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Ausgabe Nr. 11 vom 13.03.2013 - Verbandsgemeindeverwaltung ...

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Marktplatz mit historischem Rathaus in der Stadt Linz am RheinMitteilungsblatt Verbandsgemeinde LinzJahrgang 15, <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>, Mittwoch, 13. März 2013erscheint wöchentlich, kostenlosAls E-Paper unter www.vg-linz.deFinanzamt Neuwied, Augustastraße 54, 56464 NeuwiedDas Finanzamt kommtin die Verbandsgemeinde Linz am Rhein am Donnerstag, 21. März 2013,in das Verwaltungsgebäude (Sitzungssaal im Erdgeschoss) der Verbandsgemeindein Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5.Sprechzeiten:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr14.00 Uhr bis 18.00 UhrEs besteht Gelegenheit- Einkommensteuererklärungen abzugeben- sich in Steuerfragen beraten zu lassen.Darüber hinaus ist das Service-Center im Finanzamt Neuwied zu folgenden Zeiten geöffnet:Montag – Mittwoch von 8.00 – 16.00 UhrDonnerstag von 8.00 – 18.00 UhrFreitag von 8.00 – 13.00 UhrVorsprachen beim zuständigen Arbeitsgebiet sind nach Vereinbarung mit der/dem Sachbearbeiter/in möglich.


2 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013IMPRESSUM:Die Heimat- und Bürgerzeitung für den Bereichder Verbandsgemeinde Linz am Rheinsowie der zu ihr gehörenden Stadt Linz amRhein und den Ortsgemeinden Dattenberg,Kasbach-Ohlenberg, Leubsdorf, Ockenfels,St. Katharinen und Vettelschoß erscheintwöchentlich.Herausgeber, Druck und Verlag:Verlag + Druck Linus Wittich KG,56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451(PLZ 56203 Rheinstr. 41).Tel.: 0 26 24 / 9<strong>11</strong>-0Fax: 0 26 24 / 9<strong>11</strong>-195Texte zur Veröffentlichungbitte über:www.cms.wittich.deANZEIGEN-eMail:anzeigen@wittich-hoehr.deRedaktions-eMail:linz@wittich-hoehr.deInternet-Adresse: www.wittich.deVerantwortlich für den amtlichen Teil mitden öffentlichen Bekanntmachungen sowieder Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnungfür Rhld.-Pfalz (GemO)<strong>vom</strong> 31. Jan. 1994 - GVBl. S. 153 ff. - undden Bestimmungen der Hauptsatzungen inden jeweils geltenden Fassungen: <strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am Rhein, derBürgermeister.Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift desVerlages.Verantwortlich für den Anzeigenteil:Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.Innerhalb des Verbandsgemeindebereichswird die Heimat- und Bürgerzeitung jedemerreichbaren Haushalt kostenlos zugestellt.Bei Einzelversand durch den Verlag 0,60Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangteingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungenübernimmt der Verlag keine Haftung.Artikel müssen mit Namen undAnschrift des Verfassers gekennzeichnetsein. Gezeichnete Artikel geben die Meinungdes Verfassers wieder, der auch verantwortlichist. Schadensersatzansprüche sindausgeschlossen.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmtder Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellteAnzeigenmotive dürfen nicht anderweitigverwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungenund Fremdbeilagen gelten unsereallgemeinen Geschäftsbedingungen und diez. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten.Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden desVerlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,Störung des Arbeitsfriedens, bestehenkeine Ansprüche gegen den Verlag.Notrufe und BereitschaftsdiensteNotrufe und BereitschaftsdienstePolizei....................................................... <strong>11</strong>0Feuerwehr ................................................ <strong>11</strong>2Giftnotruf-Zentrale....................... 0228/19240Franziskus-KrankenhausLinz am Rhein................................ 02644/551PolizeiinspektionLinz am Rhein.............................02644/943-0Deutsches Rotes Kreuz.......................... 19222- Rettungsdienst- Krankentransport- NotarztÄrztlicher NotdienstZentrale Rufnummer:............... 01805/<strong>11</strong>2084Zahnärztlicher NotdienstZentrale Rufnummer.............. 0180 - 5040308Augenärztlicher NotdienstZentrale Rufnummer.............. 01805 - <strong>11</strong>2060Apotheken-NotdienstUnter der Telefonnummer 0180 - 5 - 258825 +Postleitzahl Ihres Standortes (0,14 €/min)aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz(max. 0,42 €/min) werden die nächstliegendendienstbereiten Apotheken angesagt. Apotheken-Notdienstder Verbandsgemeinde Linzam Rhein: Diese Daten sind tagesaktuell undunterliegen einem ständigen Änderungsservice:Mittwoch, <strong>13.03.2013</strong>Brunnen-Apotheke, Hauptstraße 44,Bad Honnef ................................. 02224/3618Löwen-Apotheke, Mittelstraße 1,Linz am Rhein.............................. 02644/5040Donnerstag, 14.03.2013Falken-Apotheke, Wiedtalstraße 6,Neustadt ................................... 02683/31201Kur-Apotheke, Frankfurter Straße 28,Unkel........................................... 02224/3313Freitag, 15.03.2013Brunnen-Apotheke, Schulstraße 14,Windhagen.............................. 02645/972065Severin-Apotheke, Kölner Straße 6,Erpel............................................ 02644/6884Samstag, 16.03.2013Neue Kur-Apotheke, Hauptstraße 83,Bad Hönningen ........................... 02635/2650Süd-Apotheke, Berck-sur-Mer-Straße 1,Bad Honnef ............................. 02224/900773Sonntag, 17.03.2013Quellen-Apotheke, Bachstraße 42,Bad Breisig................................. 02633/97490Vorteil-Apotheke, Alter Kiesweg 3,Unkel..................................... 02224/9016490Montag, 18.03.2013Donatus-Apotheke, Asbacher Straße 75,Linz am Rhein........................ 02644/8009334Hirsch-Apotheke, Hauptstraße 38,Bad Honnef ............................... 02224/93850Dienstag, 19.03.2013Rosen-Apotheke, Michaelstraße 59,Vettelschoß.................................. 02645/2535Sonnen-Apotheke, Hauptstraße 108,Bad Neuenahr-Ahrweiler............ 02641/24455StörungsdiensteSüwag Energie AGService-Telefon ........................ 0800/4747488Service-Fax .............................069/3107-3710Entstörungsdienst:Strom .....................................069/3107-2333Breitbandkabel......................... 0180/<strong>11</strong>14100Kreiswasserwerk Neuwied ........... 02631/850Kabel-TVOrtsteil Kretzhaus der Stadt Linz am Rhein,Kalenborn und VettelschoßKEVAG: Telekom GmbH ......... 0261-20162222Alle anderen Ortsteile in der VerbandsgemeindeLinz am RheinKabel Deutschland................... 0800/5266625Breitband-Internetversorgungin der Verbandsgemeinde Linz am RheinLuzie Schwarz ........................02644/5601-35E-Mail: ..................... Luzie.Schwarz@vg-linz.deEVM ErdgasversorgungEnergieversorgung Mittelrhein GmbHLinz ...........................Telefon 02644/96-15-55Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Linzbei Störungen amöffentlichen Kanalnetz ............... 02224/10064Freiwilligenbörseder Verbandsgemeinde LinzWaltraud Schmaus................... 02644/560177Regelmäßige telefonische SprechzeitenDienstags .....................09.00 Uhr - 12.00 UhrDonnerstags .................16.00 Uhr - 19.00 UhrEhrenamtlicher Bürgerbeauftragterfür Betreuung, Gesundheitsfragen undVersorgung der Verbandsgemeinde LinzPrivatdozent Dr. Bruno KirchhofTermine nach telefonischer Vereinbarung undtelefonische Beratung dienstags,von 10.00 bis <strong>11</strong>.00 Uhr.......... 02644/560188E-Mail: .......................... betreuung@linz-vg.deGleichstellungsbeauftragte derVerbandsgemeinde Linz am RheinAstrid TholTermine nach telefonischer Vereinbarung:........... p. 02644/5699898 / d. 02631/802608................................................ 0172/5890086E-Mail: ................................athol@neuwied.deJuLi - Jugendpflegein der VG Linz am RheinSarah Thomsen / Wilma EhlersTelefon .................................. 02644/8006244E-Mail: ...................................juli@lv-rlp.drk.deSeniorenangelegenheitenund Selbsthilfegruppenin der Verbandsgemeinde Linz am Rhein:Klaus Krumscheid ................... 02644/560159E-Mail: ................ klaus.krumscheid@vg-linz.deVereinsangelegenheitenund Ehrenamtin der Verbandsgemeinde Linz am RheinLuzie Schwarz ........................02644/5601-35E-Mail: ..................... Luzie.Schwarz@vg-linz.deSchiedsmann desSchiedsamtsbezirks Linz am RheinJosef Chevally .............................. 02644/2196Stv. Kurt Pape .......................... 02644/600347VHS Linz am RheinTelefon .................................... 02644/560<strong>11</strong>1Kraftfahrzeugzulassungsstelleim Verwaltungsgebäudeder Verbandsgemeinde Linz am Rhein02644/5601-65, 5601-66, 5601-67


4 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013Die FreiwilligenBörse der Verbandsgemeinde Linzin Kooperation mit dem DRK-Ortsverband Linz e.V.Regelmäßige telefonische Sprechzeiten unter 02644/560177Dienstags 9.00 Uhr -12.00 UhrDonnerstags 16.00 Uhr - 19.00 UhrAnsprechpartnerin: Frau Waltraud SchmausInformationen und Bewerbungsformulare finden Sie auch im Internet unter www.vg-linz.de„FreiwilligenBörse“ 02.13/V-001-001 Ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in für EINE-WELT Linz e.V.gesuchtMit der Neueröffnung des Weltladens möchte der EINE-WELT Linz e. V. ein vielseitiges Produktsortiment ausfairem Handel anbieten. Der Verein, dessen Hauptanliegendie Förderung des gerechten Handels mit Ländern dersogenannten "Dritten Welt" ist, sucht interessierteHelfer/innen.


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 5Angebote der Kath. Familienbildungsstätte Linzin den Sommer- und Herbstferien in Linz, Vettelschoß und St. KatharinenFerienbetreuung in Linz für GrundschulkinderFerienaktionen für Kinder von 7 bis 12 JahrenDie Katholische Familienbildungsstätte Linz (FBS) bietet in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Linz wiedereine Sommerferienbetreuung für Grundschüler an.In der Zeit <strong>vom</strong> 08.07. bis 12.07.2013 und <strong>vom</strong> 15.07. bis 19.07.2013 können Kinder ganztags, jeweils 08:00 -16:00 Uhr angemeldet werden.Zielsetzung ist die Unterstützung von Familien in den Ferienzeiten, damit die Betreuung der Kinder gesichertwerden kann. Es wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, Erfahrungen in der Gruppe zu machen und zu erleben,wie sie sich selbst einbringen können.Ein buntes und abwechslungsreiches Programm erwartet die Teilnehmer.Darüber hinaus können Kinder von 7 bis 12 Jahren für spannende halbtägige Ferienaktionen, jeweils 08:00 -13:00 Uhr angemeldet werden. In Zusammenarbeit mit dem Verein „Selbstbewusst und stark e. V.“ lädt derKommunikations-und Gewaltpräventionstrainer Kelly Sach <strong>vom</strong> 22.07. bis 26.07.2013 zum Ninja-Abenteuer inLinz und <strong>vom</strong> 05.08. bis 09.08.2013 in Vettelschoß ein. Vom 29.07. bis 02.08.2013 sind die Wald- und WassermännerBachflohkrebsen und Eintagsfliegenlarven in der Verschönerung und im Rennenberger Tal auf der Spur.Danach lockt ein Zirkusangebot <strong>vom</strong> 05.08. bis 09.08.2013 in den Räumlichkeiten der FBS in Linz mit HeidiSchierz zum Jonglieren, Tellerdrehen, Diabolotricks sowie kreativen Bastelideen. Ebenfalls in der Woche <strong>vom</strong>05.08. bis 09.08.2013 erleben in St. Katharinen Daheimgebliebene eine Woche Kinderferienspaß unter demMotto „Mit Muskelkraft den Vitaminen auf der Spur“. In den Herbstferien <strong>vom</strong> 14.10. bis 18.10.2013 erleben dieWalddetektive den Linzer Wald im Herbstkleid und erfahren, wie sich Tier- und Pflanzenwelt auf den Winter vorbereiten.Dieses Angebot wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Linz durchgeführt.AngebotZeitraum, OrtFerienbetreuung 08.07. bis 12.07.201308:00 - 16:00 UhrGrundschule LinzFerienbetreuung 15.07. bis 19.07.201308:00 - 16:00 UhrGrundschule LinzSelbstbehauptungskurs:Ninja-Abenteuer 22.07. bis 26.07.201308:30 - 12.30 UhrFBS LinzNaturerlebnisangebot:Wald- und Wassermänner29.07. bis 02.08.201308:00 - 13:00 UhrLinzer WaldKreativ- und Bewegungsangebot:Was für ein Zirkus? 05.08. bis 09.08.201308:00 - 13:00 UhrFBS LinzSelbstbehauptungskurs:Ninja-Abenteuer 05.08. bis 09.08.201308:00 - 13:00 UhrGrundschule VettelschoßKinderferienspaß:Mit Muskelkraft den Vitaminen auf der Spur05.08. bis 09.08.201308:00 - 13:00 UhrTurnhalle St. KatharinenNaturerlebnisangebot:Als Walddetektive unterwegs14.10. bis 18.10.201308:00 - 13:00 UhrLinzer WaldInformation und Anmeldung:Kath. Familienbildungsstätte LinzTelefon 02644 4163E-Mailsekretariat@fbs-linz.de


6 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013TERMINE &EVENTSder VerbandsgemeindeLinz am Rhein<strong>vom</strong> 13.03.bis 21.03.2013März 2013Nähere Infos unter „rlp Direkt“ auf www.vg-linz.deMittwoch, 13.- 15.00 Uhr, Dattenberg, Bürgerhaus, Seniorennachmittag- 15.00 - 17.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Kindertreff ab 6 Jahren - JuLiJugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 16.00 Uhr, Vettelschoß, Willscheider Weg 19, Ev. Gemeindehaus, ÖkumenischerFrauenkreis: Abfahrt „Contra Kreis Bonn“ - „Oma Superstar“ u.a. mit Gritt Böttcher- 17.00 - 19.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Jugendtreff ab 12 Jahren -Juli Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 20.00 Uhr, Vettelschoß, Johanneskirche, GospelchorDonnerstag, 14.- 15.00 - 18.00 Uhr, Dattenberg, am Pfarrhaus (Eingang auf der Rückseite desGebäudes), Jugendtreff <strong>11</strong> - 15 Jahren - JuLi Jugendpflegein der Verbandsgemeinde Linz- 15.00 Uhr, Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5, Sitzungssaal desVerwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde, Sitzung des Seniorenbeirates- 19.30 Uhr, Vettelschoß, Gemeindehaus Kalenborn, Vereinsabend Deutscher Amateur Radio-ClubFreitag, 15.- 16.00 - 19.00 Uhr, Leubsdorf, Albertus-Magnus-Haus,Jugendtreff <strong>11</strong> - 17 Jahren - JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde LinzSamstag, 16.- ab 9.00 Uhr, Bolivien-Kleidersammlung der Katholischen Jugend- 9.00 - 13.00 Uhr, St. Katharinen, Linzer Straße 74, Bürgerhaus,Kinderkrempel-Basar- Linz am Rhein, Altstadt, „Linzer Altstadtfest“- 12.00 - 18.00 Uhr, Linz am Rhein, St.-Martin-Kirche geöffnet- 17.00 Uhr, Linz am Rhein, Vor dem Leetor 1, Hotel Palm,Jahreshauptversammlung des Eifelvereins Ortsgruppe Linz- 18.00 Uhr, Dattenberg, Bürgerhaus, „Ladysitter“ Theater Fantasie- 20.00 Uhr, Linz am Rhein, Strohgasse, Stadthalle, „Ham & Egg“schrill, schräg & bunt, Travestie der ExtraklasseSonntag, 17.- 10.00 Uhr, Linz am Rhein, Martinusstraße, Treffpunkt zur Tageswanderungmit dem Eifelverein OG Linz auf dem Natursteig Sieg- <strong>11</strong>.00 Uhr, Linz am Rhein, Markt Café, Eröffnung Kunstausstellung „Farbenfroh!“- Linz am Rhein, Altstadt, „Linzer Altstadtfest“ mit verkaufsoffenem Sonntag- 12.00 - 18.00 Uhr, Linz am Rhein, St.-Martin-Kirche geöffnet- 14.00 - 18.00 Uhr, Linz am Rhein, Altstadt, Altstadtfest- 14.00 - 15.00 Uhr, Linz am Rhein, St.-Martin-Kirche, „Kirchenmaus für Eltern“Sonderführung an Orte, die sonst nicht zugänglich sind! (kostenlose Kinderbetreuung)- 14.00 Uhr, St. Katharinen, Pfarrheim, Missionskaffee anl. 775 Jahre Kirche St. Katharinen- 17.00 Uhr, Dattenberg, Bürgerhaus, „Ladysitter“ Theater FantasieMontag, 18.- 16.00 - 19.00 Uhr, Ohlenberg, am Pfarrhaus, Jugendtreff ab 8 Jahren -JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 16.00 - 17.30 Uhr, Ockenfels, Hauptstraße 48, am Bürgerhaus, Spieletreff „Jojo“für alle Kids von 6 bis 12 Jahren - JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 17.00 - 20.00 Uhr, St. Katharinen, Neue Sporthalle, Jugendtreff (Rene Gromann)ab 12 Jahren- 17.30 - 19.00 Uhr, Ockenfels, Hauptstraße 48, am Bürgerhaus, Jugendtreff „Big“von 13 bis 17 Jahren - JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde LinzDienstag, 19.- 16.00 - 19.00 Uhr, St. Katharinen, Neue Sporthalle, Jugendtreff ab 12 Jahren -JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde LinzMittwoch, 20.- 9.00 Uhr, Linz am Rhein, Kath. Kirche, kfd-Messe, anschließendFrühstück und Osterbasar im Pfarrheim- 15.00 - 17.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Kindertreff ab 6 Jahren -JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 15.00 Uhr, Vettelschoß, Willscheider Weg 19, Ev. Gemeindehaus, Seniorenkreis: „Spiel mal wieder“- 17.00 - 20.00 Uhr, St. Katharinen, Linzer Straße 74, Bürgerhaus,BLUTSPENDEN beim DRK im Kreis Neuwied- 17.00 - 19.00 Uhr, Vettelschoß, Alte Grundschule, Jugendtreff ab 12 Jahren -Juli Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz- 19.00 Uhr, Linz am Rhein, Marktplatz 14, Historisches Rathaus, Sitzungssaal,Auftaktveranstaltung „Linz gestalten - Leben in der Altstadt“Donnerstag, 21.- 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5,<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>, Erdgeschoss, Sitzungssaal, Steuersprechtagdes Finanzamtes Neuwied- 15.00 - 18.00 Uhr, Dattenberg, am Pfarrhaus (Eingang auf der Rückseite des Gebäudes),Jugendtreff <strong>11</strong> - 15 Jahren - JuLi Jugendpflege in der Verbandsgemeinde Linz


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 7AMTLICHEBEKANNTMACHUNGENBehörden / Orts- / Stadtbürgermeister<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong> Linz am Rhein,Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am RheinTelefon: ....................................02644/5601-0Fax: ..................................... 02644/56018990Homepage:............................. www.linz-vg.deE-Mail: ............................ poststelle@linz-vg.deAllgemeine Öffnungszeiten:Montag bis Mittwoch ..........08.00 - 12.00 Uhr............................................14.00 - 16.00 UhrDonnerstag..........................08.00 - 12.00 Uhr............................................14.00 - 18.00 UhrFreitag .................................08.00 - 12.00 UhrBürgerbüroMontag bis Mittwochdurchgehend.......................07.30 - 16.30 UhrDonnerstags durchgehend...07.30 - 18.00 UhrFreitag .................................07.30 - 12.00 UhrEinwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamtist darüber hinaus Montag bis Mittwochvormittags bereits ab 7.30 Uhr geöffnet undschließt um 12.30 Uhr. Trauungen zusätzlichauch am ersten Samstag eines jeden Monats.BürgermeisterHans-Günter Fischer ................ 02644/560<strong>11</strong>0Ortsbürgermeister Dieter RunkelHauptstr. 37, 53547 Dattenberg.. 02644/4798Ortsbürgermeister Dieter SanderIn der Au 2,53547 Kasbach-Ohlenberg .......... 02644/7546Ortsbürgermeister Achim PohlenKreuzstraße 19,53547 Leubsdorf ..................... 02644/800172Ortsbürgermeister Kurt PapeAm Apostelberg 853545 Ockenfels...................... 02644/600347Ortsbürgermeister Willi KnoppWilhelmstr. 34,53562 St. Katharinen............... 02645/970480Ortsbürgermeister Falk SchneiderAuf der Höhe 18,53560 Vettelschoß....................... 02645/3700Gemeindebüro Vettelschoß........ 02645/99270regelmäßige Sprechstunden des Ortsbürgermeistersim Gemeindebüro dienstags von17.00 bis 19.00 UhrStadtbürgermeister Adi BuchwaldRathaus, Marktplatz 14,53545 Linz am Rhein............... 02644/9816165. Sitzung der Verbandsversammlungdes Zweckverbands„Abwasserbeseitigung Linz -Asbach“ der Wahlzeit 2009 - 14am 21. März 2013Am Donnerstag, 21. März 2013, findet um18.00 Uhr in Zimmer 225 im 2. Obergeschossdes Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindein Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5,die 5. Sitzung der Verbandsversammlung desZweckverbands „Abwasserbeseitigung Linz -Asbach“ der Wahlzeit 2009 - 14 mit folgenderTagesordnung statt:Öffentliche Sitzung1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentlicheSitzung <strong>vom</strong> 15. November 20122. Erste Nachtragshaushaltssatzung und ersterNachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr20133. Mitteilungen der VerwaltungNichtöffentliche Sitzung1. Genehmigung der Niederschrift über dienichtöffentliche Sitzung <strong>vom</strong> 15. November20122. Kostenbeteiligungsangelegenheit3. Mitteilungen der VerwaltungHans-Günter FischerVerbandsvorsteherAllgemeineEntsorgungsbedingungenfür Abwasser (AEB) derVerbandsgemeinde Linz am Rhein<strong>vom</strong> 01.03.2013Vorbemerkung1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen§ 1 Voraussetzungenfür den Vertragsabschluss§ 2 Vertragsabschluss§ 3 Antragstellung§ 4 Pflichten des Anschlussnehmers§ 5 Genehmigungspflichtige Grundstücksentwässerungsanlagen§ 6 Art und Umfang der Entsorgung§ 7 Grundstücksbenutzung§ 8 Anschlusskanäle§ 9 Beginn der Benutzung§ 10 Überprüfungder Anlagen/Auskunftspflicht§ <strong>11</strong> Laufzeit des Entsorgungsvertrages,Kündigung§ 12 Einstellung der Entsorgung,fristlose Kündigung§ 13 Sonderregelungen§ 14 Abrechnungen2. Abschnitt: Einmalige Entgelte§ 15 Entgeltfähige Aufwendungen§ 16 Gegenstand der Entgeltpflicht§ 17 Ermittlungsgrundsätze undErmittlungsgebiet§ 18 Entgeltmaßstabfür die Schmutzwasserbeseitigung§ 19 Entgeltmaßstab für dieNiederschlagswasserbeseitigung§ 20 Entstehung des Entgeltanspruches,Festsetzung§ 21 Ablösung§ 22 Entgeltschuldner§ 23 Heranziehung und Fälligkeit§ 24 Billigkeitsmaßnahmen undZahlungsverzug3. Abschnitt: Laufende Entgelte§ 25 Entgeltfähige Kosten§ 26 Erhebung der Gebühren§ 27 Gegenstand der Gebührenpflicht§ 28 Gebührenmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung§ 29 Gewichtung von Schmutzwasser§ 30 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung§ 31 Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhrund Beseitigung von Fäkalschlamm ausKleinkläranlagen und Schmutzwasseraus geschlossenen Gruben§ 32 Entstehung des Gebührenanspruchs§ 33 Vorausleistungen§ 34 Gebührenschuldner§ 35 Heranziehung, Fälligkeiten, Billigkeitsmaßnahmenund Zahlungsverzug4. Abschnitt: Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsseund Gebühren für die Vornahmevon Abwasseruntersuchungen undGenehmigungen zum Anschluss, zum Einleitenvon Abwasser sowie für die Abnahmeder Grundstücksentwässerungsanlage§ 36 Aufwendungsersatzfür Grundstücksanschlüsse§ 37 Aufwendungsersatzfür Abwasseruntersuchungen5. Abschnitt: Abwasserabgabe§ 38 Abwasserabgabe für Kleineinleiter§ 39 Abwasserabgabe für Direkteinleiter6. Abschnitt: Inkrafttreten§ 40 Inkrafttreten, Übergangsregelung,GerichtstandAnlage 1Funktionsbezogene Aufteilung von Kosten undAufwendungenAnlage 2Darstellung der Entwässerungsbereiche zu § 17Absatz 1 und 2 AEBAnlage 3Tabelle der EinwohnergleichwerteVorbemerkungDie Verbandsgemeinde Linz am Rhein betreibtin Erfüllung ihrer öffentlich rechtlichen Abwasserbeseitigungspflichtdie Abwasserbeseitigungals öffentliche Einrichtung zur Schmutzwasserbeseitigungund Niederschlagswasserbeseitigung.Gemäß § 22 der Satzung über die Entwässerungund den Anschluss an dieAbwasseranlage - Allgemeine Entwässerungsatzung- der Verbandsgemeinde Linz am Rhein<strong>vom</strong> 01.03.2013 hat der VerbandsgemeinderatLinz am Rhein in der Sitzung am 28.02.2013die nachstehenden Allgemeinen Entsorgungsbedingungen(AEB) beschlossen.1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen§ 1 - Voraussetzungenfür den Vertragsabschluss(1) Die Verbandsgemeindewerke - nachfolgendVGW genannt - schließen mit dem Anschlussnehmereinen Entsorgungsvertrag zu diesenallgemeinen Bedingungen ab. Vor Vertragsabschlussmüssen die Voraussetzungen für einenAnschluss nach den Regelungen der AllgemeinenEntwässerungssatzung der VerbandsgemeindeLinz am Rhein in der jeweils geltendenFassung vorliegen. Anschlussnehmer ist derEigentümer des Grundstückes zum Zeitpunktdes Vertragsabschlusses.(2) Ist eine Gemeinschaft von Wohnungs- undTeileigentümern nach dem WohnungseigentumsgesetzEigentümer des Grundstückes, sowird der Entsorgungsvertrag mit der Gemeinschaftder Wohnungseigentümer, vertretendurch den Verwalter oder vertreten durcheinen von der Gemeinschaft benannten Vertreter,geschlossen.(3) Steht das Eigentum an einem Grundstückmehreren Personen als Gesamthandschaft zu,so haftet jeder Eigentümer den VGW gegenüberals Gesamtschuldner.(4) Der Entsorgungsvertrag soll schriftlichabgeschlossen werden.§ 2 - Vertragsabschluss(1) Ein Anschluss eines Grundstückes an dieöffentlichen Abwasseranlagen ist von demAnschlussnehmer vorher zu beantragen. Dasgleiche gilt für jede Änderung und Erneuerungvon Anlagen und Einrichtungen zur Ableitungvon Abwässern. Bei getrennt genutzten Gebäudenauf einem Grundstück können auch mehrereAnschlüsse zugelassen werden.(2) Durch die Annahme des Antrages kommtzwischen den VGW und dem Anschlussnehmerein Entsorgungsvertrag zustande. Der Entsorgungsvertragbildet nach dem Willen der Parteienbis zu seiner rechtmäßigen Beendigungein einheitliches, dauerndes Rechtsverhältnis.(3) Wird Abwasser eingeleitet, ohne dass einschriftlicher Vertrag vorliegt, ist der Entsorgungsvertragdurch die tatsächliche Inanspruchnahmeder Abwasseranlagen zustandegekommen. Auch in diesen Fällen bilden dieöffentlich bekannt gemachten AEB die Vertragsgrundlage.(4) Wird ein Grundstückseigentümer verpflichtet,sein Grundstück nach den Bestimmungender Allgemeinen Entwässerungssatzung an dieAbwasseranlagen anzuschließen, so erfolgt,ohne dass ein schriftlicher Antrag gestellt wird,die Entsorgung des auf diesem Grundstückanfallenden Abwassers zu den Bedingungendieser AEB. Das Vertragsverhältnis wird in diesenFällen begründet mit der Durchsetzung desAnschluss- und Benutzungszwanges.(5) Besteht bei Inkrafttreten dieser AEB bereitsein öffentlich rechtliches Benutzungsverhältnis,so wird dieses auf Grundlage der AllgemeinenEntwässerungssatzung und der AEB als privatrechtlichesVertragsverhältnis fortgesetzt, ohnedass es des Abschlusses eines schriftlichen Vertragesbedarf.§ 3 - Antragstellung(1) Der Antrag auf Entsorgung des auf demGrundstück anfallenden Abwassers soll in zweifacherAusfertigung vor Herstellung des Anschlussesgestellt werden und insbesondere enthalten:- Name und Anschrift des Anschlussnehmers- Grundstücksbezeichnung mit Angabe vonGemarkung, Flur, Parzellen-<strong>Nr</strong>., Straße- ggfls. Name und Anschrift des Grundstückseigentümers- Entwässerungsplan nach DIN 1986 bzw.DIN EN 752(2) Die VGW übersenden nach Prüfung derAntragsunterlagen einen Entsorgungsvertrag,der von dem Anschlussnehmer unterschriebenund zurück zu senden ist.


