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Leonidas Associates XII Prospekt - Fondsvermittlung24.de

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<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGBeteiligung an Windkraftanlagen in Frankreich


1EditorialSehr geehrte Anlegerinnen,sehr geehrte Anleger,entstehen. Die Umgebung ist weitestgehend frei von Hindernissenund sorgt damit für konstant gute Windverhältnisse.Hersteller der effizienten und wartungsarmen Anlagen sind dieFirmen REpower oder Vestas. Der Marktanteil in Frankreich liegtjeweils über 20 Prozent. Durch den Abschluss einesVollwartungsvertrages garantierten beide eine Verfügbarkeit ihrerAnlagen von mindestens 97 Prozent. Auch der Austausch großerKomponenten, wie z. B. dem Getriebe, ist eingeschlossen. Damitist für eine sichere Betriebsphase über die gesamte Förderdauer– und darüber hinaus - gesorgt.die im deutschen mit dem technischen begriff „Windkraft“beschriebene Art der ökologisch nachhaltigen Energiegewinnungheißt im französischen „Energie Eolienne“. Der Begriff lehnt sich anden griechischen Gott des Windes, Aiolos, an. Er war mit Eos, derGöttin der Morgenröte, verheiratet und wurde von Zeus als derHerrscher über die verschiedenen Winde eingesetzt.Schon seit den Zeiten von Aiolos weht in Frankeich der Mistral, eineüber den Atlantik aus Nordwesten kommende Luftströmung, dieregelmäßig mit hohen Windgeschwindigkeiten in RichtungMittelmeer blasen kann und so häufig auftritt, dass die Bäumeganzer Wälder nach Süden gebogen sind. Kein Wunder also, dassdie Experten des Global Wind Report dem Standort Frankreichbescheinigen, nach England der windreichste Staat in Europa zusein.Trotz dieser hervorragenden Rahmenbedingungen hinken dieFranzosen mit einer Produktion von durchschnittlich weniger alsdrei Prozent ihres gesamten Strombedarfs aus Windkraft deutlichhinter Staaten wie z. B. Deutschland her. Um die ehrgeizigenKlimaschutzziele der EU bis zum Jahr 2020 doch noch zu erfüllen,fördert die französische Regierung den Bau neuer Anlagen mitattraktiven Einspeisetarifen, die sich sogar jährlich der Inflationanpassen – ein Punkt den nicht einmal das deutsche Modellvorsieht. Hinzu kommt, dass nur deutsche Anleger von dengünstigen Kreditprogrammen der KfW profitieren können. Durch einInvestment in den Frankreich-Windfonds <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> können Sievon dieser Ausgangslage profitieren.In der beliebtesten Region für Windkraftanlagen Frankreichs, demDepartement Champagne-Ardenne, sollen bis April 2014 zehnOnshore-Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 20 MWDie Beteiligung selbst zeichnet sich durch eine hohe Transparenzsowie eine Investitionsquote von über 97 Prozent aus. Durch diekonsequente Nutzung des zwischen Frankreich und Deutschlandbestehenden Doppelbesteuerungsabkommens liegt die Ausschüttungsprognosenach 16 Jahren bei 221 Prozent vorund optimierten 215 Prozent nach Steuern. Das vorsichtigere vonzwei unabhängigen Windgutachten dient als Basis derkonservativen Kalkulation. Vom Erwartungswert wird einzusätzlicher Sicherheitsabschlag von zehn Prozent vorgenommen.So bleibt Spielraum für Mehreinnahmen.Das Eigenkapitalvolumen beträgt EUR 9,0 Mio.Bitte beachten Sie: Letztmalig besteht über die Beteiligung dieMöglichkeit, eine Anteilsfinanzierung der Projekte von über60 Prozent zu realisieren. Die Ausschüttungsprognosen neuerBeteiligungen werden aufgrund des neuen, gesetzlichen Umfeldsdaher deutlich geringer ausfallen müssen. Nutzen Sie dieseChance.Wir würden uns freuen, Sie als Anleger der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong><strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG, Beteiligung an Windkraftanlagenin Frankreich, begrüßen zu dürfen.Antje Grieseler Max-Robert HugGeschäftsführerin Geschäftsführer


2InhaltI. Das Beteiligungsangebot im Überblick 5II. Erklärung der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen 11III. Wesentliche Risiken der Beteiligung 13IV. Angaben über die Vermögensanlage 27V. Informationen zum Investment 35VI. Der Emittent 71VII. Angaben zu Anlageziel /- strategie/- politik 81VIII. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten, den Anbieter,den Treuhänder und den Mittelverwendungskontrolleur 89IX. Wirtschaftliche Angaben 99X. Rechtliche Grundlagen 135XI. Verträge 145<strong>XII</strong>. Steuerliche Grundlagen 169<strong>XII</strong>I. Verbraucherinformation für den Fernabsatz 188XIV. Glossar 194XV. Beitrittserklärung, Widerrufsbelehrung, Empfangsbestätigung 196Disclaimer: Bei dem vorliegenden <strong>Prospekt</strong> handelt es sich zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung um einen Blindpool,die Bilder im Verkaufsprospekt sind somit als exemplarisch anzusehen.


5I. Das Beteiligungsangebotim ÜberblickDas Beteiligungsangebot im Überblick1. AnlegerzielgruppeDas Beteiligungsangebot richtet sich grundsätzlich an natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigund unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und ihre Kapitalanlage ausschließlich mit Eigenkapitalfinanzieren. Zielgruppe sind unternehmerisch orientierte Investoren, die über eine ausreichende Liquidität und einen langfristigenAnlagehorizont verfügen. Wir empfehlen allen Anlegern bei Fragen zu rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung einenRechts- oder Steuerberater zu konsultieren.2. FondsgesellschaftFondsgesellschaft und Emittent der Kapitalanlage ist die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG. Anleger beteiligensich mittelbar über ein Treuhandverhältnis als Kommanditisten an der Gesellschaft. Nach erfolgter Beteiligung könnensich die Treuhandkommanditisten auch als Direktkommanditisten im Handelsregister eintragen lassen.3. Struktur der AnlageDurch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG soll privaten Investoren mittelbar derZugang zu einem Portfolio von zehn Windkraftanlagen in Frankreich ermöglicht werden. Die Fondsgesellschaft wird sich an der <strong>Leonidas</strong>Wind France GmbH & Co. KG sowie der <strong>Leonidas</strong> Wind Capital GmbH beteiligen. Diese beiden deutschen Gesellschaften beteiligensich an der als französische SNC ausgestalteten Betreibergesellschaft in Frankreich. Die SNC ist Eigentümerin der Windkraftanlagen.4. AnbieterinAnbieterin des Beteiligungskonzepts ist die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH mit Sitz in 90542 Eckental. Geschäftsführende Gesellschaftersind Antje Grieseler und Max-Robert Hug. Seit dem Jahr 2006 ist das Management des Unternehmens in der Betreuung institutionellerInvestoren wie Versicherungen, Pensionskassen oder Banken im Bereich Photovoltaik aktiv. 2009 wurde erstmals ein geschlossenerSolarfonds für private Investoren aufgelegt. Von 2010 bis 2011 konnte das Unternehmen vier weitere Photovoltaik-Beteiligungen miteinem Eigenkapitalvolumen von über EUR 40 Mio. und einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 200 Mio. erfolgreich am Marktplatzieren. Im Oktober 2011 wurde mit <strong>Leonidas</strong> VII H2O die erste Beteiligung im Bereich Wasser aufgelegt. Mit den Frankreich-Windfonds <strong>Leonidas</strong> VIII, X und XI komplettiert die Anbieterin seit Mai 2012 die Produktpalette um den Bereich der Windkraft.5. TreuhänderTreuhänder der Beteiligung ist die <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH in 90562 Kalchreuth. Vertreten wird das Unternehmen durch dieGeschäftsführer Antje Grieseler und Max-Robert Hug.6. MittelverwendungskontrolleMittelverwendungskontrolleur der Beteiligung ist die Langheinrich Treuhand GmbH mit Sitz in 91207 Lauf. GeschäftsführenderGesellschafter ist Rechtsanwalt Stefan Langheinrich.


6Geplante Struktur (Prognose)<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH (Anbieter)Privatinvestor<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbHFinanzierung / BankTreugeberTreuhandkommanditistDirektkommanditistKomplementär(persönlich haftenderGesellschafter)Frankreich Deutschland<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG – Beteiligung an Windkraftanlagen in Frankreich<strong>Leonidas</strong> Wind France GmbH & Co. KG(Beteiligungsgesellschaft)(Fondsgesellschaft)KomplementärFranzösische SNC (Betreibergesellschaft)Windkraftanlagen<strong>Leonidas</strong> Wind Capital GmbH(Beteiligungsgesellschaft)Anlageobjekterster OrdnungAnlageobjektzweiter OrdnungAnlageobjektdritter Ordnung7. AnlageobjekteBei dem vorliegenden <strong>Prospekt</strong> handelt es sich um einen Blindpool, d.h. zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurdendie Anlageobjekte erster und zweiter Ordnung noch nicht gegründet und das Anlageobjekt dritter Ordnung noch nicht erworben.FondsgesellschaftDie Fondsgesellschaft beteiligt sich an den deutschen Beteiligungsgesellschaften in der Sonderform einer GmbH & Co. KG(Rechtsform Kommanditgesellschaft) und einer GmbH. Alleiniger Kommanditist der Beteiligungs-GmbH & Co. KG wird dieFondsgesellschaft sein, der Komplementär dieser Gesellschaft ist die zu gründende Beteiligungs-GmbH, deren alleiniger Gesellschafterebenfalls die Fondsgesellschaft sein wird.BeteiligungsgesellschaftenDie Beteiligungsgesellschaften erwerben zunächst eine französische Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen. 99 % der Anteilean der Betreibergesellschaft werden von der <strong>Leonidas</strong> Wind France GmbH & Co. KG gehalten und 1 % der Anteile vonder <strong>Leonidas</strong> Wind Capital GmbH. Der Erwerb mehrerer Betreibergesellschaften ist geplant.


7BetreibergesellschaftDie Betreibergesellschaft in der Rechtsform einer französischen SNC investiert das ihnen zur Verfügung stehende Kapital indie Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen. Neben dem ihnen mittelbar von der Fondsgesellschaft über dieBeteiligungsgesellschaften zufließendem Kapital nimmt die Betreibergesellschaft zusätzlich Fremdkapital auf.8. AnlagestrategieÜber die Beteiligung an der Fondsgesellschaft investieren Anleger mittelbar über die Beteiligungsgesellschaften indie Betreibergesellschaft, die zehn Windkraftanlagen errichten und betreiben werden. Der Betrieb der Anlagen lässtaufgrund der 15 Jahre durch den französischen Staat garantierten und sich jährlich der Inflation anpassenden Einspeisevergütungeinen stabilen Rückfluss erwarten. Im letzten Jahr der Fondslaufzeit soll der produzierte Strom über den freien Markt verkauft werden.Damit ist zu erwarten, dass die Fondsgesellschaft in der Lage ist, die Ausschüttungsprognose von 221 % vor und 215 % nach Steuernbei einem Steuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag über die Laufzeit zu erfüllen.9. ErtragskalkulationFür die Ertragskalkulation wurden zwei Gutachten erstellt, beide für Vestas- und REpower-Turbinen. Basis für alle Angaben in diesemVerkaufsprospekt und sämtliche Prognosen sind die Ertragswerte, Kosten und der Investitionsbedarf der bei Nutzung der REpower-Turbinen entstehen würde. Eine finale Entscheidung, ob Vestas- oder REpower-Turbinen zum Einsatz kommen, wurde noch nichtgetroffen. Basis für die Auswahl des Herstellers wird sein, dass die Prognosen gehalten oder verbessert werden. Von dem niedrigerender beiden erstellten Gutachten wurden vom durchschnittlich zu erwartenden Ertrag pro kW für die Turbinen in Höhevon 2.705 kWh 3 % abgezogen im Rahmen der zu erwartenden Verfügbarkeit der Anlage und weitere 7 % als Sicherheitspuffer.In der Prognose wurde demzufolge ein Ertrag von 2.433 kWh/kW angenommen. Hieraus ergibt sich ein zu erwartender Jahresertragvon 48,7 GWh – damit können ca. 19.500 Haushalte mit Strom versorgt werden.10. Szenario am Ende der LaufzeitZum Ende der geplanten Laufzeit des Fonds (31.12.2029) werden die Windkraftanlagen veräußert. Der hieraus resultierendeLiquiditätszufluss wird von der Betreibergesellschaft an die Beteiligungsgesellschaften und von diesen wiederum an die Fondsgesellschaftund letztlich an die Anleger ausgeschüttet. Nach dem Verkauf der Betreibergesellschaft am Ende der geplanten Laufzeit erfolgt eineLiquidation der Beteiligungsgesellschaften und anschließend eine Auflösung der Fondsgesellschaft. Die Kalkulation geht davon aus,dass die Windkraftanlagen zu einem Restwert von 20 % des ursprünglichen Anschaffungspreises veräußert werden können.11. Gewinnbeteiligung der InitiatorinDie Gesamtausschüttungsprognose geht von einem Rückfluss über die Laufzeit der Beteiligung von 221 % vor Steuern aus.Ziel der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH als Initiatorin/Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche ist es, dieses Ergebnis durch regelmäßigeWartungs- und Optimierungsmaßnahmen der eigenen Abteilung Technik zu übertreffen. Sollte der Initiatorin dies gelingen, so erhältsie neben der regelmäßigen Vergütung eine Erfolgsbeteiligung. Diese beträgt 20 % des Betrages, um den die Gesamtausschüttungdie prognostizierte Ausschüttung übersteigt, für den Fall, dass die Gesamtausschüttung bis zu 300 % beträgt und 30 %des übersteigenden Wertes, so die Gesamtausschüttung mehr als 300 % beträgt. Übersteigt somit die tatsächliche kumulierteGesamtausschüttung die prognostizierte Gesamtausschüttung um z. B. 15 %, erhalten von diesem Mehrbetrag die Kommanditisten12 % und die Komplementärin bzw. Geschäftsbesorgerin 3 %.12. GesamtinvestitionsvolumenDas Gesamtinvestitionsvolumen der Fondsgesellschaft gemäß Prognose beträgt EUR 9.001.000 ohne Agio und EUR 9.451.000inklusive Agio. Die anteiligen Kosten im Rahmen der Eigenkapitalbeschaffung exklusive Agio betragen EUR 630.000, das Agiobeträgt EUR 450.000, die Fondsnebenkosten EUR 469.400. Das zusammengefasste Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich aufEUR 36.529.072 gemäß Prognose.


813. FinanzierungDie Fondsgesellschaft selbst finanziert ihre Investition in die Beteiligungsgesellschaften ausschließlich mit Eigenkapital.Die Betreibergesellschaft (SNC) wird zur Realisierung der geplanten Investitionen gemäß Prognoserechnung Bankdarlehen in Höhevon EUR 27,1 Mio. aufnehmen. Die Prognose der zusammengefassten Investitions- und Finanzierungsplanung geht von einem Verhältnisvon 25,0 % Eigenkapital zu 75,0 % Fremdkapital ohne Agio aus.14. Eigenkapitalvolumen/KapitalerhöhungDas geplante Eigenkapitalvolumen ohne Agio beträgt EUR 9.001.000, somit wird eine Kapitalerhöhung um EUR 9.000.000 geplant.Per Erhöhungsoption in Höhe von EUR 9.000.000 kann das Eigenkapitalvolumen auf maximal EUR 18.001.000 inklusivedes Gründungskommanditkapitals von EUR 1.000 erhöht werden. Eine weitere Erhöhung des Volumens der Fondsgesellschaftist nicht möglich.15. Mindestkapitaleinlage und AgioDie Mindestkapitaleinlage der Fondsgesellschaft beträgt EUR 10.000. Höhere Einzahlungen müssen durch EUR 1.000 teilbar sein.Das Agio beträgt fünf Prozent der Zeichnungssumme. Die Einzahlung der Kommanditeinlage inklusive des Agios ist 14 Tageab Unterzeichnung der Beitrittserklärung fällig.16. LaufzeitDie Laufzeit der Beteiligung endet gemäß Prognose am 31.12.2029. Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit gegründet.17. PlatzierungsphaseDie für die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene Frist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung desVerkaufsprospektes durch entsprechende Hinweisbekanntmachung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. Diese Frist endet mitder vollständigen Zeichnung des Kommanditkapitals, spätestens jedoch am 15. Juli 2013. Die Zeichnung kann vorzeitig geschlossenwerden sobald das gezeichnete Kommanditkapital EUR 9.000.000 beträgt, ohne, dass die Erhöhungsoption in Anspruch genommenwird. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen.18. HaftungsbegrenzungEine über die Kommanditeinlage hinausgehende Nachschusspflicht der Gesellschafter besteht nicht.Nicht auszuschließen ist jedoch eine Rückforderung von Entnahmen bzw. Auszahlungen, die bei wirtschaftlicher BetrachtungKapitalrückzahlungen darstellen. Entnimmt oder erhält der Anleger Beträge (z.B. Ausschüttungen), die sein Kapitalkonto unter denBetrag seiner Haftsumme sinken lassen, lebt seine persönliche Haftung insoweit wieder auf.Bei Auflösung der Gesellschaft verjähren die Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten fünf Jahre nach derEintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft in das Handelsregister, oder, so die Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fälligwerden, fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche.19. Übertragung von AnteilenEine Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft auf Dritte ist möglich. Hierzu ist die Zustimmung der Komplementärinerforderlich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Eine ausführliche und detaillierte Information zur Übertragungder Anteile erfolgt auf Seite 29. Siehe hierzu auch Risikokapitel Seite 18 Kündigung / Übertragung von Anteilen.


920. Rechte des AnlegersDurch seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist der Anleger unter anderem am Vermögen und den Ergebnissen der Fondsgesellschaftbeteiligt. Zudem ist er entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaft an den Ausschüttungen sowie dem Liquidationserlösbeteiligt. Er hat das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen sowie ein Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssenentsprechend dem Anteil seiner Einlage. Weiter steht ihm ein Auseinandersetzungsguthaben beim Ausscheidenaus der Gesellschaft zu.21. <strong>Prospekt</strong>standardDieser Verkaufsprospekt wurde nach den Richtlinien des Standards der Wirtschaftsprüfer IDW S 4 erstellt.22. Ausschüttungen (Prognose)Die Höhe der Ausschüttungen kann nicht garantiert werden. Zwar ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung die grundsätzlicheInvestitionsentscheidung bereits getroffen, aber die Windkraftanlagen müssen noch gebaut werden. Zudem können auch währendder Betriebsphase eintretende Risiken das Ergebnis beeinflussen. Siehe hierzu auch die Erläuterungen der Risiken im Risikokapitelab Seite 13.Ausschüttungen (Prognose)Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021Vor Steuer 4 % 7 % 7 % 7 % 7 % 8 % 8 % 8 %Nach Steuer 3,88 % 6,60 % 6,59 % 6,59 % 6,58 % 7,58 % 7,57 % 7,57 %Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029Vor Steuer 9 % 9 % 9 % 10 % 10 % 10 % 31 % 77 %Nach Steuer 8,56 % 8,65 % 8,65 % 9,65 % 9,65 % 9,65 % 30,64 % 76,85 %Gesamtausschüttung (Prognose)Jahr 2014 - 2029Vor Steuer 221 %Nach Steuer 215,27 %23. Steuerliche BehandlungAlle Ausschüttungen, die Anleger aufgrund ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft erhalten, stellen Einnahmen aus Gewerbebetriebdar. Kommanditisten der Fondsgesellschaft unterliegen ausschließlich der Versteuerung in Deutschland. Durch die Strukturdes Fonds entstehen keine ausländischen Einkünfte. Daher müssen vom Anleger auch keine Steuererklärungen fürdas jeweilige Investitionsland erstellt werden. Nur auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaften werden ausländischeEinnahmen generiert. Hier wird das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland genutzt.Siehe hierzu auch das Kapitel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ auf Seite 13 sowie das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ab Seite 169.24. WährungenDie Einzahlungen der Kommanditeinlagen durch die Anleger, wie auch die Investitionen in die Windkraftanlagen, erfolgen in Euro.Die Ausschüttungen erfolgen ebenfalls in Euro.


II. Erklärung der<strong>Prospekt</strong>verantwortlichenGemäß § 3 VermVerkProspV11Alleinige <strong>Prospekt</strong>verantwortliche dieses <strong>Prospekt</strong>s und Anbieter des vorliegenden Beteiligungsangebots ist die<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbHSitzGeschäftsführerRechtsformGesellschafterGründungsdatumStammkapitalGegenstanddes UnternehmensLaufer Str. 10, 90542 Eckental, DeutschlandZum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wird die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH vertreten von Antje Grieselerund Max-Robert Hug. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.GmbH, natürliche Personen übernehmen keine Verantwortung.Die Gesellschaftsanteile werden zu 50 % von Antje Grieseler und zu 50 % von Max-Robert Huggehalten.25.01.2011 auf unbestimmte Zeit.das Stammkapital in Höhe von EUR 100.000 wurde voll eingezahlt.Die Initialisierung von geschlossenen Fonds oder vergleichbaren KapitalanlagenRegistergericht Fürth, HRB 12834RechtsordnungSpracheErklärung der<strong>Prospekt</strong>verantwortlichendie Anbieterin unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Nürnberg. Das Angebot richtet sichausschließlich an Anleger in der Bundesrepublik Deutschland.der <strong>Prospekt</strong> wird nur in deutscher Sprache verfasst. Zusammenfassende Angaben gemäߧ 2 Abs. 1 Satz 5 VermVerkProspV haben daher nicht zu erfolgen.Die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im vorliegenden <strong>Prospekt</strong>richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Alle Angaben in diesem <strong>Prospekt</strong>wurden mit großer Sorgfalt auf der Grundlage der zu schließenden Verträge und der gegenwärtiggeltenden, gesetzlichen Bestimmungen erstellt und geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass nur biszum 17. April 2013 erkennbare bzw. bekannte Sachverhalte bei der Erstellung des <strong>Prospekt</strong>sBerücksichtigung gefunden haben.Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage währendder Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebotder Vermögensanlagen im Inland erworben wird.Eckental, 17. April 2013Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellungAntje Grieselermax-Robert HugGeschäftsführer der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH


III. Wesentliche Risikender BeteiligungGemäß § 2 Abs. 2 Satz 4, 5 und 6 VermVerkProspV131. Allgemeine HinweiseDieses Kapitel enthält die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage.Es wird insbesondere auf Liquiditätsrisiken, auf Risiken die mit einem Einsatz von Fremdkapital einhergehen sowieauf Risiken einer möglichen Fremdfinanzierung des Anteils durch den Anleger eingegangen.Bei der Beteiligung des Anlegers an der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG handelt es sich um eine unternehmerischeBeteiligung, die allgemeinen und branchenspezifischen unternehmerischen Risiken unterliegt, die sich auf das Ergebnis des Anlegersnegativ auswirken können. Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten an der Gesellschaft und tragen im Zuge dessen alle Risikendie mit einer unternehmerischen Beteiligung einhergehen. Das vorliegende Angebot einer Beteiligung des Anlegers an einerFondsgesellschaft richtet sich nur an Personen, die ausreichende wirtschaftliche Erfahrung besitzen, um die Risiken dieses Investmentszu erkennen und deren persönliche Vermögensverhältnisse eine derartige Beteiligung zulassen. Die Beteiligung sollte zudem lediglichder Beimischung zum Portfolio dienen und keinen wesentlichen und/oder bedeutenden Anteil daran darstellen um nicht das gesamteVermögen des Anlegers einem aus dieser Beteiligung resultierendem Risiko auszusetzen. Die Beteiligung des Anlegers sollte nichtfremdfinanziert sein, siehe hierzu insbesondere „maximales Risiko“, Seite 25. Das vorliegende Angebot ist keineswegs mit einerfestverzinslichen Kapitalanlage vergleichbar.Der Anleger sollte das vorliegende Beteiligungsangebot erst nach Kenntnis des gesamten Verkaufsprospektes und sorgfältigerÜberlegung zeichnen. Eine individuelle Beratung durch einen fachkundigen Berater ist empfehlenswert, da das vorliegendeBeteiligungsangebot nicht auf die individuelle Vermögenssituation des einzelnen Anlegers eingehen kann. Aus der individuellen Situationdes einzelnen Anlegers können sich Tatsachen ergeben, die dazu führen, dass das vorliegende Beteiligungsangebotaus steuerlichen, wirtschaftlichen oder Risiko-Gründen für ihn als nicht geeignet zu bezeichnen ist.Die Anlage hat eine geplante Laufzeit von 16 Jahren. Bei seiner Investitionsentscheidung sollte der Anleger auch dies berücksichtigen.Aufgrund der Tatsache, dass Investitionen erst nach <strong>Prospekt</strong>aufstellung und Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen, sind die Auszahlungenund deren Verlauf nicht kalkulierbar. Die in den Berechnungen dargestellten, erzielbaren Ergebnisse beruhen daher auf Prognosen.Eine Veränderung der zugrunde liegenden Einflussgrößen, insbesondere der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichenRahmenbedingungen, kann zu Veränderungen der zugrunde liegenden Zahlen, Daten und Fakten während der Laufzeit der Anlageführen. Dies wiederum kann zu erheblichen Abweichungen von den nachfolgend angenommenen Prognosewerten führen.Ein möglicher Totalverlust der Beteiligung, d. h. des eingezahlten Kapitals sowie des Agios, kann nicht ausgeschlossen werdenund sollte im Hinblick auf die persönlichen Vermögensverhältnisse eines Anlegers in Kauf genommen werden können.Auf den folgenden Seiten werden die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Beteiligung aufgeführt und erläutert.Der Anbieter hat diese Risiken nach derzeitigem Stand dargestellt.Die Risiken dieser Beteiligung werden nach folgenden Kriterien aufgezählt:• Prognose-gefährdende Risiken/Risiken die Aufwendungen oder einen verspäteten Liquiditätszufluss beim Anleger verursachen.Hierbei handelt es sich um Risiken, die zu einer schwächeren Prognose führen können. Dies bedeutet, dass die Ausschüttungennicht in der prognostizierten Höhe anfallen, sondern geringer sind und/oder dass der Ausschüttungsverlauf zeitlich anders erfolgt alsgeplant und damit einhergehend Ausschüttungen an den Anleger später erfolgen als prognostiziert. Hierzu zählen auch Risiken, diezu Kosten für den Anleger, zu einer steuerlichen Nichtabsetzbarkeit für vom Anleger getätigte Aufwendungen oder zu einemverspäteten Liquiditätszufluss an den Anleger führen können.


14• Anlage-gefährdende RisikenRisiken, die entweder das/die Anlageobjekt(e) oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen odervollständigen Verlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für den Anleger führen können.• Anleger-gefährdende RisikenRisiken, die nicht nur zu einem Verlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) führen können, sondern auch das weitere Vermögendes Anlegers gefährden.Die Einteilung in diese Risikoklassen soll eine gewisse Übersicht ermöglichen, die Zuteilung zu den Risikoklassen ist jedoch nicht alsendgültig anzusehen. Der Übergang von einem Prognose-gefährdenden zu einem Anlage-gefährdenden Risiko ist fließend, z.B. wenneine Risikosituation länger andauert.2. Prognose-gefährdende Risiken / Risiken, die Aufwendungen oder einenverspäteten Liquiditätszufluss beim Anleger verursachenHierbei handelt es sich um Risiken, die zu einer schwächeren Prognose führen können.Für den Anleger bedeutet es, dass die Ausschüttungen nicht in der prognostizierten Höhe anfallen, sondern geringer sind und/oder,dass der Ausschüttungsverlauf zeitlich anders erfolgt als geplant und damit einhergehend Ausschüttungen an den Anleger spätererfolgen als prognostiziert. Hierzu zählen auch Risiken, die zu Kosten für den Anleger, zu einer steuerlichen Nichtabsetzbarkeit für vomAnleger getätigte Aufwendungen oder zu einem verspäteten Liquiditätszufluss an den Anleger führen können.InformationenZum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurden alle bekannten Angaben und Aspekte im vorliegenden <strong>Prospekt</strong> aufgeführt undberücksichtigt. Da zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung die Betreibergesellschaft noch nicht erworben wurde, ist es denkbar, dass zueinem späteren Zeitpunkt Risiken eintreten und sich somit nicht enthaltene Angaben als wesentlich herausstellen, die aktuell noch nichtvorhersehbar sind.Endgültige StrukturDa zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung die endgültige Struktur der Beteiligung noch nicht gesellschaftsrechtlich umgesetzt ist und essein kann, dass im Laufe der Realisierung Änderungen erforderlich sind, können sich die im <strong>Prospekt</strong> angenommenen steuerlichenAuswirkungen noch verändern.Die Informationen zum steuerlichen Konzept des Fonds sollten vor einer Investitionsentscheidung ausführlich gelesen werden. EineEntscheidung sollte unter Hinzuziehung von eigenen Beratern getroffen werden, insbesondere wegen der individuell unterschiedlichensteuerlichen Situation der einzelnen Anleger. Es besteht das Risiko, dass die Steuerbelastung höher ist als angenommen und dadurchdie Ausschüttungen an die Anleger niedriger ausfallen als geplant.KalkulationenSämtliche Kalkulationen wurden auf Basis von prognostizierten Werten erstellt. Es wird vom Anbieter keine Garantie für die prognostizierteEntwicklung des Fonds übernommen. Es ist möglich, dass sich die prognostizierten Werte ändern und sich hierdurch derAuszahlungsverlauf verschiebt. Es ist zudem möglich, dass die Höhe der Auszahlungen nach unten abweicht. Demnach besteht einRisiko darin, dass aufgrund der prognostizierten Kalkulation die Anleger eine geringere Ausschüttung erhalten.


15KomponentenAufgrund von Liefersituationen und Vorlaufzeiten für Bestellungen kann es erforderlich werden die Windkraftanlagen bei einemanderen bankakzeptierten Hersteller zu erwerben. Dadurch kann sich der Lieferzeitpunkt verschieben mit der Folge, dassdie Anlagen später ans Netz gehen und die Ausschüttungen an die Anleger geringer werden.FremdkapitalfinanzierungEine Finanzierungszusage für geplante Investments auf Ebene der Betreibergesellschaft liegt noch nicht vor, die angegebenenZinssätze und die darauf basierende Wirtschaftlichkeitsberechnung sind somit als vorläufig anzusehen. Die Fondsgesellschaft wirdwährend der kompletten Laufzeit kein Fremdkapital aufnehmen und hat auch zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung kein Fremdkapitalaufgenommen bzw. auch keine Finanzierungszusage vorliegen. Die langfristige Finanzierung soll zum größten Teil durch einen Kreditaus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ erfolgen. Es wurde hierfür mit einem Fremdkapital-Zinssatz von 3,25 % p.a.für die ersten zehn Jahre gerechnet. Anschließend wurde davon ausgegangen, dass der Zinssatz für diesen Anteil der Finanzierung4,5 % p.a. beträgt. Der restliche Finanzierungsbedarf soll durch Bankdarlehen gedeckt werden. Hier wurde mit einem Zinssatzvon 4,5 % p.a. für die ersten zehn Jahre und anschließend mit 5 % p.a. kalkuliert. Sollte es nicht möglich sein, sich eine derartigeKondition zu sichern, verschlechtert dies das prognostizierte Ergebnis und die Ausschüttungen an die Anleger werden niedriger alsgeplant sein.Die Tilgung des Fremdkapitals erfolgt prognosegemäß während der Laufzeit des Einspeisetarifs. Sollte die finanzierende Bank einehöhere als die kalkulierte Tilgung fordern, würde sich die verfügbare Liquidität reduzieren und somit der Ausschüttungsverlauf zeitlichnach hinten verschieben. Zudem ist es möglich, dass das geplante Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital nicht wie prognostiziertfinanziert wird. Ein höherer erforderlicher Eigenkapitalanteil kann geringere Ausschüttungen an die Anleger als geplant zur Folge haben.Zur Absicherung der auszureichenden Mittel erhält die finanzierende Bank im Vorfeld definierte und in den Kreditverträgen fixierteSicherheiten. Sollte die Gesellschaft ihrer Pflicht zur Stellung von Sicherheiten nicht rechtzeitig oder nicht in vollem Umfang nachkommen,besteht das Risiko, dass die Darlehen nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt bzw. abgerufen werden können. Das hierdurch entstehendeRisiko einer Zinserhöhung, sowie das des Anfallens von Bereitstellungszinsen trägt der Kreditnehmer. Eine längereZwischenfinanzierungsdauer führt zu einer höheren Zinsbelastung; folglich sind die Ausschüttungen an die Anleger geringer.Fremdfinanzierungs-PartnerIn den Prognoserechnungen wird davon ausgegangen, dass die Fremdfinanzierung bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitutabgeschlossen wird. Kalkuliert wurde mit der für Projektfinanzierungen üblichen Bearbeitungsgebühr. Sollte eine Finanzierungnur bei einem nicht in Deutschland ansässigen Kreditinstitut möglich sein, könnte dies zu zusätzlichen Kosten(z.B. für Übersetzungen) führen, in deren Folge sich die Kosten erhöhen und die Ausschüttungen an die Anleger reduzieren.Gleiches gilt, falls nur eine Finanzierung abgeschlossen werden kann, der eine höhere als die kalkulierte Bearbeitungsgebühr zugrundeliegt. Niedrigere Ausschüttungen an die Anleger wären die Folge.Anlagenrückkaufwert/ -zeitpunktEs besteht das Risiko, dass bei der Veräußerung der Windenergieanlagen am Ende der Laufzeit ein niedrigerer als der geplanteRückkaufwert erzielt wird. Dies kann zu niedrigeren Ausschüttungen an die Anleger, insbesondere im letzten Betriebsjahr führen.Es ist geplant, dass die Windenergieanlagen bis zum 31.12.2029 veräußert werden. Sollte dies nicht möglich sein und ein Verkauferst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, führt dies dazu, dass dem Anleger die für das Jahr 2029 geplante Ausschüttung anteiligin Höhe des Verkaufserlöses erst zu einem späteren Zeitpunkt zufließt.


16KostenüberschreitungenFür verschiedene Kosten, wie z.B. für Wartung, Versicherung der Anlage, aber auch Buchhaltung und Steuerberatung, werdenlängerfristige, von den geplanten Einnahmen unabhängige, Verträge geschlossen. Zum einen besteht das Risiko, dass hier Kostenentstehen, denen in der Betriebsphase niedrigere als die geplanten Einnahmen gegenüberstehen, zum anderen können dieseAufwendungen bei Vertragsverlängerung teurer werden als geplant.Einige Kostenpositionen können nicht in geschlossene Verträge integriert werden, da dies nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvollwäre. Es besteht das Risiko, dass diese Positionen später die kalkulierten Werte übersteigen. Aufzuführen wären hier beispielhaft Kostenfür die Selbstbeteiligung bei Versicherungsschäden. Kostenüberschreitungen führen zu einer Ergebnisverschlechterung und einerniedrigeren Ausschüttung an die Anleger.AnlagenrückbauEs besteht das Risiko, dass ein Rückbau der Anlagen erforderlich wird. Die dadurch entstehenden Kosten führen zu einer Reduzierungdes Ergebnisses und zu niedrigeren Ausschüttungen an die Anleger, insbesondere im letzten Betriebsjahr.Inflation/KostensteigerungZum Inflationsausgleich wurde mit einer Kostensteigerung von 1,5 % p.a. für die laufenden Kosten der Fondsgesellschaft undder Beteiligungsgesellschaften gerechnet. Eine höhere Inflationsrate hätte zur Folge, dass Verträge, die neu abgeschlossenwerden müssen, ggf. nur zu höheren als den geplanten Kosten abgeschlossen werden können. Dies hat eine Reduzierungder prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger zur Folge.EigenverbrauchSollte der Eigenverbrauch an Strom durch die Windkraftanlagen in der Betriebsphase höher sein als prognostiziert, kann dies zugeringeren Ausschüttungen an die Anleger führen.Produktion (Ertragsrisiko)Im Rahmen der Realisierung der Windkraftanlagen wird mit prognostizierten Werten in Bezug auf die zu erwartende Stromproduktiondurch die Nutzung der Windkraft gerechnet. Diese Werte basieren auf Wetter- und Klimadaten aus der Vergangenheit sowieauf Messdaten einer Versuchsanlage die für ein Jahr vor Ort die entsprechenden Daten aufgenommen hat. Es ist nichtauszuschließen, dass aufgrund von globalen Wetter- und Klimaänderungen sich auch Veränderungen bei den nutzbaren Winden undderen Stärke ergeben und niedrigere Ergebnisse erwirtschaftet werden. Dies hat geringere Ausschüttungen an die Anleger zur Folge.InbetriebnahmeEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Liefertermine für die Turbinen und damit die Termine für die Inbetriebnahmeder Anlagen verzögern. Dadurch verschlechtert sich das Ergebnis. Niedrigere Ausschüttungen an die Anleger sind die Folge.NetzeinspeisungDie bei Netzanschluss geltenden Bestimmungen zur Netzeinspeisung können sich während der Betriebsphase verändern.Aus erforderlichen technischen Veränderungen sich ergebende Kosten hätte die Betreibergesellschaft zu tragen. Daraus kann sicheine Verringerung der Ausschüttungen an die Anleger ergeben.Der Abrechnungsprozess für den produzierten und eingespeisten Strom kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen,als kalkuliert und somit zu einem verspäteten Liquiditätszufluss führen. Zudem kann dies zu geringeren Zinseinnahmen fürdie geplante Liquiditätsrücklage und somit zu niedrigeren als den prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger führen.


17BetriebsunterbrechungenDie Netzbetreiber haften nur unter bestimmten Umständen für die von ihnen verursachten Einnahmeausfälle. Sollte der Netzbetreiberbei einem von ihm verursachten Einnahmeausfall nicht in Anspruch genommen werden können, führt dies zu einer Reduzierungder geplanten Ausschüttungen an die Anleger.StillstandzeitenDie Fondsgesellschaft trägt ferner das Risiko eines Erlösausfalles aufgrund von Stillstandzeiten, die von den Vertragspartnernnicht zu vertreten sind (z.B. behördliche Anordnungen, Netzausfälle, höhere Gewalt) und nicht durch Versicherungsleistungengedeckt werden. Unter Stillstandzeiten sind auch Zeiten zu verstehen während derer aufgrund von zu geringen und zu hohenWindgeschwindigkeiten die Turbinen entweder noch nicht in Betrieb gehen oder abgeschaltet werden müssen. GeringereAusschüttungen an die Anleger wären die Folge.EinspeisetarifDie Prognoserechnungen basieren auf der Annahme, dass der französische Gesetzgeber die beschlossene Vergütung für ausWindenergie gewonnenen Strom über die Laufzeit von 15 Jahren aufrechterhält. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden,dass die geltende Rechtslage in Frankreich sich verändert und die Betreibergesellschaft vor Ort den produzierten Strom zu niedrigerenPreisen, ggf. auch nur zu Marktpreisen, veräußern muss. Hieraus ergeben sich letztendlich geringere Ausschüttungen an die Anleger.InflationsausgleichDer Einspeisetarif wird jährlich in Anlehnung an den vorhandenen französischen Lohnkostenindex der mechanischen Industrieund Elektroindustrie sowie den Erzeugerpreisindex der französischen Industrie angepasst. Eine höhere allgemeine Inflationsratehat zur Folge, dass Verträge, die neu abgeschlossen werden müssen, ggf. nur zu höheren als den geplanten Kosten abgeschlossenwerden können. Im Gegenzug erfolgt die Anpassung der Einspeisevergütung nur anteilig an der Inflation. Dies hätte einen geringerenErlös und eine Reduzierung der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger zur Folge.Genehmigungen und VorschriftenEs ist geplant, einen Generalunternehmer nicht nur mit der Errichtung der Anlagen, sondern auch mit der Einholung aller erforderlichen,öffentlich-rechtlichen und sonstigen notwendigen Genehmigungen für die Bauphase zu beauftragen. Der Generalunternehmer ist alszuständiger Projektleiter permanent vor Ort und kontrolliert die Bauarbeiten. Es besteht das Risiko, dass der Generalunternehmer nichtalle unabdingbaren Genehmigungen einholt oder aber die erteilten Genehmigungen im Nachhinein von Behörden oder Drittenangefochten oder zurückgenommen werden. Die Folge hieraus ist, dass sich Zeitverzögerungen bei der Realisierung und somit beimgeplanten Netzanschluss ergeben können. Dies würde zu einer Verzögerung der geplanten Investitionen und damit verbunden zu einemspäteren Beginn der Ausschüttungen an die Anleger führen.Haftung der BetreibergesellschaftEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betreibergesellschaft als Betreiber der Windkraftanlagen eine Haftungaus Schäden durch den Betrieb der Anlage obliegt, die durch eine Versicherung nicht abgedeckt sind. Dies kann zu nichtprognostizierten zusätzlichen Kosten und somit zu geringeren Ausschüttungen an die Anleger führen.AufsichtsrechtNach derzeitigem Stand bedürfen die Fondsgesellschaft, das Fondsmanagement sowie die Beteiligungsgesellschaften keinerErlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder sonstigen gesetzlichen Verordnungen. Es ist möglich, dass während der Laufzeit desFonds hier Änderungen erfolgen und diese sich auch auf bestehende Strukturen auswirken. Infolge dieser Änderungen kann es zu einerhöheren Kostenbelastung kommen, die in einem höheren Verwaltungsaufwand aufgrund von Auflagen und/oder gesetzlichenBestimmungen begründet ist. Infolgedessen kann es zu niedrigeren als den geplanten Ausschüttungen an die Anleger kommen.


18Am 20.07.2011 ist die AIFM-Richtlinie zur Regulierung geschlossener Fonds in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber hat nun zweiJahre Zeit, diese europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Derzeit ist noch nicht kalkulierbar, welche Verpflichtungen undwelcher zusätzliche Verwaltungsaufwand hier für die Fondsgesellschaft entstehen. Zusätzlich entstehende Kosten, die nicht in derPlanung enthalten sind, können dazu führen, dass die Ausschüttungen an die Anleger niedriger sind als geplant.VerträgeBei den zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung mit künftigen Vertragspartnern noch nicht geschlossenen Verträgen besteht das Risiko,dass diese nicht oder nicht zu den prognostizierten Konditionen zustande kommen. Dies kann zu zusätzlichen Aufwendungen unddaraus resultierenden niedrigeren Ausschüttungen führen. Für den Anleger bedeutet dies, dass er nur eingeschränkt prüfen kann,ob die angestrebten Investitionen geeignet sind die geplanten Ergebnisse zu generieren. Es ist möglich, dass somit die Ausschüttungenan die Anleger geringer ausfallen als prognostiziert.Grundsätzliches RechtsrisikoDas Investitionsobjekt der Beteiligungsgesellschaften, in die der Fonds investiert, ist die Windenergieanlagen betreibendeBetreibergesellschaft, die einer ausländischen Rechtsordnung unterliegt. Bei Auseinandersetzungen erfolgt die Rechtsverfolgungim jeweiligen Investitionsland. Hiermit verbunden sind ggf. andere Rechtsauffassungen und Geschäftsgepflogenheiten als diein Deutschland üblichen. Für Rechtsstreitigkeiten sind höhere Kosten zu erwarten, z.B. für Experten, die vor Ort eingeschaltetwerden müssen. Kosten können in diesem Zusammenhang auch durch erforderliche Übersetzungstätigkeiten durch fachkundigeÜbersetzer entstehen. Diese Kostenerhöhung kann sich negativ auf das Ergebnis auswirken und zu niedrigeren Ausschüttungenan die Anleger führen.Fristen aus dem GesellschaftsvertragLeistung der Pflichteinzahlung und des AgiosDer Gesellschafter verpflichtet sich im Rahmen des Gesellschaftsvertrages zur Erbringung der gezeichneten Kapitaleinlage sowiedes Agios. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages ist die Fondsgesellschaft berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über demjeweiligen 3-Monats-Euribor vom Anleger im Falle der Nichtleistung oder nicht rechtzeitigen Leistung seiner Einlage und/oder des Agioszu erheben. Ein Ausschluss des Anlegers nach Mahnung und Setzen einer Nachfrist steht der Geschäftsführung in der Gründungsphasezu. Der ausgeschlossene Anleger trägt dann die im Zusammenhang mit seinem Ausschluss entstandenen Kosten. Für den Anlegerbedeutet das, dass er keine Beteiligung tätigt und ihm zudem Kosten entstehen.Kündigung/Übertragung von AnteilenEine verspätete Kündigung oder das Versäumen der Mitteilungsfrist für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen führt zur Zulässigkeitder Kündigung bzw. der Übertragung erst zum Ende des folgenden Geschäftsjahres. Infolgedessen bleibt der Gesellschafterein weiteres Jahr Kommanditist der KG. Für den Anleger bedeutet das, dass ihm die Liquidität aus der Kündigung/Übertragungerst verspätet zufließt und ihm für dieses weitere Jahr auch alle Rechte und Pflichten aus der Beteiligung zustehen.Sonderbetriebsausgaben durch den AnlegerDie Versäumung der Mitteilungspflicht sowie der Einsendung von Nachweisen für die Sonderbetriebsausgaben führt dazu, dass diesesteuerlich nicht abgezogen werden können. Das Risiko für den Anleger besteht darin, dass diese Kosten von der Fondsgesellschaftnicht im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt des Anlegers gemeldet werden. Infolgedessen werden diese Kosten nichtsteuerreduzierend vom Finanzamt des Anlegers berücksichtigt. Somit ist die Steuerbelastung für den Anleger in seiner privatenEinkommenssteuererklärung höher als vom Anleger geplant. Dies bedeutet, dass die Ausschüttung an den Anleger gemäß Prognoseerfolgt, durch die Nichtabziehbarkeit von vom Anleger getätigten Aufwendungen aber die steuerliche Belastung beim Anleger höher istals von diesem erwartet.


20Erstattung der VorsteuerDie Betreibergesellschaft ist berechtigt in Rechnung gestellte Vorsteuer bei dem zuständigen Finanzamt zur Erstattung anzumelden.Die Erstattung der Vorsteuer kann mehr Zeit in Anspruch nehmen als geplant. Hierdurch kann ein zusätzlicher Zinsaufwand entstehen,infolgedessen es zu geringeren Auszahlungen an die Anleger kommen kann.Sollte der Vorsteuerabzug über alle Ebenen hinweg von den Finanzbehörden in Deutschland und/oder Frankreich in einzelnen Fällennicht anerkannt werden, hätte dies höhere Kosten und in deren Folge eine geringere Ausschüttungen an die Anleger zu Folge.BemessungsgrundlageEs besteht das Risiko, dass die Finanzbehörden in Deutschland Aufwendungen, die vor der Ermittlung der Grundlage für die Bemessungder Steuerlast abgezogen wurden, nicht oder nicht in voller Höhe akzeptieren oder aber Einnahmen, die bei der Ermittlung des zuversteuernden Betrags angesetzt wurden, höher bewerten. Die Folge wäre eine höhere Steuerbelastung. Dies bedeutet, dass sich dasErgebnis der Fondsgesellschaft verringern kann und die Ausschüttungen an die Anleger sich reduzieren. Es ist auch möglich, dass sichdie Ausschüttungen an die Anleger nicht verändern, sich jedoch die steuerliche Belastung direkt beim Anleger erhöht, d. h. dass derAnleger mehr Steuern abführen muss als geplant und somit sein Ergebnis nach Steuern geringer ist als angenommen.GeschäftsführungDer Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften und der Fondsgesellschaft können bei der Investitionsentscheidung undbei der Geschäftsführung Fehler unterlaufen, mit denen negative Auswirkungen auf das Ergebnis und somit gekürzte Ausschüttungenan die Anleger einhergehen.Fertigstellungsrisiko und Inbetriebnahme-ZeitpunktEs besteht das Risiko, dass alle oder ein Teil der Windkraftanlagen nicht zum geplanten Termin ans Netz angeschlossen werden.Infolgedessen reduziert sich der Zeitraum für den der Einspeisetarif vergütet wird für die betroffene/n Windkraftanlage/n.Die Folge wären geringere Einnahmen und infolgedessen geringere Ausschüttungen an die Anleger.Technische RisikenDie tatsächlichen Leistungsdaten der technischen Bauteile können von den Herstellerangaben abweichen, Fehler in der Planung undAuslegung der Anlagen erfolgen und/oder Bauteile nicht zusammenpassen. Die daraus resultierenden technischen Probleme könnenzu einer Reduzierung der Stromproduktion oder zu einem Nutzungsausfall der Windkraftanlage führen. Die Folge sind Erlösschmälerungenund geringere Ausschüttungen an die Anleger.Stillstandzeiten aufgrund technischer Probleme führen zu einer niedrigeren Einspeisung und somit zu geringeren Stromerlösen unddamit verbunden zu niedrigeren Ausschüttungen an die Anleger.Ausfall wichtiger VertragspartnerSollten Vertragspartner der Betreibergesellschaft mit ihren geschuldeten Leistungen, z. B. im Falle einer Insolvenz ausfallen, so bestehtdas Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Ferner werden die von diesemVertragspartner ggf. zugesagten Garantie- oder Schadensersatzleistungen ausbleiben. Dies kann zu zusätzlichen nicht prognostiziertenAufwendungen und zu geringeren Ausschüttungen an die Anleger führen.Die Insolvenz eines Energieversorgers oder Netzbetreibers kann zu Unterbrechungen hinsichtlich der Erlöszahlungen aus derStromeinspeisung und somit zu einer Reduzierung der Ergebnisse und infolgedessen zu einer Reduzierung der Ausschüttungen an dieAnleger führen.


213. Anlage-gefährdende RisikenDies sind Risiken, die entweder das/die Anlageobjekt(e) oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisenoder vollständigen Verlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen können.Platzierung des Eigenkapitals/RückabwicklungsrisikoDie Prognoserechnungen basieren darauf, dass das der Prognoserechnung zugrunde liegende Eigenkapital in der geplanten Höhefristgerecht und vollständig geleistet wird. Sollte dies nicht geschehen, muss der Fonds sein Investitionsvolumen reduzieren oder esmuss eine Rückabwicklung erfolgen. Im Falle einer Rückabwicklung hat der Anleger nur einen Anspruch auf volle Rückzahlung seinereingezahlten Einlage, falls bis zum 15.06.2013 ein Zeichnungsvolumen von weniger als EUR 1 Mio. gezeichnet und eingezahlt ist.Anschließend besteht kein Anspruch mehr auf volle Rückzahlung des Kapitals und sonstiger Vergütungen. Durch Kosten, die in derKonzeptions- bzw. Platzierungsphase anfallen bzw. bereits angefallen sind, kann es dazu kommen, dass die Anleger ihre Einlagen(Zeichnungssumme und Agio) nur teilweise zurückerhalten oder vollständig verlieren.VersicherungenFür Gefahren aus inneren Unruhen, Erdbeben, Kernenergie oder Kriegsereignissen besteht kein Versicherungsschutz. Schädendie aus derartigen Ereignissen resultieren, gehen somit zu Lasten der Gesellschaft. Für den Anleger bedeutet dies eine Reduzierungder Auszahlung. Es kann auch der Bestand der Fondsgesellschaft gefährdet sein, was zu einem Totalverlustder Zeichnungssumme und des Agios für die Anleger führen kann.Es besteht das Risiko, dass abgeschlossene Versicherungen von den Versicherern z. B. wegen häufiger Schäden gekündigtwerden und der Versicherungsschutz nur teurer oder ggf. nicht anderweitig beschafft werden kann. Es besteht ferner das Risiko,dass häufiger als geplant Versicherungsfälle eintreten und die Eigenbeteiligung an den Schäden die hierfür kalkulierten Kosten übersteigt.Die hieraus resultierenden Kosten bzw. Risiken hat die Betreibergesellschaft zu tragen. Dies kann zu niedrigeren Ergebnissen undsomit zu geringeren Ausschüttungen an die Anleger führen.Fungibilität der BeteiligungEs besteht kein geregelter Zweitmarkt zum Handel von Fondsbeteiligungen. Somit kann sich eine Veräußerung der Beteiligung alsschwierig, mitunter sogar unmöglich erweisen. Der Gesellschaftsvertrag sieht grundsätzlich kein ordentliches Kündigungsrecht vor.Eine erstmalige Kündigung ist zum 31.12.2028 möglich. Dies bedeutet für den Anleger, dass er seine Beteiligung vorher nichtoder nur unter dem von ihm eingesetzten Wert veräußern kann.LiquiditätsrisikenIm vorliegenden Konzept wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsflüsse regelmäßig erfolgen, d.h. dass sowohl die Einnahmen alsauch die Ausgaben sowohl zeitlich als auch in ihrer Höhe gemäß Prognose erfolgen. Es kann jedoch dazu kommen, dass Einnahmenverspätet erfolgen oder Ausgaben zu einem Zeitpunkt höher sind als zu diesem erwartet. Hierdurch ergeben sich Liquiditätsengpässe,die durch die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital ausgeglichen werden müssen. Dies führt zu höheren Kosten und Infolgedessenzu geringeren Ausschüttungen an die Anleger. Sollte es nicht möglich sein zusätzliches Fremdkapital zu erhalten, kann es infolge einesLiquiditätsengpasses bis hin zu einer Gefährdung des Bestands der Fondsgesellschaft und damit zu einem Verlust der Einlage(Zeichnungssumme und Agio) für den Anleger kommen.BetriebskostenReparaturaufwendungen für die Windkraftanlagen sind von Zeitpunkt und Umfang her nicht exakt vorhersehbar. Eine Überschreitungder angenommenen Kosten ist nicht auszuschließen; geringere Ausschüttungen an die Anleger wären die Folge. Nach demAblauf der Gewährleistungszeit ist auch ein wirtschaftlicher Totalschaden und damit ein Verlust der getätigten Einlagen (Zeichnungssummeund Agio) für die Anleger möglich.


22Risiken durch den Einsatz von Fremdkapital bei der BetreibergesellschaftDie geplanten Ausschüttungen werden gemäß Prognoserechnungen dadurch erzielt, dass neben den Eigenmitteln auf Ebeneder Betreibergesellschaft Fremdmittel aufgenommen werden (Hebeleffekt). Fremdmittel werden grundsätzlich vor Eigenmitteln bedient.Das bedeutet, dass Ausschüttungen an die Anleger erst erfolgen, wenn der Kapitaldienst des jeweiligen Jahres vollumfänglichgeleistet wurde.Das eingeschaltete Kreditinstitut ist zudem berechtigt, Kredite zu kündigen, sollten die geschuldeten Beträge für Zins und Tilgung vomKreditnehmer nicht erbracht werden. Daraufhin steht der Bank auch das Recht zu, das Sicherungsgut zu verwerten. Eine solcheZwangsverwertung führt zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlagen (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger.Risiken durch den Einsatz von Fremdkapital bei der EmittentinSollte die Emittentin zu einem späteren Zeitpunkt Fremdkapital aufnehmen, können alle Risiken für den Anleger auftreten,wie Sie im Abschnitt vorher („Risiken durch den Einsatz von Fremdkapital bei der Betreibergesellschaft“) beschrieben wurden.Unabhängig hiervon können alle Risiken, die mit dem Einsatz von Fremdkapital bei der Betreibergesellschaft einhergehen(siehe vorheriger Punkt), dadurch auch die Emittentin betreffen. Dies kann zu einer Reduzierung der Ausschüttungen an die Anlegeroder auch zum Totalverlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen.Antragstellung auf AnschlussEine wesentliche Bedeutung hat hier der Zeitpunkt der Antragstellung auf Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Es kann nichtvollkommen ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber das Gesetz für bereits in der fortgeschrittenen Planungsphaseoder im Betrieb befindliche Anlagen ändert und die jeweilige Einspeisevergütung reduziert oder gar abgeschafft wird. Die Folge wäre,dass der erzeugte Strom nur noch zu einem geringeren Preis, ggf. sogar nur zum Marktpreis verkauft werden kann. Für den Anlegerbedeutet dies eine Reduzierung der Ausschüttungen an die Anleger. Es kann auch der Bestand der Fondsgesellschaftgefährdet sein, was zu einem Totalverlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen kann.Genehmigungen und VorschriftenBestehende Genehmigungen, die für den Bestand und den Betrieb der Anlagen erforderlich sind, können nachträglichangefochten oder entzogen werden. Dies kann zum Ausschluss des betreffenden Anlagenbetriebs führen, Infolgedessen sich dieAusschüttungen der Fondsgesellschaft an die Anleger verringern oder der Anleger seine geleistete Einlage (Zeichnungssummeund Agio) verlieren kann. Die Genehmigungen werden personenbezogen bzw. unternehmensbezogen erteilt. Im Falle einererforderlichen Umstrukturierung der Betreiber-/Beteiligungs-/Fondsgesellschaft besteht das Risiko, dass die zuständigen Behördeneiner Übertragung nicht zustimmen. Dies kann dazu führen, dass die für den Anlagenbetrieb und die Einspeisung sowie Vergütungder erzeugten Windenergie erforderlichen Genehmigungen, Rechte oder Verträge im Nachhinein entzogen werden oder verlorengehen, sowie steuerliche und/oder finanzielle Nachteile für die Anleger entstehen. Dies kann darüber hinaus zu einer Reduzierungder Ausschüttung an die Anleger oder auch zum Totalverlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen.Änderung der Rechtslage/EigentumNach den gesetzlichen Regelungen in Frankreich geht das Eigentum an Gegenständen dann auf den Grundstückseigentümerüber, wenn der Gegenstand wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder Grundstücks wird. Gegenstand in diesem Sinnekönnte auch eine Windkraftanlage sein. Somit würde der Grundstückseigentümer mit der Montage der Anlage auf seinem Grundstückdas lastenfreie Eigentum an dieser erwerben. Die Pachtverträge definieren daher die Windkraftanlage als vorübergehenden Bestandteil,der nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer wieder entfernt werden kann. Somit verbleibt das Eigentumbei der investierenden Gesellschaft. Eine Änderung der Rechtsprechung kann aber nicht ausgeschlossen werden.Würde die Windkraftanlage wesentlicher Bestandteil und ginge ins Eigentum des Verpächters über, hätte dies zur Folge, dass derfinanzierenden Bank weniger Sicherheiten zur Verfügung stehen. Dem Kreditinstitut stünde dann ein Kündigungsrecht oder eine


23Erhöhung der Risikoklasse der Finanzierung, verbunden mit einer Zinserhöhung zu. Der Eigentumsverlust sowie eine Kündigungoder Erhöhung der Zinsen durch die Bank hätten eine Verringerung der Ausschüttungen an die Anleger zur Folge und könntensogar zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen.Fehlerhaftigkeit von VerträgenIm Rahmen der Umsetzung der geplanten Investitionen werden die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaften und dieBetreibergesellschaft eine Vielzahl von Verträgen abschließen. Es ist denkbar, dass diese Verträge ganz oder teilweise unwirksam oderlückenhaft sind. Dies kann dazu führen, dass Ansprüche nicht durchgesetzt werden können oder Verträge rückabgewickelt werdenmüssen. Unabhängig davon, auf welcher Ebene fehlerhafte Verträge abgeschlossen wurden, können die Folgen hieraus Kosten sein,die zu geringeren Ausschüttungen an die Anleger führen. Es können zudem Liquiditätsprobleme entstehen, die eine der involviertenGesellschaften gefährden können. Dies kann dann zu einer Gefährdung des Bestands der Fondsgesellschaft und damit zu einemVerlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen.Änderung der RechtslageZukünftige Änderungen von Gesetzen, Richtlinien oder ihrer Auslegung bzw. der gängigen Rechtsprechung in Europa sowie in denbeteiligten Ländern Frankreich und Deutschland können negative Auswirkungen auf die Investitionen und die Zahlungsflüsse haben.Die Prognoserechnungen basieren auf derzeit gültigem Rechtsstand. Änderungen können z.B. zu mehr Verwaltungsaufwandbei der Fondsgesellschaft und damit verbundenen höheren Kosten führen. Für den Anleger bedeutet dies eine Reduzierungder Ausschüttungen an die Anleger. Es kann auch der Bestand der Fondsgesellschaft gefährdet sein,was zu einem Totalverlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen kann.InteressenkollisionenZwischen der Fondsgesellschaft, ihrer Komplementärin, der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH als Anbieterin und der <strong>Leonidas</strong>Management GmbH bestehen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung die im Folgenden erläuterten personellen, rechtlichen undwirtschaftlichen Verflechtungen. Die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH wird von Antje Grieseler und Max-Robert Hug als Geschäftsführervertreten, beide sind auch zu jeweils 50 % Gesellschafter. Für die <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH ist Antje Grieseler zur Geschäftsführungberufen. Antje Grieseler ist zudem zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung alleinige Gesellschafterin der <strong>Leonidas</strong> ManagementGmbH, zur Geschäftsführung dieser Gesellschaft berufen sind Antje Grieseler und Mario Maul. Die <strong>Leonidas</strong> Management GmbHist alleiniger Gesellschafter der <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH, diese ist wiederum Komplementärin der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong><strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG. Aus diesen Verflechtungen können sich Interessenkollisionen ergeben, die eine an den Interessender Fondsgesellschaft orientierte Entscheidungsfindung erschweren können. Sollten andere Prioritäten als die Interessen derFondsgesellschaft in den Vordergrund einer Entscheidung treten, könnte sich dies negativ auf das Ergebnis des Fonds auswirken.Für den Anleger bedeutet dies eine Reduzierung der Ausschüttungen an die Anleger. Es kann auch der Bestandder Fondsgesellschaft gefährdet sein, was zu einem Totalverlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anlegerführen kann.Beherrschung der FondsgesellschaftDa für Kommanditgesellschaften keine Obergrenze gegeben ist, ist es nicht auszuschließen, dass ein einzelner Kommanditist einebeherrschende Stellung in der Gesellschaft einnimmt, wenn er entsprechende Gesellschaftsanteile erwirbt oder hält. Die Nutzung dieserbeherrschenden Stellung kann dazu führen, dass Entscheidungen nicht im Sinne und zum Wohl der Gesellschafter sondern einesEinzelnen getroffen werden. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis des Fonds auswirken. Für den Anleger bedeutet dies eineReduzierung der Ausschüttungen. Es kann auch der Bestand der Fondsgesellschaft gefährdet sein, was zu einem Totalverlust derEinlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen kann.


