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Ausgabe Nr. 11 vom 13.03.2013 - Verbandsgemeindeverwaltung ...

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14 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/201327. Sitzung des GemeinderatesKasbach-Ohlenbergder Wahlzeit 2009 - 2014am 19. März 2013Am Dienstag, 19. März 2013, findet um 19.00Uhr in der Gaststätte Rott in Kasbach-Ohlenberg,Ortsteil Ohlenberg, Hauptstraße, die 27.Sitzung des Gemeinderates Kasbach-Ohlenbergder Wahlzeit 2009 - 2014 mit folgenderTagesordnung statt:Öffentliche Sitzung1. Einwohnerfragen gemäß § 16 ader Gemeindeordnung2. Genehmigung der Niederschrift über dieöffentliche Sitzung <strong>vom</strong> 8. Januar 20133. a) Feststellung des Jahresabschlusses 2009der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenbergb) Entscheidungüber die Entlastungserteilung4. Ausbaubeitragsrecht;hier: Stundungs- und Ratenzahlungsverfahrennach § 14 des Kommunalabgabengesetzes5. Bitte des Seniorenbeirates der VerbandsgemeindeLinz am Rhein um finanzielleUnterstützung durch die Ortsgemeinde6. Unterrichtung über den Verlauf der gemeinsamenEinwohnerversammlung derOrtsgemeinde Kasbach-Ohlenberg undder Verbandsgemeinde Linz am Rhein am12. März 2013 gemäß § 16 Abs. 4 derGemeindeordnung7. Mitteilungen der VerwaltungNichtöffentliche Sitzung1. Genehmigung der Niederschrift über dienichtöffentliche Sitzung <strong>vom</strong> 8. Januar 20132. Vertragsangelegenheit3. Auftragsvergabe4. und5. Grundstücksangelegenheiten6. Auftragsvergabe7. Bauvoranfrage8. Information9. Mitteilungen der VerwaltungDieter Sander, OrtsbürgermeisterVermietung des Bürgerhausesüber Herrn Peter SesterhennKreuzstraße 62, 53547 LeubsdorfTelefon .... 02644/8009133 / 0151/51834483Liebe Linzerinnen, liebe Linzer!Unsere schöne Altstadt ist ein Denkmalhistorischer Städtebaukunst. ZahlreicheFachwerk- und Bürgerhäuser aus fünfJahrhunderten, enge Gassen und malerischePlätze prägen unser unvergleichlichesStadtbild. Für uns Linzerinnen und Linzer ist unsere AltstadtHeimat. Für unsere Besucher ist unsere „Bunte Stadt“ seit jeher einesder beliebtesten Reiseziele am Rhein.Aber: Darauf lässt sich nicht ausruhen! Denn Stillstand ist Rückschritt.Auch an unserem schönen Linz gehen Entwicklungen wie in anderen Städtennicht vorbei. Diese Entwicklungen sind besetzt mit Begriffen wie: Leerstände,Verfallhistorischer Bausubstanz,Verschlechterung der Straßen und Plätzesowie vielen anderen damit verbundenen Begleiterscheinungen.Aus diesem Grund präsentieren Ihnen die Stadt und die Stadtentwicklungs-Gesellschaft Linz jetzt das 10-Jahres-Konzept „Linz gestalten – Leben inder Altstadt“. Dieses Konzept für die Gegenwart und Zukunft unserer„BuntenStadt“ zeigt Wege auf, wie wir uns zukunftsweisend positionieren können.Stadtarchiv Linz am RheinKlosterstraße................................ 02644-3222www.stadtarchiv.linz.deÖffnungszeiten: DienstagsVon...............................08.00 Uhr - 12.00 Uhrund von........................13.00 Uhr - 17.00 UhrLinz gestalten -Leben in der Altstadt10-Jahres-Programm für die Zukunftder Bunten Stadt - Appell an Bürgerinnenund BürgerLinz Unter dem Titel „Linz gestalten - Leben inder Altstadt“ präsentieren die Stadt und dieStadtentwicklungs- u. Touristikgesellschaft Linzam Rhein mbH ein 10-Jahres-Programm fürGegenwart und Zukunft der Bunten Stadt. DiesesKonzept wendet sich ausdrücklich an alleBürgerinnen und Bürger von Linz. Ziel ist es,gemeinsam mit möglichst vielen InteressentenPerspektiven für eine nachhaltige Positionierungder Stadt Linz nicht nur zu entwickeln,sondern auch umzusetzen. Die Auftaktveranstaltungfindet am Mittwoch, 20. März2013, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des HistorischenRathauses statt. Linz ist zwar schön undattraktiv für Besucher und Bürger, kann abernoch besser werden - so lautet die Kernbotschaftdes Konzeptes. Im Wesentlichen bestehtdas Programm aus nachfolgenden 10 Punkten:1. Stolz neu entwickeln, Kräfte bündeln,Netzwerk herstellen2. Vereinigung„Leben in der Altstadt“ gründen3. Um den Fortbestand jedes einzelnenGeschäfts muss gerungen werden4. Förderung der Sanierung von Wohnhäusernund Geschäften5. Wiederbelebung der Funktion Wohnen6. Sanierung der innerstädtischen Straßenund Plätze7. Attraktionen zur historischen Bedeutungvon Linz schaffen8. Mehr Bürgersinn aktivieren9. Rückbesinnung auf den Rhein als Herzstückder Stadtentwicklung10. Offener Punkt für ErgänzungenZur Umsetzung dieses 10-Punkte-Programmsist angedacht, zunächst Strukturen zu schaffen,durch die Maßnahmen wirkungsvoll gebündeltund kanalisiert werden können.Denn wie der Titel schon sagt, ist das Konzeptvon Stadt und Stadtentwicklungs-Gesellschaftdynamisch und langfristig angelegt.Grundvoraussetzung ist allerdings das ausreichendeInteresse Linzer Bürgerinnen und Bürger,sich für die Stadt Linz am Rhein auch selbsteinzubringen. Oder wie es Bürgermeister AdiBuchwald in seinem Einladungstext formuliert:„Machen Sie mit! Gestalten wir gemeinsam!Wir alle sind Linz!