8 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013(3) Bisher bestehende Entsorgungsverhältnissebleiben unberührt.§ 4 - Pflichten des Anschlussnehmers(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sindentsprechend der DIN 1986 bzw. DIN EN 752herzustellen, instand zu halten und zu betreiben.Von der VGW beanstandete Anlagen werdennicht an die Abwasseranlagen angeschlossen.(2) Der Anschlussnehmer hat für eine vorschriftsmäßigeBenutzung der Grundstücksentwässerungsanlagenentsprechend den Bestimmungendes Landeswassergesetzes zu sorgen.(3) Für alle den VGW entstehenden Schädenund Nachteile infolge mangelhaften Zustandsoder einer bestimmungswidrigen Benutzungder Grundstücksentwässerungsanlagen haftender Anschlussnehmer und der Eigentümer desGrundstückes als Gesamtschuldner.(4) Die VGW sind von Ersatzansprüchen Dritterfreizustellen, die ihnen gegenüber wegen <strong>vom</strong>Anschlussnehmer zu vertretener Mängel oderbestimmungswidriger Benutzung der Grundstücksentwässerungsanlagen,insbesondereaus § 22 WHG (Haftung für Änderung derBeschaffenheit des Wassers), erhoben werden.(5) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, aufVerlangen der VGW die vorhandenen Entwässerungsanlagendes Grundstückes in einen denAnforderungen und Vorschriften einer ordnungsgemäßenEntwässerung und für dieAbwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheitund Ordnungen jeweils entsprechendenZustand zu bringen.§ 5 - GenehmigungspflichtigeGrundstücksentwässerungsanlagen(1) Alle Anlagen die der Vorreinigung der aufdem Grundstück anfallenden Abwässer dienen,bedürfen der vorherigen Genehmigung undAbnahme.(2) Sämtliche Grundstücksentwässerungsanlagenim Bereich des Anschlusses an die Abwasseranlagender VGW bedürfen der Abnahme.(3) Der Anschlussnehmer oder die bauausführendeFirma haben den Baubeginn und die Fertigstellungder Anlagen nach Absätzen 1 und 2schriftlich bei den VGW anzuzeigen. BeiAbnahme müssen alle abzunehmenden Anlagensichtbar und gut zugänglich sein. Die Prüfungund Abnahme der Anlagen durch dieVGW befreit den Anschlussnehmer und diebauausführende Firma nicht von einer zivilrechtlichenHaftung für fehlerfreie und vorschriftsmäßigeAusführung der Arbeiten.§ 6 - Art und Umfang der Entsorgung(1) Die VGW übernehmen die Beseitigung deranfallenden Abwässer zu den AEB und zu denim Preisblatt aufgeführten Preisen.(2) Die VGW sind, solange das Vertragsverhältnisbesteht, verpflichtet, Abwasser im Allgemeinenohne Beschränkung zu jeder Tages- undNachtzeit abzunehmen. Die Annahme vonAbwasser erfolgt mit der Einleitung in dieAbwasseranlagen der VGW. Dies gilt nichta) soweit zeitliche Beschränkungen vertraglichvorbehalten sind,b) soweit und solange die VGW an der Entsorgungdurch höhere Gewalt oder sonstigeUmstände, deren Beseitigung den VGW wirtschaftlichnicht zugemutet werden kann,gehindert ist.(3) Die Entsorgung kann unterbrochen werden,soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendigerArbeiten erforderlich ist. Die VGWhaben jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeitunverzüglich zu beheben.(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 sind dieVGW nicht zum Schadensersatz verpflichtet.(5) Die VGW haben die Anschlussnehmer bei einernicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechungder Entsorgung rechtzeitig und in geeigneterWeise zu unterrichten. Die Pflicht zur Benachrichtigungentfällt, wenn die Unterrichtunga) nach den Umständen nicht rechtzeitigmöglich ist und die VGW dies nicht zuvertreten habenb) die Beseitigung von bereits eingetretenenUnterbrechungen dadurch verzögertwürde.§ 7 - GrundstücksbenutzungFür das Durchleiten von Abwasser und dieUnterhaltung der damit im Zusammenhangstehenden Anlagen gelten die Vorschriften desLandeswassergesetzes.§ 8 - Anschlusskanäle(1) Anschlusskanal (Grundstücksanschlussgemäß § 10 AES) ist die Verbindungsleitungzwischen dem öffentlichen Kanal (Verbindungssammler,Hauptsammler, Straßenkanaletc.) und der Grundstücksgrenze zum öffentlichenVerkehrsraum und dem Revisionsschachtbzw. der Revisionsöffnung auf dem Grundstück,sofern dieser nicht weiter als einen Metervon der Grundstücksgrenze entfernt liegt. Istkein Revisionsschacht bzw. keine Revisionsöffnungvorhanden, endet der Grundstücksanschlussan der Grundstücksgrenze. Liegt derKanal außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes,gilt als Grundstücksanschluss der Verbindungskanalzwischen Grundstücksgrenze undKanal. Liegt der Kanal auf dem anzuschließendenGrundstück, gilt der Anschlussstutzen alsGrundstücksanschluss.(2) Jedes Grundstück soll unterirdisch und in derRegel unmittelbar durch einen Anschlusskanalmit der Straßenleitung verbunden sein. In Ausnahmefällenist auch die Verlegung desAnschlusskanals über andere Grundstücke möglich.Hierfür ist den VGW die Sicherung der Leitungdurch Eintragung einer Dienstbarkeit imGrundbuch des belasteten Grundstückes nachzuweisen.Grundsätzlich soll für jedes Grundstücknur ein Anschlusskanal, bei Trennsystemjeweils einer für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser,verlegt werden; Ausnahmenbedürfen der vorherigen Genehmigung derVGW. Darüber hinaus behalten sich die VGW inbesonderen Fällen vor, das Abwasser mehrererGrundstücke in einen gemeinsamen Anschlusskanalaufzunehmen. Die für die Unterhaltungund Benutzung gemeinsamer Anschlusskanäleerforderlichen Rechte an fremden Grundstückensind im Grundbuch zu sichern.(3) Bei der Herstellung oder Erneuerung vonAnschlusskanälen kann auf den Einbau vonRevisionsschächten bzw. -öffnungen verzichtetwerden, wenn der Abstand zwischen demöffentlichen Kanal und einer sonstigen Öffnungsmöglichkeitim Bereich der Grundstücksentwässerungsanlagen(z. B. Klärgrube mit Reinigungsöffnung)nicht mehr als 5 m beträgt.(4) Die VGW bestimmen nach Anhörung desGrundstückseigentümers die Stelle für den Eintrittdes Anschlusskanals in das Grundstück unddessen lichte Weite. Begründete Wünsche desGrundstückseigentümers werden dabei nachMöglichkeit berücksichtigt.(5) Die VGW sind Eigentümerin des Anschlusskanalsbis zur Grundstücksgrenze bzw. bis zumersten Revisionsschacht/Revisionsöffnung einschließlichdesselben, sofern dieser nicht weiterals einen Meter von der Grundstücksgrenzeentfernt eingebaut ist. Andernfalls stehen derRevisionsschacht/Revisionsöffnung und derAnschlusskanal im Eigentum des Grundstückeigentümers.Soweit die Herstellung des Revisionsschachtes/Revisionsöffnungnicht odernicht außerhalb des Gebäudes möglich ist,endet der von den VGW zu erstellendeAnschlusskanal an der Grundstücksgrenze.(6) Der Anschlusskanal und der erste Revisionsschacht/Revisionsöffnungwerden von denVGW hergestellt, unterhalten, erneuert undstillgelegt.(7) Die Anschlusskanäle sind entsprechend derDIN 1986 herzustellen.(8) Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet,den Teil des Anschlusskanals, der auf seinemGrundstück liegt, vor Beschädigungen zuschützen. Er hat den VGW jeden Schaden amAnschlusskanal unverzüglich anzuzeigen.§ 9 - Beginn der Benutzung(1) Nach Abschluss des Entsorgungsvertragesdarf Abwasser in die Abwasseranlagen derVGW eingeleitet werden.(2) Grundsätzlich darf nur das Abwasser vonGrundstücken eingeleitet werden, für die einEntsorgungsvertrag geschlossen wurde. DieEinleitung von Abwässern aus anderen Grundstückenist nur mit schriftlicher Genehmigungder VGW gestattet.(3) Abwasser darf nicht unter Druck eingeleitetwerden.§ 10 - Überprüfungder Anlagen/Auskunftspflicht(1) Die VGW sind berechtigt, den auf demGrundstück des Anschlussnehmers verlegtenAnschlusskanal vor und nach seiner Inbetriebnahmezu überprüfen und betriebsnotwendigeÄnderungen oder Instandsetzungen an derAnlage zu verlangen, soweit sie nicht selbstzuständig sind. Wird dem Verlangen auf Änderungoder Instandsetzung nicht innerhalb einerangemessenen Frist entsprochen, so sind dieVGW zur sofortigen Durchführung der Maßnahmeberechtigt. Die dadurch entstehendenKosten hat der Anschlussnehmer in voller Höheden VGW zu erstatten.(2) Werden Mängel festgestellt, welche dieSicherheit gefährden oder erhebliche Störungenerwarten lassen, so sind die VGW berechtigt, dieEntsorgung der Abwässer zu verweigern.(3) Der Anschlussnehmer hat dafür Sorge zutragen, dass jederzeit ein Zutritt zu den Reinigungsöffnungen,Prüfschächten und Rückstauverschlüssenungehindert möglich ist.(4) Den VGW und deren Beauftragten ist zurÜberprüfung der Abwasseranlagen ungehindertdas Betreten des Grundstückes an Werktagenin der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und inbesonderen Notlagen zu anderen Zeiten zugestatten.(5) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, allefür die Prüfung der Anlagen und die Berechnungder Entgelte erforderlichen Auskünfte zuerteilen.§ <strong>11</strong> - Laufzeit des Entsorgungsvertrages,Kündigung(1) Die Laufzeit des Entsorgungsvertrages istunbefristet. Bei Eigentümerwechsel ist derAnschlussnehmer berechtigt, den Vertragjederzeit mit zweiwöchiger Frist auf das Endeeines Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigungbedarf der Schriftform. Ein Wechsel in derPerson des Anschlussnehmers ist den VGWunverzüglich mitzuteilen. Die VGW sind verpflichtet,dem Eintritt eines Dritten in die sichaus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtenund Pflichten zuzustimmen, sofern demkeine triftigen Gründe entgegenstehen.(2) Die VGW sind berechtigt, den Anschlusskanaleines Grundstückes von der Straßenleitungabzutrennen, zu entfernen oder zu verschließen,wenn das Vertragsverhältnis abgelaufenist oder wenn länger als ein Jahr kein Abwassereingeleitet wurde. Wird ein Antrag auf Wiederaufnahmeder Entsorgung gestellt, so geltendie Bestimmungen über Neuanschlüsse.(3) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweiligeAbsperrung seines Anschlusses gegen Erstattungder damit verbundenen Kosten beantragen,ohne damit das Vertragsverhältnis zu lösen.§ 12 - Einstellung der Entsorgung,fristlose Kündigung(1) Die VGW sind berechtigt, die Entsorgungfristlos einzustellen, wenn der Anschlussnehmerden AEB zuwider handelt und die Einstellungerforderlich ist uma) eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheitvon Personen oder Anlagen abzuwendenb) die Einleitung von Abwasser unter Umgehung,Beeinflussung oder vor Anbringung vonMesseinrichtungen für den Frischwasserbezugoder die Abwasserableitung zu verhindern oderc) zu gewährleisten, dass unzumutbare Störungenanderer Anschlussnehmer, nicht hinnehmbarestörende Rückwirkungen auf die Einrichtungder VGW oder Dritter ausgeschlossen sind.(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesonderebei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtungtrotz Mahnung sind die VGWberechtigt, die Entsorgung zwei Wochen nachAndrohung einzustellen. Dies gilt nicht, wennder Anschlussnehmer darlegt, dass die Folgender Einstellung außer Verhältnis zur Schwereder Zuwiderhandlung stehen.(3) Die VGW haben die Entsorgung unverzüglichwieder aufzunehmen, sobald die Gründefür ihre Einstellung entfallen und der Anschlussnehmerdie Kosten der Einstellung und Wiederaufnahmeder Entsorgung ersetzt hat.(4) In den Fällen des Absatz 1 sind die VGWberechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zukündigen. In den Fällen des Absatzes 2 können


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 9die VGW das Vertragsverhältnis ebenfalls fristloskündigen, wenn die Zuwiderhandlung wiederholterfolgt und die Kündigung zweiWochen vorher angedroht worden ist.§ 13 - SonderregelungenDie VGW können in besonders gelagerten Fällenabweichend von diesen Bedingungen,Regelungen treffen. Die entsprechenden Vereinbarungenbedürfen der Schriftform.§ 14 - Abrechnungen(1) Die VGW erheben:1. Einmalige Entgelte (Baukostenzuschüsse)zur Deckung von Investitionsaufwendungenfür die erstmalige Herstellung undden Ausbau ( Erneuerung, räumliche Erweiterung,Umbau oder Verbesserung)der Abwasseranlagen2. Laufende Entgelte zur Deckung der laufendenKosten einschließlich der investitionsabhängigenKosten in Form von Gebühren3. Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhrund Beseitigung von Fäkalschlamm undSchmutzwasser aus geschlossenen Gruben4. Aufwendungsersatzfür Grundstücksanschlüsse5. Aufwendungsersatzfür Abwasseruntersuchungen6. Gebühren für die Bearbeitung eines Antragesauf Genehmigung zum Anschlussan die öffentliche Abwasseranlage undzum Einleiten von Abwasser sowie die Abnahmeder Grundstücksentwässerungsanlagenund für die gesetzlich vorgeschriebenePrüfung von Abwasseranlagen7. Laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabe;diese können in die Gebührnach <strong>Nr</strong>. 2 eingerechnet werden.(2) Bei Abwasserbeseitigungsanlagen, diesowohl der Schmutzwasser- als auch der Niederschlagswasserbeseitigungdienen, werdendie Investitionsaufwendungen sowie die investitionsabhängigenund sonstigen Kosten nachden Bestimmungen der Anlage 1 dieser AEBfunktionsbezogen aufgeteilt.(3) Die Entgelt- und Gebührensätze werden alsPreisblatt durch Beschluss des Verbandsgemeinderatesfestgesetzt. Der Beschluss ist ortsüblichbekannt zu machen.2. Abschnitt: Einmalige Entgelte§ 15 - Entgeltfähige Aufwendungen(1) Die VGW erheben einmalige Entgelte (Baukostenzuschüsse)für die auf das Schmutz- undNiederschlagswasser entfallenden Investitionsaufwendungenfür die erstmalige Herstellung,Erneuerung, räumliche Erweiterung und Verbesserungvon Abwasseranlagen, soweit diesenicht bereits durch Zuschüsse, Zuwendungenoder auf andere Weise gedeckt sind.(2) Bei der Erhebung von einmaligen Entgeltesind entgeltfähig:1. Die Aufwendungen für die Abwassersammelleitungen(Straßenleitungen).2. Die Aufwendungen für die Verlegung derAnschlusskanäle zu den einzelnen Grundstückenim öffentlichen Verkehrsraum,soweit diese im Zuge einer erstmaligenHerstellung, Erneuerung oder Erweiterungder Abwassersammelleitung erfolgt.3. Die Aufwendungen für die übrigen Anlagen,insbesondere Kläranlagen, Regenrückhalte-und Regenüberlaufeinrichtungen,Pumpanlagen, Verbindungs- undHauptsammler.4. Die Aufwendungen für Kleinkläranlagen,insbesondere nach DIN 4261 und geschlosseneAbwassergruben, soweit sie inder Bau- und Unterhaltungslast der VGWstehen.5. Die Aufwendungen für sonstige der Abwasserbeseitigungdienende Anlagen wiez. B. Versickerungsanlagen, Gräben, Muldenund Rigolen6. Die bewerteten Eigenleistungen derVGW, die diese zur Herstellung, Erneuerung,räumlichen Erweiterung und Verbesserungder Einrichtungen und Anlagenaufwenden müssen.7. Die Aufwendungen, die Dritten, derensich die VGW bedient, entstehen.8. Die Aufwendungen für die Beschaffungder Grundstücke und für den Erwerb vonRechten an Grundstücken Dritter sowieder Wert der von der Gemeinde aus ihremVermögen bereitgestellten Grundstücksflächenim Zeitpunkt der Bereitstellung.(3) Von den entgeltfähigen Aufwendungennach Absatz 2 werden als einmaliges Entgelterhoben, für Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen)beim Schmutzwasser ..........................60 v. H.beim Niederschlagswasser ..................70 v. H.für die Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse)beim Schmutz- undNiederschlagswasser jeweils ..............100 v. H.für die übrigen Anlagen (Kläranlage etc.)beim Schmutzwasser ..........................60 v. H.beim Niederschlagswasser ..................90 v. H.Die hierdurch nicht gedeckten entgeltfähigenAufwendungen werden bei der Ermittlung derlaufenden Entgelte berücksichtigt.§ 16 - Gegenstand der Entgeltpflicht(1) Der Entgeltpflicht unterliegen Grundstücke,die an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagenoder nutzbarer Teile hiervon angeschlossensind unddie baulich, gewerblich oder in sonstiger Weisegenutzt werden. Dies gilt nicht für Grundstücke,für die nach Bundesfernstraßengesetz oderLandesstraßengesetz die Nutzung als Verkehrsanlagefestgesetzt ist, soweit für diese Grundstückekostendeckende Entgelte an die VGWentrichtet werden und diese Verpflichtung vertraglichabgesichert ist.(2) Wird die Nutzung eines Grundstückes überdie bei der Abrechnung der einmaligen Entgeltezugrunde gelegten Maßstabsdaten hinausverändert, erfolgt eine Neuberechnung. Bishergeleistete Zahlungen aufgrund bereits erfolgterErhebungen werden dabei angerechnet.(3) Werden nachträglich Grundstücke gebildetoder wird nachträglich ein Grundstück angeschlossen,entsteht damit die Entgeltpflicht.Absatz 2 gilt entsprechend.(4) Bei einer Erneuerung der Abwasserbeseitigungsanlagenoder nutzbaren Teilen hiervonvor Ablauf der Nutzungsdauer des Anlageguteserfolgt bei der Abrechnung eine Gutschrift imVerhältnis der Restnutzungsdauer zur Nutzungsdauerdes Anlagegutes.§ 17 - Ermittlungsgrundsätze undErmittlungsgebiet(1) Die Entgeltsätze für das Schmutz- und Niederschlagswasserwerden als Durchschnittssätzeaus den Investitionsaufwendungen nach§ 15 Absatz 2 ermittelt.Das Ermittlungsgebiet für die Berechnung derEntgeltsätze für die erste Herstellung und denAusbau bilden alle Grundstücke und Betriebe,für die die Verbandsgemeinde Linz am Rheinnach Maßgabe des Abwasserbeseitigungskonzeptesund dem als Anlage 2 diesen Bedingungenbeigefügten Lageplan die Abwasserbeseitigungbetreibt und nach ihrer Planung inZukunft betreiben wird (Erstausstattung).(2) Das Gebiet der räumlichen Erweiterung bildenalle Grundstücke und Betriebe, für die dieVerbandsgemeinde Linz am Rhein nach Maßgabedes Abwasserbeseitigungskonzeptes dieAbwasserbeseitigung im Rahmen der räumlichenErweiterung betreibt und nach ihrer Planungin Zukunft betreiben wird. Bei räumlicherErweiterung des Ermittlungsgebietes tragendie Gemeinden sämtliche Kosten im Zusammenhangmit der erstmaligen Herstellung derAbwasserentsorgungsanlagen einschließlichevtl. anfallender Kosten für dadurch bedingtenotwendige Änderungen an bestehendenAbwasseranlagen.Nach Abnahme der erstmalig hergestelltenAbwasseranlagen im Gebiet der räumlichenErweiterung des Ermittlungsgebiets gehendiese auf die VGW mit allen Rechten undPflichten über.Darüber hinaus haben die Gemeinden die einmaligenAbwasserentgelte (Baukostenzuschüsse)für die Kostenstelle „Übrige Anlagen“für die Erweiterungsflächen abzulösen. DerAblösebetrag wird auf Grundlage der Regelungender §§ 15 bis 21 in Verbindung mit demPreisblatt ermittelt. Für die Ablösung der Entgelteist zwischen den Gemeinden und derVGW eine Ablösevereinbarung zu schließen.§ 18 - Entgeltmaßstabfür die Schmutzwasserbeseitigung(1) Das einmalige Entgelt für die Schmutzwasserbeseitigungwird nach einem die Nutzungdes Grundstückes berücksichtigenden Maßstabberechnet.(2) Das einmalige Entgelt wird zu 50 v.H. nachder Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosseund zu 50 v.H. nach Wohneinheitenerhoben. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt20 v. H.; für die ersten zwei Vollgeschossebeträgt der Zuschlag einheitlich 40 v. H.(3) Als Grundstücksfläche nach Absatz 2 gilt:1. In beplanten Gebieten die überplanteGrundstücksfläche. Ist das Grundstück nurteilweise überplant und ist der unbeplanteGrundstücksteil dem Innenbereich nach §34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksflächedie Fläche des Buchgrundstücks.2. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstanddes § 33 BauGB erreicht, ist diesermaßgebend.3. Enthält ein Bebauungsplan nicht die erforderlichenFestsetzungen, sieht er eineandere als die bauliche, gewerblicheoder industrielle Nutzung vor oder liegenGrundstücke innerhalb eines im Zusammenhangbebauten Ortsteiles (§ 34BauGB), sind zu berücksichtigen:a) Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlageangrenzen, die Fläche vondieser bis zu einer Tiefe von 40 m.b) Bei Grundstücken, die nicht an eineVerkehrsanlage angrenzen, mit dieseraber durch einen Weg oder durch einenZugang, der durch Baulast oder dinglichesRecht gesichert ist, verbunden ist,die Fläche zu der Verkehrsanlage hin liegendenGrundstücksseite bis zu einer Tiefevon 40 m. Grundstücksteile, die ausschließlicheine wegemäßige Verbindungdarstellen, bleiben bei der Bestimmungder tiefenmäßigen Begrenzung und beider Ermittlung der Grundstücksfläche unberücksichtigt.4. Bei Grundstücken, die über die Begrenzungnach <strong>Nr</strong>. 1 - 3 hinausgehen, zusätzlichdie Grundflächen der hinter derBegrenzung an die Abwasserbeseitigungsanlageangeschlossenen Baulichkeiten,geteilt durch 0,4. Soweit die so ermittelteGrundstücksfläche größer als dietatsächliche Grundstücksfläche ist, wirddie tatsächliche Grundstücksfläche zugrundegelegt.5. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereichvon Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGBliegen, werden zur Ermittlung der Grundstücksflächendie Vorschriften entsprechendangewandt, wie sie bestehen füra) Grundstücke in Bebauungsplangebieten,wenn in der Satzung Bestimmungenüber das zulässige Nutzungsmaß getroffensind,b) die unbeplanten Grundstücke, wenndie Satzung keine Bestimmungen überdas zulässige Nutzungsmaß enthält.6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplandie Nutzung als Freibad festgesetztist, oder die innerhalb eines im Zusammenhangbebauten Ortsteiles (§ 34BauGB) oder im Außenbereich tatsächlichso genutzt werden, die Grundflächeder an die Abwasserbeseitigungsanlageangeschlossenen Baulichkeiten, geteiltdurch die Grundflächenzahl 0,2.7. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplandie Nutzung als Sportplatz, Festplatzoder Friedhof festgesetzt ist, oder die innerhalbeines im Zusammenhang bebautenOrtsteiles (§ 34 BauGB) oder im Außenbereichtatsächlich so genutzt werden, dieGrundstücksfläche multipliziert mit 0,1.8. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplandie Nutzung als Campingplatz festgesetztist, oder die innerhalb eines im Zusammenhangbebauten Ortsteiles (§ 34BauGB) oder im Außenbereich tatsächlichso genutzt werden, wird für jedenStandplatz eine Grundfläche 50 qm undfür jedes Wochenendhaus eine Grundflä-