24FernabsatzDie Verbraucherrechte im Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen haben einen hohen Stellenwert. Der Anleger erhält die Möglichkeiteines zeitlich befristeten Widerrufs und wird hierüber auch informiert. Trotzdem kann es dazukommen, dass Anleger nachder Frist Ansprüche geltend machen und diese auch durchsetzen können. Hierdurch abfließende Mittel können zu Liquiditätsengpässenund bis hin zu einer Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft führen. Niedrigere als die prognostizierten Ausschüttungenan die Anleger wären die Folge. Es kann auch der Bestand der Fondsgesellschaft gefährdet sein, was zu einemTotalverlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für die Anleger führen kann.4. Anleger-gefährdende RisikenDies sind Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) führen können, sondern auch das weitereVermögen des Anlegers gefährden.Risiken einer Fremdfinanzierung des Anteils durch den AnlegerFür den Fall der teilweisen oder vollständigen Anteilsfremdfinanzierung weist der Anbieter darauf hin, dass Zins- und Tilgungsleistungenauch dann bedient werden müssen, wenn die Ausschüttungen geringer ausfallen als geplant oder nicht erfolgen oder erst zu einemspäteren als dem geplanten Zeitpunkt erfolgen. Dies bedeutet, dass der Anleger dann den Kapitaldienst für die Fremdfinanzierung ausseinem sonstigen Vermögen erbringen muss.Mögliche steuerliche Konsequenzen bei einem Verlust der Einlage (Zeichnungssumme und Agio) für den Anleger sollte dieser mitseinem jeweiligen Steuerberater im Einzelfall klären.Die vorgehend genannten Umstände gefährden das Vermögen des Anlegers und können bis hin zu einer Privatinsolvenz führen.Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung wird deshalb abgeraten.Haftung des GesellschaftersDie Anleger, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen, sind aufgrund des Treuhandvertrages hinsichtlich der Haftungden Direktkommanditisten gleichgestellt.Ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister haftet der Anleger, der sich unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaftbeteiligt (Direktkommanditist), gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe seiner im Handelsregistereingetragenen Haftsumme (0,1 % der Kommanditeinlage).Sowohl für Treugeberkommanditisten als auch Direktkommanditisten gilt Folgendes: die Haftsumme eines Kommanditistenbeträgt 0,1 % der Kommanditeinlage. Bei Auflösung der Gesellschaft verjähren die Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger gegendie Kommanditisten erst fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder,so die Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden, fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche.Entnimmt oder erhält der Anleger Beträge (z.B. Ausschüttungen), die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Haftsumme sinkenlassen, lebt seine persönliche Haftung insoweit wieder auf.Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gläubiger der Gesellschaft versuchen Anleger in Anspruch zu nehmen. Durch etwaigerforderliche Maßnahmen gegen diese Inanspruchnahme können Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten fällig werden, die zu Kosten fürden Anleger führen.


25Soweit Ausschüttungen nicht durch Gewinn abgedeckt sind, besteht das Risiko, dass die Gesellschaft keinen genügenden Gewinnerwirtschaftet um gewährte Ausschüttungen oder Vorabausschüttungen auszugleichen. Insbesondere wenn ein Anleger oder einKommanditist aus der Gesellschaft ausscheidet oder wenn die Gesellschaft in eine wirtschaftliche Notlage gerät oder wenn dieGesellschaft aufgelöst wird, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Kommanditisten und Anleger auf den Differenzbetragzwischen der Ausschüttung (oder Vorabausschüttung) und den anrechenbaren anteiligen Gewinnen der Gesellschaft. Dies kanndazu führen, dass ein Anleger oder ein Kommanditist die Rückzahlungsverpflichtung aus seinem Vermögen bestreiten muss.Beratungs- und sonstige KostenKosten, die durch die eigene Beauftragung von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Vermögensberatern oder sonstigen Beraterndurch den Anleger selbst entstehen, hat dieser unabhängig vom Ergebnis der Beteiligung zu tragen. Es besteht das Risiko, dassder Anleger Kosten für diese Berater zu tragen hat, denen geringere oder keine Einnahmen aus der Beteiligung bezüglich dererer beraten wird, gegenüberstehen. Dies kann zu einer Reduzierung der Ergebnisse auf Ebene des Anlegers führen.Kumulation von RisikenSollten verschiedene Risiken zusammentreffen, kann dies dazu führen, dass diese Kumulation von Risiken zu einer Insolvenzder Betreibergesellschaft und in dessen Folge zu einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften und der Fondsgesellschaft führt.Die Anleger würden ihre geleisteten Einlagen inkl. des Agios verlieren und müssten ggf. bereits erhaltene Anzahlungen zurückzahlen.Maximales RisikoDas Risiko besteht im Verlust der kompletten Kommanditeinlage sowie des Agios sowie in der Rückzahlungsverpflichtung bezüglich dererhaltenen Auszahlungen. Für den Fall der Anteilsfremdfinanzierung weist der Anbieter darauf hin, dass Zins- und Tilgungsleistungenauch dann bedient werden müssen, wenn es zu einem Verlust der kompletten Kommanditeinlage kommt. Dies bedeutet für denAnleger, dass er den Kapitaldienst für die Fremdfinanzierung aus seinem zusätzlichen Vermögen erbringen muss. Steht dem Anlegerkein zusätzliches Vermögen zur Verfügung aus dem er den Kapitaldienst erbringen kann, kann dies bis zur Privatinsolvenz des Anlegersführen. Mögliche steuerliche Konsequenzen bei einem Verlust der Einlage im Hinblick auf eine laufende Fremdfinanzierung sollte dereinzelne Anleger mit seinem jeweiligen Steuerberater im Einzelfall klären. Die Folge für den Anleger kann eine höhere Steuerbelastungsein. Das maximale Risiko für den Anleger besteht in der Privatinsolvenz.Weitere wesentliche, tatsächliche und rechtliche Risiken sind dem Anbieter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht bekannt.


27IV. Angaben überdie VermögensanlageGemäß § 4 VermVerkProspV1. Art der VermögensanlageArtBei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Fonds. Der Name derKommanditgesellschaft, an der sich der Anleger beteiligt, lautet:<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGDie Fondsgesellschaft ihrerseits beteiligt sich mittelbar über ihre Beteiligungsgesellschaften in der Sonderform einer deutschenGmbH & Co. KG und einer deutschen GmbH an der französischen Betreibergesellschaft in der Rechtsform einer SNC,die Windkraftanlagen in Frankreich errichtet und betreibt.Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen VermögensanlageDer Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt EUR 9.000.000. Es ergibt sich aufgrund der Mindestpflichteinlagevon EUR 10.000 eine maximale Anzahl von 900 Anteilen.Zusätzlich kann aufgrund einer Erhöhungsoption das Kommanditkapital der Gesellschaft um maximal weitere EUR 9.000.000 erhöhtwerden. Somit beträgt der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage dann EUR 18.000.000. Falls das Zeichnungsvolumenauf EUR 18.000.000 erhöht werden sollte, ergibt sich eine maximale Anzahl von 1.800 Anteilen.1. Hauptmerkmale der Anteile der AnlegerFolgende Rechte und Pflichten haben die zukünftigen Anlegera. Anspruch auf Beteiligung am handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft.b. Recht auf anteilige Ausschüttung entsprechend seinem Anteil an der Gesellschaftc. Teilnahme- und Stimmrecht bei der Gesellschafterversammlung. Auf je EUR 1.000 eingezahlter Pflichteinlage entfällt je eine Stimme.Die Treugeberkommanditisten haben das Recht, an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und in Ausübung der ihnen vondem Treuhänderkommanditisten im Treuhandvertrag erteilten Vollmacht das auf ihre jeweiligen Anteile entfallende Stimmrechtauszuüben.d. Widerspruchsrecht nach § 164 HGB gegen Maßnahmen der Geschäftsführung, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetriebhinausgehen.e. Zustimmungsrecht zur Ermittlung der Gewinne und Verluste nach § 167 HGB.f. Beteiligung an einem sich aus einer Liquidation ergebendem Vermögen.g. Anspruch auf einen jährlichen Geschäftsbericht; dieser kann auch in Form des Protokolls der Gesellschafterversammlung mitentsprechenden Informationen übersandt werden.h. Schriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses.i. Mitteilung des persönlich zurechenbaren, steuerlichen Ergebnisses.j. Recht auf Kündigung, frühestens zum 31.12.2028, wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt.


28k. Recht auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft.l. Recht zur Übertragung der Geschäftsanteile.m. Pflicht zur Einzahlung der übernommenen Kommanditeinlage, zusätzlich Agio, zu dem in der Beitrittserklärung genannten Zeitpunktauf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto.n. Rückzahlungsverpflichtung bezüglich des Differenzbetrages zwischen der Ausschüttung (oder Vorabausschüttung) und denanrechenbaren anteiligen Gewinnen der Gesellschaft falls z.B. die Gesellschaft aufgelöst wird und die Ausschüttungen nicht durchGewinne abgedeckt waren.o. Übernahme einer Haftsumme in Höhe von 0,1 % der übernommenen Kommanditeinlage.p. Pflicht der Anleger unverzüglich die Gesellschaft über einen Wechsel der Adresse und/oder Bankverbindung zu informieren.Abweichende Rechte der Gesellschafter des EmittentenZum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat der Emittent zwei Gesellschafter, die <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH als Gründungskomplementärund die <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH als Gründungskommanditisten.Folgende abweichenden Rechte stehen den Gesellschaftern des Emittenten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung zu, in Klammerder jeweilige Paragraph im Gesellschaftsvertrag:• Die Komplementärin hat keine Einlage geleistet und nimmt nicht am Gewinn und Verlust teil. (§ 3 Abs. 1; § 17 Abs. 1 e)• Die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten beträgt EUR 1.000. (§ 3 Abs. 2)• Die Komplementärin ist unwiderruflich bevollmächtigt namens aller jeweiligen Gesellschafter das Gesellschaftskapital während derPlatzierungsphase zu erhöhen. (§ 4 Abs. 1)• Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Kommanditeinlage mit Zustimmung der Komplementärin gemäß dem Umfangder mit Treugebern geschlossenen Treuhandverträge ohne Zustimmung der Gesellschafter zu erhöhen oder herabzusetzen(§ 4 Abs.1).• Der Treuhandkommanditist hat kein Agio in Höhe von 5 % der von ihm übernommenen Kommanditeinlage zu zahlen.(§ 4 Abs. 2)• Der Treuhandkommanditist beteiligt sich rechtlich im eigenen Namen wirtschaftlich aber auf Rechnung und im Interesseder Treugeber. (§ 4 Abs. 3)• Der Treuhandkommanditist kann die Herabsetzung seines Kommanditanteils verlangen falls Treuhandverhältnisse aufgelöstwerden. (§ 4 Abs. 3)• Der Treuhandkommanditist erhält eine Vergütung in Höhe von 0,005 % p.a. der Summe der Kommanditeinlagen zum Zeitpunktder Schließung des Fonds. (§ 6 Abs. 5)• Die Komplementärin ist berechtigt im Namen des Treuhandkommanditisten die fristlose außerordentliche Kündigungdes Treuhandvertrages gegenüber einem Treugeberkommanditisten zu erklären soweit dieser seiner Zahlungsverpflichtungbezüglich seiner Kommanditeinlage und/oder des Agios trotz Mahnung und Nachfristsetzung ganz oder teilweise nicht nachkommt.(§ 7 Abs. 4)• Die Geschäftsführung für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb obliegt der Komplementärin; sie ist alleinvertretungsberechtigt.(§ 9 Abs. 1 ff)• Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter geladen sind und der Treuhandkommanditistanwesend ist. (§ 13 Abs. 3)• Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, das ihm zustehende Stimmrecht bei einer Gesellschafterversammlung uneinheitlichauszuüben. (§ 13 Abs. 5)• Die Komplementärin erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 7.500 p.a. für die Geschäftsführung und Haftungsübernahmesowie eine einmalige Vergütung von 0,16 % der gezeichneten Kapitalerhöhung in der Gründungsphase. (§ 15 Abs. 1)• Die Komplementärin erhält eine Vergütung in Höhe von 1 % p.a. des geleisteten Kommanditkapitals in der Betriebsphasesowie die Erstattung der Auslagen. (§ 15 Abs. 2)• Die Komplementärin erhält eine Erfolgsbeteiligung so die Gesamtausschüttungen höher sind als prognostiziert. Diese beträgt20 % des die Gesamtausschüttung übersteigenden Betrages bis zu einer Gesamtausschüttung von 300 %; bei einer höherenGesamtausschüttung beträgt die Beteiligung an dem die Prognose übersteigenden Betrag 30 %. (§ 15 Abs. 3)


29• Die Komplementärin ist verpflichtet den Jahresabschluss zu erstellen bzw. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hiermit zubeauftragen. (§ 16 Abs. 1 und 2)• Dem Treuhandkommanditisten stehen die Kontroll- und Einsichtsrechte in Bücher und Papiere der Gesellschaft persönlich zu.(§ 18 Abs. 1)• Die Komplementärin ist im Falle der Auflösung der Gesellschaft zur Liquidatorin bestellt. (§23 Abs. 1)Darüber hinaus existieren keine abweichenden Rechte der Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung.Treugeber - DirektkommanditistDer Anleger beteiligt sich als Treugeberkommanditist. Nach erfolgtem Beitritt kann er unter Einreichung einer notariell beglaubigtenHandelsregistervollmacht jederzeit die Übertragung der durch den Treuhänder gehaltenen Beteiligung verlangen, um als Direktkommanditistnamentlich im Handelsregister eingetragen zu werden.Der Treugeberkommanditist wird nicht namentlich eingetragen, sondern beteiligt sich über den Treuhandkommanditisten (Treuhänder)am Unternehmen. Der Treuhandkommanditist hält die Beteiligung im eigenen Namen, aber auf Rechnung und im Auftrag derTreugeberkommanditisten. Die Treugeberkommanditisten werden im Innenverhältnis wie unmittelbar beteiligte Gesellschafterbehandelt.Ansprüche ehemaliger GesellschafterEhemaligen Gesellschaftern stehen aus ihrer Beteiligung beim Emittenten keine Ansprüche zu.2. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeptionder VermögensanlageDie Kommanditisten der Fondsgesellschaft erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG. Basis der steuerlichenFondskonzeption ist das zwischen Deutschland und Frankreich abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen.Die Grundlagen der steuerlichen Konzeption sind ausführlich im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ (Seite 169) erläutert.Weder der Emittent noch eine andere Person übernimmt die Zahlung von Steuern für den Anleger.3. Übertragungsmöglichkeit und freie Handelbarkeit der VermögensanlageÜbertragungsmöglichkeitJeder Anleger kann seinen Geschäftsanteil nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Komplementärin durch Abtretung zumjeweiligen Geschäftsjahresende (31.12.) ganz oder zum Teil übertragen, belasten oder in sonstiger Weise darüber verfügen.Die Beteiligung ist vererblich und kann auch im Rahmen einer Schenkung übertragen werden.Eine Übertragung ist frühestens zum 31.12.2014 möglich und muss mindestens drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden.Der Rechtsnachfolger hat gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages alle Übertragungskosten zu tragen. Anteile können nur dannteilweise übertragen werden, so anschließend der Betrag von EUR 10.000 nicht unterschritten wird und weiterhin eine Teilbarkeitdurch 1.000 gegeben ist.


30Einschränkung der freien HandelbarkeitDie freie Handelbarkeit ist insoweit eingeschränkt, dass eine Übertragung der Gesellschaftsanteile• der Zustimmung der Komplementärin bedarf,• jeweils nur zum Geschäftsjahresende, frühestens zum 31.12.2014 möglich ist,• der Gesellschaft drei Monate vor Geschäftsjahresende schriftlich mitzuteilen ist,• nur möglich ist, soweit Kommanditanteile entstehen, die den Wert von EUR 10.000 nicht unterschreiten und die durch1.000 teilbar sind.• nicht zu einer Trennung der Beteiligung vom Nutzungsrecht an dem Gesellschaftsanteil führen darf.Es besteht zudem kein geregelter Zweitmarkt zum Handel von Fondsbeteiligungen. Somit kann sich eine Veräußerungder Beteiligung als schwierig, mitunter sogar unmöglich erweisen. Der Gesellschaftsvertrag sieht grundsätzlich kein ordentlichesKündigungsrecht vor. Eine erstmalige Kündigung ist zum 31.12.2028 möglich. Dies bedeutet für den Anleger, dass er seineBeteiligung vorher unter Umständen nicht oder nur unter dem von ihm eingesetzten Wert veräußern kann.4. Zahlstelle und Ausgabestelle für UnterlagenDie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG, An der Kaufleite 22, 90562 Kalchreuth führt als Zahlstelle bestimmungsgemäßZahlungen an die Anleger aus und hält den Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, den letztenveröffentlichten Jahresabschluss und den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereit.Da die Emittentin vor weniger als einem Jahr gegründet wurde, sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch kein veröffentlichterJahresabschluss und kein Lagebericht vorhanden.5. Zahlung des ErwerbspreisesDer Erwerbspreis zzgl. des darauf entfallenden Agios ist innerhalb von 14 Tagen ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung an dieGesellschaft zu überweisen:Zahlungsempfänger: <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGKreditinstitut: Oberbank AGBankleitzahl: 701 207 00Konto: 1 571 11 70 25IBAN: dE11 7012 0700 1571 1170 25BIC:obKL DEMX XXXVerwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Anlegernummer anDie Gebühren der Überweisung sind vom Anleger zu tragen.


6. Entgegennahme von Zeichnungen sowie von Willenserklärungen bezüglichdes Erwerbs der Beteiligung31Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikumsentgegennimmt, lautet: <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG, An der Kaufleite 22, 90562 Kalchreuth.Politisch exponierte Personen, deren Familienangehörige oder ihnen nahestehende Personen, müssen diesen Status im Rahmender Zeichnung der Beitrittserklärung offenlegen. Hieraus ergibt sich eine Sonderbehandlung im Rahmen der geldwäscherechtlichenVorschriften, die im Einzelfall zu bewerten ist. Unter Umständen kann dies zu einer Ablehnung der Annahme der Beitrittserklärungführen.7. ZeichnungsfristDie für die Zeichnung oder den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene Frist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichungdes Verkaufsprospektes durch entsprechende Hinweisbekanntmachung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt. Diese Frist endetmit der vollständigen Zeichnung des Kommanditkapitals, spätestens jedoch am 15. Juli 2013. Die Zeichnung kann vorzeitiggeschlossen werden sobald das gezeichnete Kommanditkapital EUR 9.000.000 beträgt, ohne, dass die Erhöhungsoption in Anspruchgenommen wird. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen.Eine Kürzung von Zeichnungen ist dann möglich, wenn ein Anleger mit der Zahlung seiner Pflichteinlage teilweisein Verzug gerät. Die Komplementärin kann dann die Pflichteinlage auf die geleistete Zahlung, einschließlich des Agios,herabsetzen. Darüber hinaus besteht nicht die Möglichkeit einer Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen.8. Angebot im AuslandEs erfolgt kein gleichzeitiges Angebot in verschiedenen Staaten. Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland angeboten.9. ErwerbspreisDer Erwerbspreis entspricht der individuellen Zeichnungssumme, diese muss jedoch mindestens EUR 10.000 betragen. HöhereBeträge müssen durch 1.000 teilbar sein. Abwicklungswährung ist Euro (EUR).10. Folgende weiteren Kosten, insbesondere Kosten die mit dem Erwerb,der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundensind, entstehen für den AnlegerDer Anleger zahlt ein Agio von 5 % seiner Zeichnungssumme an die Eigenkapitalvermittlerin beim Erwerb der Beteiligung.Wandelt ein Treugeberkommanditist seine Beteiligung um in eine direkte Beteiligung (Direktkommanditist), so trägt er die Kostenfür die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht (Notariatskosten) sowie für die Eintragung ins Handelsregister selbst (ca. EUR 200).Bei der Übertragung der Einlage während der Laufzeit des Fonds fallen zu Lasten des Anlegers neben den Bearbeitungskostenfür die Übertragung der Einlage in Höhe von EUR 250 pro Einzelfall auch die Löschungskosten beim Handelsregister (ca. EUR 120) an.Eigene Kosten, z. B. für Depotgebühren, Telefon, Porto, Internet und Überweisungskosten, hat der Anleger selbst zu tragen,ebenso wie Kosten für eine individuelle Steuerberatung. Eine exakte Höhe dieser Kosten kann nicht genannt werden,da diese anlegerspezifisch sind und dementsprechend variieren.


32Zu Lasten des Anlegers gehen zudem die Kosten für verspätete Zahlung seiner Einlage, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 5 %über dem jeweiligen 3-Monats-Euribor.Agio beim Erwerb der VermögensanlageVerwaltung der VermögensanlageVeräußerung der Vermögensanlage5 % der ZeichnungssummeKosten gehen zu Lasten der FondsgesellschaftEUR 250 während der Laufzeit; keine Kosten bei Auflösung der Fondsgesellschaft am Endeder geplanten LaufzeitDarüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine Kosten die mit dem Erwerb, der Verwaltung undder Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind.11. Weitere Leistungen des ErwerbersDie in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines Kommanditisten beträgt 0,1 % seiner Kommanditeinlage.Eine über die übernommene Kommanditeinlage hinausgehende Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht nicht.Nicht auszuschließen ist jedoch eine Rückforderung von Entnahmen bzw. Auszahlungen, die bei wirtschaftlicher BetrachtungKapitalrückzahlungen darstellen. Entnimmt oder erhält der Anleger Beträge (z.B. Ausschüttungen), die sein Kapitalkontounter den Betrag seiner Haftsumme sinken lassen, lebt seine persönliche Haftung insoweit wieder auf.Bei Auflösung der Gesellschaft verjähren die Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten fünf Jahre nachEintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft in das Handelsregister oder, so die Ansprüche erst nach Eintragung der Auflösung fälligwerden, fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche.Weitere Leistungen des Erwerbers- Rückzahlung der Haftsumme von 0,1 % der Kommanditeinlage falls sein Kapitalkonto unter diesen Betrag gesunken ist- Keine NachschusspflichtSiehe hierzu auch die Erläuterungen im Risikokapitel, insbesondere Seite 24 und 25.Es gibt keine weiteren Umstände unter denen der Erwerber der Vermögensanlage verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen,insbesondere keine weiteren Umstände unter welchen er haftet und unter welchen er Nachschüsse zu leisten hat.12. ProvisionenGemäß der Investitionsplanung werden folgende Provisionen anfallen:• 5 % des gezeichneten Eigenkapitals in Form eines Agios zu Gunsten des Vertriebspartners; bei dem geplanten Zeichnungsvolumenohne Agio von EUR 9.000.000 entspricht dies EUR 450.000.• 7% des gezeichneten Eigenkapitals ohne Agio für die Eigenkapitalvermittlung zu Gunsten der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH;hiervon werden mindestens 4 % und maximal 7 % an die Vertriebspartner weitergegeben. Bei dem geplanten Zeichnungsvolumenohne Agio von EUR 9.000.000 entspricht dies einem Betrag von EUR 630.000 für die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH,von dem mindestens EUR 360.000 und maximal EUR 630.000 an die Vertriebspartner weitergegeben werden.Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen werden in einer Gesamthöhe von EUR 1.080.000geleistet. Das entspricht 12 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage ohne Agio in Höhe vonEUR 9.000.000. Bei einer Erhöhung des Zeichnungsvolumens werden sich die Provisionen in EUR erhöhen. Die oben genannten


Prozentwerte am gezeichneten Eigenkapital ohne Agio bleiben unverändert. Weitere Provisionen i.S.d. § 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspVfallen nicht an.33Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, der Treuhandvertrag und der Mittelverwendungskontrollvertrag sind vollständig im Kapitel„Verträge“ (Seite 145) abgedruckt. Weitere für das Anlageverhältnis maßgebliche Verträge sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellungnicht abgeschlossen worden.


35V. Informationen zumInvestmentKlimawandel und Endlichkeit fossiler EnergieträgerIm 20. Jahrhundert hat ein besorgniserregender Temperaturanstieg eingesetzt. Klimaforscher führen ihn auf den Treibhauseffekt zurück:Während die kurzwellige Sonnenstrahlung aus dem All ungehindert durch die Atmosphäre auf die Erdoberfläche gelangt, findet diereflektierte Wärmestrahlung nicht wieder hinaus.Die steigende Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre fällt nicht zufällig mit der Phase zusammen, in der die Menschheitdie Industrialisierung mit fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas befeuert. Forscher haben mittlerweile eindrucksvoll belegt,dass der Mensch das Klima aus dem Gleichgewicht bringt. Neben dem Energiesparen ist der Einsatz erneuerbarer Energien daswichtigste Mittel im Kampf gegen die globale Erderwärmung. 1Doch nicht nur der so wichtige Aspekt des Klimaschutzes zwingt die Menschheit zum kurzfristigen Ausbau der erneuerbaren Energien.Auch die Tatsache, dass fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Öl endlich sind, zwingt zum Handeln. Das für den Betrieb vonAtomkraftwerken notwendige Uran ist ebenfalls nur noch in begrenztem Maße verfügbar. Auch wenn unter Experten Uneinigkeithinsichtlich des Zeitpunktes besteht, so ist das Ende dieser Energieformen abzusehen. Neue Energiequellen müssen daher langfristigdie Versorgung der weltweit wachsenden Bevölkerung mit Strom übernehmen.Ein erster, wichtiger Schritt für den Schutz der Umwelt sowie die Sicherstellung der Energieversorgung auch in der Zukunft war dieUnterzeichnung des Kyoto-Protokolls durch die Staatengemeinschaft. Mit der Agenda 2020 hat die Europäische Union im Jahr 2007ihre eigenen Klimaschutzziele definiert und auf den Weg gebracht. Der Fahrplan sieht vor, dass Energieverbrauch undTreibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 um jeweils 20 Prozent sinken sollen. Erneuerbare Energien müssenmindestens 20 Prozent des EU-Energiebedarfs decken. 2 Die ersten Ergebnisse dieser Maßnahmen lassen sich im verändertenEnergiemix in Europa ablesen. Insbesondere der Anteil von Wind- und Solarstrom hat seit dem Jahr 2000 stark zugenommen.Energiemix der EU 2000 und 2011GasHeizöl16 %Große WasserkraftWind 2 % Kleine Wasserkraft 1 %12 %18 %Biomasse 1 %28 %22 %KohleWindMüll 0 %Geothermie 0 %PV 0 %Torf 0 %GroßeWasserkraftKernenergieHeizölKernenergie10 %14 %PV5 %6 %14 %Biomasse 1 %Kleine Wasserkraft 1 %26 %23 %GasKohleMüll 0 %Geothermie 0 %CSP 0 %Meer 0 %2000 2011Quelle: European Wind Energy Association, „Wind in Power“, 2011 European Statistics


36Ausbau erneuerbarer EnergienEin Blick in die Statistik für das Jahr 2011 belegt, dass die Umsetzung der Agenda 2020 – und damit der Ausbau der erneuerbarenEnergien – in vollem Gange ist. Regenerative Energien sind alle Arten der Energieerzeugung, bei denen sich die Quelle der Stromerzeugungständig erneuert bzw. nachwächst. 3 Dazu gehören die Bereiche Wind, Solar, Wasser, Geothermie, Biogas undBiomasse. Im Jahr 2011 waren fast 70 Prozent aller neu gebauten Kraftwerke innerhalb der EU Solar- oder Windkraftanlagen.Neue Kraftwerke in der EU im Jahr 2011Heizöl 2 % Große Wasserkraft 1 %Kernenergie 1 %CSP 1 %Kohle5 %SolarWind21 %47 %Müll 0 %Geothermie 0 %PV 0 %Torf 0 %22 %GasQuelle: European Wind Energy Association, „Wind in Power“, 2011 European StatisticsDurch den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Errichtung neuer Anlagen zunehmend billiger. Im Gegensatz zumNeubau von Kraftwerken, die fossile oder nukleare Rohstoffe zur Erzeugung der Energie benötigen. Hinzu kommt, dassder langfristige Betrieb von Atom-, Gas- oder Kohlekraftwerken immer teurer wird. Denn nicht nur der Bau der Anlagen selbstkostet Geld; die Beschaffung des Brennstoffes muss ebenso eingerechnet werden und verursacht von Jahr zu Jahr höhere Kosten.Und auch die Entsorgung bzw. Endlagerung der Abfallprodukte ist eine kostspielige Angelegenheit.Strom aus fossilen Energiequellen wird teurerDurchschnittliche Stromgestehungskosten typischer neu errichteter Anlagen (Prognose)Kapital- und Betriebskosten sowie Brennstoffkosten1210+ 24 %+ 33 %Bandbreiten in ct/kWh8642010+ 41 %2020201020202010202020Braunkohlekraftwerke Steinkohlekraftwerke ErdgaskraftwerkeQuelle: Agentur für Erneuerbare Energien


37Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird billigerDurchschnittliche Stromgestehungskosten typischer neu errichteter Anlagen (Prognose)(Kapital- und Betriebskosten sowie ggf. Brennstoffkosten)4035Bandbreiten in ct/kWh302520151052010- 61 %20202010-37 %20202010- 28 %20202010- 27 %20200Photovoltaik-Anlagen Geothermiekraftwerke Windenergieanlagen WindenergieanlagenoffshoreonshoreQuelle: Agentur für Erneuerbare EnergienAus Wind produzierte Elektrizität an Land (onshore) ist heute schon eine der günstigsten Formen der Stromerzeugungaus einer erneuerbaren Energiequelle. Das renommierte Fraunhofer Institut geht sogar davon aus, dass schon im Jahr 2017der aus Windkraft produzierte Strom günstiger ist als der Strommix aus Kohle-, Gas- und Atomstrom. Zählt man zuden direkten Kosten der Energieerzeugung auch noch die indirekten Ausgaben hinzu, so kommt man zu dem Ergebnis,dass die Energiegewinnung mittels Windkraft schon heute deutlich günstiger ist als durch Öl oder Atomkraft.Durchschnittlicher Anteil an direkten und indirekten Kosten der Stromerzeugung (Stand 2011)AußerbetriebnahmeSozialkostenUmweltkostenBetriebskostenInvestitionskostenFossile BrennstoffeWindenergieKernenergieQuelle: Agentur für Erneuerbare Energien


38Windkraft – Die Vorteile im ÜberblickSeit Jahren nimmt die Gesamtleistung der in Europa installierten Windkraftanlagen stetig zu. Studien gehen davon aus, dass auch inZukunft ein großer Teil des Energiebedarfs durch die Kraft des Windes abgedeckt wird:Stromproduktion 2007 – 2030 (Prognose)TWh4000350030002500200015001000500Andere ErneuerbareBiogas dezentralFlüssige BiokraftstoffeSolarWindWasserDiesel dezentralÖlGas dezentralGasBraunkohleSteinkohleNuklear020072020 2030Quelle: European Wind Energy Association, „Wind in Power“, 2011 European StatisticsNeu gebaute Windkraftanlagen 1995 bis 2011 in der EU (GW)9484,675,164,756,5482,53,54,86,59,712,917,323,128,534,440,519951996199719981999200020012002200320042005200620072008200920102011Quelle: European Wind Energy Association, „Wind in Power“, 2011 European StatisticsVorteile von Windkraftanlagen• Vergleichsweise günstige ErrichtungskostenDurch den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien sind die Errichtungskosten, vor allem für Solar- und Windkraftanlagen, in denletzten Jahren stark gesunken. Die Höhe der Einspeisevergütung von ca. 8 bis 9 ct liegt mittlerweile sehr nah am tatsächlichenNiveau des Strompreises, der z. B. an der Leipziger Börse für Energie (EEX) für Frankreich in den letzten 12 Monaten meist zwischen5 und 7,5 ct/kWh notierte (01/2012 bis 12/2012) und den Betrieb der Anlagen – auch über die Dauer des staatlich garantiertenEinspeisetarifs hinaus – mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin attraktiv bleiben lässt. Tendenziell sind die Preise für Energiein den letzten Jahren regelmäßig gestiegen. Und Experten erwarten ein weiteres Ansteigen für die kommenden Jahre.


39• Hoher WirkungsgradWindenergie ist die kinetische Energie bewegter Luft. Das Wort „Kinesis“ ist griechisch und bedeutet Bewegung. Bei der Umwandlungin elektrische Energie durch eine Windenergieanlage muss die Energie des Windes über die Rotorblätter zunächst in mechanischeRotationsenergie umgewandelt werden, die dann über einen Generator elektrischen Strom liefert. Die Wandlung der kinetischen Energiedes Windes in elektrische Energie unterliegt, wie alle Energiewandlungen, energetischen „Verlusten“. So kann dem Wind rein physikalischnicht mehr als 59,3 Prozent der Leistung entnommen werden. Zusätzlich kommen noch aerodynamische Verluste durch Reibung undVerwirbelungen am Rotorblatt hinzu. Circa weitere zehn Prozent mechanische und elektrische Verluste entstehen durch Reibung in demLager, dem Getriebe und im Generator selbst sowie in den Umrichtern und den Kabeln. 4Energiefluss der Windkraftanlage100 %Wind59,3 %> 45 %Netz40,7 % 5 %4 %5 %Physikalisch nichtentnehmbare LeistungAerodynamischeRotorverlusteMechanische Verlustein Lager und GertriebeElektrische Verluste inGenerator, Umrichter,Kabel und Trafo45 %Quelle: Bundesverband WindenergieGesamtwirkungsgrade der Energiekettevon der Sonne bis zu Steckdose (Stand 2011)> 45 %20 %0,1 %2 %Kohle, Gas ÖlBiomasseSolarWindkraftQuelle: Bundesverband Erneuerbare Energien e. V., „Stromversorgung 2020, Wege in eine moderne Energiewirtschaft“Theorie der maximalen Leistungsentnahme nach BetzAuch eine moderne Windturbine in Form eines Antriebläufers kann die kinetische Energie des Windes nicht vollständig in mechanischeRotationsenergie umwandeln. Denn die Leistungsentnahme erfolgt durch die Verminderung der Strömungsgeschwindigkeit. Wirdder Wind überhaupt nicht verzögert, kann ihm auch keine Leistung entnommen werden. Wird er allerdings zu stark verzögert,so wird der Durchsatz zu gering und führt im Extremfall zur „Verstopfung“ des Windrades. Der deutsche Forscher und Physiker AlbertBetz kam zu dem Ergebnis, dass, wenn die Windgeschwindigkeit nach der Rotorebene nur noch 1/3 der Geschwindigkeitvor der Rotorebene beträgt, eine optimale Leistungsentnahme möglich sei. Bei diesem Verhältnis ist der aerodynamische Wirkungsgrad16/27. Somit kann maximal 59,3 Prozent der im Wind vorhandenen Leistung durch eine ideale Windturbine entnommen werden. 5


40• Ausbau an vielen Standorten möglichEin Windkraftwerk kann theoretisch an jedem beliebigen Platz an Land, der entsprechend gute Windverhältnisse bietet, gebautwerden.Benötigte Landfläche zur Stromproduktion (Stand 2011)50 Teile1 Teil1 Teil2 TeileWindenergieBraunkohleSolarBiomasseQuelle: Bundesverband Erneuerbare Energien e. V., „Stromversorgung 2020, Wege in eine moderne Energiewirtschaft“• Geringer Wartungsaufwand bei Anlagen der zweiten GenerationDer Wartungsaufwand moderner Windkraftanlagen hat sich in den letzten Jahren durch die Entwicklung immer standfestererKomponenten enorm verbessert. Aus diesem Grund bieten große Hersteller über Vollwartungsverträge ihren Kunden mittlerweile einegarantierte Verfügbarkeit der Anlagen von bis zu 97 Prozent.• Gleichmäßige Produktion von Strom am Tag und auch in der NachtWindkraft bietet die Möglichkeit, sowohl am Tag als auch in der Nacht Energie zu erzeugen. Denn auch wenn es dunkel ist, hört derWind nicht auf zu wehen.• Energetische Amortisation schon im ersten JahrWindkraftanlagen bieten mit die besten Werte aller Kraftwerkstypen, wenn es um die energetische Amortisation geht. Das bedeutet,dass sie die für ihre Herstellung und ihren Aufbau notwendige Energie durch die Produktion ihres eigenen Stroms binnen wenigerMonate eingeholt haben. Bei Windkraftanlagen sind diese Werte stark vom Standort abhängig. Eine mittlere Windgeschwindigkeitvon 5,5 m/s führt zu einer Amortisationszeit von 4 bis 11 Monaten, im Küstenbereich mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeitvon 7 m/s sogar zu einer Amortisationszeit von nur 2 -7 Monaten. 6 Diese schnelle energetische Amortisation bei Windkraftanlagen wirderreicht, da für die Energieerzeugung keine Brennstoffe wie beispielsweise Kohle bei Kohlekraftwerken zugeführt werden muss, fürderen Förderung und Transport ständig Energie aufgebracht wird. Deshalb trägt eine Windenergieanlage in besonderem Maße zurEntlastung der Umwelt durch vermiedene Schadstoff- und CO2- Emissionen bei. 7


41• Hohe Energieproduktion im WinterIm Winter wird durch die niedrigen Temperaturen besonders viel Energie benötigt. Da in der kalten Jahreszeit auch der Wind zunimmt,hilft der Einsatz von Windkraftanlagen, den zusätzlichen Strombedarf zu decken.Vergleich jährlicher Stromverbrauch und WindproduktionStromverbrauchWindproduktionJ F M A M J J A S O N DQuelle: Syndicat des énergie renouvelablesWindenergie spart WasserDer Energiesektor gehört zu den größten Wasserkonsumenten weltweit – mit Ausnahme der Windenergie. Denn von allen Technologiender Stromerzeugung verbraucht die Windenergie am wenigsten Wasser. Rund 40 Prozent der Weltbevölkerung haben kaum Zugangzu Wasser. Aufgrund des Bevölkerungswachstums sowie der fortschreitenden Industrialisierung in Entwicklungs- und Schwellenländernwird Wasser immer mehr zu einem wertvollen Gut.In Anbetracht des hohen Wasserverbrauchs der konventionellen Energieerzeugung wird eine steigende Stromnachfrage zu einergravierenden Situation führen. Geht man von dem jetzigen Stand aus, so ist anzunehmen, dass im Jahre 2030 etwa 40 Prozentmehr Wasser benötigt wird, als vorhanden.Die Ergebnisse einer Studie, die vom dänischen Windanlagenhersteller Vestas Wind Systems A/S in Auftrag gegeben wurde, zeigen,dass die Erzeugung von Windenergie dazu beiträgt, Wasserknappheit zu mindern. Während Wasser zur Kühlung und Kondensationvon fossilen Brennstoffen und Kernkraftwerken, die 78 Prozent der weltweiten Stromerzeugung ausmachen, benötigt wird, kommtdie Windenergie komplett ohne aus. Windenergie kann somit den Verbrauch von mehr als 2.000 Liter pro Megawatt erzeugtem Stroman Wasser einsparen. Das US-Ministerium für Energie schätzt, dass rund 20 Prozent Windenergie, die für das Jahr 2030 angestrebtwerden,15 Billionen Liter Wasser sparen würden. Dies entspricht etwa einem jährlichen Wasserverbrauch von mehr als neun MillionenUS-Bürgern.Laut des Reports „Charting Our Water Future“ der Water Resources Group wird der weltweite Bedarf an Wasser im Jahr 2030das Angebot um 40 Prozent übersteigen. Auch hier kommt man zu dem Schluss, dass die Erneuerbaren Energien nicht nur der Wegzu einer nachhaltigen Energieversorgung sind, sondern auch zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. 8


42Wie entsteht Wind?Wind entsteht durch die ungleichmäßige Strahlung der Sonne auf die Erde. Warme Luft dehnt sich aus mit dem Ergebnis, dass sieaufsteigt. Der Luftdruck nimmt dadurch ab, es entsteht ein Tiefdruckgebiet. Nach den physikalischen Gesetzen der Thermodynamikströmt die Luft aus Gebieten mit höherem Luftdruck (Hochdruckgebiet) nun solange in das Gebiet mit niedrigerem Luftdruck(Tiefdruckgebiet), bis der Luftdruck ausgeglichen ist. Je größer der Unterschied zwischen den Druckgebieten, desto stärker ist derWind.WindentstehungRückflussAbsenkungErwärmung undDruckabfallKaltWarm


43Historie der WindkraftIn Europa wurden die ersten Windmühlen bereits im 12. Jahrhundert errichtet. Bei diesen so genannten Bockwindmühlen lässt sich dasMühlhaus um einen senkrechten Mittelbalken, auf dem das gesamte Bauwerk steht, nach dem Wind ausrichten. Die technologischeWeiterentwicklung fand in den Niederlanden mit der „Holländerwindmühle“ im 15. Jahrhundert statt. Bei dieser musste nur noch dieTurmkappe mit den Flügeln gedreht werden. Für die Niederlande waren die ca. 9.000 Windmühlen im 17./18. Jahrhundert der Motorihres Wirtschaftsaufschwungs. Sie wurden zur Bodenentwässerung, in Sägefabriken und in Hammerwerken eingesetzt. Die ersteindustrielle Massenfertigung von Windenergieanlagen erfolgte schließlich in den USA: Von 1860 bis 1930 wurden ca. 6 Mio. Anlagen,sogenannte „Westernräder“, für die Förderung von Grundwasser verkauft. Mit der Einführung der Dampfmaschine endete schließlich dieÄra der mechanischen Windenergienutzung in der Industrie.Bockwindmühle Holländerwindmühle Amerikanische WindmühleDer Einsatz von Windrädern zur Stromerzeugung begann 1891 in Dänemark. Das Ziel war die Versorgung strukturschwacher Regionenmit Gleichstrom. Geschützt durch die hohen Energiepreise während des 1. Weltkrieges waren bis 1918 etwa 120 Anlagen mit einerLeistung von jeweils 10 bis 35 Kilowatt in Betrieb. In den USA ging 1941 die erste Großanlage mit einer Leistung von 1.250 Kilowatt indie netzgebundene Stromerzeugung. Nach dem 2. Weltkrieg sanken die Energiepreise und damit auch das Interesse an der Windenergie.Trotzdem wurden in Frankreich, Großbritannien, Dänemark und Deutschland immer modernere Anlagen entwickelt. 1958 ging auf derschwäbischen Alb eine 100 kW-Anlage in Betrieb, die bereits über aerodynamische Rotorblätter aus Glasfaserverbundmaterial und einePendelnabe verfügte.Infolge der beiden Ölpreiskrisen und des wachsenden Umweltbewusstseins begann ab 1975 international eine Wiederentdeckung derWindenergie. Gefördert durch eine günstige Steuergesetzgebung wurden in den USA - besonders in Kalifornien - nach 1980 ca.15.000 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 1.400 MW errichtet. In Europa begann die Errichtung vonWindkraftanlagen mit der Einführung der attraktiven Fördersysteme für den Ausbau der Windenergie. 9


44Technik im DetailWindenergieanlagen bestehen im Wesentlichen aus einem Rotor mit Nabe, den Rotorblättern sowie einer Gondel, auch Maschinenhausgenannt, in der sich ein Generator und häufig ein Getriebe befinden. Die Gondel ist drehbar auf einem Turm gelagert. Das Fundamentgibt dem gesamten Bauwerk die nötige Standsicherheit.• Klimasensoren• Flugsicherungssignallampen• AntennenKühlsystem• Generator• Bremse• Getriebe• HydraulikGondelRotorblattNabe• Anstellwinkel Regeleinheit(Stellwerk für Rotoren)• Achsengehäuse• Batteriestütze• AntriebeWindwinkelnachführungTurmTransformatorstationFundament• Niederspannungsverteilungsschaltanlage• Hauptsteuerungsschaltschränke• Wechselrichter• Kommunikation WindparkÖffentliches Mittelspannungsnetzdes EnergieversorgersTransformator(Mittelspannung 20kV/Niederspannung 690V)KabeltrasseErdeGondelIn der auf dem Turm gelagerten, aus aerodynamischen Gründen meist tropfenähnlich zulaufenden Gondel, befinden sich die Nabe,Wellen, das Getriebe und der Generator. Neben diesen zentralen Bestandteilen sind in der Gondel weiterhin Überwachungs-, RegelundSteuersysteme sowie die Netzanschlusstechnik untergebracht. Die Gondel kann zu Wartungs- oder Reparaturzwecken über eineLeiter oder einen Aufzug im Turm erreicht werden. 10TurmDer Turm, auf dem die bis zu mehreren hundert Tonnen schwere Maschinengondel sitzt, ist ein hochbelastetes Bauteil. Er muss unterallen Betriebsbedingungen den auftretenden Windkräften standhalten. Da die Statik bei der Konstruktion der Türme beachtet werdenmuss, ist ihre Höhe nach oben hin begrenzt.Für die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage spielt die Höhe des Turms eine entscheidende Rolle. Die Windgeschwindigkeit nimmtmit der Höhe zu, Turbulenzen nehmen ab. Bei der Wahl der Turmhöhe gilt es, sowohl einen maximalen Energieertrag als auch einegleichmäßige Belastung des Rotors zu erzielen. Generell bedeutet ein höherer Turm einen größeren Energieertrag, aber auch höhereKosten. Daher wird bei Bau von Windenergieanlagen ein aus Ertragsgesichtspunkten optimaler Kompromiss zwischen Turmhöhe undEnergieertrag gefunden. Während an windreichen Standorten in der Nähe der Küste oder flachen Landschaften bereits relativkleine Türme ausreichen, benötigt man in hindernisreichen und/oder bergigen Regionen weitaus höhere Türme für ein optimalesVerhältnis von Kosten zu Ertrag. 11


45RotorAn der Vorderseite der Gondel befindet sich der Rotor. Er ist das zentrale Element und kann einen Durchmesser von bis zu 130 Meternhaben. Üblich ist ein Durchmesser zwischen 80 bis 100 Metern. Dieses meist aus Glasfaserkunststoff hergestellte Bauteil einerWindenergieanlage besteht aus der Nabe und den daran befestigten Rotorblättern. 12AuftriebschnelleLuftbewegunglangsame LuftbewegungModerne Windenergieanlagen funktionieren nach dem Prinzip des aerodynamischen Auftriebs – genauso wie ein Flugzeugflügel. Wennder Wind auf ein Rotorblatt trifft, so wird Luft oberhalb und unterhalb des Blattes entlang geführt. Da das Blatt gewölbt ist, hat die Luftoberhalb des Blattes einen längeren Weg um das Profil herum und muss somit schneller fließen als die Luft auf der Unterseite. Dadurchentsteht oberhalb des Blattes ein Unterdruck (Saugseite) und unterhalb ein Überdruck (Druckseite). Durch diese Druckdifferenz wird eineAuftriebskraft erzeugt, die immer senkrecht zur Anströmung steht und das Rotorblatt antreibt. Durch die zentrale Befestigung derRotorblätter wird die Auftriebsbewegung in eine Rotationsbewegung und damit in eine Drehung des gesamten Rotors umgewandelt. 13Getriebe und GeneratorDie Drehbewegung des Rotors wird über die Nabe und die Antriebswelle auf das Getriebe und schließlich auf den Generator übertragen,der letztlich den Strom erzeugt. Das Getriebe übersetzt die langsame Rotordrehzahl, die bei 5 - 20 Umdrehungen pro Minute liegt, aufdie vom Generator zur Stromerzeugung benötigten 1.000 - 1.500 Umdrehungen pro Minute. Zwar gibt es auch Konstruktionen ohneGetriebe, doch Anlagen mit Getriebe sind kleiner, leichter und vor allem auch kostengünstiger. 14LeistungsbegrenzungDie Regelung der Leistung moderner Windkraftanlagen wird durch das Verdrehen der Rotorblätter gewährleistet. Hierbei wirddie Vorderkante des Rotorblattes in die Anströmung gedreht. Der geringere Anstellwinkel führt zu kleineren Auftriebskräften und somitzu einer geringeren Leistung.Bei sehr schwachem Wind unter 4 m/s produziert die Windenergieanlage keinen elektrischen Strom. Die Energie reicht nicht aus, umdie Rotorwelle anzutreiben. Bei Windgeschwindigkeiten von 4 bis 12 m/s dreht die Windenergieanlage und produziert Leistung.Der Wind ist aber noch zu schwach, um die Nennleistung der Anlage zu erreichen. Bei Starkwind von 13 bis 25 m/s ist dieangebotene Energie des Windes zu groß, und die Anlage muss in ihrer Leistungsabgabe begrenzt werden. Die Anlage wird dann„gepitcht““, das bedeutet, die Rotorblätter werden um ihre eigene Achse gedreht. Der Pitchwinkel nimmt mit der Windgeschwindigkeitzu, und die Auftriebskraft wird so beeinflusst, dass die Leistungsabgabe der Windenergieanlage konstant bei ihrer Nennleistung bleibt.Bei Sturm ab 25 m/s ist der Wind so stark, dass die Windenergieanlage abgeschaltet werden muss, um eventuelle Schäden zuvermeiden. Der Pitchwinkel ist nahezu 90°. 15WindnachführungAktive Systeme führen eine Windkraftanlage automatisch der Windrichtung nach. Das Maschinenhaus wird durch bis zu achtGetriebemotoren nach dem Wind ausgerichtet. Einschaltzeiten, Dauer und Drehrichtung des Motors werden über einenWindrichtungssensor mit entsprechender Software gesteuert. Zusätzlich werden Bremsen am Turmkranz montiert, die nur beiWindrichtungsänderungen gelöst werden. Ohne diese Bremsen würden die Zahnräder bei Windschwankungen und Böen starkverschleißen. 16


46Fortschritt in der Technik sorgt für hohe ZuverlässigkeitDie Hersteller von Windkraftanlagen haben in den letzten Jahrzehnten viel Zeit und Geld in die Weiterentwicklung ihrer Turbinen gesteckt.Nur so war es möglich, immer größere Windräder mit immer höheren Leistungen von bis zu 7 MW und mehr zu bauen. So wie in derAutomobilbranche viele Innovationen der Formel 1 schließlich in die Produktion der Serienfahrzeuge einfließen und für mehr Sicherheitund Zuverlässigkeit sorgen, so machen sich Forschung und Technik der Hersteller von Windkraftanlagen auch bei den Anlagen der2 und 3 MW-Klasse bemerkbar: Deren Zuverlässigkeit, Wirkungsgrad und erwartete Laufzeit verbessert sich seit Jahren ständig.Eine moderne Windkraftanlage weist eine durchschnittliche Verfügbarkeit von ca. 98 Prozent aus. Damit stehen die Windräder derneuesten Generation laut Statistik im Jahr gerade einmal etwas mehr als 7 Tage im Jahr still. Sollte eine Anlage mehr als 10,95 Tagestillstehen, so kann ein Investor durch den Abschluss eines Vollwartungsvertrages das Risiko eines weiteren finanziellen Ausfalls auf denHersteller der Anlagen auslagern und so für Planungssicherheit sorgen.Steigende Leistung der WindkraftanlagenBetrachtet man den technischen Fortschritt in der Entwicklung der Windkraftanlagen, so stellt man zunächst fest, dass sich die Leistungimmer weiter gesteigert hat. Wurden bis 1993 hauptsächlich Anlagen mit einer Leistung von 0,150 – 0,499 MW verbaut, so warenes ab 1994 die Turbinen bis 0,999 KW, die dominierten. Bereits 1999 hatten die meist gebauten Anlagentypen eine Leistung zwischen1 und 1,999 MW. Seit dem Jahr 2005 dominieren die Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 3 MW den Markt.Größenentwicklung der Windenergieanlagen an LandAnzahl Stk.30.00030.000Installierte Leistung (GW)25.00020.00015.00010.0005.00001991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 200920.00010.00002011ab 3 MW2-3 MW1-2 MW0,5-1 MWAnzahl der AnlagenQuelle: Fraunhofer IWES Stand Dezember 2011Die Experten des Bundesverbands für Windenergie gehen davon aus, dass die 2-3 MW-Anlagen die dominierende Klasse bleibenwerden. Zu aufwändig sind immer noch der Transport zum Standort sowie die Anforderungen an Türme, Rotoren, Getriebe oderFundamente, um den enormen Kräften des Windes über Jahrzehnte standzuhalten. Diese Tendenz belegen auch die aktuellen Zahlenfür Deutschland: Für das Jahr 2012 lag die durchschnittlich installierte Leistung pro Windkraftanlage bei 2,375 MW. Der Rotordurchmesserlag bei durchschnittlich 86,37 Metern und die Nabenhöhe, durch den immer stärkeren Ausbau in den bergigen Regionen derBundesländer Baden-Württemberg und Bayern, bei etwas über 110 Metern.Zuverlässigkeit moderner Windkraftanlagen nimmt immer weiter zuAuch die Rotordrehzahl von ursprünglich über 40 U/min hat sich in den letzten Jahren immer weiter auf unter 20 U/min verringert. Damitist die mechanische Belastung deutlich zurückgegangen. Trotzdem können auch bei modernen Windkraftanlagen Störungen auftreten.Die häufigsten Fehler betreffen mit über 35 Prozent die Elektrik. Die Ausfallzeit je Schaden beträgt durchschnittlich weniger als 2 Tage.Probleme z. B. am Getriebe oder dem Generator sind weitaus seltener und kommen laut Statistik nur bei einer von 1000 Anlagen imJahr vor. Die durchschnittliche Stillstandzeit beträgt in diesem Fall allerdings gleich 6-8 Tage:


47Schadenshäufigkeit und Ausfallzeiten von WindkraftanlagenElektrikElektronische RegelungseinheitHydraulikanlageWindrichtungsnachführungRotornabeBremseMechanische BremseRotorblätterGetriebeGeneratorTragende Teile /GehäuseAntriebstrang1 0,75 0,5 0,25 0 2 4 6 8Jährliche Schadenshäufigkeit Ausfallzeit je Schaden (Tage)Quelle: Fraunhofer IWES Stand Oktober 2010Mit zunehmender Betriebsdauer nimmt die ohnehin schon hohe Zuverlässigkeit sogar noch weiter zu. Kein Zufall, schließlichmüssen die Anlagen im Praxisbetrieb der ersten Monate technisch eingestellt und die Komponenten aufeinander abgestimmt werden.Auffällig ist, dass mit steigender Betriebsdauer die Fehlerhäufigkeit in den ersten zehn Jahren abnimmt. Je neuer eine Anlage,desto weniger Fehler treten ebenfalls auf. Ein Beleg, dass sich die Weiterentwicklung der Technik gelohnt hat und zu immerzuverlässigeren Anlagen führt.Zuverlässigkeit moderner Windkraftanlagenjährliche Fehlerhäufigkeit4,03,63,22,82,42,01,61,20,80,412Betriebsjahr345 678910 54321ProduktionsjahrQuelle: Fraunhofer IWES Stand Oktober 2010Die Lebensdauer einer modernen Windenergieanlage ist für 20-30 Jahre ausgelegt. Da bis heute keine so langjährigen Betriebserfahrungendieser Turbinen der sogenannten zweiten Generation vorliegen, kann die tatsächliche Betriebszeit sogar nochüber diese angenommene Zeitspanne hinaus gehen.


