12.07.2015 Aufrufe

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Erstellung einer Ex-ante ...

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Erstellung einer Ex-ante ...

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Erstellung einer Ex-ante ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Aufforderung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgabe</strong> <strong>eines</strong> <strong>Angebotes</strong><strong>Erstellung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung und <strong>einer</strong> Strategischen Umweltprüfungfür das Operationelle Programm des Landes Rheinland-Pfalz imZiel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ des EuropäischenFonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014 bis2020Dieses Vorhaben wird aus Mittelnder EU und des Landes Rheinland-Pfalzfinanziert.


sein. Als Evaluierer kommt deshalb insbesondere nicht in Betracht, wer den Auftragfür die <strong>Erstellung</strong> des Operationellen Programms erhält.Die für die <strong>Erstellung</strong> des Operationellen Programms und dessen <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong> Evaluierungerforderliche sozioökonomische Analyse sowie die SWOT-Analyse liegen bereitsvor und sind vom Evaluierer zu verwenden.Aufgrund der EU-rechtlichen Vorgabe, dass erhebliche Umweltauswirkungen bereitsim Rahmen der Programmerstellung berücksichtigt werden müssen und sicherzustellenist, dass ein hohes Umweltschutzniveau gefördert wird, ist im Rahmen der <strong>Ex</strong><strong>ante</strong>-Evaluierungeine Strategische Umweltprüfung (SUP) über die sich aus demOperationellen Programm ergebenden Umweltauswirkungen durchzuführen.Vom Evaluierer wird erwartet, dass er sämtliche Vorgaben der EU-Kommission, dieim Zusammenhang mit der Evaluierung und der Strategischen Umweltprüfung stehen,im Detail kennt. Die endgültige Leistungserbringung des Auftragnehmers mussden Schlussfassungen der relev<strong>ante</strong>n Dokumente entsprechen. Die bis zum Zeitpunktder Schlussfassung der relev<strong>ante</strong>n Dokumente vom Auftragnehmer erstelltenSchriftstücke sind deshalb - sofern erforderlich - an die Endfassungen der maßgeblichenDokumente anzupassen.2. Ziel des AuftragsHauptziel der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung ist die Bewertung des vom Programmierer zuerstellenden Operationellen Programms Rheinland-Pfalz für den EFRE unter Beachtungder Anforderungen aus Artikel 48 Allgemeine Verordnung (Entwurfsfassung).Die vom Auftragnehmer zu fertigende <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung soll die Programmgestaltungim Rahmen <strong>eines</strong> iterativen und interaktiven Prozess begleiten und die verschiedenenElemente des Programms analysieren und unter Berücksichtigung derbestehenden Vorgaben bewerten.Ziel der Strategischen Umweltprüfung ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Umwelterwägungenbei der Ausarbeitung und Annahme des Operationellen Programms einbezogenwerden und damit bereits im Rahmen der Programmerstellung voraussichtlicherhebliche Umweltauswirkungen Berücksichtigung finden.3