10 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013che von 100 qm angesetzt. Die Summeder sich heraus ergebenen Grundflächenwird zur Berechnung der entgeltpflichtigenGrundstücksfläche unabhängig voneiner tatsächlichen Nutzung der Entwässerungseinrichtungdurch die einzelnenStandplätze und Wochenendhäuserdurch die Grundflächenzahl 0,4 geteilt.9. Bei Grundstücken im Außenbereich (§35 BauGB), für die durch Planfeststellungeine der baulichen Nutzung vergleichbareNutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie),die Fläche des Grundstückes, aufdie sich die Planfeststellung bezieht.10. Bei den übrigen Grundstücken im Außenbereich(§ 35 BauGB), die Grundflächeder an die Abwasserbeseitigungsanlagenangeschlossenen Baulichkeiten geteiltdurch die Grundflächenzahl 0,2. Soweitdie so ermittelte Grundstücksfläche größerals die tatsächliche Grundstücksflächeist, wird die tatsächliche Grundstücksflächezugrunde gelegt.<strong>11</strong>. Grundstück im Sinne dieser AEB ist dasBuchgrundstück. § 2 Ziffer 5 der AllgemeinenEntwässerungssatzung der VerbandsgemeindeLinz am Rhein gilt entsprechend.(4) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Absatz2 gilt:1. Die im Bebauungsplan festgesetztehöchstzulässige Zahl der Vollgeschossewird zugrundegelegt.2. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstanddes § 33 BauGB erreicht, ist diesermaßgebend.3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplannicht die Zahl der Vollgeschosse,sondern nur eine Baumassenzahl festgesetztist, gilt die durch 3,5 geteiltehöchstzulässige Baumassenzahl. Ist eineBaumassenzahl nicht festgesetzt, dafüraber die Höhe der baulichen Anlagein Form der Trauf- oder Firsthöhe, sogilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässigeTrauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhenfestgesetzt, so gilt die höchstzulässigeTraufhöhe. Soweit der Bebauungsplankeine anderen Festsetzungen trifft, gilt alsTraufhöhe der Schnittpunkt der Außenseiteder Dachhaut mit der seitlichen Außenwand.Die Höhe ist in der Gebäudemittezu messen.4. Soweit kein Bebauungsplan besteht oderin dem Bebauungsplan weder die Zahlder Vollgeschosse noch die Baumassenzahlnoch die Trauf- bzw. Firsthöhe bestimmtist, gilta) die Zahl der auf den Grundstücken inder näheren Umgebung überwiegendvorhandenen oder, soweit Bebauungsplanfestsetzungenfür diese Grundstückeerfolgt sind, die dort festgesetzten odernach <strong>Nr</strong>. 3 berechneten Vollgeschosse,b) bei Grundstücken, die mit einer Kirchebebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen.Dies gilt für Türme, die nichtWohnzwecken, gewerblichen oder industriellenZwecken oder einer freiberuflichenNutzung dienen, entsprechend.c) Bei Grundstücken, die gewerblich und/oder industriell genutzt werden, ist dietatsächliche Traufhöhe geteilt durch 3,5anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganzeZahlen aufzurunden sind, wenn diesich ergebende Zahl größer ist als diejenigenach Buchstabe a). Die Höhe ist in derGebäudemitte zu messen.5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplaneine sonstige Nutzung festgesetzt istoder die außerhalb von Bebauungsplangebietentatsächlich so genutzt werden(z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze,Freibäder, Friedhöfe), wird abweichendvon Absatz 2, Satz 2, 2. Halbsatz ein Vollgeschossangesetzt.6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagenoder Stellplätze errichtet werdendürfen, ist abweichend von Absatz 2, Satz2 kein Vollgeschosszuschlag anzusetzen.7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereichvon Satzungen nach § 34 Absatz 4BauGB liegen, werden zur Ermittlung derVollgeschosse die Vorschriften entsprechendangewandt, wie sie bestehen füra) Grundstücke in Bebauungsplangebieten,wenn in der Satzung Bestimmungenüber das zulässige Nutzungsmaß getroffensind,b) die unbeplanten Grundstücke, wenndie Satzung keine Bestimmungen überdas zulässige Nutzungsmaß enthält.8. Für Grundstücke im Außenbereich gilt:a) Liegt ein Grundstück im Außenbereich(§ 35 BauGB), bestimmt sich die Zahlder Vollgeschosse nach der genehmigtenoder bei nicht genehmigten aber geduldetenBauwerken nach der tatsächlichenBebauung.b) Bei Grundstücken im Außenbereich(§ 35 BauGB), für die durch Planfeststellungsbeschlusseine der baulichen Nutzungvergleichbare Nutzung zugelassenist, wird ein Vollgeschoss angesetzt.9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen odersich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschossegilt, wenn auf Grund der tatsächlichvorhandenen Bebauung die Zahlder Vollgeschosse nach den vorstehendenRegelungen überschritten werden.10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäudemit unterschiedlicher Zahl vonVollgeschossen zulässig oder vorhanden,gilt die bei der überwiegenden Baumassevorhandene Zahl.(5) Ergeben sich bei der Ermittlung der entgeltpflichtigenFläche Bruchzahlen, werden dieseauf volle Zahlen aufgerundet.(6) Für die Zahl der Wohneinheiten nachAbsatz 2 gilt:1. Als Wohneinheit gilt die Wohnung im Sinnedes Bewertungsgesetzes in der jeweilsgültigen Fassung.2. Bei Grundstücken, die nicht oder nur teilweisezu Wohnzwecken dienen, wird dieZahl der Wohneinheiten nach Einwohnergleichwerten(EGW) ermittelt. DieErmittlung der Einwohnergleichwerteerfolgt nach der Anlage 3 Tabelle der Einwohnergleichwertedieser AEB, im Übrigennach den Regelungen der DIN 4261.Dabei bilden je vier Einwohnergleichwerteeine Wohneinheit; ein Einwohnergleichwertentspricht einem Einwohnernach der DIN 4261.§ 19 - Entgeltmaßstabfür die Niederschlagswasserbeseitigung(1) Das einmalige Entgelt für die Niederschlagswasserbeseitigungwird nach den nachfolgendenBestimmungen berechnet.(2) Zur Ermittlung wird die nach § 18 Absatz 3,Ziffer 1, 2, 3, 5 und 6 ermittelte Grundstücksflächemit der Grundflächenzahl nach Absatz 3oder den Abflussbeiwerten nach Absatz 4 vervielfacht.Abweichend hiervon gilt bei Grundstücken,für die nach Bundesfernstraßengesetzoder Landesstraßengesetz die Nutzung als Verkehrsanlagefestgesetzt ist, die innerhalb derOrtsdurchfahrten liegende Verkehrsfläche.(3) Als Grundflächenzahl werden angesetzt:1. Soweit ein Bebauungsplan besteht, diedarin festgesetzte höchstzulässige Grundflächenzahl2. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstanddes § 33 BauGB erreicht, ist diesermaßgebend.3. Soweit kein Bebauungsplan besteht oderin einem Bebauungsplan keine Grundflächenzahlenfestgesetzt sind und die befestigbareGrundstücksfläche auch nichtaus anderen Festsetzungen des Bebauungsplanesermittelt werden kann, geltendie folgenden Werte:a) Kleinsiedlungsgebiete(§ 2 BauNVO) .................................. 0,2b) Wochendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatz-Gebiete(§ 10 BauNVO) ................................ 0,2c) Gewerbe- und Industriegebiete(§§ 8 u. 9 BauNVO) .......................... 0,8d) Sondergebiete (§ <strong>11</strong> BauNVO) ..... 0,8e) Kerngebiete (§ 7 BauNVO) ........... 1,0f) sonstige Baugebiete und nicht einerBaugebietsart zurechenbare Gebiete(sog. diffus bebaute Gebiete) ........... 0,4(4) Abweichend von Absatz 3 gelten für dienachstehenden Grundstücksnutzungen folgendeAbflussbeiwerte:1. Sportplatzanlagen(Hartplätze und Naturrasen)a) ohne Tribüne ................................ 0,1b) mit Tribüne .................................. 0,5Sportplatzanlagen (Kunstrasen)a) ohne Tribüne ................................ 0,7b) mit Tribüne .................................. 0,92. Freizeitanlagen, und Festplätzea) mit Grünanlagencharakter ........... 0,1c) mit umfangreichen baulichen Anlagenund Befestigungen (z.B. Pflasterung, Asphaltierung)..................................... 0,83. Friedhöfe .......................................... 0,14. Befestigte Stellplätze und Garagen ... 0,95. Gewerbliche und industrielle Lager- undAusstellungsflächenMit umfangreichen baulichen Anlagenund Befestigungen (z.B. Einkaufszentrenund großflächige Handelbetriebe) .... 0,86. Gärtnereien und Baumschulena) Freiflächen ................................... 0,1b) Gewächshausflächen ................... 0,87. Kasernen .......................................... 0,68. Bahnhofsgelände ............................. 0,89. Kleingärten ...................................... 0,<strong>11</strong>0. Freibäder .......................................... 0,2<strong>11</strong>. Verkehrsflächen ................................ 0,9(5) Bebaute und/oder befestigte und angeschlosseneFlächen außerhalb der tiefenmäßigenBegrenzung nach § 18 Absatz 3, Ziffer 4werden zusätzlich berücksichtigt.(6) Bei Grundstücken, die im Geltungsbereichvon Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB liegen,werden zur Ermittlung der befestigbarenGrundstücksfläche die Vorschriften entsprechendangewandt, wie sie bestehen füra) Grundstücke in Bebauungsplangebieten,wenn in der Satzung Bestimmungenüber das zulässige Nutzungsmaß getroffensind,b) die unbebauten Grundstücke, wenn dieSatzung keine Bestimmungen über daszulässige Nutzungsmaß enthält; Absatz 3<strong>Nr</strong>. 3 und Absatz 4 sind entsprechend anwendbar.(7) Ist die tatsächlich bebaute und befestigteund angeschlossene Fläche größer als die nachden vorstehenden Absätzen 2 bis 6 ermittelteGrundstücksfläche, so wird ein um 0,1 oder einMehrfaches davon erhöhter Wert in solcherHöhe angesetzt, dass die mit diesem Wert vervielfachteGrundstücksfläche mindestensebenso groß wie die tatsächlich bebaute,befestigte und angeschlossene Fläche ist.(8) Ist das Einleiten von Niederschlagswasserdurch die VGW teilweise ausgeschlossen worden,wird die Abflussfläche entsprechend verringert(9) Bei angeschlossenen Grundstücken im Außenbereich(§ 35 BauGB) wird die tatsächlich überbauteund befestigte Fläche zugrunde gelegt.(10) Ergeben sich bei der Ermittlung der beitragspflichtigenFläche Bruchzahlen, werdendiese auf ganze Zahlen abgerundet.§ 20 - Entstehung des Entgeltanspruches,Festsetzung(1) Der Entgeltanspruch entsteht dem Grundenach, sobald die Einrichtung oder Anlage <strong>vom</strong>Entgeltschuldner in Anspruch genommenwird. Er wird durch Rechnung festgesetzt.(2) Das Entgelt kann für Abwassersammelleitungen(Straßenkanalisation), für die Grundstücksanschlüsse(Hausanschlüsse) und für dieübrigen Anlagen (Kläranlage etc.) gesondertfestgesetzt werden.§ 21 - AblösungVor Entstehung des Entgeltanspruches kann dieAblösung des einmaligen Entgeltes vereinbartwerden. Der zum Zeitpunkt der Ablösung geltendeEntgeltsatz wird der Ablösung zugrundegelegt.§ 22 - EntgeltschuldnerEntgeltschuldner ist, wer im Zeitpunkt derRechnungsstellung Eigentümer oder dinglichNutzungsberechtigter des Grundstückes ist.


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz <strong>11</strong>Mehrere Entgeltschuldner sind Gesamtschuldner.Bei Wohnungs- und Teileigentümer sinddie einzelnen Wohnungs- und Teileigentümerentsprechend ihrem Miteigentumsanteil Entgeltschuldner.§ 23 - Heranziehung und Fälligkeit(1) Die einmaligen Entgelte werden durchRechnung festgesetzt. Soweit in der jeweiligenRechnung kein anderer Termin festgelegt ist, istdas einmalige Entgelt (Baukostenzuschuss)einen Monat nach Zugang der Rechnung fällig.(2) Einwendungen gegen Rechnungen undAbschlagsrechnungen müssen innerhalb vonsechs Monaten nach Zugang der Rechnungoder Abschlagsrechnung geltend gemachtwerden. Andernfalls gilt die Rechnung oderAbschlagsrechnung als genehmigt.§ 24 - Billigkeitsmaßnahmen undZahlungsverzug(1) Auf schriftlichen Antrag des Entgeltpflichtigenkönnen die VGW für die Begleichung deseinmaligen Entgeltes eine Ratenzahlung oderStundung gegen Zinsen einräumen. DieGewährung der Ratenzahlung bzw. Stundungerfolgt nach den Grundsätzen des § 222 Abgabenordnung(AO), die Höhe und Berechnungder Zinsen erfolgt nach den Grundsätzen der§§ 231 ff AO.(2) Bei Zahlungsverzug finden die Vorschriftendes § 240 AO entsprechende Anwendung.3. Abschnitt: Laufende Entgelte§ 25 - Entgeltfähige Kosten(1) Die VGW erheben zur Abgeltung der investitionsabhängigenKosten (Abschreibungenund Zinsen), soweit diese nicht durch Erhebungeinmaliger Entgelte finanziert sind, sowiezur Abgeltung der übrigen Kosten der Einrichtungoder Anlage Gebühren.(2) Die Kostenermittlung erfolgt auf der Grundlageder Kosten der letzten 3 Jahre und der fürdie kommenden 3 Jahre zu erwartenden Kostenentwicklung.(3) Bei der Erhebung laufender Entgelte sindentgeltfähig:1. Kosten für Betrieb,Unterhaltung und Verwaltung2. Abschreibungen3. Zinsen4. Abwasserabgabe5. Steuern und6. sonstige Kosten.(4) Von den entgeltfähigen Kosten, die auf dasSchmutzwasser entfallen, werden 100 v. H. alsGebühr für Schmutzwasser und von den aufdas Niederschlagswasser entfallenden Kosten100 v. H. als Gebühr für das Niederschlagswassererhoben.(5) Soweit nach § 15 einmalige Entgelte für dasSchmutz- und Niederschlagswasser erhobenwurden, werden diese mit dem betriebsgewöhnlichen,durchschnittlichen Abschreibungssatzaufgelöst.§ 26 - Erhebung der Gebühren(1) Die VGW erheben jährliche Gebühren fürdie Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser(2) Bei leitungsgebunden entsorgten Grundstückenund teilweise leitungsgebunden entsorgtenGrundstücken (Kleinkläranlagen mitÜberlauf in die Kanalisation) wird eine Kanalgebühr(Schmutzwasser) inkl. der Abwasserabgabeerhoben.Bei nicht leitungsgebunden entsorgten Grundstücken(Kleinkläranlagen mit Überlauf inGewässer oder Versickerung in den Untergrund)wird für das Einsammeln, die Abfuhrund Beseitigung des Fäkalschlammes eine Kanalgebühr(Fäkalschlammgebühr) sowie dieAbwasserabgabe erhoben.Bei nicht leitungsgebunden entsorgten Grundstücken(geschlossene Abwassergruben) wirdfür das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigungdes Schmutzwassers aus geschlossenenGruben eine Gebühr als Kostenersatz in Höheder tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglicheiner Verwaltungsgebühr je Ausfuhr sowie dieAbwasserabgabe erhoben.Für die Einleitung von Niederschlagswasserwird eine Gebühr erhoben.(3) Die Gebührensätze sind im gesamten Entsorgungsgebieteinheitlich.(4) Einwände gegen die Richtigkeit von Rechnungensind zur Geltendmachung einesZurückbehaltungsrechts, zur Minderung oderzur Aufrechnung mit einer Gegenforderungausgeschlossen.§ 27 - Gegenstand der GebührenpflichtDer Gebührenpflicht unterliegen alle Grundstücke,die an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtungangeschlossen sind oder ihrAbwasser auf sonstige Weise (mittelbar) in dasAbwassernetz einleiten, sowie die Grundstücke,deren Abwasser nicht oder nur teilweiseleitungsgebunden durch den Einrichtungsträgerentsorgt wird.Dies gilt nicht für Grundstücke, für die nachBundesfernstraßengesetz oder Landesstraßengesetzdie Nutzung als Verkehrsanlage festgesetztist, soweit für diese Grundstücke kostendeckendeEntgelte an den Einrichtungsträgerentrichtet werden und diese Verpflichtung vertraglichabgesichert ist.§ 28 - Gebührenmaßstabfür die Schmutzwasserbeseitigung(1) Die Bemessung der Schmutzwassergebührerfolgt nach einer Grundgebühr je Wasserzählerund nach der Schmutzwassermenge, die indie öffentliche Abwasseranlage gelangt.Berechnungseinheit für die Berechnung derGrundgebühr ist die Größe des eingebautenWasserzählers. Berechnungseinheit für den verbrauchsabhängigenGebührensatz (Kanalgebühr)ist ein Kubikmeter Schmutzwasser.(2) Als in die öffentliche Abwasseranlagegelangt gelten1. die <strong>vom</strong> Grundstück aus öffentlichenoder privaten Wasserversorgungsanlagenzugeführte und durch Wasserzähler ermittelteWassermenge,2. die auf dem Grundstück gewonneneWassermenge und3. die tatsächlich eingeleitete Wassermenge,soweit diese sich nicht aus Wassernach den <strong>Nr</strong>. 1 und 2 zusammensetzt.Die in <strong>Nr</strong>. 2 und 3 genannten Wasser- undSchmutzwassermengen sind durch privategeeichte Wasserzähler oder Abwassermesser zumessen und den VGW für den abgelaufenenBemessungszeitraum innerhalb des folgendenMonats nachzuweisen.Die Wasserzähler oder Abwassermesser müssenden Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.Soweit die VGW auf solche Messeinrichtungenverzichtet, kann sie als Nachweis überdie Wassermengen nachprüfbare Unterlagen(Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen),die eine zuverlässige Schätzung derWasser- oder Schmutzwassermenge ermöglichen,verlangen.(3) Hat ein Wasserzähler oder ein Abwassermessernicht richtig oder überhaupt nichtangezeigt, so wird die Wasser- oder Schmutzwassermengevon den VGW geschätzt. Dabeiist grundsätzlich der Verbrauch bzw. die Einleitungsmengeder letzten drei Jahre unter Beachtungder begründeten Angaben des Gebührenschuldnerszu Grunde zu legen.(4) Soweit Wassermengen nach Absatz 2 nichteiner öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagezugeführt werden, bleiben sie bei der Bemessungder Gebühren unberücksichtigt, wennder Gebührenschuldner dies bis zum 31. Oktoberdes folgenden Jahres beantragt und dienicht zugeführte Wassermenge nachweist. Fürden Nachweis gelten Absatz 2 Sätze 3 bis 4sinngemäß.§ 29 - Gewichtung von Schmutzwasser(1) Das eingeleitete Schmutzwasser wirdgewichtet, wenn es im Verschmutzungsgrad<strong>vom</strong> häuslichen Schmutzwasser abweicht.Die Befrachtung des Schmutzwassers wirddurch eine qualifizierte Stichprobe oder 2-hMischprobe nachDIN 38409 H 41/42 - für Chemischen Sauerstoffbedarf(CSB)DIN 38409 H 51 - für Biochemischen Sauerstoffbedarfin 5 Tagen (BSB5),DIN 38405 D <strong>11</strong> - für PhosphatDIN 38409 H 34 - für Stickstoff ermittelt.Die Untersuchung zur Befrachtung desSchmutzwassers wird von den VGW durch dieEntnahme von bis zu 6 Proben pro Veranla-gungszeitraum vorgenommen. Die VGW entscheidenim Einzelfall darüber, ob qualifizierteStichproben oder 2-h Mischproben entnommenwerden. Der Ermittlung ist mindestenseine qualifizierte Stichprobe oder 2-h Mischprobepro Halbjahr zugrunde zu legen. Dabeigilt das arithmetische Mittel aller im Erhebungszeitraumvorgenommenen Messungen.(2) Der Verschmutzungsgrad des Schmutzwasserswird im Verhältnis zum häuslichenSchmutzwasser festgestellt. Für häuslichesSchmutzwasser gelten für eine Menge von 150l je Einwohner und Tag - auf eine Stelle hinterdem Komma abgerundet - folgende Werte:CSB 700 mg/lBSB5 350 mg/lPges 15 mg/lStickstoff 60 mg/l.Bei Messergebnissen bis zum Doppelten dieserWerte erfolgt keine Gewichtung hinsichtlich derVerschmutzung. Überschreiten die gemessenenWerte das Doppelte der Werte für häuslichesSchmutzwasser, werden die gemessenen Ergebnissedurch die Werte nach Satz 1 geteilt. Für dasVerhältnis CSB/BSB5 ist der jeweils höchste ermittelteWert maßgeblich. Die sich ergebendenWerte bilden auf eine Stelle nach dem Kommaauf- oder abgerundet den Verschmutzungsfaktor.(3) Für die Gewichtung von Schmutzwasserwird festgestellt, wie hoch der jeweilige Anteil,gerundet auf volle 5 %, an den Kosten derSchmutzwasserbeseitigung ist für1. die biologische und chemische Reinigungdes Schmutzwassers und die Abwasserabgabefür Schmutzwasser,2. die Schmutzwasserbeseitigung im Übrigen.(4) Der sich nach Absatz 3 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 ergebendeVomhundertsatz wird mit dem Verschmutzungsfaktorvervielfacht. Die Summe ausdem nach Absatz 3 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 2 ermittelten Vomhundertsatzund den nach Satz 1 ermitteltenVomhundertsatz ergibt den Vomhundertsatz,mit dem die tatsächliche Schmutzwassermengebei der Gebührenberechnung anzusetzen ist.(5) Führen Messungen und Untersuchungen,deren Ursachen der Gebührenschuldner veranlassthat, zu einem höheren Verschmutzungsfaktorals dem bis dahin zugrunde gelegten,trägt der Gebührenschuldner die hierdurchentstehenden Kosten.(6) Der Gebührenschuldner kann auf seine Kostendurch Gutachten eines amtlich anerkanntenSachverständigen nachweisen, dass für ihnein geringerer Verschmutzungsfaktor anzusetzenist. Der Gebührenschuldner hat die VGWvor der Einholung eines Gutachtens schriftlichzu benachrichtigen. Sie können verlangen,dass die Messungen und Untersuchungenregelmäßig wiederholt und ihnen die Ergebnissevorgelegt werden.§ 30 - Gebührenmaßstabfür die Niederschlagswasserbeseitigung(1) Die Bemessung der Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigungerfolgt bei angeschlossenenGrundstücken nach der nach denAbsätzen 2 bis 4 ermittelten Grundstücksfläche.(2) Zur Ermittlung wird die nach § 18 Absatz 3,Ziffer 1,2,3,5 und 6 ermittelte Grundstücksflächemit der Grundflächenzahl nach § 19 Absatz3 oder den Abflussbeiwerten nach § 19 Absatz 4vervielfacht. Abweichend hiervon gilt beiGrundstücken, für die nach Bundesfernstraßengesetzoder Landesstraßengesetz die Nutzungals Verkehrsanlage festgesetzt ist, die innerhalbder Ortsdurchfahrten liegende Verkehrsfläche.(3) Die Vorschriften des § 19 Absätze 5 bis 9sind auch für die Bemessung der Niederschlagswassergebühranzuwenden.(4) Ist die auf Dauer tatsächlich angeschlosseneFläche geringer als die nach den vorstehendenAbsätzen ermittelte Fläche, wird auf Antrag desGebührenschuldners eine Ermäßigung gewährt.Diese richtet sich nach der Größe der Fläche(z.B. Dachflächen, Terrassen, Hofbefestigungen),die auf Dauer nicht angeschlossenen ist.§ 31 - Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhrund Beseitigung von Fäkalschlamm ausKleinkläranlagen und Schmutzwasser ausgeschlossenen Gruben(1) Für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigungvon Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen


12 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013mit Überlauf in Gewässer oder Versickerung inden Untergrund erheben die VGW eine Gebührje Kubikmeter bezogener Frischwassermenge.Diese entspricht der Kanalgebühr nach denVorschriften der §§ 25 bis 29 AEB.(2) Für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigungvon Schmutzwasser aus geschlossenenGruben erheben die VGW eine Gebühr je Kubikmeterabgefahrener und beseitigter Menge inHöhe der tatsächlich entstandenen Kostenzuzüglich einer Verwaltungsgebühr je Abfuhr.§ 32 - Entstehung des Gebührenanspruchs(1) Der Gebührenanspruch entsteht demGrunde nach mit Ablauf des 31. Dezember fürdas abgelaufene Jahr. Er wird durch Rechnungfestgesetzt.(2) Bei nicht leitungsgebundener Entsorgungnach § 26 entsteht der Gebührenanspruchdem Grunde nach mit Abfuhr des Fäkalschlammesoder des Schmutzwassers. Er wird durchRechnung festgesetzt.(3) Wechselt der Gebührenschuldner währenddes Jahres, entsteht der Anspruch damit fürden abgelaufenen Teil des Jahres. Dabei wirddie Grundgebühr nach Monaten, die dem bisherigenund dem neuen Gebührenschuldnerzuzurechnen sind aufgeteilt. Der Monat, indem der Wechsel erfolgt, wird dem neuenGebührenschuldner zugerechnet. Die verbrauchsbezogeneKanalgebühr wird anhanddes Zählerstandes zum Zeitpunkt des Wechselsaufgeteilt. Der Zählerstand zum Zeitpunkt desWechsels ist den VGW zu melden. Ist der Zählerstanddes Wechsels nicht bekannt, erfolgtdie Aufteilung nach der Zahl der Tage, die derbisherige und der neue Gebührenschuldner dieWasserversorgungsanlage benutzen konnten.Bis zur Anzeige des Wechsels und der Angabeder für die Abrechnung erforderlichen Datensind der bisherige und der neue GebührenschuldnerGesamtschuldner.§ 33 - Vorausleistungen(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes könnenvon den VGW Vorausleistungen auf die Gebührenverlangt werden. Die Höhe richtet sich nachder Gebührenschuld des Vorjahres oder demvoraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr.(2) Vorausleistungen werden mit je einem Vierteldes Betrages nach Absatz 1 Satz 2 am 15.Februar, 15. Mai, 15. August und 15. Novembererhoben.§ 34 - Gebührenschuldner(1) Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümerund dinglich Nutzungsberechtigten.(2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind dieeinzelnen Wohnungs- und Teileigentümer entsprechendihrem Miteigentumsanteil Gebührenschuldner.(3) Miteigentümer oder mehrere aus gleichemGrunde Berechtigte sind Gesamtschuldner.§ 35 - Heranziehung, Fälligkeiten,Billigkeitsmaßnahmen und Zahlungsverzug(1) Die Gebühren werden durch schriftlicheRechnung festgesetzt und, sofern dabei keinanderer Zeitpunkt festgesetzt wird, einenMonat nach Zugang der Rechnung fällig. § 33Absatz 2 bleibt unberührt.(2) Für Billigkeitsmaßnahmen und bei Zahlungsverzuggilt § 24 sinngemäß.(3) Einwendungen gegen Rechnungen undAbschlagsrechnungen müssen innerhalb vonzwei Monaten nach Zugang der Rechnungoder Abschlagsrechnung geltend gemachtwerden. Andernfalls gilt die Rechnung oderAbschlagsrechnung als genehmigt.4. Abschnitt: Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsseund Gebühren für die Vornahmevon Abwasseruntersuchungen undGenehmigungen zum Anschluss, zum Einleitenvon Abwasser sowie für die Abnahmeder Grundstücksentwässerungsanlage§ 36 - Aufwendungsersatzfür Grundstücksanschlüsse(1) Die Aufwendungen für die erstmalige Herstellungund den Ausbau (Erneuerung, Umbauoder Verbesserung) von Grundstücksanschlussleitungen,soweit sie innerhalb des öffentlichenVerkehrsraumes liegen, sind nach Durchschnittssätzenals einmalige Entgelte zu erstatten.Das gilt auch für den von den VGW hergestelltenTeil der Anschlussleitung auf demGrundstück des Anschlussnehmers einschließlichder ersten Reinigungsöffnung.(2) Die Aufwendungen für die Herstellung undden Ausbau (Erneuerung, Umbau oder Verbesserung)zusätzlicher Grundstücksanschlussleitungen,soweit sie innerhalb des öffentlichenVerkehrsraumes verlegt werden, sind in der tatsächlichentstandenen Höhe zu erstatten.Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Werden diezusätzlichen Grundstücksanschlussleitungen imZuge der erstmaligen Herstellung oder des Ausbausder Abwassersammelleitung errichtet, giltfür deren Abrechnung Absatz 1 entsprechend.(3) Die Aufwendungen für die Herstellung vonGrundstücksanschlussleitungen, im öffentlichenVerkehrsraum, für durch Teilung oder Neuordnungnachträglich entstandene Grundstückesind in der tatsächlich entstandenen Höhe zuerstatten. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.(4) Aufwendungen für Änderungs- und Unterhaltungsmaßnahmenan Grundstücksanschlüssen,die von dem Grundstückseigentümer, den dinglichNutzungsberechtigten oder dem auf demGrundstück Gewerbetreibenden verursacht wurden,sind in der tatsächlich entstandenen Höhezu erstatten. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.(5) Die Ansprüche entstehen dem Grunde nachmit Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme derGrundstücksanschlussleitungen. Sie werdendurch Rechnung festgesetzt. Erstattungspflichtigist, wer bei der Rechnungsstellung Eigentümeroder dinglich Nutzungsberechtigter desGrundstückes ist. In den Fällen der Absätze 2und 3 ist erstattungspflichtig der Besteller, mitdem vor Durchführung der Herstellungsarbeitenein Vertrag zu schließen ist.(6) Werden über einen Anschlusskanal mehrereGrundstücke entsorgt, so sind die Kosten von denErstattungspflichtigen anteilig zu tragen. Als Verteilungsmaßstabgilt die Anzahl der Wohneinheiten,bei unbilligen Ergebnissen die Grundstücksfläche.(7) Vor Durchführung der Maßnahme kanneine Abschlagszahlung bis zur Höhe dergeschätzten Baukosten verlangt werden.§ 37 - Aufwendungsersatzfür Abwasseruntersuchungen(1) Die VGW können für die Vornahme vonAbwasseruntersuchungen nach § 6 der AllgemeinenEntwässerungsatzung der VerbandsgemeindeLinz am Rhein Aufwendungsersatz vonden Eigentümern und dinglich Nutzungsberechtigtender Grundstücke verlangen, auf denengewerbliche oder sonstige Abwässer anfallen,deren Inhaltsstoffe bei Einleitung in das Abwassernetzdie Besorgnis einer Gefährdung rechtfertigen.Soweit den VGW für nach § 53 Absatz 3LWG von der Abwasserbeseitigungspflichtbefreite Anlagen die Pflicht zur Überwachungauferlegt wird, können diese von den Nutzungsberechtigtendes Grundstückes Ersatz für diehierdurch bedingten Aufwendungen verlangen.(2) Der Aufwendungsersatz bemisst sich nachden Kosten, die den VGW für die Abwasseruntersuchung-insbesondere durch die InanspruchnahmeDritter - entstehen.(3) Werden Abwasseruntersuchungen durchMieter oder Pächter verursacht, so sind dieseneben den Grundstückseigentümern und dinglichNutzungsberechtigten Schuldner des Aufwendungsersatzes.(4) Der Aufwendungsersatz wird durch Rechnungfestgesetzt und einen Monat nach Übersendungder Rechnung fällig.5. Abschnitt: Abwasserabgabe§ 38 - Abwasserabgabe für Kleineinleiter(1) Die Abwasserabgabe für Einleiter, die wenigerals 8 cbm je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungenund ähnliches Schmutzwasserunmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrundeinleiten, erheben die VGW unmittelbarvon den Abgabeschuldnern.(2) Die Abgabe wird nach dem Frischwasserverbrauchberechnet.(3) Der Abgabenanspruch entsteht jeweils am31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Abgabenschuldendet mit Ablauf des Jahres, in demdie Einleitung entfällt und dies den VGWschriftlich mitgeteilt wird.(4) Abgabenschuldner ist, wer im BemessungszeitraumEigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigterdes Grundstücks ist. MehrereAbgabenschuldner sind Gesamtschuldner.(5) Die Abgabe ist am 15. Februar des folgendenJahres fällig, soweit nicht ein späterer Zeitpunktfestgesetzt wird.§ 39 - Abwasserabgabe für DirekteinleiterWird die Abwasserabgabe nicht unmittelbar festgesetztund wird die Verbandsgemeinde Linz amRhein insoweit abgabepflichtig, so wird dieseAbwasserabgabe in vollem Umfang <strong>vom</strong> Abwassereinleiterangefordert. Sie wird einen Monatnach Bekanntgabe der Anforderung fällig.6. Abschnitt: Inkrafttreten§ 40 - Inkrafttreten, Übergangsregelung,Gerichtstand(1) Diese AEB tritt am 01.04.2013 in Kraft.(2) Gleichzeitig tritt die AEB <strong>vom</strong> 01.01.2007 inder Fassung der 1. Änderung <strong>vom</strong> 01.10.2010außer Kraft.(3) Soweit Entgeltansprüche nach den auf Grundvon Absatz 2 aufgehobenen AEB entstandensind, gelten die bisherigen Regelungen weiter.(4) Gerichtstand bei Streitigkeiten zwischenden Vertragspartnern ist das für die VGW sachlichund örtlich zuständige Gericht.(5) Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil derAEB. Die AEB werden öffentlich bekanntgemacht. Sie gelten damit als zugegangen undwerden Bestandteil des Vertrages.<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong> Linz am RheinLinz am Rhein, 01.03.2013Hans-Günter Fischer, BürgermeisterAnlage 1Funktionsbezogene Aufteilung von Kostenund AufwendungenBei der Aufteilung von Investitionsaufwendungenund investitionsabhängigen Kosten von imMischsystem betriebenen Einrichtungsteilen (§14 Absatz 2 AEB) werden folgende Vomhundertsätzezugrunde gelegt:Kostenstelle Schmutzwasser Niederschlagswasser1. biologischer Teil der Klär-100 v. H. 0 v. H.Anlage einschließlichSchlammfang2. mechanischer, hydraulich50 v. H. 50 v. H.Bemessener Teil derKläranlage3. Regenklärbecken und0 v. H. 100 v. H.Regenentlastungsbauwerke4. Verbindungssammler50 v. H. 50 v. H.(doppelter Trockenwetterab-Fluss zzgl. Fremdwasser)5. andere Leitungen40 v. H. 60 v. HFlächenkanalisation)6. Pumpanlangen Je nach Zuordnung sind dieVomhundertsätze deshydraulischen Teils derKläranlage oder derentsprechenden LeitungenmaßgebendJe nach Zuordnung sind dieVomhundertsätze desHydraulischen Teils derKläranlage oder derEntsprechenden LeitungenMaßgebend7. Hausanschlüsse 55 v. H. 45 v. H.


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 13Anlage 2: Darstellung der Entwässerungsbereiche zu § 17 Absatz 1 AEBDie von den Kostenstellen nach Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis3 nicht erfassten sonstigen Investitionsaufwendungenund investitionsabhängigen Kosten derKläranlage, insbesondere für Grundstücke (einschließlichErwerbskosten), Außenanlagen,Betriebs- und Wohngebäude, Energieversorgung,Planung und Bauleitung sind im Verhältnisder Investitionsaufwendungen für die Kostenstellennach Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 auf diese oderals selbständige Kostenstellen auf Schmutz- undNiederschlagswasser aufzuteilen.Der Anteil der Entwässerung von öffentlichenVerkehrsanlagen an den Investitionsaufwendungenund den investitionsabhängigen Kostenwird mit 35 v.H. der Aufwendungen undKosten für die Niederschlagswasserbeseitigungangesetzt. Soweit Abweichungen in Einzelfällendie Erheblichkeitsgrenze überschreiten, kanndie Aufteilung nach Wassermengen angezeigtsein.Vermietung des Bürgerhausesund der gemeindlichenGrillhütte in DattenbergVermietung durch den gemeindlichen BauhofDieter Schmitz...................Tel. 0174/9629315Bernd Birrenbach...............Tel. 0174/9629317Montag bis Freitag ....von 08.00 bis 12.00 Uhrund Montag bisDonnerstag................von 13.00 bis 16.00 UhrAnlage 3: Tabelle der EinwohnergleichwerteLfd. Art der Grundstücksnutzung Schmutzwasserbeseitigung<strong>Nr</strong>.Soweit keine Einwohner-Gleichwerte angegebensind, jeEinwohnergleichwertanzusetzen:1. Beherbergungsstätten einschl. Hotels, Wohnheime undje BettInternaten2. Camping- und Zeltplätze je Personen derHöchstbelegungszahl3. Jugendherbergen je Bett4. Krankenanstalten, Sanatorien, Kuranstalten, Alten- undje BettPflegeheime5. Gaststätten- und Restaurationsbetriebe je 2 Sitzplätze6. Versammlungsstätten (Theater, Konzerthaus,je 10 SitzplätzeBürgerhaus, Vortragssaal, Schulaula, Kino,Mehrzweckhalle, Vereins- und Clubgebäude7. Kirchen 4 EGW8. Sportplätze mit Sanitäreinrichtungen: je125 m² Sportflächeohne Sanitäreinrichtungen: 4EGW9. Tennisplätze mit Sanitäreinrichtungen: 2EGW je Spielfeldohne Sanitäreinrichtungen: 4EGW10. Spiel- und Sporthallen, soweit sie nicht auch alsje 12,5 m² HallenflächeVersammlungsstätten dienen<strong>11</strong>. Hallenbäder je 3,5 Kleiderablagen12. Besucherplätze bei Sportplätzen, Tennisplätzen, Spielundje 7 Sitz- oder StehplätzeSporthallen, sowie Hallenbäder13. Freibäder je 75 m² Grundstücksfläche14. Minigolfplätze 4 EGW15. Kegel- und Bowlingbahnen, soweit nicht in Gaststätten 4 EGW je Bahneinbezogen16. Bootshäuser und Bootsliegeplätze wie bei lfd. <strong>Nr</strong>. 617. Arbeitsstätten (Fabrik, Werkstatt, Büro, Geschäft, je 3 BetriebsangehörigePraxis usw. ohne Wohnungen auf dem gleichenGrundstück)18. Produktion/Betrieb in/von Gewerbe- undIndustriebetriebena) Laden und Geschäftb) Verbrauchsmärktec) im übrigen4 EGW4 EGWnach Einzelfestlegung,mindestens 4 EGW19. Schulen, Kindergärten je 10 Schüler/Kinder20. Friedhöfe 4 EGW21. Kleingärten 2 EGW je Kleingarten22. Landwirtschaftliche Betriebe bis 16 ha 4 EGW23. Landwirtschaftliche Betriebe über 16 ha 4 EGWLebensmittel-Haus-Servicefür Dattenberg, Wallen, Ginsterhahn,Hähnen und Heeg... der bequeme Einkauf von zu Hauseper Telefon .................................. 02644/5991Jahresabschlussder Ortsgemeinde DattenbergDer Jahresabschluss 2009 für die OrtsgemeindeDattenberg wurde in der Sitzung des Gemeinderatesentsprechend § <strong>11</strong>4 GemO am06.03.2013 festgestellt.Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 mitRechenschaftsbericht und Prüfbericht desRechnungsprüfungsausschusses liegt in derZeit <strong>vom</strong> 18.03. 2013 bis 28.03. 2013 bei der<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong> Linz am Rhein,Am Schoppbüchel 5, Zimmer 121, in 53545Linz am Rhein, während der Dienststundenöffentlich zur Einsichtnahme aus.Linz am Rhein, 07.03.2013<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am RheinHans-Günter Fischer, BürgermeisterSeniorennachmittagim Bürgerhaus in DattenbergAlle Seniorinnen und Senioren der OrtsgemeindeDattenberg sind zum Seniorennachmittagam Mittwoch, 13. März 2013, ab15.00 Uhr im Bürgerhaus in Dattenbergherzlich eingeladen.Programm: Norbert Lercher berichtet in Wortund Bild über seine Reise in die Antarktis.Helmut BretzVermietung des Bürgerhausesim Ortsteil KasbachEheleute Bäcker ...................Tel. 02644/80404Vermietung der Erler BerghütteHerr Rudi Sass....................Tel. 02644/809638


14 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/201327. Sitzung des GemeinderatesKasbach-Ohlenbergder Wahlzeit 2009 - 2014am 19. März 2013Am Dienstag, 19. März 2013, findet um 19.00Uhr in der Gaststätte Rott in Kasbach-Ohlenberg,Ortsteil Ohlenberg, Hauptstraße, die 27.Sitzung des Gemeinderates Kasbach-Ohlenbergder Wahlzeit 2009 - 2014 mit folgenderTagesordnung statt:Öffentliche Sitzung1. Einwohnerfragen gemäß § 16 ader Gemeindeordnung2. Genehmigung der Niederschrift über dieöffentliche Sitzung <strong>vom</strong> 8. Januar 20133. a) Feststellung des Jahresabschlusses 2009der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenbergb) Entscheidungüber die Entlastungserteilung4. Ausbaubeitragsrecht;hier: Stundungs- und Ratenzahlungsverfahrennach § 14 des Kommunalabgabengesetzes5. Bitte des Seniorenbeirates der VerbandsgemeindeLinz am Rhein um finanzielleUnterstützung durch die Ortsgemeinde6. Unterrichtung über den Verlauf der gemeinsamenEinwohnerversammlung derOrtsgemeinde Kasbach-Ohlenberg undder Verbandsgemeinde Linz am Rhein am12. März 2013 gemäß § 16 Abs. 4 derGemeindeordnung7. Mitteilungen der VerwaltungNichtöffentliche Sitzung1. Genehmigung der Niederschrift über dienichtöffentliche Sitzung <strong>vom</strong> 8. Januar 20132. Vertragsangelegenheit3. Auftragsvergabe4. und5. Grundstücksangelegenheiten6. Auftragsvergabe7. Bauvoranfrage8. Information9. Mitteilungen der VerwaltungDieter Sander, OrtsbürgermeisterVermietung des Bürgerhausesüber Herrn Peter SesterhennKreuzstraße 62, 53547 LeubsdorfTelefon .... 02644/8009133 / 0151/51834483Liebe Linzerinnen, liebe Linzer!Unsere schöne Altstadt ist ein Denkmalhistorischer Städtebaukunst. ZahlreicheFachwerk- und Bürgerhäuser aus fünfJahrhunderten, enge Gassen und malerischePlätze prägen unser unvergleichlichesStadtbild. Für uns Linzerinnen und Linzer ist unsere AltstadtHeimat. Für unsere Besucher ist unsere „Bunte Stadt“ seit jeher einesder beliebtesten Reiseziele am Rhein.Aber: Darauf lässt sich nicht ausruhen! Denn Stillstand ist Rückschritt.Auch an unserem schönen Linz gehen Entwicklungen wie in anderen Städtennicht vorbei. Diese Entwicklungen sind besetzt mit Begriffen wie: Leerstände,Verfallhistorischer Bausubstanz,Verschlechterung der Straßen und Plätzesowie vielen anderen damit verbundenen Begleiterscheinungen.Aus diesem Grund präsentieren Ihnen die Stadt und die Stadtentwicklungs-Gesellschaft Linz jetzt das 10-Jahres-Konzept „Linz gestalten – Leben inder Altstadt“. Dieses Konzept für die Gegenwart und Zukunft unserer„BuntenStadt“ zeigt Wege auf, wie wir uns zukunftsweisend positionieren können.Stadtarchiv Linz am RheinKlosterstraße................................ 02644-3222www.stadtarchiv.linz.deÖffnungszeiten: DienstagsVon...............................08.00 Uhr - 12.00 Uhrund von........................13.00 Uhr - 17.00 UhrLinz gestalten -Leben in der Altstadt10-Jahres-Programm für die Zukunftder Bunten Stadt - Appell an Bürgerinnenund BürgerLinz Unter dem Titel „Linz gestalten - Leben inder Altstadt“ präsentieren die Stadt und dieStadtentwicklungs- u. Touristikgesellschaft Linzam Rhein mbH ein 10-Jahres-Programm fürGegenwart und Zukunft der Bunten Stadt. DiesesKonzept wendet sich ausdrücklich an alleBürgerinnen und Bürger von Linz. Ziel ist es,gemeinsam mit möglichst vielen InteressentenPerspektiven für eine nachhaltige Positionierungder Stadt Linz nicht nur zu entwickeln,sondern auch umzusetzen. Die Auftaktveranstaltungfindet am Mittwoch, 20. März2013, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des HistorischenRathauses statt. Linz ist zwar schön undattraktiv für Besucher und Bürger, kann abernoch besser werden - so lautet die Kernbotschaftdes Konzeptes. Im Wesentlichen bestehtdas Programm aus nachfolgenden 10 Punkten:1. Stolz neu entwickeln, Kräfte bündeln,Netzwerk herstellen2. Vereinigung„Leben in der Altstadt“ gründen3. Um den Fortbestand jedes einzelnenGeschäfts muss gerungen werden4. Förderung der Sanierung von Wohnhäusernund Geschäften5. Wiederbelebung der Funktion Wohnen6. Sanierung der innerstädtischen Straßenund Plätze7. Attraktionen zur historischen Bedeutungvon Linz schaffen8. Mehr Bürgersinn aktivieren9. Rückbesinnung auf den Rhein als Herzstückder Stadtentwicklung10. Offener Punkt für ErgänzungenZur Umsetzung dieses 10-Punkte-Programmsist angedacht, zunächst Strukturen zu schaffen,durch die Maßnahmen wirkungsvoll gebündeltund kanalisiert werden können.Denn wie der Titel schon sagt, ist das Konzeptvon Stadt und Stadtentwicklungs-Gesellschaftdynamisch und langfristig angelegt.Grundvoraussetzung ist allerdings das ausreichendeInteresse Linzer Bürgerinnen und Bürger,sich für die Stadt Linz am Rhein auch selbsteinzubringen. Oder wie es Bürgermeister AdiBuchwald in seinem Einladungstext formuliert:„Machen Sie mit! Gestalten wir gemeinsam!Wir alle sind Linz!“ Flyer als pdf zum Download:www.linz.de/pdf/linz-gestalten.pdfAuftaktveranstaltung „Linz gestalten - Leben inder Altstadt“ Mittwoch, 20. März 2013, 19.00Uhr, Sitzungssaal, Historisches Rathaus.EINLADUNGAuch Sie sind gefragt, sich für Linz einzusetzen!So bitte ich Sie herzlich:Besuchen auch Sie unsere Auftaktveranstaltung„Linz gestalten – Leben in der Altstadt“am Mittwoch, 20. März 2013, um 19:00 Uhrim Sitzungssaal unseres historischen Rathauses.Was sich dahinter genau verbirgt, können Sie einer Broschüre entnehmen,die wir in der <strong>11</strong>. KW in Linz und am 20.3.2013 bei unserer AuftaktveranstaltungMachen Sie mit! Gestalten wir gemeinsam!Wir alle sind Linz!verteilen.Oder informieren Sie sich vorab per Donwload unter: Mit freundlichen Grüßenwww.linz.de/pdf/linz-gestalten.pdfIhrAdi Buchwald / Bürgermeister der Stadt Linz am RheinRechtsverordnungnach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalzüber die Freigabe von verkaufsoffenenSonntagen in der Stadt Linz am RheinAufgrund des § 10 des LadenöffnungsgesetzesRheinland-Pfalz (LadöffnG) <strong>vom</strong> 21.<strong>11</strong>.2006(GVBl. S. 351) wird für die Stadt Linz am Rheinfolgende Rechtsverordnung erlassen:§ 1Die Verkaufsstellen in der Stadt Linz am Rhein,ausgenommen in dem Stadtteil Roniger Hof,dürfen anlässlich· des „Altstadtfestes“ am 17.03.2013· der „Trödelmarktes“ am 26.05.2013· der „Trödelmarktes“ am <strong>11</strong>.08.2013· des „Kunsthandwerkermarktes“am 13.10.2013jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhrgeöffnet sein.§ 2(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und desArbeitzeitgesetzes <strong>vom</strong> 06. Juni 1994 (BGBl.1994 Teil I, S. <strong>11</strong>70) in der zurzeit geltendenFassung sind zu beachten.(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütterdürfen nicht beschäftigt werden.§ 3Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelleist verpflichtet, ein Verzeichnis mitNamen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauerder an den Sonn- oder Feiertagenbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerund über die diesen zum Ausgleich fürdie Beschäftigung an diesem Sonntag gewährteFreistellung zu führen.§ 4Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Absatz1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeitnach § 15 LadöffnG geahndet.Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbotfür Jugendliche können als Ordnungswidrigkeitnach § 58 Absatz 1 Ziffer 14des Jugendarbeitsschutzgesetzes <strong>vom</strong> 12. April1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965) in der zurzeitgeltenden Fassung geahndet werden.Die Beschäftigung werdender oder stillenderMütter kann nach § 21 Absatz 1 Ziffer 3 desMutterschutzgesetzes <strong>vom</strong> 20. Juni 2002(BGBl. 2002 Teil I, S. 2318) in der zurzeit geltendenFassung als Ordnungswidrigkeit verfolgtwerden.Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetzkönnen als Ordnungswidrigkeit nach § 22Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes <strong>vom</strong> 06. Juni1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. <strong>11</strong>70) in der zurzeitgeltenden Fassung geahndet werden.§ 5Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nachihrer Verkündung in Kraft.Linz am Rhein, den 05. März 2013<strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong> Linz am RheinFachbereich 4 - BürgerdiensteHans-Günter Fischer, BürgermeisterInformation über die Ergebnisseder 25. öffentlichen Sitzungdes Stadtrates Linz am Rheinder Wahlzeit 2009 - 2014am 30. Januar 2013 gemäß § 41Abs. 5 der Gemeindeordnung1. VorhabenbezogenerBebauungsplan „Kretzhaus I“,Zweite ÄnderungDie textlichen Festsetzungen und dieBegründung der zweiten Änderung desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes„Kretzhaus I“ waren <strong>vom</strong> 27. September2012 bis 29. Oktober 2012 zujedermanns Einsicht öffentlich ausgelegtworden. In der Bekanntmachungder Offenlage war darauf hingewiesenworden, dass in diesem Zeitraum Stellungnahmenunterbreitet werdenkonnten. Die Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange waren mitSchreiben <strong>vom</strong> 12. September 2012am Verfahren beteiligt worden.Nach Abwägung der während derOffenlage von zwei Trägern öffentlicherBelange vorgetragenen Stellung-