48Frankreich als Standort für Investitionen in WindkraftanlagenFünf Faktoren sind entscheidend für die Auswahl Frankreichs als geeigneter Standort für Investitionenin Windkraftanlagen:• Politische und wirtschaftliche Stabilität• Zweithöchstes Windaufkommen in Europa• Inflationsgeschützte, gesetzlich garantierte Einspeisevergütung• Günstiger Einkaufspreis für Projektrechte• Steuerlich attraktives UmfeldPolitische und wirtschaftliche StabilitätFrankreich, die fünftgrößte Volkswirtschaft der Welt, ist neben Deutschland das wichtigste Industrieland Europas. Es verfügt über einebreit aufgestellte, modern ausgerichtete Volkswirtschaft, die vergleichsweise glimpflich durch die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrisegekommen ist. Die Regierung setzt trotz stagnierender Wirtschaftsentwicklung mit Nachdruck den Kurs einer konsequentenHaushaltssanierung fort. Für 2012 wird ein Wachstum von 0,3 Prozent und für 2013 von 0,8 Prozent erwartet, für 2014-2017 basiertdie Regierung ihren Konsolidierungspfad auf einem Wirtschaftswachstum von 2 Prozent. Das Haushaltsdefizit lag 2011 bei 5,2 Prozentund soll 2012 bei 4,5 Prozent liegen. 2013 will die Regierung wieder die finanzpolitische Obergrenze des EU-Stabilitätspaktes von 3Prozent erreichen, bis 2017 soll der Haushaltsausgleich erzielt werden. Um den Konsolidierungspfad einhalten zu können, sind imHaushalt 2013 Anpassungsmaßnahmen in einer Größenordnung von 30 Milliarden Euro vorgesehen. 17Frankreich im Vergleich: In Frankreich ist die Wirtschaftsleistung seit 1990 deutlich stärker gestiegen als in Deutschland. Erst in denvergangenen Jahren konnte die deutsche Wirtschaft wieder Boden gutmachen. Das Staatsdefizit in Großbritannien und den USA istdoppelt so hoch wie das der Franzosen.Reales Bruttoinlandsprodukt, Anfang 1990=100Salden im Staatshaushalt in % des BIPs130120110100-2-4-6-8-10FrankreichDeutschlandGroßbritanien901991 2012-122003 2013Quelle: Financial Times, “Vive la résistance”, 23. Nov. 2012Frankreichs Volkswirtschaft wächst im dritten Quartal 2012Das Handelsblatt berichtet in seiner Ausgabe am 15. November 2012: "Auch die zweitgrößte Euro-Volkswirtschaft Frankreichwuchs im dritten Quartal leicht – was die Experten allerdings überraschte. Von Juli bis September erhöhte sich das BIP zum Vorquartalum 0,2 Prozent, wie die französische Statistikbehörde Insee in Paris auf Basis vorläufiger Zahlen mitteilte.“ 18 Auch der Chefökonomder Financial Times Deutschland, Thomas Fricke, stellt am vergangenen Freitag, den 23. November 2012 fest: "Die Wirtschaftblieb zuletzt eher robust - viel mehr als die italienische oder spanische. Im vierten Quartal dürfte das Bruttoinlandsprodukt leichtzurückgehen, womöglich weniger als in Deutschland. Nach Umfragen unter Einkaufsmanagern hat sich die Stimmung im November imzweiten Monat in Folge verbessert (...) Die Zinsen auf zehnjährige französische Staatsanleihen lagen Mitte November bei historischniedrigen zwei Prozent.“ 26


49Nachholbedarf Frankreichs beim Ausbau erneuerbarer EnergienAngesichts der Dominanz der Atomkraftwerke in der Energieerzeugung hat Frankreich nach wie vor einen großen Nachholbedarf anInvestitionen, wenn es darum geht, die ehrgeizigen Klimaschutzziele der EU sowie die selbst auferlegten Regeln des „La loi Grenelle 2“zu erfüllen.Brutto Stromerzeugung in Deutschland 2011 Brutto Stromerzeugung in Frankreich 2011ErdgasGas, Kohle, Öl9 %Kohle44 %14 %Erneuerbare20 %Wind8 %Wasser3 %Kernenergie78 %Erneuerbare13 %Wasser9,3 %18 %5 %SonstigeBiomasse3 %Photovoltalk3 %Abfälle1 %PV 0,3 %Wind2,2 %KernenergieAbfälle und Biomasse1 %Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Dezember 2011, Französischer Netzbetreiber RTE, Januar 2012Umweltschutz in FrankreichDie ersten Schritte in Richtung Energiepolitik fallen in die Präsidentschaftsdekade von Jacques Chirac. Durch das Gesetz zurModernisierung und Entwicklung des Elektrizitätssektors im Jahr 2000 wurde das Monopol des damals noch staatlichenEnergieversorgers EDF aufgehoben. Seit Februar 2003 war auch die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien ins Netz durchden Staat zugelassen und vergütet. Seit 2005 ist dem Umweltschutz sogar Verfassungsrang zugesprochen. Die Geradlinigkeitdieses Engagements zeigte sich später, als Chirac seine Haltung im Hinblick auf sich verknappende Rohstoffe inder umstrittenen Nukleardoktrin demonstrierte und hierdurch die Notwendigkeit eines Maßnahmenkatalogs in Richtungökologischer Aktivitäten initiierte. Nicht ohne Stolz sprach Jacques Chirac zum Ende seiner Präsidentschaft angesichts der vonder EU festgelegten 20-Prozent-Ziele von einem historisch bedeutenden Schritt. 19Seitdem hat sich viel getan bei unseren westlichen Nachbarn: Die Chancen der Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Umweltsowie die Schaffung von Arbeitsplätzen ist allgemein anerkannt. Der von Nicolas Sarkozy angeregte Umweltgipfel „Grenelle del’environnement“ im Jahr 2007 hat für eine noch stärkere Entwicklung eines ökologischen Gewissens gesorgt. So wurde in “Grenelle I”normiert, dass im Jahr 2020 mindestens 23 Prozent der in Frankreich erzeugten Energie aus erneuerbaren Energieträgern gewonnenwerden muss. Das Gesetz wurde 2010 durch „La loi Grenelle 2“ ergänzt. Der Text beinhaltet umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierungder Klimaerwärmung und des CO2-Ausstoßes, unter anderem durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. 20Seit Mitte 2012 hat Frankreich eine neue politische Spitze: François Hollande. Unter ihm leitet Frankreich eine kleine Energiewende ein:Bis 2015 soll der Anteil der Kernenergie am französischen Energiemix von derzeit 75 Prozent auf 50 Prozent reduziert werden.Das älteste Atomkraftwerk Frankreichs, das AKW Fessenheim wird 2016 abgeschaltet. Zudem werden alle Fracking-Anträge abgelehnt.Der Präsident will außerdem den CO2-Ausstoß stark absenken. Dafür soll es 2015 ein internationales Klimaabkommen geben.Frankreich möchte zudem seinen Rückstand bei den erneuerbaren Energien abbauen und somit wird Hollande seinen im Wahlkampfversprochenen Kurs fortsetzen: „Die erneuerbaren Energien eröffnen ein enormes Potenzial und ich bedauere die Verspätung, dieFrankreich in diesem Bereich hat. Es ist daher dringend geboten, eine echte Politik der Erneuerbaren in Frankreich einzuführen".


50Zweithöchstes Windaufkommen in Europa„France is blessed with Europe’s second largest wind potential“. Das ist die Aussage der Experten des „Global Wind Report“in ihrer jüngsten Studie aus dem Jahr 2011 über den Windstandort Frankreich. Nur in Großbritannien drehen sichdie Rotoren der Windkraftanlagen noch mehr.Dass der Standort Frankreich im europäischen Vergleich mit hervorragenden Windverhältnissen aufwarten kann, zeigt ein Blick auf denWindatlas. Insbesondere die küstennahen Standorte sowie flache Landschaften im Binnenland weitestgehend ohne Hindernisse bietenbeste Voraussetzungen für eine starke Brise und damit entsprechend gute Renditen für Investoren.Europäische WindressourcenDurchschnittliche Windgeschwindigkeiten in 30 Metern Höhe in Europa (m/s):> 7.5 6 < 57 5.5Quelle: Windatlas Dez. 2011Die Windgeschwindigkeit hängt stark von der geografischen Lage ab. Stellen sich dem Wind keine Hindernisse entgegen, erreichter über Wasserflächen und flachen Landschaften höhere Geschwindigkeiten als über hügeligem Gelände. Auch die sogenannteGeländerauigkeit spielt eine Rolle. Der Wind folgt in seinem Strömungsverhalten der Erdoberfläche: Hügel, Berge, Bauten und Wälderbewirken ein Aufsteigen des Windes. Hinter derartigen Hindernissen entstehen für Windenergieanlagen ungünstige Luftturbulenzen undSchwachwindgebiete. In Deutschland beträgt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit, die standardmäßig in 10 m Höhe gemessenwird, an der Nordseeküste ca. 6 m/s. In Tälern, wie z. B. dem bayerischen Oberstdorf, wird aufgrund der Lage durchschnittlichnur 1 m/s gemessen.Die Windgeschwindigkeit nimmt mit steigender Höhe zu. An der Nordseeküste steigt die durchschnittliche Windgeschwindigkeitbeispielsweise von 6 m/s in 10 Metern Höhe auf knapp 7 m/s in 30 Metern Höhe. Vor der Errichtung einer Windenergieanlageist daher ein Windgutachten über die konkreten Bedingungen am geplanten Standort unverzichtbar. 21Die Leistung des Windes ist in der dritten Potenz von der Geschwindigkeit abhängig. Nimmt die Windgeschwindigkeit um das 3-fachezu, so wird die Leistung um 3 x 3 x 3 = 27 Mal größer. 22P Wind = ½ * p * π * R 2 * v 3


51Inflationsgeschützte, gesetzlich garantierte EinspeisevergütungDie Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt in Frankreich - wie auch in Deutschland - über eine Einspeisevergütung.Stromversorger und Verteilnetzbetreiber sind dazu verpflichtet, mit den Betreibern der Windkraftanlagen Verträge über die Abnahme undVergütung des erzeugten Stroms zu einer festgelegten Höhe zu schließen. Es besteht Kontrahierungszwang Art. 10 Loi n°2000-108.Die Verordnung über den Einspeisetarif sieht eine feste Vergütung in Gestalt von Mindestvergütungssätzen vor. Die im November 2008festgelegte Einspeisevergütung für Windkraftanlagen an Land beträgt 8,2 ct. Je nach Jahr, in dem die Anlage genehmigt wurde, passtsich der Basistarif nach oben an Art. 10 Loi n°2000-108.Die Höhe des Einspeisetarifs richtet sich in Frankreich nicht nach dem Tag des tatsächlichen Netzanschlusses sondern nach dem Tag,an dem der Energieversorger den Vertrag mit dem Betreiber der Anlage zur Netzeinspeisung abschließt (Contrat Ouvrant Droit à Obligationd’Achat).<strong>Leonidas</strong> investiert ausschließlich in Projekte, für die sowohl der Verteilnetzbetreiber als auch der Energieversorger den Netzanschlusssowie die Einspeisung des produzierten Stroms entsprechend dem Gesetz bestätigt haben. Damit steht der Einspeisetarif für dienächsten 15 Jahre fest. Ab dem Vorliegen der Genehmigungen hat <strong>Leonidas</strong> 36 Monate Zeit den Windpark ans Stromnetz anzuschließen.Eine zeitliche Verzögerung beim Aufbau der Windkraftanlagen führt daher nicht zu einer Reduktion der Einspeisevergütung – wiemöglicherweise in Deutschland - sondern lediglich zu späteren Einnahmen.Zusätzlich zur ohnehin schon attraktiven Einspeisevergütung wird der Einspeisetarif in Frankreich einmal jährlich zum 1. Novemberan die Inflation angepasst. Ein zusätzlicher Schutz für Investoren, den das deutsche Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energiennicht kennt. Der Vergütungsanspruch ist zeitlich auf 15 Jahre befristet. Eine jährliche Förderhöchstgrenze gibt es im Gegensatzzur Photovoltaik nicht. 23Inflationsanpassung = 0,4 % + 0,4 * Index der Arbeitskosten der Maschinenbauindustrie + 0,2 * Index der Erzeugerpreise in der IndustrieBetrachtet man die Anpassungen des Einspeisetarifs in den Jahren 2009 bis 2011, so kommt man auf eine jährliche Steigerung derVergütung von 2,64 Prozent pro Jahr. Die vorsichtige Kalkulation des Frankreich-Windfonds <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> geht von einer jährlichenAnpassung des Einspeisetarifs an die Inflation von 1,5 Prozent pro Jahr aus.Vergütung auch bei NetzüberlastungIn Frankreich wird nur etwas mehr als 2 Prozent des Stroms aus Windkraftanlagen gewonnen. Das entspricht einer Gesamtleistungvon ca. 7 GW. Der Anteil an Photovoltaikanlagen ist noch geringer und liegt bei einer Gesamtleistung von 3,9 GW und macht damitweniger als 0,5 Prozent des jährlichen Strombedarfs der Franzosen aus. Im Vergleich dazu sind in Deutschland Windkraftanlagenmit einer Gesamtleistung von mehr als 30 GW in Betrieb. Die Leistung der insgesamt installierten PV-Anlagen beträgt bereits ebenfallsmehr als 30 GW. Insgesamt sind in Frankreich knapp 10 GW Solar- und Windkraftanlagen am Netz, in Deutschland zusammenüber 60 GW. In der Praxis kommt es bei starker Sonneneinstrahlung und hohem Windaufkommen daher in Deutschlanddeutlich häufiger zu Netzüberlastungen als in Frankreich.Für beide Nationen gilt: Der Staat ist per Gesetz verpflichtet die gesamte Stromproduktion einer Windkraftanlage zu einem vereinbartenPreis (Einspeisetarif) abzukaufen. Kann der Strom einer betriebsbereiten Windkraftanlage aufgrund einer Überlastung des Netzesausnahmsweise nicht eingespeist werden, so muss der Netzbetreiber dem Betreiber des Windparks die entgangenen Einnahmen inGeld ersetzen.


52UmlageverfahrenDie Refinanzierung der Einspeisetarife für Windenergie erfolgt in Frankreich über ein reines Umlageverfahren. Dabei tragen alle Verbraucheranteilig die Kosten für den Ausbau der Windenergie. Subventionen kennt das französische Konzept – wie auch das deutsche System– nicht. Damit sind Belastungen des französischen Staatshaushaltes durch den Gesetzgeber konsequent ausgeschlossen.Die stark zurückgegangenen Förderhöhen sorgen dafür, dass die ohnehin geringe Belastung der Stromkunden nur noch wenig steigt.Vergleicht man die deutschen Aufwendungen der Stromverbraucher mit denen der französischen Kunden, so stellt man fest,dass die Deutschen im Jahr 2012 mit über EUR 14 Milliarden sieben mal mehr für die Förderung der erneuerbaren Energien ausgeben,als die Franzosen mit EUR 2,2 Milliarden. Während in Deutschland die Energieversorger noch im Jahr 2012 3,6 ct/kWh verlangt habenund sich ab 2013 sogar 5,28 ct/kWh bezahlen lassen, betrug der Anteil pro kWh für die Förderung der erneuerbaren Energien inFrankreich gerade einmal 0,46 ct/kWh.Erneuerbaren-Umlage für Haushalte in Deutschland und Frankreich 2012 (ct/kWh)5,283,60,3950,461Deutschland 2012Deutschland 2013Frankreich1. Halbjahr 2012Frankreich2. Halbjahr 2012Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Februar 2012, französischer Übertragungsnetzbetreiber RTE, Dezember 2011,Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), März 2012Zugang zu den besten FlächenDie attraktiven Rahmenbedingungen in Frankreich haben dazu geführt, dass die Windenergie in den letzten Jahren deutlich ausgebautworden ist.Neubau von Windkraftanlagen in Frankreich8000Leistung (kW)6000400020000199719981999200020012002200320042005200620072008200920102011Quelle: European Wind Energy Association, „Wind in Power“, 2011 European StatisticsAllerdings sind die Förderung und der Betrieb von Windkraftanlagen seit dem Jahr 2007 nur noch in sogenannten ZDE-Zonen zulässig.ZDE-Zonen sind Bereiche, die von den lokalen Behörden speziell ausgewiesen werden. Grundlage ihrer Entscheidung sind in aller Regeldas Potential des Gebiets, die Bedingungen für den Anschluss von Windenergieanlagen an das Stromnetz oder der Schutz derLandschaft und der Umwelt.


53Die Zonen mit dem besten Potential für Windkraft sind bereits weitestgehend genutzt. Daher wird der Wettbewerb um die verbliebenen,lukrativen Standorte intensiv geführt. Nur langjährig gewachsene Netzwerke sowie beste Kontakte bieten nach wie vor Zugang zu denwenigen, wirklich einträglichen Windkraftprojekten in Frankreich.Günstiger Einkaufspreis für ProjektrechteNur wenn der Kaufpreis für ein Projektrecht, also die Erlaubnis einen Windpark sofort errichten zu dürfen, günstig ist, lohnt sich eineInvestition für Anleger. Dabei gilt: Je höher das erwartete Windaufkommen am Standort der Anlagen, desto teurer wird in der Regel auchdas Projektrecht verkauft. So kommt es, dass die Renditeerwartung eines Projekts mit einer nur unterdurchschnittlichenWindgeschwindigkeit unter Umständen höher sein kann, als bei einem Windpark an einem besonders windreichen Standort.Ob ein konkretes Projekt also günstig oder teuer ist, kann nicht allein anhand des erwarteten Windaufkommens am Standortausgemacht werden. Vielmehr bedarf es einer Bewertung auch der weiteren Parameter wie des Kaufpreises für die Anlagenselbst inklusive der Erwerbsnebenkosten, der Kosten für die Errichtung der Anlagen sowie der laufenden Ausgaben für Wartungoder die Pacht.Vorteil für Deutsche Anleger bei Investitionen im Ausland: Deutsche Investoren habeneinen entscheidenden Vorteil, wenn sie im Ausland in den Bereich der erneuerbaren Energieninvestieren. Sie können ihre Darlehen zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau,kurz KfW aufnehmen. Diese Ausgaben machen einen Teil der jährlich wiederkehrendenAusgaben aus. Während institutionelle Anleger z. B. in Frankreich ihre Projekte mit Bankdarlehenzu Zinssätzen von 4 – 5 Prozent pro Jahr finanzieren müssen, können deutsche Investoren für einen großen Teil der Darlehenssummeauf Zinskonditionen mit einer Belastung von aktuell deutlich unter 3 Prozent pro Jahr zurückgreifen. Diese Förderprogramme versetzendeutsche Investoren in die komfortable Lage, bei gleichem Kaufpreis eine höhere Rendite erwirtschaften zu können, als es deminländischen Investor in Frankreich möglich ist. Daher sind die Einkaufspreise in Frankreich für deutsche Investoren besonders interessantund die Projekte versprechen oftmals höhere Renditen.Steuerlich attraktives UmfeldAuch aus steuerlicher Hinsicht ist ein Investment in Frankreich attraktiv. Für alle Gewinne der Betreibergesellschaftder Windkraftanlagen muss gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Deutschland inFrankreich Körperschaftssteuer bezahlt werden. Artikel 20 des Doppelbesteuerungsabkommens sieht vor, dass eine doppelteBesteuerung für Personen, die in Deutschland ansässig sind, vermieden wird. Die von Deutschland abgeschlossenenDoppelbesteuerungsabkommen folgen in ihrer grundlegenden Struktur dem von der OECD (Organisation für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung) entwickelten Musterabkommen. Die Funktion der Doppelbesteuerungsabkommen besteht vor allemdarin, steuerliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Wirtschaftsaustausch zu beseitigen oder mindestens zu verringern.Daher sind die Ausschüttungen der deutschen Fondsgesellschaft weitestgehend steuerfrei.


55Quelle: Syndicat des énergie renouveables,„L’énergie éolienne en France“, Stand April 2011


56Die Windkraftanlagen in der Champagne-Ardenne im DetailDas ProjektGeplant ist die Errichtung von zehn Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 20 MW in Frankreich. Die Turbinen der Frankreich-Windfonds <strong>Leonidas</strong> X und XI befinden sich in einer Entfernung von ca. 20 km in nordwestlicher Richtung. Die Region Champagne-Ardenne ist mit knapp 1 GW installierter Anlagenleistung die beliebteste Gegend Frankreichs für Windkraft. Die Popularität bei Betreibernist kein Zufall: Über 60 Prozent der überwiegend flachen Umgebung wird für landwirtschaftliche Zwecke genutzt und ist somit frei vonHindernissen, die für eine Abschwächung des Windes sorgen könnten.Europäische Windressourcen10<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong>143987265Durchschnittliche Windgeschwindigkeiten in 30 Metern Höhe in Europa (m/s):> 7.5 6 < 57 5.5Quelle: „Windatlas Dez. 2011“BaubeginnDer Baubeginn der Windkraftanlagen ist für Juli 2013 vorgesehen. Bis März 2014 ist geplant, alle zehn Anlagen zu errichtenund an das Stromnetz anzuschließen. Aufgrund einer sicherheitsorientierten Kalkulation geht das Fondsmanagement davon aus,dass erst ab April 2014 Einnahmen aus dem Betrieb der Anlagen erzielt werden.Genehmigungs- und ProjektstandGlobal Ecopower liegen alle notwendigen Genehmigungen zum Bau und anschließendem Betrieb der zehn Türme mit einer Leistungvon 2 MW pro Anlage vor. Eine Betriebserlaubnis ist für Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von weniger als 30 MWin Frankreich nicht erforderlich. Es kann sofort mit dem Bau begonnen werden.EinspeisevergütungDas Projekt fällt unter die im Jahr 2008 festgelegte Förderung für Windkraftanlagen in Frankreich. Für die Anlagen liegt der Tarif beianfänglich 8,62 ct/kWh und gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren. Entsprechend den französischen Einspeisegesetzen passt sich dieHöhe der Einspeisevergütung jedes Jahr der Inflation an.


57LageErrichtet wird der Windpark ca. 35 km südöstlich der Stadt Reims auf einem leichten Hochplateau. Weder ein Wald, noch Industrie odereine größere Ansiedlung finden sich in unmittelbarer Nähe. Über die angrenzenden Felder kann der Wind, der hauptsächlich aussüdwestlicher Richtung erwartet wird, damit ungehindert zu den Windkraftanlagen wehen.10 km.Blick in Richtung Süd-WestBlick in Richtung Nord-WestBlick in Richtung OstenBlick in Richtung Süd-Ost


58Technische ÜberwachungNeben dem Hersteller der Turbinen (REpower oder Vestas) kümmert sich die technische Abteilung der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbHauch selbst um die Überwachung jeder einzelnen Anlage. Am Firmensitz der Zentrale in Kalchreuth gehen die Datenaller Windkrafträder ein und werden ständig überwacht. Im Falle einer Störung sorgen die Experten dafür, dass sofort entsprechendeMaßnahmen vor Ort ergriffen werden.AlarmsystemJedes einzelne Windkraftwerk wird mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Das System gibt Alarm, wenn sich Unbefugte dem Turmnähern und informiert automatisch den zuständigen Wachdienst.VersicherungAlle Anlagen werden umfangreich versichert. Im Paket enthalten sind unter anderem eine Allgefahrenversicherung, dieBetreiberhaftpflichtversicherung, die Ertragsausfallversicherung sowie die Umweltschadenversicherung.FinanzierungDas Projekt soll zu rund 22,3 Prozent aus Eigenkapital und zu rund 77,7 Prozent aus der Aufnahme von Fremdkapital bezahlt werden.Das Fondsmanagement ist bereits im Gespräch mit einem Kreditinstitut, das auf Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energienin Frankreich spezialisiert ist und mit dem Fondsmanagement der <strong>Leonidas</strong> bereits erfolgreich in der Finanzierung der Solaranlagender Beteiligungen <strong>Leonidas</strong> IV und V sowie den Windfonds <strong>Leonidas</strong> VIII, X und XI zusammen arbeitet.So weit es geht, sollen im Rahmen der Finanzierung günstige KfW-Mittel aufgenommen werden. Der angenommene Zinssatz beträgt3,25 Prozent p.a. (Stand September 2012). Die Kalkulation im Verkaufsprospekt geht davon aus, dass neben den KfW-Mittelnanteilig auch eine Bankfinanzierung genutzt wird. Hier wurde ein Zinssatz von 4,5 Prozent p.a. angenommen.Für den ersten Frankreich-Windfonds <strong>Leonidas</strong> VIII konnte bereits ein Zinssatz von jährlich 2,55 Prozent für 10 Jahre über dasZinsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Bereich der Erneuerbare Energien, Standard, Preisklasse C, über22 Millionen Euro erfolgreich vereinbart werden.PachtvertragDer von der Betreibergesellschaft mit dem Eigentümer abgeschlossene Vorvertrag zum notariellen Pachtvertrag hat eine Laufzeit von20 Jahren. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption à 10 Jahre.Netzanschluss und NetznutzungDie in den Windkraftanlagen erzeugte Energie wird über ein Umspannwerk an den französischen Energiekonzern EDF weitergeleitet.Durch den im französischen Gesetz verankerten Kontrahierungszwang besteht für die Betreibergesellschaften das Rechtzur Einspeisung des Stroms und für den Stromversorger die Pflicht, den produzierten Strom gemäß dem gesetzlich garantiertenEinspeisetarif zu vergüten.Dreistufiger Prüfprozess für Windkraftanlagen: Das Fondsmanagement der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH bekommt ein von denWindexperten der Global Ecopower S. A. geprüftes und für gut befundenes Projekt weitergeleitet. Dieses Projekt wird von denhauseigenen Spezialisten ebenfalls eingehend untersucht. Nur wenn <strong>Leonidas</strong> zu einem positiven Ergebnis der Prüfung gelangt wirdeine technische und rechtliche Prüfung (technical und legal Due Diligence) bei einer auf Windkraft spezialisierten, französischenWirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben. Erst wenn auch diese letzte Instanz das Projekt für gut befindet, gibt <strong>Leonidas</strong> einrechtlich bindendes Gebot für das Projekt ab.


59ErtragsgutachtenEs liegen zwei unabhängige Ertragsgutachten vor. Eines wurde vom unabhängigen Ingenieurbüro SGURR und eines vomunabhängigen Ingenieurbüro DEWI erstellt.Basis beider Kalkulationen ist, neben den historischen Winddaten, auch das Ergebnis der am Standort vom 1. Juni 2005 bis22. Juni 2006 aufgestellten Messstation. In 30 Metern, 39,5 Metern, 48,7 Metern und 49,4 Metern wurden die Daten für fast13 Monate aufgezeichnet.Neben der Messung der Windgeschwindigkeiten am Standort wurden für die Erstellung der Gutachten auf die Daten der fest installiertenWetterstationen in der Umgebung zurückgegriffen. Die Betrachtung der Windgeschwindigkeiten reicht dabei teilweise bis zum Jahr1972, also 40 Jahre, zurück. Die nächstgelegene Messeinheit in Vatry-Chalon ist weniger als 30 km entfernt. Die Daten der StationenCourcy-Reims, Goin, Ochey-Nancy, Langres, Montereau und Grandpuits wurden ebenfalls ausgewertet und berücksichtigt.Moderne Gutachten machen in ihrer Kalkulation nicht nur Abschläge für Netz- und Leitungsverluste, Verfügbarkeit oder Hindernisse,sondern berücksichtigen z. B. auch den Einfluss von Minus-Temperaturen oder die Tatsache, dass die Form eines Rotorblattes durchInsekten oder Dreck seine aerodynamisch optimale Struktur mit der Zeit ganz langsam geringfügig einbüßen kann.Das unabhängige Ingenieurbüro SGURR kommt zu dem Ergebnis, der Standort der Anlagen lasse eine durchschnittlicheWindgeschwindigkeit von 6,7 m/s in einer Nabenhöhe von 80 Metern erwarten. Das unabhängige Ingenieurbüro DEWI hingegen kommtzu dem Ergebnis, dass ein durchschnittlicher Wert von 6,5 m/s zu erwarten sei.Aus Gründen einer vorsichtigen Kalkulation basiert die Ausschüttungsprognose des Fonds auf der vorsichtigeren Windgeschwindigkeitvon durchschnittlich 6,5 m/s des DEWI-Gutachtens und nimmt bewusst nicht den sonst oft gebräuchlichen Mittelwert aus beidenGutachten. Von diesem Ergebnis des DEWI-Gutachtens nimmt das Fondsmanagement der <strong>Leonidas</strong> weitere Sicherheitsabschläge inHöhe von insgesamt 10 Prozent wie folgt vor:Gutachter: SGURR Energy DEWIGutachten von: Dezember 2012 November 2012Mittlere Windgeschwindigkeit: 6,7 m/s 6,5 m/sGesamtertrag des Parksnach Abschattungsverlusten (REpower):57,3 GWh/Jahr 54,1 GWh/JahrAbzug für Ausfall (nicht Verfügbarkeit): 3 % 3 %Sicherheitsabschlag: 7 % 7 %Ertragserwartung nach Abzügen: 51,7 GWh/Jahr 48,7 GWh/JahrVersorgte Haushalte: 19.500Kalkulationsgrundlage <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong>


60Ertragsgutachten gestern und heuteDie Rendite eines Windparks ist vor allem von drei Komponenten abhängig: Der Strommenge, die aufgrund des vorhandenen Windsproduziert wird, dem Preis zu dem die erzeugte Energie verkauft werden kann und der technischen Verfügbarkeit der Anlagen.Der Verkaufspreis für den durch den Wind produzierten Strom ist durch die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung in Frankreich für15 Jahre festgelegt. Auch die technische Verfügbarkeit kann über den selben Zeitraum mittels Versicherungen und Vollwartungsverträgenweitestgehend abgesichert werden. Für beide Faktoren herrscht damit von Anfang an eine hohe Planungssicherheit, wie sie bei kaumeiner anderen Anlageklasse zu finden ist.Die entscheidende Komponente für die Wirtschaftlichkeit einer Investition in Windkraftanlagen ist daher die Menge an Strom, dieproduziert werden soll. Diese richtet sich nach dem jährlichen Windaufkommen. Ertragsgutachten unabhängiger Ingenieurbüros gebenfür jedes Projekt eine individuell angefertigte Prognose ab. Das ist wichtig, denn nach dieser Prognose richtet sich der Kaufpreis. Dochwie sicher sind diese Annahmen?Um das durchschnittliche Windaufkommen an einem Standort vorherzusagen weiß man heute, dass es dazu eines Betrachtungszeitraumsvon mindestens 30 Jahren bedarf. Der Grund: Wind schwankt im Gegensatz zur Einstrahlung der Sonne stärker,so dass zwei oder drei deutlich vom langjährigen Mittel abweichende Windjahre in Folge das Bild auf einen Betrachtungszeitraum vonnur zehn Jahren stark verzerren können. Zwischen den Jahren 1975 und 2008 wurden in Deutschland, alle Regionen zusammengefasst,immer mindestens 80 Prozent des durchschnittlichen Windaufkommens erreicht:Windgeschwindigkeiten in Deutschland von 1975 bis 2008130 %120 %Index110 %100 %90 %80 %70 %2000 20121975 1978 1981 1984 1987 1990 1993 1996 1999 2002 2005 2008Quelle: www.anemos.deDie Kalkulationen der Ertragsgutachten, die bis zum Jahr 2003 erstellt wurden, basierten meist nur auf den historischen Winddaten vonzehn Jahren. Ein Fehler, wie sich herausstellte: Denn die Windjahre 1990 bis 2000 lagen vom Windaufkommen fast 10 Prozent überdem langjährigen Mittelwert. Die Basis der Kalkulation war demnach zu hoch. Da die Jahre von 2000 bis 2010 fast 10 Prozent wenigerWindaufkommen aufwiesen als der langjährige Durchschnitt, konnten die erwarteten Strommengen nicht wie geplant erwirtschaftetwerden.Heutige Ertragsgutachten liegen in ihren Erwartungswerten daher deutlich unter den Zahlen noch vor 10 oder 15 Jahren und bietendurch ihre konservativen Annahmen Investoren eine entsprechende Planungssicherheit.Ausgehend vom erwarteten Gesamtertrag des Windparks nach Abschattungsverlusten durch das Ingenieurbüros DEWI von 54.1 Gwh/Jahr können Zins und Tilgung auch dann noch bezahlt werden, wenn das Windaufkommen mindestens67 Prozent des langjährigen Mittels beträgt. Kann der Zinssatz noch unter der <strong>Prospekt</strong>kalkulation von 3,25 Prozentfür das KfW-Darlehen sowie 4,5 Prozent für das Bankdarlehen fixiert werden, so würde sogar ein noch geringeres Windaufkommenausreichen.


61Verkaufserlös der Windkraftanlagen in 16 JahrenEntscheidend für den Erfolg des Frankreich-Windfonds <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> ist - neben den regelmäßigen Ausschüttungen - das Szenario amEnde der Fondslaufzeit nach 16 Jahren. Entweder werden die bis dahin komplett schuldenfreien Anlagen weiterbetrieben (die erwarteteLebensdauer liegt bei 20 bis 30 Jahren), oder die Turbinen werden verkauft.Für den Fall des Verkaufs der Anlagen in 16 Jahren werden 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises oder EUR 5,1 Mio. kalkuliert.Entscheidend für die Frage ob diese Annahme optimistisch, realistisch oder gar konservativ ist, richtet sich dies nach der Höhe desStrompreises, der in 16 Jahren erwartet werden kann. Denn ab diesem Zeitpunkt endet der gesetzlich garantierte Einspeisetarif und derproduzierte Strom muss direkt verkauft werden. <strong>Leonidas</strong> geht in seiner Kalkulation von einem Strompreis von 6,9 ct/kWh aus. DasFraunhofer Institut prognostiziert in 16 Jahren einen weitaus höheren Preis für Strom aus herkömmlichen Energiequellen wie Gas-,Kohle- oder Atomkraftwerken.Zukünftige Entwicklung der Stromgestehungskosten (Prognose)Stromgestehungskosten (€/kWh)0,200,150,100,050,002015 2020 20252030PV klein 1100 Wind onshore 2000 Strommix (fossil, nuklear)PV frei 1300Wind offshore 3200Quelle: Fraunhofer ISE, „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“, Mai 2012Weiterbetrieb innerhalb der FondsgesellschaftGeht man von einem Strompreis im Jahr 2029 nach Beendigung der Vergütung durch den Einspeisetarif von vorsichtigen 6,9 ct/kWhaus, so lägen die Einnahmen nach allen Kosten inkl. des Vollwartungsvertrages und Steuern weiterhin bei über EUR 1,3 Mio., denn dieAusgaben der bis dahin schuldenfreien Anlagen für Zins und Tilgung entfallen. Das bedeutet eine mögliche Ausschüttungvon 14 Prozent. Würde der Strompreis bei 10 ct/KWh oder sogar 12,9 ct/kWh liegen, so sind jährliche Ausschüttungen vonüber 20 Prozent bzw. über 30 Prozent möglich.Verkauf an einen institutionellen InvestorGeht man davon aus, dass ein institutioneller Investor den Windpark für EUR 5,1 Mio. übernehmen würde, so lägen die Einnahmen fürdiesen professionellen Anleger über denen der privaten Investoren des Fonds, da die laufenden jährlichen Fondskosten wegfallenwürden. Zudem liegt der Kaufpreis unter dem Eigenkapitalvolumen des Fonds von EUR 9,0 Mio. Bei einem Strompreis von 6,9 ct/kWhlägen die Ausschüttungen trotz Fortführung des Vollwartungsvertrages deutlich über 20 Prozent pro Jahr. Bei einem Strompreis von 10,0ct/kWh wären bei diesem Kaufpreis jährlich über 40 Prozent und bei 12,9 ct/kWh sogar deutlich über 50 Prozent möglich.Fazit: Der Verkauf der Windkraftanlagen ist eine mögliche Option am Ende der Fondslaufzeit. Allerdings müssen die Anlagen nichtveräußert werden. Die bis dahin komplett schuldenfreien Anlagen können von den Investoren auch weiter betrieben werden.Nach 16 Jahren entscheiden alle Anleger gemeinsam welche Lösung die optimale ist. Die über 40 Jahre abgeschlossenen Pachtverträgelassen alle Optionen offen.


62Vollwartung und GarantieSowohl REpower (ISP-T) als auch Vestas (AOM 4000) bieten für ihre Turbinen Vollwartungsverträge an. Garantiert wird eine Verfügbarkeitvon mindestens 97 Prozent über einen Zeitraum von 15 Jahren. Sogar die Kosten für einen eventuell notwendigen Austausch vonGroßkomponenten, wie z. B. dem Getriebe, sind durch die Vollwartungsverträge abgedeckt. REpower und Vestas bieten einflächendeckendes Serviceteam in ganz Frankreich. So wird ein schnelles Eingreifen für den Fall eines Anlagenstillstands sichergestellt.Jeweils ein Servicetechniker kümmert sich bei beiden Unternehmen um maximal 15 MW Anlagenleistung.Wartungsstandorte REpower1. Region: PicardieStandort: PicquignyAnlagen unter Wartung: 8031258. Region: Poitou-CharentesStandort: MagneAnlagen unter Wartung: 792. Region: Nord-Pasde-CalaisStandort: DouaiAnlagen unter Wartung: 593. Region: NormandieStandort: BourguébusAnlagen unter Wartung: 144. Region: Champagne-ArdenneStandort: Bettancourt-la-FerréeAnlagen unter Wartung: 525. Region: LorraineStandort: IgneyAnlagen unter Wartung: 547811613124109. Region: Languedoc-RoussillonStandort: GigeanAnlagen unter Wartung: 3410. Region: ChampagneStandort: LangresAnlagen unter Wartung: 5211. Region: CentreStandort: AblisAnlagen unter Wartung: 2812. Region: LozèreStandort: MendeAnlagen unter Wartung: 486. Region: Champagne-ArdenneStandort: Vallant St GeorgesAnlagen unter Wartung: 5697. Region: BretagneStandort: Trinité SurzurAnlagen unter Wartung: 56Quelle: REpowerWartungsstandorte VestasRegion: CentreStandorte: Sancheville17 Mitarbeiter200 MWRegion: BretagneStandorte: La Motte,Goullien, Mayenne23 Mitarbeiter178,25 MWRegion: AtlantiqueStandorte: Bessines, Pannecé10 Mitarbeiter92 MWService SupportParis2 MitarbeiterRegion: Nord EstStandorte: Langres,Montbeliard, St-Seine,Longuyon20 Mitarbeiter304 MWRegion: Sud OuestStandorte: Salles Curan, Opoule,St-Flour, Cuq, Sauveterre26 Mitarbeiter190,5 MWRegion: Vallée du RhôneStandorte: Privas,Port St-Louis, Marsanne,Roussas17 Mitarbeiter80,05 MWService ZentraleMontpellier2 MitarbeiterQuelle: Vestas


63Die WindkraftanlagenDie Kalkulation des Verkaufsprospektes basiert auf einem Betrieb des Windkraftprojekts mit Anlagen der Firma REpower MM 92.Das bisher vorliegende Angebot erlaubt eine Ausschüttungsprognose von 221 Prozent vor und knapp 215 Prozent nach Steuern.Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist das Fondsmanagement der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH auch noch mit der Firma Vestas inVerhandlungen. In Betracht kommt eine Installation des Anlagentyps V 90 2.0. Beide Turbinen gehören zu den besten ihrer Klasse undsind für Standorte mit mittleren Windgeschwindigkeiten optimiert. Um die Anlagen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältniszu erwerben, setzt das Fondsmanagement beide Hersteller bis kurz vor Beginn der Errichtung in Wettbewerb. So kann ein niedrigerKaufpreis durch das Fondsmanagement der Leonids <strong>Associates</strong> GmbH verhandelt werden. Zudem können auch die Konditionendes Vollwartungsvertrages verhandelt werden und über die Reduzierung der Kosten über 15 Jahre zu entsprechend höherenEinnahmen führen.REpowerDas deutsche Unternehmen REpower ist aus dem Zusammenschluss der FirmenJacobs Energie GmbH, Denker & Wulf AG, products + project development sowieBWU im Jahr 2001 entstanden. Die Erfahrung im Bereich Windkraft reicht bis in dasJahr 1991 zurück. Seit 2007 ist der indische Hersteller von Windkraftanlagen SuzlonMehrheitsaktionär und seit 2011 alleiniger Eigentümer. Gemeinsam gehören REpower und Suzlon mit einem Marktanteil von knapp8 Prozent zu den drei größten Herstellern von Windkraftanlagen in der Welt. In Frankreich ist REpower die Nummer drei mit einemMarktanteil von ca. 23 Prozent.In Deutschland ist das Unternehmen an sechs Standorten aktiv. Die Hauptverwaltung befindet sich am Sitz der Gesellschaft in Hamburg.Die Entwicklungszentren befinden sich im niedersächsischen Osnabrück und dem schleswig- holsteinischen Osterrönfeld. ProduktionsundServicestandorte sind das brandenburgische Trampe, die nordfriesische Kreisstadt Husum und Bremerhaven. In Husum befindetsich zusätzlich die zentrale Vertriebsabteilung.VestasVestas wurde bereits 1898 im kleinen Städtchen Lem in Dänemark vom SchmiedH. S. Hansen und seinem Sohn Pedar Hansen gegründet. Ursprünglich in derProduktion von Haushaltsgeräten und landwirtschaftlichen Fahrzeugen tätig, beganndas Unternehmen in den 70er Jahren aufgrund der Ölkrise das Thema Wind als alternative, saubere Energiequelle zu erforschen.Bereits 1979 konnte die erste Windkraftanlage ausgeliefert werden.Seit dieser Zeit hat sich Vestas zum weltweit größten Unternehmen in der Herstellung von Windkraftanlagen mit mehr als 22.000Mitarbeitern entwickelt. Der Marktanteil liegt weltweit bei über 20 Prozent. Insgesamt wurden in der Vergangenheit 46.000 Windturbinenin 69 Ländern auf sechs Kontinenten ausgeliefert. In Frankreich liegt Vestas auf Platz zwei mit einem Marktanteil von rund 25 Prozent.


64REpower MM92Das technologische Konzept der MM-Baureihe mit drehzahlvariablem Generator-Umrichtersystem und elektrischer Einzelblattverstellung(Pitchsystem) hat sich über viele Jahre bewährt. Deshalb sind alle Windenergieanlagen, wie ihre Vorgänger, überaus zuverlässig:Von den mehr als 2.000 MM-Windturbinen, die weltweit aufgestellt wurden, laufen noch mehr als 95 Prozent mit dem ersten Getriebe.Um die Energieversorgung mittels Windkraft langfristig zu sichern, kommen bei der MM92 Standardkomponenten mit geringem Gewichtzum Einsatz. Das erleichtert die Bedienung und den Transport der Windenergieanlagen. Damit auch Wartungs- und Inspektionsarbeitensicher und effizient ausgeführt werden können, sind die Maschinenhäuser besonders wartungsfreundlich und ergonomisch ausgelegt.Für niedrige Betriebskosten sorgt vor allem das zuverlässige Getriebe. Es ist so sicher ausgelegt, dass an den Komponenten selbstnach vielen Jahren praktisch kein Verschleiß erkennbar ist. Das garantiert REpower nicht zuletzt durch regelmäßige Qualitätssicherungund eine permanente Überwachung aller Windturbinen-Modelle.Vestas V90 2.0 MWDie V90-2.0 MW stellt schon lange Zeit ihre Zuverlässigkeit unter Beweis. Die Verfügbarkeit dieser Baureihe lag im Jahr 2009 im Schnittbei über 97,3 Prozent. Das erlaubt gute Ertragsprognosen und macht die V90-2.0 MW zu einer sicheren Entscheidung, wenn es umdie Energieerzeugung geht. Mehr als 2.800 Anlagen dieses Typs wurden bereits in aller Welt installiert und haben sich dabei alsbewährte Energieerzeuger erwiesen.Einer der Faktoren, die zur Leistungsstärke der V90 beitragen, ist das Pitchregelungssystem OptiTip®. Das System besteht ausMikroprozessoren, das die Rotorblätter um ihre Längsachse dreht und auf diese Weise sicherstellt, dass der Rotorblattwinkel ständigoptimal an die herrschenden Windbedingungen angepasst wird.Der OptiSpeed®-Generator ermöglicht entsprechend den jeweiligen Bedingungen die Rotorblattdrehzahl zu variieren. Dazu wird derhöhere Wirkungsgrad der langsamen und variablen Rotation genutzt, überschüssige Energie wird in Rotationsform gespeichert und dievolle Kraft einzelner Böen aufgenommen. Zusätzlich sorgt OptiSpeed® aufgrund der geringeren Spitzenbelastung für weniger Verschleißan Getriebe, Rotorblättern und Turm.Technische DatenREpower MM 92 24 Vestas V 90 - 2.0 MW 25Nennleistung 2.050 kW 2.000 kWEinschaltwindgeschwindigkeit 3,0 m/s 4,0 m/sNennwindgeschwindigkeit 12,5 m/s 12,0 m/sAbschaltwindgeschwindigkeit 24,0 m/s 25 m/sNabenhöhe 80m 80 mRotordurchmesser 92,5 m 90,0 mÜberstrichene Fläche 6.720 m² 6.362 m²Blattzahl 3 3Rotorblatt 45,2 m 44 mBauart GfK - Sandwich Glasfaser - KohlefaserGetriebePrinzipPlaneten - Stirnradgetriebeelektrische Blattwinkelverstellung -Pitch und DrehzahlregelungDreistufig: eine Planetenstufezwei StirnradstufenPitchregelung mit variabler Drehzahl


65Generalunternehmer Global EcopowerGlobal Ecopower ist der für den Bau der Windkraftanlagen zuständigeProjektleiter, das heißt Generalunternehmer. Die Mitarbeiter des Unternehmenssind permanent vor Ort und kontrollieren die Bauarbeiten und nehmengemeinsam mit <strong>Leonidas</strong> jeden einzelnen Abschnitt der Aufbaus ab. Solltenvon Global Ecopower zu vertretende Umstände eintreten, die dazu führen,dass die Turbinen verspätet an das Stromnetz angeschlossen werden könnenoder aber sich die veranschlagten Gesamtkosten für das Projekt erhöhen, so geht dies zu Lasten des Unternehmens.Gegründet wurde Global Ecopower im Jahr 2008 von Jean-Marie Santander, Präsident und Geschäftsführer des ganz im SüdenFrankreichs, in Aix-en-Provence beheimateten Unternehmens. Gemeinsam mit Philippe Perret bildet der Ingenieur die Spitze desauf die Entwicklung und den Bau von Windkraft und Solaranlagen in Frankreich spezialisierten Unternehmens.Im Jahr 2004 waren Jean-Marie Santander und Philippe Perret Mitgründer des Theolia-Konzerns. Von 2004 bis 2008 verantwortetensie den Bau und Netzanschluss von Windkraftanlagen mit mehr als 600 MW und einem Gesamtinvestitionsvolumenvon über EUR 3 Mrd.Global Ecopower und <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> haben bereits in Frankreich erfolgreich zusammengearbeitet. Gemeinsam wurden für dieKunden des Solarfonds <strong>Leonidas</strong> IV die PV-Anlagen Citronniers und Alur mit einer Gesamtleistung von 8,5 MW gebaut und an dasStromnetz angeschlossen. Zudem realisieren beide Unternehmen die Windparks der Beteiligungsgesellschaften <strong>Leonidas</strong> VIII,<strong>Leonidas</strong> X und <strong>Leonidas</strong> XI in der Region Champagne-Ardenne sowie in der Normandie mit einer Gesamtleistung von mehr als 60 MW.Die Finanzierung mit KfW-Mitteln wurde jeweils über die SaarLB abgewickelt.


66Der Aufbau einer Windkraftanlage


67Der InitiatorDas Emissionshaus <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH mit Sitz in Eckental bei Nürnbergist auf die Konzeption innovativer und nachhaltiger Kapitalanlagen spezialisiert. Dabei bietetdas Unternehmen auch privaten Investoren den Zugang zu Beteiligungen, wie sie bisherinstitutionellen Investoren vorbehalten waren. Kennzeichnend für die Produkte sind qualitativhochwertige Anlageobjekte, geringe Fondsnebenkosten, eine hohe Transparenz sowie insteuerlicher Hinsicht optimierte Strukturen.Der Ursprung der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH ist auf das Jahr 2006 zurückzuführen. Seitdem berät das heutige Fondsmanagementprofessionelle Großanleger wie Kommunen, Versicherungen, Pensionskassen und Banken bei Investitionen im Bereich der Photovoltaik.Im Jahr 2009 platzierte das Haus erstmals eine Solar-Beteiligung, exklusiv für die Privatkunden einer großen Volksbank in Franken.Die Auswahl und Überwachung aller Investments erfolgt durch die eigene Technikabteilung. Mit Guntram Grieseler kann das Unternehmenunter anderem auf die Expertise eines durch den TÜV Rheinland zugelassenen Gutachters für Photovoltaik zurückgreifen, der seinetechnische Qualifikation auch in den Bereichen Wind und Wasser einbringt.Mit der Anlageklasse Wind komplettiert <strong>Leonidas</strong> sein Angebot für Investoren nachhaltiger Kapitalanlagen, nachdem seit 2009Beteiligungen im Bereich Solar und seit 2011 auch im Bereich Wasser angeboten werden.Mittlerweile konnten mehr als EUR 90 Mio. Eigenkapital bei privaten Investoren platziertwerden. Das verwaltete Gesamtinvestitionsvolumen des Unternehmens über neunBeteiligungen liegt bei mehr als EUR 300 Millionen. Alle bisherigen Fonds der Gesellschaftentwickeln sich wie geplant oder besser, die Ausschüttungen wurden bisherprospektgemäß geleistet.• <strong>Leonidas</strong> I:• <strong>Leonidas</strong> II:Die Erträge der beiden Solaranlagen für die Jahre seit 2009 sowie das erste Halbjahr 2012 liegen über dengutachterlichen Erwartungen. Die zweite Ausschüttung erfolgte pünktlich in voller Höhe von 8,25 Prozent.Die Erträge der drei Solaranlagen für das Jahr 2011 sowie für das erste Halbjahr 2012 liegen über den gutachterlichenErwartungen. Die erste Ausschüttung erfolgte pünktlich in voller Höhe von 8 Prozent.• <strong>Leonidas</strong> IV: Die Erträge der fünf Solaranlagen für das Jahr 2011 sowie für das erste Halbjahr 2012 liegen über den gutachterlichenErwartungen. Die erste Ausschüttung erfolgte pünktlich in voller Höhe von 8 Prozent.• <strong>Leonidas</strong> V:Zwanzig Solaranlagen in vier Betreibergesellschaften sind gebaut und an das Stromnetz angeschlossen.Die Erträge für das Jahr 2011 sowie das erste Halbjahr 2012 liegen über den gutachterlichen Erwartungen.Die erste Ausschüttung erfolgt wie geplant für 2013.• <strong>Leonidas</strong> VI: Alle sechs Solaranlagen sind seit August 2011 und damit früher als prognostiziert an das Stromnetz angeschlossenworden. Die Erträge für das Jahr 2011 sowie das erste Halbjahr 2012 liegen über den gutachterlichen Erwartungen.Die erste Ausschüttung erfolgt wie geplant für 2013.• <strong>Leonidas</strong> VII: Der Fonds investiert in die Wasserversorgung des County Burlington/USA, Abwasserreinigungsanlagen inOntario/Kanada, die Filtrierung der Entsalzungsanlagen von Gibraltar sowie eine Wasserverarbeitungseinheitin Ottawa/Kanada.• <strong>Leonidas</strong> VIII: Nur zwei Wochen nach Beginn der Platzierung musste für den ersten Windfonds bereits die Warteliste eröffnetwerden. So groß war die Nachfrage. Investitionsobjekt ist ein Windpark mit zehn Anlagen der Firma REpower in derNormandie. Die Fertigstellung ist bis Juni 2013 geplant.• <strong>Leonidas</strong> IX: Der zweite Wasserfonds ist in Planung. Der Vertriebsstart wird für das Jahr 2013 erwartet.• <strong>Leonidas</strong> X: Die Platzierung des zweiten Windfonds dauerte lediglich acht Wochen. Das geplante Eigenkapital konnte dabeium 3 Mio. auf 12,5 Mio. erhöht werden. Die Fondsgesellschaft investiert in 14 Turbinen in der Region Champagne-Ardenne.• <strong>Leonidas</strong> XI: Die Beteiligung investiert in elf weitere Turbinen am selben Standort, an dem schon die Anlagen des<strong>Leonidas</strong> X entstehen. Das geplante Eigenkapitalvolumen beträgt wieder 9,5 Millionen Euro.


68Antje GrieselerGeschäftsführende GesellschafterinIm Anschluss an ihre Ausbildung zur Bankkauffrau und dem Studium der Betriebswirtschaftslehre inNürnberg arbeitete Antje Grieseler zunächst in der Firmenkundenberatung einer bayerischen Raiffeisenbank,deren Gründungsgesellschafterin schon ihre Großmutter war. Später wechselte sie in den BereichStrategieentwicklung eines international aktiven Kreditinstituts. Dort war sie unter anderem für den Aufbauder Aktivitäten in der Schweiz zuständig.Antje Grieseler ist der Kopf des mittlerweile fünfköpfigen Fondsmanagement-Teams der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong>.Sie verantwortet mit ihren Mitarbeitern die Konzeption aller Beteiligungsprojekte von der Investition über die Finanzierung bis hin zurBetriebsphase. Bereits seit dem Jahr 2005 betreut sie institutionelle Investoren bei deren Investments im Umweltsektor. Dabei baute sieein umfassendes Netzwerk zu Partnern vor allem in Europa und Asien auf.Max-Robert HugGeschäftsführender GesellschafterMax-Robert Hug ist zugelassener Rechtsanwalt. Seine Karriere startete er als Wertpapierspezialist bei einerrenommierten deutschen Broker- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Köln. Im Anschlussverantwortete er den Vertrieb eines auf alternative Anlagekonzepte spezialisierten Investmenthauses. Dabeibetreute er institutionelle Kunden aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.Max-Robert Hug leitet im Haus die Bereiche Marketing und Vertrieb. Durch seinen unmittelbaren Kontakt zuBanken und Vermögensverwaltern erkennt er die Bedürfnisse seiner Kunden frühzeitig und lässt dieseErfahrungen in die Entwicklung neuer Kapitalanlagen einfließen. Als Experte im Bereich Umweltinvestments ist er regelmäßigAnsprechpartner von TV- und Printmedien sowie gern gesehener Redner auf Kongressen. Seit 2011 ist Max-Robert Hug zudem alsexterner Referent für die Frankfurt School of Finance & Management tätig.Guntram GrieselerTechnische ProjektleitungGuntram Grieseler war über 25 Jahre im Bereich des technischen Anlagenbaus der Siemens AG im In- undAusland tätig. Seine dadurch gewonnenen Erfahrungen aus den Bereichen Projektmanagement, Einkauf,Montage und Inbetriebnahme von Großanlagen kommen ihm bei seiner jetzigen Aufgabe als Leiter deshauseigenen Bereichs Technik zugute. Der Experte zählt neben großen Unternehmen auch Kommunenund Stiftungen zu seinen aktuellen Kunden. Seit dem Jahr 2012 ist Herr Grieseler zudem durch den TÜVRheinland als Gutachter für Photovoltaik zugelassen.Guntram Grieseler ist mit seinem Team für die technische Analyse der zu erwerbenden Anlagen zuständig. Durch seine weitreichendenKontakte in Industrie und Wirtschaft kann er für besondere Aufgabenstellungen auf sein großes Netzwerk externer Spezialistenzurückgreifen.Günter FinkStrategieentwicklung und FinanzenGünter Fink war mehr als 40 Jahre im genossenschaftlichen Bankenbereich tätig. Über 20 Jahreverantwortete er dabei als Vorstandsvorsitzender die Geschäfte und Entwicklung einer großen fränkischenVolks- und Raiffeisenbank. Im Rahmen seiner erfolgreichen Karriere führte er die Bank unter anderem durchregionale Fusionen zu mehr Größe und stabilem Wachstum. Zudem war er Aufsichtsratsmitglied derPensionskasse der Genossenschaftsorganisation mit Sitz in München.Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Günter Fink liegt in der Prüfung von Kalkulationen und Verträgen,insbesondere von Kreditverträgen und den dazugehörigen Sicherheitsvereinbarungen. Als erfahrener Kaufmann unterstützt er dasUnternehmen zudem mit seinem Wissen in der strategischen Ausrichtung.


69Quellenangaben1 Bundesverband Windenergie, Klimaschutz2 Bundesverband Windenergie, Klimaschutz3 Bundesumweltamt, Energie der Zukunft4 Bundesverband Windenergie, Energiewandlung5 Bundesverband Windenergie, Betz und Leistungsentnahme6 TU Berlin, Energetische Amortisation und Erntefaktoren regenerativer Energien7 Deutsche Energie-Agentur, Energetische Amortisation von Windenergieanlagen, 20128 European Wind Energy Association, Save water with wind power, 21 March 20129 Deutsche Energie-Agentur, Grundlagen Windkraft, 201210 Deutsche Energie-Agentur, Bestandteile einer Windkraftanlage, 201211 Deutsche Energie-Agentur, Turm einer Windenergieanlage, 201212 Deutsche Energie-Agentur, Konstruktionsarten von Windenergieanlagen, 201213 Bundesverband Windenergie, Auftriebsläufer14 Deutsche Energie-Agentur, Bestandteile einer Windenergieanlage, 201215 Bundesverband Windenergie, Leistungsbegrenzung und-regelung16 Bundesverband Windenergie, Windnachführung17 Auswärtiges Amt, Frankreich – Grundlagen der Wirtschaftspolitik, März 201218 Handelsblatt, Euro-Zone rutscht in Rezession, 15. November 201219 FAZ.net, Zauberformel: Dreimal 20 bis 2020, 23 Januar 200820 Auswärtiges Amt, Frankreich – Energie und Umwelt, März 201221 Deutsche Energie-Agentur, Wind, 201222 Bundesverband Windenergie, Energiewandlung23 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Rechtsquellen erneuerbare Energien, Frankreich24 Datenblatt Vestas V90 2.0 MW25 Datenblatt REpower MM92 2.05 MW26 Financial Times Deutschland, Thomas Fricke – Vive la résistance!, 23. November 2012


71VI. Der Emittent1. Angaben über den EmittentenGemäß § 5 VermVerkProspVFirma, Sitz, Geschäftsanschrift<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGAn der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthDatum der Gründung07.01.2013 auf unbestimmte Zeit.Rechtsordnung, Rechtsform, Struktur des persönlich haftenden GesellschaftersRechtsordnungDer Emittent unterliegt deutschem Recht, der Gerichtsstand ist Nürnberg. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger in derBundesrepublik Deutschland.RechtsformDie Rechtsform des Emittenten ist die einer Kommanditgesellschaft.Persönlich haftender GesellschafterFirmaDie <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH fungiert als persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, d. h. alsKomplementärin.HaftungGrundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärin eineKapitalgesellschaft (GmbH) und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen in Höhe von EUR 25.000.Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete und voll eingezahlte Kapital der <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH beträgt EUR 25.000Gesellschafter und GeschäftsführerAlleiniger Gesellschafter ist die <strong>Leonidas</strong> Management GmbH, alleiniger Geschäftsführer der <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbHist Antje Grieseler.UnternehmensgegenstandGegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmen in Europa, insbesondere in Deutschlandund in Frankreich, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien auf gepachteten oder sich im Eigentumdes jeweiligen Unternehmens befindlichen Flächen, insbesondere Windkraftanlagen errichten, betreiben und verkaufen. Darüberhinaus erbringt das Unternehmen aufgrund seiner Beteiligung administrative, finanzielle, kaufmännische und technischeDienstleistungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen gegenüber den o.g. Unternehmen.


72Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand desUnternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind.Die Gesellschaft ist berechtigt, sich dritter Unternehmen zu bedienen oder sich an solchen zu beteiligen.Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Geschäfte vorzunehmen, die unter das Gesetz über Kapitalgesellschaften fallen,sowie Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten, die dem Erlaubnisvorbehalt des § 32 KWG unterliegen.RegistergerichtDas für den Emittenten zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Fürth. Die Eintragung erfolgte unter HRA 10008.Gewährleistung für Verzinsung oder Rückzahlung (gemäß § 14 VermVerkProspV)Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft dieGewährleistung übernommen.Der Emittent ist kein Konzernunternehmen.