Der Evaluierungs- sowie der Umweltbericht müssen rechtzeitig <strong>zur</strong> Verfügung stehen,um <strong>zur</strong> Partnerschaftsvereinbarung beitragen und gemeinsam mit dem Programman die EU-Kommission übermittelt werden zu können.3. Allgemeine Bedingungen3.1 AuftragsgegenstandDie <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluation soll durch Beiträge im <strong>Erstellung</strong>sprozess des OperationellenEFRE-Programms Rheinland-Pfalz eine Unterstützung <strong>zur</strong> Programmgestaltung undeine Optimierung des Programms leisten. Anhand der vorzunehmenden Analyse undBewertung soll geprüft werden, ob die Programmstrategie und die Umsetzungsmodalitätengeeignet sind, um die globalen Zielen der Europäischen Union und der Zieleder Strategie Europa 2020 sowie die von Seiten des Landes gesetzten Ziele zu erreichen.Zur Evaluation gehört aber auch die Beurteilung der Leistungsfähigkeit derim Rahmen der Programmplanung ausgewählten Indikatoren für die Zielerreichungsowie die Beurteilung der Frage, ob die Zuweisung der Finanzmittel im Einklang mitden ermittelten Herausforderungen bzw. Bedürfnissen und mit den in den Verordnungenfestgelegten Regelungen <strong>zur</strong> Konzentration auf die bedeutendsten Zielesteht.Die inhaltliche Ausgestaltung der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung und der abschließenden Berichterstellungist in Anlehnung an die Gliederung aus Artikel 48 Ziffer 3 des Entwurfes<strong>zur</strong> Allgemeinen Verordnung (Entwurfsfassung) vorzunehmen. Die Details zu denjeweiligen Aufgaben der Evaluierung sind im maßgeblichen Leitfaden der EuropäischenKommission „Monitoring und Evaluierung der Europäischen Kohäsionspolitikfür den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfondsund den Kohäsionsfonds“ für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 -Leitfaden für die <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung - (Stand: Juni 2012) festgelegt. Dieser Leitfadenbildet ebenfalls eine Grundlage für die <strong>Erstellung</strong> der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung imSinne des Artikel 48 der Allgemeinen Verordnung (Entwurfsfassung) und der StrategischenUmweltprüfung im Sinne des Artikel 12 der Richtlinie 2001/42/EG des EuropäischenParlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmterPläne und Programme vom 27. Juni 2001.4


Die SUP muss den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit(UVPG) sowie der Richtlinie 2001/42/EG entsprechen. Das Verfahren <strong>zur</strong> Durchführungder Strategischen Umweltprüfung umfasst dabei insbesondere die im Vorfelderforderliche Durchführung des Scoping-Verfahrens, in welchem Umfang und Detaillierungsgraddes Umweltberichts in Abstimmung mit den Umweltbehörden festzulegensind, die Durchführung des Konsultationsverfahrens, ebenso wie die Abstimmungdes Berichts mit dem Programmentwurf und der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung.Die <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung und die SUP sind vor der Genehmigung undÜbermittlung des Operationellen Programms an die Kommission abzuschließen. Inder <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung ist der Prozess der SUP zusammenfassend darzustellenund zu skizzieren, wie die Ergebnisse in der Programmgestaltung berücksichtigtwurden.Im Rahmen der SUP ist ein Umweltbericht zu fertigen, der die potenziellen Konfliktezwischen Entwicklungs- und Umweltzielen sowie die möglicherweise bestehendennegativen Auswirkungen des Operationellen Programms thematisiert. Der Inhalt desUmweltberichts muss den Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001(Anhang I) gerecht werden.Der Auftraggeber erwartet einen abschließenden Evaluierungsbericht sowie einenabschließenden Umweltbericht in deutscher Sprache sowohl in gedruckter Form (jeweils20 <strong>Ex</strong>emplare) wie auch in digitaler, für den Auftraggeber verwertbarer Form.Neben dem Evaluierungsbericht ist eine Zusammenfassung dieses Berichts gem.Art. 48 Ziffer 2 S. 2 der Allgemeinen Verordnung (Entwurfsfassung) in deutscher undin englischer Sprache zu erstellen.Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er nach Einladung durch den Auftraggebermit Fachpersonal an Beratungen mit diesem und Dritten (z.B. Wirtschafts- und Sozialpartnern)teilnimmt, um Fortschritte, Probleme sowie Ergebnisse bei der Evaluierungsowie der <strong>Erstellung</strong> der SUP zu besprechen und Fragen des Auftraggebers zubeantworten. Vom Evaluierer sind Vorträge, die im Zusammenhang mit der <strong>Erstellung</strong>der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung und der Strategischen Umweltprüfung stehen, zu halten.Hierzu gehören insbesondere auch Abstimmungsgespräche und Veranstaltungenmit der EU-Kommission, den Förderreferaten, dem EFRE-Begleitausschuss und5


