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KONZEPT Förderangebote - Schulen Ruswil

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<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteVersion 5.10.2010


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteInhaltsverzeichnis:1. Vorgeschichte 32. Grundlagen und Begriffserklärung 4Glossar 53. Leitideen, Ziele, Zielgruppen 6Leitideen 6Ziele für die Umsetzung 6Zielgruppen 6Abgrenzung 64. Rahmenbedingungen 7Pensen 7Verteilung 7IF-Fachleitung 7Klassengrösse 7Infrastruktur 7Fachbibliothek 7Verbrauchs- und Unterrichtsmaterial 85. Unterrichtsbedingungen Lehrpersonen 8Grundsatz 8Lehrpersonen und Team 8Klassenlehrperson / Förderlehrperson 96. Beurteilungsbedingungen 10Beurteilungsbedingungen für individuelle Lernziele 10IF Start 10Zeugnis 10Zusammenarbeit 10Klassenwiederholung 11Übertrittsverfahren 11Übertritt in die Sek I 11Dispensationen 11IF-Ende 117. Aufgaben, Pflichten und Entlastungen 12Verantwortungen in der Übersicht 12Lernende mit individuellen Lernzielen 12Klassenlehrperson (KLP) 12Förderlehrperson 13Fachleitung-IF Primar und Sek I 14Begleitgruppe Förderangebote 14Leitung der Begleitgruppe Förderangebote 14Erziehungsberechtigte 15Die Schuldienste (SPD, Logopädie, Psychomotorik) 15Schulleitung 15Schulpflege 15Der Gemeinderat 16Bildungs- und Kulturdepartement BKD 168. Praxis der integrativen Förderung 16Seite -1-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteIntegrative Förderung 16Förderung für fremdsprachige Lernende (DaZ) 16Begabungsförderung/Begabtenförderung 16Anreicherung durch Binnendifferenzierung (Enrichment) 17Beschleunigung (Akzeleration)/Straffung (Compacting) 17Förderateliers 17Integrative Sonderschulung (IS) 17Förderung mit individuellen Lernzielen 18Teilleistungsschwäche 18Regelung zu den individuellen Lernzielen in der 1./2. Klasse 18Grundsatz zu den Arbeitsformen im Förderbereich 19Aufbau integrativer Unterrichtsformen 19Grundsatz zu den Unterrichtszeiten 19Datenschutz 209. Zusammenarbeit (Ablaufschema siehe Anhang 11) 20Zusammenarbeit im Team 20Zusammenarbeit in der Schulklasse 21Zusammenarbeit mit den einzelnen Lernenden 21Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten 21Zusammenarbeit Lehrperson - Förderlehrperson 21Zusammenarbeit mit Fachlehrpersonen 21Zusammenarbeit IF-Fachteam Primar und Sek I 21Zusammenarbeit Fachleitung IF Primar und Sek I 22Zusammenarbeit mit der Schulleitung 22Zusammenarbeit mit den schulischen Diensten 22Zusammenarbeit mit der Begleitgruppe 23Zusammenarbeit mit der Schulpflege 23Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat 2310. Qualitätssicherung 2311. Anhang 25Arbeitspapiere /Formulare 25Ablaufschema 26Seite -2-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangebote1. VorgeschichteNov. 1995Einberufung der Kommission Integration/Separation1996-1997 Eröffnung der Kleinklasse A1997 Dreistufige Information bei den Lehrpersonen bezüglichHeilpädagogischem Zusatzunterricht (HZU)1998 Auswertung der Fragebogen an die Lehrpersonen.Fazit: grundsätzliche Zustimmung HZU gegenüber(Ängste bezüglich des Mehraufwands)1999 Abgabe Bericht Kommission Integration/SeparationEmpfehlung: Vorsichtige Öffnung Richtung HZU,Einführung eines Pilotprojekts HZU in den Aussenschulen,Evaluation nach 2 Jahren, nach ev. positivem Befund HZUflächendeckend einführen1999-2000 Start Pilotprojekt HZU in den Aussenschulen <strong>Ruswil</strong>1999-2000 Ablösung der Kommission Separation/Integrationdurch die Kommission HZUJan. 2000Juni 2000Namensänderung: HZU wird IF (integrative Förderung)auf Empfehlung des Amtes für Volksschulbildung, Kanton LUNichtbewilligung des Kantons, die Kleinklasse Bweiterzuführen. Entscheid der Schulpflege: Auflösung derKleinklasse B und der Werkklasse2000-2001 Einführung IF im Schulhaus Rüediswil,Übergangslösung für das Dorfschulhaus und für Bärematt2000-2001 Einberufung der Steuergruppe IFApril 2001Evaluation Pilotprojekt IF Aussenschulen <strong>Ruswil</strong> durch dieFachstelle für Schulevaluation des Kantons Luzern.Fazit: Das Förderangebot IF in den Aussenschulen wird alspositiv eingestuft, Empfehlungen für die Weiterentwicklungwerden im Evaluationsbericht festgehalten2001 Auflösung der Kleinklasse A2001-2002 Flächendeckende Einführung von IF an den <strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong>Seite -3-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangebote2001-2002 Steuergruppe IFAuftrag: Bearbeitung eines Konzeptes für die integrativeFörderung an den <strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong>2002/2003 Fertigstellung, Verabschiedung und Einführung desIF-Konzeptes2002/2003 Installierung der Begleitgruppe2002/2004 Bei der Neugestaltung der SEK I Stufe muss der Einbezugder Sekundarschule ins IF-Konzept geklärt werden.2003-2004 Einbezug Kindergarten2004/2005 Evaluation der integrativen Förderung an den <strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong>2005-2006 Einbezug BegabungsförderungAug. 2009Sommer 2010Auftrag der SPR an die Begleitgruppe zurKonzeptüberarbeitungGenehmigung des überarbeiteten Konzeptes durch dieSchulpflege (SPR)2. Grundlagen und BegriffserklärungSeit dem Schuljahr 1999/ 2000 ist die Schule <strong>Ruswil</strong> eine integrative Schule, wasbedeutet, dass Lernende mit besonderen pädagogischen Bedürfnisseninnerhalb der Regelklassen speziell unterstützt werden. Die Schule <strong>Ruswil</strong> willauch der Begabungsförderung (BF) eine zentrale Bedeutung geben und setztsich deshalb ein für die Förderung von individuellen Begabungen und schafftentsprechende Angebote.Die Klasse ist das wichtigste Lernfeld! Durch innere Differenzierung (Binnendifferenzierung)wird den unterschiedlichen Leistungsniveaus innerhalb derKlasse Rechnung getragen.Die Förderangebote sind ein Teil des sonderpädagogischen Angebots derVolksschule. Sie umfassen folgende Bereiche:• Integrative Förderung (IF) in allen Regelklassen mit spezifischerUnterstützung durch Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen, bzw.Lehrpersonen für integrative Förderung.• Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Begabungsförderung, Förderung beiallgemeinen Lernschwierigkeiten oder Teilleistungsschwächen• Das Kantonale Konzept für die integrative Sonderschulung (IS) stellt dasPrimat der integrativen und wohnortsnahen Schulung in den Vordergrund(gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Zusammenarbeit und demBehindertengleichstellungsgesetz).Seite -4-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteFür das Konzept Förderangebote der <strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong> beziehen wir uns auf dierechtlichen Grundlagen:• Gesetz über die Volksschulbildung (SRL Nr. 400 a) § 8 Förderangebote:„Die Förderangebote dienen der bestmöglichen Ausbildung und Erziehungder Lernenden, die a) dem Unterricht in den Regelklassen der Volksschulenicht zu folgen vermögen oder b) zu weiter gehenden Leistungen fähigsind.“„In den Förderangeboten werden die schulischen Anforderungen auf dieindividuellen Voraussetzungen der Lernenden ausgerichtet.“• Verordnung über die Förderangebote (SRL Nr. 406), Ausgabe vom 1. Juli2005• Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule undüber die Übertrittsverfahren (SRL Nr. 412), Ausgabe vom 1. Juli 2005• Klassenbestände, Planungshilfe für die Klassenbildung, Richtwerte für dieFörderangebote (DVS, Aug. 2009)• Information, Empfehlungen, Umsetzungshilfen für IF (DVS, Jan. 2008)• Kantonales Konzept für die integrative Sonderschulung (IS, 2008)• Integrative Förderung an der Volksschule: Grundsätze (April 2010)GlossarDVSDaZIFISBFSRLRunder TischDienststelle VolksschulbildungDeutsch als Zweitsprache für Lernende mit Migrationshintergrund undungenügenden oder keinen DeutschkenntnissenIntegrative Förderung: Klasse, Lehrpersonen und einzelne Lernende werdendurch eine Förderlehrperson begleitet und unterstützt. Lernende mitVerhaltens- und Lernbehinderungen, mit Teilleistungsstärken und –schwächen(Legasthenie, Dyskalkulie), mit besonderen Begabungen sollen mit IF gefördertwerden. Die Lektionen für Gruppenangebote der Begabtenförderung sind imIF–Pool enthalten.Integrierte Sonderschulung: Lernende mit einem verstärkten Förderbedarfwerden aufgrund einer umfassenden Abklärung als sonderschulberechtigtanerkannt. Es gelten besondere Bestimmungen, die bei der DVS nachgefragtwerden können.Begabungsförderung für alle Lernenden, Begabten- undHochbegabtenförderung: In <strong>Schulen</strong> mit IF ist die Begabungsförderung im IF-Pool enthalten.Systematische Rechtssammlung des Kantons Luzern; sie umfasst alle LuzernerErlasse (Gesetze, Verordnungen u.a.), welche seit 1. Januar 2006 wirksam sind.Die Beteiligten treffen sich zur Besprechung von weiterführenden Schritten derFörderung des betroffenen Kindes.Seite -5-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangebote3. Leitideen, Ziele, ZielgruppenLeitideenWir sind eine integrierende Schule.Alle verstehen sich als Lehrende und Lernende.Die Verschiedenheit der Lernenden wird als Chance betrachtet.Die Förderung orientiert sich an den Stärken (Ressourcen) der Lernenden,um damit die Defizite zu verringern.Erster Förderort ist der Unterricht in der Regelklasse.Ziele für die UmsetzungAlle Fördermassnahmen sind auf Integration ausgerichtet. Nach Möglichkeitist für eine Klasse nur je eine Förderlehrperson zuständig.Die Lehrpersonen gestalten einen Unterricht, welcher Vielfalt als Realitätakzeptiert, auf den Stärken (Ressourcen) der Lernenden aufbaut und eineBalance sucht zwischen angemessener Forderung und Förderung.Die Lehrpersonen haben ein förderorientiertes Lehrverständnis und sind fürden Umgang mit Vielfalt ausgebildet. Die Klassenlehrperson undFörderlehrperson verstehen sich als Team und übernehmen ihre Aufgabeund Verantwortung gemeinsam.Die Förderangebote sind Teil der Schul-, Unterrichts- und Qualitätsentwicklung.Bei internen und externen Evaluationen werden die Zielsetzungenund die Einhaltung der kantonalen Vorgaben überprüft.ZielgruppenAls Prävention von Lern- und Entwicklungsstörungen richtet sich IF an alleLernenden der Klasse (Kindergarten, Primar, Sek 1 Niveau C).Es bestehen insbesondere für folgende Lernende Angebote:• Lernende beim Schuleintritt: Kindergarten wird mit IF-Unterstützunggeführt. In der 1./2. Klasse ist eine verlängerte Verweildauer möglich.• Lernende mit besonderen Begabungen• Lernende mit Verhaltensschwierigkeiten• Lernende mit Schwierigkeiten beim Spracherwerb: Zwei- undmehrsprachig Lernende (DaZ)• Lernende mit schulischen Defiziten (durch Wohnortwechsel, Krankheit,usw.)• Lernende mit Lernschwierigkeiten und Teilleistungsschwächen• Lernende mit besonderen Bedürfnissen an IS-AngebotenAbgrenzungEin Sonderschulungsbedarf, wird durch Fachpersonen der Schuldiensteabgeklärt und es wird – falls erforderlich – am „Runden Tisch“ über die IF in derRegelklasse entschieden sowie die Antragstellung an die DVS besprochen.Seite -6-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangebote4. RahmenbedingungenPensenDie kantonalen Richtlinien sind die Grundlage für den Pensenpool IF, BF undDaZ für die Primar wie auch für die Sek I.http://www.volksschulbildung.lu.ch/merkblatt_klassenbestaende.pdfDie Richtlinien für die IS sind im folgenden DVS-Dokument geregelt:http://www.volksschulbildung.lu.ch/is-regelklassen.pdfVerteilungDie interne Verteilung des Pensenpools wird von der Bereichsleitung inAbsprache mit der IF-Fachleitung sowie den Förderlehrpersonen erarbeitetund von der Schulleitung verabschiedet.IF-FachleitungDie Schulleitung wählt zwei Fachleitungen IF (Sek und Primar) und bestimmtdas Entlastungspensum. Dieses Pensum wird dem IF-Pensenpool belastet.KlassengrösseDie IF setzt in der Regel eine vorgegebene Klassengrösse voraus, die sichprimär nach den Vorgaben des Kantons und nach der örtlichen Situationrichtet. Die Zusammensetzung der Klasse ist ein wichtiger Faktor, dermitberücksichtigt werden muss. Wesentliche Abweichungen müssenbedarfsgerecht (individuelle Lernziele etc.) mit einem Zusatzpensum IF oderKlassenhilfe aufgefangen werden. Für die IS gelten spezielle Rahmenbedingungen.InfrastrukturRäumlichkeiten: Für die Förderangebote stehen räumliche und materielleMittel zur Verfügung. Gruppen-, Besprechungsräume und „geschützte“Räume sind erforderlich. Stufengerechtes Fördermaterial, wie z.B. Lernspieleund Lernsoftware gehören dazu und müssen jährlich im Budget der Schuleeingeplant werden.FachbibliothekEs wird eine Fachbibliothek eingerichtet. Diese wird kontinuierlich ausgebautund von der Fachleitung betreut. Standorte sind:Lehrerbibliothek Bärematt (Sek): IF-LehrerzimmerDorfschulhaus (Primar):IF-Zimmer im ChaletSchulhaus Rüediswil:VorbereitungszimmerSeite -7-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteVerbrauchs- und UnterrichtsmaterialDer IF steht im Rahmen des Budgets pro Jahr ein bestimmter Betrag zurVerfügung. Die genaue Verteilung wird intern jedes Jahr von derBegleitgruppe Förderangebote neu definiert.Eine