732. Angaben über das Kapital des EmittentenGemäß § 6 VermVerkProspVGezeichnetes KapitalDie Höhe des zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gezeichneten Kapitals des Emittenten beträgt EUR 1.000 (Kommanditbeteiligung)und ist voll eingezahlt. Es handelt sich um die vom Gründungs- und Treuhandkommanditisten <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbHgeleistete Pflichteinlage.KapitalerhöhungIm Rahmen der Eigenkapitalplatzierung auf EUR 9.001.000, jedoch höchstens auf 18.001.000.Hauptmerkmale der Anteile des GründungskomplementärsFolgende Rechte und Pflichten hat der Gründungskomplementär• Recht zur Geschäftsführung und Alleinvertretung der Gesellschaft• Recht, bis zum Zeichnungsschluss bzw. bis zum Erreichen des geplanten Zeichnungsvolumens ohne Zustimmung der restlichenneue Gesellschafter aufzunehmen• Recht, neu beigetretene Gesellschafter bei Zahlungsverzug auszuschließen bzw. deren Beteiligung auf die geleistete Zahlungherabzusetzen• Verpflichtung den Jahresabschluss zu erstellen bzw. einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hiermit zu beauftragen.• Keine Beteiligung am Gewinn und Verlust.• Pflicht, die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes in Übereinstimmung mit den gesetzlichenBedingungen, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zu führen.• Pflicht, die Gesellschafter zur jährlichen Gesellschafterversammlung einzuladen und diese abzuhalten.• Vergütungsanspruch in Höhe von 1 % p.a. des gezeichneten Kapitals während der Betriebsphase für die Verwaltung.• Anspruch auf eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 7.500 p.a..• Einmaliger Anspruch in der Gründungsphase auf eine Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung in Höhe von 0,16 % desgezeichneten Kapitals; dies entspricht bei der geplanten Kapitalerhöhung auf EUR 9,0 Mio. dem Betrag von EUR 14.400.• Anspruch auf eine Erfolgsbeteiligung am Ende der Laufzeit, falls die prognostizierte Gesamtausschüttung höher ist als geplant.Siehe hierzu Seite 76 „Vergütung“.• Pflicht zur persönlichen und unbeschränkten Haftung. Im vorliegenden Fall ist der Gründungskomplementär eine GmbH und somitdie Haftung auf die Stammeinlage in Höhe von EUR 25.000 beschränkt.• Recht zur erstmaligen Kündigung zum 31.12.2025.• Übernahme der Funktion der Liquidatorin im Falle der Auflösung.Hauptmerkmale der Anteile des GründungskommanditistenFolgende Rechte und Pflichten hat der Gründungskommanditist• Kein Agio auf das gezeichnete Gründungskapital• Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Kommanditeinlage mit Zustimmung der Komplementärin gemäß dem Umfangder mit Treugebern geschlossenen Treuhandverträge ohne Zustimmung der Gesellschafter zu erhöhen oder herabzusetzen.• Beteiligung rechtlich im eigenen Namen, wirtschaftlich aber für Rechnung und im Interesse der Treugeber• Beteiligung am handelsrechtlichen Ergebnis in Abhängigkeit des von ihm gezeichneten Kapitals.• Teilnahme- und Stimmrecht bei den Gesellschafterversammlungen• Vergütungsanspruch in Höhe von 0,005 % p.a. der Summe der Kommanditeinlagen zum Zeitpunkt der Schließung des Fonds.• Pflicht zur Einzahlung des übernommenen Gründungskapitals.• Kontroll- und Einsichtsrecht in die Bücher und Papiere der Fondsgesellschaft.• Recht zur Kündigung mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende, erstmalig zum 31.12.2016• Pflicht im Falle der Kündigung die Anteile der Treugeber auf diese zu übertragen.


74Die Gründungskomplementärin und der Gründungskommanditist sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung die einzigen beteiligtenGesellschafter.Bisher ausgegebene Wertpapiere oder VermögensanlagenWertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes wurden bisher in Bezug auf denEmittenten nicht emittiert.Die Vorschrift aus § 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV findet keine Anwendung, da der Emittent keine Aktiengesellschaft oderKommanditgesellschaft auf Aktien ist.


3. Angaben über die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung des EmittentenGemäß § 7 VermVerkProspV751. Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung(Gemäß § 7 Abs. 1 VerkProspV)Die Gesellschafter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind die Gründungsgesellschafter, es haben sich keine Veränderungenergeben.Gründungskomplementärin und Komplementärin zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbHDie <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH haftet als Komplementärin der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG unbeschränkt.Die Haftung ist jedoch auf das Gesellschaftsvermögen der Komplementärin beschränkt.Der Komplementärin obliegt die Geschäftsführung, sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181BGB befreit.Sitz und GeschäftsanschriftAn der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthRegistergerichtFürth HRB 13697GeschäftsführerDie Geschäftsführung obliegt Antje Grieseler, sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.StammkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000 und ist voll eingezahlt. Die Gesellschaftsanteile werden zu 100 % von der<strong>Leonidas</strong> Management GmbH gehalten.Gezeichnetes KapitalDie Gründungskomplementärin und die Komplementärin zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind am Vermögen der Gesellschaftnicht beteiligt.VergütungDie Komplementärin ist am Kapital der Gesellschaft und somit am handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt. DieVergütung der Komplementärin ist im Gesellschaftsvertrag folgendermaßen geregelt:• HaftungsübernahmeDie Komplementärin erhält eine jährliche Haftungsvergütung von EUR 7.500. Dieser Betrag wird ab 01.01.2016 um 1,5 % p.a.erhöht. Für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme in der Gründungsphase erhält sie zusätzlich eine Vergütung in Höhevon einmalig 0,16 % des gezeichneten und eingezahlten Eigenkapitals; dies entspricht bei der geplanten Kapitalerhöhung um EUR9.000.000 einem Betrag von EUR 14.400.


76• Geschäftsführung und FondsverwaltungFür die Geschäftsführung und die Fondsverwaltung wird der Komplementärin in der Betriebsphase zunächst 1 % des gezeichnetenEigenkapitals jährlich vergütet. Diese Vergütung wird pro Jahr um 2 % erhöht, erstmals zum 01.01.2014.Der prognostizierte Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung beträgt laut Prognoserechnungfür die gesamte Laufzeit von 16 Jahren EUR 1.756.086 für die Fondsverwaltung und EUR 140.116 für dieKomplementärvergütung. Dies sind in Summe EUR 1.910.602.Sollte der Fonds bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Betreibergesellschaft eine höhere als die prognostizierte Gesamtausschüttungerwirtschaften, erhält die Komplementärin/Geschäftsbesorgerin neben der regelmäßigen Vergütung eine einmaligeErfolgsbeteiligung. Diese beträgt für den Fall, dass die Ausschüttung bis zu 300 % beträgt 20 % des Betrages um den dieGesamtausschüttung die prognostizierte Ausschüttung überschreiten würde. Sollte die Gesamtausschüttung mehr als 300 %betragen, erhöht sich die Erfolgsbeteiligung auf 30 %.Zusätzlich werden der Komplementärin bzw. dem beauftragten Geschäftsbesorger die ihnen entstandenen notwendigenAuslagen von der Gesellschaft erstattet.Alle Beträge verstehen sich zzgl. eventuell anfallender Umsatzsteuer. Darüber hinaus stehen der Gründungskomplementärinund der Komplementärin zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionenund Nebenleistungen zu.Gründungs-/Treuhandkommanditist und Kommanditist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbHSitz und GeschäftsanschriftAn der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthRegistergerichtFürth HRB 13852GeschäftsführerDie Geschäftsführung obliegt Antje Grieseler und Max-Robert Hug, jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungendes § 181 BGB befreit.StammkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000 und ist voll eingezahlt. Die Gesellschaftsanteile werden zu 100 % von der <strong>Leonidas</strong><strong>Associates</strong> GmbH gehalten.Gezeichnetes KapitalDie Höhe der vom Gründungskommanditisten und dem Kommanditisten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gezeichneten undvoll eingezahlten Pflichteinlage beträgt EUR 1.000 (Kommanditbeteiligung).Dies entspricht auch dem Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt gezeichneten und eingezahlten Einlage zumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung.


77Aufgabe und RechtsgrundlageDie <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH übernimmt als Gründungskommanditistin die Aufgaben des Treuhänders. Der Treuhänder informiert denTreugeber im erforderlichen Rahmen über die Verhältnisse der Gesellschaft. Der Treuhänder übersendet dem Treugeber denJahresabschluss der Gesellschaft. Der Treuhänder führt ein Gesellschafterregister. Der Treuhänder nimmt unter Berücksichtigung derberechtigten Interessen aller Treugeber die gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten des Kommanditisten wahr.Der Treuhänder erteilt den Treugebern die selbst ihr Stimmrecht wahrnehmen möchten eine Vollmacht hierzu.Folgende Aufgaben des Treuhänders werden von der Komplementärin übernommen: Übersendung des Jahresabschlusses derGesellschaft, Führen eines Gesellschafterregisters.Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Treuhänders ist der im Kapitel „Verträge“ angeführte Treuhand- und Gesellschaftsvertrag. Soweitder Treuhandvertrag Bestimmungen enthält, die denjenigen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft widersprechen, gehen dieBestimmungen des Gesellschaftsvertrages vor.VergütungDie Vergütung des Treuhandkommanditisten ist im Gesellschaftsvertrag geregelt und beträgt 0,005 % der Summe der Kommanditeinlagenzum Zeitpunkt der Schließung des Fonds zzgl. einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird allefünf Jahre, erstmals zum 01.01.2019, um 10 % erhöht.Der prognostizierte Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung beträgt laut Prognoserechnungfür die Einnahmen und Ausgaben für die gesamte Laufzeit von 16 Jahren EUR 8.496.Zudem steht dem Gründungskommanditisten wie jedem anderen Kommanditisten eine Beteiligung am handelsrechtlichen Ergebnisin Abhängigkeit des von ihm gezeichneten Kapitals zu. Der prognostizierte Gesamtbetrag für die erfolgte Beteiligung beträgtlaut Prognoserechnung EUR 1.210.Somit beträgt der Gesamtbetrag für die Wahrnehmung der Aufgaben und für die erfolgte Beteiligung EUR 9.706.Darüber hinaus stehen dem Gründungskommanditisten und dem Kommanditisten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keineGewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen zu.FührungszeugnisDie Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind juristische Personen;für juristische Personen gibt es keine Führungszeugnisse.Weder bei den Mitgliedern der Geschäftsführung der Gründungsgesellschafter noch bei den Mitgliedern der Geschäftsführung derGesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind Eintragungen im Führungszeugnis enthalten, das zumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht älter als sechs Monate ist, in Bezug auf die §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, § 54 desKreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung.VerurteilungenDie Gründungsgesellschafter, die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung, haben allesamt ihren Sitz in derBundesrepublik Deutschland. Insofern entfallen die Angaben gemäß der VermVerkProspV hinsichtlich etwaiger ausländischerVerurteilungen von Straftaten, die mit den zuvor genannten Straftaten vergleichbar sind.


78Die Mitglieder der Geschäftsführung der Gründungsgesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschafter zumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung waren zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Deutsche.InsolvenzverfahrenWeder über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters noch eines Gesellschafters zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung istinnerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden.Weder ein Gründungsgesellschafter noch ein Gesellschafter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung war innerhalb der letztenfünf Jahre in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangelsMasse abgewiesen wurde.Erlaubnis zum Betreiben von BankgeschäftenEs ist keine frühere Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungendurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber einem Gründungsgesellschafter oder gegenüber einemGesellschafter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erfolgt.2. Beteiligung der Gründungsgesellschafter und der Gesellschafter zum Zeitpunktder <strong>Prospekt</strong>aufstellungGemäß § 7 Abs. 2 VermVerkProspVWeder ein Gründungsgesellschafter noch ein Gesellschafter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist unmittelbar oder mittelbarbeteiligt an Unternehmen, die• mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind;• dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen;• im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen.3. Tätigkeit der Gründungsgesellschafter und der Gesellschafter zum Zeitpunktder <strong>Prospekt</strong>aufstellungGemäß § 7 Abs. 3 VermVerkProspVWeder ein Gründungsgesellschafter noch ein Gesellschafter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist tätig für ein Unternehmen, das• mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist;• dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellt;• im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringt.4. Aufgaben der Gründungsgesellschafter und der Gesellschafter zum Zeitpunktder <strong>Prospekt</strong>aufstellungGemäß § 7 Abs. 4 VermVerkProspVWeder ein Gründungsgesellschafter noch ein Gesellschafter zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung• ist mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt;• stellt dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt ihm Fremdkapital;• erbringt Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte.


794. Angaben über die Geschäftstätigkeit des EmittentenGemäß § 8 VermVerkProspVDie wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind der mittelbare Erwerb von Beteiligungen über die Beteiligungsgesellschaftenan einer Betreibergesellschaft von Windkraftanlagen in Frankreich sowie die Erzielung von Überschüssen durch deren Betrieb.Es besteht keine Abhängigkeit des Emittenten von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren,die eine wesentliche Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage des Emittenten haben.Es existieren keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittentenund die Vermögensanlage haben können.Laufende Investitionen des Emittenten bestehen bislang nicht.Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.


VII. Angaben zu Anlageziel /- strategie/- politikGemäß § 9 VermVerkProspV811. Angaben zur Anlagestrategie und AnlagepolitikGemäß § 9 Abs. 1 VermVerkProspVFondsgesellschaftAnlagestrategieDie Anlagestrategie der Fondsgesellschaft besteht darin, sich an Beteiligungsgesellschaften zu beteiligen, die eine Betreibergesellschafterwerben, die dann in den Bau und Betrieb von zehn Windkraftanlagen à 2 MW investieren. Der anschließende Betrieb dieser Anlagenlässt aufgrund der 15 Jahre durch den französischen Staat garantierten und sich jährlich der Inflation anpassenden Einspeisevergütungeinen stabilen Rückfluss erwarten.AnlagepolitikDie Anlagepolitik der Fondsgesellschaft besteht darin, Beteiligungsgesellschaften in Deutschland zu gründen und mit Kapital auszustatten,die anschließend eine französische Betreibergesellschaft von Windkraftanlagen erwerben.AnlagezielDas Anlageziel der Fondsgesellschaft besteht darin, Erträge aus der Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften zu generieren.Weitere Anlageziele gibt es nicht.NettoeinnahmenDie Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft werden für die Investition in die Beteiligungsgesellschaften und die Schaffung einerLiquiditätsreserve genutzt. Die Nettoeinnahmen sind hierfür alleine ausreichend. Es gibt keine sonstige Zwecke für welche dieNettoeinnahmen genutzt werden.InvestitionskriterienFolgende Investitionskriterien müssen erfüllt sein:• Die Ausschüttungsprognose gemäß vorliegendem <strong>Prospekt</strong> muss auf Basis der Investition und der laufenden Kostenmindestens erreicht werden• In den laufenden Kosten sind die Kosten für einen Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie erhalten• Eine positive juristische Due Dilligence liegt vor• Zwei unabhängige Ertragsgutachten von bankakzeptierten Gutachterbüros liegen vorRealisierungsgradDie deutschen Beteiligungsgesellschaften sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht gegründet. Zum Zeitpunktder <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurden keine Vorverträge von der Fondsgesellschaft abgeschlossen; es liegen lediglich Angebotevon REpower und Global Ecopower vor, die auch die Grundlage der Prognosen darstellen.BeteiligungsgesellschaftenAnlagestrategieDie Anlagestrategie der Beteiligungsgesellschaften besteht darin, Einnahmen zu generieren aus der Beteiligung an der Betreibergesellschaft,die die Windkraftanlagen errichtet und betreibt.


82AnlagepolitikDie Anlagepolitik der Beteiligungsgesellschaften besteht darin, sich an einer französischen Betreibergesellschaft von Windkraftanlagenzu beteiligen und diese mit Kapital (Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen) auszustatten.AnlagezielDas Anlageziel der Beteiligungsgesellschaften besteht darin, Erträge aus der Beteiligung an der Betreibergesellschaft zu erhalten. WeitereAnlageziele gibt es nicht.NettoeinnahmenDie Nettoeinnahmen der Beteiligungsgesellschaften werden ausschließlich als Eigenkapitaleinlage oder Gesellschafterdarlehen in diefranzösische Betreibergesellschaft genutzt. Die Nettoeinnahmen sind hierfür alleine ausreichend. Es gibt keine sonstige Zwecke fürwelche die Nettoeinnahmen genutzt werden.RealisierungsgradDie französische Betreibergesellschaft ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht erworben.BetreibergesellschaftAnlagestrategieDie Anlagestrategie der Betreibergesellschaft besteht darin, Einnahmen zu generieren aus dem Betrieb der Windkraftanlagen,d.h. aus der Netzeinspeisung und dem Verkauf des produzierten Stroms.AnlagepolitikDie Anlagepolitik der Betreibergesellschaft besteht darin, Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.AnlagezielDas Anlageziel der Betreibergesellschaft besteht darin, Erträge zu generieren durch die Produktion, die Netzeinspeisung und denVerkauf von mittels Windkraftenergie erzeugten Stroms. Weitere Anlageziele gibt es nicht.NettoeinnahmenDie Nettoeinnahmen der Betreibergesellschaft werden ausschließlich verwendet für Investitionskosten und Investitionsnebenkosten,die verbunden sind mit dem Erwerb und der Errichtung der Windkraftanlagen sowie als Liquiditätsreserve für die Anlaufkostenin der Anfangsphase bevor die ersten Einnahmen erfolgen. Die Nettoeinnahmen sind hierfür alleine nicht ausreichend;es wird zusätzliches Fremdkapital gemäß Prognoserechnung in Höhe von EUR 27,1 Mio. benötigt. Es gibt keine sonstigenZwecke für welche die Nettoeinnahmen genutzt werden.RealisierungsgradDie Windkraftanlagen sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht errichtet.Änderung der Anlagestrategie oder AnlagepolitikDie Anlagestrategie oder Anlagepolitik kann durch einen Gesellschafterbeschluss geändert werden. Im § 13 Abs. 4 b) ist festgelegt,dass Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer qualifizierten Stimmenmehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmenbei einer Gesellschafterversammlung bedürfen. Die Gesellschafterversammlung selbst ist gemäß § 13 Abs. 3 beschlussfähig,wenn sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen worden sind und der Treuhandkommanditist anwesend ist.Einsatz von Derivaten und TermingeschäftenWeder auf der Ebene der Fondsgesellschaft, auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften noch auf Ebene der Betreibergesellschaftwerden Derivate oder Termingeschäfte eingesetzt.


832. Ergänzende Angaben zum Anlageziel und zur AnlagepolitikGemäß § 9 Abs. 2 VermVerkProspVDie Negativtestate zu den Anlageobjekten beziehen sich auf alle Ebenen der Anlageobjekte insoweit nichts anderes angegeben ist.Beschreibung der Anlageobjekte (siehe auch Abbildung auf Seite 6)FondsgesellschaftDie Fondsgesellschaft investiert das ihr zur Verfügung stehende Kapital als Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen in dieBeteiligungsgesellschaften. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung hat die Fondsgesellschaft weder die Beteiligungsgesellschaftengegründet noch einen Vorvertrag hierzu unterschrieben. Die Hauptmerkmale der Beteiligung der Fondsgesellschaft an denBeteiligungsgesellschaften sind im Detail noch nicht bekannt. Die Eckpunkte werden das Stimmrecht, das Informationsrecht und dieBeteiligung am Gewinn darstellen.BeteiligungsgesellschaftenDie Beteiligungsgesellschaften investieren das ihnen zur Verfügung stehende Kapital in Form von Eigenkapital oder als Darlehenin die französische Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen. 99 % der Anteile an der Betreibergesellschaft werden von der<strong>Leonidas</strong> Wind France GmbH & Co. KG gehalten und 1 % der Anteile von der <strong>Leonidas</strong> Wind Capital GmbH. Die Hauptmerkmaleder Beteiligung der Beteiligungsgesellschaften an der Betreibergesellschaft sind im Detail noch nicht bekannt. Die Eckpunktewerden das Stimmrecht, das Informationsrecht und die Beteiligung am Gewinn darstellen.BetreibergesellschaftDie Betreibergesellschaft in der Rechtsform einer französischen SNC investiert das ihnen zur Verfügung stehende Kapital fürInvestitionskosten und Investitionsnebenkosten, die verbunden sind mit dem Erwerb und der Errichtung der Windkraftanlagen sowie alsLiquiditätsreserve für die Anlaufkosten in der Anfangsphase bevor die ersten Einnahmen erfolgen. Die Nettoeinnahmen sind hierfüralleine nicht ausreichend, es wird zusätzliches Fremdkapital gemäß Prognoserechnung in Höhe von EUR 27,1 Mio. benötigt.Die geplanten Windkraftanlagen werden im Detail ab Seite 56 beschrieben.Information zu EigentumsverhältnissenGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspVDer <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen/Anbieterin <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH, ihren Geschäftsführern Antje Grieseler und Max-Robert Hug,dem Gründungskommanditisten <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH, ihren Geschäftsführern Antje Grieseler und Max-Robert Hug,der Gründungskomplementärin <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH, ihrer Geschäftsführerin Antje Grieseler, den Gesellschaftern zumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH und ihren Geschäftsführern Antje Grieseler und Max-Robert Hug sowie<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH und ihrer Geschäftsführerin Antje Grieseler, der Geschäftsführerin der EmittentinAntje Grieseler, dem Mittelverwendungskontrolleur Langheinrich Treuhand GmbH, ihrem Geschäftsführer Stefan Langheinrich,sowie dem Treuhänder <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH, ihren Geschäftsführern Antje Grieseler und Max-Robert Hug, standoder steht das Eigentum an den Anlageobjekten oder an wesentlichen Teilen derselben nicht zu. Diesen Personen steht auch ausanderen Gründen keine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu.Belastungen der AnlageobjekteGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspVEs bestehen keine, nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen der Anlageobjekte.


84Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit der AnlageobjekteGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspVRechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf dasAnlageziel, bestehen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht.Erforderliche GenehmigungenGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspVZum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung liegen keine behördlichen Genehmigungen vor, da diese auf Ebene der Fondsgesellschaftund der Beteiligungsgesellschaft nicht erforderlich sind. Auf Ebene der Betreibergesellschaft sind behördliche Genehmigungenerforderlich, sie liegen dem Emittenten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht vor. Siehe hierzu auch die Hinweiseim Risikokapitel auf den Seiten 17 und 22. Weitere Informationen liegen nicht vor, da es sich bei der angebotenen Vermögensanlage umeine Blindpool-Konzeption handelt.Abgeschlossene Verträge bezüglich der AnlageobjekteGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspVDer Emittent hat keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon geschlossen.BewertungsgutachtenGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspVNach Kenntnis des Anbieters existieren keine Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte. Es liegen lediglich zwei Ertragsgutachtenvor (siehe Seite 59), in denen der zu erwartende Ertrag in kWh produzierter Energie für eine Betreibergesellschaft ermittelt wurde.In diesem Gutachten wurde weder der Wert der Einnahmen in Euro bewertet noch der Wert der noch zu errichtenden Anlagen.Erbringung von Lieferungen und LeistungenGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspVDie <strong>Prospekt</strong>verantwortliche/Anbieterin <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH hat die Konzeption des vorliegenden Verkaufsprospektesübernommen und zudem ist sie für die Unterstützung des Vertriebs verantwortlich. Der Gründungskommanditist ist zugleichTreuhandkommanditist und erbringt in diesem Zusammenhang Leistungen für Treugeberkommanditisten. Die Gründungskomplementärinerbringt als Geschäftsführerin der Fondsgesellschaft Leistungen. Der Mittelverwendungskontrolleur Langheinrich Treuhand GmbHwird den Mittelfluss in der Investitionsphase kontrollieren und damit eine Leistung erbringen.Darüber hinaus erbringen die <strong>Prospekt</strong>verantwortliche/Anbieterin <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH, deren Geschäftsführer Antje Grieselerund Max-Robert Hug, der Gründungskommanditist <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH, deren Geschäftsführer Antje Grieseler und Max-RobertHug, die Gründungskomplementärin <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführerin Antje Grieseler, die Gesellschafter zumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH und ihre Geschäftsführer Antje Grieseler und Max-Robert Hug sowie<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH und ihre Geschäftsführerin Antje Grieseler, die Geschäftsführerinder Emittentin Antje Grieseler, der Mittelverwendungskontrolleur Langheinrich Treuhand GmbH, deren GeschäftsführerStefan Langheinrich, sowie die Treuhänderin <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH ,deren Geschäftsführer Antje Grieseler und Max-Robert Hug,keine Lieferungen und Leistungen.


85Gesamtkosten der AnlageobjekteGemäß § 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspVDie gesamten Investitionskosten auf Ebene der Fondsgesellschaft belaufen sich gemäß Prognose auf EUR 9 Mio. undauf Ebene der Betreibergesellschaft auf EUR 35 Mio.. Es werden auf Ebene der Fondsgesellschaft keine Fremdmittel eingesetzt.Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurden auf beiden Ebenen weder Eigen- noch Fremdmittel verbindlich aufgenommenoder zugesagt. In der Prognose wurde die Annahme getroffen, dass die Eigenmittel aus der geplanten Kapitalerhöhung in Höhevon EUR 9.000.000 bis zum 15. Juli 2013 zur Verfügung stehen und die geplanten Fremdmittel in Höhe von EUR 27,1 Mio.auf Ebene der französischen Betreibergesellschaft in Form von Bankdarlehen bis zum 30.09.2013.In der Prognoserechnung wurde davon ausgegangen, dass EUR 20 Mio. aus KfW-Mitteln finanziert werden können und EUR 7,1 Mio.durch Bankdarlehen. Die geplante Fremdkapitalquote bezogen auf das gesamte Investment beträgt 75,0 %; hieraus resultiert eineAusschüttung von 221 % während der Laufzeit.Zusammengefasstes Investitionsvolumen ohne Agio (Prognose)Investition in Windkraftanlageninkl. Anschaffungsnebenkosten und AnlaufkostenEUR 33.729.672 93,49 %Liquidität EUR 1.250.000 3,46 %Kosten im Rahmen der Eigenkapitalbeschaffung (ohne Agio) EUR 630.000 1,75 %Fondsnebenkosten EUR 469.400 1,30 %Summe EUR 36.079.072 100,00 %Zusammengefasstes Finanzierungsvolumen (Prognose)Eigenkapital (Gründungskommanditkapital und Kapitalerhöhung) EUR 9.001.000 24,95 %Fremdkapital EUR 27.078.072 75,05 %Summe EUR 36.079.072 100,00 %HebeleffektFondsgesellschaftAuf Ebene der Fondsgesellschaft wird prognosegemäß kein Fremdkapital aufgenommen.BeteiligungsgesellschaftAuf Ebene der Beteiligungsgesellschaften wird prognosegemäß kein Fremdkapital aufgenommen.BetreibergesellschaftIm vorliegenden Verkaufsprospekt wird davon ausgegangen, dass auf Ebene der Betreibergesellschaft 77,7 % des erforderlichenKapitals zur Realisierung der Investitionen Fremdkapital ist. Mit der Aufnahme von Fremdkapital ist ein so genannter Hebeleffektverbunden, d.h. die Ausschüttungen an die Anleger in Prozent bezogen auf das von ihnen eingesetzte Kommanditkapitel sindprognosegemäß höher als bei einer Konzeption ohne Fremdkapital. Hieraus folgt, dass die Ausschüttungen deutlich niedriger wären,würde kein Fremdkapital eingesetzt werden.


86Folgende Auswirkungen hat eine veränderte Fremdkapitalquote:Eine Erhöhung der Fremdkapitalquote auf 80 % hat zur Folge, dass die Ausschüttungen sich auf 252 % erhöhen. Ursache hierfür ist,dass der derzeitige Zinssatz am Kapitalmarkt für Fremdfinanzierungen, und damit auch der Zinssatz der den Prognosen im vorliegenden<strong>Prospekt</strong> zu Grunde liegt, niedrig ist. Somit führt eine höhere Fremdkapitalquote zu einer höheren Ausschüttung. Eine Reduzierung derFremdkapitalquote auf 70 % hat eine Reduzierung der Ausschüttungen auf 200 % zur Folge. Wird weniger Fremdkapital als in derPrognose geplant eingesetzt, verringert sich der zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Betrag.Die Zinszahlungen an die finanzierenden Banken müssen vorrangig unabhängig vom Ergebnis der Betreibergesellschaft geleistetwerden. Das bedeutet, dass bei einem geringeren Ertrag aus der Produktion von Strom zunächst die Zinszahlung erfolgt, und erstnachrangig die Ausschüttung an die Anleger, die dann auch geringer sein kann, als prognostiziert. Im Falle von Mehrerträgen erhält diefinanzierende Bank trotzdem nur die vereinbarte Zinszahlung, d.h. die Ausschüttung an die Kommanditisten erhöht sich dannentsprechend. Siehe hierzu auch Risikokapitel Seite 15 und 22.


89VIII. Angaben über Mitglieder der Geschäftsführungdes Emittenten, den Treuhänder, denAnbieter/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen und denMittelverwendungskontrolleurGemäß § 12 VermVerkProspVNamen, Geschäftsanschrift und FunktionGemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspVDer Emittent hat keinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien und keinen Beirat. Die Geschäftsführung der Gesellschaft obliegtder Komplementärin <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kalchreuth. Die alleinige Geschäftsführerin der Komplementärinist Antje Grieseler, somit ist sie alleiniges Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten. Es liegt keine Funktionstrennung vor.Die Geschäftsanschrift der Komplementärin und ihrer Geschäftsführerin lautet 90562 Kalchreuth, An der Kaufleite 22.1. Geschäftsführung des EmittentenDer Emittent hat keinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien und keinen Beirat. Demzufolge fallen hierzu keine Angaben an.Gewinnbeteiligung, Entnahmerechte, sonstige VergütungenGemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspVDem Mitglied der Geschäftsführung Antje Grieseler stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge,insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.Folgende Vergütungen stehen der <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH als Komplementärin gemäß § 15 Gesellschaftsvertrag zu:GründungsphaseDie <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH erhält 0,16 % des gezeichneten Kapitals, dies entspricht bei der geplanten Kapitalerhöhung aufEUR 9,0 Mio. dem Betrag von EUR 14.400 für die Geschäftsführung und Haftungsübernahme in der Gründungsphase.BetriebsphaseIn der Betriebsphase erhält die Komplementärin oder ein von ihr zu benennender Geschäftsbesorger eine Vergütung in Höhe von 1 %des geleisteten Kommanditkapitals p.a.. Die Vergütung wird um 2 % p.a., erstmals zum 01.01.2014 erhöht.Für die Haftungsübernahme erhält die Komplementärin in der Betriebsphase eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500. DieVergütung wird um 1,5 % p.a., erstmals zum 01.01.2016 erhöht.Insgesamt steht der Komplementärin EUR 1.910.602 zu.ExitSo der Fonds zum Zeitpunkt der Veräußerung der Betreibergesellschaft eine höhere als die prognostizierte Gesamtausschüttungerwirtschaftet hat, erhält die Komplementärin/Geschäftsbesorgerin neben der regelmäßigen Vergütung eine Erfolgsbeteiligung.Diese beträgt 20 % des Betrages, um den die Gesamtausschüttung die prognostizierte Ausschüttung übersteigt für den Fall, dassdie Gesamtausschüttung bis zu 300 % beträgt und 30 % des übersteigenden Wertes, so die Gesamtausschüttung mehr als 300 %beträgt. Übersteigt somit die tatsächliche kumulierte Gesamtausschüttung die prognostizierte Gesamtausschüttung um z. B. 15 %,erhalten von diesem Mehrbetrag die Kommanditisten 12 % und die Komplementärin bzw. Geschäftsbesorgerin 3 %.


90Darüber hinaus stehen der Komplementärin keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge,insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer StraftatGemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspVBei dem Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten sind keine Eintragungen im Führungszeugnis enthalten, das zum Zeitpunkt der<strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht älter als sechs Monate ist, in Bezug auf die §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, § 54 desKreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung.Ausländische Verurteilungen die obigen Eintragungen entsprechenGemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspVDas Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Deutscher.InsolvenzverfahrenGemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 VermVerkProspVÜber das Vermögen des Mitglieds der Geschäftsführung des Emittenten ist innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahreneröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden. Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten war innerhalb der letzten fünfJahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masseabgewiesen wurde.Erlaubnis zum Betreiben von BankgeschäftenGemäß § 12 Abs. 1 Nr. 6 VermVerkProspVEs ist keine frühere Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanz-dienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber dem Mitglied der Geschäftsführungdes Emittenten zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erfolgt.Tätigkeiten und BeteiligungenGemäß § 12 Abs. 2, 3 und 4 VermVerkProspVAntje Grieseler und Max-Robert Hug sind die Geschäftsführer der mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagebeauftragten <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten nichtfür Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind oder an Unternehmen in wesentlichemUmfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Zum Zeitpunktder <strong>Prospekt</strong>aufstellung ist das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten nicht mit dem Vertrieb der emittiertenVermögensanlage beauftragt.Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten ist nicht tätig für Unternehmen oder an Unternehmen in wesentlichem Umfangunmittelbar oder mittelbar beteiligt, die dem Emittenten Fremdkapital geben. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung stellt das Mitgliedder Geschäftsführung des Emittenten dem Emittenten kein Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt ihm dieses.Antje Grieseler ist Geschäftsführerin und Gesellschafterin der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH, die Anbieterin dieser Vermögensanlage istund die mit der Erstellung der Konzeption beauftragt wurde. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten nichttätig für Unternehmen oder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die Lieferungen oder Leistungenim Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen.


91Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erbringt das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten keine Lieferungenoder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte.2. TreuhänderDer Treuhänder hat keinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien und keinen Beirat, demzufolge fallen hierzu keine Angaben an.Gewinnbeteiligung, Entnahmerechte, sonstige VergütungenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspVFolgende Vergütung steht dem Treuhänder gemäß § 6 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages und den Mitgliedern derGeschäftsführung des Treuhänders zu:Die Vergütung des Treuhandkommanditisten beträgt jährlich 0,005 % der Summe der Kommanditeinlagen zum Zeitpunktder Schließung des Fonds zzgl. einer evtl. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zum Ausgleich der Inflation wird eine Erhöhungder jährlichen Vergütung alle fünf Jahre, erstmals zum 01.01.2019 um jeweils 10 % vereinbart Insgesamt stehen dem TreuhänderEUR 8.496 zu.Zudem steht dem Gründungskommanditisten wie jedem anderen Kommanditisten eine Beteiligung am handelsrechtlichen Ergebnisin Abhängigkeit des von ihm gezeichneten Kapitals zu. Dem Treuhänder stehen keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungenjeder Art zu.Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Treuhänders Antje Grieseler und Max-Robert Hug stehen keine Gewinnbeteiligungen,Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionenund Nebenleistungen jeder Art zu.Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer StraftatGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspVBei einem Mitglied der Geschäftsführung des Treuhänders sind keine Eintragungen im Führungszeugnis enthalten, das zum Zeitpunktder <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht älter als sechs Monate ist, in Bezug auf die §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches,§ 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung.Ausländische Verurteilungen die obigen Eintragungen entsprechenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspVDie Mitglieder der Geschäftsführung des Treuhänders sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Deutsche.InsolvenzverfahrenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 VermVerkProspVÜber das Vermögen des Treuhänders oder das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführung des Treuhänders ist innerhalbder letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden. Der Treuhänder oder ein Mitgliedder Geschäftsführung des Treuhänders war innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig,über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.


92Erlaubnis zum Betreiben von BankgeschäftenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 6 VermVerkProspVEs ist keine frühere Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungendurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber dem Treuhänder oder einem Mitglied der Geschäftsführungdes Treuhänders zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erfolgt.Tätigkeiten und BeteiligungenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 2, 3 und 4 VermVerkProspVDie <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH als Treuhänder ist nicht für Unternehmen tätig oder an Unternehmen in wesentlichem Umfangunmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Der Treuhänder ist zumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Die Mitgliederder Geschäftsführung des Treuhänders Antje Grieseler und Max-Robert Hug sind alleinige Gesellschafter der mit dem Vertriebder angebotenen Vermögensanlage betrauten <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH, als Geschäftsführer für diese tätig und somit auchmit dem Vertrieb beauftragt. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung des Treuhänders nicht tätig für Unternehmenoder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenenVermögensanlage betraut sind. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind die Mitglieder der Geschäftsführung desTreuhänders Antje Grieseler und Max-Robert Hug mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt.Die <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH als Treuhänder oder die Mitglieder der Geschäftsführung des Treuhänders sind nicht tätig für Unternehmenoder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die dem Emittenten Fremdkapital geben. ZumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung stellen der Treuhänder oder die Mitglieder der Geschäftsführung des Treuhänders dem Emittentenkein Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln ihm dieses.Die <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH ist als Treuhandkommanditist im Rahmen der angebotenen Vermögensanlage tätig. Darüber hinaus istder Treuhänder nicht tätig für Unternehmen oder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, dieLieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Mitglieder derGeschäftsführung des Treuhänders Antje Grieseler und Max-Robert Hug sind als Geschäftsführer der<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH tätig, die mit der Konzeption der Vermögensanlage und der Geschäftsführung in der Gründungsphasebeauftragt ist. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung des Treuhänders nicht tätig für Unternehmen oderan Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhangmit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erbringen die <strong>Leonidas</strong>Treuhand GmbH als Treuhänder oder die Mitglieder der Geschäftsführung des Treuhänders keine Lieferungenoder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte.Informationen zum TreuhänderGemäß § 12 Abs. 5 und Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspVFirma/Name und Sitz<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbHAn der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthGeschäftsführer/Gesellschafter/GeschäftsanschriftDie Geschäftsführung obliegt Antje Grieseler und Max-Robert Hug. Die Geschäftsanschrift beider lautetAn der Kaufleite 22, 90562 Kalchreuth.Es liegt keine Funktionstrennung vor.


93Aufgabe und RechtsgrundlageDie <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH übernimmt als Gründungskommanditistin die Aufgaben des Treuhänders. Der Treuhänder informiertden Treugeber im erforderlichen Rahmen über die Verhältnisse der Gesellschaft. Der Treuhänder übersendet dem Treugeber denJahresabschluss der Gesellschaft. Der Treuhänder führt ein Gesellschafterregister. Der Treuhänder nimmt unter Berücksichtigungder berechtigten Interessen aller Treugeber die gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten des Kommanditistenwahr. Der Treuhänder erteilt den Treugebern, die selbst ihr Stimmrecht wahrnehmen möchten, eine Vollmacht hierzu.Folgende Aufgaben des Treuhänders werden von der Komplementärin übernommen: Übersendung des Jahresabschlussesder Gesellschaft, Führen eines Gesellschafterregisters.Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Treuhänders ist der im Kapitel „Verträge“ angeführte Treuhand- und Gesellschaftsvertrag.Soweit der Treuhandvertrag Bestimmungen enthält, die denjenigen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft widersprechen, gehendie Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages vor.Wesentliche Rechte und PflichtenDer Treuhänder hält nach außen die Beteiligung aller Treugeber als einheitliche Beteiligung. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänderausschließlich auf Weisung, im Auftrag und auf Rechnung der Treugeber. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Der Treuhänder ist verpflichtet, die im Rahmen seiner Treuhandtätigkeit erhaltenen Vermögenswerte von seinem eigenen Vermögengetrennt zu halten. Der Treuhänder tritt im Treuhandvertrag alles was er aufgrund des Treuhandverhältnisses von der Gesellschaft erhält,insbesondere anteilige Gewinnansprüche, Ausschüttungen und Liquidationsüberschüsse, an die Treugeber ab.InteressenkonflikteEs gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Treuhänders begründen können.3. Anbieter / <strong>Prospekt</strong>verantwortlicherDie Anbieterin und zugleich <strong>Prospekt</strong>verantwortliche ist die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH. Die Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche hatkeinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien und keinen Beirat, demzufolge fallen hierzu keine Angaben an.Gewinnbeteiligung, Entnahmerechte, sonstige VergütungenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspVFolgende Vergütung steht dem Anbieter/der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen und den Mitgliedern der Geschäftsführungder Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag zu:Für die Konzeption des Fonds erhält die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH als Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche eine Vergütung in Höhevon 3 % des gezeichneten Eigenkapitals, das entspricht bei einem Zeichnungsvolumen von EUR 9,0 Mio. einer Vergütung vonEUR 270.000. Darüber hinaus stehen der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungenjeder Art zu. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen Antje Grieseler undMax-Robert Hug stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer StraftatGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspVBei den Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen sind keine Eintragungen im Führungszeugnisenthalten, das zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht älter als sechs Monate ist, in Bezug auf die §§ 263 bis 283d desStrafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung.


94Ausländische Verurteilungen die obigen Eintragungen entsprechenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspVDie Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Deutsche.InsolvenzverfahrenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 VermVerkProspVÜber das Vermögen der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen oder das Vermögen eines der Mitglieder der Geschäftsführung derAnbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen ist innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masseabgewiesen worden. Die Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche oder eines der Mitglieder ihrer Geschäftsführung war innerhalb der letztenfünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangelsMasse abgewiesen wurde.Erlaubnis zum Betreiben von BankgeschäftenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 6 VermVerkProspVEs ist keine frühere Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungendurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen oder einem Mitglied derGeschäftsführung der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erfolgt.Tätigkeiten und BeteiligungenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 2, 3 und 4 VermVerkProspVDie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH als Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche und Herr Max-Robert Hug als Mitglied der Geschäftsführungsind mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Darüber hinaus sind die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH(Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche) und Herr Max-Robert Hug oder ein anderes Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sindoder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenenVermögensanlage betraut sind.Die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH als Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche oder ein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen sind nicht tätig für Unternehmen oder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbarbeteiligt, die dem Emittenten Fremdkapital geben. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung stellen die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbHoder ein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen dem Emittenten kein Fremdkapital zur Verfügungoder vermitteln ihm dieses.Die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH wurde mit der Erstellung der Konzeption dieser Vermögensanlage beauftragt. Darüber hinaus sinddie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH (Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche) oder eines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen nicht tätig für Unternehmen oder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbarbeteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen.Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erbringen die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH oder eines der Mitglieder der Geschäftsführungder Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellungder Anlageobjekte.Informationen zur Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortlichenGemäß § 12 Abs. 5 und 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspVName und Geschäftsanschrift<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH, Laufer Str. 10, 90542 Eckental


95Geschäftsführer/GesellschafterDie Geschäftsführung obliegt Antje Grieseler und Max-Robert Hug. Die Geschäftsanschrift beider lautet An der Kaufleite 22, 90562Kalchreuth. Beide Gesellschafter sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Die Gesellschaftsanteile werden zu 50 % von Antje Grieselerund zu 50 % von Max-Robert Hug gehalten.Es liegt keine Funktionstrennung vor.Die Anbieterin, <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH, übernimmt als <strong>Prospekt</strong>verantwortliche die Konzeption des Fonds. Hierzu gehören u.a.die betriebswirtschaftliche Analyse und Kalkulation des Fonds, die Erstellung eines Konzepts zur Investition und Mittelverwendung,die Aufstellung von Ergebnis-, Liquiditäts- und Kapitalrückflussprognosen, Auswahl und Koordination der externen Dienstleister,insbesondere Steuerberater und Rechtsanwälte in Deutschland und Frankreich sowie die Erstellung des Verkaufsprospektes.Zudem ist die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut; hierzu gehört insbesonderedie Kommunikation mit den Vertriebspartnern, die in direktem Kontakt mit den zukünftigen Kommanditisten stehen.Interessenkonflikte/Hinweis auf besondere UmständeZwischen der Komplementärin der Fondsgesellschaft und der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH bestehen personelle Verflechtungen.Antje Grieseler ist Geschäftsführerin der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH (Anbieterin/<strong>Prospekt</strong>verantwortliche) und auch Geschäftsführerinder <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH (Komplementärin der Fondsgesellschaft).4. MittelverwendungskontrolleurDer Mittelverwendungskontrolleur hat keinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien und keinen Beirat. Demzufolge fallen hierzu keineAngaben an.Gewinnbeteiligung, Entnahmerechte, sonstige VergütungenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspVFolgende Vergütung steht dem Mittelverwendungskontrolleur gemäß § 3 des Mittelverwendungskontrollvertragesund dem Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs zu:Der Mittelverwendungskontrolleur erhält ein Honorar in Höhe von einmalig 0,10 % des bei Emissionsende durch die neu beitretendenKommanditisten gezeichneten Eigenkapitals, dies entspricht bei EUR 9.000.000 gezeichnetem Eigenkapital EUR 9.000 zzgl. einereventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist fällig bei vollständiger Platzierung der Vermögensanlage, jedochspätestens zum 31.12.2013. Der Gesamtbetrag der Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs beträgt EUR 9.000 bei vollständigerPlatzierung. Dem Mittelverwendungskontrolleur stehen keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge,insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.Dem Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs Stefan Langheinrich stehen keine Gewinnbeteiligungen,Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionenund Nebenleistungen jeder Art zu.Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer StraftatGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspVBei dem Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs sind keine Eintragungen im Führungszeugnis enthalten,das zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht älter als sechs Monate ist, in Bezug auf die §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches,§ 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung.


96Ausländische Verurteilungen die obigen Eintragungen entsprechenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspVDas Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Deutscher.InsolvenzverfahrenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 5 VermVerkProspVÜber das Vermögen des Mittelverwendungskontrolleurs oder das Vermögen des Mitglieds der Geschäftsführung desMittelverwendungskontrolleurs ist innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesenworden. Der Mittelverwendungskontrolleur und das Mitglied seiner Geschäftsführung waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in derGeschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesenwurde.Erlaubnis zum Betreiben von BankgeschäftenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 6 VermVerkProspVEs ist keine frühere Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungendurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur oder dem Mitglied derGeschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung erfolgt.Tätigkeiten und BeteiligungenGemäß § 12 Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 2, 3 und 4 VermVerkProspVDer Mittelverwendungskontrolleur bzw. das Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs Stefan Langheinrichsind nicht für Unternehmen tätig oder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem Vertriebder angebotenen Vermögensanlage betraut sind. Der Mittelverwendungskontrolleur oder das Mitglied der Geschäftsführungdes Mittelverwendungskontrolleurs sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagebeauftragt.Die Langheinrich Treuhand GmbH als Mittelverwendungskontrolleur oder das Mitglied der Geschäftsführung desMittelverwendungskontrolleurs sind nicht tätig für Unternehmen oder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbarbeteiligt, die dem Emittenten Fremdkapital geben. Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung stellen der Mittelverwendungskontrolleuroder das Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs dem Emittenten kein Fremdkapital zur Verfügung odervermitteln ihm dieses.Die Langheinrich Treuhand GmbH ist als Mittelverwendungskontrolleur im Rahmen der angebotenen Vermögensanlage tätig.Darüber hinaus sind der Mittelverwendungskontrolleur oder das Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleursnicht tätig für Unternehmen oder an Unternehmen in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die Lieferungenoder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Zum Zeitpunktder <strong>Prospekt</strong>aufstellung erbringen die Langheinrich Treuhand GmbH oder das Mitglied der Geschäftsführungdes Mittelverwendungskontrolleurs keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellungder Anlageobjekte.Informationen zum MittelverwendungskontrolleurGemäß § 12 Abs. 5 und Abs. 6 i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspVFirma/Name und SitzLangheinrich Treuhand GmbHOskar-Sembach-Ring 24, 91207 Lauf an der Pegnitz


97Geschäftsführer/Gesellschafter/GeschäftsanschriftAlleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Stefan Langheinrich, Oskar-Sembach-Ring 24, 91207 Lauf.Es liegt keine Funktionstrennung vor.Aufgabe und RechtsgrundlageDie Langheinrich Treuhand GmbH übernimmt die Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs. Der Mittelverwendungskontrolleurhat folgende Aufgabe: Zustimmung zu Auszahlungen vom Eigenkapitaleinzahlungskonto soweit die Zahlungen in Übereinstimmungsind mit den Voraussetzungen im Mittelverwendungskontrollvertrag. Diese sind:a. Zahlungen zur Durchführung von Investitionen in Übereinstimmung mit dem Investitionsplan der Auftraggeberin.b. Zahlungen von im Investitionsplan vorgesehenen Vergütungen sowie von Abschlagszahlungen hierauf gemäß den abgeschlossenenvertraglichen Vereinbarungen bei entsprechender Rechnungsstellung durch den betreffenden Vertragspartner.c. Erstattung von nachgewiesenen Auslagen an die Geschäftsführung der Auftraggeberind. Rückzahlungen von eingezahltem Kapital an Kommanditisten bzw. Treugeber, die nach Gesellschaftsvertrag der Auftraggeberinaus der Gesellschaft ausgeschlossen wurden bzw. bei denen der Treuhandkommanditist vom Treuhandvertragzurückgetreten ist.e. Begleichung fälliger gesetzlicher Verbindlichkeiten der Auftraggeberin.f. Zahlungen, die durch einen Gesellschafterbeschluss der Auftraggeberin genehmigt wurden.g. Verzinsliche Zwischenanlage der auf dem Einlagenkonto befindlichen Mittel.Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs ist der im Kapitel „Verträge“ auf Seite 164 abgedruckteMittelverwendungskontrollvertrag.Rechte und PflichtenDer Emittent hat für die von den Kommanditisten bzw. Treugebern zu erbringenden Pflichteinlagen ein Konto eingerichtet,über das die Geschäftsführung des Emittenten nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen kann. Über Einzahlungenauf dieses Konto darf nur verfügt werden, wenn die Zahlungen dazu dienen, den Beteiligungsgesellschaften das für die Realisierungder Beteiligung an der Betreibergesellschaft notwendige Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Fondskosten und Fondsnebenkostenim Rahmen des Investitionsplans sind vorab unabhängig von der Finanzierung von Projekten zu begleichen.Der Mittelverwendungskontrolleur wird der Auszahlung der Mittel zustimmen, wenn es sich um Zahlungen handelt• zur Durchführung von Investitionen in Übereinstimmung mit dem Investitionsplan des Emittenten• von im Investitionsplan vorgesehenen Vergütungen sowie von Abschlagszahlungen hierauf, gemäß den abgeschlossenenvertraglichen Vereinbarungen bei entsprechender Rechnungsstellung durch den betreffenden Vertragspartner• zur Erstattung von nachgewiesenen Auslagen an die Geschäftsführung des Emittenten• zur Rückzahlung von eingezahltem Kapital an Kommanditisten bzw. Treugeber, die nach Gesellschaftsvertrag des Emittenten ausder Gesellschaft ausgeschlossen wurden bzw. bei denen der Treuhandkommanditist vom Treuhandvertrag zurückgetreten ist• zur Begleichung fälliger, gesetzlicher Verbindlichkeiten des Emittenten• auf einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss hin• zur verzinslichen Zwischenanlage der auf dem Einlagenkonto befindlichen Mittel.InteressenkonflikteEs gibt keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können.5. Sonstige PersonenGemäß § 12 Abs. 6 VermVerkProspVEs gibt keine sonstigen Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die jedochdie Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlagewesentlich beeinflusst haben.


IX. Wirtschaftliche Angaben99


100Investitions- und Finanzierungsplanung Fondsgesellschaft (Prognose)Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013in EURin % desEigenkapitalsohne Agio *in % desEigenkapitalsinkl. Agio**Investitionsplan (Prognose)InvestitionenEigenkapital Beteiligungsgesellschaften 1 7.751.600 86,12 % 82,02 %Summe Investitionen 7.751.600 86,12 % 82,02 %FondskostenFondsabhängige KostenEigenkapitalvermittlung 2 630.000 7,00 % 6,67 %Agio 3 450.000 5,00 % 4,76 %Summe Fondsabhängige Kosten 1.080.000 12,00 % 11,43 %FondsnebenkostenKonzeption 4 270.000 3,00 % 2,86 %Marketing 5 51.300 0,57 % 0,54 %<strong>Prospekt</strong> 6 58.700 0,65 % 0,62 %Finanzierungsabwicklung 7 36.000 0,40 % 0,38 %Geschäftsführung Gründungsphase 8 14.400 0,16 % 0,15 %Rechts- / Steuerberatung 9 30.000 0,33 % 0,32 %Mittelverwendungskontrolle 10 9.000 0,10 % 0,10 %Summe Fondsnebenkosten 469.400 5,21 % 4,97 %Summe Fondskosten 1.549.400 17,21 % 16,39 %Liquidität/Anlaufkosten 11 150.000 1,67 % 1,59 %Gesamtinvestition 9.451.000 105,00 % 100,00 %Finanzierungsplan (Prognose)KapitalKommanditeinlagen 12 9.001.000 100,00 % 95,24 %Agio 3 450.000 5,00 % 4,76 %Summe Eigenkapital inkl. Agio 9.451.000 105,00 % 100,00 %Fremdkapital 13 0 0,00 % 0,00 %Summe Fremdkapital 0 0,00 % 0,00 %Gesamtfinanzierung 9.451.000 105,00 % 100,00 %* Eigenkapital ohne Agio EUR 9.001.000** Eigenkapital inkl. Agio EUR 9.451.000Eine verbindliche Zusage der Eigenmittel besteht zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht. Die vorliegende Prognose unterstellt eine vollständige Platzierung desEigenkapitals bis zum 15.Juli 2013. Eine Zwischenfinanzierung erfolgt nicht. Es werden auf Ebene der Fondsgesellschaft keine Fremdmittel eingesetzt.


Erläuterung der Positionen1. Eigenkapital BeteiligungsgesellschaftenDie Fondsgesellschaft investiert in die Beteiligungsgesellschaften und stattet diese mit dem für die Investitionen in die Betreibergesellschaftder Windparks erforderlichen Eigenkapital aus.2. EigenkapitalvermittlungDie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH erhält für die Beschaffung des Eigenkapitals eine Provision in Höhe von 7 % des gezeichnetenEigenkapitals. Hiervon gibt sie mindestens 4 % und maximal 7 % an ihre Vertriebspartner weiter.3. AgioDas von den Kommanditisten eingezahlte Agio in Höhe von 5 % des gezeichneten Eigenkapitals wird in voller Höhe an die Vertriebspartnerweitergeleitet.4. KonzeptionDie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH erhält für die Konzeption des Fonds und die damit verbundenen Aufwendungen eine Vergütung in Höhevon 3 % des gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals um EUR 9,0 Mio.entspricht dies einem Betrag von EUR 270.000.5. MarketingDie <strong>Leonidas</strong> Management GmbH erhält für das Marketing der Fondsgesellschaft und die damit verbundenen Aufwendungen eineVergütung in Höhe von 0,57 % des gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitalsum EUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betrag von EUR 51.300.6. <strong>Prospekt</strong>Die <strong>Leonidas</strong> Management GmbH erhält für die Erstellung, die Produktion und den Versand des Emissionsprospektes sowie dererforderlichen weiteren Informationsunterlagen und der damit verbundenen Aufwendungen eine Vergütung in Höhe von 0,65 % desgezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals um EUR 9,0 Mio. entsprichtdies einem Betrag von EUR 58.700.7. FinanzierungsabwicklungDie <strong>Leonidas</strong> Management GmbH erhält für die Begleitung der Finanzierung eine Vergütung in Höhe von 0,40 % des gezeichneten undeingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals um EUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betragvon EUR 36.000.8. Geschäftsführung in der GründungsphaseDie <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH erhält laut Gesellschaftsvertrag für die Geschäftsführung in der Gründungsphase eine Vergütungin Höhe von 0,16 % des gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals umEUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betrag von EUR 14.400.9. Rechts-/SteuerberatungDie externen Rechts- und Steuerberater erhalten für die Beratung im Rahmen der Fondskonzeption eine Vergütung in Höhe von0,33 % des gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals um EUR 9,0 Mio.entspricht dies einem Betrag von EUR 30.000. Alle Rechts- und Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Prüfung und Umsetzungvon Investitionen in die Windkraftanlagen anfallen, werden von den Beteiligungsgesellschaften getragen.10. MittelverwendungskontrolleDer externe Mittelverwendungskontrolleur erhält gemäß dem Mittelverwendungsvertrag eine Vergütung in Höhe von 0,10 % desgezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Kapitalerhöhung um EUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betragvon EUR 9.000.11. LiquiditätZur Deckung der Anlaufkosten wird eine Liquidität eingeplant von EUR 150.000.12. KommanditeinlagenDie <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH hat sich als Gründungskommanditist mit EUR 1.000 beteiligt und diese auch voll eingezahlt. Die geplanteKapitalerhöhung, die durch den Beitritt von Kommanditisten zur Fondsgesellschaft erfolgt, beträgt weitere EUR 9.000.000.13. FremdkapitalDie Fondsgesellschaft selbst nimmt prognosegemäß kein Fremdkapital auf.Alle Beträge sind netto ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer.101


102Investitions- und Finanzierungsplanung Beteiligungsgesellschaften(Prognose)Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspVStand 17. April 2013in EURInvestitionsplan (Prognose)InvestitionenBeteiligung / Ausreichung Darlehen an Betreibergesellschaft 7.751.600Summe Investitionen 7.751.600Gesamtinvestition 7.751.600Finanzierungsplan (Prognose)KapitalEigenkapital 7.751.600Summe Eigenkapital 7.751.600Fremdkapital 0Summe Fremdkapital 0Gesamtfinanzierung 7.751.600Eine verbindliche Zusage der Eigenmittel besteht zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht. Die vorliegende Prognose unterstellt eine vollständige Platzierung desEigenkapitals bis zum 15. Juli 2013. Eine Zwischenfinanzierung erfolgt nicht. Es werden auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften keine Fremdmittel eingesetzt.


103Investitions- und Finanzierungsplanung Betreibergesellschaft (Prognose)Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspVStand 17. April 2013in EURin % desEigenkapitalsin % derGesamtinvestitionInvestitionsplan (Prognose)InvestitionenAnschaffungskosten-/Anschaffungsnebenkosten Windkraftanlagen 33.729.672 374,73 % 96,84 %Summe Investitionen 33.729.672 374,73 % 96,84 %Liquidität (Schuldendienstreserve) 1.100.000 12,22 % 3,16 %Liquidität 1.100.000 12,22 % 3,16 %Gesamtinvestition 34.829.672 386,95% 100,00%Finanzierungsplan (Prognose)KapitalKapital / Gesellschafterdarlehen 7.751.600 86,12 % 22,26 %Summe 7.751.600 86,12 % 22,26 %Fremdkapital 27.078.072 300,83 % 77,74 %Summe Fremdkapital 27.078.072 300,83 % 77,74 %Gesamtfinanzierung 34.829.672 386,95 % 100,00 %Eine verbindliche Zusage der Eigenmittel besteht zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht. Die vorliegende Prognose unterstellt eine vollständige Platzierungdes Eigenkapitals bis zum 15. Juli 2013. Eine Zwischenfinanzierung erfolgt nicht. Die Konditionen und Fälligkeiten für die Fremdmittel sind noch nicht zugesagt. Im Rahmender Prognoserechnungen wurde mit einem Zinssatz von 3,25 % p.a. für die ersten zehn Jahre für einen Betrag von EUR 20 Mio. sowie von einem Zinssatz in Höhevon 4,5 % p.a. für die restlichen EUR 7,1 Mio. kalkuliert. Während der restlichen Laufzeit wurde ein Zinssatz von 4,5 % bzw. 5,0 % p.a. zugrunde gelegt. Die Tilgungszeitwurde mit 14 Jahren angenommen.