den Wirtschafts- und Sozialpartnern. Vorgaben des Auftraggebers, die im laufenden<strong>Erstellung</strong>sprozess eingebracht werden, müssen vom Auftragnehmer in die Analyseneingepflegt werden.Die Anzahl der Veranstaltungen kann nicht eindeutig beziffert werden; voraussichtlichist mit etwa fünf Veranstaltungen zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dassauch ein Termin in Brüssel stattfinden kann.Die allgemeine Veranstaltungsorganisation erfolgt durch den Auftraggeber.Die unter Ziffer 7 genannten Bezugsquellen sowie sonstige, für die Evaluierung erforderlicheDokumente, sind in der jeweils geltenden Fassung (bis einschließlich derEndfassungen) in die zu erstellenden Dokumente einzubeziehen.Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber nach Einreichung des Operationellen Programmsbei den im Hinblick auf die Evaluierung und die Strategische Umweltprüfungzu erwartenden Rückfragen der EU-Kommission im Genehmigungsverfahren - soweitdies erforderlich sein sollte - unterstützen. Im Zuge der Verhandlungen mit derEU-Kommission über das Operationelle Programm sind vom Auftragnehmer ggf. zusätzlicheAnalysen vorzunehmenDer Auftraggeber kann den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags darüber hinausauffordern, ggf. auch noch nach Abnahme des Endentwurfs der Evaluierung und derStrategischen Umweltprüfung an Veranstaltungen mit Präsentationen zu den Evaluierungsergebnissenteilzunehmen.Diese Verpflichtungen gelten bis <strong>zur</strong> Genehmigung des Operationellen Programmsdurch die Europäische Kommission, längstens jedoch bis zum 30. März 2014.Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, den Ausführungszeitraum zu den gleichenKonditionen zu verlängern. Hierüber kann jedoch erst zum Ende der Vertragslaufzeitentschieden werden.3.2 Zeitplan und BerichtslegungDie vom Auftragnehmer zu erstellenden Ergebnisse der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung sowiedie Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung sind in der Programmerstellungvom Programmierer einzuarbeiten. Die <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung und der Umweltbericht6


werden gemeinsam mit dem Operationellen Programm an die Europäische Kommissionübermittelt. Darüber hinaus ist der Zeitplan von den laufenden Verhandlungender einschlägigen Verordnungen, insbesondere des Mehrjährigen Finanzrahmens,der Partnerschaftsvereinbarung sowie der endgültigen Verabschiedung der maßgeblichenDokumente abhängig.3.2.1 Zeitplan für das VerfahrenFür das Verfahren <strong>zur</strong> Auftragserteilung ist folgender Zeitplan vorgesehen:LeistungTerminBekanntgabe der <strong>Aufforderung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgabe</strong>21. Januar 2013<strong>eines</strong> <strong>Angebotes</strong>Angebotsabgabe (Angebotsfrist) bis spätestens 18. Februar 2013,12.00 UhrVertragsschluss bis spätestens 15. März 20133.2.2 Ausführungsfristen für die LeistungserbringungDer Zeitplan für die <strong>Erstellung</strong> der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung und der Strategischen Umweltprüfungsowie die <strong>Erstellung</strong> des Operationellen Programms ist derzeit wie folgtvorgesehen:März 2013März 2013März/April 2013April 2013Mai 2013Mai 2013Arbeitsbeginn für die Programmerstellung durch den ProgrammiererArbeitsbeginn des Evaluierers für die <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung unddie <strong>Erstellung</strong> der Strategischen UmweltprüfungVorlage <strong>eines</strong> 1. Programm(teil)entwurfs durch den ProgrammiererVorlage <strong>eines</strong> ersten 1. (Teil-)Entwurfs des Berichts über die <strong>Ex</strong><strong>ante</strong>-Evaluierungund die Strategische Umweltprüfung durch denAuftragnehmerVorlage <strong>eines</strong> 2. Programmentwurfs durch den ProgrammiererVorlage <strong>eines</strong> 2. Entwurfs des Berichts über die <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung und die Strategische Umweltprüfung durch den Auftragnehmer7