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 15nahmen beschloss der Stadtrat die zweiteÄnderung des Bebauungsplanes „Kretzhaus I“als Satzung, die im Mitteilungsblatt VerbandsgemeindeLinz <strong>Nr</strong>. 7/15 <strong>vom</strong> 13. Februar 2013öffentlich bekannt gemacht worden ist.2. Feststellung des Jahresabschlusses 2009der Stadt Linz am RheinEntscheidung über die EntlastungserteilungDer Stadtrat stellte den <strong>vom</strong> Rechnungsprüfungsausschussgeprüften Jahresabschluss2009 der Stadt Linz am Rhein fest. Des Weiterenbeschloss der Stadtrat dem Stadtbürgermeisterund den Beigeordneten, soweit sie denStadtbürgermeister vertreten haben, Entlastungzu erteilen. Soweit nach § 68 der Gemeindeordnungdie <strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>für die Ausführung des Haushaltsplanes derStadt Linz am Rhein zuständig ist, wurde auchdem Bürgermeister der VerbandsgemeindeLinz am Rhein, den Beigeordneten, soweit sieden Bürgermeister vertreten haben und dengemäß § 25 Abs. 4 der GemeindehaushaltsverordnungAnordnungsbefugnis erteiltenBediensteten der <strong>Verbandsgemeindeverwaltung</strong>Linz am Rhein Entlastung erteilt.3. Haushaltssatzung und Haushaltsplander Stadt Linz am Rheinfür das Haushaltsjahr 2013Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzungund den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr2013 in der vorgelegten Fassung. Im Ergebnishaushaltwerden die Gesamtbeträge derErträge auf 6.559.854,— EUR und der Aufwendungenauf 7.341.576,— EUR festgesetzt.Demnach ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von781.722,— EUR.Der Finanzhaushalt sieht Einzahlungen von6.513.820,— EUR sowie Auszahlungen von6.552.371,- EUR vor.Die im Haushaltsjahr 2013 geplanten Investitionenbetreffen überwiegend die Sanierung derGemeindestraßen mit rd. 1,3 Mio. Euro und desWeiteren den zweiten Bauabschnitt der Sanierungder Wege des Waldfriedhofs mit rd.215.000,— EUR sowie die Erneuerung der Wasserrutschedes Freibades mit rd. 100.000,— EUR.Des Weiteren sind in diesem Haushaltsjahr fürneue Projekte Anschubfinanzierungen vorgesehen.Dies sind Planungskosten für die Planungdes Geländes hinter dem Rathaus, die Neugestaltungder Rheinanlagen und die Erschließungeines neuen Baufeldes im Roniger Hof.Des Weiteren sind Mittel für die Installationeiner Photovoltaikanlage im Freibad, Beschaffungenfür den städtischen Bauhof und dieAnbringung von Fahrradschienen an den Treppenim Bahnhofsbereich veranschlagt.An Sanierungsmaßnahmen über die laufendeUnterhaltung hinaus sind in diesem HaushaltsjahrMaßnahmen am Rathaus, an den Stadttoren(Dachgauben) und für die Sanierung desDachs des Montessori-Kinderhauses eingeplant.Aus dem Vorjahr stehen noch Unterhaltungsmaßnahmenim Sportlerheim des Kaiserbergstadionsund im Freibad an.4. Antrag der SPD-Fraktion bzgl. des 10-Jahres-Programms„Leben in der Altstadt“Das von der SPD-Fraktion eingebrachte 10-Jahres-Programm„Leben in der Altstadt“ umfasstfolgende Punkte:1. Stolz neu entwickeln, Kräfte bündeln,Netzwerke herstellen2. Vereinigung „Leben in der Altstadt“ gründen3. Um den Fortbestand jedes einzelnen Geschäftsmuss gerungen werden4. Förderung der Sanierung von Wohnhäusernund Geschäften5. Wiederbelegung der Funktion Wohnen6. Sanierung der innerstädtischen Straßenund Plätze7. Attraktionen zur historischen Bedeutungvon Linz schaffen8. Noch mehr Bürgersinn aktivieren9. Rückbesinnung auf den Rhein als Herzstückder Stadtentwicklung10. Offener Punkt für ErgänzungenDer Stadtrat stimmte dem Programm zu. Essollen Gespräche darüber geführt werden, wiedie Bürgerinnen und Bürger für die Inhalte desProgramms gewonnen werden können undwie das Programm umgesetzt werden kann.5. Antrag der Fraktion GRUENE &LINKE bzgl. der energetischen Sanierungdes Dachgeschossesdes Montessori-KinderhausesEs wurde festgestellt, dass die notwendigenund derzeit möglichen Schritte zur energetischenSanierung des Dachgeschosses des Montessori-Kinderhausesbereits auf den Weggebracht worden sind.Der Antrag, dem Projekt oberste Durchführungsprioritäteinzuräumen, fand nicht dieZustimmung des Stadtrates.Vermietungder gemeindlichen Grillhüttein Ockenfels durch Karl-Ludwig Adelsbach,In der Mark 1Telefon ........................................ 02644/3<strong>11</strong>2E-mail ................ Ludwig.Adelsbach@online.deVermietung des Bürgerhausesüber Frau Walburga NehlertHauptstraße 64,53545 OckenfelsTelefon ...................................... 02644/80699Gemeindebüro im BürgerhausVerwaltungsangestellte Frau Over LinzerStraße 74,53562 St. KatharinenTelefon: ................................. 02645/9743705Fax: ......................................... 02645/973759E-Mail: ................. gemeinde@st-katharinen.deInternet: .......................www.St-Katharinen.deÖffnungszeiten:Montag und Mittwoch .... 09.30 bis <strong>11</strong>.00 UhrDienstag undDonnerstag...................... 17.00 bis 18.30 UhrVermietung des Bürgerhauseswährend der Öffnungszeiten des Gemeindebüros7. Sitzungdes Schulträgerausschussesdes Gemeinderates St. Katharinender Wahlzeit 2009 - 2014am 18. März 2013Am Montag, 18. März 2013, findet um 18.00Uhr im Vereinsraum des Bürgerhauses in St.Katharinen, Linzer Straße 74, die 7. Sitzung desSchulträgerausschusses des Gemeinderates St.Katharinen der Wahlzeit 2009 - 2014 mit folgenderTagesordnung statt:Öffentliche SitzungVerpflichtung von AusschussmitgliedernNichtöffentliche Sitzung1. Schulbuchausleihean der Grundschule St. Katharinen2. Betreuende Grundschule St. KatharinenMitteilungen und AnfragenWilli KnoppOrtsbürgermeisterSprechstundedes PolizeibezirksbeamtenDie Sprechstunde des Polizeibezirksbeamtender Verbandsgemeinde Linz/Rh., PHK EckhardHeck, findet jeden Montag in der Zeit von15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro desBürgerhauses, Linzer Straße 74, St. Katharinen,statt.Vorherige telefonische Terminvereinbarung istüber die Polizeiinspektion Linz/Rh.Tel.-<strong>Nr</strong>.: 02644/943-222, möglich.Gemeindebüro VettelschoßSekretariat Frau KurtenbachErlenweg 3, 53560 VettelschoßTelefon ...................................... 02645/99270Fax ............................................ 02645/99281E-Mail ..............................info@vettelschoss.deInternet .......................... www.vettelschoss.deÖffnungszeiten Gemeindebüro:Montag, Mittwoch-Freitag..10.00 bis 12.00 UhrDienstag.......................... 16.00 bis 18.00 UhrSprechstunde des Bürgermeisters:Dienstag.......................... 17.00 bis 19.00 UhrVermietung der Gemeindehäuserund der GrillhütteGemeindehaus „Willscheider Berg“„Erika Prangenberg,Poststraße 3................................. 02645/3164Gemeindehaus KalenbornGemeindebüro Vettelschoß,Erlenweg 3 ................................ 02645/99270GrillhütteGemeindebüro Vettelschoß,Erlenweg 3 ................................ 02645/99270„Forum“ am Blauen SeeGemeindebüro VettelschoßErlenweg 3 ................................ 02645/9927037. Sitzung des GemeinderatesVettelschoßder Wahlzeit 2009 - 2014am 20. März 2013Am Mittwoch, 20. März 2013, findet um19.30 Uhr im Ratssaal der Ortsgemeinde Vettelschoßin Vettelschoß, Erlenweg 3, die 37.Sitzung des Gemeinderates Vettelschoß derWahlzeit 2009 - 2014 mit folgender Tagesordnungstatt:1. Einwohnerfragen gemäß § 16 a der Gemeindeordnung2. Genehmigung der Niederschrift über dieöffentliche Sitzung <strong>vom</strong> 14. Februar 20133. Bebauungsplan „Hinter der Alten Schule“a) Abwägung der während der Beteiligungder Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1des Baugesetzbuches (BauGB) eingegangenenStellungnahmenb) Abwägung der während der Beteiligungder Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB sowie der Nachbargemeindennach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenenStellungnahmenc) Annahme der Planurkundeund des Textesd) Beschluss zur Offenlagegemäß § 3 Abs. 2 BauGB4. Bebauungsplan Gewerbegebiet„Im alten Hohn“a) Annahme der Planurkunde mit Textund Begründungb) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3Abs. 2 des Baugesetzbuches5. Vorbereitung der Baumaßnahmen 20136. Abschluss einer Vereinbarung mit der VerbandsgemeindeLinz am Rhein7. Antrag der SPD-Fraktion bzgl. der Deckelungder Kosten der Erweiterung der KindertagesstätteVettelschoß8. Entscheidung über die Annahme vonSpendenangeboten9. Mitteilungen und AnfragenNichtöffentliche Sitzung1. Genehmigung der Niederschrift über dienichtöffentliche Sitzung <strong>vom</strong> 14. Februar 20132. Finanzierungsangelegenheit3. Auftragsvergaben4. Grundstücksangelegenheiten5. Bauanträge6. Mitteilungen und AnfragenFalk SchneiderOrtsbürgermeister


16 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013THEMEN DER VERBANDSGEMEINDEEVS 2013Einkommens- undVerbrauchsstichprobe 2013 hat begonnenInteressierte Haushalte könnennoch teilnehmenSeit Beginn des Jahres läuft die EinkommensundVerbrauchsstichprobe 2013 (EVS 2013),eine freiwillige Erhebung der amtlichen Statistikbei Privathaushalten. Die Ergebnisse derEVS, die im Turnus von fünf Jahren stattfindet,stellen für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft wieauch für Bürgerinnen und Bürger eine wertvolleund unverzichtbare Informationsquelledar. „Die Bereitschaft zur Mitwirkung an dieserfreiwilligen Erhebung ist erfreulich hoch“,erklärt der Präsident des Statistischen LandesamtesRheinland-Pfalz, Jörg Berres. „Allerdingswäre zur Verbesserung der Datenqualität vorallem in einzelnen Teilgruppen eine noch größereTeilnehmerzahl wünschenswert.“ Dasgelte insbesondere für Haushalte von Selbstständigen,Arbeitern und Nichterwerbstätigen.Der Aufwand zahlt sich für die teilnehmendenHaushalte doppelt aus.Sie bekommen nicht nur einen besseren Überblicküber die eigenen Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n,sondern erhalten <strong>vom</strong> Statistischen Landesamtnach Abschluss der Erhebung aucheine finanzielle Anerkennung von mindestens80 Euro.Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistikist der Datenschutz auch hier umfassendgewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulichbehandelt und ausschließlich für statistischeZwecke verwendet.Die teilnehmenden Haushalte erhalten Fragebögenzu Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n, GeldundSachvermögen sowie zur Wohnsituationund zur Ausstattung mit langlebigen langlebigenKonsumgütern wie Auto, Fernseher oderSpülmaschinen. Zusätzlich führen sie dreiMonate lang ein Haushaltsbuch.Interessierte Haushalte können sich im Internetunter www.evs2013.de über die Erhebunginformieren und sich direkt online anmelden.Alternativ können sie sich auch telefonisch(kostenfrei unter 0800 387 2003), per E-Mail(haushaltserhebungen@statistik.rlp.de) oderschriftlich an das Statistische Landesamt, Sachgebiet231 - EVS, 56128 Bad Ems, wenden.KIRCHLICHE NACHRICHTENPfarreiengemeinschaft Linzhttp://www.pg-linz.deWir sind als Seelsorgeteamfür Sie da:Pastor Klemens Hombach(02644/2303, klemens.hombach@pg-linz.de)Kooperator PatrickRinghausen (patrick.ringhausen@pg-linz.de)Subsidiar Arno-Lutz Henkel(arno-lutz.henkel@pg-linz.de)Diakon Eberhard Roevenstrunk(02635/9254720, e.roevenstrunk@pg-linz.de)Gemeindereferentin Eva M. Dech(02645/97292<strong>11</strong>, eva-maria.dech@pg-linz.de)PfarrämterKatholisches Pfarramt St. Martin, LinzPfarrsekretärin: Katharina SchneiderAm Totenborn 5, 53545 LinzTel.: 02644/2303..................Fax: 02644/8847Mail: pfarramt.linz@pg-linz.deÖffnungszeiten:Dienstag bis Freitag: 9.00-12.00 Uhr,zusätzlich Dienstag und Donnerstag:14.00-16.00 UhrKatholisches Pfarramt St. Michael &St. Katharina, VettelschoßPfarrsekretärin: Beate RüddelMichaelstr. 12, 53560 VettelschoßTel.: 02645/2244 .................Fax: 02645/3291Mail: pfarrbuero-vettelschoss@pg-linz.deÖffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag:8.30-12.00 Uhrzusätzlich: Mittwoch: 15.00-17.00 UhrDas Pfarrbüro St. Katharinen, Am Sportplatz2, ist im Pfarrheim durch Frau Rüddel Dienstag9.00-<strong>11</strong>.00 Uhr geöffnet. Hier gilt die gleicheTelefon- und Faxnummer wie für Vettelschoss,ebenso die eMail-Adresse.Katholisches Pfarramt Hl. Schutzengel,DattenbergPfarrsekretärin: Katharina SchneiderKirchstr. 7, 53547 DattenbergTel.: 02644/2304 .............Fax: 02644/808239Mail: pfarramt.linz@pg-linz.de- Anzeige -Angebotegültig <strong>vom</strong>14.03.bis27.03.2013AngebotspreisesindAbholpreise!Öffnungszeiten: Freitag 14.00-17.00 Uhr,sonst über Pfarramt LinzKatholisches Pfarramt St. Nikolaus, OhlenbergPfarrsekretärin: Katharina SchneiderHauptstr. 43, 53547 Kasbach-OhlenbergTel.: 02644-7366 .............Fax: 02644/807033Mail: pfarramt.linz@pg-linz.deÖffnungszeiten: Mittwochs, 14.00-17.00 Uhr,sonst über Pfarramt LinzKatholische öffentliche Büchereien:Vettelschoß:Unten in der Kirche, Michaelstr. 10Öffnungszeiten: Sonntag: 10.45-12.00 Uhrund Donnerstag: 17.00-19.30 Uhrwww.buecherei-vettelschoss.deDattenberg:2. Obergeschoss des Gemeindezentrums,Kirchstr. 7:Öffnungszeiten: Montag von 15.00-16.00 Uhr- außer in den FerienLinz:Im Untergeschoss der MarienkircheÖffnungszeiten: Mittwoch und Freitag:15.00-17.00 UhrWeitere Informationen erhalten Sie in denPfarrbüros oder entnehmen Sie bitte aus demaktuellen Pfarrbrief.Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde LinzSonntag, 17.3., 10:00 Uhr Gottesdienst in BadHönningen (Pfr. Schwaegermann); <strong>11</strong>:00 UhrFamiliengottesdienst in Unkel (Pfr. Busch) -Eine-Welt-VerkaufMontag, 18.3., 16:00 Uhr Krabbelgottesdienstin Bad Hönningen (Pfrin Brodd-Laengner);16-18 Uhr Bücherei in Bad Hönningen; 19:00Uhr Singkreis in LinzDienstag, 19.3., 10:00 Uhr Gottesdienst imAltenheim St. Elisabeth in Bad Hönningen(Pfrin Brodd-Laengner)16-18 Uhr Konfirmandenunterricht 1.+3.Dienstag; 16-18 Uhr Katechumenenunterricht2.+4. DienstagMittwoch, 20.3., 16-18 Uhr Bücherei in BadHönningen; 16:00 Uhr Posaunenchoranfänger(Gruppe I); 17:00 Uhr Posaunenchoranfänger(Gruppe II); 18:15 Uhr Posaunenchor; 19:50Uhr Posaunenchor (Anfängergruppe fürErwachsene); 18:30 Uhr Freundeskreis fürSuchtkranke in LinzDonnerstag, 21.3., 09:00 Uhr ök. Frauenfrühstückin Rheinbrohl; 10:00 Uhr Gottesdienst imAltenheim St. Antonius in Linz (Pfrin Brodd-Laengner); 19:30 Uhr ök. Taizé-Gebet in St.Martin, Linz; 20:00 Uhr Abendtreff für Frauen:„PowerPoint Präsentation über eine Reise zu ev.Gemeinden im ehemaligen Ostpreußen “Ansprechpartner im Pfarrbezirk Linz/Bad Hönningen:Pfarrer Christoph Schwaegermann:02635-2375Kinder- und Jugendarbeit: JugendreferentChristian Zierold, Tel. 0177-7647026Kinder- und Jugendarbeit: Jugendreferent VolkerSilter, Tel. 0178-6519510Singkreis Linz: Svetlana Winnekes,Tel. 02638-94200Posaunenchor: Ursula Höfer, Tel. 02644-2258Bücherei Bad Hönningen, A. Tullius,Tel. 02635-920140Öffnungszeiten: Mo+Mi 16-18 Uhr,Hauptstr. 52Internet: www.trinitatis-linz.dewww.trinitatis-badhoenningen.deEmail: trinitatis-linz@online.deEv. KirchengemeindeNeustadt-VettelschoßPfarrer: Bernd PetersGemeindebüro Vettelschoß,Willscheider Weg 19,Montag bis Donnerstag 9:00Uhr bis <strong>11</strong>:00 Uhr, Telefon02645/2226eMail:info@ev-kg.deHomepage: www.ev-kg.deKurzfristige Änderungen finden Sie auf unsererHomepageFür die Woche <strong>vom</strong> 13.03 bis 20.03.2013Mittwoch, den 13.03.13, Seniorenkreis: um14:30 Uhr in Neustadt/Ev. Gemeindezentrum -Getränkeverlag Karl KleinDie <strong>Nr</strong>.1 im Getränke-HeimserviceGekühlte Getränke vorrätig. Auf Bestellung auch in größeren Mengen.20 x 0,5 l+ 3,10 € Pfd1 l = 1,18 €Wir freuen uns,von Ihnen zu hören:20 x 0,5 l+ 3,10 € Pfd1 l = 1,50 €Hefe, Kristall,Dunkel€<strong>11</strong>,79 €14,9910 x 0,5 l+ 2,40 € Pfd1 l = 1,00 €€4,99Spudel, StillGetränkeverlag Karl Klein, Inh. Kornelia Sieberz, Rheinallee 2, 53579 ErpelTelefon: (0 26 44) 60 38 88/2452, Fax (0 26 44) 60 38 8912 x 1,0 l+ 3,30 € Pfd1 l = 0,32 €€3,79


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 17Abschied und Neuanfang. Ökumenischer Frauenkreis:um 16:00 Uhr Abfahrt Vettelschoß/Ev.Gemeindehaus - Contra Kreis Bonn „OmmaSuperstar“ u. a. Mit Gritt BöttcherKindergruppe: von 15:00-16:30 Uhr in St.Katharinen/Kath. PfarrheimOffener Jugendtreff: von 18:30-20:00 Uhr inNeustadt/Ev. GemeindezentrumGospelchor: um 20:00 Uhr in Vettelschoß/JohanneskircheDonnerstag, den 14.03.13, Hausbibelkreis: um16:00 Uhr in Neustadt/Ort n. Vereinbarung -Gespräche über biblische Texte Info; Fr. Blumenstein- 02683/2448AUS VEREINEN UND VERBÄNDENGitarrengruppe-Anfänger: 19:00-20:00 Uhr inVettelschoß/Ev. GemeindehausFreitag, den 15.03.13,Kindergruppe: von 12:00-16:00 Uhr in Vettelschoß/Ev.GemeindehausKinderchor: von 16:00 Uhr bis 16:45 Uhr inVettelschoß/JohanneskircheSamstag, den 16.03.13, Kreativgottesdienstder Konfirmanden und Konfirmandinnen: um09:30 Uhr in Vettelschoß/JohanneskircheSonntag, den 17.03.13, Kreativgottesdienstder Konfirmanden und Konfirmandinnen: um<strong>11</strong>:00 Uhr in Neustadt/ChristuskircheMontag, den 18.03.13 Kindertreff in Kooperationmit der Grundschule in Windhagen: von12:00 - 15:00 UhrOffener Jugendtreff: von 17:00-20:00 Uhr in St.Katharinen/unter der SporthalleDienstag, den 19.03.13 Offener Jugendtreff: von18:30-20:00 Uhr in Neustadt/Ev. Gemeindezentrum.Bibel-Gesprächskreis: um 20:00 Uhr in Vettelschoß/Ev.Gemeindehaus - mit Pfarrer PetersWährend der Osterferien (20.03. bis 29.03.2013)keine Kindergruppen und JugendtreffsMittwoch, den 20.03.13, Seniorenkreis: um15:00 Uhr in Vettelschoß/Ev. Gemeindehaus -„Spiel mal wieder“TC Blau-Weiß St. Katharinenzu Gast beim Sportbund Rheinland-Pfalz231 rheinland-pfälzische Spitzensportler wurdenam 22. Februar in Stromberg <strong>vom</strong> LandesportbundRheinland-Pfalz für ihre Leistungenim Jahre 2012 geehrt. „Sie haben in ihrer SportartGroßes geleistet und unser Land erstklassigvertreten“ lobte LSB-Chefin Karin Augustin dieAthleten, die bei Olympischen und ParalympischenSpielen, Welt-, Europa- und deutschenMeisterschaften Medaillen geholt oder erstePlätze belegt hatten. Hierzu eingeladen warenauch die Tänzerinnen und Tänzer des TC Blau-Weiß St. Katharinen, die im vergangenen Jahrunter der Leitung von Trainer Martin Hausenihre Titel, Deutscher Meister, Europameisterund DVG-Masters-Cup Sieger erfolgreich verteidigthaben. Voller Stolz wurde jedem Tänzereine namentliche Urkunde und die Meisterschaftsnadeldes Landessportbundes in Gold alsAnerkennung und Dank überreicht. Die ganzgroßen Sportler wie Olympiasiegerin LillySchwarzkopf von der LG Rhein-Wied fehltenzwar leider entschuldigt, dennoch war derAbend für den Meister aus der Region ein vollerErfolg und einen Abend den die Vereinsmitgliederdes TC Blau-Weiß St. Katharinen sichernicht vergessen werden. Weiterhin strebenauch dieses Jahr alle aktiven Tänzer die Titelverteidigungan und bereiten sich nach einemerfolgreichen Saisonstart mit vollem Einsatz aufdie kommenden Meisterschaften vor.LinzerMänner-Gesang-Verein 1822 e.V.WanderungAuch in diesem Jahr trafen sich 20 Sänger desLinzer Männer-Gesang-Verein 1822 e.V. zuihrer alljährlichen Winterwanderung. Am 02.März 2013 um 14,30 Uhr ging es zunächst mitdem Bus der Fa. Neifer aus Kasbach ab Neutorauf die „Linzer Höhe“.Je nach Kondition und Wohlbefinden wurdendie Sangesbrüder an verschiedenen Stellenabgesetzt, um dann sternförmig zum Mahlbergskopfzu wandern. Nachdem im Laufe desNachmittags alle nach und nach in der „Ski-Hütte“ eingetroffen waren, verlebten die Sangesfreundenoch einige frohe Stunden mitSpeise, Trank und Gesang.Am frühen Abend traten die Sangesbrüderdann wohlbehalten mit dem Bus wieder dieRückreise ins Rheintal an.SeniorenakademieSt. Katharina/St.MichaelVortragsreiheIm gut besuchten Pfarrheim in St. Katharinenreferierte Frau Prof.Dr.Badry über das Thema:„Was kann die Fastenzeit für mich bedeuten.“Judo Club Hennef/LinzMoritz Plafky erneut Deutscher Meister U18im JudoKämpferinnen und Kämpfer des Judo ClubHennef/Linz kämpfen bei den Deutschen MeisterschaftenU18. 40 Judokas aus Nordrhein-Westfalen waren bei den Deutschen Meisterschaftender Männer unter 18 Jahren in Neuhofam Start. Moritz Plafky <strong>vom</strong> JC Hennef/Linzgewann den Titel in der Klasse bis 55 kg nacheinem spannenden Finale gegen Noah Saueraus Offenburg. Bronze holte sich Marcel Weinholdin der Klasse über 90 kg. Weitere Kämpferfür den Judo Club Hennef/Linz waren TillMoritz Riehl (5. Platz bis 50 kg) und Julian Patt(bis 73 kg). Im Medaillenspiegel der Männerbelegte der Nordrhein-Westfälische Judoverbandden dritten Platz hinter Bayern undBaden. Am zweiten Tag der nationalen Titelkämpfestanden die Frauen unter 18 Jahren aufden Matten in Neuhof. Zwar erreichte keineTeilnehmerin aus Nordrhein-Westfalen dieFinalkämpfe, aber es gab einen tollen 3. Platzfür Maike Riehl (bis 48 kg). Darüber hinausIn drei philosophisch-theologischen Schrittenwurde dieses Thema mit den Besuchernbetrachtet. In der Pause wurde nicht wie üblichKaffee und Kuchen, sondern der Fastenzeit entsprechend,ein Imbiss gereicht. Gegen 17.30Uhr endete ein interessanter Nachmittag.kämpften Melina Weber (bis 40 kg), MiriamSchneider (7. Platz bis 44 kg), und AnnikaWeber (bis 48 kg).Acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei derDeutschen Meisterschaft - ein 1. Platz, zwei 3.Plätze, ein 5. Platz sowie ein 7. Platz - ein Ergebnis,das sich durchaus sehen lassen kann.Ab sofort gibt es Anfängerkurse für 5 Jährige.Wer weitere Informationen zum Judo habenmöchte, kann das gerne unter 0178/ 9049720,02644/8009343 oder www.jc-hennef.de