104Zusammengefasste Investitions- und Finanzierungsplanung (Prognose)Stand 17. April 2013in EURin % desEigenkapitalsohne Agio *in % desGesamtkapitalsInvestitionsplan (Prognose)InvestitionenAnschaffungskosten-/AnschaffungsnebenkostenWindkraftanlagen 1 33.729.672 374,73 % 92,34 %Summe Investitionen 33.729.672 374,73 % 92,34 %FondskostenFondsabhängige KostenEigenkapitalvermittlung 2 630.000 7,00 % 1,72 %Agio 3 450.000 5,00 % 1,23 %Summe Fondsabhängige Kosten 1.080.000 12,00 % 2,96 %FondsnebenkostenKonzeption 4 270.000 3,00 % 0,74 %Marketing 5 51.300 0,57 % 0,14 %<strong>Prospekt</strong> 6 58.700 0,65 % 0,16 %Finanzierungsabwicklung 7 36.000 0,40 % 0,10 %Geschäftsführung in der Gründungsphase 8 14.400 0,16 % 0,04 %Rechts- / Steuerberatung 9 30.000 0,33 % 0,08 %Mittelverwendungskontrolle 10 9.000 0,10 % 0,02 %Summe Fondsnebenkosten 469.400 5,21 % 1,29 %Summe Fondskosten 1.549.400 17,21 % 4,24 %LiquiditätLiquidität (Schuldendienstreserve) 11 1.100.000 12,22 % 3,01 %Liquidität (Anlaufkosten) 12 150.000 1,67 % 0,41 %Liquidität 1.250.000 13,89 % 3,42 %Gesamtinvestition 36.529.072 405,83 % 100,00 %Finanzierungsplan (Prognose)KapitalKommanditeinlagen 13 9.001.000 100,00 % 24,64 %Agio 3 450.000 5,00 % 1,23 %Summe Eigenkapital 9.451.000 105,00 % 25,87 %Fremdkapital 14 27.078.072 300,83 % 74,13 %Summe Fremdkapital 27.078.072 300,83 % 74,13 %Gesamtfinanzierung 36.529.072 405,83 % 100,00 %* Die prognostizierte Gesamtinvestition/-finanzierung ohne Agio beträgt EUR 36.079.072


105Erläuterung der PositionenDer zusammengefasste Investitions-und Finanzierungsplan stellt die Mittelverwendung über alle Gesellschaften hinweg dar. Dadie Investitionsrealisierung erst nach <strong>Prospekt</strong>aufstellung erfolgt, ist die Aufstellung als Prognose zu verstehen. Abweichungenvon den dargestellten Werten sind zu erwarten. Eine verbindliche Zusage der Eigen- und Fremdmittel besteht zum Zeitpunkt der<strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht. Die vorliegende Prognose unterstellt eine vollständige Platzierung des Eigenkapitals bis zum 15. Juli 2013.Eine Zwischenfinanzierung erfolgt nicht.1. Anschaffungskosten inkl. AnschaffungsnebenkostenNeben den Kosten für die Errichtung, den Netzanschluss, die Planung und die Genehmigungsverfahren sind hier auch dieBearbeitungsgebühr des finanzierenden Kreditinstituts, Notarkosten für die Eintragung von Sicherheiten, Due Dilligence Kosten, Kostenfür Gutachten etc. enthalten.2. EigenkapitalvermittlungDie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH erhält für die Beschaffung des Eigenkapitals eine Provision in Höhe von 7 % des gezeichnetenEigenkapitals. Hiervon gibt sie mindestens 4 % und maximal 7 % an ihre Vertriebspartner weiter.3. AgioDas von den Kommanditisten eingezahlte Agio in Höhe von 5 % des gezeichneten Eigenkapitals wird in voller Höhe an die Vertriebspartnerweitergeleitet.4. KonzeptionDie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH erhält für die Konzeption des Fonds und die damit verbundenen Aufwendungen eine Vergütung in Höhevon 3 % des gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals um EUR 9,0 Mio.entspricht dies einem Betrag von EUR 270.000.5. MarketingDie <strong>Leonidas</strong> Management GmbH erhält für das Marketing der Fondsgesellschaft und die damit verbundenen Aufwendungen eineVergütung in Höhe von 0,57 % des gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitalsum EUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betrag von EUR 51.300.6. <strong>Prospekt</strong>Die <strong>Leonidas</strong> Management GmbH erhält für die Erstellung, die Produktion und den Versand des Emissionsprospektes sowie dererforderlichen weiteren Informationsunterlagen und der damit verbundenen Aufwendungen eine Vergütung in Höhe von 0,65 % desgezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals um EUR 9,0 Mio. entsprichtdies einem Betrag von EUR 58.700.7. FinanzierungsabwicklungDie <strong>Leonidas</strong> Management GmbH erhält für die Begleitung der Finanzierung eine Vergütung in Höhe von 0,40 % des gezeichneten undeingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals um EUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betragvon EUR 36.000.8. Geschäftsführung in der GründungsphaseDie <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH erhält laut Gesellschaftsvertrag für die Geschäftsführung in der Gründungsphase eine Vergütungin Höhe von 0,16 % des gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals umEUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betrag von EUR 14.400.9. Rechts-/SteuerberatungDie externen Rechts- und Steuerberater erhalten für die Beratung im Rahmen der Fondskonzeption eine Vergütung in Höhe von0,33 % des gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals umEUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betrag von EUR 30.000. Alle Rechts- und Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Prüfung undUmsetzung von Investitionen in die Windkraftanlagen anfallen, werden von den Beteiligungsgesellschaften getragen.10. MittelverwendungskontrolleDer externe Mittelverwendungskontrolleur erhält gemäß dem Mittelverwendungsvertrag eine Vergütung in Höhe von 0,10 % desgezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Kapitalerhöhung um EUR 9,0 Mio. entspricht dies einem Betragvon EUR 9.000.11. Liquidität (Schuldendienstreserve)Für das von den finanzierenden Banken üblicherweise verlangte Schuldendienstreservekonto wird von Beginn an entsprechendeLiquidität eingeplant, um dieses auffüllen zu können.12. Liquidität (Anlaufkosten)Zur Deckung der Anlaufkosten bei der Fondsgesellschaft wird eine Liquidität eingeplant von EUR 150.000.13. KommanditeinlagenDie <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH hat sich als Gründungskommanditist mit EUR 1.000 beteiligt und diese auch voll eingezahlt. Die geplanteKapitalerhöhung die durch den Beitritt von Kommanditisten zur Fondsgesellschaft erfolgt, beträgt weitere EUR 9.000.000.14. FremdkapitalDas erforderliche Fremdkapital wird auf Ebene der Betreibergesellschaft in Frankreich benötigt, da dort letztlich die Investitionen in dieWindkraftanlagen erfolgen. In der Prognose wurde davon ausgegangen, dass hier vor allem KfW-Mittel genutzt werden können.


106Liquiditätsplanung Fondsgesellschaft (Prognose)Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)201307.01. – 31-12.20141.1. – 31.12.20151.1. – 31.12.Kapitalerhöhung 1 9.000.000Gründungskommanditkapital 2 1.000Summe eingezahltes Kapital 9.001.000 0 0Einnahmen Ausschüttungen 3 0 456.142 629.710Einnahmen Verwaltungstätigkeit 4 4.000 195.836 264.254Summe Einnahmen 4.000 651.978 893.964Eigenkapital 5 7.751.600Laufende Ausgaben 6 87.450 141.148 150.601Einmalige Ausgaben 7 1.099.400Summe Ausgaben 8.938.450 141.148 150.601Liquidität Jahresende (vor Ausschüttung) 66.550 510.830 743.363Liquidität aus Vorjahr 0 66.550 217.380Verfügbare Liquidität 66.550 577.380 960.744Ausschüttung in % vom Eigenkapital (ohne Agio) 0 % 4 % 7 %kumulierte Ausschüttung in % 0 % 4 % 11 %Ausschüttungen an Kommanditisten 0 360.000 630.000Liquidität Jahresende (nach Ausschüttung) 66.550 217.380 330.744


10720161.1. – 31.12.20171.1. – 31.12.20181.1. – 31.12.20191.1. – 31.12.20201.1. – 31.12.20211.1. – 31.12.0 0 0 0 0 0480.320 558.998 638.166 638.949 717.936 795.522268.768 272.604 276.899 281.658 286.042 290.891749.089 831.602 915.065 920.607 1.003.978 1.086.413153.331 156.027 158.817 161.742 164.630 167.614153.331 156.027 158.817 161.742 164.630 167.614595.758 675.575 756.248 758.864 839.348 918.799330.744 296.502 342.077 468.325 507.189 626.537926.502 972.077 1.098.325 1.227.189 1.346.537 1.545.3367 % 7 % 7 % 8 % 8 % 8 %18 % 25 % 32 % 40 % 48 % 56 %630.000 630.000 630.000 720.000 720.000 720.000296.502 342.077 468.325 507.189 626.537 825.336


108Liquiditätsplanung Fondsgesellschaft (Prognose)Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)20221.1 – 31.12.20231.1 – 31.12.20241.1. – 31.12.Kapitalerhöhung 1Gründungskommanditkapital 2Summe eingezahltes Kapital 0 0 0Einnahmen Ausschüttungen 3 832.307 541.567 607.173Einnahmen Verwaltungstätigkeit 4 296.202 268.170 271.268Summe Einnahmen 1.128.509 809.738 878.441Eigenkapital 5Laufende Ausgaben 6 170.696 170.090 173.063Einmalige Ausgaben 7Summe Ausgaben 170.696 170.090 173.063Liquidität Jahresende (vor Ausschüttung) 957.812 639.647 705.379Liquidität aus Vorjahr 825.336 973.149 802.796Verfügbare Liquidität 1.783.149 1.612.796 1.508.175Ausschüttung in % vom Eigenkapital (ohne Agio) 9 % 9 % 9 %kumulierte Ausschüttung in % 65 % 74 % 83 %Ausschüttungen an Kommanditisten 810.000 810.000 810.000Liquidität Jahresende (nach Ausschüttung) 973.149 802.796 698.175


10920251.1. – 31.12.20261.1. – 31.12.20271.1. – 31.12.20281.1. – 31.12.20291.1. – 31.12.SUMME9.000.0001.0000 0 0 0 9.001.000682.982 759.278 1.077.836 2.093.407 6.741.881 18.252.177274.754 278.231 282.153 287.733 224.313 4.323.776957.736 1.037.509 1.359.989 2.381.140 6.966.194 22.575.9537.751.600176.083 179.152 182.320 185.726 181.504 2.759.9941.099.400176.083 179.152 182.320 185.726 181.504 11.610.994781.653 858.357 1.177.669 2.195.414 6.784.690 19.965.958698.175 579.828 538.185 815.854 221.268 8.309.8941.479.828 1.438.185 1.715.854 3.011.268 7.005.958 28.275.85310 % 10 % 10 % 31 % 77 % 221 %93 % 103 % 113 % 144 % 221 %900.000 900.000 900.000 2.790.000 6.930.000 19.890.000579.828 538.185 815.854 221.268 75.958


110Ertragslage der Fondsgesellschaft (Prognose)Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)201307.01. – 31-12.20141.1. – 31.12.20151.1. – 31.12.UmsatzerlöseEinnahmen aus Verwaltungstätigkeiten 8 4.000 195.503 263.167Summe Umsatzerlöse (Rohergebnis) 4.000 195.503 263.167AufwendungenFondsverwaltung 9 45.000 91.800 93.636Steuerberatung 10 12.500 12.500 12.500Komplementärvergütung 11 7.500 7.500 7.500Handelsregistertreuhänder 12 450 450 450Sonstige Kosten 13 22.000 22.000 22.180Summe Aufwendungen 87.450 134.250 136.266Betriebsergebnis -83.450 61.253 126.901Ergebnis Betreibergesellschaft 14 -322.623 -149.439 207.330Zinserträge Liquidität 15 0 333 1.087Finanzergebnis -322.623 -149.106 208.417Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern -406.073 -87.853 335.318Gewerbesteuer 16 0 6.898 14.335Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern -406.073 -94.751 320.983


11120161.1. – 31.12.20171.1. – 31.12.20181.1. – 31.12.20191.1. – 31.12.20201.1. – 31.12.20211.1. – 31.12.267.115 271.121 275.188 279.316 283.506 287.758267.115 271.121 275.188 279.316 283.506 287.75895.509 97.419 99.367 101.355 103.382 105.44912.688 12.878 13.071 13.267 13.466 13.6687.613 7.727 7.843 7.960 8.080 8.201450 450 450 495 495 49522.513 22.850 23.193 23.541 23.894 24.253138.771 141.324 143.924 146.618 149.317 152.066128.343 129.798 131.264 132.698 134.189 135.69357.941 136.618 215.787 216.569 295.556 375.0381.654 1.483 1.710 2.342 2.536 3.13359.594 138.101 217.497 218.911 298.092 378.171187.938 267.899 348.761 351.609 432.282 513.86314.560 14.703 14.893 15.124 15.313 15.548173.378 253.195 333.868 336.485 416.968 498.315


112Ertragslage der Fondsgesellschaft (Prognose)Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)20221.1 – 31.12.20231.1 – 31.12.20241.1. – 31.12.UmsatzerlöseEinnahmen aus Verwaltungstätigkeiten 8 292.075 263.305 267.254Summe Umsatzerlöse (Rohergebnis) 292.075 263.305 267.254AufwendungenFondsverwaltung 9 107.558 109.709 111.904Steuerberatung 10 13.873 14.081 14.292Komplementärvergütung 11 8.324 8.449 8.575Handelsregistertreuhänder 12 495 495 545Sonstige Kosten 13 24.616 24.986 25.360Summe Aufwendungen 154.867 157.720 160.676Betriebsergebnis 137.208 105.585 106.578Ergebnis Betreibergesellschaft 14 425.986 145.825 174.601Zinserträge Liquidität 15 4.127 4.866 4.014Finanzergebnis 430.112 150.691 178.615Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern 567.321 256.276 285.193Gewerbesteuer 16 15.830 12.370 12.386Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuern 551.491 243.905 272.806


11320251.1. – 31.12.20261.1. – 31.12.20271.1. – 31.12.20281.1. – 31.12.20291.1. – 31.12.SUMME271.263 275.332 279.462 283.654 223.207 4.282.226271.263 275.332 279.462 283.654 223.207 4.282.226114.142 116.425 118.753 121.128 123.551 1.756.08614.507 14.724 14.945 15.169 15.397 233.5278.704 8.835 8.967 9.102 9.238 140.116545 545 545 545 599 8.49625.741 26.127 26.519 26.917 27.320 414.010163.638 166.655 169.729 172.860 176.105 2.552.235107.625 108.677 109.733 110.794 47.101 1.729.991250.410 326.705 403.495 479.981 6.161.397 9.401.1773.491 2.899 2.691 4.079 1.106 41.549253.900 329.604 406.186 484.061 6.162.503 9.442.726361.526 438.281 515.920 594.854 6.209.605 11.172.71712.445 12.497 12.591 12.866 5.399 207.759349.081 425.785 503.328 581.988 6.204.205 10.964.958


114Erläuterung der Positionen1. KapitalerhöhungGezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital der beitretenden Kommanditisten.2. GründungskommanditkapitalGezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital des Gründungskommanditisten der <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH.3. Einnahmen aus den Ausschüttungen der Beteiligungs- und BetreibergesellschaftenDie Fondsgesellschaft erhält ihre Einnahmen aus den Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft. Die Beteiligungsgesellschafterzielt ihre Einnahmen aus der Beteiligung an der Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen. Der Betrag entspricht der Position 8der Liquiditätsplanung der Betreibergesellschaft.4. Einnahmen aus der VerwaltungstätigkeitEntspricht der Position Nr. 8 Umsatzerlöse in der Ergebnisplanung Fondsgesellschaft zuzüglich der Position Nr. 12 Zinserträge.5. EigenkapitalDer Betrag wird als Eigenkapitalausstattung an die Beteiligungsgesellschaften weitergeleitet. Er entspricht dem Wert aus der InvestitionsundFinanzierungsplanung der Beteiligungsgesellschaften.6. Laufende Ausgaben der FondsgesellschaftDie Ausgaben der Fondsgesellschaft sind die Fondsverwaltung, die Steuerberatung, die Komplementärvergütung, die Kosten fürden Handelsregistertreuhänder, sonstige Kosten sowie Steuerzahlungen. Die Details sind in den Positionen 9 bis 13 und 16 in derErgebnisplanung der Fondsgesellschaft als Aufwendungen aufgeführt.7. Einmalige Ausgaben der FondsgesellschaftDiese Summe entspricht den einmaligen Fondskosten in den Positionen 2 sowie 4 bis 10 gemäß dem Investitions- und Finanzierungsplander Fondsgesellschaft ohne die Position des Agios.8. Einnahmen aus der VerwaltungstätigkeitDie Fondsgesellschaft übernimmt die Verwaltung für die Betreibergesellschaft. Dafür erhält sie eine jährliche Vergütung von6 % der Umsatzerlöse der Betreibergesellschaft aus dem Verkauf der erzeugten Energie, siehe Position 15 der Ergebnisplanung„Betreibergesellschaft“. Zuzüglich erhält sie für die Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften EUR 4.000 p.a.; diese werdenzum Inflationsausgleich um 1,5 % p.a. erhöht.9. FondsverwaltungDer Komplementär oder ein von ihm beauftragter Geschäftsbesorger erhält gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Verwaltungder Fondsgesellschaft und der damit verbundenen Aufwendungen eine Vergütung in Höhe von 1,0 % p.a. des gezeichnetenund eingezahlten Kommanditkapitals. Bei der geplanten Erhöhung des Kommanditkapitals um EUR 9,0 Mio. entspricht dies einemBetrag von EUR 90.000 p. a.. Diese Vergütung erhöht sich zum Ausgleich der Inflation um 2,0 % p.a., erstmals zum 01.01.2014.10. SteuerberatungFür die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen externen Steuerberater wurden EUR 12.500 kalkuliert. Dieser Betrag wurdein der Prognoserechnung zum Ausgleich der Inflation um 1,5 % p.a. erhöht, erstmals zum 01.01.2016.11. KomplementärvergütungDer Komplementär erhält eine Vergütung von EUR 7.500 p.a.. Die Vergütung erhöht sich zum Ausgleich der Inflation um 1,5 % p.a.,erstmals zum 01.01.2016.


11512. HandelsregistertreuhänderDer Treuhandkommanditist hält im Außenverhältnis die Beteiligung der Treugeberkommanditisten. Hierfür erhält er eine Vergütung in Höhevon 0,005 % p.a. des gezeichneten Eigenkapitals. Die Vergütung wird alle fünf Jahre um 10 % erhöht, erstmals zum 01.01.2019.13. Sonstige KostenFür sonstige Kosten ist ein Betrag von EUR 22.000 kalkuliert. Hierunter fallen Übersetzungskosten, Kommunikationskosten(Telefon, Internet, etc.), Bankgebühren, Versicherungen, monatliche Buchführung, IHK-Beiträge, etc.14. Ergebnis BetreibergesellschaftErgebnis der Betreibergesellschaft, das sich über die Beteiligungsgesellschaften, hier auf der Ebene der Fondsgesellschaft wiederfindet,siehe auch Ergebnisplanung Betreibergesellschaft.15. Zinserträge der LiquiditätEs wurde angenommen, dass die liquiden Mittel der Fondsgesellschaft mit 0,5 % p.a. auf einem Bankkonto verzinst werden.16. GewerbesteuerEine Gewerbesteuer fällt lediglich auf die Erträge in Deutschland an, somit auf die Umsatzerlöse und die Zinseinnahmen. Die Einnahmen,die aus dem Betrieb der Windkraftanlagen in Frankreich stammen, bleiben bei der Gewerbesteuerveranlagung außen vor. Kosten,die in direktem Zusammenhang mit diesen Erträgen anfallen, dürfen jedoch nicht als Kosten im Rahmen der Berechnungder Gewerbesteuer angesetzt werden.Die wesentlichen dieser Prognose zugrunde liegenden Annahmen sind im Abschnitt „Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge“aufgeführt.


116Planbilanz (Prognose) und Eröffnungsbilanz FondsgesellschaftGemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 VermVerkProspV<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)Eröffnungsbilanz07.01.2013Planbilanz31.12.2013Planbilanz31.12.2014Planbilanz31.12.2015Planbilanz31.12.2016Planbilanz31.12.2017AktivaAnlagevermögenBeteiligungen 1 0 8.528.377 7.922.795 7.500.416 7.078.036 6.655.656UmlaufvermögenBankguthaben 2 1.000 66.550 217.380 330.744 296.502 342.077Summe Aktiva 1.000 8.594.927 8.140.176 7.831.159 7.374.537 6.997.732PassivaEigenkapitalKommanditkapital 3 1.000 9.001.000 9.001.000 9.001.000 9.001.000 9.001.000Entnahmen 4 0 0 -360.000 -990.000 -1.620.000 -2.250.000Gewinn-/Verlustvortrag 5 0 0 -406.073 -500.824 -179.841 -6.463Jahresüberschuss/-fehlbetrag 6 0 -406.073 -94.751 320.983 173.378 253.195Fremdkapital 7 0 0 0 0 0 0Summe Passiva 1.000 8.594.927 8.140.176 7.831.159 7.374.537 6.997.732Seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz haben keine bilanzwirksamen Veränderungen und/oder erfolgswirksamen Geschäftsvorfällestattgefunden, daher wurde keine Zwischenübersicht erstellt.Erläuterung der Positionen1. Das Anlagevermögen spiegelt die Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften wieder.2. Das Bankguthaben entspricht der Liquidität der Fondsgesellschaft zum Jahresende.3. Das Kommanditkapital ergibt sich durch die gezeichneten Kommanditeinlagen und das Gründungskommanditkapital.4. Die Entnahmen sind die Ausschüttungen an die Kommanditisten (kumuliert).5. Die Position Gewinn-/Verlustvortrag enthält die saldierten Ergebnisse aus den Vorjahren.6. Die Position Jahresüberschuss/-fehlbetrag enthält das Ergebnis des jeweiligen Jahres.7. Es wird prognosegemäß kein Fremdkapital aufgenommen.


117Planzahlen zu Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis derFondsgesellschaft (Prognose)Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO) Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017Investitionen (Beteiligungen) 1 7.751.600 0 0 0 0Umsatzerlöse 2 4.000 195.503 263.167 267.115 271.121Produktion der Fondsgesellschaft 3 0 0 0 0 0Finanzergebnis 4 -322.623 -149.106 208.417 59.594 138.101Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 5 -406.073 -94.751 320.983 173.378 253.195Erläuterung der Positionen1. Investitionen (Beteiligungen)Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an den Beteiligungsgesellschaften, die wiederum in die Betreibergesellschaft der Windkraftanlageninvestieren.2. UmsatzerlöseDie Fondsgesellschaft erzielt Umsatzerlöse aus Verwaltungstätigkeiten.3. Produktion der FondsgesellschaftAuf Ebene der Fondsgesellschaft erfolgt keine Produktion.4. FinanzergebnisEntspricht dem Finanzergebnis in der Ergebnisprognose der Fondsgesellschaft.5. Jahresüberschuss / JahresfehlbetragEntspricht dem Jahresüberschuss in der Ergebnisprognose der Fondsgesellschaft.


118Wesentliche Annahmen und WirkungszusammenhängeGemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 und 4 VermVerkProspV<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013Der prognostizierten Entwicklung, die dargestellt wird in der Investitions- und Finanzierungsplanung, der Planbilanz, der Ergebnis-und Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft sowie den Planzahlen zu Investition, Produktion, Umsatz und Ergebnis, liegen folgendeAnnahmen zugrunde:Grundlage für die Ergebnis- und Liquiditätsplanung, die Eröffnungsbilanz und die Planbilanzen sowie die Planzahlen zuProduktion, Umsatz und Ergebnis• Das erforderliche Eigenkapital wird zum 15. Juli 2013 gezeichnet und eingezahlt. Eine verspätete Einzahlung des Eigenkapitalshätte einen verspäteten Beginn der Realisierung des Investitionsvorhabens zur Folge, da insbesondere das auf Ebene derBetreibergesellschaft geplante Fremdkapital erst ausgezahlt werden wird nachdem das geplante Eigenkapital eingesetzt ist.Infolgedessen würde sich die Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft und unter Umständen auch der Ausschüttungsbeginngegenüber den Anlegern verändern.• Die Windkraftanlagen werden bis zum 31.03.2014 fertiggestellt und in Betrieb genommen. Eine spätere Inbetriebnahme führtzu einem späteren Beginn der Zuflüsse auf Ebene der Fondsgesellschaft von der Betreibergesellschaft über dieBeteiligungsgesellschaften. Dies kann zu einem späteren Beginn der Ausschüttungen an die Anleger führen.• Die Anlagen werden im Jahr 2029, nachdem die Vergütung gemäß Tarif beendet ist, für die restlichen Monate (gemäß Prognoseneun Monate) weiter betrieben. Der dann vergütete Preis wurde mit EUR 0,067 angenommen. Ein niedrigerer als der angenommeneWert kann zu einer Reduzierung der Ausschüttungen an die Anleger führen, ein höherer als der prognostizierte zu höheren als dengeplanten Ausschüttungen.• Die Finanzierung erfolgt in Höhe von EUR 20 Mio. über ein KfW-Darlehen zu einem Zinssatz von 3,25 % p.a. Der restlicheFinanzierungsbedarf in Höhe von ca. EUR 7,1 Mio. wird durch ein Bankdarlehen mit einem Zinssatz von 4,5 % p.a. gedeckt.Die Konditionen für die KfW-Mittel sind günstiger als die Konditionen für die Bankfinanzierung. Ein höherer Anteil an KfW-Mittelnführt zu einer geringeren Zinsbelastung, hieraus können höhere Ausschüttungen als geplant folgen. Ein niedrigerer Anteil anKfW-Mitteln kann zu geringeren Ausschüttungen führen. Die angenommenen Zinssätze können sich bis zum Abschluss derFinanzierung ebenfalls noch verändern. Niedrigere Zinsen würden die Liquidität der Fondsgesellschaft positiv beeinflussen undhöhere Zinsen die Liquidität stärker belasten. Die Veränderung der Ausschüttungen an die Anleger in dem Fall, dass sich nur dieZinssätze für das Fremdkapital verändern, ist auf Seite 120 und 121 erläutert.• Die Tilgung der Fremdfinanzierung erfolgt während der Laufzeit des Tarifs, d.h. innerhalb von 14 Jahren. Eine kürzere alsdie angenommene Tilgungsdauer würde die Liquidität der Fondsgesellschaft belasten, infolgedessen kann es sein, dasssich der Auszahlungsverlauf nach hinten verschiebt. Bei einer schnelleren Tilgung kann aber davon ausgegangen werden,dass sich die summierte Zinsbelastung reduziert und die kumulierte Ausschüttung könnte höher sein als geplant. Von einerlängeren Tilgungsdauer kann nicht ausgegangen werden, da sich die Tilgungsdauer üblicherweise an der Laufzeit des Einspeisetarifsorientiert.• Die Betreibergesellschaft mit den Windkraftanlagen wird zum 31.12.2029 für EUR 5,1 Mio. veräußert. Eine Veränderung desangenommenen Veräußerungswertes beeinflusst die Ausschüttung an die Anleger für das letzte Betriebsjahr.• Der Ertrag beträgt nach 10 % Abschlag vom P50-Wert des niedrigeren Gutachtens 2.433 kWh pro installiertem kW, d.h. insgesamtwerden 48,7 GWh Strom pro Jahr produziert. Die Stromproduktion auf Ebene der Betreibergesellschaft beeinflusst mittelbardie Ergebnis- und Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft. Die Auswirkungen einer Abweichung vom Prognosewert auf dieAusschüttungen an die Anleger sind auf Seite 120 erläutert.


119Grundlage für die Investitions- und Finanzierungsplanung (Planzahlen zur Investition)• Die Eigenkapitalquote auf Ebene der Betreibergesellschaft in Bezug auf das Gesamtinvestment beträgt 22,3 %, die Fremdkapitalquote77,7 %. Siehe hierzu auch „Hebeleffekt“ auf Seite 85.Eine Änderung der getroffenen Annahmen kann zu erheblichen Abweichungen der Prognosewerte und der damit verbundenengeplanten Auszahlungen an die Kommanditisten führen (siehe Kapitel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“).


120Sensitivitätsanalyse / Auswirkungen bei Abweichungenvon den PrognosewertenDie Ergebnisprognose der Fondsgesellschaft ist im Wesentlichen abhängig von den Einnahmen und Ausgaben, die bei derBetreibergesellschaft anfallen. Demzufolge werden im Folgenden Größen erläutert, deren Änderung maßgeblich das Ergebnis derBetreibergesellschaft und somit das Ergebnis der Fondsgesellschaft beeinflussen würde.1. Nutzbare Windenergie / Produzierte kWh (Abweichungen von den Prognosewerten)Der Ertrag in kWh hängt von den Windverhältnissen vor Ort ab. In der Prognose wurde von einem Ertrag von 2.433 kWh/kWpausgegangen. Dieser basiert darauf, dass vom durchschnittlich zu erwartenden Ertrag gemäß Gutachten zusätzlich 7 %Sicherheitsabschlag und 3 % Abschlag für Nichtverfügbarkeit abgezogen wurden. Als Basis wurde das Ertragsgutachten mit derniedrigsten Prognose verwendet. Bleiben alle anderen Faktoren erhalten, die der Prognose zugrunde liegen, ergeben sich folgendeAbweichungen von der Prognose bei der Veränderung der nutzbaren Windenergie:Abweichungen von den PrognosewertenJahresenergieertrag pro kWp kumulierte Auszahlung Veränderung der Auszahlung(ohne Abzug) 2.705 279 % 26,2 %(Abzug 3 % statt 10 %) 2.624 262 % 18,6 %(Abzug 5 % statt 10 %) 2.570 251 % 13,6 %(Prognose/Kalkulationsgrundlage) 2.433 221 %(P 75 Wert*) 2.251 181 % -18,1 %* Dieser Wert wird gemäß Gutachten zu 75 % überschritten basierend auf den Winddaten der letzten 20 Jahre.2. Zinssatz Fremdfinanzierung (Abweichungen von den Prognosewerten)Ein entscheidender Faktor ist die Höhe des Zinssatzes, der für das von der Betreibergesellschaft aufgenommene Fremdkapital zubezahlen ist. Der Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass der Zinssatz während der Laufzeit bei 3,25 % p.a. für die KfW-Mittelwährend der ersten zehn Jahre der Finanzierung liegt. Anschließend wurde der Zinssatz mit 4,5 % p.a. angenommen. Der Zinssatz fürdie Bankdarlehen wurde von Beginn an mit 4,5 % p.a. und ab dem 11. Jahr mit 5,0 % p.a. prognostiziert. Sollte der Zinssatz in denersten zehn Jahren entsprechend höher oder niedriger sein, sind die Auswirkungen wie folgt:Abweichungen von den PrognosewertenZinssatz Fremdfinanzierung kumulierte Auszahlung Veränderung der Auszahlung2,75 % / 4,0 % 229 % 3,6 %3,0 % / 4,25 % 225 % 1,8 %(Prognose) 3,25 % / 4,5 % 221 %3,5 % / 4,75 % 217 % -1,8 %3,75 % / 5,0 % 213 % -3,6 %4,0 % / 5,0 % 210 % -5,0 %


Sollte der Zinssatz für beide Finanzierungen in den letzten vier Jahren höher sein als angenommen, sind die Auswirkungen wie folgt:Abweichungen von den Prognosewerten121Zinssatz Fremdfinanzierung (KfW, Bank) kumulierte Auszahlung Veränderung der Auszahlung(Prognose) 4,5 % / 5,0 % 221 %6,0 % 218 % -1,4 %7,0 % 216 % -2,3 %8,0 % 214 % -3,2 %9,0 % 212 % -4,1 %3. Inflation (Abweichungen von den Prognosewerten)In der Prognoserechnung wurde davon ausgegangen, dass sich die Stromeinnahmen um 1,5 % p.a. inflationsbedingt erhöhen. Liegt dieInflationsanpassung des Tarifs für die erzeugte Energie höher oder niedriger und verändern sich alle anderen Kosten unabhängig hiervongemäß Prognoserechnung, hat dies folgende Auswirkungen:Abweichungen von den PrognosewertenInflation kumulierte Auszahlung Veränderung der Auszahlung+ 2,5 % 243 % 10,0 %+ 2,0 % 232 % 5,0 %+ 1,75 % 227 % 2,7 %(Prognose) + 1,5 % 221 %+ 1,25 % 216 % -2,3 %+ 1,0 % 211 % -4,5 %+ 0,5 % 201 % -9,0 %4. Verkauf nach Laufzeit (Abweichungen von den Prognosewerten)Basis der Prognoserechnung ist, dass durch die Veräußerung der Betreibergesellschaft - in deren Besitz die Windkraftanlagen sind - amEnde der geplanten Laufzeit ein Zufluss von EUR 5,1 Mio. über die Beteiligungsgesellschaften an die Fondsgesellschaft erfolgt. Verändertsich dieser Mittelzufluss ergibt sich folgende Änderung der kumulierten Ausschüttung für die Laufzeit:Abweichungen von den PrognosewertenRückflüsse kumulierte Auszahlung Veränderung der Auszahlung+ 20 % 233 % 5,4 %+ 10 % 227 % 2,7 %(Prognose) EUR 5,1 Mio. 221 %- 10 % 216 % -2,3 %- 20 % 210 % -5,0 %


122Kapitalrückfluss-Rechnung (Prognose)<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGStand 17. April 2013kumulierterKapitalbindung Auszahlung 2 Auszahlung 2 Steuer- KapitalflussKapitalflussvor Steuern 1 belastung 3 nach Steuern 4nach Steuern 5in EURO in % in EURO in EURO in EURO in EURO2013 10.000,00 0 % 0 0 0 02014 9.600,00 4 % 400 12 388 3882015 8.900,00 7 % 700 40 660 1.0482016 8.200,00 7 % 700 41 659 1.7072017 7.500,00 7 % 700 41 659 2.3662018 6.800,00 7 % 700 42 658 3.0242019 6.000,00 8 % 800 42 758 3.7822020 5.200,00 8 % 800 43 757 4.5392021 4.400,00 8 % 800 43 757 5.2962022 3.500,00 9 % 900 44 856 6.1522023 2.600,00 9 % 900 35 865 7.0172024 1.700,00 9 % 900 35 865 7.8822025 700,00 10 % 1.000 35 965 8.8472026 -300,00 10 % 1.000 35 965 9.8122027 -1.300,00 10 % 1.000 35 965 10.7772028 -4.400,00 31 % 3.100 36 3.064 13.8412029 -12.100,00 77 % 7.700 15 7.685 21.527Summe 221 % 22.100 573 21.527


123Erläuterung der Positionen1. KapitalbindungDie Kapitalbindung am Jahresende entspricht dem eingezahlten Kommanditkapital abzüglich der erhaltenen Auszahlungen.2. AuszahlungBetrag, der dem Kommanditisten gemäß der Prognose bei einer Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 für das jeweilige Jahrausgezahlt wird.3. SteuerbelastungDie Steuerbelastung bei einem Grenzsteuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag wurde ermittelt. Dies entspricht einem Satzvon 44,3 %. Eine mögliche Erstattung der Gewerbesteuer wurde hier nicht berücksichtigt.4. Kapitalfluss nach Berücksichtigung der SteuerbelastungDer Anleger erhält die Auszahlungen brutto; abzüglich der zu entrichtenden Steuern ergibt sich dann der ermittelte Netto-Kapitalfluss.5. Kumulierter KapitalflussDarstellung des Kapitalflusses unter Berücksichtigung der erfolgten Auszahlungen während der Laufzeit.Die wesentlichen dieser Prognose zugrunde liegenden Annahmen sind im Abschnitt „Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge“aufgeführt. Es wird soweit gesetzlich zulässig, keine Garantie für das Eintreten der Prognosen und für die Akzeptanzdes steuerlichen Konzepts übernommen. Weitere Ausführungen hierzu sind in den Kapiteln „Wesentliche Risiken der Beteiligung“und „Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption“ enthalten.


124Liquiditätsplanung Betreibergesellschaft (Prognose)Stand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)2013 20141.1 – 31.1220151.1 – 31.12Fremdkapital 1 27.078.072Eigenkapital 2 7.751.600Gesamtinvestition 3 33.729.672Liquidität Jahresbeginn 1.100.000 777.377 1.429.712+ Einnahmen 4 5.500 3.195.602 4.326.603- Ausgaben 5 328.123 3.345.041 4.119.273- Tilgung Bankdarlehen 6 0 483.537 1.934.148+ Abschreibung 7 0 1.741.454 2.321.938Verfügbare Liquidität 777.377 1.885.854 2.024.832Ausschüttungen an Fondsgesellschaft 8 0 456.142 629.710Liquidität am Jahresende 777.377 1.429.712 1.395.122


12520161.1 – 31.1220171.1 – 31.1220181.1 – 31.1220191.1 – 31.1220201.1 – 31.1220211.1 – 31.121.395.122 1.360.533 1.325.943 1.291.353 1.256.763 1.222.1734.391.222 4.456.812 4.523.390 4.590.968 4.659.563 4.729.1894.333.281 4.320.194 4.307.603 4.374.399 4.364.007 4.354.1511.934.148 1.934.148 1.934.148 1.934.148 1.934.148 1.934.1482.321.938 2.321.938 2.321.938 2.321.938 2.321.938 2.321.9381.840.853 1.884.941 1.929.519 1.895.712 1.940.110 1.985.002480.320 558.998 638.166 638.949 717.936 795.5221.360.533 1.325.943 1.291.353 1.256.763 1.222.173 1.189.480


126Liquiditätsplanung Betreibergesellschaft (Prognose)Stand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)20221.1 – 31.1220231.1 – 31.1220241.1 – 31.12Fremdkapital 1Eigenkapital 2Gesamtinvestition 3Liquidität Jahresbeginn 1.189.480 1.170.948 1.162.996+ Einnahmen 4 4.799.872 4.319.166 4.383.826- Ausgaben 5 4.373.886 4.173.340 4.209.225- Tilgung Bankdarlehen 6 1.934.148 1.934.148 1.934.148+ Abschreibung 7 2.321.938 2.321.938 2.321.938Verfügbare Liquidität 2.003.255 1.704.564 1.725.387Ausschüttungen an Fondsgesellschaft 8 832.307 541.567 607.173Liquidität am Jahresende 1.170.948 1.162.996 1.118.214


12720251.1 – 31.1220261.1 – 31.1220271.1 – 31.1220281.1 – 31.1220291.1 – 31.12SUMME27.078.0727.751.60033.729.6721.118.214 1.073.432 1.028.650 742.099 0 18.644.7954.449.272 4.515.703 4.583.134 4.650.371 8.759.466 75.339.6594.198.862 4.188.998 4.179.639 4.170.390 2.598.069 65.938.4821.934.148 1.934.148 1.934.148 1.450.611 0 27.078.0722.321.938 2.321.938 2.321.938 2.321.938 580.485 34.829.0721.756.414 1.787.927 1.819.935 2.093.407 6.741.881 35.796.972682.982 759.278 1.077.836 2.093.407 6.741.881 18.252.1771.073.432 1.028.650 742.099 0 0


128Ertragslage der Betreibergesellschaft (Prognose)Stand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)Erlöse2013 20141.1 – 31.1220151.1 – 31.12Stromverkauf 9 0 3.191.715 4.319.454Veräußerungsgewinn 10Summe Erlöse 0 3.191.715 4.319.454AufwendungenVollwartungsvertrag 11 0 50.000 50.750Steuerberatung/Jahresabschluss 12 11.400 7.400 7.511Kaufmännisches Projektmanagement 13 0 93.834 126.989Technisches Projektmanagement 14 0 36.000 48.720Verwaltung Betreibergesellschaften 15 0 191.503 259.167Pacht 16 24.895 50.537 51.295Versicherung 17 0 45.000 60.900Abschreibung 18 0 1.741.454 2.321.938Sonstige Kosten 19 9.700 18.700 18.846Summe Aufwendungen 45.995 2.234.428 2.946.116Betriebsergebnis -45.995 957.287 1.373.338Zinserträge 20 5.500 3.887 7.149Zinsaufwand Bankdarlehen 21 242.128 968.513 925.276Finanzergebnis -236.628 -964.626 -918.127Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern -282.623 -7.339 455.211Steuern Frankreich 22 40.000 142.100 247.881Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuer -322.623 -149.439 207.330


12920161.1 – 31.1220171.1 – 31.1220181.1 – 31.1220191.1 – 31.1220201.1 – 31.1220211.1 – 31.124.384.246 4.450.010 4.516.760 4.584.511 4.653.279 4.723.07804.384.246 4.450.010 4.516.760 4.584.511 4.653.279 4.723.078397.992 403.961 410.021 534.489 542.507 550.6447.624 7.738 7.854 7.972 8.091 8.213128.894 130.827 132.790 134.782 136.803 138.85549.451 50.193 50.945 51.710 52.485 53.273263.055 267.001 271.006 275.071 279.197 283.38552.064 52.845 53.638 54.443 55.259 56.08861.814 62.741 63.682 64.637 65.607 66.5912.321.938 2.321.938 2.321.938 2.321.938 2.321.938 2.321.93818.993 19.143 19.295 19.450 19.606 19.7653.301.824 3.316.387 3.331.169 3.464.491 3.481.494 3.498.7521.082.422 1.133.623 1.185.591 1.120.021 1.171.785 1.224.3266.976 6.803 6.630 6.457 6.284 6.111856.097 786.917 717.737 648.558 579.378 510.199-849.121 -780.114 -711.108 -642.101 -573.095 -504.088233.301 353.508 474.483 477.920 598.690 720.238175.361 216.890 258.697 261.350 303.134 345.20057.941 136.618 215.787 216.569 295.556 375.038


130Ertragslage der Betreibergesellschaft (Prognose)Stand 17. April 2013(Alle Beträge in EURO)20221.1 – 31.1220231.1 – 31.1220241.1 – 31.12ErlöseStromverkauf 9 4.793.924 4.313.311 4.378.011Veräußerungsgewinn 10Summe Erlöse 4.793.924 4.313.311 4.378.011AufwendungenVollwartungsvertrag 11 598.674 607.654 633.746Steuerberatung/Jahresabschluss 12 8.336 8.461 8.588Kaufmännisches Projektmanagement 13 140.938 132.002 133.982Technisches Projektmanagement 14 54.072 54.883 55.706Verwaltung Betreibergesellschaften 15 287.635 258.799 262.681Pacht 16 56.929 57.783 58.650Versicherung 17 67.590 68.603 69.632Abschreibung 18 2.321.938 2.321.938 2.321.938Sonstige Kosten 19 19.927 20.091 20.257Summe Aufwendungen 3.556.039 3.530.214 3.565.180Betriebsergebnis 1.237.885 783.097 812.831Zinserträge 20 5.947 5.855 5.815Zinsaufwand Bankdarlehen 21 444.811 407.749 391.845Finanzergebnis -438.864 -401.894 -386.030Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern 799.021 381.203 426.801Steuern Frankreich 22 373.035 235.377 252.200Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Steuer 425.986 145.825 174.601


13120251.1 – 31.1220261.1 – 31.1220271.1 – 31.1220281.1 – 31.1220291.1 – 31.12SUMME4.443.681 4.510.336 4.577.991 4.646.661 3.637.992 70.124.9615.121.474 5.121.4744.443.681 4.510.336 4.577.991 4.646.661 8.759.466 75.246.435663.568 693.472 723.460 753.533 753.533 8.368.0058.717 8.848 8.980 9.115 9.252 144.100135.992 138.031 140.102 142.203 122.769 2.109.79456.542 57.390 58.251 59.124 60.011 848.754266.621 270.620 274.679 278.800 218.279 4.207.49859.530 60.423 61.329 62.249 63.183 931.14070.677 71.737 72.813 73.905 75.014 1.060.9422.321.938 2.321.938 2.321.938 2.321.938 580.485 34.829.07220.426 20.597 20.771 20.948 18.002 324.5183.604.010 3.643.057 3.682.324 3.721.816 1.900.528 52.823.823839.671 867.279 895.667 924.845 6.858.938 22.422.6125.591 5.367 5.143 3.710 0 93.224302.280 212.716 123.151 33.587 0 8.150.943-296.689 -207.349 -118.008 -29.876 0 -8.057.719542.982 659.931 777.659 894.968 6.858.938 14.364.893292.573 333.226 374.163 414.987 697.541 4.963.716250.410 326.705 403.495 479.981 6.161.397 9.401.177


132Erläuterung der Positionen1. FremdkapitalDas zur Realisierung der geplanten Investition aufgenommene Fremdkapital.2. EigenkapitalDer Wert entspricht der Position Nr. 5 „Eigenkapital“ in der Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft, d.h. dies ist das von derFondsgesellschaft eingesetzte Eigenkapital, das über die Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird.3. GesamtinvestitionDieser Betrag steht insgesamt für Investitionen in Windkraftanlagen zur Verfügung. Dies entspricht der Position Nr. 1 „Anschaffungskosten“in der zusammengefassten Investitionsplanung auf Seite 104.4. EinnahmenDie Betreibergesellschaft erhält laufende Einnahmen aus dem Stromverkauf und Zinseinnahmen sowie eine einmalige Einnahme ausdem Verkauf am Ende der Fondslaufzeit. Der Betrag entspricht der Summe der Positionen 9 und 10 sowie 20 der Ertragsplanung.5. AusgabenDie Betreibergesellschaft hat Ausgaben, die sich aus der Summe der Aufwendungen, dem Zinsaufwand sowie den in Frankreichanfallenden Steuern ergeben. Der Betrag entspricht der Summe der Positionen 11 bis 17, 19, 21 und 22 der Ertragsplanung.6. Tilgung BankdarlehenEs wurde mit einer Tilgung innerhalb der Laufzeit des Tarifs kalkuliert.7. AbschreibungDie Abschreibung stellt keinen Liquiditätsabfluss dar.8. Ausschüttungen an die FondsgesellschaftDieser Betrag entspricht der Position 3 in der Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft.9. StromverkaufDie Vergütung für den produzierten und eingespeisten Strom bei den Windkraftanlagen beträgt in den ersten zehn Jahren 8,62 Centpro ins Netz eingespeiste kWh mit einer jährlichen Anpassung des Einspeisetarifs an die Inflationsentwicklung von 1,5 %. Im 11. Jahrwird 8,864 Cent vergütet mit einer analogen Anpassung an die Inflationsentwicklung. Für das letzte geplante Betriebsjahr (2029), nachBeendigung des Tarifs, wurde für 9 Monate ein Strompreis auf dem freien Markt von 6,7 Cent pro kWh angenommen, basierend aufden aktuellen Preisen an der Strombörse (Stand Dezember 2012). In der Prognose wurde davon ausgegangen, dass alle Anlagen biszum 31.03.2014 ans Netz gehen und produzieren.10. VeräußerungsgewinnDer Fonds plant den Verkauf der Windkraftanlagen zum Ende der Laufzeit. Es wurde angenommen, dass der Veräußerungsgewinn nach16 Jahren ca. 20 % der Anfangsinvestition in die Windkraftanlagen beträgt.11. VollwartungsvertragDie Kosten für einen Vollwartungsvertrag wurden entsprechend eines vorliegenden Angebots angenommen.12. SteuerberatungFür die Erstellung des Jahresabschlusses wurden EUR 7.400 p.a. kalkuliert. Dieser Betrag wurde in der Prognoserechnungzum Ausgleich der Inflation um 1,5 % p.a. erhöht, erstmals zum 01.01.2015. Im ersten Betriebsjahr wurde von einem erhöhtenAufwand ausgegangen.


13313. Kaufmännisches ProjektmanagementDieser Betrag enthält interne wie externe kaufmännische Kosten, z.B. Kontrolle und Auswertungen, Besuche, Aufwand vonWirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Steuerberatern, etc. Für 2014 werden anteilig neun Monate berücksichtigt.14. Technisches ProjektmanagementDieser Betrag enthält interne wie externe Kosten für technische Arbeiten, z.B. für die Ertragsüberwachung, Gutachter sowie Kontrollenvor Ort. Für 2014 werden anteilig neun Monate berücksichtigt.15. VerwaltungDie Fondsgesellschaft übernimmt die kaufmännische Verwaltung der Betreibergesellschaft. Dieser Betrag ist in der Ergebnisplanung derFondsgesellschaft in selber Höhe als Einnahme angesetzt, siehe Position 8; jedoch sind noch EUR 4.000 p.a. für die Verwaltung derBeteiligungsgesellschaften zu addieren. Für 2014 werden anteilig neun Monate berücksichtigt.16. PachtDie Pacht beträgt für die Grundstücke insgesamt EUR 49.790 p.a.; es wurde eine inflationsbedingte Erhöhung ab 2014 um 1,5 % p.a.angenommen. Für 2013 fällt die Pacht anteilig für sechs Monate an.17. VersicherungenDie Kosten für den erforderlichen Versicherungsschutz wurden mit EUR 60.000 angenommen. Der Betrag wird pro Jahr inflationsbedingtum 1,5 % erhöht. Für 2014 fallen anteilige Kosten für neun Monate an.18. AbschreibungDie Abschreibung der Anlagen wurde linear über die Laufzeit des Tarifs angesetzt. Für 2014 werden anteilig neun Monateberücksichtigt.19. Sonstige KostenHierunter fallen u.a. Bankgebühren, Übersetzungskosten, Kommunikationskosten (Telefon, Internet etc.), monatliche Buchführung– für 2013 anteilig.20. ZinserträgeEs wurde angenommen, dass die liquiden Mittel der Betreibergesellschaft bzw. das Schuldendienstreservekonto mit 0,5 % p.a. aufeinem Bankkonto verzinst werden.21. Zinsaufwand BankdarlehenBasis ist die Annahme, dass ein Betrag in Höhe von EUR 20 Mio. über KfW-Mittel finanziert werden kann zu einem Zinssatz von 3,25 %p.a. für die ersten zehn Jahre. Anschließend wurde für dieses Darlehen ein Zinssatz von 4,5 % p.a. zu Grunde gelegt. Für das restlicheDarlehen wurde für die ersten zehn Jahre ein Zinssatz von 4,5 % p.a. und anschließend von 5,0 % p.a. angenommen. Die Tilgung wurdeauf 14 Jahre verteilt.22. Steuern FrankreichIn Frankreich beträgt die Körperschaftsteuer 33,33 %. Die mit der französischen Körperschaftsteuer versteuerten Beträge unterliegenin Deutschland lediglich dem Progressionsvorbehalt. Es erfolgt nach dem vorliegenden Konzept keine weitere Besteuerung. Danebenfallen Grundsteuer, Gewerbesteuer, Netzabgabe sowie eine Sozialsteuer an.Die wesentlichen dieser Prognose zugrunde liegenden Annahmen sind im Abschnitt „Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge“aufgeführt.


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135X. Rechtliche Grundlagen1. Beteiligungsstruktur (Prognose)PrivatinvestorKommanditeinlage<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG –Beteiligung an Windkraftanlagen in Frankreich (Fondsgesellschaft)Frankreich Deutschland<strong>Leonidas</strong> Wind France GmbH & Co. KGund <strong>Leonidas</strong> Wind Capital GmbH (Beteiligungsgesellschaften)Französische SNC (Betreibergesellschaft)WindkraftanlagenKapitaleinlageKapitaleinlageInvestitionZum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurden folgende Firmen aus obiger Übersicht bereits gegründet:<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft)<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH (Komplementärin der Fondsgesellschaft)Folgende Unternehmen sind gemäß dem zugrundeliegenden Konzept noch zu errichten:<strong>Leonidas</strong> Wind France GmbH & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft)<strong>Leonidas</strong> Wind Capital GmbH (Beteiligungsgesellschaft)Folgende Unternehmen sind gemäß vorliegendem Konzept noch zu erwerben:Französische SNC (Betreibergesellschaft)


1362. VerträgeZum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurden folgende Verträge bereits geschlossen:Gesellschaftsvertrag der FondsgesellschaftDer Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2013 ist im Kapitel „Verträge“ vollständig abgedruckt. Im Folgenden sind die Eckpunkte desGesellschaftsvertrages aufgeführt:a. Gegenstand des UnternehmensGegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmen in Europa, insbesondere in Deutschlandund in Frankreich, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien auf gepachteten oder sich im Eigentumdes jeweiligen Unternehmens befindlichen Flächen, insbesondere Windkraftanlagen errichten, betreiben und verkaufen.Darüber hinaus erbringt das Unternehmen aufgrund seiner Beteiligung administrative, finanzielle, kaufmännische und technischeDienstleistungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen gegenüber den o.g. Unternehmen.Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmenszusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich dritter Unternehmen zubedienen oder sich an solchen zu beteiligen.Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Geschäfte vorzunehmen, die unter das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften fallen sowieBankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten, die dem Erlaubnisvorbehalt des § 32 KWG unterliegen.b. GesellschafterPersönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kalchreuth. Sie ist am Kapitalder Gesellschaft nicht beteiligt. Gründungs- und zugleich Treuhandkommanditist ist die <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH mit einer Pflichteinlagevon EUR 1.000.c. Kapitalerhöhung, Agio, Haftsumme, NachschusspflichtDie Komplementärin ist bevollmächtigt, das Gesellschaftskapital durch die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Erhöhung derPflichtanteile bereits vorhandener Gesellschafter bis zum 15. Juli 2013 um insgesamt EUR 9.000.000 auf EUR 9.001.000, jedochmaximal auf EUR 18.001.000 zu erhöhen.Mit Ausnahme der <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH hat jeder beitretende Kommanditist oder Treugeber zusätzlich zu seiner Kommanditeinlageein Agio in Höhe von 5 % der übernommenen Kommanditeinlage zu zahlen. Gleiches gilt, soweit ein Gesellschafter seineKommanditeinlage erhöht. Das gesamte Agio wird von der Gesellschaft an den Vermittler als Vermittlungsprovision weitergeleitet.Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines Kommanditisten beträgt 0,1 % seiner Kommanditeinlage. Eine über dieübernommene Kommanditeinlage hinausgehende Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht nicht.d. TreuhandvertragAnleger können wählen, ob ihr Kommanditanteil treuhänderisch von dem Treuhandkommanditisten gehalten werden soll, oder ob sieals Direktkommanditisten der Gesellschaft selbst beitreten wollen.Die Vergütung des Treuhandkommanditisten trägt die Gesellschaft. Sie beträgt jährlich 0,005 % der Summe der Kommanditeinlagenzum Zeitpunkt der Schließung des Fonds zzgl. einer evtl. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zum Ausgleich der Inflation wird eineErhöhung der jährlichen Vergütung alle fünf Jahre, erstmalig zum 01.01.2019 um jeweils 10 % vereinbart.


137e. Pflichten der GesellschafterBeitretende Kommanditisten haben die von ihnen übernommene Kommanditeinlage, zusätzlich Agio, zu dem in der Beitrittserklärunggenannten Zeitpunkt auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto zu leisten.f. Geschäftsführung und VertretungDie Geschäftsführung obliegt der Komplementärin. Diese kann Geschäftsführungsaufgaben auf Dritte übertragen. Die Gesellschaft wirdvon der Komplementärin vertreten; sie ist alleinvertretungsberechtigt.g. Investitions- und FinanzierungsplanDas Eigen- und Fremdkapital der Gesellschaft wird gemäß dem im Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“ abgedruckten InvestitionsundFinanzierungsplan verwendet.h. MittelverwendungskontrolleDie Gesellschaft beauftragt für die Dauer der Investitionsphase die Langheinrich Treuhand GmbH mit der Mittelverwendungskontrolle.Diese ist beauftragt, die Verwendung der Eigenmittel der Gesellschaft durch die Geschäftsführung zu kontrollieren.i. GesellschafterversammlungDie ordentliche Gesellschafterversammlung ist einmal jährlich in den ersten zehn Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahresam Gesellschaftssitz abzuhalten. Sie hat, soweit ihr nicht durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag sonstige Gegenständezur Beschlussfassung überwiesen wurden, zu beschließen über:1. die Feststellung des Jahresabschlusses2. die Ergebnisverwendung3. die Entlastung sowie Abberufung und Ersatzwahl des zur Mittelverwendung Beauftragten4. die Entlastung der Komplementärin5. die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag6. die Ausschließung eines Gesellschafters7. die Änderungen des Gesellschaftsvertrages8. die Änderung des Investitions- und Finanzierungsplans (§ 10 Gesellschaftsvertrag)9. die Durchführung von Sonderprüfungen10. die Beschlussfassung über die Liquidation der GesellschaftJe EUR 1.000 der eingezahlten Kommanditeinlage hat jeder Gesellschafter eine Stimme.j. Vergütungsansprüche der Komplementärin / des GeschäftsbesorgersDie Komplementärin erhält für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme eine Vergütung in Höhe von EUR 7.500 p.a..Die Vergütung wird pro Jahr, erstmals zum 01.01.2016 um 1,5 % erhöht. Für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme in derGründungsphase erhält sie für den erhöhten Aufwand eine zusätzlich Vergütung in Höhe von einmalig 0,16 % der gezeichnetenKapitalerhöhung, bei einer Kapitalerhöhung von EUR 9.000.000 entspricht dies EUR 14.400 zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer.In der Betriebsphase hat die Komplementärin zudem Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 1 % des geleisteten Kommanditkapitalsp.a., zzgl. ggf. anfallender Umsatzsteuer. Die Vergütung wird pro Jahr, erstmals zum 01.01.2014 um 2 % erhöht. Soweit dieKomplementärin einen Geschäftsbesorger gemäß § 9 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag beauftragt hat, stehen diese Vergütungen demGeschäftsbesorger zu.Sollte der Fonds bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Betreibergesellschaft eine höhere als die prognostizierte Gesamtausschüttungerwirtschaften, erhält die Komplementärin/Geschäftsbesorgerin neben der regelmäßigen Vergütung eine einmalige Erfolgsbeteiligung.


138Diese beträgt für den Fall, dass die Ausschüttung bis zu 300 % beträgt 20 % des Betrages um den die Gesamtausschüttungdie prognostizierte Ausschüttung übersteigen würde. Sollte die Gesamtausschüttung mehr als 300 % betragen, erhöht sich dieErfolgsbeteiligung auf 30 %. Übersteigt somit die tatsächliche kumulierte Gesamtausschüttung die prognostizierte Gesamtausschüttungum z. B. 15 %, erhalten von diesem Mehrbetrag die Kommanditisten bzw. die Treuhandkommanditisten 12 % und die Komplementärinbzw. Geschäftsbesorgerin 3 %.Zusätzlich werden der Komplementärin bzw. dem beauftragten Geschäftsbesorger die ihnen entstandenen notwendigen Auslagen vonder Gesellschaft erstattet.k. JahresabschlussDie Komplementärin ist verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss der Gesellschaft für das vorangegangeneGeschäftsjahr zu erstellen und die für die Zwecke der Besteuerung maßgebliche Gewinnermittlung durchzuführen.l. Ausschüttungen / EntnahmenDie Gesellschafter sind am handelsrechtlichen Ergebnis (Gewinn/Verlust) der Gesellschaft wie folgt beteiligt: Ist ein Gesellschafterwährend des Geschäftsjahres nur zeitanteilig am Vermögen der Gesellschaft beteiligt, nimmt er am laufenden Ergebnis der Gesellschaftnur pro rata temporis teil, wobei für jeden vollen Monat des Geschäftsjahres ab Eintritt des jeweiligen Kommanditisten in die Gesellschaftdas Ergebnis anteilig zu ermitteln ist. Für das am 31.12.2013 endende Rumpfgeschäftsjahr wird das laufende Ergebnis der Gesellschaft,soweit steuerlich zulässig, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts nach dem Betrag der jeweils übernommenen Kapitaleinlage zum31.12.2013 verteilt. Soweit das laufende Ergebnis für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr im Rahmen einer steuerlichenBetriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt der Gesellschaft nachträglich geändert wird, ist der Mehr-/Mindergewinn bzw. Verlustrückwirkend nach den vorstehenden Gewinnsätzen zu verteilen.m. KontrollrechteDie Kommanditisten haben ein Kontrollrecht, d. h. sie können insbesondere die abschriftlichen Mitteilungen des Jahresabschlussesverlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere prüfen sowie das Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen derGeschäftsführung nach § 164 HGB ausüben.Die Direktkommanditisten können dieses Einsichtsrecht in Bücher und Papiere der Gesellschaft jedoch nicht persönlich ausüben.Stattdessen ist dieses Recht durch Angehörige der rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe auszuüben.Dem Treuhandkommanditisten stehen die vorstehenden Kontroll- und Einsichtsrechte persönlich zu.n. Übertragung von GesellschaftsanteilenJeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Komplementärin ganz oder zum Teilübertragen, belasten oder in sonstiger Weise verfügen. Eine Übertragung ist jeweils nur zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) möglich,frühestens zum 31.12.2014 und muss der Gesellschaft zumindest 3 Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Eine ausführliche unddetaillierte Information zur Übertragung der Anteile erfolgt auf Seite 29.o. Kündigung des GesellschaftsanteilsDie Kommanditisten können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende des Kalenderjahres, frühestens zum31.12.2028 die Gesellschaft kündigen. Die Kündigung ist mittels eingeschriebenen Briefs gegenüber der Komplementärin zu erklären.p. Ausscheiden von Gesellschaftern / FortsetzungsklauselKommanditisten erhalten im Falle des Ausscheidens eine Abfindung in Höhe von 70 % ihrer quotalen Beteiligung am Verkehrswert derGesellschaft soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.Scheiden Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiva und Passivafortgeführt.