“ Flyer als pdf zum Download:www.linz.de/pdf/linz-gestalten.pdfAuftaktveranstaltung „Linz gestalten - Leben inder Altstadt“ Mittwoch, 20. März 2013, 19.00Uhr, Sitzungssaal, Historisches Rathaus.EINLADUNGAuch Sie sind gefragt, sich für Linz einzusetzen!So bitte ich Sie herzlich:Besuchen auch Sie unsere Auftaktveranstaltung„Linz gestalten – Leben in der Altstadt“am Mittwoch, 20. März 2013, um 19:00 Uhrim Sitzungssaal unseres historischen Rathauses.Was sich dahinter genau verbirgt, können Sie einer Broschüre entnehmen,die wir in der <strong>11</strong>. KW in Linz und am 20.3.2013 bei unserer AuftaktveranstaltungMachen Sie mit! Gestalten wir gemeinsam!Wir alle sind Linz!verteilen.Oder informieren Sie sich vorab per Donwload unter: Mit freundlichen Grüßenwww.linz.de/pdf/linz-gestalten.pdfIhrAdi Buchwald / Bürgermeister der Stadt Linz am RheinRechtsverordnungnach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalzüber die Freigabe von verkaufsoffenenSonntagen in der Stadt Linz am RheinAufgrund des § 10 des LadenöffnungsgesetzesRheinland-Pfalz (LadöffnG) <strong>vom</strong> 21.<strong>11</strong>.2006(GVBl. S. 351) wird für die Stadt Linz am Rheinfolgende Rechtsverordnung erlassen:§ 1Die Verkaufsstellen in der Stadt Linz am Rhein,ausgenommen in dem Stadtteil Roniger Hof,dürfen anlässlich· des „Altstadtfestes“ am 17.03.2013· der „Trödelmarktes“ am 26.05.2013· der „Trödelmarktes“ am <strong>11</strong>.08.2013· des „Kunsthandwerkermarktes“am 13.10.2013jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhrgeöffnet sein.§ 2(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und desArbeitzeitgesetzes <strong>vom</strong> 06. Juni 1994 (BGBl.1994 Teil I, S. <strong>11</strong>70) in der zurzeit geltendenFassung sind zu beachten.(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütterdürfen nicht beschäftigt werden.§ 3Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelleist verpflichtet, ein Verzeichnis mitNamen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauerder an den Sonn- oder Feiertagenbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerund über die diesen zum Ausgleich fürdie Beschäftigung an diesem Sonntag gewährteFreistellung zu führen.§ 4Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Absatz1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeitnach § 15 LadöffnG geahndet.Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbotfür Jugendliche können als Ordnungswidrigkeitnach § 58 Absatz 1 Ziffer 14des Jugendarbeitsschutzgesetzes <strong>vom</strong> 12. April1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965) in der zurzeitgeltenden Fassung geahndet werden.Die Beschäftigung werdender oder stillenderMütter kann nach § 21 Absatz 1 Ziffer 3 desMutterschutzgesetzes <strong>vom</strong> 20. Juni 2002(BGBl. 2002 Teil I, S. 2318) in der zurzeit geltendenFassung als Ordnungswidrigkeit verfolgtwerden.Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetzkönnen als Ordnungswidrigkeit nach § 22Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes <strong>vom</strong> 06. Juni1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. <strong>11</strong>70) in der zurzeitgeltenden Fassung geahndet werden.§ 5Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nachihrer Verkündung in Kraft.Linz am Rhein, den 05. März 2013<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong> Linz am RheinFachbereich 4 - BürgerdiensteHans-Günter Fischer, BürgermeisterInformation über die Ergebnisseder 25. öffentlichen Sitzungdes Stadtrates Linz am Rheinder Wahlzeit 2009 - 2014am 30. Januar 2013 gemäß § 41Abs. 5 der Gemeindeordnung1. VorhabenbezogenerBebauungsplan „Kretzhaus I“,Zweite ÄnderungDie textlichen Festsetzungen und dieBegründung der zweiten Änderung desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes„Kretzhaus I“ waren <strong>vom</strong> 27. September2012 bis 29. Oktober 2012 zujedermanns Einsicht öffentlich ausgelegtworden. In der Bekanntmachungder Offenlage war darauf hingewiesenworden, dass in diesem Zeitraum Stellungnahmenunterbreitet werdenkonnten. Die Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange waren mitSchreiben <strong>vom</strong> 12. September 2012am Verfahren beteiligt worden.Nach Abwägung der während derOffenlage von zwei Trägern öffentlicherBelange vorgetragenen Stellung-

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