Inventarliste von allen vorhandenen Lehrmitteln existiert und wirdlaufend durch die Fachleitung aktualisiert. Eine aktuelle Liste wird allenFörderlehrpersonen zugänglich gemacht.5. Unterrichtsbedingungen LehrpersonenGrundsatzDer Grundsatz einer integrativen Schule wird im Leitbild verankert. Alle ander Schule Beteiligten begegnen sich mit gegenseitigem Respekt undAchtung.Lehrpersonen und TeamLeitidee: Integrativer Unterricht ist auf die Heterogenität der Lernendenausgerichtet.Der Regelklassenunterricht liegt in der Hauptverantwortung derKlassenlehrpersonen. Es kommen dabei häufig erweiterte Lernformen undinnere Differenzierung im Unterricht zur Anwendung. Der gemeinsameAuftrag der Klassenlehrperson und der Förderlehrperson besteht darin,geeignete Unterrichtsformen zu entwickeln, um auf die besonderenLernbedürfnisse der einzelnen Lernenden eingehen zu können. Der Lernstoffwird auf verschiedenen Niveaus aufgearbeitet.Der Weg zur schülergerechten Förderung ist der individualisierte und dergemeinschaftsbildende Unterricht.Innere DifferenzierungGeschieht bezüglich der Unterrichtsphasen: Aufgaben-, Problemstellung,Aufgabenentwicklung, Erarbeitung, Festigung, Übung, Anwendung/Transfer.Geschieht ebenfalls bezüglich der Kriterien: Zeit, Komplexität, AnzahlAufgaben, Hilfe, Erfahrung, Sozialkompetenz, Handlungsebene.Kooperatives LernenZwei oder mehr Partner unterstützen sich darin, gemeinsam eine Aufgabe zubewältigen, individuelle Ressourcen gegenseitig zu nutzen und bereitzustellen(anwendbar auf Lernende und Lehrpersonen). Gegenseitig offenesSchulzimmer.Offener UnterrichtErweiterte Lehr- und Lernformen wie Wochenplanunterricht, Werkstattunterricht,Freiarbeit und projektartiges Lernen haben darin Platz.Seite -8-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteLernklimaMitgestalten eines Lernklimas, in dem Wohlbefinden aller Beteiligten einzentrales Anliegen ist.Klassenlehrperson / FörderlehrpersonIntegrative FörderungIntegrative Förderformen entstehen in enger Zusammenarbeit mit derFörderlehrperson, vernetzt mit den Lernprozessen und -inhalten der Klasse,und sind bezüglich Zielsetzung, Vorgehen und Lernergebnis transparent füralle.TeamteachingUnter Teamteaching versteht man allgemein die gemeinsame Arbeit undVerantwortung zweier oder mehrerer Personen. Das heisst, der Unterrichtwird gemeinsam geplant, durchgeführt und ausgewertet. Teamteaching istdemnach eine Unterrichtsform, bei der die Lehrpersonen• zur gleichen Zeit an derselben Klasse arbeiten;• gemeinsam den Unterricht inhaltlich und methodisch planen unddurchführen;• die Verantwortung gemeinsam tragen, aber flexibel aufteilen, wer fürwelche Aufgaben oder Lernende zuständig ist;• den Unterricht in wechselnden Rollen leiten oder unterstützen;• das Lernen mit einem breit gefächerten Angebot differenzieren;• die Lernenden den Lernanlässen oder dem Lernniveau angepasst inGruppen unterrichten.RollenwechselDie Pädagoginnen und Pädagogen im Klassenzimmer nehmen einenRollenwechsel vor. Neben der Wissensvermittlung haben die Lernbegleitungund das individuelle Lerncoaching im Unterricht einen wichtigen Stellenwert.LernsteuerungJe nach Bedürfnis- und Entwicklungsstand der Lernenden wird ihnen dieLernverantwortung und Lernsteuerung graduell übergeben. Dies geschiehtdurch Modeling (modellhaftes Vormachen), Coaching (angeleitetesReflektieren der Schwierigkeiten und Ressourcen) und schliesslich durchFading (zunehmendes „Ausblenden“ von Hilfestellungen).HauptverantwortungDie sich im Team ergänzenden Lehrpersonen (Förderlehrperson,Klassenlehrperson) setzen ihre Stärken gezielt ein. Die Förderlehrperson ist inder IF die Fachperson für die Förderung und Unterstützung bei individuellvereinbarten Lernzielen, Lernproblemen, Lernschwächen und beibesonderen Begabungen. Sie hat für die Dauer der Förderung dieHauptverantwortung für die Kinder mit besonderem Förderbedarf.Seite -9-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteFörderformenUnter additiven Förderformen versteht man alle Fördermassnahmen, die zuzusätzlichen Förderorganisationen führen, z.B. Förderunterricht einzeln oderin Kleingruppen, evtl. mit besonderem Förderprogramm durch eineFörderlehrperson ausserhalb des Schulzimmers. Diese Unterrichtsform istwenn immer möglich zu vermeiden. Vorrang hat die integrative Förderungim Regelklassenunterricht.6. BeurteilungsbedingungenGrundsatz: Die Schule <strong>Ruswil</strong> lässt die Prinzipien von „Ganzheitlich beurteilenund fördern“ einfliessen. Selbstkompetenz, Sozialkompetenz und Methodenkompetenzwerden neben der Sachkompetenz bewusst gefördert undbeurteilt. Lernende und Lehrpersonen nehmen eine Selbstbeurteilung vorund erhalten ebenfalls eine Fremdbeurteilung. Es wird eine gegenseitigeFeedbackkultur gepflegt.Beurteilungsbedingungen für individuelle LernzieleIF StartWenn bei einem Lernenden in der Primarschule trotz IF-Unterstützung währendlängerer Zeit die Regelklassenziele nicht erreicht werden, müssen dieEltern informiert werden. Empfehlenswert ist eine erweiterte Abklärung beimSchulpsychologischen Dienst (SPD), um das weitere Vorgehen festlegen zukönnen. Die Erziehungsberechtigten müssen dazu ihre Einwilligung geben.Besteht zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten keine Einigung,entscheidet die Bereichsleitung.ZeugnisLernende mit individuellen Lernzielen in einzelnen Fächern, in welchen eineentsprechende Vereinbarung getroffen worden ist, erhalten in diesenFächern keine Noten. Ein Lernbericht gibt Auskunft über den erreichtenLeistungsstand. Das Zeugnis enthält im Weiteren den Eintrag „IntegrativeFörderung: Individuelle Lernziele“. In den Fächern ohne individuelleAnpassung werden die Lernenden gemäss „Verordnung über dieBeurteilung der Lernenden und über die Übertrittsverfahren“ beurteilt.ZusammenarbeitLernende werden zusammen mit den Erziehungsberechtigten in der Regelzweimal pro Jahr zur Beurteilung der Situation, Besprechung des Leistungsstandesund zur Planung weiterer Schritte für die Förderung zu einer Besprechungeingeladen. Die Ziele für das kommende Semester werdenfestgelegt und die Ziele werden durch die Förderlehrperson schriftlichfestgehalten und den Beteiligten abgegeben.Seite -10-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteKlassenwiederholungDie Möglichkeit der Repetition einer Klasse bleibt auch für Lernende mitindividuellen Lernzielen bestehen, wenn dadurch eine voraussichtlichepositive Entwicklung in ihrer Persönlichkeit oder im schulischen Bereicheingeleitet werden kann. In der 1. und 2. Klasse besteht die Möglichkeit einerverlängerten Verweildauer (drei Jahre für die ersten zwei Schuljahre). Diesgilt nicht als Repetition, sondern wie erwähnt, als verlängerte Verweildauer.