is 31. Mai 2013Juni 2013ab Juli 2013Vorlage des Abschlussberichtes für das Operationelle Programmund die abschließende <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung (incl. StrategischerUmweltprüfung)Vorlage <strong>einer</strong> Zusammenfassung der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung gem.Art. 48 Ziffer 2 S. 2 der Allgemeinen VerordnungGgf. Anpassung des Operationellen Programms und der <strong>Ex</strong><strong>ante</strong>-Evaluierungsowie der Strategischen Umweltprüfung anweitere veröffentlichte EU-Dokumente.Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe unverzüglichmitteilen, wenn er den vorgesehenen Zeitplan nicht einhalten kann. Terminliche Anpassungenbedürfen der Zustimmung des Auftraggebers und sind mit dem Auftraggeberschriftlich zu vereinbaren.4. Anforderungen an die Eignung des AuftragnehmersDer Auftragnehmer muss unabhängig sein und über die erforderliche fachliche undmethodische Kompetenz hinsichtlich der Anforderungen an die Evaluierung von Programmenund die Strategische Umweltprüfung verfügen. Er muss die folgenden Voraussetzungenerfüllen:• Kenntnisse in der Evaluierung von EU-StrukturfondsprogrammenEntsprechende Referenzen sind erforderlich.• Kenntnisse bei der Durchführung Strategischer Umweltprüfungen und der <strong>Erstellung</strong>von UmweltberichtenEntsprechende Referenzen sind erforderlich.• Für die <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung / Strategische Umweltprüfung relev<strong>ante</strong> Kenntnisseder nationalen und regionalen Lage in Rheinland-Pfalz. Für deren Nachweis istentweder ein Beleg oder eine aussagekräftige Erklärung beizubringen.• Angaben zu vergleichbaren Projekten, insbesondere mit Angabe der Leistungszeitund des Rechnungswertes (Referenzliste)• Beschreibung des Kompetenzprofils des Unternehmens, insbesondere s<strong>einer</strong>Kenntnisse in Evaluierung von EU-Strukturfondsprogrammen. Hierzu gehörenauch ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, da die relev<strong>ante</strong>n EU-Dokumente nicht immer in deutscher Fassung vorliegen.• Erklärung <strong>zur</strong> Unabhängigkeit des Bieters (Die <strong>zur</strong> Auftragserfüllung handelndenPersonen und die Geschäftsführung müssen von der für das EFRE-8


Programm Rheinland-Pfalz zuständigen Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde,Prüfbehörde sowie der für die <strong>Erstellung</strong> des Operationellen EFRE-Programms Rheinland-Pfalz 2014-2020 zuständigen Institution funktionell unabhängigsein.)Um einen ständigen Dialog zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zugewährleisten, ist von Seiten des Auftragnehmers ein Ansprechpartner zu benennen.Auf Seiten des Auftraggebers wird folgender Ansprechpartner benannt:Zentrale Ansprechpartnerin:Anke Milke, Referat 8307 im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie undLandesplanung (EFRE-Verwaltungsbehörde)Tel.: 06131/16-2651E-Mail: anke.milke@mwkel.rlp.deDer Auftraggeber begleitet die Erarbeitung sämtlicher im Rahmen des Auftrags zuerstellender Arbeiten und lässt sich über deren Stand regelmäßig informieren, umgegebenenfalls auftretende Probleme frühzeitig zu identifizieren und beheben zukönnen.5. Anforderungen an das Angebot und sonstige ErfordernisseZugelassen sind nur Angebote in deutscher Sprache, die rechtsverbindlich unterzeichnetund fristgerecht eingegangen sind. Das Original und eine Kopie sind in Papierformund in verschlossenem Umschlag zu senden an:Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-PfalzReferat 8307 - EFRE-VerwaltungsbehördeStiftsstraße 955116 MainzDer Umschlag ist außen mit dem Namen des Bieters und s<strong>einer</strong> Anschrift sowiedem deutlichen Hinweis „Angebot <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung / SUP - nicht öffnen!“ zukennzeichnen.Für die <strong>Erstellung</strong> des Angebots werden keine Kosten erstattet.9