18 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013Betreuungsverein Linz e.V.Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen desBetreuungsvereins Linz e.V. beraten Sie gerneüber privatrechtliche Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung,Betreuungsverfügung sowiealle betreuungsrelevante Fragestellungen.Wie schulen ehrenamtliche Betreuerinnen undBetreuer, geben Hilfen bei der Führung einerehrenamtlichen Betreuung.Möchten Sie eine ehrenamtliche Betreuungübernehmen oder Informationen zu o. g. Themenrufen Sie an. Tel: 02644-800071,- 809460Tier-, Natur- und ArtenschutzSiebengebirge e.V.Mehr Lebensqualität und Freude durchHaustiereSie bringen Schwung und jede MengeAbwechslung in unser Leben: Haustiere. Dochwelches Tier passt in welchen Haushalt? Nichtselten wünschen sich Kinder ein tierischesFamilienmitglied. Hund und Katze stehen beiihnen ganz oben auf der Wunschliste. Dochderen Haltung ist in Mietwohnungen nichtimmer erlaubt. Ein Kaninchen, Meerschweinchenoder Vogel sollte dann keine schnelleAlternative sein, denn gerade diese Kleintierehaben einen hohen Anspruch an artgerechteund abwechslungsreiche Unterbringung undBeschäftigung.Im Vorfeld sollte man daher gut überlegen,welches Tier in die persönlichen Lebensumständepasst. Wichtige Faktoren dabei sind diezur Verfügung stehende Tagesfreizeit, dieGröße der Wohnung/des Hauses, das Wissenum gesundheitliche Reaktionen wie Allergierenund natürlich auch die finanziellen Mittel.Die Pflegestellen des Tierschutz Siebengebirgestehen bei der Auswahl eines Tieres mit Rat undTat gerne zur Seite.Beim Tierschutz Siebengebirge warten zur Zeit21 Hunde, fast 65 Katzen sowie etliche Kleintierewie 40 Kaninchen und Sittiche auf einneues Zuhause. So auch das Katzen-GeschwisterpaarDonald und Daisy. Die 8 Monate altenJungkatzen wurden von ihrem früheren Besitzerausgesetzt, als sie nur wenige Tage altwaren. In der Pflegestelle zeigen sich die Beidenals absolute Traumkatzen, die gernegestreichelt und gekuschelt werden. Da sie somenschenbezogen und unkompliziert sind,könnten Donald und Daisy in nahezu jedenHaushalt, der zwei zauberhaften Katzen ein liebevollesZuhause auf Lebenszeit gebenmöchte.Wer Donald und Daisy gerne kennen lernenmöchte, wendet sich bitte an die PflegestelleFr. Stoll 02224/9889641 oder Fr. Gebel02645/8621 ab 18:00 Uhr.Bei der Suche nach dem geeigneten Haustierhilft der Tierschutz Siebengebirge gerne:Ansprechpartner für Hunde ist Antje Firmenich,Telefon 02224/931212, für Katzen GiselaGebel, Telefon 02645/8621 und Jessica Stoll,Telefon 02224/9889641, für Kleintiere BeateDitscheid, Telefon 02683/7444 und für PferdeAnnette Vossel, Telefon 02645/973593.Weitere Vereinsinformationen erhält man auchim Internet auf www.tierschutz-siebengebirge.de und über die Hotline 0700/01230845.Das Geschwisterpaar Donald und Daisy sucht einneues ZuhauseANKÜNDIGUNGEN VON VERANSTALTUNGEN„Ham & Egg“ in Linz„Ein Hauch von Las Vegas“ am 16.3.in der StadthalleWas als Silvesterspaß 1996 begann, ist zu einerrichtigen Erfolgsstory geworden:Annähernd 1.500 umjubelte Showauftritte,über 300.000 Zuschauer, mehr als 170 aufwendigsteund fantasievollste Special-Effects-Kostüme…undnun bereits das 7. abendfüllendeShowprogramm. Über die Anzahl der verschlissenenStrumpfhosen und des verbrauchtenMake-Up’s kann nur noch spekuliert werden.„Ham & Egg“ präsentieren ihr aktuelles Showprogramm- nach dem Riesenerfolg im letztenJahr- anlässlich ihres 15 jährigen Bestehens:„Ich freu’ mich“ - eine Mischung aus den absolutenHighlights der vergangenen Jahre undjede Menge neuer großartiger Kostümideenmit eigens in New York ausgesuchten undimportierten Stoffen. „Ham & Egg“ präsentierenam Samstag, den 16.3. ihre einzigartigeShow in der Stadthalle Linz (Strohgasse -53545 Linz). Beginn dieser einzigartigen Showist um 20.00 Uhr. Ein Hauch von Las Vegas undBroadway ist angesagt - die große und glamouröseWelt der Revue mit überdimensionalenFederkrägen, bunten Boas, riesigen Hüten,glitzernden Pailletten und jeder Menge funkelndemStrass. Erleben Sie eine Reise durchinternationalen Pop und Schlager der vergangenen40 Jahre, interpretiert im unverwechselbarenHam & Egg-Stil: stimmgewaltig, voluminösund vor allem „LIVE“.Eine kostümgewordeneHandtasche,ein lebensgroßes Liebesherz,ein auf denLeib geschneidertesin sich drehendesKirmeskarussell undsogar ein rosafarbenerCadillac nebstblauer Ente ausPlüsch wurden ingenähte Auffälligkeitenumgesetzt.Auf Catherina Valenteund die große Evitakönnen sich die Zuschauer genauso freuen wieauf Egg’s gewohnt unterhaltsame Plaudereien.Und wer kennt sie nicht, die Klatschbase RiccardaDoetscher, die mit ihrer Freundin Hilla zurLästerhöchstform aufläuft, um sich dann späterals singende Sekretärin zu beweisen. Ein weitererHöhepunkt wird die Auferstehung der unvergessenenTrude Herr sein und eine musikalischeLiebeserklärung an die Heimatstadt Köln wofürsogar das Kölner Wappen kostümtechnisch eingebundenwurde. Übrigens hat kaum ein anderer,,Running-Gag“ die Zuschauer und Fans derbeiden Travestietorpedos in den vergangenenJahren mehr unterhalten, wie ,,Ich freu’ mich“.Grund genug, dem Jubiläumsprogramm alsodiesen Namen zu geben. „Ham & Egg“ präsentierenin ihrer neuen Show noch nie dageweseneKostüme, gepaart mit Witz, Publikumsnäheund einer rührenden Mischung ausSelbstironie und Bescheidenheit, die aufDeutschlands Bühnen ihresgleichen sucht. Eintrittskartenerhalten Sie in der Touristinformationim Rathaus der Stadt Linz (Marktplatz 14,53545 Linz, Tel.: 02644/2526), bei TabakwarenKlosek (Tel. 02644-602566), im MediMaxUnkel, www.ticket-regional.de, bei BONNTI-CKET und allen bekannten Vorverkaufsstellen!Eine telefonische Kartenbestellung ist unter Tel.02222-952 550 möglich. Weitere Informationenbekommen Sie auf der Homepage: www.neissen-events.de!Osterführungendurch die Linzer AltstadtStadtentwicklungs- und TouristikgesellschaftLinz bietet am Ostersonntag, 31. März 2013,wieder kostenlose Stadtrundgänge mit FritzOckenfels anOstern ist nicht nur die Hoch-Zeit des Christentums,von bunt gefärbten Hühner-Eiern undvon schokoladigen Hasen - Ostern ist auch dieGewissheit, dass der Winter für das erste in denRuhestand gegangen ist. Nach dem düsterendeutschen Winter dürfte der Frühling der blühendenKrokusse und Osterglocken besonderssehnsüchtig erwartet werden. Was kommt dabesser, als ein schöner Osterspaziergang in einermalerischen Stadt? Blühendes Leben, süßesNichtstun auf sonnigen Plätzen, romantischesAltstadtflair - das Gefühl des Südens lässt sich inder Bunten Stadt stets mit einer lehrreichen undzugleich humorvollen Zeitreise in die Geschichteverbinden. Und zum größten Fest der Christenheitgibt es dieses Schmankerl im übertragenenSinne diesmal sogar als doppeltes „Gratis-Oster-Ei“. Konkret bietet die Stadtentwicklungs- undTouristikgesellschaft Linz zu Ostern erneut kostenloseStadtführungen an, bei denen allen Interessentendie Straßen, Plätze und Sehenswürdigkeitender historischen Linzer Altstadtfachkundig nahe gebracht werden.Die Führungen finden statt am Ostersonntag,31. März 2013 ab <strong>11</strong>.15 Uhr, sowie ab 15.00Uhr. Treffpunkt ist der Innenhof der Burg Linz.Die Leitung der Stadtführung hat der allseitsbeliebte Fritz Ockenfels, dessen humorvolleEinsichten und Einblicke in das Linzer Stadtlebennahezu Kultstatus besitzen.Das Hungertuchwird verliehen in der Martinskirche, Linzam Rhein am 23. März 2013 ab 16.00 UhrAn: Swantje Lichtenstein, LyrikPyrolator, MusikEun-Sik Park, ChoreographieSalon Atelier, KünstlergruppeBegleitet durch eine Ausstellung zum Thema„Hungertuch“ von Roland Baege, Anne Bekker,Katrin, Eßer, Stefan Gutsche, Haimo Hieronymus,Nico Jarmuth, Jascha Fidorra, Natalie Röder, IlonaEdit Kohut, Alischa Diana Leutner, Frederic Roos,Silke Schönfeld und Astrid Sophie Wilk.Im Jahr 2001 wurde mit dem „Hungertuch“<strong>vom</strong> rheinischen Kunstförderer Ulrich Petersein Künstlerpreis gestiftet, der in den zehn Jahrenseines Bestehens von Künstlern an Künstlerverliehen wird. Es gibt im Leben unterschiedlicheFormen von Erfolg. Zum einen gibt es dieAuszeichnung durch Preise und Stipendien,zum anderen die Anerkennung durch die Kolleginnenund Kollegen. Letzteres manifestiertsich in diesem Künstlerpreis.Die Sprache ist die stärkste Klammer, die unszusammenhält. Ein starker Zusammenhaltangesichts der Vielfalt der geäußerten Ansichtenüber Sinn und Zweck des künstlerischenund kulturellen Lebens. Kants Kritik der Ver-


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 19Helfern freut sich auf eine schöne Saison 2013.Zu allen Veranstaltungen und Konzerten ist derEintritt frei, für Spenden danken wir ganz herzlich!Die ÖFFNUNGSZEITEN in St. Martin währendder Saison <strong>vom</strong> 23. März bis 10. November2013 sind Werktags von 12.00 - 18.00 Uhr,an den Wochenenden und an Feiertagen von14.00 - 18.00 Uhr. Unter www.linz-kirchesankt-martin.debieten wir Ihnen viele Informationenzum Gotteshaus, aktuelle Ereignisse undBildergalerien „RUND UM ST. MARTIN“.


20 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013VdK Ortsverbandes VettelschoßAchtung - wichtiger TerminDer Vorstand lädt alle Mitglieder des VdK OrtsverbandesVettelschoß zur Jahreshauptversammlungam Freitag, 5.4.2013 um 16.30Uhr, in die Weinstube im Dorfmuseum inVettelschoß herzlich ein.Ein separates Schreiben mit Bekanntgabe derTagesordnung wurde der Vereinszeitung -<strong>Ausgabe</strong>März- beigelegt. Da auch die Neuwahldes 1. Vorsitzenden ansteht, bittet der Vorstandum entsprechend rege Teilnahme.Eifelverein OG LinzJahreshauptversammlungZur Jahreshauptversammlung lädt der Eifelverein,Ortsgruppe Linz am Samstag, 16. März2013 um 17.00 Uhr ins Hotel Palm in Linz, vordem Leetor 1 ein. Um zahlreiches Erscheinender Mitglieder wird gebeten.Wandern auf dem Natursteig SiegAm Sonntag, 17. März lädt der Eifelverein Linzzu einer Tageswanderung auf dem NatursteigSieg ein. Treffpunkt ist um 10 Uhr in der Martinusstraßein Linz. Ein weiterer Treffpunkt ist um10.30 Uhr in Buchholz an der Grundschule. Wirstarten die Wanderung am Katharinenturm inStadt Blankenburg. Die Wanderstrecke beträgtca. 15 km, rel. leicht, mit einigen An- undAbstiegen. Festes Schuhwerk und Rucksackverplfegungwerden empfohlen. Am Schluss derWanderung ist eine Einkehr vorgesehen. Zudieser Wanderung sind auch Gäste (UK-Beitrag1.- Euro) herzlich willkommen.Es führen Günter und Katharina Stollenwerk,Tel: 02683 - 6052Bolivien-Kleidersammlungder Katholischen Jugend am 16. März 2013Kreis Neuwied Am Samstag, den 16. März2013 engagieren sich wieder rund 2.000Jugendliche und junge Erwachsene für die Bolivien-Kleidersammlung.- Anzeige -Zugunsten der Bolivienpartnerschaft derKatholischen Jugend im Bistum Trier sind sie ab9 Uhr ehrenamtlich unterwegs, sammeln dieKleidersäcke ein und verladen sie in LKW. DieKleidersammlung wird an diesem Tag durchgeführtin der Stadt Koblenz und in den LandkreisenMayen-Koblenz, Ahrweiler, in der StadtNeuwied und in den Gebieten der LandkreiseAltenkirchen und Neuwied, die zum BistumTrier zählen.Der Erlös aus der Aktion gewährleistet den Fortbestandvon zwei Organisationen in Bolivienzur Förderung von benachteiligten Kindernund Jugendlichen: die Stiftung „Solidarität undFreundschaft Chuquisaca-Trier“, die 30 Ausbildungszentrenfür ca. 2.000 Kinder und Jugendlicheauf dem Land unterhält und die „NationaleJugendpastoral“ Boliviens, die diekatholische Jugendarbeit für das ganze Landkoordiniert. Die Bolivien-Kleidersammlungwird unter dem Zeichen FairWertung durchgeführt.Der Dachverband FairWertung e.V. sorgtin einem undurchschaubaren Markt für mehrTransparenz und Verantwortung - <strong>vom</strong> Sammelnder Gebrauchtkleidung bis zur Vermarktungund Verwertung. Zu den verbindlichenStandards gehören: Gemeinnützigkeit, Erfüllungaller Rechtsnormen, Umweltschutz undverantwortliche Entsorgung. Darüber hinausbeobachtet der Dachverband FairWertung dieEntwicklung auf den weltweiten Märkten fürSecond Hand Kleidung. Die gut verpacktenKleidersäcke sollen am Aktionstag bis 9.00 Uhrgut sichtbar an die Straße gestellt werden.Gesammelt werden Kleidung, Schuhe (bittepaarweise gebündelt) und Haushaltswäsche.Stark verschmutzte und stark beschädigte Kleidungsowie einzelne Schuhe gehören nicht indie Bolivien-Kleidersammlung.CDU DattenbergMit der CDU Dattenberg Aktiv und Fit ins Frühjahrstarten und für die kommenden DattenbergerFeste tänzerisch in Höchstform abtanzen.Die CDU Dattenbergbietet in Verbindungmit der Tanzschule„Am Schloss“ Neuwied,wie im Jahr2010, einen weiterenTanzkurs an.Dieser Tanzkurs findetim DattenbergerBürgerhaus statt.Beginn des Kursesist der 17. April 2013um 19:00 Uhr.Die Dauer des Kursesbeträgt 8 mal 90Minuten und kostet90 EUR pro Person.Weitere Modalitätenwerden mit Kursbeginnfestgelegt.Anmeldung bis zum22.03.2013 bei AnnaSchneider,Zum Römerwall 4,53547 Dattenbergoder unter folgenderE-Mail Adresseannasiebenmorgen@web.deCDUOrtsverbandOckenfelsAktionSauberes OckenfelsDie CDU Ockenfelsorganisiert am Samstag,den 16. März,einen Aufräumtag inder Ortsgemeinde. Esist vorgesehen inOckenfels an allenStraßen und WegenMüll einzusammeln.Für diese Aktionbenötigen wir mög-lichst viele Hände. Alle interessierten Bürgerinnenund Bürger sind aufgerufen an dieserAktion teilzunehmen.Nach der Aufräumaktion treffen sich alle Helferinnenund Helfer, um sich nach getaner Arbeitkostenfrei gemeinsam zu stärken.Termin : Samstag, 16. März 2013Treffpunkt :9:00 Uhr am Donatusplatz in OckenfelsEs sind Handschuhe und wenn möglich Besenund Schaufeln (oder Kehrbleche) mitzubringen,für alles andere wird gesorgt.Eine-Welt-Linz e.V.So langsam wird´s ernstbeim Weltladen-TeamAm Samstag, 23. März, wird ab 10 Uhr in derLinzer Rheinstraße die Neueröffnung des Weltladensgefeiert. Eingeladen sind die Vertretervon Kirchen, Politik und Wirtschaft sowie nichtzuletzt alle Bürgerinnen und Bürger, die sich fürden neuen Weltladen und sein neugierigmachendes Angebot an fair gehandeltenLebensmitteln, Textilien und kunsthandwerklichenGegenständen aus Afrika, Asien undLateinamerika interessieren.So viel sei schon jetzt verraten: Der Weltladenwird sich mit einem vielseitigen, interessanten,für Linz neuen und in manchen Bereichen exotischenAngebot vorstellen. Das Lebensmittelsortimentist in großen Teilen auf den täglichenBedarf ausgerichtet und das Textilangebotsowie die handwerklichen Gegenstände eignensich sowohl für den eigenen Bedarf als auch fürGeschenke zu jeder Gelegenheit.Bis jetzt haben sich 40 Mitarbeiterinnen undMitarbeiter bereit erklärt, ehrenamtlich imWeltladen mitzuarbeiten. Damit alle informiertsind, fanden in den vergangenen WochenInformationsabende im Pfarrsaal statt, beidenen u.a. über die Einsatzpläne der kommendenMonate sowie den fairen Handel gesprochenwurde.In den kommenden Tagen wird der Weltladenunter der Leitung von Annette Förster sowohlim Schaufenster als auch im Laden selbstGestalt annehmen. Die zurzeit zugedecktenSchaufenster haben bestimmt schon neugieriggemacht.In der Woche vor der Eröffnung wird dann derVorstand die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiteran mehreren Tagen in kleinen Gruppen imWeltladen über die Ladenorganisation informierensowie mit der Warenpräsentation vertrautmachen. Wer vorab Fragen hat, kann sichunter der Telefon-Nummer 02644-5763 direktan Toni Derek wenden, der für die Personalplanungzuständig ist.Jugendferienfreizeit SüdfrankreichDer Offene Jugendtreff Wellencitych der KatholischenKirchengemeinde Linz am Rhein veranstaltetauch in diesem Jahr eine Sommerferienfreizeit.Ziel ist die südfranzösische StadtNarbonne- Plage, direkt am Mittelmeer.Das Zebu Dorf liegt in einer kleinen Lagune.Der Sandstrand ist nur ein paar Gehminutenentfernt. Einem schönen Badeurlaub steht alsonichts im Weg.Tagesausflüge nach Carcassonne und Narbonnerunden das Programm ab.Weitere Informationen und Anmeldungen gibtes beim Offenen Jugendtreff Wellencitych.Tel. 02644/1613.Mit Pilates fit ins FrühjahrPünktlich zum Frühlingsanfang bietet die VHSLinz wieder fünf neue Pilateskurse an.8 Termine, jeweils mittwochs, wahlweise16:15, 17:05, 18:00, 19:00 und 20 Uhr DerKurs um 17:05 richtet sich an Fortgeschrittene.Beginn: 20. März 2012Sitzungssaal der VG Linz,Am Schoppbüchel 5, 53545 LinzKursleitung: Dr. Denise Steger (Pilatestrainerin,DPV und PMA anerkannt)Anmeldung: VHS Linz, Tel. 02644 560<strong>11</strong>8,Mail: Hiltrud.Kerzmann@vg-linz.de oder:Deborah.Schaefer@vg-linz.de Bitte Matte oderDecke mitbringen!


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 21TV LinzDer Turnverein-Linz/Rhein bietetab dem 23. April 2013 HipHop-Kurse anUnter dem Motto „Linz tanzt“ geht der TurnvereinLinz/Rhein nun schon zum dritten Maleine Kooperation mit der Tanzschule Koltermannein. Was ist HipHop - Ja was ist daseigentlich? Wo ist das (überall gibt‘s Hip Hop!)und wie ist das (cool…!?). Aber bevor Du hierFragen stellen, melde dich an. In acht Unterrichtseinheitenbekommen Jungs und Mädchen(ca. 8 -17 J.) die Möglichkeit in HipHop -Kursen ihren Stars nachzueifern und derenChoreografien zu erlernen. Start diesesgemeinsamen Projektes ist am Dienstag, dem23. April 2013 ab 17.00 Uhr bzw. 17.45 Uhr inder Aula der Realschule plus Linz/Rh., Im Rosengarten.Jeder wird seinen Spaß haben und vielin dieser Zeit erlernen können!Für Rückfragen und verbindliche Anmeldungensteht Anja Borchers unter der E-Mail-Adresse: info@tv-linz.de oder der Telefonnummer02644/ 800 93 41 bzw. 0163/ 718 36 38zur Verfügung. Weitere Informationen zu dengenauen Terminen und Kosten bzw. Anmeldungsformularefinden Sie auch unter:www.tv-linz.de: „Aktuelles“.Der Turnverein-Linz/Rhein bietet ab dem23. April 2013 - „Partyspaß mit ZUMBA“ anWas ist Zumba? Zumba ist für Jugendliche,Männer & Frauen - keine Altersbeschränkung- weder nach unten noch oben - ist aber keinPartnertanz, das heißt, man kann sich alleineoder als Gruppe anmelden. Frei nach demMotto “Ditch the Workout, Join the Party” (freiübersetzt etwa “vergiss das Training und kommzur Party”) rückt Zumba den Spaßaspekt inden Vordergrund. Jede Fitnessstunde soll zurParty werden und die Anstrengung vergessenlassen. Nebenbei verliert man vielleicht auchnoch ein paar überflüssige Pfunde. Zumba zumAbnehmen - klingt gut, oder? Die neue TanzformZumba kombiniert lateinamerikanischeRhythmen mit Fitness. Aller Anfang ist schwerund gerade, wer keine Tanzerfahrung hat, weißvielleicht nicht, wie er oder sie die Sache anpackensoll. Aber keine Sorge, Zumba gibt es inverschiedenen Schwierigkeitsstufen und fürverschiedene Altersstufen! Wie finde ich einenZumba-Kurs in meiner Nähe? Wer den Entschlussgefasst hat, ZUMBA zu lernen, kannsich der nächsten Frage widmen, nämlich woder nächste Zumbakurs angeboten wird. Unddies nicht schwierig! Wer gern mittanzenmöchte, aber nicht weiß wie, findet hier mehrInformationen. In acht Unterrichtseinheitenbekommen Sie ab dem 23.April die Möglichkeitim ZUMBA-Kurs jede Menge Bewegungund Spaß zu südamerikanischen Rhythmen zuhaben. Unter dem Motto „Linz tanzt“ geht derTurnverein Linz/Rhein zum dritten Mal eineKooperation mit der Tanzschule Koltermannaus Bonn - Bad Godesberg ein. Start diesesgemeinsamen Projektes ist am Dienstag, dem23.April 2013, um 18.30 Uhr in der Aula derRealschule plus Linz/Rh., Im Rosengarten.„Mein Bestreben ist es, den Spaß an der Bewegung,dem Tanz zu vermitteln und deswegenfreut es mich umso mehr, dass wir mit dem TVLinz/Rhein zusammenarbeiten dürfen. Jede/rist herzlich willkommen und Vorkenntnisse sindabsolut nicht vonnöten“, betonte Jochem Koltermann.Für Rückfragen und verbindlicheAnmeldungen steht Frau Anja Borchers unterder E-Mail-Adresse: info@tv-linz.de oder derTelefonnummer 02644/ 800 93 41 bzw. 0163/718 36 38 zur Verfügung. Weitere Informationenzu den genauen Terminen, Kosten bzw.Anmeldeformulare finden Sie auch unter:www.tv-linz.de unter „Aktuelles“.Beratungstag für Frauenam 22. April 2013 in Bad Hönningen rundum das Thema „Beruf“ (Wieder-) Einstieg,Umstieg, AufstiegDie Gleichstellungsbeauftragten der VerbandsgemeindenLinz und Unkel, Bad Hönningen, AstridThol und Bianca Theisen bieten am Montag,den 22.04.2013 im Verwaltungsgebäude derVerbandsgemeinde Bad Hönningen, Marktstr. 1einen kostenlosen Beratungsvormittag rund umdas Thema beruflicher Wiedereinstieg, Neuorientierungaber auch Fort- und Weiterbildung an.Das Angebot richtet sich an Frauen aller Altersgruppenund aus allen Arbeitsbereichen, dienach langen oder kurzen Unterbrechungen wiederberuflich tätig werden möchten. Denn inerster Linie sind es Frauen, die für die Kindererziehungoder die Pflege von Angehörigen ihreBerufstätigkeit für eine Weile hinten an stellen.Die Motive und der Zeitpunkt für die Entscheidungder Berufsrückkehr sind dann meist sehrunterschiedlich, ähnlich dagegen sind die Unsicherheitenund Problemstellungen, die sich mitdem Wunsch nach persönlicher bzw. beruflicherVeränderung bei den Frauen einstellen. DerLebensalltag muss häufig ganz neu organisiertwerden. Um Frauen in dieser schwierigenLebenssituation bei der Realisierung ihrer Zielegezielt zu unterstützen, besteht am 22.04.2013zwischen 09.00 und 13.00 Uhr die Möglichkeit,sich durch die Beauftragte für Chancengleichheitam Arbeitsmarkt, Gisela Kretzer sowie durchFrau Dr. Christa Lenz von der BeratungsstelleFrau und Beruf, Bad Neuenahr / Ahrweiler professionellberaten zu lassen. Da die Beratung inForm von Einzelgesprächen durchgeführt wird,können individuelle Aspekte, wie z.B. die besondereProblematik Alleinerziehender oder die,durch eine lange familienbedingte Unterbrechungbedingte fehlende Berufserfahrung und /oder geringe Qualifizierung aber auch die, miteinem Wiedereinstieg verbundene Angst vorÜberforderung angesprochen werden. Darüberhinaus stehen die beiden kompetenten Fachfrauenaber auch für Fragen zur persönlichenberuflichen Weiter- und Fortbildung und derenfinanziellen Fördermöglichkeiten zur Verfügung.Damit wir genügend Zeit für Sie und Ihre Frageneinplanen können, bitten wir um vorherigetelefonische oder schriftliche Anmeldung:Bianca Theisen, Gleichstellungsbeauftragteder VG Bad Hönningen, Tel: 02635 / 7241,Mail: btheisen@bad-hoenningen-vg.deoder Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragteder VG Linz und Unkel, Tel: 02631 / 802 608,Mobil: 0172 / 5890086,Mail: athol@neuwied.deLinz-Servicebei „Rhein in Flammen“Linzer Agentur bietet Teilnahme amSchiffskonvoi von der Bunten Stadt aus anZu „Rhein in Flammen am Siebengebirge 2013“bietet eine Veranstaltungs-Agentur der BuntenStadt den speziellen Service an, am beeindruckendenSchiffskonvoi ab Linz teilzunehmen. Inder Regel erfolgt die Einschiffung in rund 90Prozent aller Fälle am Bonner Rheinufer, wonach der Veranstaltung auch wieder angelandetwird. Der Service ab Linz hat den Vorteil, dassÜbernachtungsgäste und Besucher aus den südlichenund östlichen Einzugsgebieten rund umdie Bunte Stadt keine umständlichen AnfahrtsundAbfahrtswege in Kauf nehmen müssen.Beim speziellen Linz-Service zu Rhein in Flammenlegt die „M.S. Rheingold“ um 19.30 Uhr inLinz ab und wird auf der Rückfahrt gegen 0.30Uhr auch am Steiger in der Bunten Stadt wiederanlanden. Der Preis beträgt 59,- Euro inklusivePlatzreservierung und Live-Musik. An Bord isteine kleine Speisekarte mit im Angebot. FürAnfragen und Kartenvorbestellungen über: DieterHau, Akazienweg 33, 53545 Linz am Rhein,Telefon: 0 26 44/36 37 o. 80 98 71,Telefax: 0 26 44/80 98 70kontakt@rheininflammen-linz.de