139q. LiquidationIm Falle der Auflösung der Gesellschaft findet eine Liquidation statt. Liquidator ist die Komplementärin, soweit nicht dieGesellschafterversammlung mit Mehrheit aller stimmberechtigten Gesellschafter eine oder mehrere andere Person(en) zu(m)Liquidator(en) bestimmt(en).r. Tod eines GesellschaftersIm Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit seinen Erben fortgesetzt.s. AdressmitteilungspflichtJeder Kommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft einen Wechsel seiner Adresse und/oder seiner Bankverbindung unverzüglichschriftlich mitzuteilen.t. HaftungsbeschränkungDie Komplementärin haftet der Gesellschaft und den Gesellschaftern nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.Bei Pflichtverletzungen mit Schadensfolge für Leben, Körper oder Gesundheit haftet sie auch im Falle von Fahrlässigkeit. Die gesetzliche<strong>Prospekt</strong>haftung bleibt unberührt.TreuhandvertragDer Treuhandvertrag vom 07.01.2013 ist im Kapitel „Verträge“ vollständig abgedruckt. Im Folgenden sind die Eckpunkte des Treuhandvertragesaufgeführt:a. Vertragspartner<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH als Treuhandkommanditist und die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG als Emittent.b. Aufgaben und RechtsgrundlageDie <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH übernimmt als Gründungskommanditistin die Aufgaben des Treuhänders. Der Treuhänder informiertden Treugeber im erforderlichen Rahmen über die Verhältnisse der Gesellschaft. Der Treuhänder übersendet dem Treugeberden Jahresabschluss der Gesellschaft. Der Treuhänder führt ein Gesellschafterregister. Der Treuhänder nimmt unter Berücksichtigungder berechtigten Interessen aller Treugeber die gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten des Kommanditistenwahr. Der Treuhänder erteilt den Treugebern, die selbst ihr Stimmrecht wahrnehmen möchten, eine Vollmacht hierzu.Folgende Aufgaben des Treuhänders werden von der Komplementärin übernommen: Übersendung des Jahresabschlusses derGesellschaft, Führen eines Gesellschafterregisters.Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Treuhänders ist der im Kapitel „Verträge“ angeführte Treuhand- und Gesellschaftsvertrag.Soweit der Treuhandvertrag Bestimmungen enthält, die denjenigen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft widersprechen,gehen die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages vor.c. FreistellungDer Treuhänder hat einen Anspruch darauf, von dem Treugeber von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die ihm imZusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der Beteiligung des Treugebers entstehen.d. HaftungDer Treuhänder wird seine Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Interesse des Treugebers wahrnehmen.Er haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diePflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat.


140e. VergütungDie Vergütung des Treuhänders wird von der Gesellschaft getragen und beträgt 0,005 % der Summe der Kommanditeinlagen zumZeitpunkt der Schließung des Fonds zzgl. einer eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung wird mit einemInflationsausgleich um 10 % alle fünf Jahre erhöht. Erstmals erfolgt die Erhöhung für das Jahr 2019.f. Dauer und Beendigung des TreuhandvertragesDas Treuhandverhältnis wird für die Zeit der Beteiligung des Treuhänders an der Gesellschaft geschlossen. Der Treuhänder kann dasTreuhandverhältnis gegenüber einzelnen Treugebern, oder einheitlich allen Treugebern, mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresendekündigen, erstmalig zum 31.12.2016.g. Ausscheiden des TreuhändersKündigt der Treuhänder den Treuhandvertrag, bestimmen die Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten.MittelverwendungskontrollvertragDer Mittelverwendungskontrollvertrag vom 07.01.2013 ist im Kapitel „Verträge“ vollständig abgedruckt. Im Folgenden sind die Eckpunktedes Vertrages aufgeführt:a. VertragspartnerLangheinrich Treuhand GmbH als Mittelverwendungskontrolleur und die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG als Emittent.b. AufgabenDie Langheinrich Treuhand GmbH übernimmt die Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs. Der Mittelverwendungskontrolleur hatfolgende Aufgabe: Zustimmung zu Auszahlungen vom Eigenkapitaleinzahlungskonto soweit die Zahlungen in Übereinstimmung sind mitden Voraussetzungen im Mittelverwendungskontrollvertrag. Diese sind:1. Zahlungen zur Durchführung von Investitionen in Übereinstimmung mit dem Investitionsplan der Auftraggeberin.2. Zahlungen von im Investitionsplan vorgesehenen Vergütungen sowie von Abschlagszahlungen hierauf gemäß den abgeschlossenenvertraglichen Vereinbarungen bei entsprechender Rechnungsstellung durch den betreffenden Vertragspartner.3. Erstattung von nachgewiesenen Auslagen an die Geschäftsführung der Auftraggeberin4. Rückzahlungen von eingezahltem Kapital an Kommanditisten bzw. Treugeber, die nach Gesellschaftsvertrag der Auftraggeberin ausder Gesellschaft ausgeschlossen wurden bzw. bei denen der Treuhandkommanditist vom Treuhandvertrag zurückgetreten ist.5. Begleichung fälliger gesetzlicher Verbindlichkeiten der Auftraggeberin.6. Zahlungen, die durch einen Gesellschafterbeschluss der Auftraggeberin genehmigt wurden.7. Verzinsliche Zwischenanlage der auf dem Einlagenkonto befindlichen Mittel.Rechtsgrundlage dafür ist der im Kapitel „Verträge“ abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag.c. VergütungDie mit dem Mittelverwendungskontrolleur vereinbarte Vergütung beträgt 0,10 % des gezeichneten Eigenkapitals. Das entspricht beieinem Platzierungsvolumen von EUR 9,0 Mio. einem Betrag von EUR 9.000 zzgl. einer eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.Die Vergütung ist fällig bei vollständiger Platzierung der Vermögensanlage, jedoch spätestens zum 30.12.2013.d. HaftungDer Mittelverwendungskontrolleur haftet lediglich für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen im Rahmen des vorliegendenVertragsverhältnisses und der danach geschuldeten Leistungen. Eine Haftung für den Eintritt der von der Auftraggeberin angestrebtenwirtschaftlichen und/oder steuerlichen Ziele wird nicht übernommen.


141e. Dauer des VertragsverhältnissesDas Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsunterzeichnung und endet nach Beendigung der Investitionsphase der Auftraggeberin, sobaldalle auf dem Einlagenkonto befindlichen Mittel vollständig freigegeben sind.Dienstleistungsvertrag zur Eigenkapitalvermittlunga. VertragspartnerVertragspartner sind die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH und die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG als Emittent derVermögensanlage.b. Gegenstand des VertragesGegenstand des Vertrages vom 07.01.2013 ist der Vertrieb der Kapitalanlage durch die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH an Banken,Maklerpools und Finanzdienstleister und hierauf folgend die Zeichnung von Beitrittserklärungen durch deren Kunden. Die <strong>Leonidas</strong><strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG stellt der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH hierfür Kurzexposés und Verkaufsprospektezur Verfügung.c. VergütungDas von den Kommanditisten gezahlte Agio von 5 % des gezeichneten Eigenkapitals wird vom Emittenten an den Vertriebspartner imRahmen einer monatlichen Abrechnung weitergeleitet. Zudem steht der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH eine einmalige Provision für dieEigenkapitalvermittlung in Höhe von 7 % des gezeichneten Eigenkapitals zu, von dieser sind mindestens 4 % maximal 7 % an denVertriebspartner zu vergüten. Diese Provision ist analog des Agios fällig.Dienstleistungsvertrag für die Konzeption des Fondsa. VertragspartnerVertragspartner sind die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH und die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG als Emittent derVermögensanlage.b. Gegenstand des VertragesGegenstand des Vertrages vom 07.01.2013 ist die Erstellung der Konzeption für die Kapitalanlage durch die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong>GmbH. Hierzu gehören u.a. betriebswirtschaftliche Analyse und Kalkulation des Fonds, die Erstellung eines Konzepts zur Investition undMittelverwendung, die Aufstellung von Ergebnis-, Liquiditäts- und Kapitalrückflussprognosen, Auswahl und Koordination der externenDienstleister, insbesondere Steuerberater und Rechtsanwälte in Deutschland und Frankreich sowie die Erstellung desVerkaufsprospektes.c. VergütungDie Vergütung für die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH beträgt hierfür 3 % des gezeichneten Eigenkapitals. Das entspricht bei einemZeichnungsvolumen von EUR 9,0 Mio. einer Vergütung in Höhe von EUR 270.000.Weitere Verträge sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung noch nicht gezeichnet.


1423. VertragspartnerFolgende Vertragspartner gibt es zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung:<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbHAn der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthEingetragen beim Amtsgericht Fürth am 03.09.2012 unter HRB 13697Voll eingezahltes Stammkapital EUR 25.000Alleiniger Gesellschafter ist die <strong>Leonidas</strong> Management GmbHAlleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Antje Grieseler, 90542 Eckental<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbHLaufer Str. 10, 90542 EckentalEingetragen beim Amtsgericht Fürth am 14.02.2011 unter HRB 12834Voll eingezahltes Stammkapital EUR 100.000Gesellschafter und jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Antje Grieseler, 90542 Eckental und Max-Robert Hug,8268 Salenstein / Schweiz<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbHAn der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthEingetragen beim Amtsgericht Fürth am 07.01.2013 unter HRB 13852Voll eingezahltes Stammkapital EUR 25.000Alleiniger Gesellschafter ist die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbH.Jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Antje Grieseler, 90542 Eckental und Max-Robert Hug,8268 Salenstein / Schweiz.Langheinrich Treuhand GmbHOskar-Sembach-Ring 24, 91207 Lauf a.d. Pegn.Eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg am 11.02.2010 unter HRB 26219Voll eingezahltes Stammkapital EUR 25.000Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Stefan Langheinrich, 91207 Lauf a.d. Pegn.


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145XI. Gesellschaftsvertrag,Treuhandvertrag,MittelverwendungsvertragGESELLSCHAFTSVERTRAG§ 1 Rechtsform, Firma, Sitz und Geschäftsjahr1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.2. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG (nachstehend „Gesellschaft“ genannt).3. Sitz der Gesellschaft ist Kalchreuth.4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, das am 31. Dezember 2013 endet, beginnendmit der Gründung.§ 2 Gegenstand des Unternehmens1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmen in Europa, insbesonderein Deutschland und in Frankreich, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien auf gepachteten oder sich imEigentum des jeweiligen Unternehmens befindlichen Flächen, insbesondere Windkraftanlagen errichten, betreiben und verkaufen.Darüber hinaus erbringt das Unternehmen aufgrund seiner Beteiligung administrative, finanzielle, kaufmännische und technischeDienstleistungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen gegenüber den o.g. Unternehmen.2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand desUnternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich dritterUnternehmen zu bedienen oder sich an solchen zu beteiligen.3. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Geschäfte vorzunehmen, die unter das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften fallen sowieBankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten, die dem Erlaubnisvorbehalt des § 32 KWG unterliegen.§ 3 Gesellschafter1. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kalchreuth. Sie ist am Kapitalder Gesellschaft nicht beteiligt.2. Kommanditisten sind bzw. werden(1) <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH, 90562 Kalchreuth, vertreten durch ihre Geschäftsführer Antje Grieseler und Max-Robert Hug mit einerPflichteinlage von EUR 1.000 (Gründungs- und Treuhandkommanditist) mit der Berechtigung, auf der Grundlage des TreuhandvertragesKommanditeinlagen treuhänderisch zu übernehmen und die in § 4 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Kapitalerhöhungendurchzuführen.(2) Weitere, eventuell noch beitretende und im Handelsregister einzutragende Kommanditisten (Direktkommanditisten).Treuhandkommanditisten (vgl. § 4 Ziff. 3 des Vertrages) und Direktkommanditisten werden nachfolgend gemeinsam auch als„Kommanditisten“ bezeichnet.


146§ 4 Kapitalerhöhung, Agio, Haftsumme, Nachschusspflicht1. Die Komplementärin ist unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich bevollmächtigt, namens aller jeweiligerGesellschafter das Gesellschaftskapital (dies entspricht der Pflichteinlage ohne Einrechnung eines Agio) durch die Aufnahme neuerGesellschafter oder die Erhöhung der Pflichtanteile bereits vorhandener Gesellschafter bis zum 15. Juli 2013 (Ende der Zeichnungsfrist)um insgesamt EUR 9.000.000 auf EUR 9.001.000 höchstens jedoch um EUR18.000.000 auf EUR 18.001.000 zu erhöhen. DieseKapitalerhöhung kann auch in Teilschritten erfolgen.2. Jeder Kommanditist hat eine Einlage in Höhe des von ihm übernommenen Kommanditkapitals zu leisten. Die Einlage entspricht derPflichteinlage nach Handelsrecht und wird im Folgenden Kommanditeinlage genannt.Mit Ausnahme des Gründungskommanditisten und des Treuhandkommanditisten hat jeder beitretende Kommanditist zusätzlich zu seinerKommanditeinlage ein Agio in Höhe von 5 % der übernommenen Kommanditeinlage zu zahlen. Gleiches gilt, soweit ein Gesellschafterseine Kommanditeinlage erhöht.Das gesamte Agio wird von der Gesellschaft an den Vermittler als Vermittlungsprovision weitergeleitet.3. Der Treuhandkommanditist beteiligt sich rechtlich im eigenen Namen an der Gesellschaft, wirtschaftlich aber für Rechnung undim Interesse der Treugeber (Treugeberkommanditisten), mit denen er einen Treuhandvertrag abschließt oder abgeschlossen hat. DieKosten des Treuhandkommanditisten trägt die Gesellschaft.Soweit Treuhandverhältnisse mit den Treuhandkommanditisten aufgelöst werden oder solche aus einem anderen Grund wegfallen, istder Treuhandkommanditist berechtigt, die Herabsetzung des von ihm gehaltenen Kommanditanteils zu verlangen. Die Komplementärinist unter Befreiung des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt, die hierzu erforderlichen Erklärungen seitens der Gesellschaftund seitens der übrigen Gesellschafter abzugeben und in Empfang zu nehmen. Für diesen Fall der Herabsetzung der Einlage desTreuhandkommanditisten gelten die Vorschriften der Kündigung (§ 20 des Gesellschaftsvertrages) und des Ausscheidens einesGesellschafters (§§ 21 und 22 des Gesellschaftsvertrages) entsprechend.4. Der Mindestbetrag einer Kommanditeinlage eines Direktkommanditisten oder eines Treugeberkommanditisten beträgt EUR 10.000.Höhere Kommanditeinlagen müssen durch 1.000 teilbar sein.Personengemeinschaften, mit Ausnahme von Personenhandelsgesellschaften, können sich nur als Treugeberkommanditistenbeteiligen. Der Mindestbeteiligungsbetrag beträgt je Mitglied der Personengemeinschaft EUR 10.000. Dies gilt nicht für den Fallder Sonderrechtsnachfolge von Todes wegen. Mitglieder einer Personengemeinschaft sind verpflichtet, einen gemeinschaftlichenBevollmächtigten für die Ausübung ihrer Gesellschafterrechte zu bestellen; ihre Rechte können nur gemeinschaftlich und einheitlich vondem Bevollmächtigten wahrgenommen werden.5. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines Kommanditisten beträgt 0,1 % seiner Kommanditeinlage.6. Ein Beitritt oder eine Einlageerhöhung eines Kommanditisten wird wirksam mit Annahme des darauf gerichteten Angebotes(Beitrittserklärung) durch die Komplementärin. Eines Zuganges der Annahmeerklärung bedarf es nicht. Ein Beitritt von Direktkommanditistenerfolgt unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung im Handelsregister.Eine über die übernommene Kommanditeinlage hinausgehende Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht nicht. Gemäß § 172Abs. 4 HGB gilt eine Einlage als nicht geleistet, soweit diese zurückgewährt wurde. Einlage im Sinne des § 172 Abs. 4 HGB istausschließlich die Haftsumme.Eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals über den Umfang des § 4 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag hinaus bedarf der Zustimmung derGesellschafter mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen und kann nur auf Antrag der Komplementärin beschlossen werden.Der nicht zustimmende Gesellschafter ist nicht verpflichtet, an einer beschlossenen Erhöhung des Geschäftskapitals teilzunehmen.§ 5 Gesellschafterkonten, Beteiligungsquoten1. Die Gesellschaft führt für jeden Gesellschafter intern ein Kapitalkonto I und ein Verrechnungskonto. Auf den Kapitalkonten I werdendie festen Kapitalanteile (Kommanditeinlagen) der Gesellschafter und auf den Verrechnungskonten Gewinn- und Verlustanteile sowieEinlagen und Entnahmen der Gesellschafter verbucht.


1472. Die Kapitalkonten I sind maßgeblich für das Stimmrecht (§13 Gesellschaftsvertrag), die Ergebnisbeteiligung und die Beteiligung amGesellschaftsvermögen. Die Beteiligungsquoten der Gesellschafter richten sich nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen nominalen festenBeteiligungen (gemäß den internen Kapitalkonten I) zum Gesellschaftskapital der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 1 dieses Vertrages.3. Die vorgenannten Konten sind weder im Soll noch im Haben verzinslich.§ 6 Treuhandvertrag, Handelsregistervollmacht1. Anleger können wählen, ob ihr Kommanditanteil treuhänderisch von dem Treuhandkommanditisten gehalten werden soll oder ob sieals Direktkommanditisten der Gesellschaft selbst beitreten wollen.2. Direktkommanditisten werden selbst als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen. Jeder Direktkommanditist hat derKomplementärin auf eigene Kosten eine unwiderruflich, über den Tod hinaus geltende und notariell beglaubigte Handelsregistervollmachtunter Befreiung des § 181 BGB zu erteilen, die diese berechtigt, alle im Zusammenhang mit seiner Beteiligung für dieHandelsregisteranmeldungen notwendigen Willenserklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen.3. Der Treuhandkommanditist hält die Kommanditbeteiligung im eigenen Namen, aber für Rechnung und im Auftrag derTreugeberkommanditisten. Die einzelnen Anteile der Treugeberkommanditisten werden von dem Treuhandkommanditisten nach außen,also im Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten, als einheitliche Kommanditbeteiligung gehalten. Jeder Treugeberkommanditist muss denTreuhandkommanditisten durch Abschluss des Treuhandvertrages beauftragen und bevollmächtigen. Im Handelsregister wird nur derTreuhandkommanditist, nicht der einzelne Treugeberkommanditist, eingetragen.Die Treugeberkommanditisten haben das Recht an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und das auf die jeweiligen Anteileentfallende Stimmrecht auszuüben soweit sie eine vom Treuhandkommanditisten unterschriebene schriftliche Vollmacht spätestens5 Werktage vor dem Datum der Gesellschafterversammlung an die Geschäftsführung der Komplementärin übersandt haben. Hierbeikommt es auf den Zugang bei der Geschäftsführung der Komplementärin an.Überträgt der Treuhänderkommanditist bei Beendigung des Treuhandverhältnisses den treuhänderisch erhaltenen Anteil amKommanditkapital auf den Treugeberkommanditisten wird dieser unmittelbar Kommanditist (Direktkommanditist).4. Jeder Kommanditist ist verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen selbst abzugeben, solange und soweit aus irgendeinem Grundkeine entsprechende wirksame Bevollmächtigung der Komplementärin bzw. des Treuhandkommanditisten vorliegen sollte.5. Die Vergütung des Treuhandkommanditisten trägt die Gesellschaft. Sie beträgt jährlich 0,005 % der Summe der Kommanditeinlagenzum Zeitpunkt der Schließung des Fonds zzgl. einer evtl. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zum Ausgleich der Inflation wird eineErhöhung der jährlichen Vergütung alle fünf Jahre, erstmals zum 01.01.2019 um jeweils 10 % vereinbart.Die Aufgaben des Treuhänders gemäß § 5 Abs. 2 und Abs. 3 des Treuhandvertrages werden durch die Komplementärin bzw. durcheinen von der Komplementärin beauftragten Geschäftsbesorger wahrgenommen. Hierfür erhält die Komplementärin die in § 15Gesellschaftsvertrag geregelte Vergütung. Sollte der Treuhandkommanditist diese Aufgaben auf Wunsch der Gesellschaft ganz oderteilweise selbst wahrnehmen, hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Vergütung des Geschäftsbesorgers wird indiesem Falle entsprechend gesenkt.§ 7 Pflichten der Gesellschafter, Einlagen1. Die Gesellschafter sind untereinander verpflichtet, den Gesellschaftszweck in vertragsgemäßer Weise zu fördern. Sie sind insbesondereverpflichtet, die von ihnen übernommenen Kommanditeinlagen nebst vereinbartem Agio in Geld einzuzahlen.2. Beitretende Kommanditisten (Direktkommanditisten und Treugeberkommanditisten) haben die von ihnen übernommeneKommanditeinlage zuzüglich des vereinbarten Agios auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto innerhalb von 14 Tagen nachUnterzeichnung der Beitrittserklärung zu leisten. Gründungskommanditisten und Kommanditisten, die ihre Kommanditeinlage erhöhen,haben ihre Kommanditeinlage auf Anforderung der Komplementärin zu leisten.


1483. Soweit ein Kommanditist mit der Einzahlung seiner Kommanditeinlage und/oder dem Agio ganz oder teilweise in Verzug gerät, ist dieGesellschaft berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % über dem jeweiligen 3-Monats Euribor zu verlangen. Die Geltendmachungweitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.4. Soweit ein Kommanditist ganz oder teilweise seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich der Kommanditeinlage und/oder des Agiotrotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt, ist die Gesellschaft, vertreten durch die Komplementärin berechtigt, von demBeitrittsvertrag zurückzutreten und diesen Kommanditisten durch schriftliche Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen.Soweit ein Treugeberkommanditist ganz oder teilweise seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich seiner Kommanditeinlage und/oderdes Agio trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt, ist die Komplementärin berechtigt und bevollmächtigt, im Namen desTreuhandkommanditisten die fristlose außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages zu erklären.Anstelle eines Ausschlusses ist die Gesellschaft, vertreten durch die Komplementärin auch berechtigt und bevollmächtigt, dieKommanditeinlage eines Kommanditisten, die lediglich zu einem Teil einbezahlt ist, auf den Betrag der geleisteten Zahlung unterBerücksichtigung des vereinbarten Agio herabzusetzen.Soweit ein Kommanditist wegen nicht fristgerechter Zahlung ausgeschlossen wurde, steht diesem kein Anspruch auf einAuseinandersetzungsguthaben, auf einen Gewinn- oder Verlustanteil für das laufende Geschäftsjahr, auf Entnahmen oder auf dieFreistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherheitsleistung für Gesellschaftsschulden zu. Der Kommanditist hat lediglicheinen Anspruch auf Rückzahlung einer eventuell geleisteten Einzahlung abzgl. des Agio.5. Ansprüche auf Verzugszinsen und/oder Schadenersatz bleiben von dem Ausschluss eines Kommanditisten i.S.d. Abs. 4 bzw.von einer Herabsetzung der Kommanditeinlage unberührt. Die Gesellschaft kann mit diesen Ansprüchen gegen einen etwaigenRückzahlungsanspruch aufrechnen.§ 8 Wettbewerbsverbot1. Sämtliche Gesellschafter, insbesondere auch die Komplementärin bzw. deren Geschäftsführungsorgane, sind, soweit gesetzlichmöglich, von allen gesetzlichen und vertraglichen Wettbewerbsverboten befreit.2. Für den Fall, dass die Komplementärin beabsichtigt, sich als geschäftsführende Gesellschafterin an weiteren Kommanditgesellschaftenzu beteiligen, die einen gleichen oder ähnlichen Geschäftszweig wie diese Gesellschaft verfolgen, gilt Folgendes: Bei ihrerGeschäftsführungstätigkeit wird sie die Interessen aller Kommanditgesellschaften, in denen sie diese Funktion ausübt, gleichmäßig zurGeltung bringen und gegeneinander abwägen.§ 9 Geschäftsführung und Vertretung1. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.a. Die Komplementärin wird die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns in Übereinstimmung mit dengesetzlichen Bestimmungen, den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungführen. Sie ist zu allen Maßnahmen und Handlungen bevollmächtigt, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks notwendig undzweckmäßig sind. Die Komplementärin hat die Geschäfte der Gesellschaft nach besten Kräften zu verwalten und zu beaufsichtigen; siehat alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Geschäftszweck der Gesellschaft zu verfolgen. Im Innenverhältnis erstreckt sich dieGeschäftsführung auf den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb, insbesondere auf sämtliche Geschäfte, die in diesem Gesellschaftsvertragoder in dem Investitions- und Finanzplan der Gesellschaft vorgesehen sind.Zu anderen Geschäften, soweit diese nicht bereits in dem Gesellschaftsvertrag oder in dem Investitions- und Finanzierungsplan derGesellschaft (§ 10 Gesellschaftsvertrag) und der darin vorgesehenen Finanzierung samt Sicherheitsgewährung vorgesehen sind, istdie Komplementärin nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafter durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss befugt.Dies gilt insbesondere für nachfolgende Geschäfte:a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten.


149b) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von anderen Unternehmen, Betrieben oder Teilbetrieben und/oder von Beteiligungen ansolchen, Gründung anderer Gesellschaften, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz.c) Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen oder sonstigen Betriebsstätten.d) Zusätzliche Aufnahme von Verbindlichkeiten durch die Gesellschaft über EUR 500.000 bzw. über das von den Gesellschaftern jeweilsgenehmigte Budget hinaus.e) Übernahme von Bürgschaften oder Garantien, Schuldbeitritt oder Gewährung von Sicherheiten.f) Kreditgewährung soweit diese nicht in dem Investitions- und Finanzierungsplan der Gesellschaft (§ 10 Gesellschaftsvertrag) vorgesehenist.g) Vornahme von grundlegenden Änderungen, sofern diese eine entscheidende Änderung des Investitionsvolumens verursachen, d.h.insofern die Änderung mehr als 5 % des Investitionsvolumens beträgt.h) Sonstige Geschäfte von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft.i) Änderungen des Treuhandvertrages.2. Die Komplementärin kann im Namen der Gesellschaft Geschäftsführungsaufgaben auf Kosten der Gesellschaft auf Dritte(„Geschäftsbesorger“) übertragen. Die eigene Geschäftsführungsbefugnis und Verantwortung der Komplementärin bleibt davonunberührt.3. Die Gesellschaft wird von der Komplementärin vertreten. Die Komplementärin ist alleinvertretungsberechtigt. Die Komplementärin istvon den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen.4. Die Komplementärin haftet gegenüber den Gesellschaftern und Treugebern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Ansprüchegegen die Komplementärin richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.§ 10 Investitions- und Finanzierungsplan1. Das Eigen- und Fremdkapital der Gesellschaft soll gemäß dem Investitions- und Finanzierungsplan verwendet werden.2. Das im Investitions- und Finanzierungsplan vorgesehene Eigenkapital kann bis zur Durchführung der Kapitalerhöhung nach § 4 Abs.1 dieses Vertrages durch zwischenzeitliche Aufnahme von Fremdkapital (Zwischenfinanzierung) beschafft werden.3. Die Verwendung der von den Gesellschaftern einzuzahlenden Kommanditeinlagen nebst Agio darf nur nach Freigabe desMittelverwendungskontrolleurs gemäß § 11 Gesellschaftsvertrag vorgenommen werden.4. Im Rahmen pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessens ist eine Änderung der einzelnen Positionen durch die Geschäftsführungmöglich, wenn sich dadurch das gesamte Investitionsvolumen nicht um mehr als 5 % erhöht.§ 11 Mittelverwendungskontrolle1. Die Gesellschaft beauftragt für die Dauer der Investitionsphase die Langheinrich Treuhand GmbH, vertreten durch Herrn StefanLangheinrich (Steuerberater, Rechtsanwalt), Oskar-Sembach-Ring 24, 91207 Lauf, mit der Mittelverwendungskontrolle. Dieser istbeauftragt, die Verwendung der Eigenmittel der Gesellschaft durch die Geschäftsführung zu kontrollieren.2. Die Geschäftsführung darf über die auf dem Eigenkapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft befindlichen Mittel nur nach Freigabe deszur Mittelverwendungskontrolle Beauftragten und nur im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans verfügen. Der Umfang derTätigkeit sowie die Voraussetzungen für die Freigabe durch den zur Mittelverwendungskontrolle Beauftragten ergeben sich aus demMittelverwendungskontrollvertrag.


150§ 12 Gesellschafterversammlungen1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung ist einmal jährlich in den ersten 10 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres amGesellschaftssitz abzuhalten.2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der Komplementärin einzuberufen, wenn es das dringende Interesse derGesellschaft erfordert oder die Gesellschafter (Komplementäre, Direktkommanditisten, Treuhandkommanditisten, Treugeberkommanditistenmit schriftlicher Vollmacht durch den Treuhandkommanditisten) mit gesamt mindestens einem Viertel aller Stimmen schriftlich unterÜbersendung der Tagesordnung und einer Begründung gegenüber der Komplementärin dies verlangen. Kommt die Komplementärineiner derartigen Aufforderung zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht binnen zwei Wochen nach, sinddie sonstigen Gesellschafter selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung in entsprechender Form und Frist einzuberufen.Ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlungen hat die Komplementärin durch schriftliche Einladung (§ 126 BGB)oder durch Einladung in Textform (§ 126 b BGB) an die letzte von den Gesellschaftern bekannt gegebene Adresse eines jedenteilnahmeberechtigten Gesellschafters unter Beifügung einer Tagesordnung einzuberufen. In der Einladung ist darauf hinzuweisen,dass die Gesellschafterversammlung erscheinungs- und vertretungsunabhängig bei Anwesenheit des Treuhandkommanditistenbeschlussfähig ist (§ 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag). Zwischen dem Tag der Absendung der Einladung und dem Tag der Versammlungist eine Frist von mindestens zwei Wochen einzuhalten.3. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten vertreten zu lassen, der vor Beginn derGesellschafterversammlung seine schriftliche Vollmacht nachweisen muss.4. Die Komplementärin oder der Versammlungsleiter können Personen, deren Anwesenheit sie für zweckmäßig halten, zur Teilnahme ander Gesellschafterversammlung zulassen.§ 13 Beschlussfassungen, Stimmrecht, Protokoll und Anfechtungen1. Den Vorsitz in der Versammlung führt die Komplementärin oder ein von der Komplementärin benannter Dritter („Versammlungsleiter“).Die Gesellschafter können einen anderen Versammlungsleiter wählen.2. Die Gesellschafterversammlung hat, soweit ihr nicht durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag sonstige Gegenstände zurBeschlussfassung überwiesen wurden, zu beschließen über:a) die Feststellung des Jahresabschlusses.b) die Ergebnisverwendung.c) die Entlastung sowie Abberufung und Ersatzwahl des zur Mittelverwendung Beauftragten.d) die Entlastung der Komplementärin.e) die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag.f) die Ausschließung eines Gesellschafters.g) die Änderungen des Gesellschaftsvertrages.h) die Änderung des Investitions- und Finanzierungsplans (§ 10 Gesellschaftsvertrag).i) die Durchführung von Sonderprüfungen.j) die Beschlussfassung über die Liquidation der Gesellschaft.3. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen worden sind und derTreuhandkommanditist anwesend ist.4. Für die Beschlussfassungen gelten nachfolgende Mehrheiten:a) Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Stimmenmehrheit), sofernnicht dieser Vertrag oder das Gesetz eine größere Mehrheit vorsieht.


151b) Folgende Beschlüsse sind mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen (qualifizierte Stimmenmehrheit) zu fassen:-die Wahl eines Versammlungsleiters für die Gesellschafterversammlung gemäß § 13 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag-Änderungen des Gesellschaftsvertrages-Beschluss über die Durchführung einer Sonderprüfung-Auflösung der Gesellschaftc) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.5. Je EUR 1.000 der eingezahlten Kommanditeinlage hat jeder Gesellschafter eine Stimme. Mit Ausnahme des Treuhandkommanditistenkann jeder Gesellschafter seine Stimmrechte nur einheitlich ausüben. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, das ihm zustehendeStimmrecht uneinheitlich auszuüben. Soweit Treugeberkommanditisten von dem Treuhandkommanditisten zur Stimmrechtsausübungbevollmächtigt sind, ist die Bevollmächtigung auf die Anzahl der Stimmrechte beschränkt, die auf den für den jeweiligenTreugeberkommanditisten treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil entfallen.6. Über den Verlauf der Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss mindestens den Ort und denTag der Versammlung, die Tagesordnung, sämtliche Anträge und den Wortlaut der gefassten Beschlüsse enthalten. Abschriften derProtokolle sind den Gesellschaftern/Treugeberkommanditisten auf schriftliches Verlangen innerhalb von vier Wochen nach dem Tag derGesellschafterversammlung zuzustellen. Einsprüche gegen das Protokoll können nur innerhalb einer Frist von vier Wochen ab dem Tagder Versendung des Protokolls schriftlich gegenüber der Komplementärin geltend gemacht werden.7. Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse können von jedem Gesellschafter analog §§241 ff. AktG angefochten werden. Die Klage istgegen die Gesellschaft, vertreten durch die Komplementärin, zu richten und der Komplementärin zuzustellen. Die Frist für die Erhebungder Klage beträgt einen Monat ab Beschlussfassung (§246 Abs. 1 AktG analog). Nach Ablauf der Monatsfrist gilt ein Mangel alsgeheilt.§ 14 Schriftliche Beschlussfassung1. Soweit kein dringender Aussprachebedarf besteht, kann die Komplementärin an Stelle der Einberufung einer Gesellschafterversammlungeine schriftliche Beschlussfassung der Gesellschafter veranlassen. Bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlungist eine schriftliche Beschlussfassung nur mit Zustimmung desjenigen erlaubt, der die Einberufung der Gesellschafterversammlungverlangt hat.2. Die Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung ist von der Komplementärin den Gesellschaftern und den Treugeberkommanditistenan die zuletzt bekannte Adresse zu übersenden. Der Gegenstand, über den abgestimmt werden soll, ist genau zu bezeichnen und miteiner Begründung zu versehen. Der Beschlussvorschlag ist so zu fassen, dass mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gestimmt werden kann.Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss innerhalb von vier Wochen nach Absendung der Aufforderung zur Stimmabgabe bei derKomplementärin eingehen. Verspätet zugehende Stimmabgaben gelten als nicht erfolgt. Die Komplementärin hat binnen zwei Wochennach Eingang der letzten fristgerechten Stimmabgabe die Gesellschafter über das Ergebnis der Stimmauszählung zu unterrichten.3. Zur Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte aller Stimmen abgegeben sein. Sollte in einem schriftlichen Beschlussverfahren nichtmindestens die Hälfte aller Stimmen abgegeben worden sein, so kann die Komplementärin ein zweites schriftliches Beschlussverfahrenveranlassen, in dem die Beschlussfähigkeit ungeachtet der Anzahl der abgegebenen Stimmen gegeben ist; hierauf ist in der Aufforderungzur Abstimmung hinzuweisen.4. Eine schriftliche Beschlussfassung ist ohne die Voraussetzungen des Abs. 1 auch dann möglich, wenn sich alle Stimmberechtigtenschriftlich mit der schriftlichen Beschlussfassung einverstanden erklären. Einer solchen Einverständniserklärung steht es gleich, wennalle Stimmberechtigten dem Beschluss schriftlich zugestimmt haben.


152§ 15 Vergütungsansprüche der Komplementärin und/oder des Geschäftsbesorgers1. Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme eine Vergütung in Höhe von EUR 7.500/Jahr.Die Vergütung wird um 1,5 % p.a., erstmals zum 01.01.2016 erhöht. Für den erhöhten Aufwand für die Geschäftsführung und dieHaftungsübernahme in der Gründungsphase erhält sie zudem eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,16 % der gezeichnetenKapitalerhöhung; bei einer Kapitalerhöhung von EUR 9.000.000 entspricht dies EUR 14.400.2. In der Betriebsphase hat die Komplementärin Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 1 % des geleisteten Kommanditkapitals p.a..Die Vergütung wird um 2 % p.a., erstmals zum 01.01.2014 erhöht.Soweit die Komplementärin einen Geschäftsbesorger gemäß § 9 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag beauftragt hat, stehen diese Vergütungendem Geschäftsbesorger zu.Zusätzlich werden der Komplementärin bzw. dem beauftragten Geschäftsbesorger die ihnen entstandenen notwendigen Auslagen vonder Gesellschaft erstattet.3. So der Fonds zum Zeitpunkt der Veräußerung der Betreibergesellschaft eine höhere als die prognostizierte Gesamtausschüttungerwirtschaftet hat, erhält die Komplementärin/Geschäftsbesorgerin neben der regelmäßigen Vergütung gemäß Abs. 1 und 2 eineErfolgsbeteiligung. Diese beträgt 20 % des Betrages, um den die Gesamtausschüttung die prognostizierte Ausschüttung übersteigt, fürden Fall, dass die Gesamtausschüttung bis zu 300 % beträgt und 30 % des übersteigenden Wertes, so die Gesamtausschüttung mehrals 300 % beträgt. Übersteigt somit die tatsächliche kumulierte Gesamtausschüttung die prognostizierte Gesamtausschüttung um z. B.15 %, erhalten von diesem Mehrbetrag die Kommanditisten 12 % und die Komplementärin bzw. Geschäftsbesorgerin 3 %.4. Mit der Vergütung gemäß den vorstehenden Absätzen 1, 2 und 3 sind sämtliche Kosten der Komplementärin im Zusammenhang mitder Haftungsübernahme und der Geschäftsführung abgegolten. Die Vergütungen sind als Aufwand der Gesellschaft zu verbuchen.5. Die Vergütungen gemäß den vorstehenden Absätzen verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe(derzeit 19 %).§ 16 Jahresabschluss, Mitteilung der Ergebnisanteile, Sonderbetriebsausgaben1. Die Komplementärin ist verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss der Gesellschaft für das vorangegangeneGeschäftsjahr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften zuerstellen und die für die Zwecke der Besteuerung maßgebliche Gewinnermittlung durchzuführen.2. Die Komplementärin kann einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichenGewinnermittlung beauftragen. Die Kosten hierfür werden ihr von der Gesellschaft erstattet.3. Die Jahresabschlüsse werden von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Die festgestellten Jahresabschlüsse sind für jedenGesellschafter verbindlich.4. Die Komplementärin teilt den Gesellschaftern nach Erstellung der Jahresabschlüsse das ihnen jeweils persönlich zurechenbaresteuerliche Ergebnis (Gewinn-/Verlustanteil) schriftlich zur Vorlage bei ihren Wohnsitzfinanzämtern mit.5. Sonderbetriebsausgaben von Kommanditisten werden hierbei nur dann berücksichtigt, wenn sie der Gesellschaft bis spätestens 31.März des Folgejahres unter Beifügung von Nachweisen schriftlich mitgeteilt worden sind.§ 17 Ausschüttungen, Entnahmen1. Die Gesellschafter sind am handelsrechtlichen Ergebnis (Gewinn/Verlust) der Gesellschaft wie folgt beteiligt:a) Ist ein Gesellschafter während des Geschäftsjahres nur zeitanteilig am Vermögen der Gesellschaft beteiligt, nimmt er am laufendenErgebnis der Gesellschaft nur pro rata temporis teil, wobei für jeden vollen Monat des Geschäftsjahres ab Eintritt des jeweiligenKommanditisten in die Gesellschaft das Ergebnis anteilig zu ermitteln ist. Für das am 31.12.2013 endende Rumpfgeschäftsjahr wirddas laufende Ergebnis der Gesellschaft, soweit steuerlich zulässig, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts nach dem Betrag der jeweilsübernommenen Kapitaleinlage zum 31.12.2013 verteilt. Soweit das laufende Ergebnis für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahrim Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt der Gesellschaft nachträglich geändert wird, ist der


153Mehr-/Mindergewinn bzw. Verlust rückwirkend nach den vorstehenden Gewinnsätzen zu verteilen.b) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten für Treugeberkommanditisten entsprechend mit der Maßgabe, dass sie über dieTreuhandkommanditisten am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt sind.c) Ein Gesellschafter, der seiner Einlageverpflichtung gegenüber der Gesellschaft noch nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist,nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft insoweit nicht teil.d) Die Verteilung erfolgt durch Gutschrift auf den für die Kommanditisten geführten Verrechnungskonten mit Wertstellung zum Schlussdes jeweiligen Geschäftsjahres.e) Die Komplementärin ist am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt.2. Für die Verteilung des steuerlichen Ergebnisses ist das handelsrechtliche Ergebnis maßgeblich. Soweit steuerliche Vorschriften dementgegenstehen, folgt die Gewinnverteilung so, dass diese dem handelsrechtlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.3. Ein liquider Überschuss wird nach Begleichung aller fälligen Verbindlichkeiten der Gesellschaft und Bildung der Liquiditätsreservegemäß der Prognoserechnung innerhalb eines Monats ab Genehmigung des Jahresabschlusses an die Gesellschafter (Stand 31.12.)entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres bis zur Höhe der prognostizierten Ausschüttung ausgeschüttet.Ein vorheriger Ausgleich der Verlustkonten der Gesellschafter erfolgt nicht. § 169 Abs. 1 Satz 2 HGB wird abbedungen. Steuereinbehaltewerden als Bestandteil der Ausschüttungen angerechnet.Für das Jahr des Beitritts erfolgt die Ausschüttung zeitanteilig für jeden vollen Monat nach Beitritt und Leistung der vollständigenEinlage.4. Soweit die vorhersehbare Liquiditäts- und Geschäftslage der Gesellschaft es erlaubt, ist die Geschäftsführung berechtigt, im laufendenGeschäftsjahr auch ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung Vorabausschüttungen an die Gesellschafter vorzunehmen. DieseBerechtigung besteht nur, soweit keine Rückstände bei den Zins- und Tilgungsverpflichtungen bestehen und Auflagen von Kreditinstitutendem nicht entgegenstehen.Eine Vorabausschüttung ist auch dann zulässig, wenn der Kommanditanteil durch Verluste gemindert ist. § 169 Abs. 1 Satz 2 HGB wirdinsoweit abbedungen. Den Kommanditisten ist bekannt, dass dadurch eine Haftung gegenüber Gläubigern gemäß § 172 Abs. 4 HGBentstehen kann, soweit durch Verluste die Hafteinlage gemindert wird.§ 18 Kontrollrechte der Gesellschafter1. Die Kommanditisten und der Treuhandkommanditist haben, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen, ein Kontrollrechtin dem in § 166 HGB bestimmten Umfang, d. h. sie können insbesondere die abschriftlichen Mitteilungen des Jahresabschlussesverlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere prüfen, sowie das Widerspruchsrecht gegen Maßnahmen derGeschäftsführung nach § 164 HGB ausüben.Die Direktkommanditisten können dieses Einsichtsrecht in Bücher und Papiere der Gesellschaft jedoch nicht persönlich ausüben.Stattdessen ist dieses Recht durch einen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts-, steuerberatendenoder wirtschaftsprüfenden Berufe (Einsichtsbevollmächtigter) auszuüben. Dieser Einsichtsbevollmächtigte hat sich der Gesellschaftgegenüber zur Verschwiegenheit auch gegenüber dem Einsicht verlangenden Kommanditisten zu verpflichten, letzteres allerdings nur imHinblick auf Geschäftsgeheimnisse. Die Komplementärin kann der Entscheidung über die Auswahl des Einsichtsbevollmächtigten auswichtigem Grund widersprechen. Dem Treuhandkommanditisten stehen die vorstehenden Kontroll- und Einsichtsrechte persönlich zu.2. Jeder Gesellschafter hat einmal jährlich Anspruch auf einen Geschäftsbericht. Dieser kann auch in Form des Protokolls derGesellschafterversammlung mit entsprechenden Informationen übersandt werden.


154§ 19 Übertragung von Gesellschaftsanteilen1. Jeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Komplementärin ganz oder zum Teilübertragen, belasten oder in sonstiger Weise verfügen. Eine Übertragung ist jeweils nur zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) möglich,frühestens zum 31.12.2014 und muss der Gesellschaft zumindest drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Die Zustimmung derKomplementärin kann nur aus wichtigem Grund versagt werden. Die Zustimmung ist zu verweigern, wenn der Rechtsnachfolger dieihm nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen nicht ausdrücklich anerkennt und der Gesellschaft die in § 6 Abs. 2 vorgeseheneHandelsregistervollmacht nicht erteilt bzw. dem Treuhandkommanditisten den entsprechenden Auftrag nicht erteilt hat. Die Zustimmungist auch zu verweigern, wenn der Rechtsnachfolger die Bearbeitungsgebühr von EUR 250 pro Einzelfall nicht bezahlt hat. Zusätzlichhat der Rechtsnachfolger sämtliche Kosten der Handelsregisteränderung sowie alle in Zusammenhang mit der Übertragung stehendenKosten, die zum Zeitpunkt der Übertragung sowie in der Folgezeit anfallen, zu tragen.2. Eine teilweise Übertragung von Kommanditanteilen ist ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise Übertragung Kommanditanteileentstehen, die EUR 10.000 unterschreiten und nicht durch 1.000 zu teilen sind. Verfügungen, die zu einer Trennung der Beteiligung vomNutzungsrecht an dem Gesellschaftsanteil führen, insbesondere die Bestellung eines Nießbrauchs sind unzulässig.Jede Übertragung oder sonstige Verfügung, insbesondere auch die Belastung, ist gegenüber der Gesellschaft erst wirksam, wenn dieseder Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der Angaben und Unterlagen gemäß der Beitrittserklärung des betreffenden Kommanditistenangezeigt wurde und die geschäftsführende Komplementärin zugestimmt hat.Bei jeder Übertragung der Kommanditistenstellung auf einen Dritten, gleichgültig ob im Rahmen der Gesamtrechts- oderSonderrechtsnachfolge, werden alle Konten gemäß § 5 Gesellschaftsvertrag unverändert und einheitlich fortgeführt. Bei der teilweisenÜbertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden Verhältnis.3. Abs. 1 gilt auch nicht für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zwischen dem Treuhandkommanditisten und Treugeberkommanditisten.Solche Übertragungen regeln sich nach dem zwischen dem Treuhandkommanditisten und Treugeberkommanditistenbestehenden Treuhandvertrag, soweit dieser mit dem Treuhandvertrag identisch ist.§ 20 Dauer der Gesellschaft, Kündigung, Ausschluss1. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.2. Die Kommanditisten können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ende des Kalenderjahres, frühestens zum31.12.2028 die Gesellschaft kündigen. Die Kündigung ist mittels eingeschriebenen Briefs gegenüber der Komplementärin zu erklären.3. Die Komplementärin kann der Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahreskündigen. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefs gegenüber der Gesellschaft zu erfolgen. Der erst mögliche Kündigungsterminist der 31.12.2025.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.5. Der kündigende Gesellschafter scheidet zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aus der Gesellschaft aus; die Gesellschaftwird nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.6. Die Gesellschafter können einen Mitgesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch mehrheitlich gefasstenGesellschafterbeschluss ausschließen. Als wichtiger Grund gilt ein Umstand, der die anderen Gesellschafter berechtigten würde,gemäß § 133 HGB die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen.7. Ist aufgrund der Anzahl von Kündigungen und/oder der Anzahl der aus anderen Gründen ausscheidenden Gesellschafternder wirtschaftlich sinnvolle Fortbestand der Gesellschaft gefährdet, so ist die Komplementärin verpflichtet, eine außerordentlicheGesellschafterversammlung einzuberufen, auf der die Gesellschafter über eine Liquidation der Gesellschaft beschließen.8. Die Gesellschaft ist im Falle einer Kündigung berechtigt, dem Kündigenden binnen einer Frist von sechs Monaten nach Zugang derKündigung einen Käufer für seinen Gesellschaftsanteil nachzuweisen. Gibt der von der Gesellschaft nachgewiesene Käufer binnen dieserFrist dem Kündigenden gegenüber ein verbindliches Angebot zum Kauf des Gesellschaftsanteils zu einem Kaufpreis ab, der der Höhenach mindestens dem Abfindungsguthaben des Kündigenden gemäß § 22 Abs. 1 und 2 entspricht, ist der Kündigende verpflichtet,


155den Gesellschaftsanteil an den von der Gesellschaft nachgewiesenen Käufer zu veräußern und zu übertragen. Die Gesellschaft haftetdem Kündigenden für die Zahlung des Kaufpreises. Im Falle einer Inanspruchnahme kann die Gesellschaft von dem Kündigenden dieAbtretung des Kaufpreisanspruches verlangen.§ 21 Ausscheiden von Gesellschaftern/Fortsetzungsklausel1. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werdeninsbesondere,a) wenn sein Gesellschaftsverhältnis gekündigt wird und sein Gesellschaftsanteil nicht nach Maßgaben des § 20 Abs. 8 veräußertwirdb) wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wirdc) wenn in seinen Geschäftsanteil und/oder die damit verbundenen Rechte vollstreckt und die Maßnahme nicht innerhalb von zweiMonaten aufgehoben wird.d) wenn ein Rücktritt vom Beitrittsvertrag erklärt wirde) wenn er eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt (wobei auch in diesem Fall die Gesellschaft zwischen den übrigenGesellschaftern fortgesetzt wird).Der ausgeschlossene Gesellschafter scheidet zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Ausschlusses aus der Gesellschaft aus.2. Scheiden Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiva undPassiva fortgeführt, sofern diese nicht spätestens sechs Monate nach Wirksamwerden des Ausscheidens die Liquidation der Gesellschaftbeschließen. Die Beteiligung des ausscheidenden Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern jeweils anteilig zu.3. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, so muss sie der Gesellschafterversammlung einen Nachfolger vorschlagen.Die Bestimmung des Nachfolgers und ggf. dessen Aufnahme als neuer Gesellschafter erfolgt durch die nächste ordentlicheGesellschafterversammlung, soweit diese vor dem Wirksamwerden des Ausscheidens zusammentritt. Ansonsten ist von derKomplementärin unverzüglich eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, die über den Nachfolger bestimmt.§ 22 Abfindungszahlungen im Falle des Ausscheidens von Gesellschaftern1. Gesellschafter erhalten im Falle des Ausscheidens eine Abfindung in Höhe von 70 % seiner quotalen Beteiligung am Verkehrswert derGesellschaft, soweit dieser Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht.2. Für die Wertermittlung gilt Folgendes:Soweit der ausscheidende Gesellschafter und die Gesellschaft sich nicht auf einen Verkehrswert einigen, wird die Komplementärin eineBewertung nach allgemein anerkannten Wertermittlungsmethoden vornehmen. Sollte auf dieser Basis keine Einigung zustande kommen,so wird der Präsident der Industrie- und Handelskammer Nürnberg einen Sachverständigen bestellen, der die Bewertung bindendfür Gesellschaft und Gesellschafter durchführt. Die Kosten hierfür werden entsprechend §§ 91 ff. ZPO von dem ausscheidendenGesellschafter und der Gesellschaft getragen. Soweit mehrere ausscheidende Gesellschafter ein solches Gutachten wünschen, sinddie Kosten entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung zu quoteln.3. Die Auszahlung der Abfindung erfolgt in sechs gleichen Halbjahresraten, jeweils zum 30.06. und 31.12., erstmalig zum 30.06. des aufdas Ausscheiden folgenden Jahr. Ab dem Zeitpunkt der Festsetzung der Abfindung ist das noch nicht ausbezahlte Abfindungsguthabenmit 2 %-Punkten p.a. über dem jeweils geltendem 3-Monats Euribor, maximal jedoch mit dem in der Prognoserechnung für das jeweiligeJahr vorgesehenen Ausschüttungssatz (% bzgl. Kommanditkapital) zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils mit den Raten zur Zahlungfällig.Der Gesellschaft wird gestattet, die Abfindung auch vorzeitig ganz oder teilweise zu bezahlen.Soweit die Gesellschaft liquidiert wird, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Abfindung. Die betroffenen Gesellschafter nehmen ander Liquidation der Gesellschaft teil. Sie sind gemäß § 24 Gesellschaftsvertrag am Liquidationserlös zu beteiligen.


1564. Komplementäre erhalten im Falle ihres Ausscheidens keine Abfindung aus dem Vermögen der Gesellschaft. Ihnen ist jedoch von derGesellschaft eine eventuell geleistete Einlage zu erstatten.§ 23 Liquidation1. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft findet eine Liquidation statt. Liquidator ist die Komplementärin, soweit nicht dieGesellschafterversammlung mit Mehrheit aller stimmberechtigten Gesellschafter eine oder mehrere andere Person(en) zu(m) Liquidator(en)bestimmt(en).2. Das sich aus der Liquidation ergebende Vermögen wird nach Begleichung aller Verbindlichkeiten entsprechend der Beteiligungsquotegemäß § 5 Abs. 2 dieses Vertrages unter den Gesellschaftern verteilt. Der Anspruch der Komplementärin am Liquidationsvermögen istder Höhe nach auf eine von ihr geleistete Einlage beschränkt.3. Der oder die Liquidatoren haben Anspruch auf angemessene Vergütung sowie Ersatz der ihm / ihnen entstandenen Auslagen.§ 24 Tod eines GesellschaftersIm Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit seinen Erben fortgesetzt. EineErbengemeinschaft ist verpflichtet, unverzüglich eine Person zu benennen, die zukünftig die Rechte der Erben innerhalb der Gesellschaftausübt. Solange diese Person nicht benannt ist, ruhen die Gesellschafterrechte mit Ausnahme der Vermögensrechte.Im Fall der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kann der Gesellschaftsanteil nur auf eine Person übertragen werden, wenn nichtbei einer Übertragung auf mehrere Erben jeweils die Voraussetzung des § 4 Abs. 4 Satz 1 Gesellschaftsvertrages eingehalten sind.§ 25 Adressenmitteilungspflicht, Einladungen und Zustellungen, Zustellungsbevollmächtigung1. Jeder Gesellschafter und jeder Treugeberkommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft einen Wechsel seiner Adresse und/oderseiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Entsprechendes gilt, sofern ein Zustellungsbevollmächtigter benannt wordenist.2. Einladungen und sonstige Zustellungen der Gesellschaft erfolgen durch die Komplementärin an die letzte, der Gesellschaft mitgeteiltenAdresse. Sie gelten spätestens nach Ablauf von sieben Tagen nach Absendung der jeweiligen Schriftstücke als bewirkt. Dies gilt auch,wenn die Post die Schriftstücke nicht zustellen kann, weil die Adresse nicht mehr besteht oder weil für den Fall der Abwesenheitkein Zustellungsbevollmächtigter benannt worden ist. Zum Nachweis der Absendung genügt die schriftliche Bestätigung des mit demBriefversand betrauten Mitarbeiters der Komplementärin oder ihrer Beauftragten.3. Verzieht ein Gesellschafter oder ein Treugeberkommanditist ins Ausland, so hat er der Gesellschaft einen inländischenZustellungsbevollmächtigten zu benennen.§ 26 Haftungsbeschränkung1. Die Komplementärin haftet der Gesellschaft und den Gesellschaftern nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.Bei Pflichtverletzungen mit Schadensfolge für Leben, Körper oder Gesundheit haftet sie auch im Falle von Fahrlässigkeit. Die gesetzliche<strong>Prospekt</strong>haftung bleibt unberührt.2. Die Gesellschaft und die Gesellschafter übernehmen keine Haftung für den Eintritt der von Anlegern mit dem Erwerb ihrer Beteiligungangestrebten rechtlichen oder steuerlichen Folgen oder für die Erreichung der angestrebten wirtschaftlichen Erfolge. Die angestrebtensteuerlichen Folgen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie von der Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit anerkannt werden.Die Gesellschaft und die Gesellschafter übernehmen keine Gewähr dafür, dass sich die steuerliche Beurteilung von Sachverhaltendurch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Erlasse der Finanzverwaltung oder spätere Außenprüfungen nicht ändert.


157§ 27 Schlussbestimmungen1. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages sind nur durch Beschluss der Gesellschafterversammlung möglich.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibtdie Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eineRegelung, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächstenkommt. Die Gesellschafter verpflichten sich, soweit erforderlich, bei der Festlegung der wirksamen oder durchführbaren Bestimmungmitzuwirken.3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftformund der notariellen Beurkundung. Auf eine feste Verbindung dieses Vertrages mit anderen Verträgen und Erklärungen, auch wenn aufdiese Bezug genommen wird, wird verzichtet.4. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen der Gesellschaft undden Gesellschaftern sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig ist.Es gilt ausschließlich deutsches Recht.5. Sämtliche Kosten, Abgaben und Steuern, die mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Gesellschaftsvertrages verbundensind, trägt die Gesellschaft, soweit dieser Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält oder ausdrücklich etwasanderes vereinbart ist.Kalchreuth, 07. Januar 2013 Kalchreuth, 07. Januar 2013<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH(Komplementärin)vertreten durch die GeschäftsführerinAntje Grieseler<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH(Treuhandkommanditist)vertreten durch die GeschäftsführerinAntje Grieseler


158TREUHANDVERTRAGzwischen<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbHvertreten durch die Geschäftsführerin Antje Grieseler,-nachfolgend „Treuhänder oder Treuhandkommanditist“ genanntundHerrn/Frau-nachfolgend „Treugeber oder Treugeberkommanditist“ genannthinsichtlich der Beteiligung des Treugeberkommanditisten an der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt§ 1 Abschluss und Inhalt des Treuhandvertrages1. Der Treugeberkommanditist hat in der Beitrittserklärung der Gesellschaft seinen Beitritt als Kommanditist unddem Treuhandkommanditisten den Abschluss dieses Treuhandvertrages angeboten.2. Der Abschluss des Treuhandvertrages ist aufschiebend bedingt durch die Annahme des in Abs. 1 genannten Beitrittsangebotesdurch die Gesellschaft. Die Annahme des in Abs. 1 genannten Angebotes auf Abschluss dieses Treuhandvertrages erfolgt durch dieUnterzeichnung der Beitrittserklärung durch den Treuhänder. Die Annahmeerklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht des Zugangs beidem Treugeber.3. Gerät ein Treugeberkommanditist mit seiner nach § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ihm obliegenden Einlagenleistung in Verzug,ist die Komplementärin der Gesellschaft berechtigt und gleichzeitig bevollmächtigt, im Namen des Treuhänders die fristlose Kündigungdes Treuhandvertrages zu erklären.4. Die Rechtsbeziehungen zwischen Treugeber und Treuhänder richten sich nach den Bestimmungen dieses Vertrages, soweit diesenicht den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft widersprechen. Für diesen Fall gehen die Bestimmungen desGesellschaftsvertrages vor.§ 2 Übertragung des Gesellschaftsanteils1. Treugut ist der Gesellschaftsanteil des Treugebers an der Gesellschaft, den dieser durch die Annahme des in § 1 genanntenBeitrittsangebotes erwirbt.2. Der Treugeber überträgt hiermit den in Abs. 1 genannten Gesellschaftsanteil auf den Treuhänder. Der Treuhänder nimmt hiermit dieÜbertragung an. Die Übertragung des Gesellschaftsanteils erfolgt aufschiebend bedingt durch dessen Entstehung.3. Der Treuhänder erwirbt den in Abs. 1 genannten Gesellschaftsanteil zum Zwecke der treuhänderischen Verwaltung für den Treugeber.Er hält den Gesellschaftsanteil im eigenen Namen aber für Rechnung des Treugebers.4. Der Treuhänder ist berechtigt, weitere inhaltlich gleich lautende Treuhandverträge abzuschließen.§ 3 Rechte und Pflichten des Treuhänders1. Der Treuhänder hält im Außenverhältnis die Beteiligung des Treugebers zusammen mit weiteren Beteiligungen anderer Treugeberals einheitliche Beteiligung. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich auf Weisung im Auftrag und für Rechnung desTreugebers.


