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Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen Vorbemerkung ... - OZS

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AnlageDem <strong>Steuerabzug</strong> nach § 48 Abs. 1 EStG unterfallen insbesondere die <strong>Bauleistungen</strong> der im folgenden aufgeführtenBranchen, aber nur dann, wenn sie der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oderBeseitigung von Bauwerken dienen.§ 1 Baubetriebe-Verordnung(1) ...(2) Betriebe und Betriebsabteilungen im Sinne des Absatzes 1 sind solche, in denen insbesondere folgende Ar<strong>bei</strong>tenverrichtet werden:1. Abdichtungsar<strong>bei</strong>ten gegen Feuchtigkeit;2. Aptierungs- und Drainierungsar<strong>bei</strong>ten, wie <strong>zum</strong> Beispiel das Entwässern von Grundstücken und urbar <strong>zum</strong>achenden Bodenflächen, einschließlich der Grabenräumungs- und Faschinierungsar<strong>bei</strong>ten, des Verlegensvon Drainagerohrleitungen sowie des Herstellens von Vorflut- und Schleusenanlagen;2a. Asbestsanierungsar<strong>bei</strong>ten an Bauwerken und Bauwerksteilen;3. Bautrocknungsar<strong>bei</strong>ten, das sind Ar<strong>bei</strong>ten, die unter Einwirkung auf das Gefüge des Mauerwerks der Entfeuchtungdienen, auch unter Verwendung von Kunststoffen oder chemischen Mitteln sowie durch Einbauvon Kondensatoren;4. Beton- und Stahlbetonar<strong>bei</strong>ten einschließlich Betonschutz- und Betonsanierungsar<strong>bei</strong>ten sowie Armierungsar<strong>bei</strong>ten;5. Bohrar<strong>bei</strong>ten;6. Brunnenbauar<strong>bei</strong>ten;7. chemische Bodenverfestigungen;8. Dämm-(Isolier-)Ar<strong>bei</strong>ten (das sind <strong>zum</strong> Beispiel Wärme-, Kälte-, Schallschutz-, Schallschluck-, Schallverbesserungs-,Schallveredelungsar<strong>bei</strong>ten) einschließlich Anbringung von Unterkonstruktionen sowie technischenDämm-(Isolier-) Ar<strong>bei</strong>ten, insbesondere an technischen Anlagen und auf Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen;9. Erdbewegungsar<strong>bei</strong>ten, das sind <strong>zum</strong> Beispiel Wegebau-, Meliorations-, Landgewinnungs-, Deichbauar<strong>bei</strong>ten,Wildbach- und Lawinenverbau, Sportanlagenbau sowie Errichtung von Schallschutzwällen undSeitenbefestigungen an Verkehrswegen;10. Estrichar<strong>bei</strong>ten, das sind <strong>zum</strong> Beispiel Ar<strong>bei</strong>ten unter Verwendung von Zement, Asphalt, Anhydrit, Magnesit,Gips, Kunststoffen oder ähnlichen Stoffen;11. Fassadenbauar<strong>bei</strong>ten;12. Fertigbauar<strong>bei</strong>ten: Einbauen oder Zusammenfügen von Fertigbauteilen zur Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltungoder Änderung von Bauwerken; ferner das Herstellen von Fertigbauteilen, wenn diese <strong>zum</strong>überwiegenden Teil durch den Betrieb, einen anderen Betrieb desselben Unternehmens oder innerhalbvon Unternehmenszusammenschlüssen - unbeschadet der Rechtsform - durch den Betrieb mindestenseines beteiligten Gesellschafters zusammengefügt oder eingebaut werden; nicht erfaßt wird das Herstellenvon Betonfertigteilen, Holzfertigteilen <strong>zum</strong> Zwecke des Errichtens von Holzfertigbauwerken und Isolierelementenin massiven, ortsfesten und auf Dauer eingerichteten Ar<strong>bei</strong>tsstätten nach Art stationärer Betriebe;§ 2 Nr. 12 bleibt unberührt;13. Feuerungs- und Ofenbauar<strong>bei</strong>ten;14. Fliesen-, Platten- und Mosaik-Ansetz- und Verlegear<strong>bei</strong>ten;

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