22 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013SONSTIGE MITTEILUNGENKath. Familienbildungsstätte LinzKursangeboteFrühlingserwachen in der VerschönerungNaturerlebnistag für Grundschulkinderim Rahmen der Linzer Kinder- undJugendwochenSpielerisch entdecken wir das Erwachen derNatur, suchen Tierspuren und bauen kleineKunstwerke aus Naturmaterialien. Wir schleichenwie die Indianer und erstellen eine Geräuschelandkarte.Das Waldsofa lädt zum Picknickein. Am Samstag, 23.03.2013, 10:00 - 16:00Uhr könnt ihr unter der Leitung von BirgittFischer den Wald unsicher machen. Das Angebotfindet bei jedem Wetter statt.In Zusammenarbeit mit dem Fördervereinder Martinskirche LinzMit der Kirchenmaus auf Entdeckungsreisein das Mittelalter im Rahmen der Linzer Kinder-und Jugendwochen für Kinder von 6 bis10 JahrenDie Kirchenmaus der Martinskirche hat 800Jahre „auf dem Buckel“ und ist trotzdem nochkein bisschen müde. Sie kann erzählen <strong>vom</strong> Alltagslebenim Mittelalter, von den schönen undschwierigen Zeiten wie Not und Krieg. Sie - dieKirchenmaus - lädt neugierige Kinder zu einemspannenden Gang durch die Kirche ein undauch zu den Orten, wo sonst fast niemand hinkommt.Bei diesem Treffen wird jedoch nichtnur erzählt und zugehört, sondern jedes Kindkann mitmachen. Mehr kann nicht verratenwerden - leider! Es gibt immer neue Dinge zuentdecken, dieses Mal am Freitag, 22. März2013, 16:30 - 18:00 Uhr unter der Leitung vonPeter Gillrath und Marion Krings. Informationund Anmeldung bei der Kath. FamilienbildungsstätteLinz, Historisches Rathaus, Linzoder Telefon 02644 4163.Erfolgreicher FrühlingsbasarRund ums KindFür den Elternausschuss der Katholischen KindertagesstätteSt. Marien stand der erste Märzsonntagganz im Zeichen seines alljährlichenFrühlingsbasar Rund ums Kind. Zum Kaufangeboten waren Kleidung, Spielzeug, Bücherund vieles mehr aus zweiter Hand. Die Freudebeim Basarteam war groß, als die Käufer ab12.00 Uhr ins Jugendheim der KatholischenMarienkirche strömten und durch das Angebotstöberten. Viele von ihnen wurden fündig, sodass der ein oder andere an der Kasse zeitweiseein wenig Geduld aufbringen musste. Manchelegten angesichts der Warteschlange gleicheine Pause ein und stärkten sich erst mal in derCafeteria mit hausgebackenen Kuchen, Waffelnund einer Tasse Kaffee. Das Ergebnis des Basarskann sich sehen lassen: Der Elternausschuss hatfür die Kindertagesstätte über 600 Euro eingenommen.Damit können demnächst einigeWünsche der Kinder und des Teams realisiertwerden, wie zum Beispiel neue Spiele für drinnenund draußen.Deutsche RentenversicherungRheinland-PfalzJetzt noch bis 2. April zahlen:Freiwillige Beiträge zur Rentenersicherungfür 2012Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung fürdas Jahr 2012 können noch bis zum 2. April2013 gezahlt werden. Besonders wichtig istdieser Termin für Versicherte, die mit freiwilligenBeiträgen ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrentesichern können. Denn bereitseine Lücke von einem Monat reicht, um diesenAnspruch zu verlieren.Die Höhe des freiwilligen Beitrages kann jederselbst wählen: Der Mindestbeitrag für 2012liegt bei monatlich 88,20 Euro, der Höchstbeitragbei monatlich 1 097,60 Euro. Wer die Beiträgejetzt noch überweisen möchte, mussdabei die Versicherungsnummer, den Vor- undZunamen sowie den Zeitraum angeben, fürden die Beiträge gedacht sind.Genauer informieren kann man sich mit derkostenlosen Broschüre „Freiwillig rentenversichert:Ihre Vorteile“, die man bei der DeutschenRentenversicherung Rheinland-Pfalz,Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer, Telefon06232 17-2034, Fax 06232 17-2844, E-Mail:presse@drv-rlp.de anfordern oder im Internetunter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de herunterladen kann.Weitere Auskünfte gibt es bei der DeutschenRentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyeroder bei den Auskunfts- und Beratungsstellenin Koblenz, Hohenfelder Straße 7 - 9 und inAndernach, Breite Straße 12 - persönlich oderüber das kostenfreie Servicetelefon unter 0800100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de.Gerne vereinbarendie Berater auch feste Termine.ADD verfügt sofortigesSammlungsverbotgegen „Kindersuchhilfe e.V.“in Rheinland-PfalzWegen erheblicher Zweifel an ordnungsgemäßenSammlungen und einer zweckentsprechendenVerwendung des Sammlungsertrageshat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion(ADD) Sammlungen der Kindersuchhilfe e.V.mit Sitz im bayerischen Aschaffenburg inRheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt.Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen dasSammlungsverbot einlegen.Trotz Verpflichtungen der Kindersuchhilfe e.V.,keine Sammlungen in Rheinland-Pfalz durchzuführen,werden weiterhin Altkleidersammlungenmittels Kleidercontainer im Namen desVereins in Rheinland-Pfalz durchgeführt beziehungsweisewird hierzu aufgerufen, zuletzt inBad Kreuznach und Nieder-Olm/LandkreisMainz-Bingen. Verstöße gegen die landesweiteOrdnungsverfügung der ADD haben Zwangsgelderzur Folge.Sollten weiterhin in Rheinland-Pfalz Altkleidersammlungender Kindersuchhilfe e.V.erfolgen (zum Beispiel durch Aufstellen vonAltkleidercontainern oder durch die Verteilungvon Flyern), bittet die ADD um sofortigeMitteilung.Registrieren Sie sich jetzt unter „meinWittich“ bei www.wittich.deReisen und damit Gutes tun!Erleben Sie Rundreisen durch folgende Länderund besuchen Sie gemeinsam mit ReinerMeutsch vor Ort geförderte Schulprojekte.Myanmar ab 2.399 EuroTermine: 20.09.2013 &25.08.2014Namibia ab 4.500 EuroTermin: 03.01.2014Ruanda ab 2.399 EuroTermin: 10.06.2014Äthiopien ab 1.999 EuroTermin: 22.09.2014Indien ab 2.299 EuroTermin: 21.10.20145% des Reisepreisesgehenan die StiftungFLY&HELPWeitere Infos:www.fly-and-help.de/reisen.htmlLinus WittichunterstütztFLY&HELP


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 23 Wirhaben über 100Musterbeispielein unserer Ausstellungwww.grabmale-krumscheid.de„Das istmeineBank...Ausbildung2014:Jetzt bewerben!... und wann wird es Deine?“Interesse an einer Ausbildung zum/zur Bankkaufmann/-frauab dem 1. August 2014? Dann schicke uns Deine schriftlicheBewerbung bitte bis zum 30. April 2013.Weitere Informationen bekommst Du im Internet unter:www.raiba-neustadt.de oder bei unserem AusbildungsverantwortlichenBastian Hallerbach, Raiffeisenstraße 1, 53577 Neustadt/Wied,Tel.: 02683/303-12, Email: bastian.hallerbach@raiba-neustadt.deAlexander PützAuszubildender 1. Lehrjahr


24 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Heizung lüftenHeizkörper nicht mit Vorhängenoder Möbeln blockieren undHeizkörperverkleidungen entfernenund zirka zweimal im Jahrmit einem Entlüftungsschlüsselentlüften. Danach den Wasserstandim Heizsystem prüfen undanpassen.Baumpflege und ForstarbeitenPflasterarbeiten, GefahrenfällungenGartenplanung und -gestaltungGartenpflege, Mulcharbeiten und mehrService-Paketefür jeden GeldbeutelDer Umzug mit einer Möbelspeditionmag zunächst kostenintensiverscheinen, allerdings ist derWohnungswechsel mit einer Speditionals haushaltsnahe Leistungvon der Steuer absetzbar undauch das zeitliche Einsparungspotentialist nicht zu verachten.Zudem sind die Umzugsprofis imGegensatz zu freiwilligen Helfernim Schadensfall versichert. DieTransporteure übernehmen währenddes Wohnungswechsels einigesan Arbeit. Und das mussnicht immer viel teurer sein. Beiden Speditionen kann man in derRegel verschiedene Service-Paketebuchen, je nachdem, wie vielGeld man investieren kann undwie viel man in Eigenregie erledigenmöchte.Das passende Umzugsunternehmenzu finden ist angesichts derriesigen Auswahl an Unternehmenkeine leichte Aufgabe.Daher sollte man möglichst frühmit der Suche beginnen, damitman Preise und Leistungen vergleichenund den Wunschterminvereinbaren kann.Sägewerk FringsAngebote unter➡ www.holz-frings.de53567 Asbach · Rauenhahner MühleTelefon 02683/4621 · Fax 02683/43743Vergleichen lohnt sichFür die Auswahl des Umzugsunternehmenssollten nicht nur dieKosten ausschlaggebend sein.Die Empfehlungen von Freundenund Bekannten sind häufigeine gute Quelle, um einen seriösenAnbieter zu finden. Danebenlohnt sich aber auch die Sucheauf speziellen Online-Portalen,auf denen verschiedene Speditionenihre Leistungen anbieten.Seriöse Umzugsunternehmenwerden sich vor dem Umzug diealte Wohnung ansehen, den Aufwandabschätzen und einen detailliertenKostenvoranschlag erstellen.Wichtig ist es auch, sichzu erkundigen, wo sich der Versicherungssitzdes Umzugsunternehmensbefindet. Im Schadensfallkann es durchaus sein,dass externe Dienstleister an ihrenVersicherer verweisen, der imAusland sitzt und in Englisch korrespondiert.Ein guter Hinweisdarauf, dass man es mit einem seriösenUnternehmen zu tun hat,ist auch, wenn die Speditionenin Regionalverbänden zusammengeschlossensind. Eine Adressenlistebekommt man beimBundesverband der DeutschenMöbelspeditionen, dem AMÖ(www.amoe.de).


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 25 Rechtzeitig Liste anlegenSteht die Entscheidung zum Umzugfest und ist auch der Umzugs-terminschon terminiert,dann sollte schnellstens eine Umzugs-Checklisteerstellt werden.Ab diesem Zeitpunkt gilt es nämlich,organisatorisches wie auchlogistisches Talent zu beweisen,denn eine Vielzahl von Dingenmuss bis zum Auszug gut vorbereitetund erledigt werden. EinenUmzug zu organisieren ist nichtso einfach. Er erfordert Geschickin der Planung und in der Ausführung.So gibt es bereits im Vorfeldzahlreiche Dinge zu klärenund zu erledigen. Hier könnenUmzug-Checklisten eine großeHilfe bieten. Sie eignen sich idealdazu, beim Wohnungswechselden Überblick zu behalten. Umzugstippsund Checklisten zumHerunterladen und Ausdruckenfindet man im Internet.VorschaltgeräteVorschaltgeräte sind eine einfacheund bequeme Art, unnötige sene Gerät nach einer gewissenren. Sie trennen das angeschlos-Stand-by-Verluste zu minimie-Zeit automatisch <strong>vom</strong> Netz.Nachhitze im Ofen nutzenWenn gerade ein Gericht imBackofen aufgewärmt wurde, istder Ofen nach dem Ausschaltennoch bis zu zehn Minuten sehrBadeentenspaßfrei Haus. Vom Shell Heizöl-Partner im Westerwald.Ordern Sie jetzt IhreTop-Heizöl-Qualitätzu aktuell günstigenPreisen. Frei Haus.Shell MarkenpartnerIhre Quelle zum Öl:Tel. 02681/802 200www.bellersheim.deBesser gleich zum UmzugsprofiEs kann sich ziemlich aufwendigund langwierig gestalten, einenUmzug zu planen. Wenn es dannso weit ist, kostet das jeden sehrviel Energie. Vor allem dann istdas der Fall, wenn man viel undschweres Umzugsgut hat. Do-ityourself-Umzügesind die günstigsteArt des Privatumzugs – unddie anstrengendste. Von der Planungübers Packen bis zum Ummelden,wer alle nötigen Schrittein Eigenregie ausführt, brauchteine Menge Kraft – psychisch wiewarm – eine Zeit, die sich nutzenlässt, um zum Beispiel nochschnell den Nachtisch aufzuwärmen!physisch. Überlegen Sie sich deshalbgut, ob Sie nicht vielleichtlieber eine Spedition beauftragenwollen. Viele Menschen denken,wenn sie ihren Möbeltransportselbständig durchführen, würdensie Geld sparen. Dies ist nicht immerder Fall, da bei einem Festpreis-Angeboteiner Speditionalle Kosten für den Möbeltransportenthalten sind. In Eigenregielaufen die Kosten schnell aus demRuder, da man viel vergessen hateinzuplanen.Sebastian HausmannGarten- und LandschaftsbauAlles rund ums HausVon der Planung bis zur AusführungZum Hügel 1253562 St. Katharinen–StrödtTel. 0160/90321753• Pflasterarbeiten• TrockenmauernTel. 02224–9892473Fax 02224–9010837Mobil 01 51 –40741626SchreinereiMarc BeiseBrücherweg 453572 Unkel /Scheuren• Natursteinverlegung• BaggerarbeitenErst ausmisten, dann umziehenJeder Umzug ist aufwendig undnervenaufreibend. Möbel müssenabgebaut, Kartons gepacktund getragen werden.Um so wenig wie möglich Umzugsgutzu haben, bietet sich vorjedem Umzug das Entrümpelnan. Ausrangierte Gegenständemüssen später nicht in Kellernund Dachböden verstaut oderweggeschmissen werden. EineAlternative ist der Verkauf der altenSchätze, denn diese sind oftmehr wert als man denkt. Dasspart nicht nur Einpackarbeitund Ballast, sondern bringt endlichPlatz im Schrank oder Abstellraum.SchreinereiMarc BeiseDesignorientierte Anfertigungvon Möbeln, Küchen, Badmöbeln,Regalsystemen, Einbauschränkenund Objekteinrichtung.Anfertigung von Einrichtungenfür Büro- und Geschäftsbereiche.


26 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Orientierung für UmzugswilligeÜber als 800 anerkannten Fachbetriebenin Deutschland hat derBundesverband Möbelspeditionund Logistik (AMÖ) e.V. kürzlichdas aktuelle Zertifikat für fachmännischeArbeit rund um Umzügeverliehen.In der riesigen Flut der Dienstleistungsangebote,die unter anderemim Internet oder in Kleinanzeigenzu finden sind, ist es nichteinfach, seriöse und erfahreneUnternehmen für den Umzug zufinden.Das AMÖ-Zertifikat 2013 sollKunden und Verbrauchern dabeihelfen, ein Unternehmen zufinden, das sich durch sach- undfachgerechte Verhaltensweisenseiner Mitarbeiter hervorhebt.Das dazugehörige, aktuelle Verzeichnis„Ein AMÖ-Spediteur istimmer in Ihrer Nähe“ listet organisierteUmzugs- und Transportunternehmenmit dem AMÖ-Zertifikat2013 nach Postleitzahlenauf und kann kostenlos im Internetauf der Homepage http://www.umzug.org/ und http://www.amoe.de/ als PDF heruntergeladenwerden.Pflege fürs ParkettNur wer sich als Nutzer des Bodensan die Reinigungs- undPflegeanweisungen des Fachmannshält sowie für den richtigenRaumluftzustand sorgt, hatauch die Gewährleistung <strong>vom</strong>Parkettleger-Fachbetrieb sowie<strong>vom</strong> Hersteller des Parketts undder Parkettversiegelung. GeringerSchmutz sollte mit einemFoto: djd/ParkettprofiBesen, Staubsauger oder Wischmoppentfernt werden.Für die regelmäßige Unterhaltsreinigungund Pflege empfiehltder Fachmann spezielle Reinigungs-und Pflegemittel für versiegelteoder für geölte Böden,die online etwa unter www.parkettprofishop.deerhältlich sind.djdChristopher Mohr SchreinermeisterSt. Pantaleonstraße 2353572 Unkel/RheinFon 022 24 -986520Fax 022 24 -986521www.schreinereimohr.deinfo@schreinereimohr.deWerkstattNeuer Weg 8,53547 DattenbergFon 026 44 -4381Kern-Bauträger GmbHSälzerstraße 23-2556235 Ransbach-BaumbachInfo: 02623-884222www.kern-haus-koblenz.dePellets fürs EffizienzhausEnergieeffizientes Bauen hat großeFortschritte gemacht: Währendunsanierte Altbauten 300Kilowattstunden pro Quadratmeterund Jahr und noch mehrverbrauchen, um im Winter aufangenehme Temperaturen zukommen, liegen moderne Niedrigenergie-oder Passivhäuser beieinem Energiebedarf von 50 kWhund darunter.Um den Wärme- und Warmwasserbedarfin einem energieeffizientgebauten oder konsequentmodernisierten Haus zu decken,können heute kompakte Kesselim Keller eingebaut werden.Wer den Restwärmebedarf mitnachwachsenden Rohstoffendecken will, findet optimaleHolzbrenner, die genau zu denAnsprüchen eines Niedrigenergie-Eigenheimspassen. Auf einerGrundfläche von gerade mal0,38 Quadratmetern findet einneuer Heizkessel Platz, der mitumweltfreundlichen Pellets betriebenwird.Mit einer Nennleistung von bis zusieben oder zehn Kilowatt (kW)ist beispielsweise der Fröling P1Pellet auf den Heizungs- undWarmwasserbedarf moderner,energieeffizient gedämmter Häuserabgestimmt, aber auch genausoim Sanierungsbereich eineinteressante Lösung.Sehr leiser Betrieb und geringerStromverbrauch zeichnen denBrenner aus, dessen richtungsweisendeTechnik beim Plus XAward Anfang 2013 in mehrerenKategorien ausgezeichnet wurde.djd/pt


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 27 Transparentes WohlfühlzimmerWer das Gefühl von „draußensein“ auch an trüberen Tagengenießen will, benötigt dafür einensicheren Unterschlupf, dersich jeder Witterung anpasst.Einfach und flexibel können Terrassenund Balkone zum Beispielmit Dachsystemen komplett ausGlas nachgerüstet werden. Beischlechtem Wetter wird das Glasdachkomplett verschlossen, sodassman darunter gut geschütztdie frische Luft genießen kann.Strahlt die Sonne <strong>vom</strong> Himmel,lassen sich die Glasscheiben einzelnnach Belieben öffnen. DasSchiebedach für die Terrasse unterstreichtdabei mit seinen filigranenFormen die Architektur desHauses.rgzModerne Optikmit GlimmereffektWer seinen Außenbereich modernund gleichzeitig elegantgestalten will, kommt an einemgroßformatigen Terrassenbelagkaum vorbei.Durch die Elemente entstehteine weiträumige Fläche, dieedel wirkt. Mit feinen Extras wieetwa Glimmereffekten wird das„Wohnzimmer im Grünen“ zueinem ganz besonderen Ort fürEntspannung und Erholung.Egal ob kubanischer Tanz oderOpern-Arie aus Carmen – mitdem Begriff Habanera verbindetman Emotionen.Dank der gleichnamigen Außenplattenvon Kann lässt sich dieheimische Terrasse modern undelegant gestalten. Die Elementeaus robustem Betonstein habeneine feine, mit Glimmersand veredeltekugelgestrahlte Oberfläche,die bei Sonneneinstrahlungeinen besonderen Glitzereffekterzeugt.Der Trend bei der Gestaltungdes Gartenbereichs geht immermehr in Richtung Großformate.So können einheitliche undruhig wirkende Flächen verlegtwerden. Sie haben zudem einenweiteren Vorteil: Jede Terrassewirkt dadurch noch größer undweiter. Handwerklich begabteGartenbesitzer können die Plattenselbst verlegen.Um auf Nummer sicher zu gehenund ein durchgängig schönesVerlegebild zu erhalten, solltendie Arbeiten allerdings von einemProfi durchgeführt werden.Foto: djd/JOKA-SYSTEM GmbHTipps zum EnergiesparenKlimadiskussion und stetig steigendeEnergiepreise haben beivielen zu einem Umdenken geführt- hin zu einem Lebensstil,der bewusster mit den Ressourcender Natur umgeht. Doch wodamit im eigenen Haushalt beginnen?Der Stand-by-Betrieb von Fernsehgerätenund Computern etwaverbraucht unnötig viel Energieund belastet somit die Umwelt.Dies ist heute den meisten Bürgernbewusst. Doch danebenlauern viele weitere Ökofallen imHaushalt: Wann lohnt es sich zumBeispiel, den Kühlschrank auszutauschen,selbst wenn das alteModell noch funktioniert? Wiesetzt man die Kosten für WaschundSpülmaschine auf Diät?Und was lässt sich gegen die Verschwendungvon Lebensmittelntun? Tipps für ein umweltfreundlichesWirtschaften gibt zum Beispielder „Öko-Haushaltsplaner“,der kostenfrei unter www.geldund-haushalt.dedirekt über dasBestellformular oder telefonischunter 0 30 – 20 45 58 18 angefordertwerden kann.Die Broschüre gibt Orientierungund unterstützt mit umfassendenChecklisten die eigene Planung.Ob Konsum und Einkauf, Technikim Haushalt, Energieverbrauch,Mobilität oder Geldanlage - fünfThemenbereiche werden ausführlichbehandelt, so dass jederseine Schwerpunkte findet undden persönlichen ökologischenLebensstil definieren kann. djd/pt


28 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013Handarbeit GirmscheidSonntag,7.4.2013von <strong>11</strong>. 00 –18. 00 UhrSchauen Sie uns zu!LustigeTierfigurenUnser Salzofen wird gesetzt.Start der AusstellungGartenkeramikGroße Auswahl an Töpfen und Figurenfür den Außenbereich.Werksverkauf auf über 250 m 2WerksverkaufWerkstätte für salzglasiertes SteinzeugTöpferei GirmscheidAktivbereich 2gegenüber der Fachhochschule56203 Höhr-GrenzhausenRheinstraße 41Telefon 02624/7182www.girmscheid.deÖffnungszeitenab 1. April 2013:Mo. –Fr.8. 00 –17. 00 UhrSamstag9. 00 –16. 00 UhrSeminare für Ausbilder und SchulungsleiterAusbilder AkademieMittelrheinVorbereitungslehrgang auf dieAusbildereignungsprüfungnach AEVOIntensivkurs 6 Tage22.4.-27.4.2013(Bildungsurlaub nutzen)Eine kostenlose Informationsveranstaltung findet am:27.03.2013 um 18.00 Uhr in 53619 Rheinbreitbach,Maarweg 30, Geb. 1; 1. OG statt.Auskünfte und Anmeldung bei:Norman BrungsE-Mail: info@ausbilder-akademie-mittelrhein.deTel. 02644-8073890 Fax 02644-8073891StellenmarktaktuellFerienwohnungenSTADTHAFENMalchowIm Herzen der MecklenburgischenSeenplatte in der Inselstadt Malchow(Staatlich anerkannterLuftkurort seit 2005)LübeckHamburgGüstrowSchwerinPlau am SeeSeehotel Plau am SeeSeeschlösschenA24A20ParchimBerlinBoot &Yachtcharter SelgeTel.: +49/3 99 32/47 28 90 ·Fax: +49/3 99 32/47 28 91www.stadthafen-malchow.comB103AF MeyenburgRostockB196A19AF MalchowPension &SchänkeLenzer KrugSeehotelStuersche HintermühleAF RöbelRügenWir suchen zur Verstärkungunseres jungen ServiceteamseinenServicetechnikerchnikzur Montage, Reparatur und Wartungfür IndustrietoranlagenSie haben eine Ausbildung als Mechatroniker oder Elektriker mitSchweißerfahrung, sind im Besitz des Führerscheins Klasse B,dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung!Profi Tor GmbHReinhard-Wirtgen-Str. 1 - 53578 WindhagenDEVK-Versicherungenpersönlich, preiswert, nahWir suchen Sie:als „weiteren“ Kundenbetreuer für die Pflege und den Ausbauunserer umfangreichen Kundenbestände in den VGsAsbach, Bad Hönningen, Linz, Neustadt, RheinbrohlSie haben die erforderliche IHK/BWV-Ausbildung zumVersicherungsfachmann/frau erfolgreich absolviert.Sie wollen sich verändern und zukünftig in einemerfolgsorientierten Team arbeiten.Sie wollen selbstständig Ihren eigenen Erfolg steuern!Sie wollen mittels Bestands- u. Abschlussprovisionen vergütet werden!Dann sollten wir uns unterhalten!Seiteneinsteiger mit kaufmännischer Vorbildung erhaltenebenso ihre Chance. Wir bilden Sie aus!Bewerben Sie sich jetzt!DEVK-VersicherungenGebietsdirektion Westerwaldz. Hd. Herrn Gebietsdirektor B. WeberBahnhofstraße 99 · 56422 Wirges · Tel. 0 26 02/600 60Stellen suchen & finden!


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 29Auto-Neustadt GmbHMitsubishi-VertragshändlerBahnhofstraße 653577 Neustadt/WiedTelefon(0 26 83)32015und 31257Telefax(0 26 83)32564Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel!•Neu- undGebrauchtwagenverkauf•Finanzierung durch MKG•Reparaturwerkstattfür alle Fabrikate•Geländewagen•Hagel- und Parkschäden•Ausbeulen ohne Neulackierung•Karosseriearbeiten•Einbau von Gasanlagenaller Fabrikate•Achsvermessung•TÜV im Hause •AU•Hol- +BringserviceWichtigfür alle AnzeigenkundenWegen Karfreitag (29. März)kommt es zu nachstehenden Veränderungendes Anzeigenannahmeschlusses:Für die Kalenderwoche 13/2013 wird derAnzeigenannahmeschluss vonFreitag, 22.3.2013, 9.00 Uhr aufDonnerstag, 21.3.2013, 9.00 Uhr vorgezogen.Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung,da zu spät eingesandte Aufträge nicht mehrberücksichtigt werden können!VERLAG +DRUCKLINUS WITTICHHeimat- und BürgerzeitungenÜber 1000 traumhafte hochwertige Kleiderbekannter Markenhersteller. Von Größe 36 – 52.www.rinis-brautmoden.comRiní sBrautmodenOb Kauf oder Verkauf:Jetzt den Marktführer testen!www.sparkassen-immobilien.deDeutschlands größter Maklerfür Wohnimmobilien*:Die Sparkassen-Finanzgruppe.Nutzen Sie unsereumfassende Marktkenntnis auf dem Gebiet der Wohnimmobilien-Vermittlung. Mehr Infos in allenSparkassengeschäftsstellen und den Gebietsleitungen der LBS Immobilien GmbH oder unter www.sparkassen-immobilien.de.Wenn‘s um Geld geht –Sparkasse.*Immobilienmanager,<strong>Ausgabe</strong> 9/2012.