ÜbertrittsverfahrenLernende mit individuellen Lernzielen in der 5./6. Klasse sind ebenfalls insÜbertrittsverfahren eingebunden. Beurteilungsbogen und Schülerdossierwerden ebenfalls ausgefüllt.Übertritt in die Sek ILernende, welche in der 5./6. Klasse individuelle Lernziele haben, weil sie dieKlassenziele nicht erreichen, besuchen in der Regel die Sek I im Niveau C.Alle Lernenden im Niveau C starten ohne individuelle Lernziele und werdenin den ersten Wochen nach den Klassenlernzielen beurteilt. Dann erfolgteine neue Standortbestimmung mit entsprechenden neuen Vereinbarungenund wenn notwendig mit individuellen Lernzielen.DispensationenBei Überforderung der Lernenden werden die Erziehungsberechtigtenfrühzeitig informiert. Wenn Dispensationen sich aufdrängen, wird dies ineinem Elterngespräch fundiert begründet.Die Vereinbarung der Dispensationen wird zwischen den Erziehungsberechtigten,der oder dem Lernenden, der Klassenlehrperson und derFörderlehrperson besprochen und muss von der Bereichsleitung genehmigtwerden. Bei einer Uneinigkeit ist den Erziehungsberechtigten das rechtlicheGehör zu gewähren. Auf dem IF-Vereinbarungsformular wird sie von allenBeteiligten unterschrieben. Dispensationen sind wenn immer möglich zuumgehen. Es kann sein, dass die Lernenden z. B. im mündlichenSprachbereich mitmachen und im Zeugnis ein „besucht“ erhalten.Die Dispensation wird im Zeugnis eingetragen.Werden Lernende von Fächern dispensiert, sind die ausfallenden Lektionenzu kompensieren. Kompensationslösungen können wie folgt aussehen:Selbständiges Arbeiten in der Klasse, gezielte Förderung in einer Gruppe,Stillbeschäftigung durch die Klassenlehrperson. Die Förderlehrperson ist fürden Förderplan verantwortlich.IF-EndeDie IF wird bei einer Lernenden oder einem Lernenden beendet, wenn sieoder er die Lernziele der Regelklasse voraussichtlich selbständig erreichenkann. Die Bereichsleitung bestätigt die Aufhebung.Der Weg zu den individuellen Lernzielen muss als Prozess (zeitlich nicht zubegrenzen) angesehen werden, an dem alle Beteiligten gemeinsamarbeiten.Seite -11-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteDie Förderlehrperson kann in Absprache mit der Klassenlehrperson, miteinem pädagogisch begründeten Entscheid, die integrative Förderungohne individuelle Lernziele durchführen.IF-VerzichtWünschen die Erziehungsberechtigten für ihre Tochter/ihren Sohn keineindividuellen Lernziele, können diese von der Bereichsleitung verfügtwerden..7. Aufgaben, Pflichten und EntlastungenVerantwortungen in der ÜbersichtKlassenlehrperson FörderlehrpersonSchulung aller Lernenden Hauptverantwortung MitverantwortungInitiieren vonHauptverantwortung Mitverantwortungindividuellen LernzielenFormulierungMitverantwortung HauptverantwortungFördervereinbarungWochenarbeit derLernenden mitindividuellen LernzielenMitverantwortung Hauptverantwortungfür die Fächer mitindividuellen LernzielenLernberichte derLernendenInformation derErziehungsberechtigtenMitverantwortungHauptverantwortungHauptverantwortung beimFach mit individuellenLernzielenMitverantwortungLernende mit individuellen LernzielenSie nehmen regelmässig an den Förderangeboten teil.Sie nehmen an den Beurteilungsgesprächen teil.Sie werden in den Entscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmenmiteinbezogen.Klassenlehrperson (KLP)Sie trägt die Hauptverantwortung für die Schulung aller Lernenden ihrerAbteilung oder Klasse. Die Förderlehrperson unterstützt die Lernenden undentlastet damit die KLP.Sie legt gemeinsam mit der Förderlehrperson die Massnahmen zur Förderungvon Lernenden mit speziellen Bedürfnissen fest. Sie orientiert alshauptverantwortliche Person zusammen mit der Förderlehrperson dieErziehungsberechtigten bei Schuleintritt/Stufenwechsel über Zweck undMöglichkeiten der IF.Sie orientiert die abnehmenden Klassenlehrpersonen über die getroffenenMassnahmen der Lernenden mit speziellen Bedürfnissen.Seite -12-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteSie beantragt bei der Bereichsleitung eine Situationsklärung, wenn dieTragbarkeit eines Lernenden zur Diskussion steht.Sie fördert ein Unterrichtsklima, welches die soziale Integration aller Kinderunterstützt.Sie ist bereit und fähig, mit differenzierenden Unterrichtsformen zu arbeiten.Sie trifft sich für regelmässige Gespräche mit der Förderlehrperson.Sie plant und gestaltet in Zusammenarbeit mit der Förderlehrperson dieKontakte mit den Erziehungsberechtigten und informiert sie über längerdauerndeMassnahmen.Die Entlastung richtet sich nach der Empfehlung des Kantons und derVorgabe der Schulleitung.FörderlehrpersonSie verfügt (wenn möglich) über eine fachspezifische Ausbildung und bildetsich laufend weiter.Sie erfasst ganzheitlich und unterstützt und fördert Lernende einzeln oder inLerngruppen, wenn möglich in der Klasse unterrichtsnah, aber immer inenger Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und dem pädagogischenUnterrichtsteam.Sie beobachtet den Unterricht.Sie entlastet mit der Unterstützung der Lernenden die Lehrperson und berätsie im Schulalltag.Sie trägt die Mitverantwortung für die Förderung von Lernenden mitspeziellen Bedürfnissen.Sie plant und vereinbart mit den beteiligten Lehrpersonen die notwendigenFördermassnahmen.Sie erstellt die Förderpläne und stellt die zur Förderung notwendigenMaterialien zur Verfügung.Sie erarbeitet Arbeitsunterlagen für die Lernenden mit individuellenLernzielen.Sie stellt den Lernenden mit individuellen Lernzielen in Zusammenarbeit mitder Klassenlehrperson den Lernbericht aus.Sie evaluiert zusammen mit den Beteiligten durch regelmässige Auswertungder durchgeführten Massnahmen die IF.Sie unterrichtet wenn möglich im Teamteaching.Sie plant und gestaltet in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson dieKontakte mit den Erziehungsberechtigten.Sie organisiert die regelmässigen Gespräche mit den Lehrpersonen.Sie arbeitet mit den andern Fachpersonen und Schuldiensten zusammen.Sie hat die ‚Fallführung‘ bei Lernenden mit individuellen Lernzielen.Sie sensibilisiert die an der Schule Beteiligten für die Formen der IF.Sie orientiert die abnehmende Förderlehrperson über die getroffenenMassnahmen der Lernenden mit speziellen Bedürfnissen.Die Entlastung richtet sich nach der Empfehlung des Kantons und derVorgabe