1592. Der Treuhänder ist verpflichtet, die im Rahmen seiner Treuhandtätigkeit erhaltenen Vermögenswerte von seinem eigenen Vermögengetrennt zu halten.Der Treuhänder tritt hiermit alles, was er aufgrund des Treuhandverhältnisses von der Gesellschaft erhält, insbesondere anteiligeGewinnansprüche, Ausschüttungen und den Anteil des Treugebers an einem Liquidationsüberschuss an den Treugeber ab. DerTreugeber nimmt die Abtretungen an. Der Treugeber ermächtigt den Treuhänder die an ihn abgetretenen Ansprüche in eigenem Nameneinzuziehen.§ 4 Abtretung im Fall von ZwangsvollstreckungsmaßnahmenFür den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Treuhänders oder der Ablehnung eines solchen Verfahrensmangels Masse oder falls ein Gläubiger des Treuhänders Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den von dem Treuhänder gehaltenenKommanditanteil betreibt und diese nicht binnen zweier Monate wieder aufgehoben werden, tritt der Treuhänder den für den Treugebertreuhänderisch gehaltenen Geschäftsanteil an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt bereits hiermit die Abtretung an. Die Übertragungdes Gesellschaftsanteils erfolgt aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister.§ 5 Aufgaben des Treuhänders1. Der Treuhänder informiert den Treugeber im erforderlichen Rahmen über die Verhältnisse der Gesellschaft.2. Der Treuhänder übersendet dem Treugeber den Jahresabschluss der Gesellschaft. Die für die Erstellung der Rechnungslegungerforderlichen Unterlagen werden bei dem Treuhänder oder bei der Gesellschaft aufbewahrt. Eine Übersendung von Kontoauszügen,Belegen oder sonstigen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Treugebers.3. Der Treuhänder führt ein Gesellschafterregister, in das die Daten sämtlicher Treugeber eingetragen werden. Der Treugeber istverpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, insbesondere Wohnsitz, Anschrift, Finanzamt und Steuernummer unverzüglichdem Treuhänder schriftlich mitzuteilen. Schriftliche Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers gelten nachdem gewöhnlichen Postlauf als dem Treugeber zugegangen. Der Treugeber stimmt der EDV-mäßigen Erfassung und Weitergabe seinerpersonenbezogenen Daten im Rahmen und zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu.4. Der Treuhänder nimmt unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Treugeber die gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichenRechte und Pflichten des Kommanditisten wahr. Der Treugeber ist berechtigt, dem Treuhänder Weisungen über die Ausübung seinesStimmrechts zu erteilen. Soweit diese nicht gegen gesellschaftliche Treuepflichten verstoßen oder aus einem anderen Grund rechtswidrigsind, sind diese Weisungen bindend für den Treuhänder.5. Soweit der Treugeber an den Gesellschafterversammlungen teilnimmt und dort das auf seinen Gesellschaftsanteil entfallendeStimmrecht selbst wahrnehmen will, hat der Treuhänder die ihm hierfür erforderliche Vollmacht zu erteilen. Der Treugeber muss derGesellschaft bis zum Beginn der jeweiligen Gesellschafterversammlung in schriftlicher Form mitteilen, dass er die Vollmacht nutzenwird.6. Der Treugeber beauftragt den Treuhänder mit der Vornahme sämtlicher vorstehender Rechtsgeschäfte und Handlungen und erteiltihm insoweit umfassende rechtsgeschäftliche Vollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB. Der Treuhänder istberechtigt, die in Abs. 2 und 3 aufgeführten Tätigkeiten durch Unterbeauftragte durchführen zu lassen.§ 6 Freistellungsverpflichtungen gegenüber dem Treuhänder1. Der Treuhänder hat einen Anspruch darauf von dem Treugeber von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die ihm imZusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der Beteiligung des Treugebers entstehen, soweit der Treuhänder nicht nachdiesem Treuhandvertrag zur Tragung der entsprechenden Kosten verpflichtet ist. Der Freistellungsanspruch gegenüber dem Treugeberist begrenzt auf den Betrag der von dem Treugeber übernommen Kommanditeinlage zuzüglich des Agios. Der Freistellungsanspruchbesteht nicht, soweit der Treugeber die Pflichteinlage zuzüglich des Agios an die Gesellschaft geleistet und nicht erstattet bekommenhat.


1602. Werden an den Treuhänder als Kommanditist der Gesellschaft Ausschüttungen vorgenommen, während sein Kapitalanteil durch Verlustunter den im Handelsregister eingetragenen Betrag der geleisteten Einlage (Haftsumme) herabgemindert ist oder wird der Kapitalanteildes Treuhänders durch die Ausschüttungen unter den im Handelsregister eingetragenen Betrag der geleisteten Einlage (Haftsumme)herabgemindert, besteht ein Freistellungsverpflichten des Treugebers hinsichtlich der damit wieder auflebenden Einlageverpflichtungnur in der Höhe, in der der Treuhänder die Ausschüttungen an den Treugeber weitergibt oder dem Treugeber gegenüber zu Rechteinbehält.§ 7 Offenlegung1. Der Treuhänder darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Treugebers dessen Beteiligung Dritten gegenüber offenlegen.2. Der Treuhänder ist zu einer Offenlegung der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung jedoch berechtigt, soweit er gesetzlich hierzuverpflichtet ist. Zulässig ist eine Offenlegung im erforderlichen Umfang auch• gegenüber Strafverfolgungsbehörden• gegenüber Finanzbehörden• gegenüber der Gesellschaft und deren Vertretern• gegenüber den Beauftragten des Treuhandkommanditisten• gegenüber dem zur Mittelverwendungskontrolle Beauftragten• im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten zwischen Treuhändern und Treugebern und umgekehrt• im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten durch oder gegen die GesellschaftSoweit die Offenlegung einer Person gegenüber zulässig ist, ist die Offenlegung auch gegenüber einer von dieser Person beauftragten,berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Person zulässig.§ 8 Haftung, Verjährung1. Der Treuhänder wird seine Rechte und Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Interesse des Treugeberswahrnehmen. Er haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihm obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag,soweit die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat.Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele, wirdnicht übernommen. Gleichzeitig ist der Treuhänder nicht verpflichtet, die unternehmerischen Entscheidungen des Treugebers oder derGesellschaft zu überprüfen.2. Der Treuhänder ist weiterhin nicht verpflichtet, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu überprüfen oder zu überwachen oderdie Investitionsobjekte der Gesellschaft auf ihre Eignung oder technischen Gesichtspunkte oder unter Investitionsgesichtspunkten zuüberprüfen. Der Treuhänder haftet daher nicht für die Tragfähigkeit der Projekte der Gesellschaft, insbesondere nicht für die Erzielung derprospektierten Erträge oder die Einhaltung der prospektierten Kosten und Aufwendungen.3. Treuhänder und Treugeber sind sich darüber einig, dass der Treuhänder keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner derGesellschaft oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner gegenüber der Gesellschaft eingegangene vertragliche Pflichtenordnungsgemäß erfüllen.4. Schadensersatzansprüche gegen den Treuhänder können nur geltend gemacht werden, wenn der Treugeber anderweitig Ersatznicht zu erlangen vermag.5. Schadensersatzansprüche des Treugebers aus diesem Vertrag verjähren in zwei Jahren nach Entstehung des Anspruchs, soweit sienicht kraft Gesetzes oder Rechtsprechung einer kürzeren Verjährung unterliegen. Der Treugeber hat etwaige Schadensersatzansprücheinnerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber dem Treuhänder geltend zumachen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht für vorsätzliche Pflichtverletzungen.


161§ 9 RechtsnachfolgeVerstirbt ein Treugeber, so wird das Treuhandverhältnis mit dessen Erben fortgesetzt. Mehrere Erben sind verpflichtet, einen gemeinsamenBevollmächtigten zu bestellen, der die Rechte des Erblassers wahrzunehmen hat. Bis zur Bestellung des Bevollmächtigten kann derTreuhänder Zustellungen und Handlungen gegenüber jedem einzelnen Rechtsnachfolger mit Wirkung für und gegen alle Rechtsnachfolgervornehmen. Vorstehende Regelungen finden auf Vermächtnisnehmer entsprechende Anwendung.§ 10 Vergütung des TreuhändersDie Vergütung des Treuhänders bemisst sich nach § 6 des Gesellschaftsvertrages und wird von der Gesellschaft getragen. Sie ist inden Prognoserechnungen der Gesellschaft berücksichtigt und beträgt 0,005 % der Summe der Kommanditeinlagen zum Zeitpunkt derSchließung des Fonds zzgl. einer eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.Die laufende Vergütung wird mit einem Inflationsausgleich um 10 % alle fünf Jahre erhöht. Erstmals erfolgt die Erhöhung für dasJahr 2019.Die Aufgaben des Treuhänders nach § 5 Abs. 2 und 3 dieses Vertrages werden durch die Komplementärin bzw. von dem durchdie Gesellschaft beauftragten Geschäftsbesorger wahrgenommen und sind von der in § 6 des Gesellschaftsvertrages geregeltenVergütung umfasst. Soweit der Treuhänder diese Aufgaben auf Wunsch der Gesellschaft selbst wahrnimmt, besteht der Anspruch aufeine angemessene Erhöhung der Vergütung. Die Vergütung des Geschäftsbesorgers wird entsprechend gesenkt.§ 11 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages1. Das Treuhandverhältnis wird für die Zeit der Beteiligung des Treuhänders an der Gesellschaft geschlossen.2. Der Treuhänder kann das Treuhandverhältnis gegenüber einzelnen Treugebern oder einheitlich allen Treugebern mit einer Frist von 12Monaten zum Jahresende kündigen, erstmalig zum 31.12.2016.Das Recht des Treuhänders zur außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichenKündigung besteht insbesondere dann, wenn der Treugeber seiner Freistellungsverpflichtung nach § 6 dieses Vertrages oder seinerVerpflichtung zur Zahlung des in der Beitrittserklärung genannten Zeichnungsbetrages nicht nachkommt.3. Im Falle der Kündigung des Treuhandvertrages ist der Treuhänder verpflichtet, die treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile aufden Treugeber zu übertragen. Für den Fall einer Kündigung des Treuhänders gegenüber allen Treugebern regelt sich seine Nachfolgenach § 12 dieses Vertrages. Das Recht des einzelnen Treugebers, eine individuelle Übertragung seines Gesellschaftsanteils nach Satz1 zu verlangen, bleibt unberührt.4. Der Treugeber hat das Recht von dem Treuhänder jederzeit die Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteils zuverlangen. Das Übertragungsverlangen gilt gleichzeitig als Kündigung des Treuhandvertrages.5. Im Falle der Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteils erhält der Treugeber die Stellung einesDirektkommanditisten. Er ist für den von ihm erworbenen Gesellschaftsanteil als Kommanditist im Handelsregister einzutragen. Esobliegt dem Treugeber dies zu veranlassen und sich zu diesem Zweck an die Gesellschaft zu wenden. Der Treugeber trägt die mit demWechsel verbundenen Kosten. Er ist verpflichtet, die in § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vorgesehene Handelsregistervollmachtzu erteilen.§ 12 Ausscheiden des Treuhänders1. Kündigt der Treuhänder den Treuhandvertrag einheitlich gegenüber allen Treugebern oder scheidet er als Kommanditist aus derGesellschaft aus, bestimmen die im Treugeberverzeichnis (§ 5 Abs. 3) eingetragenen Treugeber einen neuen Treuhandkommanditisten,der in die Rechte und Pflichten des bisherigen Treuhandkommanditisten aus diesem Treuhandvertrag eintritt. Dies gilt auch dann, wenneine natürliche Person als Treuhandkommanditist wegen Todes aus der Gesellschaft austritt.


1622. Die Bestimmung erfolgt durch Beschluss einer Treugeberversammlung, die von den bisherigen Treuhandkommanditisteneinzuberufen ist. Beruft der bisherige Treuhandkommanditist nicht bis spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Kündigung/seines Ausscheidens aus der Gesellschaft eine solche Versammlung ein, ist die Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt,die Versammlung einzuberufen. Beruft die Geschäftsführung der Gesellschaft nicht vor dem Wirksamwerden der Kündigung/desAusscheidens des Treuhandkommanditisten die Versammlung ein, ist jeder Treugeber hierzu berechtigt.Die Treugeber sind durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von drei Wochen zu der Treugeberversammlung einzuladen. Ein Nachweisdes tatsächlichen Zugangs ersetzt die Form. Die Treugeberversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Treugeber ordnungsgemäßgeladen wurden.Der Beschluss über die Bestimmung des neuen Treuhandkommanditisten bedarf der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.Mit dem Beschluss tritt der neue Treuhandkommanditist in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Treuhandkommanditisten aus demTreuhandvertrag ein. Anstelle der Bestellung eines neuen Treuhandkommanditisten können die Treugeber auch beschließen, sich alsDirektkommanditisten unmittelbar ins Handelsregister eintragen zu lassen. Das Ergebnis des Beschlusses ist allen Treugebern von demneuen Treuhandkommanditisten oder von der Geschäftsführung der Gesellschaft mitzuteilen.3. Mit Wirksamwerden der Ernennung des neuen Treuhandkommanditisten gehen die treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile aufdiesen über. Sollte ein automatischer Übergang nicht möglich sein, ist der Treuhandkommanditist zur rechtsgeschäftlichen Übertragungder treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteile auf den neuen Treuhandkommanditisten berechtigt, bevollmächtigt und verpflichtet.4. Bis zur Bestimmung eines neuen Treuhandkommanditisten ist der bisherige Treuhandkommanditist zur Weiterführung der Geschäfteverpflichtet. Bestimmen die Treugeber nicht binnen zwei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung/des Ausscheidens desTreuhandkommanditisten einen neuen Treuhandkommanditisten, gilt der Treuhandvertrag als beendet. Die bisherigen Treugeber werdenzu Direktkommanditisten der Gesellschaft und sind als solche in das Handelsregister einzutragen.§ 13 Risikohinweise1. Der Treuhandkommanditist weist den Treugeber im Rahmen seiner Sorgfalt der vorvertraglichen Aufklärungspflichten darauf hin,dass der Treugeber sämtliche Risiken trägt, die im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Gesellschaft bestehen.2. Der Treugeber tritt wirtschaftlich gesehen als Treuhandkommanditist einer Kommanditgesellschaft bei, deren Unternehmensgegenstanddie direkte oder indirekte Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmen in Europa, insbesondere in Deutschlandund in Frankreich, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien auf gepachteten oder sich im Eigentum desjeweiligen Unternehmens befindlichen Flächen, insbesondere Windkraftanlagen errichten, betreiben und verkaufen. Darüber hinauserbringt das Unternehmen aufgrund seiner Beteiligung administrative, finanzielle, kaufmännische und technische Dienstleistungen imZusammenhang mit den Beteiligungen gegenüber den o.g. Unternehmen.Die damit verbundenen Gefahren sind in dem Kapitel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“ des von der Gesellschaft herausgegebenenBeteiligungsprospekts beschrieben. Auf diese Ausführungen wird ausdrücklich verwiesen.


163§ 14 Schlussbestimmungen1. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässigerWeise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie das Zustandekommen dieses Vertrages istNürnberg, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.Kalchreuth, _________________<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH_____________,__________________Herr/Frau________________________vertreten durch die Geschäftsführerin Antje Grieseler


164MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAGZwischen<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGvertreten durch die Komplementärin <strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbHdiese vertreten durch die Geschäftsführerin Antje GrieselerAn der Kaufleite 22, 90562 Kalchreuth-nachfolgend „Auftraggeberin“ genanntundLangheinrich Treuhand GmbHvertreten durch den Geschäftsführer Stefan LangheinrichOskar-Sembach-Ring 24, 91207 Lauf-nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt§ 1 GrundsätzlichesDer Unternehmensgegenstand der Auftraggeberin ist die direkte oder indirekte Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmenin Europa, insbesondere in Deutschland und in Frankreich, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien aufgepachteten oder sich im Eigentum des jeweiligen Unternehmens befindlichen Flächen, insbesondere Windkraftanlagen errichten,betreiben und verkaufen. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen aufgrund seiner Beteiligung administrative, finanzielle, kaufmännischeund technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen gegenüber den o.g. Unternehmen.Um die geplanten Investitionen zu finanzieren, wird das Kommanditkapital der Auftraggeberin auf bis zu EUR 9.001.000 jedochmaximal auf EUR 18.001.000 erhöht. Zusätzlich werden Bankdarlehen von der Betreibergesellschaft, an der die indirekte Beteiligungerfolgt bzw. der eine Finanzierung gewährt wird, beansprucht. Die Kapitalanleger beteiligen sich als Treugeberkommanditisten oderDirektkommanditisten. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000. Das Kapital soll bis spätestens 15. Juli 2013 gezeichnetsein.Durch den Abschluss des vorliegenden Mittelverwendungskontrollvertrages soll sichergestellt werden, dass die von den Kommanditistenbzw. Treugebern auf das Eigenkapitaleinzahlungskonto der Auftraggeberin eingezahlten Mittel ausschließlich in Übereinstimmung mitden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und den Vorgaben aus dem Investitionsplan der Auftraggeberin verwendet werden. EineKontrolle anderer Konten der Auftraggeberin ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.§ 2 Aufgaben1. Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer mit der kontrollierenden Mitwirkung bei der Verwendung ihres Kommanditkapitalsgemäß den nachfolgenden Bestimmungen („Mittelverwendungskontrolle“).2. Die Auftraggeberin hat für die von den Kommanditisten bzw. Treugebern zu erbringenden Pflichteinlagen ein Konto (nachfolgend„Eigenkapitaleinzahlungskonto“) eingerichtet, über das die Geschäftsführung der Auftraggeberin nur gemeinsam mit dem Auftragnehmerverfügen kann („Und-Konto“). Die Auftraggeberin hat in der Beitrittserklärung darauf hingewiesen, dass Einzahlungen der gezeichnetenPflichteinlagen ausschließlich auf dieses Eigenkapitaleinzahlungskonto zu erfolgen haben.3. Über Einzahlungen auf das in § 2 Abs. 2 dieses Vertrages genannte Konto darf der Auftragnehmer für Rechnung der Auftraggeberinnur verfügen, wenn die Zahlungen dazu dienen, den Beteiligungsgesellschaften das für die Realisierung der Beteiligung an der


165Betreibergesellschaft notwendige Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Rechnungen, die im Rahmen der Fondskonzeption gemäßder Investitionsplanung gestellt werden (z.B. für Rechtsberatung), werden unabhängig vom Projekt bei Vorlage der entsprechendenRechnung beglichen.4. Der Auftragnehmer ist in folgenden Fällen berechtigt und verpflichtet, einer von der Geschäftsführung der Auftraggeberin schriftlichangeforderten Auszahlung von auf dem Eigenkapitaleinzahlungskonto befindlichen Mitteln zuzustimmen:a) Zahlungen zur Durchführung von Investitionen in Übereinstimmung mit dem Investitionsplan der Auftraggeberin.b) Zahlungen von im Investitionsplan vorgesehenen Vergütungen sowie von Abschlagszahlungen hierauf gemäß den abgeschlossenenvertraglichen Vereinbarungen bei entsprechender Rechnungsstellung durch den betreffenden Vertragspartner.c) Erstattung von nachgewiesenen Auslagen an die Geschäftsführung der Auftraggeberind) Rückzahlungen von eingezahltem Kapital an Kommanditisten bzw. Treugeber, die nach Gesellschaftsvertrag der Auftraggeberin ausder Gesellschaft ausgeschlossen wurden bzw. bei denen der Treuhandkommanditist vom Treuhandvertrag zurückgetreten ist.e) Begleichung fälliger gesetzlicher Verbindlichkeiten der Auftraggeberin.f) Zahlungen, die durch einen Gesellschafterbeschluss der Auftraggeberin genehmigt wurden.g) Verzinsliche Zwischenanlage der auf dem Einlagenkonto befindlichen Mittel.5. Stimmt der Auftragnehmer einer von der Geschäftsführung der Auftraggeberin schriftlich angeforderten Auszahlung vonauf dem Eigenkapitaleinzahlungskonto befindlichen Mitteln endgültig nicht zu, insbesondere wenn seiner Ansicht nach dieAuszahlungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder keine ausreichenden Nachweise hierfür erbracht sind, so kann die Auftraggeberineinen Gesellschafterbeschluss über die angeforderte Auszahlung herbeiführen. Stimmen die Gesellschafter der Auszahlung zu, ist derAuftragnehmer zur Auszahlung der Mittel verpflichtet.6. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer alle zur Durchführung der übernommenen Aufgaben erforderlichen Unterlagen zurVerfügung stellen, erforderliche Auskünfte erteilen und jede erbetene und sachdienliche Unterstützung in geeigneter Form gewähren.Insbesondere hat die Auftraggeberin dem Auftragnehmer jeweils Abschriften der geltenden Fassung des Gesellschaftsvertrages derAuftraggeberin sowie Abschriften der Protokolle von den Gesellschaftsvertrag betreffenden Gesellschafterbeschlüssen zur Verfügungzu stellen. Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolle ist ausschließlich die jeweils zuletzt dem Auftragnehmer zur Verfügunggestellte Fassung dieser Verträge maßgeblich.Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer Auszahlungsanforderungen und entsprechende Nachweise stets so rechtzeitig vorlegen,dass dem Auftragnehmer ein angemessener Zeitraum zur Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen verbleibt.Der Auftragnehmer erhält Kopien von allen Kontoauszügen des Eigenkapitaleinzahlungskontos. Der Auftragnehmer übernimmtausschließlich die in diesem Vertrag beschriebene Kontrolle der von dem Eigenkapitaleinzahlungskonto der Auftraggeberin zu bewirkendenZahlungen. Eine darüber hinausgehende Überwachung der Auftraggeberin, deren Geschäftsführung oder des Treuhandkommanditistenist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Insbesondere ist mit diesem Vertrag keine Überprüfung der Angemessenheit oder Werthaltigkeitvon Gegenleistungen für die zur Auszahlung freizugebenden Mittel verbunden.7. Der Auftragnehmer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.§ 3 VergütungDer Auftragnehmer erhält für die Erbringung der aufgeführten Leistungen ein Honorar in Höhe von einmalig 0,10 % des bei Emissionsendedurch die neu beitretenden Kommanditisten gezeichneten Eigenkapitals; dies entspricht bei EUR 9.000.000 gezeichnetem EigenkapitalEUR 9.000 zzgl. einer eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist fällig bei vollständiger Platzierung derVermögensanlage, jedoch spätestens zum 31.12.2013.


166§ 4 Haftung1. Der Auftragnehmer haftet lediglich für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnissesund der danach geschuldeten Leistungen. Eine Haftung für den Eintritt der von der Auftraggeberin angestrebten wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Ziele wird nicht übernommen.2. Die Haftung des Auftragnehmers aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis auf Ersatz von fahrlässig verursachten Schäden jeder Artwird hiermit auf einen Höchstbetrag von 1 Mio. EUR (nachfolgend „Haftungshöchstbetrag“) beschränkt. Die Auftraggeberin und derAuftragnehmer sind sich darüber einig, dass der Begriff „fahrlässig“ sowohl die leichte und die normale als auch die grobe Fahrlässigkeitumfasst. Der Haftungshöchstbetrag gilt für alle etwaigen Schadenersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der vertraglichgeschuldeten Tätigkeit des Auftragnehmers stehen; in diese Haftungsobergrenze gelten zudem ausdrücklich etwaige Ansprüche deran der Auftraggeberin beteiligten Kommanditisten bzw. Treugeber als einbezogen. Der Auftraggeberin ist bekannt, dass durch dievorliegende Haftungsvereinbarung von den gesetzlichen Haftungsregelungen abgewichen wird.3. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben.Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehrerenaufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oderUnterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichemZusammenhang stehen. Auch in diesem Fall kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des vereinbarten Haftungshöchstbetrages inAnspruch genommen werden.4. Bei Zusammentreffen mehrerer Schadensursachen haftet der Auftragnehmer insoweit, als ein Verschulden seinerseits im Verhältniszu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.5. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Auftragnehmer verjährt innerhalb eines Jahres ab dem Schluss des Jahres, in dem derAnspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von dem den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oderohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.§ 5 Dauer und Beendigung1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsunterzeichnung und endet nach Beendigung der Investitionsphase der Auftraggeberin,sobald alle auf dem Einlagenkonto befindlichen Mittel vollständig freigegeben sind. Die Auftraggeberin hat bezüglich der Mittel, diesich zu diesem Zeitpunkt noch auf dem Eigenkapitaleinzahlungskonto befinden, einen Gesellschaftsbeschluss herbeizuführen. DerAuftragnehmer hat diese Mittel entsprechend dem Gesellschafterbeschluss zur Auszahlung auf ein in dem Gesellschafterbeschlussbestimmtes anderes Konto der Auftraggeberin freizugeben.2. Abwicklungshandlungen nach Vertragsbeendigung führen nicht zu einer Verlängerung der Vertragsdauer. Eine Kündigung auswichtigem Grund bleibt unberührt.§ 6 Sonstiges1. Für diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg.3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderungdieser Schriftformklausel.4. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als nicht rechtswirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungenhiervon nicht berührt. Die Vertragsschließenden verpflichten sich, etwaige unwirksame Bestimmungen dieses Vertrages durch andereBestimmungen zu ersetzen, die den beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung auf rechtlich zulässige Weise bestmöglicherreichen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.


1675. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auftragsbezogene Informationen und Daten in elektronischer Form zu speichern und auszuwerten.Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer sind in Kenntnis der möglichen Sicherheitsrisiken auch mit einer Korrespondenz überunverschlüsselte E-Mail einverstanden.6. Zwischen den Vertragsparteien besteht Übereinkunft, dass die Haftung aller an der Auftraggeberin beteiligten Kommanditistensowie der künftig der Auftraggeberin beitretenden Kommanditisten bzw. Treugebern auf 0,1 % ihrer jeweils übernommenenPflichteinlage beschränkt ist. Diese Beschränkung gilt unabhängig davon, ob die entsprechende Haftsumme bereits im Handelsregistereingetragen ist oder nicht.Kalchreuth, 07. Januar 2013 Lauf a.d. Pegnitz, 07. Januar 2013______________________________________________________________<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGvertreten durch die Komplementärin<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbHLangheinrich Treuhand GmbHvertreten durch den GeschäftsführerStefan Langheinrichdiese vertreten durch die GeschäftsführerinAntje Grieseler


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169<strong>XII</strong>. Steuerliche GrundlagenWesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der VermögensanlageDie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG wird nach der vorgesehenen rechtlichen und steuerlichen Struktur alsFondsgesellschaft gegenüber den Anlegern auftreten, d.h., dass die Anleger gesellschaftsrechtlich unmittelbar an der<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG beteiligt sind. Das eigentliche Investment wird von einer französischen Betreibergesellschaftin der Rechtsform einer Personengesellschaft französischen Rechts (SNC, vergleichbar mit der deutschen OHG) in Frankreich getätigtwerden, d.h., dass die französische Betreibergesellschaft unmittelbar Eigentümer betreffend die Windkraftanlagen sowie die für dieErrichtung und den Betrieb erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Verträge wird.Unmittelbare Gesellschafter der Betreibergesellschaft zu 100 % werden eine in Deutschland ansässige Beteiligungsgesellschaft in derRechtsform einer GmbH & Co. KG (99 %) und eine GmbH (1 %). An diesen ist wiederum die eigentliche Fondsgesellschaft als jeweilsalleinige Gesellschafterin beteiligt. Im vorliegenden <strong>Prospekt</strong> wird im weiteren Verlauf lediglich auf die zu 99% an der Betreibergesellschaftbeteiligte Beteiligungsgesellschaft (GmbH & Co. KG) eingegangen.Steuerlich betrachtet basiert die Konzeption der Fondsstruktur auf folgenden Überlegungen:• Als operativ tätige Gesellschaft erzielt die französische Betreibergesellschaft durch die Erzeugung von Strom mittelsder Windkraftanlagen in Frankreich Einkünfte.• Die von der französischen Betreibergesellschaft in Frankreich mittels der Stromerzeugung erzielten Gewinne werden dort dengünstigen französischen Körperschaftssteuersätzen unterworfen.• Die in Frankreich besteuerten Gewinne der französischen Betreibergesellschaft werden über die steuerlich in Deutschlandtransparente Beteiligungsgesellschaft und über die Fondsgesellschaft auf die Ebene des in Deutschland ansässigen Anlegersweitergeleitet.• Die von der französischen Betreibergesellschaft in Frankreich erzielten Gewinne sind aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommenszwischen Deutschland und Frankreich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen und lediglich dem sogenanntenProgressionsvorbehalt zu unterwerfen.Änderungen der steuerrechtlichen Vorschriften (d. h. des Doppelbesteuerungsabkommens, der Gesetze oder der Verwaltungsrichtlinien)sowie der Rechtsprechung sind nicht auszuschließen und können zu Abweichungen im Rahmen des nachfolgenden Konzepts führen.Zudem ist es möglich, dass die zuständigen Finanzbehörden das steuerliche Konzept anders bewerten, oder aber dass im Rahmen derRealisierung Veränderungen in Bezug auf die Konzeption erfolgen. Auf die Risiken diesbezüglich wird im Kapitel „Wesentliche Risiken“hingewiesen.


170Besteuerung in FrankreichA. AllgemeinDie <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG als Fondsgesellschaft hält 100 % der Anteile an den deutschen Beteiligungsgesellschaften,die wiederum in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG und einer GmbH gegründet werden.Die deutsche Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG wird 99 % an der Betreibergesellschaft in Frankreichhalten; die weitere deutsche Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH wird 1 % an der Betreibergesellschaft halten.Die Betreibergesellschaft wird in der Rechtsform einer sogenannten Société en nom collectif (nachfolgend „SNC“ abgekürzt)gegründet. Diese Rechtsform ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft.Die französische SNC wird die Windkraftanlagen betreiben.Eine SNC ist eine Personengesellschaft. Personengesellschaften sind in Frankreich für Gewinnbesteuerungszwecke transparent; diesbedeutet, dass die Gesellschafter der SNC für die französische Steuerverwaltung als Steuerpflichtige fungieren. Die SNC wird abersteuerrechtlich als eigenständig existent erfasst, was die Gewinnermittlungsregelungen, die Erklärungspflichten, die Umsatzsteuer unddie lokalen Steuern anbelangt.I. Einkünftefreistellung gemäß DBADa die gewählte Fondsstruktur die Steuerrechtsordnungen der beiden beteiligten Staaten Deutschland und Frankreich tangiert, stelltsich die Problematik der Besteuerungsverteilung zwischen den beteiligten Staaten.Deutschland und Frankreich haben am 21. Juli 1959 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Einkünfte fürfranzösische und deutsche Steuerpflichtige geschlossen.Das DBA regelt die Verteilung des Besteuerungsrechts zwischen den Unterzeichnerstaaten bezüglich der erwirtschafteten Einkünfte derBetreibergesellschaft. Gemäß Artikel 4 des DBA steht das Besteuerungsrecht bzgl. der Gewinne der Betreibergesellschaft Frankreichzu. Die Gewinne der Betreibergesellschaft sind in Deutschland von der Steuer freigestellt.Artikel 20 des DBA beschreibt den Mechanismus der Vermeidung der Doppelbesteuerung und sieht vor, dass bei Personen, die in derBundesrepublik Deutschland ansässig sind, die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden werden soll:Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden die in Frankreich gelegenen Vermögensteile ausgenommen, die nachdiesem Abkommen in Frankreich besteuert werden können.Diese Regelung schränkt das Recht der Bundesrepublik Deutschland dahingehend jedoch nicht ein, diese Einkünfte für die Bestimmungder Progression und des anwendbaren Steuersatzes zu berücksichtigen. In Deutschland unterliegen die grundsätzlich in Deutschlandsteuerfreien Gewinne aus der französischen Betreibergesellschaft dem sog. Progressionsvorbehalt.II. Französische Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Transparenz SNC)Eine SNC gehört in Frankreich zu den Personengesellschaften, die, wenn sie nicht freiwillig für die Körperschaftsteuer optieren,für Gewinnbesteuerungszwecke grundsätzlich als transparente Gesellschaften angesehen werden.Diese steuerliche Transparenz führt dazu, dass die Gesellschafter der Personengesellschaft bezüglich der durch die Personengesellschafterzielten Gewinne steuerpflichtig sind.Folglich werden die Gewinne der Betreibergesellschaft gemäß den individuellen Verhältnissen der Gesellschafter besteuert.Ist der Gesellschafter eine natürliche Person, so sind die Gewinne nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu besteuern.


Ist der Gesellschafter der Betreibergesellschaft hingegen eine Körperschaft oder eine einer Körperschaft im Sinne des französischenRechts ähnliche Gesellschaft, so sind die Gewinne nach den körperschaftsteuerrechtlichen Regelungen zu besteuern.171Das französische Steuerrecht sieht als eine einer Körperschaft ähnliche Gesellschaft alle solchen Gesellschaften an, die eine beschränkteHaftung der Gesellschafter vorsehen. Die Beteiligungsgesellschaft in Deutschland und die Fondsgesellschaft werden als solcheGesellschaften angesehen, da die Haftung der Kommanditisten auf die Einlage beschränkt ist. Infolgedessen werden die Gewinne derBetreibergesellschaft der Körperschaftsteuer in Frankreich unterliegen.Der Körperschaftsteuersatz in Frankreich beträgt aktuell 33 1/3 %.Für jedes Geschäftsjahr sind Körperschaftsteuervorauszahlungen zu vier festgesetzten Terminen zu leisten, und zwar zum 15. März,15. Juni, 15. September und 15. Dezember eines jeden Kalenderjahres.Die Gesellschaften, deren Körperschaftsteuerzahllast über EUR 763.000 liegt, haben zusätzlich eine Sozialabgabe in Höhevon 3,3 % der Körperschaftsteuer zu entrichten. Die Höhe dieser zusätzlichen Sozialabgabe richtet sich nach der in dem Geschäftsjahrermittelten Körperschaftsteuer (zum normalen Satz von 33 1/3 % des Ergebnisses). In der Praxis wird die Sozialabgabe alsonur von den Unternehmen geschuldet, deren zum normalen Körperschaftsteuersatz zu versteuernder Gewinn über EUR 2.289.000liegt. Wie bei der Körperschaftsteuer ist die zusätzliche Sozialabgabe in vier Vorauszahlungen zu entrichten.III. Einkünfteermittlung in FrankreichDer körperschaftsteuerrechtlich zu versteuernde Gewinn wird nach der Methode des Betriebsvermögensvergleichs ermittelt.Wie in Deutschland entspricht der Gewinn in Frankreich dem Differenzbetrag zwischen dem Wert des Vermögens am Anfang desWirtschaftsjahres und dem Wert des Nettovermögens am Ende des Wirtschaftsjahres, gemindert um die Einlagen und erhöht um diewährend der vorgenannten Periode vom Betreiber oder von den Gesellschaftern getätigten Entnahmen (Artikel 38 CGI).Die Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen könnte durch die Anwendung der Methode des Betriebsvermögensvergleichs begrenztwerden. Wenn in einer SNC die Entnahmen in ihrem Umfang die Darlehenssumme wesentlich übersteigen, sind die Darlehenszinsennur beschränkt abzugsfähig. Dies ist gemäß den Prognoserechnungen vorliegend voraussichtlich jedoch nicht der Fall.Nach den französischen Steuervorschriften können die steuerlich anerkannten Verluste unbeschränkt vorgetragen werden.Die Abschreibungen müssen pro Wirtschaftsgut durchgeführt werden. Die Abschreibungsdauer entspricht der Nutzungsdauer einesjeden Wirtschaftsguts. In Frankreich kommen zwei Abschreibungsmethoden zur Anwendung: die lineare Abschreibung und diedegressive Abschreibung. Die degressive Abschreibung ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige eine dahingehende Option ausübtund ist nur für bestimmte Wirtschaftsgüter (Komponenten) zulässig.B. Beendigung der BeteiligungI. Geplante BeendigungsszenarienDas in den Gesellschaftsverträgen niedergelegte Konzept sieht vor, zum Ende der geplanten Laufzeit des Fonds zunächst die französischeBetreibergesellschaft zu veräußern, um anschließend die Fondsgesellschaft aufzulösen und abzuwickeln.II. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Frankreich1. Veräußerung der Anteile an der Fondsgesellschaft durch die AnlegerObgleich der Artikel 4 des DBA Frankreich das Besteuerungsrecht einräumt, sieht das französische Steuergesetz eine Steuerbefreiungfür solche Veräußerungsgewinne vor. Gemäß Artikel 244 des frz. Steuergesetzbuches (CGI) müssen natürliche oder juristische Personen,die nicht in Frankreich ansässig sind, auf den in Frankreich bei der Abtretung von Gesellschaftsrechten erzielten Veräußerungsgewinnin der Regel keine Steuern zahlen.


172III. Veräußerung der Anteile an der Betreibergesellschaft durch die BeteiligungsgesellschaftAm Ende der Laufzeit ist vorgesehen, dass die Anteile an der Betreibergesellschaft veräußert werden.Gemäß Artikel 219, I-a des französischen Steuergesetzbuches (CGI) sind die Veräußerungsgewinne einer körperschaftähnlichenGesellschaft im Sinne des französischen Rechts im Falle des Verkaufs von Anteilen an einer Personengesellschaft, die als Beteiligungin der Bilanz des Veräußerers erfasst sind, in Höhe von 95 % steuerfrei. Es ist aus diesem Grund davon auszugehen, dass nur 5 % derVeräußerungsgewinne, die durch den Verkauf der Betreibergesellschaft erzielt werden, mit französischer Körperschaftsteuer in Höhevon 33 1/3 % belastet werden.Die Steuerverwaltung hat sich aber aktuell noch nicht klar und abschließend dazu geäußert, ob diese Steuerbefreiung auch gilt, wenn dieveräußernde Gesellschaft in ihrem Sitzstaat (Ansässigkeitsstaat) nicht als körperschaftähnliche Gesellschaft, sondern als transparenteGesellschaft behandelt wird.C. GrundsteuerDie Grundsteuer in Frankreich ist vom langfristigen Nutzer eines Grundstücks zu entrichten. Der langfristige Nutzer des Grundstücks istnormalerweise der Eigentümer (natürliche oder juristische Person); bei Langzeitpacht- bzw. -mietverträgen hinsichtlich eines Grundstücksist der Pächter als langfristiger Nutzer anzusehen.Es bestehen zwei Arten von Grundsteuern:• die Grundsteuer auf bebaute Grundstücke und• die Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke.Weder die Ermittlung der zu versteuernden Beträge noch der anzuwendende Besteuerungssatz sind identisch.I. Grundsteuer auf bebaute GrundstückeArtikel 1382-12° CGI sieht vor, dass das Anlagevermögen, das der Produktion von Strom mittels Windkraft dient, der Grundsteuerauf bebaute Grundstücke nicht unterworfen ist.Diese Regelung ist durch das Gesetz Nr. 2008-1443 vom 30. Dezember 2008 (sog. Finanzgesetz 2009) eingeführt worden und wurdevom Finanzgesetz für 2010 nicht in Frage gestellt. Dabei sind die Zugangswege nicht steuerfrei.Es bestehen unter anderem folgende, lokale, temporäre Grundsteuerbefreiungen:• städtische Freihandelszonen,• wiederzubelebende Beschäftigungszonen,• militärische Gebietszonen, die umstrukturiert werden sollen.Da der Katalog dieser Gebietszonen äußerst umfangreich ist, ist eine individuell ausgerichtete Analyse im Einzelfall zwingenderforderlich.Grundlage und Ermittlung der Grundsteuer auf bebaute GrundstückeDer zu versteuernde Betrag beruht auf dem Katastermietwert der bebauten Grundstücke, gemindert um einen pauschalen Kostenfreibetragin Höhe von 50 % des Katastermietwerts.Dieser Katastermietwert wurde im Jahr 1970 in Frankreich festgesetzt. Eine Reform des Katastermietwerts auf bebaute Grundstückesollte eigentlich im Jahr 1990 durchgeführt werden, bis heute wurde diese Reform jedoch immer vertagt. Es ist aber nicht auszuschließen,dass die Katastermietwerte während der Betriebsdauer der Anlagen reformiert werden.Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation dieses Katastermietwerts mit dem von den Gebietskörperschaftenfestgelegten Besteuerungssatz.


173II. Grundsteuer auf unbebaute GrundstückeDiese Grundsteuer fällt auf unbebaute Grundstücke jeder Art an, soweit diese nicht der Grundsteuer auf bebaute Grundstückeunterworfen sind.Es bestehen unter anderem folgende, lokale, temporäre Grundsteuerbefreiungen:• städtische Freihandelszonen,• wiederzubelebende Beschäftigungszonen,• militärische Gebietszonen, die umstrukturiert werden sollen.Grundlage und Ermittlung der Grundsteuer auf unbebaute GrundstückeGrundlage der Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke ist deren Katastermietwert, gemindert um einen pauschalen Kostenfreibetragin Höhe von 20 % des Katastermietwerts. Dieser Katastermietwert wurde im Jahr 1960 in Frankreich festgesetzt.Hinsichtlich einer Anpassung dieser Werte und der aus ihnen abgeleiteten Grundsteuer gilt das zu I. Gesagte entsprechend.Der Katastermietwert einer jeden Parzelle ergibt sich aus seinem Hektarpreis, der von jeder Gemeinde je nach Kultur- bzw.Eigentumsart und ggfs. je nach Klasse festgelegt wird. Dadurch ist eine konkrete Einschätzung nicht möglich. Jedes Projekt istdiesbezüglich somit einzeln zu analysieren.D. Lokale WirtschaftsabgabeJede natürliche oder juristische Person, die eine gewerbliche oder kaufmännische Tätigkeit ausübt, unterliegt der contribution économiqueterritoriale (nachfolgend abgekürzt „CET“).Die CET, die seit dem 1. Januar 2010 die Gewerbesteuer ersetzt, besteht aus folgenden zwei getrennten Elementen:• cotisation foncière des entreprises (sogenannte CFE), deren Höhe sich nach den Grundstücksmietwerten richtet,• cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises (sogenannte CVAE), deren Höhe sich nach der Wertschöpfung richtet.I. Die cotisation foncière des entreprises (CFE)Grundlage der CFE soll ausschließlich der Mietwert der grundsteuerpflichtigen Grundstücke sein, d. h. ohne die Anlagen und beweglichenGüter. Güter, die der Grundsteuer unterliegen, aber wegen einer Grundsteuervorschrift von dieser befreit sind, sind CFE-pflichtig.Der Satz der CFE ist derzeit von den Gemeinden noch nicht festgelegt. Jedoch sieht das Finanzreformgesetz 2010 einen Mindestbetragin Höhe von EUR 250 für die CFE vor.II. Die cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises (CVAE)Grundsätzlich steuerpflichtig sind Personen, die einen Umsatz in Höhe von EUR 152.500 oder mehr erzielen. Jedoch werden nurSteuerpflichtige, die einen Umsatz von mindestens EUR 500.000 erzielen, die CVAE tatsächlich bezahlen müssen, da der Steuersatzgegenwärtig bis zu dieser Bemessungsgrundlage 0 % beträgt. Der gesetzliche CVAE-Steuersatz beträgt 1,5 % der erwirtschaftetenWertschöpfung der Betreibergesellschaft.Steuerpflichtige, die einen Umsatz in Höhe von maximal EUR 50.000.000 erzielen, können einen Steuernachlass beantragen. Die Höhedieses Steuernachlasses entspricht der Differenz zwischen dem Steuerbetrag, der sich bei der Anwendung des gesetzlichen CVAE-Steuersatzes in Höhe von 1,5 % ergibt und dem Steuerbetrag, der sich aus der CVAE-Besteuerung nach der Anwendung des wie folgtermittelten Steuersatzes ergibt.BesteuerungssatzUmsatz zwischen EUR 500.000 und EUR 3.000.000. Der Besteuerungssatz beträgt zwischen 0,1 % und 0,5 % und wird nachfolgender Methode ermittelt:Satz = [0,5 % x (Umsatz – EUR 500.000)] / EUR 2.500.000.


174Umsatz zwischen EUR 3.000.000 und EUR 10.000.000. Der Besteuerungssatz beträgt zwischen 0,5 % und 1,4 %. Er wird nachfolgender Methode ermittelt:Satz = [(0,5 % + 0,9 %) x (Umsatz – EUR 3.000.000)] / EUR 7.000.000.Umsatz zwischen EUR 10.000 000 und EUR 50.000.000: Der Besteuerungssatz liegt zwischen 1,4 % und 1,5 % und wird nachfolgender Methode ermittelt:Satz = [(1,4 % + 0,1 %) x (Umsatz – EUR 10.000.000)] / EUR 40.000.000.Ermittlung der Bemessungsgrundlage (Wertschöpfung)Der Wertschöpfungswert ist die Bemessungsgrundlage der CVAE. Die Wertschöpfung wird hierbei nach folgender Methode ermittelt:Wertschöpfung = Umsatz abzüglich direkte Aufwendungen. Zu den direkten Aufwendungen gehören u.a. nicht die Mieten, somit ist dieWertschöpfung i.d.R. höher als der Gewinn.DeckelungDas französische Steuergesetz sieht eine Deckelung der CVAE und der CFE auf 3 % der Wertschöpfung vor.III. Zusätzliche Abgabe für an das Netz angeschlossene GesellschaftenBetreiber von Windkraftanlagen in Frankreich unterliegen im Rahmen der geltenden „CET“-Abgaben zusätzlich einer Abgabe je installiertemkW. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage der französischen Steuerverwaltung ist die Erhebung dieser zusätzlichen Abgabe in dervorstehend genannten 3-prozentigen Deckelung des Steuerbetrages nicht enthalten.E. Quellensteuer/KapitalertragsteuerDie Gewinne aus einer französischen SNC sind keine Dividenden im steuerrechtlichen Sinne, so dass die Ergebnisanteile keinerQuellensteuer oder Kapitalertragsteuer nach französischem Recht unterliegen.F. VermögensteuerArtikel 19 des DBAs betrifft die Vermögensteuer und die Zuteilung des Besteuerungsrechts zwischen Frankreich und Deutschland.Artikel 19 regelt aktuell nicht eindeutig, ob eine natürliche Person, die mittelbar Anteile an der französischen Betreibergesellschaft in derRechtsform einer SNC hält, in Frankreich vermögenssteuerpflichtig ist.Im Übrigen sind die natürlichen Personen, die in Frankreich über ein Vermögen im Wert von mindestens EUR 790.000 verfügen,vermögenssteuerpflichtig. Solange die Anleger in Frankreich über kein weiteres Vermögen verfügen, werden sie in der Regel, aufgrunddes Nichterreichens des genannten Betrages in den meisten Fällen keiner Vermögensteuer in Frankreich unterliegen.G. VermögensverkehrsteuerFrankreich kennt ein breites Spektrum von Rechtsgeschäften, die einer sogenannten Verkehrsteuer unterliegen. Insbesondere dieVeräußerungen von Beteiligungen an Gesellschaften oder von Gewerbebetrieben, die Gründung von Gesellschaften sowie dieÄnderungen des Stammkapitals einer Gesellschaft gehören zu diesen Rechtsgeschäften.Beim Erwerb der Betreibergesellschaft durch die Beteiligungsgesellschaft, wird Vermögensverkehrsteuer in Höhe von 3 % desKaufpreises nach einem Freibetrag von EUR 23.000 fällig.Bei der am Ende der Laufzeit vorgesehenen Veräußerung der Beteiligung an der Betreibergesellschaft wird eine Vermögensverkehrsteuerauch zu Lasten des Käufers anfallen.


175H. Erschließungsbeitrag/-abgabeDie Gemeinden erheben zusätzlich und einmalig eine(n) Erschließungsbeitrag/-abgabe in Höhe von 1 % bis 5 % des Wertes der bebautenFlächen. Diese Abgabe wird nicht von allen Gemeinden erhoben. Die Betreibergesellschaft könnte aber bezüglich der technischenGebäude, die sich auf den Freiflächen befinden, diese Abgabe zahlen müssen.I. UmsatzsteuerDie in Frankreich ansässige Betreibergesellschaft ist nach den Grundsätzen des französischen Umsatzsteuerrechts als Unternehmerzu qualifizieren. Die selbständig ausgeübte und auf Erzielung von Einnahmen ausgerichtete Stromerzeugung und Stromeinspeisung istals wirtschaftliche Tätigkeit zu qualifizieren.Der Verkauf des durch die Windkraftanlagen gewonnenen Stroms gegen Entgelt unterliegt gemäß Art. 256 II 2° CGI der Umsatzbesteuerungzum Regelsteuersatz. Dieser beträgt derzeit 19,6 %.Aufgrund der gegebenen Unternehmereigenschaft und der Erbringung ausschließlich umsatzsteuerbarer und –pflichtiger Leistungen istdie Betreibergesellschaft grundsätzlich vollständig zum Vorsteuerabzug nach den derzeit geltenden Regelungen berechtigt.Besteuerung in DeutschlandA. BeteiligungsgesellschaftUnmittelbarer Anteilseigner der französischen Betreibergesellschaft ist die in Deutschland ansässige Beteiligungsgesellschaft.Diese ist eine GmbH & Co. KG. Die Beteiligungsverhältnisse sind so ausgestaltet, dass die Komplementär GmbH mit 1 % unddie GmbH & Co. KG mit 99 % an der französischen Betreibergesellschaft beteiligt sind.Die Beteiligungsgesellschaft ist eine steuerlich transparente Mitunternehmerschaft, das heißt, dass für Zwecke der Einkommensteuerder Gewinn eigenständig auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft ermittelt und dann dem Anteilseigner (Fondsgesellschaft) zugerechnetwird. Im Ergebnis führt dies dazu, dass der bei der französischen Betreibergesellschaft erzielte Gewinn steuerlich über die transparenteBeteiligungsgesellschaft und die transparente Fondsgesellschaft anteilig den Anlegern als Gesellschafter der Fondsgesellschaftzugerechnet wird. Da an der französischen Betreibergesellschaft jeweils zwei in Deutschland ansässige und unbeschränkt steuerpflichtigeGesellschaften (Mitunternehmer) beteiligt sind, sind die nach deutschem Steuerrecht zu ermittelnden Einkünfte der französischenBetreibergesellschaft (Betriebsstättengewinnermittlung) gesondert und einheitlich festzustellen.Die Beteiligungsgesellschaft erzielt mit ihrem Anteil an den gewerblichen Einkünften der französischen Betreibergesellschaft Einkünfteaus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Die weiteren, sehr geringen (eigenständigen) Einkünfte der Beteiligungsgesellschaftresultieren aus den Zinserträgen bezüglich der Liquiditätsreserve. Diese eigenständigen Einkünfte der Beteiligungsgesellschaft sindauf Grund der Struktur der Beteiligungsgesellschaft wegen der gewerblichen Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ebensoals Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen.Die Betriebsausgaben der Beteiligungsgesellschaft sind grundsätzlich auf deren Ebene abziehbar und im Rahmen der einheitlichenund gesonderten Gewinnfeststellung zu erfassen. Aus der Betriebsstättengewinnermittlung nach deutschen Grundsätzenergibt sich allerdings, dass hierbei auch das steuerliche Institut des Sonderbetriebsvermögens und die hieraus resultierendenSonderbetriebseinnahmen und -ausgaben zu berücksichtigen sind (analog § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG).Sonderbetriebsvermögen stellen Wirtschaftsgüter dar, die vom Gesellschafter der Personengesellschaft zur Nutzung überlassenwerden. Betriebsausgaben, die zwar von der Beteiligungsgesellschaft aufgewendet werden, jedoch der Einkünfteerzielung auf Ebeneder französischen Betreibergesellschaft zuzuordnen sind, sind im Rahmen der Betriebsstättengewinnermittlung auf Ebeneder französischen Betreibergesellschaft zu berücksichtigen. Gleiches gilt analog für Betriebseinnahmen. Das im Rahmender Betriebsstättengewinnermittlung nach deutschen steuerlichen Grundsätzen ermittelte steuerliche Ergebnis der


176französischen Betreibergesellschaft wird der deutschen Beteiligungsgesellschaft zugerechnet. Gemäß den Regelungen desDoppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich ist das französische Betriebsstättenergebnis in Deutschlandvon der Besteuerung ausgenommen und unterliegt letztendlich auf Ebene der Anleger lediglich dem sog. Progressionsvorbehalt. Dieskann eventuell den individuellen Steuersatz der Anleger erhöhen.Betriebsausgaben und -einnahmen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft, die aus unmittelbaren Leistungsbeziehungen zwischender deutschen Beteiligungsgesellschaft und der französischen Betreibergesellschaft resultieren, stellen, wie vorstehend erläutert,nach deutscher Sichtweise sog. Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben dar. Diese steuerliche Würdigung könnte,da Frankreich Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben nicht kennt, zu insgesamt in Frankreich und Deutschland unversteuertenEinkünften führen. Um dieses ungewollte steuerliche Ergebnis zu vermeiden, existiert in Deutschland die Regelung des § 50d Abs. 9EStG, die diesen Qualifikationskonflikt dahingehend auflöst, dass die entsprechenden grds. steuerfreien Einkünfte in Deutschland derBesteuerung unterworfen werden. Die Regelung des § 50d Abs. 9 EStG gilt auch im Rahmen der Gewerbesteuer. Die entsprechenderhöhten Beteiligungseinkünfte werden über die Vorschrift des § 9 Nr. 2 GewStG wieder gekürzt.B. FondsgesellschaftI. AllgemeinEbenso wie bei der Beteiligungsgesellschaft handelt es sich bei der Fondsgesellschaft um eine GmbH & Co. KG nach deutschemGesellschaftsrecht. Für Zwecke der Besteuerung ist die Mitunternehmerschaft steuerlich transparent, das heißt, dass die Ergebnisanteileder Fondsgesellschaft dem jeweiligen Anleger einkommensteuerlich zugerechnet werden. Die Besteuerung erfolgt im Endeffekt aufEbene der Anleger der Fondsgesellschaft (siehe unten C.).Die Fondsgesellschaft ermittelt als Formkaufmann (GmbH & Co. KG) nach dem HGB ihren Gewinn gemäß § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EStGmittels Betriebsvermögensvergleich.Betriebseinnahmen liegen in Gestalt der Ergebnisanteile an der französischen Betreibergesellschaft vor, die steuerlich betrachtetauf Grund der Transparenz der Beteiligungsgesellschaft der Fondsgesellschaft zuzurechnen sind (zur letztendlichen Zurechnungder Ergebnisanteile an die Anleger vgl. Punkt C.). Daneben erzielt die Fondsgesellschaft „eigene“ gewerbliche Einkünfte(Zinserträge bezüglich der Liquiditätsreserve, Dienstleistungen an die Beteiligungs- und/oder Betreibergesellschaft).II. EinkünftequalifikationDie Fondsgesellschaft erzielt insgesamt gewerbliche Einkünfte gemäß § 15 EStG. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft setzen sich wiefolgt zusammen:• Ergebnisanteile aus der deutschen Beteiligungsgesellschaft, die wiederum (nahezu ausschließlich) die in Deutschland steuerfreienErgebnisanteile an der französischen Betreibergesellschaft beinhalten.• Einkünfte aus den Dienstleistungen an die Betreiber- und/oder Beteiligungsgesellschaft.• Einkünfte aus Zinserträgen bezüglich der Liquiditätsreserve.III. GewinnerzielungsabsichtDie Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene der Fondsgesellschaft ist Voraussetzung für deren steuerliche Anerkennung alsMitunternehmerschaft. Gewinnerzielungsabsicht definiert sich als Betriebsvermögensmehrung in der Form eines Totalgewinnsin der Totalperiode. Der Prognoserechnung (Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“) ist zu entnehmen, dass die Fondsgesellschaftwährend der beabsichtigten Laufzeit des Fonds einen Totalgewinn erzielt. Die Fondsgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte mitGewinnerzielungsabsicht.IV. Aufwendungen in der InvestitionsphaseIn der Investitionsphase fallen auf Ebene der Fondsgesellschaft diverse Betriebsausgaben an, die grundsätzlich im wirtschaftlichenZusammenhang mit der Abwicklung des Projekts stehen. Dabei handelt es sich insbesondere um Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,Treuhandgebühren, Beratungs- und Bearbeitungsgebühren, Kosten für die <strong>Prospekt</strong>prüfung sowie Konzeptionsgebühren.


177Basierend auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH vom 08.05.2001, X R 10/96) sind die genannten Aufwendungennicht dem Bereich der sofort abziehbaren Betriebsausgaben zuzurechnen, sondern stellen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten derFondsgesellschaft für die hergestellten bzw. angeschafften Wirtschaftsgüter dar. Dies ist auch die Ansicht der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. I 2003, S. 546, sogenannter fünfter Bauherrenerlass).Problematisch dabei ist, dass die Fondsgesellschaft steuerlich betrachtet bilanziell keine echten Wirtschaftsgüter anschafft oder herstellt.Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist steuerlich kein eigenes Wirtschaftsgut, da es sich um eine Personengesellschaft handelt(doppelstöckige Personengesellschaft). Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft wird bei der Fondsgesellschaft steuerbilanziellnach der sogenannten „Spiegelbildmethode“ dargestellt. Dieser Anteil an der Beteiligungsgesellschaft verkörpert in der Bilanz derFondsgesellschaft steuerlich die Summe der der Fondsgesellschaft zuzurechnenden anteiligen Wirtschaftsgüter. Die Problematik deranteilig zu bilanzierenden Wirtschaftsgüter setzt sich im Verhältnis der Beteiligungsgesellschaft zur französischen Betreibergesellschaft,die ebenfalls eine Personengesellschaft darstellt, fort. Es wird in der vorliegenden Konstellation vertreten, dass die Fondsgesellschaftdie auf ihrer Ebene anfallenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Investitionsphase betreffend die von der französischenBetreibergesellschaft über die deutsche Beteiligungsgesellschaft bei der Fondsgesellschaft zuzurechnenden anteiligen Wirtschaftsgüterder französischen Betreibergesellschaft (Windkraftanlagen) nach denselben Regelungen abschreiben kann, wie wenn auf Ebene derFondsgesellschaft unmittelbar diese Wirtschaftsgüter angeschafft bzw. hergestellt worden wären. Es wird eine lineare Verteilung dieserKosten auf die Gesamtlaufzeit des Fonds angestrebt.Hinzuweisen ist auch bei der Fondsgesellschaft darauf, dass Betriebsausgaben, die zwar von der Fondsgesellschaft aufgewendetwerden, jedoch der Einkünfteerzielung auf Ebene der französischen Betreibergesellschaft zuzuordnen sind, im Rahmen derBetriebsstättengewinnermittlung auf Ebene der französischen Betreibergesellschaft zu berücksichtigen sind. Es gilt damit das unter A.zur Beteiligungsgesellschaft und dort insbesondere zu den Sonderbetriebseinnahmen, -ausgaben und § 50d Abs. 9 EStG Gesagteentsprechend, da nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG der mittelbar Beteiligte dem unmittelbar beteiligten Mitunternehmergleichgestellt ist. Das im Rahmen der Betriebsstättengewinnermittlung nach deutschen steuerlichen Grundsätzen ermittelte steuerlicheErgebnis der französischen Betreibergesellschaft wird in einem ersten Schritt der deutschen Beteiligungsgesellschaft zugerechnet. Ineinem zweiten Schritt erfolgt eine Zurechnung zur Fondsgesellschaft.V. Laufende AufwendungenDiesbzgl. wird auf das vorstehend unter IV. Ausgeführte verwiesen.VI. Verlustabzugs- und VerlustausgleichsbeschränkungenNach § 15a EStG dürfen negative Einkünfte eines Kommanditisten nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder nach § 10dEStG abgezogen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Das Kapitalkonto bestimmt sich steuerlichnach den geleisteten Einlagen (Bareinlage), vermindert um Verluste und Entnahmen (Ausschüttungen) und erhöht um Gewinne. Wirddieses Kapitalkonto des Kommanditisten durch eine Verlustzuweisung negativ oder erhöht sich ein negatives Kapitalkonto, kann derKommanditist insoweit den Verlust nicht mit seinen anderen Einkünften ausgleichen; auch ein Verlustvortrag oder Verlustrücktrag istinsoweit nicht zulässig. Derartige Verluste können nur mit künftigen Gewinnen des Kommanditisten aus seiner Beteiligung an dieserKommanditgesellschaft verrechnet werden. Sonderbetriebsausgaben fallen nicht unter diese Beschränkung und sind demzufolge involler Höhe berücksichtigungsfähig.Durch die Begrenzung der Haftsumme im Gesellschaftsvertrag auf 1 % der Pflichteinlage werden auch die sofort verrechenbarenVerluste auf diesen Betrag begrenzt. Sollten höhere Verluste anfallen, können diese nicht unmittelbar mit anderen Einkünften verrechnetwerden. Sie können aber vorgetragen und mit zukünftigen Einkünften aus dieser Beteiligung verrechnet werden.Eine Verlustzurechnung ist nach § 15a EStG zudem nur dann möglich, wenn die Einlagen fristgerecht geleistet sind oder die Einlage indas Handelsregister eingetragen wurde.Auf Basis der Prognoserechnung kann davon ausgegangen werden, dass die zugewiesenen Verluste im Entstehungsjahr nicht in vollerHöhe mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Dies betrifft lediglich die ersten beiden Jahre der Laufzeit des Fonds.