30 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013AltstadtfestReifencenter LinzIhr Partner vor Ort…Zertifizierter ReifenfachhandelAsbacher StraßeSterner Hütte53545 LinzTelefon 02644/600606Fax 02644/600894ALLE HERSTELLER VERFÜGBAR !!!info@reifenzenter-linz.de• PKW-Sommerreifen• Motorradreifen• Einlagerung• Stahl- undAlufelgen• Radwaschanlage• FinanzierungReifen und Montage für LeasingfahrzeugeÖffnungszeiten: Mo.–Fr. 8.30–12 Uhr und 13.00–17.30, Sa. 8.30–13.00 UhrWenn nicht wir, wer sonst?Frischzellenkurfür IhreKlimaanlageDas Frühjahr ist da und nach einer langen Winterpausewird die Klimaanlage wieder eingeschaltet.Ein komischer Geruch macht sich aus den Lüftungsschächtenim Fahrzeug breit.Viele greifen dann zu Produkten aus dem freien Handel,die allerdings nur den Geruch übertünchen und nicht dieUrsache beseitigen!Der Ursprung der Gerüche sind meist Pilze, die sich aufdem feuchten Verdampfer gebildet haben und sich vonda aus über die Lüftung ins Fahrzeug verteilen.Um dieses zu verhindern bzw. zu beseitigen, arbeiten wirmit den Produkten der Firma Tunap.Eine Desinfektion des Verdampfers und der Umgebungdes Innenraumfilters sorgt dafür, dass der Pilz abgetötetund über den Ablauf des Kondenswassers ausgespültwird.Nur so können Sie davon ausgehen, dass die kühle/kalteLuft, die Ihnen das Fahren angenehm machen soll, auchgesund ist.Alle von uns benutzten Produkte, für die Klimaanlagen,sind von der DAAB (Deutscher Allergie und Asthmabund)getestet und mit der Note gut (Testsieger) bewertet worden.Gönnen Sie Ihrer Klimaanlage eine Frischzellenkur.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne vonmontags - freitags von 8-18 Uhr zur Verfügung.Am Schwimmbad 9 · 53545 LinzTelefon: 0 26 44 / 79 73 · Fax: 73 26E-Mail: Kfz-Jenichen@web.dewww.Kfz-Jenichen.de


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 31in Linz– Anzeige –16. bis17. März 2013Altstadtfest in Linz am 16. und 17. MärzBummeln-shoppen-genießen für die ganze FamilieZwei Wochen vor dem Osterfest, am 16. und 17. März, legenLinzer Einzelhändler Bürgern und Besuchern der „Bunten Stadtam Rhein“ ein schmackhaftes „Ei“ ins vorösterliche Nest:das Linzer Altstadtfest! Ergänzt wird dieses Ereignis durch einenverkaufsoffenen Sonntag des Linzer Fach- und Einzelhandelsvon 13 bis 18 Uhr.„Breit gestreut“ und „attraktiv“ sind die Stichworte für das Sortimentdes Fach- und Einzelhandels. Sie können in aller Ruhebei fachkundiger Beratung inmitten des malerischen LinzerAmbientes schauen, stöbern und shoppen. Zusätzlich unterhältLivemusik die Besucher bei ihrem Bummel durch die romantischeStadt. Als weiteres Highlight werden einige regionale Autohändlermit einer Autoshow das Altstadtfest noch anziehendermachen. Es werden <strong>vom</strong> Burgplatz über Marktplatz bis zumButtermarkt einige der neuesten Auto-Modelle der Saison 2013ausgestellt. Für die Jüngsten bietet das Altstadtfest wieder einenkunterbunten vorösterlichen Strauß abwechslungsreicherUnterhaltung. Die kleinen Besucher dürfen sich in diesem Jahrauf Ponyreiten und ein Kinderkarussell freuen. Lassen Sie sichüberraschen <strong>vom</strong> frühlingshaften Flair der „Bunten Stadt amRhein“. Mehr Infos unter www.werbegemeinschaft-linz.deSpeziell zum Altstadtfestam Sonntag von 13 – 18 Uhr• Miele Produktvorführung –Das neue Bügelsystem Fashion Master• Präsentation – Das Metz Erfolgsmodell -Chorus - jetzt als exklusive Sonderedition• Licht im Garten –Ausstellung an beiden Tagenadenauer-elektrotechnik KG · Kirchstraße 2 · 53545 LinzTel. 02644 / 30 98 · Fax 02644 / 98 00 98info@adenauer-elektrotechnik.de · www.adenauer-elektrotechnik.deZum Altstadtfestam Sonntag, von 14.00 bis 18.00 Uhrfür Siegeöffnet.


32 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013Mieterhöhung nicht einfachhinnehmenWohnungseigentümer haben dasRecht, bei neuen Mietern eigenständigüber die Mietsteigerungzu entscheiden. Bei Bestandsmieternist die Mieterhöhung hingegengesetzlich geregelt und richtetsich nach der ortsüblichenVergleichsmiete.Auch wenn die aktuelle Situationauf dem Wohnungsmarkt vieleMieter einschüchtert, mit ihremVermieter in Kontakt zu treten,sollten sie überprüfen, ob diegeforderte Mietsteigerung demGesetz entspricht. Auf folgendePunkte sollten Mieter achten:Der Vermieter muss die Steigerungbegründen, beispielsweisemithilfe des Mietspiegels. Erdarf frühestens nach Ablauf einesJahres seit der letzten Mieterhöhungeine neue verlangen. WichtigeFakten, die aber nur die wenigstenwissen. Bei Unsicherheitist es sinnvoll, sich fundiert zu informieren.Rücksicht nehmen!Autofahrer müssen im Straßenverkehrdas „Reißverschlussprinzip“beim Einfädeln anwenden, wenneine von mehreren Fahrspurenendet oder gesperrt ist. Wie dasAmtsgericht München nach Mitteilungder D.A.S. entschied, giltdies jedoch nicht bei rein zufälligenHindernissen wie einem stehendenLKW. In jedem Fall ist beimEinfädeln Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmerzu nehmen.IHR UNABHÄNGIGERVERSICHERUNGSMAKLER IN DER REGION.Guter Service und individuelle Beratung,auch bei Rechtsschutzversicherungen.Wir vergleichen kostenfrei bis zu 100 Versicherer und finden diebesten Produkte für Sie als Privat- und Gewerbekunden.ArbeitsrechtBau- und ArchitektenrechtImmobilienrechtKompetenter Rat vorOrt:Vertrags- und HandelsrechtVerkehrsrecht /UnfallabwicklungForderungseinzug/InkassoHauptstr. 64 b Telefon:02224 –358053619Rheinbreitbach Telefax: 02224 –3590info @ra-mester.deEin rechtliches Problem?Nehmen Sie sich einen guten Anwalt –Sie werden es nicht bereuen.Alles was Recht istDeutsche können Führerscheineauch in anderen EU-Mitgliedsstaatenerwerben. Voraussetzungfür die Gültigkeit ist, dass der Betreffendeeinige Zeit in dem Mitgliedsstaatgelebt hat. Erwirbt jemandaußerhalb einer Sperrfristeine ausländische EU-Fahrerlaubnis,darf er in Deutschland Autofahren, solange man ihm nichtvorwerfen kann, er hätte in demStaat, in dem die Fahrerlaubnisausgestellt wurde, nicht gewohnt.So entschied das OberlandesgerichtHamm am 26. September2012 (AZ: III-3 RVs 46/12), wiedie Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtdes Deutschen Anwaltvereins(DAV) mitteilt.Ein 31-jähriger Autofahrer hattenach dem Entzug der deutschenFahrerlaubnis außerhalb einer gegenihn verhängten Sperrfrist imJahre 2009 eine spanische Fahrerlaubniserworben. Weil er danachin Deutschland am Steuer gesessenhatte, hatte ihn die Staatsanwaltschaftwegen Fahrens ohneFührerschein mit der Begründungangeklagt, er dürfe nach der entzogenendeutschen Fahrerlaubnisin Deutschland auch nicht mitder ausländischen Fahrerlaubnisfahren.Dem widersprach das Gericht.Der Mann sei aufgrund seinerspanischen Fahrerlaubnis berechtigt,im Inland Kraftfahrzeuge zuführen.Die Normen seien so auszulegen,dass eine außerhalb einer Sperrfristvon einem Mitgliedsstaat derEuropäischen Union erteilte Fahrerlaubnisals gültig anzuerkennensei, wenn der Inhaber bei Erwerbeinen ordentlichen Wohnsitz indem Mitgliedstaat gehabt habe.Es gebe keine Anhaltspunkte dafür,dass der Mann beim Erwerbdes spanischen Führerscheins keinenWohnsitz in Spanien gehabthabe.Büro Rheinbreitbach: Simrockstraße 28 a | Telefon: 02224/1235167Büro Bonn-Duisdorf: Bahnhofstraße 31 | Telefon: 02 28/1803 0472E-Mail: kontakt@versicherungsmakler-riede.deInternet: www.versicherungsmakler-riede.deFristen beachten!Wer aufgrund eines Unfalls ganzoder teilweise invalide wird, mussdie Invalidität innerhalb einerFrist von 15 Monaten bei seinemVersicherer melden, sonst geht ervielleicht am Ende leer aus. DieInvalidität muss schriftlich von einemArzt festgestellt werden. DieGültigkeit der 15-Monats-Frist fürdie Meldung einer Invalidität hatder Bundesgerichtshof jüngst ineinem Urteil bestätigt.Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrechtim DeutschenAnwaltverein rät Versicherungsnehmerneiner Unfallversicherungdaher, sich im Ernstfall intensivmit den Bedingungen inMängel rechtzeitig anzeigenDer ersten Ski-Abfahrt steht zwarnichts im Wege, das Hotel bietetaber nicht den <strong>vom</strong> Veranstalterangegebenen Standard? Dannsollte der Betroffene die Mängelauf jeden Fall noch vor Ortbeim Reiseleiter anzeigen. Sollteder Reiseleiter nicht vor Ort sein,so ist der Reiseveranstalter überdie Probleme zu informieren. AlsBeweismaterial bieten sich in jedemFall Fotos von den Mängelnan. Um sich bestmöglich abzusichern,empfiehlt es sich, zudemschriftliche Zeugenaussagen zuihren Versicherungsverträgenauseinanderzusetzen, gegebenenfallsauch mit anwaltlicherHilfe. Wichtig ist es, sämtlicheBelege der ärztlichen Behandlungund notwendiger Reha-Maßnahmenzu sammeln, um sie derVersicherung vorlegen zu können.Insbesondere sollte daraufgeachtet werden, welche Fristengelten, wenn Versicherungsleistungenin Anspruch genommenwerden sollen.Bei der Durchsetzung der Ansprücheist ein Fachanwalt fürVersicherungsrecht behilflich. Ervertritt Versicherungsnehmer imErnstfall auch vor Gericht.sammeln. Nachdem die Mängelaufgezeigt wurden, haben dieVerantwortlichen die Möglichkeit,diese zu beseitigen oder einErsatzangebot zu unterbreiten.Dieses muss aber nur akzeptiertwerden, wenn es der gebuchtenLeistung entspricht oder dieseübertrifft. Hilft der Veranstaltervor Ort nicht weiter, kann binneneines Monats nach Rückkehr eineMinderung des Reisepreises geltendgemacht werden – geeignetist hierfür ein Einschreibenmit Rückschein.


Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 33MR-Essen auf Rädern!Täglich heiße Menüs oder tiefkühlfrischeMenüs wöchentlich direkt ins Haus!Die Probierwoche zum Probierpreis wird Sie überzeugen!MR-Menüdienst Rheinland Kurt WierichKostenlose Hotline: Tel.: 0800 – 9 72 94 24Anzeigenservice wird bei unsganz GROSS geschrieben!! BEILAGENHINWEISEin Teil unserer dieswöchigen <strong>Ausgabe</strong> enthält eine Beilage„Angebote“der Firma NORMA.WIR BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNG!IMMOBILIEN HEUTEaus der Region für die RegionAnzeigen-HOTLINE für Immobilien: 02624/9<strong>11</strong>-0Tankschutz RobertzFachbetrieb geprüft nach §19lWHG● Tankreinigung ● Tankschutz ● Tankbau● Tankraumsanierung ● Demontagen● Innenhülleneinbau ● 24 Stunden Notdienst● Tank- und Zisternenumrüstung für Regenwassernutzung● Kraftstoffabfüllplätze für Landwirtschaft und IndustrieKAUFEN · VERKAUFEN · VERMIETUNG · MIETGESUCHEAm alten Wehr 26a ·53518 AdenauTelefon 02691/935135·Fax 02691/935137Weil Wir hier zuhause sind:www.wittich.deSichere Geldanlage ab 10.000,– Euronur noch bis zum 27.3.132,09% für 1 Jahrgarantiert!Info: Agenturdirektion Dieter Satler,St. Katharinen, Tel. 01 72/ 6559517Topwohnlage in Neustadt/Wiedund ein herrlicher Ausblick!Massiv gebautes EFH in bevorzugterWohnlage! Neue Dachisolierung,komplett neue Elektroinstallation,Ölzentralheizung,Isofensteru.v.m.Wfl.ca. 120 m², 4 Zimmer, Grdst. ca. 600 m².NN-157 KP nur 157.000 €53567 Asbach · 0 26 83/9481 20www.immo-pees.deIHr VermIeter......nimmt Sie nicht ernst? Sie suchen eine neue Wohnung?Bei ImmoBIlIen Heute werden Sie fündig!


34 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013VermietungOckenfels: Whg. 150 qm, 4ZKD, 2Bäder, ASR, ab 1.8.13 frei, Miete 650o + NK + 15 o Stpl. + KT. Tel.:02644/8850Halle für Lager, Produktion, Werkstattetc. mit Büro in St. Katharinen zuvermieten, 279 qm, 556 o. Tel.:02645/97<strong>11</strong>45Neustadt/Wied, Sonnenland, 5ZKDB, großer Südbalkon mit schönerAussicht, <strong>11</strong>5 qm, KM 580 o,NKnachVB, Garage 35 o, Stpl. 15 o, gerneauch an älteres Ehepaar zu verm.Tel.: 02683/32501KFZ-MarktAchtung Höchstpreise! Kaufe Pkw,Lkw, Baumaschinen und Traktoren injedem Zustand, sof. Bargeld. Tel.:02626/1341, 0178/6269000Ford Escort Kombi Diesel, 51 kW,Euro 2, Bj. 98, TÜV/AU neu, 174 Tkm,SD, ZV, eFH, Stereo, 8-fach bereift,dunkelblau, gepfl. Fahrzeug, 1.600 o.Tel.: 0171/3<strong>11</strong>4259Top Mitsubishi-Lancer-EVO 6, BJ 97+ AU frei, 109 Tkm, alle Extras,Kupplung, Turbo, Service neu, supergepflegt, VB 9.900 o. 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Tel.:0171/3<strong>11</strong>4259Bitte schalten in der <strong>Ausgabe</strong> Linz (AS =Fr. der Vorwoche)und zusätzlich in: (je <strong>Ausgabe</strong> 4,75 € bis 108 Zeichen oder 8,25 € bis 189 Zeichen)❑ Asbach (AS Fr. der Vorw.) ❑ Waldbreitbach (AS Fr. der Vorw.) ❑ Bad Hönningen (AS Fr. der Vorw.)❑ Sinzig (AS Mo.) ❑ Bad Neuenahr-Ahrweiler (AS Fr. der Vorw.) ❑ Remagen (AS Mo.)Weitere <strong>Ausgabe</strong>n auf Anfrage. Telefon: 02624/9<strong>11</strong>–<strong>11</strong>0, –<strong>11</strong>1, –<strong>11</strong>2❑❑❑ CHIFFREName/Vorname:PLZ/Ort:Datum/Unterschrift:BLZ:Falls keine Tel.-<strong>Nr</strong>. in der Anzeige erscheinen soll, gilt eine einmaligeChiffre-Gebühr von 4,50 € bei Abholung, 6,50 € bei Zusendung! =______ €Straße/<strong>Nr</strong>.:Telefonnnummer:Kreditinstitut:Kto.-<strong>Nr</strong>.:=______ €=______ €Gerahmte Kleinanzeige je Zeitung zusätzlich 3,– € =______ €Rechnung auf Wunsch (Bankeinzug erforderlich) zusätzlich 2,– € =______ €Gesamtbetrag: =______ €Coupon senden an Verlag +Druck Linus Wittich KG, Postfach 14 51, 56195 Höhr-Grenzhausen,Fax 02624/9<strong>11</strong>-<strong>11</strong>5, E-Mail: privatanzeigen@wittich-hoehr.de, Telefon 02624/9<strong>11</strong>-<strong>11</strong>0, -<strong>11</strong>1, -<strong>11</strong>2SonstigesSuche alte Näh- und Schreibmaschinen,Bilder, Porzellan, Kristall-gläser, versilbertes u. 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Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013 Verbandsgemeinde Linz 35Schlemmerziele undAusflugstippszuOstern– Anzeige –Eier färben, Osterhase & Co.Auch zu Ostern gibt es sagenumwobeneGeschichten, die sichum den Osterhasen, die Ostereierund weitere Bräuche ranken.Der Osterhase ist besonders beiKindern sehr beliebt. Dieses niedliche,aber flinke Tier bemalt derSage nach am Ostersamstag dieOstereier mit bunten Farben undversteckt sie dann in der Nachtzum Sonntag im Garten oderim Wald. Die Kinder suchen dieEier dann am Morgen mit großerFreude. Soweit die Geschichte.Wahrscheinlich ist, dass der Haseals Symbol für Fruchtbarkeit dieerwachende Natur im Frühlingrepräsentieren sollte. Gleichzeitigwird er auch mit dem Fest derAuferstehung in Verbindung gebracht,weil der Hase das byzantinischeSymbol für Christus war.Interessant ist, dass in anderenGegenden auch andere Tiere fürdas Verstecken der Eier zuständigwaren: in Thüringen z.B. derStorch, in Westfalen der FuchsEiernest zum OsterfestKerzen gehören zum Osterfesteinfach dazu. Die große Auswahlan Formen, Farben undDüften verspricht vielfältige undindividuelle Einsatzweisen: edelFoto: Gütegemeinschaft Kerzenund in der Schweiz der Kuckuck.Fast untrennbar mit dem Osterhasenverbunden ist der Brauch,Ostereier zu bemalen, zu suchenund zu essen. Eier waren in dergermanischen Tradition ein Symbolfür Leben und Fruchtbarkeitund in der christlichen ein Symbolder Auferstehung. Für diegläubigen Christen war es ebensoselbstverständlich, währendder Fastenzeit kein Fleisch zu essen.Da Eier als „flüssiges Fleisch“galten, wurden sie gekocht undsomit haltbar gemacht. Im Wassermitgekochte Naturmaterialienfärbten die Eier und gabendamit Auskunft über ihre Haltbarkeit.Vielerorts werden in den Kirchenbesondere Osterkerzen entzündet.Diese Tradition ist schon seitdem 4. Jhd. n. Chr. in der christlichenLiturgie üblich. Das Lichtder Osterkerze symbolisiert dieAuferstehung Christi und dasewige Leben.Wann fängt die Osterzeit an?Die Osterzeit beginnt in derNacht <strong>vom</strong> Karsamstag zum Ostersonntagund dauert bis zumHimmelfahrtstag. Am Ostersonntagwird die Auferstehung von Jesusin festlichen Gottesdienstengefeiert. Nach dem Neuen Testamentfand sie am ersten Tagder Woche nach dem Passahfeststatt.Ostersonntag wird jedes Jahr andem Sonntag gefeiert, der nachdem ersten Vollmond nach Frühlingsanfangliegt.auf der Kaffeetafel, versteckt imOstergras und vieles mehr. Diesesschöne Osterarrangement in„Nestoptik“ präsentiert sich miteiner Maxi-Eierkerze.Für jeden was:der OsterbrunchMit der Familie und Freundenam Ostersonntag einen tollenTag verleben, das ist der Wunschvieler Menschen. Warum also dieLieben nicht mal zu einem Osterbruncheinladen? Der Brunchbietet sich für den Ostersonntaggeradezu an, denn dafür brauchtniemand um Punkt neun Uhrzum Frühstück auf der Matte zustehen, denn gebruncht wirdüblicherweise erst <strong>vom</strong> späterenVormittag an und dies kann sichbis in die frühen Nachmittagsstundenhinziehen. Viele Restaurantsund Locations laden zumOsterbrunch ein. Vorbestellungbeziehungsweise Reservierungist zu empfehlen.Familien-Schlemmer-Oster-BuffetAm Mühlenberg 156588 WALDBREITBACHTelefon: 02638–933 00Frischer deutscher Spargel(klassifiziert <strong>vom</strong> rheinischen Spargelbauern)in klassischen und außergewöhnlichen Variationenmit Vorspeise und Dessert24,50 € pro Erwachsener– Kinder werden mit 1,00 € pro Lebensjahrvon 5 – 12 Jahren berechnet.www.vitabalance-hotel.deDa der Brunch eine Kombinationaus Frühstück und Mittagessenist, gehören üblicherweisesowohl kalte als auch warmeSpeisen dazu.Wer also lieber ein Brötchen undein Ei oder Toast mit Marmeladeisst, sollte am Buffet ebenso aufseine Kosten kommen, wie derjenige,der eher auf Kassler mit Kartoffelsalatsteht.Jeder bedient sich selbst nachHerzenslust und holt sich, was ermag. Eine Speisenfolge ist dabeinicht einzuhalten.Wenn das Wetter mitspielt unddie Temperatur es zulässt, kannder Brunch auf der Terrasse desLokals stattfinden.Das Ostermenü im Gourmet-Tempel?Mal was ganz Besonderesund bestimmt ein Erlebnis.Der Osterhase hat im Parkfür unsere „kleinen Gäste“Osterüberraschungen versteckt!Ideal für Ihre Osterüberraschung Sushi-Kurs am 15. und 22. April 2013Ihr Team <strong>vom</strong>Vita-Balance-Hotelund Restaurant HertlingRechtzeitig reservierenHaben Sie Ihren Osterausflugschon geplant? Wenn nicht, solltenSie es jetzt schleunigst nachholen.Denn gerade an Festtagen wieOstern sind Restaurants, Gaststättenund Ausflugslokale beliebteZiele. Gerade an den Osterfeiertagensind Familienausflüge mitEinkehr in einem Lokal äußerstbeliebt. Entsprechend hoch istan diesen Tagen die Auslastung inder Gastronomie. Um keine böseÜberraschung zu erleben, empfiehltsich eine frühzeitige Reservierung.Bei dieser Gelegenheitkann man sich gleichzeitig erkundigen,ob zu Ostern besondereMenüs angeboten werden.Manche Lokale bieten für dieseTage möglicherweise Vorbestellungan.


36 Verbandsgemeinde Linz Mitteilungsblatt <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong>/2013Asbach 02683/948120 · Ittenbach 0 2223 /90988 88www.immobilien-pees.de – www.immo-pees.deLiebe Hausverkäufer!Hausverkauf ist Vertrauenssache.Profitieren Sie von unserer Mitgliedschaftbei der Westdeutschen Immobilienbörse e.V. WIB24.Sie beauftragen einen Makler und über 80 arbeiten für Sie!Lassen Sie sich von sachverständigen Profis beraten.Kostenlose KaufpreisermittlungIhrer Immobilie.Patchworkfamilieaus Hennef sucht:Ein-/Zweifamilienhaus mitmindestens 4 Schlafzimmern.Renovierungsarbeitenkein Problem!Grdst. ab ca. 600 m².KP: max. 220.000 EuroHeimkehreraus Frankreich sucht:Großzügiges und gut ausgestattetesWohnhaus, gerne mit Einliegerwohnung.Ruhige Lage undguter Zustand Voraussetzung.Wfl. ab ca. 180 m²,Grdst. ab ca. 800 m²KP: max. 400.000 EuroFamilie mit 3 Kindernund Pferd sucht:Wohnhaus ab ca. 160 m² Wfl.,gerne mit Nebengebäudeoder Stallung, auchrenovierungsbedürftig.Grdst. ab ca. 3.000 m².KP: max. 260.000 EuroWegen guter Verkaufserfolge suchen wir dringend neue Immobilien!Ehepaar aus Köln(Barzahler) sucht:Gepflegtes Einfamilienhaus abca. Bj. 1990 in gutem Zustand undruhiger Lage. Wfl. ab ca. 120 m²,Grdst. ab ca. 500 m².Das Haus sollte im Sommerbezugsfrei sein.KP: max. 200.000 EuroAnzeigenservice wird bei unsganz GROSSgeschrieben!Winterdienst, Grundstückspflege,Treppenhaus- und Büroreinigung.Dienstleistungen rund um IhreImmobilie.www.hausmeister-linz.deTel. 0172 /1593463Muss das Auto weg, ruf die Fröhlich’s,die holen es direkt!Der Umweltzuliebe.Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß Altautoverordnung.Pkw-Verwertung, Schrott- und MetallankaufErsatzteile zu günstigen Konditionen.Firma Fröhlich, Bonn-Beuel,Maarstraße <strong>11</strong>9, Telefon 02 28 /635980www.hotel-breitenbacher-hof.deVERSICHERUNGSMAKLERMario De AngelisVersicherungskaufmannVersicherungsvermittlerregister · Nummer D-CWXX-06NP1-72Wir machen es einfach:Beste Qualität bei günstigen Prämien.Damit ist allen am meisten geholfen.Z. Bsp. für Senioren ab Vollendungdes 60. LebensjahresPrivathaftpflicht-Versicherung/FamiliendeckungDeckungssumme € 10 Mio.(mitversichert, wenn vorhanden, Heizöltank)im selbstgenutzten EFHDeckungssumme € 3 Mio.Jahresbeitrag einschl. Versicherungssteuer .. € 40,46Hundehaftpflicht-Versicherung 1 HundDeckungssumme € 5 Mio.Jahresbeitrag einschl. Versicherungssteuer ..€ 44,03jeder weitere Hund........................................€ 32,92Hausrat-VersicherungPLZ 53424 bis 53579z. Bsp. Versicherungssumme € 80.000,–Jahresbeitrag einschl. Versicherungssteuer ..€ 83,07Versicherungssumme wie oben,jedoch mit Elementardeckung....................€ 101,95– Autoversicherungen– Hausrat-, Wohngebäude-,Haftpflicht-, Unfallversicherungen– Lebensversicherungen– Betriebliche Versicherungen– Berufsunfähigkeitsversicherungen– Krankenversicherungen– Altersvorsorge– Bausparen53567 Asbach · Hussener Weg 16 · Telefon: 026 83 – 45 45 · Telefax: 0 26 83 – 12 88E-Mail: Versicherungen-DeAngelis@gmx.de

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