der Schulleitung.Seite -13-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteFachleitung-IF Primar und Sek ISie ist Mitglied der Begleitgruppe Förderangebote.Sie lädt mindestens viermal jährlich zu einer Fachsitzung ein. Sie leitet dieFachteamsitzungen. Sie ist für den Protokollversand zuständig. Sie organisiertdie Supervision- oder Intervisionssitzung mit den zusammenarbeitendenLehrpersonen (Reflektion und Optimierung der Zusammenarbeit).Sie arbeitet mit der Bereichsleitung einen Vorschlag für die Pensenverteilungaus.Sie kontrolliert die Finanzen und koordiniert das Inventar der Fachbibliothek.Sie hat eine beratende Stimme bei der IF-Pensenverteilung.Sie beteiligt sich wenn möglich an Netzwerkgruppen.Sie wirkt mit bei der Qualitätssicherung IF (ohne Beurteilungsfunktion) und beider Koordination der Fortbildung, Intervision und Supervision.Sie informiert sich über Tendenzen im Zusammenhang mit der IF.Die Entlastung wird von der Schulleitung festgelegt.Begleitgruppe FörderangeboteSie trifft sich zu mindestens vier Sitzungen jährlich.Sie ist verantwortlich für die Weiterentwicklung und Umsetzung desKonzeptes und bringt aktuelle <strong>Schulen</strong>twicklungsthemen ein.Sie berät und unterstützt die Schulleitung in allen organisatorischen undfachspezifischen Fragen der IF.Sie initiiert die Weiterbildung für die Lehrpersonen und dieFörderlehrpersonen. Die Entlastung wird von der Schulleitung festgelegt.Leitung der Begleitgruppe FörderangeboteSie ist zuständig für die Sitzungsorganisation und das Führen vonVerteilerlisten.Sie arbeitet an der Mitgestaltung von Vorlagen und Formularen mit.Sie trägt als Mitglied der Schulleitung die Verantwortung für die (Umsetzung)Förderangebote.Sie übernimmt die Kontrolle der Protokolle und erstellt Kurzprotokolle alsInformation für die Fachteams.Sie gewährleistet die Einhaltung der schulpolitischen Entscheide undVorgaben durch die Gruppe in Bezug auf das Konzept.Sie sorgt für die Durchführung der Evaluation und Umsetzung derEvaluations-Ergebnisse.Sie leitet Informationen und Verordnungen des Kantons an die IF-Fachleitungen Primar und Sek I weiter.Sie vertritt die Interessen bei Veränderungen und Infrastruktur z.B:Personell: Beratungsfunktion beim Anstellungsverfahren.Sie hat Beratungsfunktion bei Super- und Intervision.Sie ist zuständig für die Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungenund Terminen.Sie verteilt das zur Verfügung stehende Budget.Die Entlastung wird von der Schulleitung festgelegt.Seite -14-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteErziehungsberechtigteSie beobachten das Kind zu Hause, nehmen Interessen und Probleme wahrund fördern das Kind ihren Möglichkeiten entsprechend.Sie nehmen an Gesprächen mit den Lehrpersonen teil und unterstützen dieBemühungen der Schule.Sie beteiligen sich am Entscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmenihrer Kinder und tragen die getroffenen Vereinbarungen mit.Sie können beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) Beratung oderAbklärung beantragen.Die Schuldienste (SPD, Logopädie, Psychomotorik)Die Schuldienste umfassen die Fachbereiche der Logopädie(Logopädischer Dienst = LPD), der Psychomotorik (PsychomotorischeTherapiestelle = PMT) und der Schulpsychologie (SchulpsychologischerDienst = SPD). Sie verstehen sich als Vermittler zwischen den Ansprüchen derOrganisation Schule einerseits sowie den Möglichkeiten und Bedürfnissendes einzelnen Kindes und seiner Erziehungsberechtigten andererseits.Die Mitarbeitenden der Schuldienste stehen demnach bei Bedarf demfamiliären wie dem schulischen Umfeld des Kindes beratend und begleitendzur Verfügung.Ihr vertrauliches Angebot umfasst u.a. individuelle Diagnostik und Beratungbei Entwicklungsförderung in den Bereichen der Sprache, derKommunikationsfähigkeit, des Bewegungs- und Wahrnehmungsvermögens,des psychosozialen Verhaltens und der Kognition.Eine Abklärung beim SPD ist für Lernende mit individuellen Lernzielen sehr zuempfehlen.SchulleitungSie setzt sich für die Weiterentwicklung einer integrativen Schule ein undsorgt für integrationsfördernde Rahmenbedingungen.Sie koordiniert die Förderangebote an der Schule.Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der Förderangebote und für denTeamentwicklungsprozess.Sie arbeitet in der Begleitgruppe Förderangebote mit.Sie organisiert und genehmigt den Einsatz- und Stundenplan derFörderlehrperson.Sie entscheidet bei Dispensationen.Sie entscheidet bei Uneinigkeit über die Vereinbarung von individuellenLernzielen der Lernenden.Sie gewährt den Erziehungsberechtigten das rechtliche Gehör.Sie ist verantwortlich für die Evaluation der IF.Sie ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf IF.SchulpflegeSie genehmigt das Konzept für Förderangebote.Sie sorgt für die Umsetzung integrativer Rahmenbedingungen:Seite -15-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangebote- Pensen für Klassen-, Fach- und Förderlehrpersonen- InfrastrukturDer GemeinderatEr unterstützt die IF ideell und durch Bereitstellung und Finanzierung(Materialbudget, Budget für Lehrerweiterbildung und Supervision) vonoptimalen Rahmenbedingungen.Bildungs- und Kulturdepartement BKDEs ist Rekursinstanz.8. Praxis der integrativen FörderungIntegrative FörderungLernende können ohne schulpsychologische Abklärung in der IF gefördertwerden. Sie arbeiten im Bereich der Lernziele der Regelklasse und werdenwie die Regelklassenlernenden beurteilt. Nach längerer Zeit findet eineintensive Problemanalyse am runden Tisch statt (Einbezug des SPDempfohlen).Die Klassenlehrperson und die Förderlehrperson legen gemeinsam dieFörderbereiche und -anteile fest. Können diese Lernenden mit Hilfe der IF dieLernziele der Regelklasse erreichen, werden sie entsprechend beurteilt undes gibt keinen speziellen Zeugniseintrag.Förderung für fremdsprachige Lernende (DaZ)Defizite im Spracherwerb bei zwei- und mehrsprachigen Lernenden, derenFamiliensprache (Erstsprache) nicht Deutsch ist, werden von derFörderlehrperson möglichst gezielt gefördert.Es wird unterschieden zwischen Anfangs- und Aufbauunterricht. DerAnfangsunterricht arbeitet u. a. systematisch am Grund – undAufbauwortschatz. Der Aufbauunterricht wird möglichst unterrichtsnah undintegriert erteilt.Die Richtlinien und Rahmenbedingungen des DVS sind zu beachten.Begabungsförderung/BegabtenförderungEs werden zwei grundlegend verschiedene Förderansätze für Kinder mithohen Fähigkeiten getroffen. Zum einen der Ansatz der Beschleunigung(Akzeleration). Der