178Die Regelung des § 15b EStG besagt, dass Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften ausGewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen oder nach § 10d EStG abgezogen werden dürfen.Verluste aus solchen Modellen mindern jedoch die Einkünfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelleerzielt werden. Steuerstundungsmodelle nach § 15b EStG liegen vor, wenn in der Investitionsphase Verluste anfallen, die 10 % deseingesetzten Eigenkapitals übersteigen. Verluste eines solchen Steuerstundungsmodells können dann nur mit zukünftigen Einnahmenaus dem Steuerstundungsmodell verrechnet werden.Aus der Einnahmen- und Ausgabenvorschau (Prognose) ergibt sich allerdings, dass die <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGkein nach § 15b EStG zu behandelndes Steuerstundungsmodell darstellt, da die Anfangsverluste der Fondsgesellschaft weit von denzulässigen 10 % des Eigenkapitals entfernt sind.C. AnlegerI. AllgemeinDie auf Ebene der französischen Betreibergesellschaft erzielten Einkünfte aus dem Betrieb der Windkraftanlagen sind gemäß demDoppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich in Deutschland von der Besteuerung freigestellt. Dennochwerden sie für Zwecke des Progressionsvorbehalts steuerlich über die transparente Beteiligungsgesellschaft und die Fondsgesellschaftletztendlich dem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anleger zugerechnet. Die dem Anleger zugerechneten Einkünfte werdenauf Ebene der Fondsgesellschaft ermittelt und im Rahmen der sogenannten einheitlichen und gesonderten Feststellung dem Anlegerzugewiesen, da er als Gesellschafter sogenannter Mitunternehmer der Fondsgesellschaft ist.Wie im Teil B. II. beschrieben, erzielt die Fondsgesellschaft jedoch nicht nur in Deutschland steuerfreie Beteiligungseinkünfte,sondern in sehr geringem Umfang auch steuerpflichtige Einkünfte (z.B. Zinserträge). Diese Einkünfte werden dem Anleger ebenfallszugerechnet und sind gemäß seinen persönlichen steuerlichen Verhältnissen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Rahmen seinerEinkommensteuererklärung zu versteuern.II. EinkünftequalifikationDie auf Ebene der Fondsgesellschaft zu ermittelnden und dem Anleger zuzurechnenden Einkünfte sind vollumfänglich als gewerblicheEinkünfte im Sinne des § 15 EStG anzusehen (vgl. B. II.).III. GewinnerzielungsabsichtNeben der Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene der Fondsgesellschaft ist auch Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene des Anlegerserforderlich. Da nach dem vorgesehenen Fondskonzept auf Ebene des Anlegers während der vorgesehenen Laufzeit Überschüsseaus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielt werden, liegt die Gewinnerzielungsabsicht auf Ebene des Anlegers grundsätzlichunproblematisch vor.Sollte der Anleger die zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft notwendigen Beträge fremdfinanzieren, handelt es sichbei den Zinsaufwendungen um sogenannte Sonderbetriebsausgaben, welche die dem Anleger zuzurechnenden gewerblichenEinkünfte im Rahmen der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht mindern. Es ist darauf zu achten, dass unter Berücksichtigungdieser Sonderbetriebsausgaben sich auf Ebene des Anlegers dennoch ein Totalgewinn in der vorgesehenen Laufzeit der Fondsbeteiligungergibt.IV. GewinnverteilungDie Höhe der dem Anleger zuzurechnenden Beteiligungseinkünfte aus der Fondsgesellschaft bestimmt sich im Verhältnis zuden anderen Anlegern nach der Höhe der Beteiligung an der Fondsgesellschaft. Die Beteiligung an einer Fondsgesellschaft ergibtsich sowohl gesellschafts-, als auch steuerrechtlich aus dem Verhältnis der Festkapitalkonten zum 31.12. eines Geschäftsjahres.Zur Vereinfachung wird im Jahr der Auflage des Fonds (2013), unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts des Anlegers zur Fondsgesellschaft,das Jahresergebnis einheitlich auf die Anleger verteilt. Die steuerliche Anerkennung dieser abweichenden Ergebnisverteilung setzt dieZustimmung der Finanzverwaltung voraus.


179V. SonderbetriebsausgabenAufwendungen, die dem einzelnen Anleger im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einer Fondsgesellschaft entstehen(insbesondere Fahrtkosten zu Gesellschafterversammlungen, Kosten für die steuerliche Beratung im Privatbereich, Zinsaufwendungenfür die Finanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft o.ä. sind steuerlich als sogenannte Sonderbetriebsausgaben zu erfassen.Diese werden gesellschafterbezogen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung auf Ebene der Fondsgesellschaftfestgestellt.Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft müssen die Sonderbetriebsausgaben von jedem Anleger bis spätestens31.03. des Folgejahres der Fondsgesellschaft gemeldet und belegmäßig nachgewiesen werden. Andernfalls kann eine Berücksichtigungim Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungserklärung der Fondsgesellschaft nicht erfolgen.Die Sonderbetriebsausgaben des einzelnen Anlegers wirken sich steuerlich im Rahmen seiner Einkommensbesteuerung hinsichtlich derüber die Fondsgesellschaft an ihn zuzurechnenden in Deutschland steuerfreien Einkünfte aus Frankreich nicht unmittelbar aus. Vielmehrwird der Gewinnanteil durch die Sonderbetriebsausgaben gemindert, der beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist. Kosten,die nicht mit der Beteiligung in Zusammenhang stehen (beispielsweise Kosten, die vor dem Entschluss, die Beteiligung zu erwerben,angefallen sind), können in der Regel grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Parallel zu den Kosten der Fondsgesellschaftin der Investitionsphase können Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung nicht sofort als (Sonder-)Betriebsausgaben,sondern lediglich als Anschaffungsnebenkosten über die Abschreibung berücksichtigt werden.VI. EntnahmenAuf Grund der Beteiligung des einzelnen Anlegers als sogenannter Mitunternehmer einer Fondsgesellschaft, ist in derEinkommensteuererklärung des Anlegers lediglich der in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Fondsgesellschaftfestgestellte Gewinnanteil zu erfassen. Unerheblich für die Besteuerung auf Anlegerebene ist, welche Entnahmen (Auszahlungen derFondsgesellschaft an den Anleger) er getätigt hat.VII. GewerbesteueranrechnungUm eine doppelte Belastung mit Gewerbesteuer zu vermeiden, ist die auf Ebene der Fondsgesellschaft von dieser als Gewerbesteuersubjektzu zahlende Gewerbesteuer – mit dem auf den Anleger entfallenden Anteil – im Rahmen seiner Einkommensteueranrechenbar. Die Höhe des anrechenbaren Betrags bestimmt sich nach dem 3,8-fachen der anteilig auf den Mitunternehmer(Anleger) entfallenden Gewerbesteuermessbeträge, die auf Ebene der Fondsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaftermittelt und festgestellt werden. Der Anrechnungsbetrag ist auf die anteilige, tatsächlich von der Fondsgesellschaftbezahlte Gewerbesteuer beschränkt.Da die dem einzelnen Anleger zuzurechnenden gewerblichen Einkünfte aus der Fondsgesellschaft fast ausschließlich auf inDeutschland steuerfreien Beteiligungserträgen beruhen, geht die Gewerbesteueranrechnung auf Ebene des Anlegersnahezu vollständig ins Leere.VIII. ProgressionsvorbehaltDie Beteiligungseinkünfte des Anlegers aus der Fondsgesellschaft sind, soweit sie letztendlich auf in Frankreich mittels des Betriebsder Windkraftanlagen erzielten Gewinnen beruhen, gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland undFrankreich in Deutschland von der Besteuerung freigestellt. Die steuerfreien Einkünfte unterliegen jedoch dem sogenanntenProgressionsvorbehalt (§ 32b EStG), das heißt, dass sich eventuell der individuell beim Anleger anzuwendende Einkommensteuersatzerhöht.Im Rahmen des Progressionsvorbehalts wird ein fiktiver Durchschnittssteuersatz dergestalt ermittelt, dass die eigentlich in Deutschlandsteuerfreien Beteiligungseinkünfte zum sonstigen zu versteuernden Einkommen des Anlegers zunächst hinzugerechnet werden.Dieser fiktiv ermittelte Durchschnittssteuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen des Anlegers angewendet. In dem zuversteuernden Einkommen des Anlegers sind die steuerfreien Beteiligungseinkünfte dann nicht mehr enthalten.


180IX. ThesaurierungsbegünstigungGrundsätzlich steht dem Anleger als Beteiligten an einer Personengesellschaft (steuerlicher Mitunternehmer) gemäß der Regelung des§ 34a EStG die Möglichkeit zu, den begünstigten (28,25 %) sogenannten Thesaurierungssteuersatz anzuwenden. Dieser Steuersatzist dann anzuwenden, wenn Gewinne der Fondsgesellschaft durch den Anleger als Mitunternehmer nicht an diesen ausgezahlt, alsoentnommen werden, sondern auf Ebene der Fondsgesellschaft verbleiben (Thesaurierung). Eine Thesaurierung von Gewinnen derFondsgesellschaft ist im Fondskonzept nicht vorgesehen, so dass die Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung auf Ebene desAnlegers nicht möglich ist. Zudem ist vorliegend bereits dem Grunde nach kein Raum für eine Thesaurierungsbesteuerung, da über denFonds ganz überwiegend steuerfreie Erträge vermittelt werden.X. Solidaritätszuschlag, KirchensteuerAuf die individuelle Einkommensteuerschuld des einzelnen Anlegers wird der Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 % erhoben. Sollte derAnleger kirchensteuerpflichtig sein, wird auf seine Einkommensteuerschuld zudem die Kirchensteuer erhoben. Die einkommensteuerlicheBeurteilung der Steuerfreiheit der Beteiligungserträge schlägt auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag durch.XI. BesteuerungsverfahrenDie (steuerfreien und steuerpflichtigen) Einkünfte der Fondsgesellschaft werden bei dieser im Rahmen der sogenannten einheitlichenund gesonderten Feststellung festgestellt. Der gesonderten und einheitlichen Feststellung unterliegen nicht nur die auf Ebeneder Fondsgesellschaft anfallenden Aufwendungen und Erträge, sondern auch die Betriebsausgaben des einzelnen Anlegers(siehe oben C. V.). Die so festgestellten Beteiligungseinkünfte werden den Anlegern nach dem Gewinnverteilungsschlüssel undunter Berücksichtigung der individuell auf sie entfallenden Sonderbetriebsausgaben zugerechnet, das heißt, dass die Anleger dieBeteiligungseinkünfte im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung erklären müssen.Die einheitlich und gesondert auf Ebene der Fondsgesellschaft durch deren Betriebsfinanzamt festgestellten Beteiligungserträge hatder Anleger im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung in die Anlage G einzutragen. Werden die Beteiligungserträge eines Anlegersnicht in seiner Einkommensteuererklärung angegeben (beispielsweise, weil der einzelne Anleger die Einkommensteuererklärung früherabgibt als die Beteiligungsergebnisse auf Ebene der Fondsgesellschaft ermittelt und festgestellt wurden), erfolgt eine Berücksichtigungmittels Abgleichs unter den Finanzämtern von Amts wegen. Dennoch empfiehlt es sich, zumindest auf das Bestehen der Beteiligung inder Einkommensteuererklärung hinzuweisen.<strong>XII</strong>. Beteiligung über den TreuhandkommanditistenBei einer Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft über den Treuhandkommanditisten wird der Anleger als Treugeber, derTreuhandkommanditist als Treuhänder bezeichnet. Die beschriebenen steuerlichen Folgen treten in diesem Fall bei dem Anlegernur ein, wenn die Finanzverwaltung das Treuhandverhältnis zwischen Treuhandkommanditist und Anleger als transparent einstuft.Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Treugeber (Anleger) im Innenverhältnis das Treuhandverhältnis beherrscht, so dass er diewirtschaftlichen Rechte und Pflichten aus der Beteiligung trägt. Diese Voraussetzung ist bei dem beigefügten Muster-Treuhandvertragder Fall. Würde der Treuhandvertrag durch die Finanzverwaltung nicht als transparent eingestuft, würden die Anleger Einkünfte ausKapitalvermögen erzielen.D. Beendigung der BeteiligungI. Konzeptionelle VorgehensweiseDas in den Gesellschaftsverträgen niedergelegte Konzept sieht vor, zum Ende der geplanten Laufzeit des Fonds zunächst die französischeBetreibergesellschaft zu veräußern, um anschließend die Fondsgesellschaft aufzulösen und abzuwickeln.II. Veräußerung der französischen Betreibergesellschaft1. Regelung des DBA / Besteuerung in FrankreichIm Rahmen der konzeptionellen Ausgestaltung und der Prognoserechnung wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der Veräußerungder französischen Betreibergesellschaft grundsätzlich ein Veräußerungsgewinn erzielt wird.


181In diesem Fall weist das DBA Deutschland-Frankreich gemäß seinem Art. 4 Abs. 4 das Besteuerungsrecht für die Gewinne aus denVeräußerungen der Anteile an der französischen Betreibergesellschaft Frankreich zu. Frankreich übt sein Besteuerungsrecht nach demDBA dergestalt aus, dass Veräußerungsgewinne an den Anteilen der französischen Betreibergesellschaft zu 5 % der Körperschaftsteuerunterliegen und zu 95 % steuerfrei sind.2. Regelung des deutschen EStGUm eine doppelte Nichtberücksichtigung von Einkünften zu vermeiden, existiert im deutschen Einkommensteuerrecht die Vorschriftdes § 50d Abs. 9 EStG, welche beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die grundsätzliche Wertung des Doppelbesteuerungsabkommensbeseitigen könnte und deren Grundgedanken bereits unter A. beschrieben sind.Sind wie im vorliegenden Fall Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der Bemessungsgrundlage der deutschenSteuer auszunehmen, so wird nach § 50d Abs. 9 EStG die Freistellung der Einkünfte ungeachtet des Abkommens nicht gewährt,wenn Frankreich die Bestimmungen des Abkommens so anwendet, dass die Einkünfte in Frankreich ebenso von der Besteuerungauszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert werden können. Die Vorschrift erfasstFälle, in denen Einkünfte nicht oder zu gering besteuert werden, weil die beteiligten Vertragsstaaten entweder von unterschiedlichenSachverhalten ausgehen oder das Abkommen unterschiedlich auslegen.Sollte Frankreich die Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung der Beteiligungen an der französischen Betreibergesellschaftaufgrund unilateraler französischer steuerrechtlicher Normen vollkommen von der französischen Steuer freistellen, findet § 50d Abs.9 EStG seinem Wortlaut nach keine Anwendung und der Veräußerungsgewinn bleibt in Deutschland steuerfrei. Auch dann, wennFrankreich die Veräußerungsgewinne lediglich in einem geringeren Umfang von gegenwärtig 5% besteuert, verbleibt es voraussichtlichbei dieser Beurteilung.III. Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch den Anleger1. Regelung des DBA / Besteuerung in FrankreichVeräußert ein Anleger unmittelbar seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft, wird zur Bestimmung dessen, was Gegenstanddieser Veräußerung ist, auf Grund der Transparenz der Fondsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft bis zur Ebeneder französischen Betreibergesellschaft gegangen. Letztendlich werden nach steuerlicher Sichtweise beim Verkauf der Anteilean der Fondsgesellschaft die anteiligen Wirtschaftsgüter der am Ende der Beteiligungskette stehenden französischen Betreibergesellschaft(Windkraftanlagen) veräußert.Das Doppelbesteuerungsabkommen weist auch in diesem Fall grundsätzlich Frankreich das Besteuerungsrecht für dieVeräußerungsgewinne zu, allerdings nur soweit, als der Veräußerungsgewinn auf der Veräußerung von anteiligen Wirtschaftsgüternder französischen Betreibergesellschaft beruht. Es ist davon auszugehen, dass die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an derFondsgesellschaft nahezu ausschließlich auf der Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter der französischen Betreibergesellschaft(Windkraftanlagen) beruhen, da die zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft und die Fondsgesellschaft nahezu kein eigenesVermögen inne haben.Gemäß französischem Steuerrecht sind die Gewinne, die aus der Veräußerung von Anteilen an der Fondsgesellschaft durch denAnleger resultieren, in Frankreich steuerfrei.2. Regelung des deutschen EStGAnders als oben (D. II. 2.) beschrieben, bewirkt die Regelung des § 50d Abs. 9 EStG, dass diese Veräußerungsgewinne somitvoraussichtlich in Deutschland der Besteuerung unterliegen, da die Steuerbefreiung in Frankreich darauf beruht, dass die Beteiligungaus französischer Sicht von einem Steuerausländer gehalten wird.3. Vergünstigung nach § 16 EStG bei Besteuerung in DeutschlandBei Veräußerung des gesamten Anteils an einer Fondsgesellschaft durch den einzelnen Anleger kommen bei einer Besteuerung inDeutschland die Vergünstigungsregelungen des § 16 EStG. i.V.m. § 34 Abs. 1,3 EStG zum Tragen.


182Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Vollendung des 55. Lebensjahres des Anlegers oder Berufsunfähigkeit imsozialversicherungsrechtlichen Sinn) kann auf Antrag einmal im Leben des Anlegers von einem so entstandenen Veräußerungsgewinnein Freibetrag i.H.v. EUR 45.000 abgezogen werden (§ 16 Abs. 4 EStG). Allerdings ist zu beachten, dass sich der Freibetrag um denBetrag vermindert, der einen Veräußerungsgewinn von EUR 136.000 übersteigt. Neben dem Freibetrag erfolgt als weitere Vergünstigungdie Besteuerung nach der sogenannten Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 EStG), die eventuell zu einer Minderung der Progression beimAnleger führt.Alternativ zur Fünftel-Regelung kann der sogenannte ermäßigte Steuersatz gemäß § 34 Abs. 3 EStG angewendet werden. Der ermäßigteSteuersatz beträgt 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ohne den ermäßigten Steuersatz und unter Berücksichtigung vondem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften ergeben hätte.Es ist darauf hinzuweisen, dass die genannten Vergünstigungen lediglich dann eingreifen, wenn der Anleger seinen gesamten Anteil ander Fondsgesellschaft veräußert, nicht lediglich einen Teilanteil.E. GewerbesteuerI. AllgemeinBemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriftenermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) zuzüglich bestimmter Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und abzüglich bestimmterKürzungen (§ 9 GewStG). Als wesentliche Hinzurechnungen sind die nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnenden Entgelte für Schuldenanzusehen. Die Schuldzinsen sind zu 25 % der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Die Hinzurechnung erfolgt jedoch nur, wenndie Summe der genannten Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG den Betrag von EUR 100.000 übersteigt.Der modifizierte Gewinn wird – unter Berücksichtigung eines Freibetrags von bis zu EUR 24.500 – zunächst mit der sogenanntenSteuermesszahl von 3,5 % multipliziert und ergibt den sogenannten Steuermessbetrag. Auf den Steuermessbetrag ist der gemeindlicheHebesatz anzuwenden. In Kalchreuth beträgt der Hebesatz z. Zt. 330 %.Seit 2008 ist die Gewerbesteuer bei der Gesellschaft nicht mehr als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG).Im Gegenzug wurde die Steuermesszahl von 5 % auf 3,5 % gesenkt und der Anrechnungsfaktor auf die Einkommensteuer derGesellschafter erhöht.Verluste aus Gewerbebetrieb können nicht zurückgetragen werden. Zulässig ist ausschließlich ein Verlustvortrag. Dessen Verrechnungmit späteren Gewinnen beschränkt sich wie bei der Einkommensteuer auf jährlich EUR 1,0 Mio., darüber hinaus auf 60 % desGewerbeertrags.II. Laufende Besteuerung1. Auf Ebene der französischen BetreibergesellschaftBei der Betreibergesellschaft handelt es sich um einen in Frankreich ansässigen Gewerbebetrieb, der keine Betriebsstätte in Deutschlandunterhält. Sie unterliegt somit nicht der deutschen Gewerbesteuer.2. Auf Ebene der Fonds- und BeteiligungsgesellschaftSowohl die Beteiligungsgesellschaft als auch die Fondsgesellschaft unterliegen gemäß § 2 GewStG grundsätzlich der Gewerbesteuer.Wie oben unter E. I. beschrieben, ermittelt sich deren Gewerbeertrag unter Heranziehung des nach den einkommensteuerrechtlichenVorschriften ermittelten Gewinns aus Gewerbebetrieb zzgl. bestimmter Hinzurechnungen und abzüglich bestimmter Kürzungen.Vorliegend greift hinsichtlich der gem. dem DBA zwischen Deutschland und Frankreich in Deutschland freigestellten Beteiligungserträgenaus der französischen Betreibergesellschaft die Kürzung des § 9 Nr. 2 GewStG, um eine Doppelbesteuerung mit Gewerbesteuer imAus- und Inland zu vermeiden. Erwirtschaftet die französische Betreibergesellschaft hingegen Verluste, werden diese nach § 8 Nr. 8GewStG wieder hinzugerechnet, um eine doppelte Verlustberücksichtigung bei der Gewerbesteuer im Aus- und Inland zu vermeiden.


183Im Ergebnis unterliegen grundsätzlich in Deutschland lediglich die originär von der Beteiligungsgesellschaft und der Fondsgesellschafterzielten gewerbesteuerpflichtigen Einkünfte (Zinserträge bzgl. der Liquiditätsreserve, Vergütungen aus Verwaltungstätigkeit) derdeutschen Gewerbesteuer.III. Beendigung der Beteiligung1. Veräußerung der Anteile an den französischen BetreibergesellschaftBei Veräußerung der Beteiligung an der französischen Betreibergesellschaft würde nach der Systematik des deutschenGewerbesteuerrechts eine Gewerbebesteuerung von eventuell anfallenden Veräußerungsgewinnen auf Ebene der französischenBetreibergesellschaft vorgenommen werden. Die Gewinne unterliegen somit nicht der deutschen Gewerbesteuer, da (siehe obenbei der laufenden Besteuerung) die französische Betreibergesellschaft in Deutschland keinen Gewerbebetrieb und auch keineBetriebsstätte unterhält. Sollte aufgrund der Regelung des § 50d Abs. 9 EStG das Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnenan Deutschland zurückfallen, unterfallen die Veräußerungsgewinne der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2 GewStG, so dass es insoweitnicht zu einer Belastung mit deutscher Gewerbesteuer kommt. Hierdurch wird der in § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG manifestierteInlandscharakter der Gewerbesteuer umgesetzt.2. Veräußerung der Anteile an der FondsgesellschaftBei einer Veräußerung der Anteile an der Fondsgesellschaft durch den einzelnen Anleger (auch bei Ausübung der Rückgabeoption)greift die Vorschrift des § 7 Satz 2 GewStG. Danach gehört zum Gewerbeertrag grundsätzlich auch der Gewinn aus der Veräußerungeines Mitunternehmeranteils. Diese Regelung greift jedoch nicht, soweit der Gewinn auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligtenMitunternehmer entfällt. Diese Voraussetzung wäre bei einer Veräußerung der Anteile an der Fondsgesellschaft durch den einzelnenAnleger als natürliche Person erfüllt. Eine Gewerbebesteuerung in Deutschland findet gemäß dem Wortlaut des § 7 Satz 2 GewStGnicht statt.Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass in der steuerrechtlichen Literatur folgende abweichende Meinung zum Veräußerungsfall der Anteileder Fondsgesellschaft durch den Anleger vertreten wird:Es wird vertreten, dass der Teil des Veräußerungsgewinns, der im Rahmen des Veräußerungsgewinns der Anteile an der Fondsgesellschaftnicht auf stille Reserven des unmittelbar der Fondsgesellschaft zuzurechnenden Vermögens, sondern auf stille Reserven desVermögens der Tochtergesellschaften entfällt, bei diesen zu versteuern ist. Die bei der inländischen Beteiligungsgesellschaft anfallendeGewerbesteuer könnte bei den Anlegern über die Regelung des § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Im Rahmendes vorliegenden Fondkonzepts entfallen nahezu alle stillen Reserven, die im Veräußerungsfall „gehoben“ werden, auf Vermögen,das der französischen Betreibergesellschaft zuzurechnen ist (Windkraftanlagen) und damit nach den oben (E. III. 1.) beschriebenenGrundsätzen unter die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 2 GewStG.3. Veräußerung der Anteile an der BeteiligungsgesellschaftEine Veräußerung der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft ist nach dem Konzept des vorliegenden Fonds zu keinem Zeitpunktvorgesehen.F. UmsatzsteuerDie Fondsgesellschaft ist nach den Grundsätzen des deutschen Umsatzsteuerrechts insoweit als Unternehmer anzusehen, als sie,über das Halten der Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft hinaus, gegenüber dieser und gegenüber der französischenBetreibergesellschaft selbstständig unternehmerisch zur Erzielung von Einnahmen tätig wird. Im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgenwird die Fondsgesellschaft gegen Entgelt administrative, kaufmännische und technische Dienstleistungenerbringen. Diese im Leistungsaustausch erbrachten Dienstleistungen berechtigen die Fondsgesellschaft insofern zum Vorsteuerabzugals sich mit Umsatzsteuer belastete Eingangsleistungen der unternehmerischen Tätigkeit zuordnen lassen. Die unmittelbarenBeteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft, sowie die mittelbare Beteiligung an der französischen Betreibergesellschaftwerden nicht ausschließlich zum Zweck der Erzielung von Beteiligungserträgen gehalten, sondern sollen die unternehmerische


184Tätigkeit der Fondsgesellschaft fördern sowie ein unmittelbares Eingreifen durch administrative, kaufmännische und technischeDienstleistungen in die Verwaltung der Gesellschaften erlauben.Demgegenüber besteht jedoch insofern nach der geltenden Rechtslage kein Recht zum Vorsteuerabzug zugunstender Fondsgesellschaft, als mit Umsatzsteuer belastete Eingangsleistungen unmittelbar mit dem Erwerb, Halten oder der Veräußerungvon Beteiligungen im Zusammenhang stehen und deshalb nicht der unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet werden können.Soweit Eigenkapitalvermittlungsleistungen an die Fondsgesellschaft erbracht werden, sind diese nach der zurzeit geltenden Rechtslagevon der Umsatzsteuer befreit, so dass keine Umsatzsteuerbeträge in Rechnung gestellt werden.G. Erbschaft-/SchenkungsteuerI. AllgemeinDie Vererbung oder Schenkung eines Anteils an der Fondsgesellschaft durch den Anleger stellt einen Sonderfall dar,der grundsätzlich im Konzept der Fondsstruktur keinen Niederschlag findet, da es sich um (teilweise nicht planbare) Vorgängeim Privatbereich des Anlegers handelt, welche die Fondsstruktur an sich und auch die in diesem <strong>Prospekt</strong> abgedrucktenPrognoseberechnungen nicht tangiert. Steuerliche Auswirkungen hinsichtlich von Erb- und/oder Schenkungsfällen sind in denPrognoseberechnungen nicht enthalten.Die nachfolgenden steuerlichen Hinweise bzgl. der Vererbung und/oder Schenkung eines Anteils an der Fondsgesellschaft stehen unterder Prämisse, dass sowohl der Erblasser/Schenker als auch der Empfänger der Zuwendung in Deutschland ansässig sind und es sichinsoweit um „Inländer“ gem. § 2 ErbStG handelt.Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wirkungen eines Erwerbs von Todes wegen bzw. einer schenkweisen Zuwendung hängenweiterhin von individuellen Freibeträgen und Steuersätzen ab, so dass die letztendlichen Auswirkungen beim Anleger bzw. seinen Erbenoder Zuwendungsempfängern nicht pauschal beurteilt werden können.Die nachfolgenden Ausführungen können bei einer Vererbung/Schenkung eines Anteils an der Fondsgesellschaft die Hinzuziehungeines Steuerberaters im Einzelfall für den Anleger nicht ersetzen.II. Besonderheiten aufgrund der grenzüberschreitenden FondsstrukturAufgrund der gewählten Fondsstruktur, bei der der deutsche Anleger über die Fondsgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaftmittelbar an der französischen Betreibergesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft nach französischem Recht beteiligtist, tangiert eine Vererbung oder Schenkung der Anteile an der Fondsgesellschaft durch den Anleger sowohl das deutsche als auch dasfranzösische Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht. Wie im Ertragsteuerrecht existieren auch im Bereich der Erbschaft-/ SchenkungsteuerDoppelbesteuerungsabkommen zwischen den beteiligten Staaten. Das Doppelbesteuerungsabkommen betreffend die Erbschaft-/Schenkungsteuer zwischen Deutschland und Frankreich ist am 12.10.2006 unterzeichnet worden und im April 2009 in Kraft getreten.Die vorliegend gewählte Beteiligungsstruktur führt in dem Fall, dass sowohl der Erblasser/Schenker (Anleger) als auch derZuwendungsempfänger in Deutschland ansässig sind, zu einem sogenannten „Qualifikationskonflikt“ zwischen der deutschen undder französischen steuerlichen Sichtweise. Dies bedeutet, dass der Gegenstand der Zuwendung unterschiedlich beurteilt wird,und somit unterschiedliche Regelungen des Erbschaft-/Schenkungsteuer-Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschlandund Frankreich anzuwenden wären. Nach einer in der deutschen steuerrechtlichen Literatur vertretenen Ansicht wird dieserQualifikationskonflikt dadurch beseitigt, dass die steuerliche Sichtweise Frankreichs angewendet und somit das BesteuerungsrechtDeutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich der gesamte Erb-/Schenkungsfall nachdem deutschen Erbschaftsteuergesetz richtet, vor allem hinsichtlich der Fragen der Bewertung des Zuwendungsgegenstands, derSteuersätze, Freibeträge, etc.


185Lediglich für diesen Fall der Beseitigung des Qualifikationskonflikts gelten die weiteren zum deutschen Erbschaft-/Schenkungsteuerrechtgemachten Ausführungen. Es ist jedoch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um eindeutige gesetzliche Regelungen,um Urteile der Finanzgerichte oder um die Ansicht der Finanzverwaltung handelt, sondern lediglich um eine Meinung, die in der deutschenerbschaftsteuerrechtlichen Literatur vertreten wird. Dies bedeutet im Ergebnis, dass eine hiervon abweichende Ansicht beispielsweiseder französischen Finanzverwaltung möglich ist. Die nachfolgend beschriebenen steuerlichen Auswirkungen nach dem deutschenErbschaft-/Schenkungsteuerrecht würden dann so nicht eintreten.III. Bewertung des Anteils an der FondsgesellschaftNach den Regelungen des deutschen Erbschaft-/Schenkungsteuerrechts ist hinsichtlich der Beteiligung an der Fondsgesellschaftderen sogenannter „gemeiner Wert“ anzusetzen. Der gemeine Wert stellt den Verkehrswert der Beteiligung dar. Zur Wertermittlung kannentweder das im Bewertungsgesetz geregelte vereinfachte Ertragswertverfahren oder ein anderes betriebswirtschaftlich anerkanntesVerfahren angewendet werden.IV. Begünstigung des BetriebsvermögensFür die Vererbung von Betriebsvermögen hat der Gesetzgeber durch die Erbschaftsteuerreform eine partielle Steuerfreiheit eingeführt,wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden:Wird das Unternehmen mindestens 5 Jahre durch die Erben fortgeführt und besteht das Vermögen zu nicht mehr als 50 % ausVerwaltungsvermögen (z.B. vermietete Grundstücke), so findet ein Bewertungsabschlag von 85 % Anwendung. Somit sind nur15 % des Betriebsvermögens steuerpflichtig. Von diesem steuerpflichtigen Betrag kann ein Abzugsbetrag in Höhe von EUR 150.000abgezogen werden, der sich allerdings jeweils um die Hälfte des EUR 150.000 übersteigenden Betrags reduziert und somit bei einemsteuerpflichtigen Vermögen ab EUR 450.000 ganz entfällt. Der Abzugsbetrag kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal für Erwerbe(Schenkung, Erbschaft) von der gleichen Person genutzt werden.Soll diese Begünstigung dauerhaft in Anspruch genommen werden, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Die Summeder jährlichen Lohnsummen des Betriebs der Fondsgesellschaft darf innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall bzw. der Schenkung(sog. Lohnsummenfrist) insgesamt 400 % der Ausgangslöhne nicht unterschreiten (sog. Mindestlohnsumme). Unterschreitet die Summeder maßgebenden jährlichen Lohnsummen in der Lohnsummenfrist die Mindestlohnsumme, erfolgt eine anteilige Nachversteuerung,d.h. der zu gewährende Verschonungsabschlag vermindert sich rückwirkend in demselben prozentualen Umfang wie dieMindestlohnsumme unterschritten ist. Die Mindestlohnsumme findet keine Anwendung, wenn die Fondsgesellschaft nicht mehrals 20 Arbeitnehmer beschäftigt bzw. die Ausgangslohnsumme 0 Euro beträgt. Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetragfallen rückwirkend zeitanteilig weg, soweit der Erwerber innerhalb einer 5-jährigen Frist (sog. Behaltensfrist) insbesondere denübernommenen Betrieb oder einen Teil davon veräußert oder aufgibt, oder wenn wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert werden.Daneben dürfen die innerhalb von fünf Jahren erfolgten Entnahmen den anteiligen Gewinn und die getätigten Einlagen um nicht mehrals EUR 150.000 übersteigen.Alternativ kann durch unwiderrufliche Option des Erwerbers (Antrag) ein Verschonungsabschlag von 100 %, d.h. die vollständigeSteuerfreiheit erreicht werden. Dann darf die Verwaltungsvermögensquote des Betriebsvermögens nicht mehr als 10 % betragen.Die Behaltensfrist verlängert sich von fünf auf sieben Jahre und die Lohnsumme muss nach Ablauf von sieben Jahren 700 %der Ausgangslohnsumme erreichen. Die Entnahmeregelung findet entsprechend Anwendung.Für die Vererbung von Betriebsvermögen wird eine Tarifvergünstigung für Erben, die nicht der Steuerklasse I angehören, gewährt(§ 19a ErbStG).V. Erbschaftsteuerliche Behandlung der TreuhandDie skizzierten Begünstigungen des Fondsanteils (Freibetrag, Bewertungsabschlag und Tarifvergünstigung) gelangen nurzur Anwendung wenn der Kommanditist unmittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, nicht dagegen, wenn die Beteiligung durcheinen Treuhänder gehalten wird. Die Finanzverwaltung vertritt die Ansicht, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen


186Kommanditgesellschaft der Gegenstand der Zuwendung nicht der treuhänderisch gehaltene Kommanditanteil ist, sondern derHerausgabeanspruch des Treugebers gegen den Treuhänder aus dem Treuhandvertrag. Dieser ist als Sachleistungsanspruch auseinem gegenseitigen Vertrag mit dem gemeinen Wert zu bewerten (R B 9.1 Abs. 1 S. 1 ErbStr). Der Steuerwert des zugrunde liegendenGegenstandes spielt keine Rolle (FinMin. Bayern, Erlass vom 14.06.2005, DStR 2005, S. 1231).SchlussbemerkungDie vorstehenden Ausführungen geben den Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur zumZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wieder.Änderungen der Steuergesetze, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung während der Laufzeit der Anlage können dazuführen, dass einzelne Aussagen nicht mehr gültig sind. Der Anleger ist daher gehalten, sich laufend über die Entwicklung des Steuerrechtszu informieren. Eine Haftung für die steuerliche Anerkennung der Anlage oder das Erreichen der intendierten Ziele kann daher soweitgesetzlich zulässig nicht übernommen werden. Ebenso sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung aufgrund der Blindpool-Konzeptiondie Gesellschaften noch nicht abschließend gegründet und Änderungen in der Struktur noch möglich.


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188<strong>XII</strong>I. Verbraucherinformationfür den FernabsatzBeteiligung an der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGGemäß § 312c BGB i.V.m. Art. 246 §§ 1 und 2 EGBGB


1891. Informationen zu den Beteiligtena. <strong>Prospekt</strong>verantwortlicher/Anbieter des Beteiligungsangebotes<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbHSitz:Laufer Str. 10, 90542 EckentalHandelsregister: Amtsgericht Fürth, HRB 12834Vertretungsberechtigt:Antje Grieseler und Max-Robert Hug (Geschäftsführer)Tätigkeit:initialisierung von geschlossenen Fonds oder vergleichbaren Kapitalanlagenb. Emittent/Fondsgesellschaft<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGSitz:An der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthHandelsregister: Amtsgericht Fürth, HRA 10008Vertretungsberechtigt:<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH (Komplementärin)Tätigkeit:Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an und die Finanzierung vonUnternehmen in Europa, insbesondere in Deutschland und in Frankreich, die Anlagenzur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien auf gepachteten oder sich imEigentum des jeweiligen Unternehmens befindlichen Flächen, insbesondereWindkraftanlagen errichten, betreiben und verkaufen. Darüber hinaus erbringt dasUnternehmen aufgrund seiner Beteiligung administrative, finanzielle, kaufmännischeund technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Beteiligungen gegenüberden o.g. Unternehmen.c. Komplementärin<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbHSitz:An der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthHandelsregister: Amtsgericht Fürth, HRB 13696Gesellschafter: <strong>Leonidas</strong> Management GmbH (100 %)Vertretungsberechtigt:Antje Grieseler (Geschäftsführerin)Tätigkeit:Geschäftsführung der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG als persönlichhaftende Gesellschafterind. Gründungskommanditist und Treuhänder<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbHSitz:An der Kaufleite 22, 90562 KalchreuthHandelsregister: Amtsgericht Fürth, HRB 13852Vertretungsberechtigt:Antje Grieseler und Max-Robert Hug (Geschäftsführer)Tätigkeit:Übernahme von Treuhandaufgabene. Vermittler der KapitalanlageStempel VermittlerDie unter a. bis d. angegebenen Personen unterliegen nicht der Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde. Hinsichtlich des Vermittlersbeachten Sie hierzu bitte dessen Informationen.


1902. Informationen zur Beteiligung und zu den Beteiligungsverhältnissena. Risiken der BeteiligungDie angebotene Beteiligung bezieht sich auf die mittelbare Beteiligung der Fondsgesellschaft über deutsche Beteiligungsgesellschaftenan einer Betreibergesellschaft in Frankreich, die Windkraftanlagen errichten lässt und anschließend betreibt. Es ist geplant, dieBetreibergesellschaft zum 31.12.2029 zu veräußern. Während der Betriebszeit wird die Betreibergesellschaft den von denWindkraftanlagen produzierten Strom verkaufen. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung.Bei einer sehr ungünstigen Entwicklung besteht für den Anleger das Risiko, seine geleistete Einlage zuzüglich des geleisteten Agiosvollständig zu verlieren. Das Risiko eines Totalverlustes könnte insbesondere dann eintreten, wenn mehrere Risiken kumuliert auftreten.In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge. Genauere Angaben hierzu finden sich imVerkaufsprospekt im Kapitel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“.b. Wesentliche LeistungsmerkmaleDer Anleger beteiligt sich mittelbar als Treugeberkommanditist über den Treuhänder an der Fondsgesellschaft. Der Treuhänder hält dieBeteiligung im eigenen Namen aber auf Rechnung des Anlegers.Die Fondsgesellschaft verwendet das von den Kommanditisten eingelegte Eigenkapital gemäß der im <strong>Prospekt</strong> abgedrucktenMittelverwendung.Liquiditätsüberschüsse werden nach Begleichung der laufenden Aufwendungen, insbesondere des Kapitaldienstes und Bildung einerangemessenen Liquiditätsreserve an die Gesellschafter ausgeschüttet. Der einzelne Anleger nimmt am wirtschaftlichen Erfolg derGesellschaft entsprechend seiner Beteiligung teil. Die wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind ausführlich im Verkaufsprospekt, derdem Anleger vorliegt, beschrieben.c. Laufzeit/KündigungsbedingungenDie Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Kommanditisten können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölfMonaten zum Ende des Kalenderjahres, frühestens zum 31.12.2028 die Gesellschaft kündigen. Das Recht zur außerordentlichenKündigung bleibt unberührt.Weitere Einzelheiten können im Verkaufsprospekt im vollständig abgedruckten Gesellschaftsvertrag nachgelesen werden.d. BeteiligungsbedingungenBeitrittserklärungUm der Fondsgesellschaft beizutreten, reicht der Anleger eine vollständig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Beitrittserklärungbei seinem Anlageberater oder direkt bei der Fondsgesellschaft ein. Der Beitritt zur Gesellschaft oder eine Einlagenerhöhungwird wirksam mit Annahme des darauf gerichteten Angebotes (Beitrittserklärung) durch die Komplementärin. Eines Zugangs derAnnahmeerklärung bedarf es nicht.BeteiligungsbetragDer Mindestbetrag einer Kommanditeinlage beträgt EUR 10.000. Höhere Kommanditeinlagen müssen durch EUR 1.000 teilbar sein.Der Anleger zahlt ein Agio von 5 % seiner Zeichnungssumme an die Eigenkapitalvermittlerin beim Erwerb der Beteiligung.ZahlungsmodalitätenDer volle Beteiligungsbetrag zzgl. des darauf entfallenden Agios ist innerhalb von 14 Tagen ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung andie Gesellschaft zu überweisen. Die Gebühren der Überweisung sind vom Anleger zu tragen.


191KostenFolgende Kosten sind vom Kommanditisten zu tragen:• Der Anleger zahlt ein Agio in Höhe von 5 % seiner Zeichnungssumme an die Eigenkapitalvermittlerin beim Erwerb der Beteiligung• Die Kosten für die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht sowie für die Eintragung ins Handelsregister,falls ein Treugeberkommanditist seine Beteiligung in eine direkte Beteiligung (Direktkommanditist) umwandelt• Falls ein Direktkommanditist während der Laufzeit seine Anteile überträgt, fallen zudem Löschungskosten beimHandelsregister an• Kosten, zB für Depotgebühren, Telefon, Porto, Internet, Überweisungskosten, individuelle Steuer- und Rechtsberatung• Bearbeitungskosten für die Übertragung seiner Einlage in Höhe von EUR 250 pro Einzelfall• Kosten für die verspätete Zahlung seiner Einlage, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen3-Monats-EuriborHaftsumme/NachschusspflichtDie in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines Kommanditisten beträgt 0,1 % seiner Kommanditeinlage. Eine über dieübernommene Kommanditeinlage hinausgehende Nachschusspflicht der Kommanditisten besteht nicht. Nicht auszuschließen istjedoch eine Rückforderung von Entnahmen bzw. Ausschüttungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Kapitalrückzahlungen darstellen.Siehe hierzu auch die Ausführungen im Kapitel „Wesentliche Risiken der Beteiligung“.WiderrufsrechtDem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten sind in der Widerrufsbelehrung, die in der Beitrittserklärung enthalten ist,ausführlich dargestellt. Ein darüber hinausgehendes vertragliches Widerrufsrecht besteht nicht.Gültigkeitsdauer der InformationenDie den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der Verkaufsprospekt beruhen auf dem Stand vom 17. April2013. Diese Informationen bleiben bis zur Bekanntgabe von Änderungen gültig.Anwendbares Recht/GerichtsstandDie Fondsgesellschaft und sämtliche Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand ist, soweitzulässig, Nürnberg vereinbart.SprachenDer Verkaufsprospekt einschließlich der darin enthaltenen wesentlichen Verträge ist in deutscher Sprache erstellt. Die Fondsgesellschaftund die Anbieterin verpflichten sich die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit der Beteiligung auf Deutsch zu führen.Außergerichtliche Beschwerde-/Rechtsbehelfsverfahren/GarantiefondsBei Streitigkeiten bezüglich der Beitrittserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB) betreffend die Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann der Anleger die bei der deutschen Bundesbank eingerichteteSchlichtungsstelle anrufen.Adresse:Deutsche Bundesbank – Schlichtungsstelle –Postfach 11 12 3260047 Frankfurt am Main


192Eine weitergehende Möglichkeit zum Anrufen einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen.Ein Garantiefonds zur Einlagensicherung besteht nicht.Hinweis:Der <strong>Prospekt</strong> sowie die Beteiligungserklärung enthalten detaillierte Informationen zur Beteiligung, zu den Risiken sowiezu den Verträgen. Die Verträge sind zum Teil auch vollständig abgedruckt. Eine ausführliche Lektüre des <strong>Prospekt</strong>es kann durch dieseMitteilung nicht ersetzt werden.


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194XIV. GlossarAgioDas Agio wird meist auch als Ausgabeaufschlag bezeichnet. Dieser bezieht sich auf die nominale Beteiligung des Investors und decktMarketing- und Vertriebskosten der Eigenkapitalvermittlerin ab. Es wird zusätzlich zum Investment des Anlegers erhoben.AuszahlungGeldbetrag, den die Fondsgesellschaft ihren Kommanditisten auszahlt. Die Auszahlung ist zu unterscheiden vom Gewinn oderJahresertrag des Fonds. Dieser kann höher oder niedriger sein als die Auszahlung.BeitrittserklärungVereinbarung, auf deren Grundlage der Anleger der Fondsgesellschaft beitritt.BeteiligungsgesellschaftenDie Gesellschaften, die sich an der französischen Betreibergesellschaft beteiligen. Diese Gesellschaften werden von der Fondsgesellschaftmit Kapital ausgestattet.BetreibergesellschaftAuf den Namen dieser Gesellschaften lauten alle Genehmigungen zum Betrieb der Anlagen. Die Pachtverträge für die Grundstückeund auch die Kreditverträge werden später von diesen Gesellschaften unterzeichnet.Emittent<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGEuribor/3-Monats-EuriborEuribor ist die Abkürzung für European Interbank Offered Rate. Dies ist der durchschnittliche Zinssatz, den Europäische Bankenvoneinander beim Handel von Einlagen verlangen. Dieser Referenzzinssatz wird täglich für verschiedene Laufzeiten ermitteltund im Wirtschaftsteil der Tageszeitungen veröffentlicht.FungibilitätAustauschbarkeit / Handelbarkeit / Veräußerung von Fondsanteilen.GesamtinvestitionSumme aller getätigten Investitionen im Rahmen der Auflage des Fonds.HandelsregistervollmachtVollmacht eines Gesellschafters an die Komplementärin, die Anmeldung zum Handelsregister bzw. die Eintragung des Gesellschaftersin das Handelsregister durchzuführen. Die Unterschrift auf der Vollmacht ist notariell zu beglaubigen.Haftsumme/-einlageDer Betrag mit dem ein Kommanditist im Handelsregister eingetragen ist und auf den die Haftung dieses Kommanditisten gegenüberGläubigern der Kommanditgesellschaft begrenzt ist.


195KommanditistGesellschafter der Kommanditgesellschaft, der nur begrenzt mit seiner Haftsumme haftet.KomplementärGesellschafter der Kommanditgesellschaft, der persönlich und unbeschränkt haftet. Im vorliegenden Fall ist der Komplementäreine GmbH und haftet somit nicht unbeschränkt, sondern nur mit seiner Stammeinlage in Höhe von EUR 25.000.LiquiditätsreserveBarmittelreserve einer Gesellschaft für unvorhergesehene Ausgaben, die im Investitionsplan als ein Teil der Mittelverwendungdargestellt ist.MittelverwendungskontrolleSicherstellung durch einen Dritten (z.B. Steuerberater), dass das Eigen- und Fremdkapital eines Fonds ausschließlich gemäß demInvestitionsplan und den Investitionskriterien verwendet wird.NettoeinnahmenUnter Nettoeinnahmen versteht man das der Fondsgesellschaft nach Abzug der Fondskosten zur Verfügung stehende Kapital.PflichteinlageBetrag mit dem sich der Anleger am Fonds beteiligt.SNCSociété en nom collectif (SNC) entspricht in Deutschland der Rechtsform der OHG (Offene Handelsgesellschaft).SensitivitätsanalyseGibt Auskunft darüber, wie sich der prognostizierte Anlageerfolg ändert, wenn ausgewählte Einflussfaktoren (z.B. angenommener Ertragder Windkraftanlagen im Durchschnitt p.a.) von den Prognosewerten abweichen.Treuhandkommanditist/TreuhänderDer Treuhandkommanditist/Treuhänder hält im Außenverhältnis die Beteiligung des Treugebers zusammen mit weiteren Beteiligungenanderer Treugeber als einheitliche Beteiligung. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich auf Weisung, im Auftrag und fürRechnung des Treugebers.TreugeberAnleger, die sich über einen Treuhandkommanditisten/Treuhänder durch Abschluss eines Treuhandvertrages an der Fondsgesellschaftbeteiligen. Die Identität des Treugebers ist nach außen nicht zu erkennen, da keine direkte Eintragung im Handelsregister erfolgt.


196XIV. Beitrittserklärung,Widerrufsbelehrung,Empfangsbestätigung


weiß: <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG gelb: Anleger rosa: Vermittler197<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGVermittler / BeraterBeitrittserklärungName, Vorname (bzw. Firma) Geburtsdatum Beruf (bzw. Ansprechpartner bei Firma)Straße, Hausnummer(Meldeanschrift)PLZ, OrtStraße, Hausnummer(Abweichend Postanschrift)PLZ, OrtTelefon E-Mail Steuer-NummerWohnsitzfinanzamt Steuer-Identifikationsnummer Staatsangehörigkeit(bzw. Registergericht bei Firma)Bank Kontonummer BankleitzahlIch, der/die Vorbenannte (im folgenden „Zeichner“ genannt), unterbreite hiermit der <strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbH (im folgenden „Treuhänder“ genannt)das Treuhandangebot, mich als Treugeber nach Maßgabe dieser Beitrittserklärung auf der Grundlage des Verkaufsprospektes (Stand 17. April2013) und des darin abgedruckten Gesellschaftsvertrages sowie des Treuhandvertrages über den Treuhänder an der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> WindGmbH & Co. KG (nachfolgend „Fonds“ oder „Fondsgesellschaft“ genannt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth HRA 10008,zu beteiligen.Der von mir gewünschte Beteiligungsbetrag* lautet: Euro zzgl. Agio 5 %Gesamtbetrag: Euro* Die Mindestpflichteinlage beträgt 10.000 Euro, höhere Pflichteinlagen müssen durch 1.000 Euro teilbar sein.Der volle Beteiligungsbetrag zzgl. des hierauf entfallenden Agios ist gemäß Gesellschaftsvertrag unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen ab Unterzeichnungdieser Beitrittserklärung fällig. Die Fondsgesellschaft wird den Zeichner, nachdem ihr die Beitrittserklärung zugegangen ist, die erfolgte Annahme seinesAngebots bestätigen und ihn deshalb zur Zahlung auffordern. Ich verpflichte mich, den Gesamtbetrag auf das Eigenkapital-Einzahlungskonto der<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG bei der Oberbank AG zu leisten. Konto-Nr.: 1 571 117 025, Bankleitzahl: 701 207 00,IBAN: DE11 7012 0700 1571 1170 25, BIC: OBKL DEMX XXXBei verspäteter Zahlung kann der Fonds mir als Treugeberkommanditisten die daraus entstehenden Kosten und Schäden, insbesondere dieVerzugszinsen, in Rechnung stellen. Ich wurde darüber informiert, dass ich als Treugeberkommanditist bei nicht fristgerechter oder unvollständigerZahlung durch schriftliche Erklärung aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden kann. Auf die weiteren Folgen einer verspäteten Zahlung gemäߧ 7 Gesellschaftsvertrag bin ich hingewiesen worden.Meine Beteiligung erfolgt als Treugeberkommanditist. Von dem übernommenen Beteiligungsbetrag wird 0,1 % als Haftsumme in das Handelsregister imNamen des Treuhänders eingetragen. Ich wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich nach meinem Beitritt unter Einreichung einer notariell beglaubigtenHandelsregistervollmacht jederzeit die Übertragung der durch den Treuhänder gehaltenen Beteiligung an mich verlangen kann, um als Direktkommanditistnamentlich im Handelsregister eingetragen zu werden. Alle hierdurch anfallenden Kosten sind von mir zu tragen.Änderungen der von mir angegebenen Bankverbindung und meiner sonstigen, oben gemachten Angaben werde ich der Fondsgesellschaft unverzüglichschriftlich mitteilen.Ich erkläre ferner Folgendes:Ich verzichte auf den Zugang einer Annahmeerklärung; die Fondsgesellschaft wird mich jedoch über den Beitritt informieren. Ich bin für die Dauer vonzwei Monaten ab Unterzeichnung an dieses Beteiligungsangebot gebunden. In dieser Zeit muss die Annahme durch die Gesellschaft und bei Treugebernauch durch den Treuhänder erfolgen. Eine Verpflichtung zur Annahme gibt es nicht. Ich besitze weder die US-amerikanische Staatsangehörigkeit nochwohne ich in den USA oder habe eine dauerhafte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis für die USA und ich habe das vorliegende Beteiligungsangebot auchnicht innerhalb des Territoriums der USA erhalten und/oder angenommen/unterzeichnet.


198Einwilligung zur Speicherung persönlicher Daten:Ich bin damit einverstanden, dass die mitgeteilten persönlichen Daten über eine EDV-Anlage gespeichert werden. Diese werden ausschließlich für dieDurchführung und Abwicklung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses genutzt und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Nach Abwicklungdes Vertragsverhältnisses kann ich jederzeit die Löschung dieser Daten verlangen.Politisch exponierte Person (PEP)Dies sind natürliche Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben und deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnenbekanntermaßen nahestehende Personen.Wichtige öffentliche Ämter: Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre; Parlamentsmitglieder;Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen,von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann; Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorständevon Zentralbanken; Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganestaatlicher Unternehmen.Nahe stehende Personen: jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oderausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungenzu dieser Person unterhält; jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson oder Rechtsvereinbarung ist, diebekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde.Unmittelbare Familienmitglieder: der Ehepartner; der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist; die Kinder und derenEhepartner oder Partner; die ElternDie vorgenannte Definition der PEP (politisch exponierten Person) habe ich zur Kenntnis genommen, und erkläre hiermit,Ich bin keine politisch exponierte Person, keine einer PEP nahestehende Person und kein unmittelbares Familienmitglied einer PEPIch bin eine politisch exponierte Person, eine einer PEP nahestehende Person und/oder ein unmittelbares Familienmitglied einer PEP. MeineFunktion / Rolle ist: _________________ . Mir ist bekannt, dass meine Beteiligung aus diesem Grund abgelehnt werden kann.Ort, DatumUnterschrift Zeichner (Beitritt)AnnahmeDas vorliegende Angebot auf Abschluss eines Treuhandvertrages zur Beteiligung an der <strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KG nehmenwir hiermit an.Ort, Datum<strong>Leonidas</strong> Treuhand GmbHEmpfangsbestätigungIch bestätige, dass ich den Verkaufsprospekt (Stand 17. April 2013) mit den Risikohinweisen, dem Gesellschaftsvertrag, dem Treuhandvertrag undder Verbraucherinformation für den Fernabsatz erhalten habe. Weiterhin blieb mir vor Unterzeichnung dieser Beitrittserklärung ausreichend Zeit,von den genannten Unterlagen Kenntnis zu erlangen. Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass für die Beteiligung ausschließlich der Inhalt desBeteiligungsprospektes inkl. eventueller Nachträge, der Inhalt dieser Beteiligungserklärung, der Gesellschaftsvertrag und – bei Beteiligung als Treugeber– der Treuhandvertrag maßgebend ist. Ich erkenne diese Unterlagen für mich als verbindlich an. Mir ist bekannt, dass es sich um eine unternehmerischeBeteiligung mit den damit verbundenen Risiken handelt. Ferner bestätige ich, eine Kopie der Beitrittserklärung mit Widerrufsbelehrung erhalten zu haben.Zudem habe ich den Nachtrag vom(bitte Nachtragsdatum einfügen falls Nachtrag vorliegt) zum Verkaufsprospekt erhalten.Ich handle auf eigene Rechnung.Bei juristischen Personen / Personengesellschaften ist, sofern sie in einem Register eingetragen sind, ein aktueller Registerauszug und, sofern Gesellschafter mitmehr als 25 % beteiligt sind, eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.Ich handle für Rechnung von:Name des wirtschaftlich BerechtigtenMeldeanschrift des wirtschaftlich Berechtigten (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer)Ort, DatumUnterschrift Zeichner (Empfangsbestätigung)


199WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, FAX, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nachErhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde (Bestätigung der Annahme Ihrer Beitrittserklärung) zugegangenist, und bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312 b Satz 1 BGB jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichtengemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an:<strong>Leonidas</strong> <strong>XII</strong> Verwaltungs GmbH, An der Kaufleite 22, 90562 Kalchreuth, Fax: 0911 / 56 90 35 39, E-Mail: verwaltung@leonid-as.comWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertemZustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichenZahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalbvon 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrechtausgeübt haben.Finanzierte GeschäfteWenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden,sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgebersind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerdendes Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich derRechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegendeVertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudemden Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.Ort, DatumUnterschrift Zeichner (Widerrufsbelehrung)IdentitätsprüfungIdentitätsprüfung bei abwesendem Zeichner (Postident-Verfahren)Entsprechende Unterlagen werden nach Eingang des Zeichnungsscheins von der Fondsgesellschaft zugesandt.Identitätsprüfung bei persönlich anwesendem ZeichnerIch (Vermittler/Berater) bestätige, dass der Zeichner zur Identifizierung anwesend war und ich dessen Angaben anhand des Originals seines gültigen,amtlichen Ausweises überprüft habe. Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.Name des ZeichnersPersonalausweis- / Reisepass-Nr.Ausstellende BehördeIch habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als:Kreditinstitut oder Finanzdienstleister, jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWGWirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder SteuerbevollmächtigterVersicherungsvermittler nach § 34d bzw. 34f GewO und unterliege selbst den Pflichten des GeldwäschegesetzesVermittler nach § 34c bzw. 34f GewO unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens des VGF Verband Geschlossener Fonds e. V.Ort, Datum Name des Vertriebspartners Unterschrift / Stempel(Druckbuchstaben)


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201ImpressumInitiator/<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher/Anbieter<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbHLaufer Str. 10, D - 90542 EckentalTel: +49 (0) 911 56 90 35 - 0Fax: +49 (0) 911 56 90 35 - 39www.leonid-as.cominfo@leonid-as.comEmittentin<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> <strong>XII</strong> Wind GmbH & Co. KGGraphik/DesignTrueNorth Conceptswww.truenorth-concepts.deinfo@truenorth-concepts.deZeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung17. April 2013Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers.


<strong>Leonidas</strong> <strong>Associates</strong> GmbHLaufer Str. 1090542 EckentalTel.: +49 (0) 911 - 56 90 35 - 0Fax: +49 (0) 911 - 56 90 35 - 39www.leonid-as.cominfo@leonid-as.comGraphik / Design: TrueNorth Concepts · www.truenorth-concepts.de · info@truenorth-concepts.de

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