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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 75 —Landschaft verschaffen und die Landbewohner gänzlich davonausschließen. Jeder Handel der Eingesessenen mit fremdenKaufleuten in den Städten und umgekehrt sollte verboten undkeine Kaufmannswäre sollte zu Schiff verfahren werden, sondernalles in die Städte geführt und dort den Bürgern allein verkauftwerden. Sie wollten den Fremden den Verkehr im Landeuntersagen. Die Landschaft berief sich aber auf die 1572 erteilteFreiheit der Kommerzien, und der Prozeß wurde 1597Februar 24 zu Ungunsten der Städte entschieden^. Den StapelholmerHandel suchte man ebenso in Süderstapel zu konzentrieren(1613 Oktober 30), doch sprechen hier wohl noch andereGründe mit^.Zu der Erhebung bestehender ländlicher Orte zu Städtenkam die Gründung ganz neuer Städte. Christian IV. gründeteGlückstadt, vornehmlich um Anteil am Eibhandel zu gewinnenund Hamburg Konkurrenz zu machen. Zugleich sollte es Stützpunktfür weitere Erwerbungen des Königs sein. Die Stadt erhielteinen guten Hafen und viele Privilegien, deren wichtigstesin völliger Religionsfreiheit bestand. Besonders portugiesischeJuden ließen sic|?i hier nieder, die unternehmendsten Bürger derneuen Stadt, die gleich anfangs den größten Teil des Handelsin ihre Hand bekamen^.Auch im gottorfischen Landesteil wurde eine neue Stadtgegründet. Herzog Friedrich III. entschloß sich zur Aufnahmeder in Holland nicht geduldeten Demonstranten und gab ihnenam 21. Okt. 1620 ein Privileg zur Anlage einer neuen Stadt beiKoldenbüttel. Auch die Mennoniten und Katholiken erhieltenhier später das Recht zur Niederlassung*. Ohne formelle Er-1 Prov. Berr. 1799 VI 220—22; C. Stat. Slesv. I 221.2 J. A. Bolten, Beschreibung und Nachrichten von der imHerzogthum Schleswig belegenen Landschaft Stapelholm. 1777 S. 194.3 Fundationsbrief 1617 März 22 s. C. C. Reg. Hols. III 17, 113,118, 119; M. J. I 1959a; Detlefsen II 182-83, 186—87; ZeitschriftXXXVI 192; M. J. I 1955.* C. Stat. Slesv. III 1 587 f.; 594: Mennoniten 1623 und Katholiken1625; Gr. Brandt, Histoire abrege de la Reformation des Pais-Bas. 1726 Bd. 2, 330—31; Christiani-Hegewisch III 136: Bolten 266 f.

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