Lernstoff soll in kürzerer Zeit absolviert werden. Zum anderengibt es den Ansatz der Anreicherung (Enrichment). Den Lernenden sollenLerninhalte vermittelt werden, die üblicherweise nicht in der Regelklassebehandelt werden. Dies kann innerhalb der Klasse als weitergehendesAngebot oder in Förderateliers geschehen.Seite -16-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteAnreicherung durch Binnendifferenzierung (Enrichment)Klassenebene:- Schaffen von Lernumgebungen mit differenzierten Aufgabenstellungen- IF mit Förderplänen- Unterricht mit erweiterten Lehr- und Lernformen- Begleitung von Projektarbeiten innerhalb der KlasseSchulebene- Einrichten von Ressourcenecken / -kisten- Ressourcenzimmer- klassenübergreifende Angebote / ProjekteBeschleunigung (Akzeleration)/Straffung (Compacting)Klassenebene- Erhebung des Vorwissens mittels Vortests- Straffung der Übungsphasen gemäss des Vorwissens der Lernenden(Compacting)- Arbeit an eigenen ProjektenSchulebene- frühzeitige Einschulung- Freistellen von einzelnen Lektionen- Überspringen einer Klasse- Gastunterricht in einer höheren Klasse in einem bestimmten FachFörderateliersSchulebene- findet während des regulären Unterrichts statt- wird ausserhalb des Klassenzimmers, am Schulort oder als regionalesAngebot durchgeführt- Arbeitsergebnisse werden in den Klassen vorgestellt (Rückfluss in dieKlasse)Integrative Sonderschulung (IS)Lernende mit einem Sonderschulungsbedarf (Fallführung der Abklärungdurch den SPD) werden integrativ (in der Regelklasse) oder separativ (z.B.HPS) gefördert. Voraussetzung für IS ist die Umsetzung von IF in denRegelklassen. Am Rundtischgespräch werden die beidenFördermöglichkeiten, integrativ oder separativ, besprochen. Der SPD stelltaufgrund dieses Gesprächs einen entsprechenden Antrag an die DVS. Beider IS ist die Schulleitung der Regelklasse für die entsprechendenRahmenbedingungen verantwortlich (z.B. Klassengrösse). Die fachlicheVerantwortung für die IS (Anstellung der Heilpädagogin / desHeilpädagogen, Beurteilungs- und Fördergespräche etc.) liegt bei derSchulleitung der entsprechenden Sonderschule. Wir unterscheiden diefolgenden IS-Möglichkeiten:- IS für geistige BehinderungSeite -17-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangebote- IS für Verhaltensauffälligkeit- IS für körperliche Behinderung- IS für SinnesbehinderungDie Situation für Lernende mit IS wird jährlich überprüft.Förderung mit individuellen LernzielenFalls Lernende die Regelklassenlernziele in einzelnen Fächern, im Lern- undArbeitsverhalten oder im Verhalten in der Gemeinschaft trotz IF nichterreichen, können individuelle Lernziele vereinbart werden. DieKlassenlehrperson vereinbart die individuellen Lernziele zusammen mit derFörderlehrperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigen. DieBereichsleitung wird über die Vereinbarung informiert.Die individuellen Lernziele werden durch die Klassenlehrperson und dieFörderlehrperson festgelegt. Die Abmachungen werden mit denErziehungsberechtigen besprochen und schriftlich festgehalten (IF-Vereinbarung individuelle Lernziele).In jenen Fächern, in denen Lernende nach individuellen Lernzielen arbeiten,werden die Noten durch einen Lernbericht ersetzt. Im Zeugnis erfolgt derEintrag: „Integrative Förderung: Individuelle Lernziele“. Dieser Lernberichtwird halbjährlich mit den Eltern besprochen.TeilleistungsschwächeDie Förderung der Lernenden mit Teilleistungsschwächen erfolgt nacheinem integrativen Ansatz. Wird vom zuständigen Schuldienst eineanerkannte Lese-, Rechtschreibeschwäche (LRS) festgestellt wird das Kind inder Regel auch über längere Zeit ohne individuelle Lernziele gefördert(Ausnahme der Regelung zur Vereinbarung von individuellen Lernzielen). BeiLernenden mit einer LRS liegt die Deutschnote trotzdem oft im Bereich„genügend“ bis „gut“, da Lernende mit LRS oft über eine durchschnittlichebis hohe Intelligenz verfügen und in anderen Deutschbereichen gute Erfolgeerzielen. Zu beachten ist, dass die Lehrperson in den anderen Fächern keineRechtschreibnoten setzt.An der Sek I kann nach einer SPD-Abklärung bei einer ausgewiesenenRechtschreibeschwäche auch im Niveau A und B im Fach Deutsch einezeitlich begrenzte Förderung angeboten werden (keine Nachhilfe zurUnterstützung eines Niveauerhaltes).Regelung zu den individuellen Lernzielen in der 1./2. KlasseFür Lernende, die in der 1. Klasse durch IF unterstützt werden, gibt es in derRegel keine individuellen Lernziele. Die Mischklasse bietet die Möglichkeit,den Schulstoff der 1. und 2. Klasse auf 3 Schuljahre zu verteilen, ohne dassdies als Repetition gilt. Ein regelmässiger Austausch mit den Eltern findet imRahmen des GBF (Ganzheitlich beurteilen und fördern) statt. Die Beurteilungorientiert sich dabei an den Lernzielen der Schule (Lernzielnorm) und an denFähigkeiten und Fortschritten der Lernenden (Individualnorm). Vergleichemit den Leistungen der Mitschülerinnen und -schüler (Gruppennorm) werdenSeite -18-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangeboteweitgehend unterlassen, wenn sich daraus keine Informationen gewinnenlassen, die dem Lernprozess dienen.Werden in der 2. Klasse die Lernziele trotz regelmässigem IF-Unterricht nichterreicht, so werden spätestens Ende Schuljahr individuelle Lernzielevereinbart.Grundsatz zu den Arbeitsformen im FörderbereichDie Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson besprechen die Arbeitsformen,die sich nach den Bedürfnissen der Lernenden richten. Je nach Ermessenkönnen verschiedene Formen der Förderung eingesetzt werden.Aufbau integrativer UnterrichtsformenDie Regelklassenlehrperson arbeitet alleine mit der Klasse. Die IF-Lehrpersonbeteiligt sich am Aufbau der IF und gestaltet die Unterrichtsformen mit. Beiauftretenden Schwierigkeiten kann die Regelklassenlehrperson dieFörderlehrperson beiziehen.Team Teaching (zentrale Bedeutung)Klassenlehrperson und IF-Lehrperson unterrichten gemeinsam inverschiedenen Formen der Zusammenarbeit.GruppenunterrichtDie Förderlehrperson unterrichtet eine Gruppe von Lernenden mit speziellenBedürfnissen.Gemischter UnterrichtDie Förderlehrperson unterrichtet im IF-Zimmer eine gemischte Gruppe vonSchülerinnen und Schülern mit und ohne individuelle Lernziele.Einzelförderung / FörderdiagnostikDie Förderlehrperson unterrichtet im IF-Zimmer ein Kind mit speziellenBedürfnissen.BeobachtungDie Förderlehrperson oder die Klassenlehrperson beobachtet einzelneLernende der Klasse (Prävention).Grundsatz zu den UnterrichtszeitenUm