Mehrere Anbieter können sich zu <strong>einer</strong> Bietergemeinschaft zusammenschließen.Die Angebote müssen rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der vorgenanntenVergabestelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß verschlossene odernicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Angebotewerden ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempelder oben genannten Vergabestelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe(auch per Telefax) ist nicht zugelassen.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auftragsunterlagen eventuell unbeabsichtigte,unzutreffende und / oder unvollständige Angaben (Fehler) enthaltenkönnen. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt hierfür - soweit rechtlich zulässig -keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbareFehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungenselbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des rheinlandpfälzischenMinisteriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanungentsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch den Auftraggeber beantragen.Der Anbieter bestätigt mit der <strong>Abgabe</strong> s<strong>eines</strong> <strong>Angebotes</strong> konkludent, sich ausreichendüber die tatsächlichen Voraussetzungen s<strong>eines</strong> Angebots informiert zu haben.Falls mit dem Anbieter bis zum 15. März 2013 kein Vertrag geschlossen wurde,konnte sein Angebot nicht berücksichtigt werden.Bei der Öffnung der Angebote sind die Anbieter nicht zugelassen. Sofern der Anbieterüber die Ablehnung s<strong>eines</strong> <strong>Angebotes</strong> unterrichtet werden möchte, ist dies imAngebot zu vermerken.Der Anbieter muss seinem Angebot zum Nachweis s<strong>einer</strong> Fachkunde, Leistungsfähigkeitund Zuverlässigkeit folgende Unterlagen beifügen:Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit:• Beschreibung des Anbieters (Name, Adresse, Hauptsitz, ggf. auch Partner derBietergemeinschaft, kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere über diegenerelle Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktureinschl. Vertretungsbefugnis)• Technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ausreichende Personalressourcen10


Zum Preis:• Angabe der Gesamtvergütung als Endpreis (Bruttobeträge) einschl. aller Entgeltefür Kosten, Nebenkosten und Mehrwertsteuer mit zugrunde liegender detaillierterKalkulation der Personal-, Sach- und ReisekostenEs ist nur die <strong>Abgabe</strong> <strong>eines</strong> Gesamtangebotes zulässig. Alternativen und Lose werdennicht berücksichtigt. Nebenangebote sind nicht zugelassen.Dem Angebot ist eine Anlage beizufügen, die in tabellarischer Form die Arbeits- undAblauforganisation, die Arbeitsschritte und deren jeweilige Kosten mit Angabe desAufwandes und des zugrunde liegenden Tagessatzes des gepl<strong>ante</strong>n Personals auflistet.Beabsichtigen Anbieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen -ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde zu berufen -,haben sie die hiervon betroffenen Auftrags- / Leistungs<strong>ante</strong>ile im Angebot anzugebenund im Angebot den / die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweisder Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des / der Unterauftragnehmer sind die unterZiffer 5 dieser Auftragsbeschreibung aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmervorzulegen.Sofern Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer durchgeführt werden sollenoder sich der Anbieter <strong>zur</strong> Auftragserfüllung <strong>eines</strong> benannten Dritten im Wege derEignungsleihe bedienen will, ist mit Angebotseinreichung eine Erklärung jedes Unterauftragnehmers/ benannten Dritten ein<strong>zur</strong>eichen, aus der hervorgeht, dass derBieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführungerforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer bzw. benannten Dritten zugreifen kann.6. ZuschlagskriterienEiner inhaltlichen Prüfung werden nur solche Angebote unterzogen, deren Anbieterdie Anforderungen an Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers(s.o.) erfüllen. Fehlende oder mangelnde Nachweise der Zuverlässigkeit,Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde führen zum Ausschluss des Angebotsaus dem Verfahren.12


Die Bewertung der eingehenden Angebote erfolgt durch die EFRE-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und imLand Rheinland-Pfalz.Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:KriteriumGewichtung1. Preis 402. Inhaltliche Qualität des Konzepts 40und methodischer Ansatz (Die inhaltlicheQualität des Konzepts und der methodischeAnsatz werden zu je 20% berücksichtigt.)3. Referenzen 104. Arbeitsorganisation und Zeitplan 10Die Angaben werden dabei in den genannten Kategorien jeweils mit Punkten von 1bis 10 (10 = sehr gut) bewertet und je nach Kategorie mit dem maßgeblichen Faktorgewichtet. Je höher die erreichte Punktzahl, desto besser die Einschätzung des <strong>Angebotes</strong>.7. Bezugsquellen und AnlagenFolgende Materialien und Rechtsgrundlagen sind vom Auftragnehmer zu beachten.Die Materialien liegen zum Teil nur im Entwurfsstadium vor. Der Auftraggeber wirdden Auftragnehmer umgehend informieren, wenn ihm Änderungen in den Entwürfenbekannt werden oder diesem die endgültigen Versionen vorliegen. Dies entbindetden Auftragnehmer jedoch nicht davon, sich die aktuelle Fassung der erforderlichenDokumente eigenverantwortlich zu beschaffen. Der Auftragnehmer wird etwaige Änderungenim Prozess der <strong>Erstellung</strong> der <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung und der StrategischenUmweltprüfung berücksichtigen.Als Grundlage für die Förderperiode 2014-2020 liegen folgende Entwürfe der EU-Kommission für das neue Programm vor:Verordnungsentwürfe13


• Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über denEuropäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds,den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklungdes ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds,für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungenüber den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den EuropäischenSozialfonds und den Kohäsionsfonds und <strong>zur</strong> Aufhebung der Verordnung(EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.09.2012, KOM (2012) 496• Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den EuropäischenFonds für regionale Entwicklung und das Ziel „Investitionen in Wachstumund Beschäftigung“ und <strong>zur</strong> Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006vom 06. Oktober 2011, KOM(2011) 614• Gemeinsamer Strategischer Rahmen 2014-2020 (working document vom14.03.2012, SWD(2012) 61)Grundsatzpapiere• Miteilung der EU-Kommission: Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes,nachhaltiges und integratives WachstumLeitlinien, Leitfäden, Richtlinien, Fiches der EU-Kommission• Leitlinien „Monitoring und Evaluierung der europäischen Kohäsionspolitik - EuropäischerFonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds und Kohäsionsfonds- Leitfaden für die <strong>Ex</strong>-<strong>ante</strong>-Evaluierung, Stand Juni 2012• Fiche no. 5A - Draft Template for the main elements of the Operational Programme• Fiche no. 5B - <strong>Ex</strong>amples of key elements of the Operational Programmes• Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über diePrüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vom27. Juni 2001• Kompromisstexte des Rates der Europäischen Union zu den Entwürfen der AllgemeinenVerordnung sowie der EFRE-VerordnungSollten weitere maßgebliche Dokumente bei der Programmerstellung beachtet werdenmüssen, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.14


Mit der Vergütung sind alle nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen, einschließlichder Leistungen <strong>zur</strong> Umsetzung von Nachbesserungswünschen, und allebei s<strong>einer</strong> Durchführung anfallenden Kosten, wie Personal-, Reise- und sonstigeKosten (wie Schreib-, Vervielfältigungs- und Präsentationskosten) sowie die urheberrechtlichenAnsprüche abgegolten.Abgegolten sind insbesondere auch Überarbeitungen aufgrund von weiteren, dieLeistungsbeschreibung betreffenden Dokumenten die durch die EU-Kommission biszum Ende der Vertragslaufzeit erlassen werden sowie Überarbeitungen auf Veranlassungder EU-Kommission.Bei etwaigen Beanstandungen des Begleitausschusses verpflichtet sich der Auftragnehmerohne Mehrvergütung diese Änderungen einzuarbeiten.Eine Abtretung der Forderung des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmungdes Auftraggebers rechtswirksam.8.3 Weitere VertragsbedingungenEs wird kein separater Vertrag geschlossen. Bestandteil des Auftrages werden dieAuftragsbeschreibung und das unterschriebene Angebot des Auftragnehmers mit derdort konkretisierten, zeitlichen und methodischen Vorgehensweise der Auftragsbearbeitung.8.3.1 Vertragsbeginn und VertragsendeDer Vertrag kommt durch die Unterzeichnung der Vertragsunterlagen durch beideVertragsparteien zustande und endet mit der Genehmigung des Operationellen Programmsdurch die EU-Kommission, spätestens jedoch am 30. März 2014.8.3.2 Geheimhaltungspflicht und VertraulichkeitDer Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Evaluierungund der Strategischen Umweltprüfung zugänglich gemachten Informationen, insbesondereeinzelbetriebliche und personengebundene Daten, nur in aggregierter Formfür den Bericht zu verwenden sowie diese einschließlich der Ergebnisse s<strong>einer</strong> Arbeitenvertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtungbesteht über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.16


