicht einfachhinnehmenWohnungseigentümer haben dasRecht, bei neuen Mietern eigenständigüber die Mietsteigerungzu entscheiden. Bei Bestandsmieternist die Mieterhöhung hingegengesetzlich geregelt und richtetsich nach der ortsüblichenVergleichsmiete.Auch wenn die aktuelle Situationauf dem Wohnungsmarkt vieleMieter einschüchtert, mit ihremVermieter in Kontakt zu treten,sollten sie überprüfen, ob diegeforderte Mietsteigerung demGesetz entspricht. Auf folgendePunkte sollten Mieter achten:Der Vermieter muss die Steigerungbegründen, beispielsweisemithilfe des Mietspiegels. Erdarf frühestens nach Ablauf einesJahres seit der letzten Mieterhöhungeine neue verlangen. WichtigeFakten, die aber nur die wenigstenwissen. Bei Unsicherheitist es sinnvoll, sich fundiert zu informieren.Rücksicht nehmen!Autofahrer müssen im Straßenverkehrdas „Reißverschlussprinzip“beim Einfädeln anwenden, wenneine von mehreren Fahrspurenendet oder gesperrt ist. Wie dasAmtsgericht München nach Mitteilungder D.A.S. entschied, giltdies jedoch nicht bei rein zufälligenHindernissen wie einem stehendenLKW. In jedem Fall ist beimEinfädeln Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmerzu nehmen.IHR UNABHÄNGIGERVERSICHERUNGSMAKLER IN DER REGION.Guter Service und individuelle Beratung,auch bei Rechtsschutzversicherungen.Wir vergleichen kostenfrei bis zu 100 Versicherer und finden diebesten Produkte für Sie als Privat- und Gewerbekunden.ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtImmobilienrechtKompetenter Rat vorOrt:Vertrags- und HandelsrechtVerkehrsrecht /UnfallabwicklungForderungseinzug/InkassoHauptstr. 64 b Telefon:02224 –358053619Rheinbreitbach Telefax: 02224 –3590info @ra-mester.deEin rechtliches Problem?Nehmen Sie sich einen guten Anwalt –Sie werden es nicht bereuen.Alles was Recht istDeutsche können Führerscheineauch in anderen EU-Mitgliedsstaatenerwerben. Voraussetzungfür die Gültigkeit ist, dass der Betreffendeeinige Zeit in dem Mitgliedsstaatgelebt hat. Erwirbt jemandaußerhalb einer Sperrfristeine ausländische EU-Fahrerlaubnis,darf er in Deutschland Autofahren, solange man ihm nichtvorwerfen kann, er hätte in demStaat, in dem die Fahrerlaubnisausgestellt wurde, nicht gewohnt.So entschied das OberlandesgerichtHamm am 26. September2012 (AZ: III-3 RVs 46/12), wiedie Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtdes Deutschen Anwaltvereins(DAV) mitteilt.Ein 31-jähriger Autofahrer hattenach dem Entzug der deutschenFahrerlaubnis außerhalb einer gegenihn verhängten Sperrfrist imJahre 2009 eine spanische Fahrerlaubniserworben. Weil er danachin Deutschland am Steuer gesessenhatte, hatte ihn die Staatsanwaltschaftwegen Fahrens ohneFührerschein mit der Begründungangeklagt, er dürfe nach der entzogenendeutschen Fahrerlaubnisin Deutschland auch nicht mitder ausländischen Fahrerlaubnisfahren.Dem widersprach das Gericht.Der Mann sei aufgrund seinerspanischen Fahrerlaubnis berechtigt,im Inland Kraftfahrzeuge zuführen.Die Normen seien so auszulegen,dass eine außerhalb einer Sperrfristvon einem Mitgliedsstaat derEuropäischen Union erteilte Fahrerlaubnisals gültig anzuerkennensei, wenn der Inhaber bei Erwerbeinen ordentlichen Wohnsitz indem Mitgliedstaat gehabt habe.Es gebe keine Anhaltspunkte dafür,dass der Mann beim Erwerbdes spanischen Führerscheins keinenWohnsitz in Spanien gehabthabe.Büro Rheinbreitbach: Simrockstraße 28 a | Telefon: 02224/1235167Büro Bonn-Duisdorf: Bahnhofstraße 31 | Telefon: 02 28/1803 0472E-Mail: kontakt@versicherungsmakler-riede.deInternet: www.versicherungsmakler-riede.deFristen beachten!Wer aufgrund eines Unfalls ganzoder teilweise invalide wird, mussdie Invalidität innerhalb einerFrist von 15 Monaten bei seinemVersicherer melden, sonst geht ervielleicht am Ende leer aus. DieInvalidität muss schriftlich von einemArzt festgestellt werden. DieGültigkeit der 15-Monats-Frist fürdie Meldung einer Invalidität hatder Bundesgerichtshof jüngst ineinem Urteil bestätigt.Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrechtim DeutschenAnwaltverein rät Versicherungsnehmerneiner Unfallversicherungdaher, sich im Ernstfall intensivmit den Bedingungen inMängel rechtzeitig anzeigenDer ersten Ski-Abfahrt steht zwarnichts im Wege, das Hotel bietetaber nicht den <strong>vom</strong> Veranstalterangegebenen Standard? Dannsollte der Betroffene die Mängelauf jeden Fall noch vor Ortbeim Reiseleiter anzeigen. Sollteder Reiseleiter nicht vor Ort sein,so ist der Reiseveranstalter überdie Probleme zu informieren. AlsBeweismaterial bieten sich in jedemFall Fotos von den Mängelnan. Um sich bestmöglich abzusichern,empfiehlt es sich, zudemschriftliche Zeugenaussagen zuihren Versicherungsverträgenauseinanderzusetzen, gegebenenfallsauch mit anwaltlicherHilfe. Wichtig ist es, sämtlicheBelege der ärztlichen Behandlungund notwendiger Reha-Maßnahmenzu sammeln, um sie derVersicherung vorlegen zu können.Insbesondere sollte daraufgeachtet werden, welche Fristengelten, wenn Versicherungsleistungenin Anspruch genommenwerden sollen.Bei der Durchsetzung der Ansprücheist ein Fachanwalt fürVersicherungsrecht behilflich. Ervertritt Versicherungsnehmer imErnstfall auch vor Gericht.sammeln. Nachdem die Mängelaufgezeigt wurden, haben dieVerantwortlichen die Möglichkeit,diese zu beseitigen oder einErsatzangebot zu unterbreiten.Dieses muss aber nur akzeptiertwerden, wenn es der gebuchtenLeistung entspricht oder dieseübertrifft. Hilft der Veranstaltervor Ort nicht weiter, kann binneneines Monats nach Rückkehr eineMinderung des Reisepreises geltendgemacht werden – geeignetist hierfür ein Einschreibenmit Rückschein.

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