ein umfassendes und ganzheitliches Arbeiten zu ermöglichen, istanzustreben, dass eine Person für die verschiedenen Fördermassnahmen inder Klasse zuständig ist. Schon bei der Stundenplanung sollen Gefässe fürregelmässige Gespräche zwischen Klassenlehrpersonen undFörderlehrperson vorgesehen werden.Die IF findet grundsätzlich während der regulären Unterrichtszeit statt, kannaber im Einverständnis mit allen Beteiligten ausnahmsweise ausserhalb derUnterrichtszeit erteilt werden. Bei Dispensierungen findet IF wenn möglichwährend der Lektionen des dispensierten Faches statt.Seite -19-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteDatenschutzPersönliche Daten von Lernenden und Erziehungsberechtigten bleibenvertraulich. Dossiers von Lernenden werden verschlossen bei derKlassenlehrperson aufbewahrt. Abnehmende Lehrpersonen werdenmündlich informiert und dürfen sich Notizen machen.Lehrpersonen dürfen Einsicht nehmen in die Unterlagen des SPD, soweit siediese zur Erfüllung ihrer Aufgabe benötigen. Grundsätzlich werdenpersönliche Daten nicht kopiert oder weitergereicht.Daten der Lernenden mit IS werden bei der Heilpädagogin aufbewahrt.Sämtliche Daten werden 3 Jahre nach Austritt der Lernenden aus den<strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong> vernichtet.KooperationDie Klassenlehrperson ist verantwortlich für die Übergabe der Unterlagen derLernenden. Die Förderlehrperson behält die Förderunterlagen, von einzelnenLernenden, solange sie mit den Betreffenden arbeitet. Sie gibt dienotwendigen Papiere beim Übergabegespräch an ihre Nachfolgerin oderihren Nachfolger weiter. Die offiziellen Dokumente werden bei derKlassenlehrperson aufbewahrt. Individuelle Lernzielvereinbarungen sind imBesitz der Erziehungsberechtigten, der Förderlehrperson und derBereichsleitung. Beim Übertritt an die Sek I wird der Begleitpass der Sek I-Lehrperson weitergegeben.Wohnortwechsel: Die Lernberichte werden zusammen mit den üblichenUnterlagen an die Schulleitung des neuen Schulortes weitergeleitet.9. Zusammenarbeit (Ablaufschema siehe Anhang 11)Lehrpersonen, Schuldienste, Schülerinnen, Schüler, Erziehungsberechtigteund Behörden bilden das schulische Umfeld und arbeiten verbindlichzusammen, insbesondere wenn sie an derselben Klasse tätig sind.Zusammenarbeit im TeamTeamkultur: Die Lehrpersonen verstehen sich als Team und arbeiten an einergemeinsamen Aufgabe. Sie setzen sich regelmässig mit den Zielen derintegrativen Schulung auseinander. IF in der Schule heisst auch Akzeptanzder Heterogenität im Schulhausteam. Es gilt, die Fähigkeiten und Ressourcenvon Einzelnen zu nutzen und die Rollen der verschiedenen Lehrpersonen zuklären. Für die einzelne Lehrperson gilt eine neue Definition des Unterrichtens.Nebst des Erstellens von Stoffzielen für die Klasse wird ein differenziertesWissen über das Lern- und Arbeitsverhalten der Lernenden verlangt. DieLehrperson anerkennt die Tatsache, dass in einer Klasse Lernende mitunterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zusammen den Unterrichtbesuchen. Dies hat zur Folge, dass nicht alle Lernenden gleichzeitig in dergleichen Zeitspanne auf die gleiche Art die gleiche Menge Aufgaben lösenkönnen. Wenn immer möglich wird am gleichen Klassenziel gearbeitet.Seite -20-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteZusammenarbeit in der SchulklasseLernkultur: Alle Beteiligten verstehen sich als Lehrende und Lernende. DieSchüler übernehmen Verantwortung für ihr Lernen. Die Lehrperson fördertdas individuelle Lern- und Arbeitsverhalten. Sie reagiert mit verschiedenenMassnahmen auf die Voraussetzungen der Lernenden: methodisch, didaktisch,in der persönlichen Kontaktaufnahme und bezüglich denAnforderungen. Diese Verschiedenheiten werden für die einzelnenLernenden selbstverständlich.Zusammenarbeit mit den einzelnen LernendenLernhaltung: Die Lernende oder der Lernende ist mitbeteiligt amEntscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmen.Sie/Er trägt nach ihren/seinen Möglichkeiten zur Umsetzung dieserMassnahmen bei. Sie/Er hält sich an Abmachungen und Vereinbarungen.Zusammenarbeit mit den ErziehungsberechtigtenDie Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich Recht auf Information undMeinungsäusserung. Sie können bezüglich der schulischen Förderung ihresKindes beratende Unterstützung verlangen. Sie beteiligen sich amEntscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmen und tragen diegetroffenen Vereinbarungen mit. Sie unterstützen im Rahmen ihrerMöglichkeiten die getroffenen Fördermassnahmen.Zusammenarbeit Lehrperson - FörderlehrpersonLehrpersonen und Förderlehrpersonen haben die Aufgabe, gemeinsamProbleme zu reflektieren und zu analysieren. Sie planen den Unterricht,führen die Fördermassnahmen durch und werten sie aus. Weiter sprechensie das methodische Vorgehen ab, teilen die Unterrichtsführung auf, planendie Elterngespräche und führen diese durch. Die Basis für diese engeZusammenarbeit beruht auf gegenseitigem Respekt, Toleranz undAkzeptanz. Es braucht einen regelmässigen Austausch für die Reflexion derZusammenarbeit und die Vereinbarung neuer Abmachungen. Dasgemeinsame Ziel ist eine optimale Förderung der einzelnen Lernenden.Super-/Intervision: Die Zusammenarbeit der Lehrpersonen mit den Förderlehrpersonenwird einmal jährlich reflektiert und wenn nötig optimiert.Zusammenarbeit mit FachlehrpersonenDie Fachlehrpersonen werden von den Klassenlehrpersonen über dieLernenden mit besonderer IF informiert. Die Fachberatung derFörderlehrperson steht allen Lehrpersonen zur Benutzung offen.Zusammenarbeit IF-Fachteam Primar und Sek IAlle Förderlehrpersonen gehören einem IF-Team an, das von einerFachleitung geführt wird. Sie treffen sich mindestens viermal im Jahr aufEinladung der Fachleitung. Das Treffen dient dem Erfahrungsaustausch, denSeite -21-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteFallbesprechungen sowie der gegenseitigen Beratung. Es werden aktuellepädagogische Erkenntnisse diskutiert, um diese in die zukünftige Arbeit zuintegrieren.Zusammenarbeit Fachleitung IF Primar und Sek IDie Fachleitungen sind verantwortlich für die Sitzungen mit den IF-Teams undorganisieren die Inter- oder Supervision mit den Lehrpersonen. Die Sitzungendienen dazu, organisatorische wie pädagogische Fragen/Probleme der IF-Teams zu klären. Sie gewährleisten den Austausch/Informationsfluss; IF-Team- Begleitgruppe – IF-TeamZusammenarbeit mit der SchulleitungDie Schulleitung organisiert die Leitung der IF.Sie ist zuständig