Setzt der Auftragnehmer <strong>zur</strong> Durchführung dieses Vertrages sein eigenes Personalein, so muss dieses schriftlich verpflichtet werden, über sämtliche Informationen Stillschweigenzu wahren und k<strong>einer</strong>lei Unterlagen an sonstige, nicht für die Öffentlichkeitbestimmte Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu ihrem Vorteil bzw. zumVorteil Dritter zu verwenden, auch nicht nach Beendigung der vertraglichen Arbeiten.Eine Kopie dieser schriftlichen Verpflichtungen ist dem Auftraggeber zu übermitteln.Der Auftragnehmer darf an Personen, auf deren Mitwirkung er <strong>zur</strong> erfolgreichenDurchführung des Auftrages angewiesen ist, die notwendigen Informationen weitergeben.Er hat auch diese Personen nach dem oben genannten Verfahren <strong>zur</strong> vertraulichenBehandlung des Auftrags zu verpflichten.Die Ergebnisse der Untersuchung sowie alle Zwischenergebnisse stehen dem Auftraggeberausschließlich und uneingeschränkt <strong>zur</strong> eigenen Verwendung <strong>zur</strong> Verfügung.Der Auftraggeber hat das Recht, die Untersuchungsergebnisse oder Teile davonunter Namensangabe des Auftragsnehmers und s<strong>einer</strong> Mitarbeiterinnen undMitarbeiter zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer bedarf <strong>zur</strong> Veröffentlichung derEinwilligung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird im Falle <strong>einer</strong> Veröffentlichunggenannt. Der Auftragnehmer hat das Recht, aus der Untersuchung gewonneneErkenntnisse von allgemeinem wissenschaftlichem Interesse nach vorheriger Unterrichtungdes Auftraggebers in wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu verwerten.Die Nennung einzelbetrieblicher oder personengebundener Daten ist hiervon ausdrücklichausgenommen.8.3.4 Unterverträge und Leistungen DritterDer Auftragnehmer darf nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebersdie Durchführung der ihm anvertrauten Arbeiten sachverständigen Drittenvertraglich übertragen oder sie durch sachverständige Dritte faktisch ausführen lassen.Das gilt auch für Teilarbeiten. Dem Auftraggeber sind alle mit diesem Auftrageventuell betrauten Unterauftragnehmer vollständig zu benennen. Der Auftraggeberist berechtigt, Unterauftragnehmer <strong>zur</strong>ückzuweisen, sofern sie nach Auffassung desAuftraggebers den an sie zu stellenden Anforderungen nicht genügen.17


8.3.5 Gewährleistung und LeistungsstörungSind die vertraglichen Leistungen mangelhaft, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmereine angemessene Frist <strong>zur</strong> Beseitigung des Mangels bestimmen underklären, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehnen werde.Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag gem. §§ 323, 346 ff. BGB<strong>zur</strong>ücktreten oder aber Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach Maßgabe des§ 280 BGB verlangen. Der Fristsetzung bedarf es über den Anwendungsbereich des§ 323 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Auftragnehmer die Beseitigung des Mangels ablehntund verweigert oder die Beseitigung fehlgeschlagen ist.8.3.6 Aufbewahrung und Rückgabe von UnterlagenDer Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm <strong>zur</strong> Verfügung gestellten GeschäftsundBetriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen,dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Unterlagensind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung desVertrags unaufgefordert dem Vertragspartner <strong>zur</strong>ückzugeben.8.4 SchlussbestimmungenÄnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform.Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam und / oder unvollständig sein,bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages unberührt. Es findet diejenige BestimmungAnwendung, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit und / oderUnvollständigkeit vereinbart hätten und die der wirtschaftlichen Zielsetzung diesesVertrages am nächsten kommt.Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass die <strong>zur</strong> Erfüllung des Auftragseingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden,lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeberberechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung <strong>einer</strong> Frist zu kündigen.Weitergehende Rechte bleiben unberührt.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Vertragsparteien aus diesem Vertrag istMainz.18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!