für die infrastrukturellen Rahmenbedingungen sowie diePensen, Anstellungsbedingungen, Räumlichkeiten, Materialien etc.Die Schulleitung ist Mitglied der Begleitgruppe Förderangebote. Sie hat denAuftrag, Möglichkeiten und Grenzen der IF immer wieder zum Thema zumachen.Sie legt den Budgetrahmen fest.Die Schulleitung entscheidet bei Uneinigkeiten.Sie ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit.Qualitätssicherung: Die Schulleitung ist verantwortlich für die Qualitätssicherungder IF. Sie fördert den Entwicklungsprozess bezüglich IF imLehrerteam.Zusammenarbeit mit den schulischen DienstenSchulsozialarbeit (SSA): Die Lehrpersonen können die SSA zur Beratungbeiziehen. Sie können Lernende ermutigen, sich an die SSA zu wenden odersie zu einem Erstkontakt anmelden. Die SSA kann zur weiteren Unterstützungund Beratung soziale Institutionen beiziehen (z.B. SoBZ).SPD: Der schulpsychologische Dienst ist eine Anlaufstelle beipädagogischen, schulischen und sozialen Auffälligkeiten und Problemensowie bei Erziehungs- und Schullaufbahnfragen und Krisensituationen. MitEinverständnis der Erziehungsberechtigten können Lehrpersonen Lernendezu einer umfassenden Abklärung anmelden.LogopädieDer logopädische Dienst erfasst und therapiert Kinder mit Kommunikationsstörungender gesprochenen und schriftlichen Sprache (Sprachverständnis,Satzbildung, Lautbildung, Redefluss, Stimme, Stimmresonanz, Legasthenie)sowie Rechenstörungen, sofern diese in Zusammenhang mit dergesprochenen Sprache stehen.PsychomotorikBei Problemen im motorischen Bereich (Grob-, Fein-, Graphomotorik) wirddie Psychomotoriktherapeutin für eine Abklärung konsultiert.Seite -22-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteZusammenarbeit mit der BegleitgruppeAuftrag: Die Begleitgruppe erarbeitet die Grundlagen für die Umsetzung derIF.Öffentlichkeitsarbeit: Die Begleitgruppe initiiert die Öffentlichkeitsarbeit. Sieist verantwortlich für den Informationsfluss innerhalb der <strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong>.Sie initiiert die Weiterbildung bezüglich IF für die Förderlehrperson undLehrperson.Qualitätssicherung: Die Begleitgruppe evaluiert die Praxis und die Organisationund macht bei Bedarf Änderungsvorschläge an die Schulpflege.Zusammenarbeit mit der SchulpflegeDie ressortverantwortliche Person ist Mitglied der Begleitgruppe und dadurchBindeglied zwischen Schule und Schulpflege.Die Schulpflege wird bei strukturellen Veränderungen bezüglich <strong>Schulen</strong> undschulischen Förderangeboten zur Mitarbeit beigezogen.Die Schulpflege bewilligt die Rahmenbedingungen bezüglich Klassengrösse,Pensenpool, Räumlichkeiten, Einrichtungen und Weiterbildung.Qualitätssicherung: Die Schulpflege überwacht den Vollzug der IF und teiltdafür die IF einem Ressort zu.Zusammenarbeit mit dem GemeinderatDer Gemeinderat muss regelmässig über die Entwicklung der IF informiertwerden.Der Gemeinderat unterstützt die Entwicklung der IF und ist verantwortlich fürdie Infrastruktur und für die Bereitstellung von finanziellen Mitteln, damit die IFdurchgeführt werden kann.Öffentlichkeitsarbeit: Der Gemeinderat steht hinter den ideellenGrundsätzen der IF und vertritt diese in der Öffentlichkeit.10. QualitätssicherungDie Leitideen (siehe Seite 6) und das „Credo“ der Schulleitung zur integrativenFörderung (untenstehend), dienen der Qualitätssicherung und sind Grundlagebei den Mitarbeitergesprächen und bei der Supervision Klassenlehrperson -Förderlehrperson.• Die Integration umfasst IF, BGF, DaZ, IS.• Offenes Schulzimmer im Sinne von Teamteaching.• Der Förderunterricht findet im Regelklassenunterricht statt. Der Richtwertwird von der Schulleitung definiert.• Weniger separative Programme (nur in Ausnahmefällen).• Die Klasse ist eine soziale Gemeinschaft (lernt von und miteinander).• Die Situation wird vom Kind her beurteilt (nicht (nur) von der LP aus).Seite -23-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangebote• Differenzierte Unterrichts-Methoden leiten die Förderarbeit.Grundsatz: Die Qualitätssicherung für den Bereich Förderangebote wirdgrundsätzlich, wie für alle Lehrpersonen der <strong>Schulen</strong> <strong>Ruswil</strong>, mit demQualitätssicherungskonzept der Gemeinde geregelt.Evaluation: Innerhalb des Qualitätssicherungskonzeptes müssen alle vierJahre die Förderangebote der Gemeinde <strong>Ruswil</strong> evaluiert werden. Ausdieser Evaluation muss ersichtlich sein, ob die definierten Ziele mit der IFerreicht wurden.Begleitgruppe Förderangebote: Für die ständige Betreuung der IF existiertnebst der Fachleitungen Primar und Sek I eine Begleitgruppe Förderangebote(Steuergruppe).Diese Begleitgruppe setzt sich folgendermassen zusammen: BereichsleitungPrimar und Sek I/ Leitung IF Primar und Sek I/ eine KLP-Vertretung/ eine SPR-Vertretung / eine Förder-Lehrperson IF / eine IS-Lehrperson.Fachleitung: Sie organisiert den Austausch innerhalb des Teams, lädt zuregelmässigen Sitzungen ein und ist Mitglied der Begleitgruppe.Mindestens einmal jährlich organisiert sie eine Inter- oder bei Bedarf eineSupervision für die Förderlehrpersonen und die Lehrpersonen. Auftrag:Reflektieren und optimieren der Zusammenarbeit.Neue Förderlehrpersonen werden über ein Mentorat eingeführt undbegleitet.Öffentlichkeitsarbeit: Für die IF wird die Öffentlichkeitsarbeit von derBegleitgruppe initiiert; die Verantwortung liegt bei der Schulleitung.Seite -24-


<strong>KONZEPT</strong> Förderangebote11. AnhangArbeitspapiere /Formulare- Lernzielvereinbarung- Lernberichte- Begleitpass- DispensationSeite -25-


<strong>KONZEPT</strong> FörderangeboteAblaufschemaElternKindKlassen-LehrpersonIF-LehrpersonSchulischeDiensteSchulleitungFeststellung von besonderen BedürfnissenIndividuelle Förderungim UnterrichtBeratungUnterstützungJaAusreichendeUnterstützung?NeinIndividuelle Förderung im TeamteachingBeratungUnterstützungJaAusreichendeUnterstützung?NeinZeitlich befristeter Gruppenunterrichtausserhalb der KlasseBeratungUnterstützungJaAusreichendeUnterstützung?NeinUmfassende FörderdiagnostikBeratungEinbezug SPDFördervereinbarungEntscheid beiUneinigkeitRegelmässige Unterstützung im Rahmen der Fördervereinbarungohne individuelle LernzielanpassungHalbjährliche ZielüberprüfungBeurteilung der aktuellen SchulsituationJaAusreichendeUnterstützung?NeinRegelmässige Unterstützung im Rahmen der Fördervereinbarungmit individueller LernzielanpassungBeratungAbklärung SPDEntscheid beiUneinigkeitSeite -26-

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