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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 73 —Privilegien wurden bestätigt , wucherische Kontrakte verbotenzwei freie achttägige Jahrmärkte wurden angesetzt, zu denenauch böse Schuldner freies Geleit erhielten; Transitfreiheitwurde allen gewährt, die Husum dasselbe gestatteten ; die Wochenmärktewurden geordnet und das Recht der Fremden, hier zuverkaufen, festgesetzt; es wurde eine Akzise eingerichtet; Maßund Gewicht sollten nach Normalmaßen reguliert werden, fürgrößere Mengen aber eine neu einzurichtende Stadtwage dasMonopol erhalten. Weiter ergingen Bestimmungen über TonnenundBakenwesen und einzelne Handwerke.Besonders die Brauerund Mälzer erhielten Bestimmungen; die Pelzer und Gerber erhieltendas Vorkaufsrecht auf Schaf- und Lammfelle im ganzenfürstlichen Gebiet, und den Hausleuten ward verboten, solche anfremde Aufkäufer zu verhandeln ^. Außerdem wurde der Gebrauchdes Wisbyer Seerechts bestätigt^.Bald aber erließ der Herzog auf Husums Bitte eine neueResolution und Erweiterung, in der er betreffs der Wage versprach,daß die Lieferung alles Getreides, das den Husumernund dem fremden Kaufmanne verkauft werde, zu Husum aufder Schiffbrücke geschehen solle, auch wenn der Kauf in denumliegenden Landen und Harden zustande gekommen wäre.DerFürst wollte einem jeden, der Korn kaufen wolle, den Kauf freilassen an allen Orten; aber damit Niederlage und Stapel zuHusum sei, so sollte alle Lieferung dort geschehen; was dorthinkäme, sollte umgemessen und Maßgeld davon gegeben werden,und zwar sowohl von dem zu Lande als dem zu Wasser anlangendenKorn ^. Spricht hier auch der Wunsch, die Erhaltungder Wage sicherzustellen, sehr stark mit, die Begünstigungder Stadt vor dem Lande ist wider dessen Privilegien, da demLande nur der Schein freien Handels blieb. Wie weit das Bestrebendes Fürsten aber zur Ausführung kam und in welchenLandesteilen, ob etwa auch Nordstrand, Husums Hauptbezugs-1 Beccau 117 ff.3 Ebenda 121.3 Ebenda 125 ff., 290 ff.; dazu Bestimmungen über das Gastrecht,das nur bei Gegenseitigkeit gewährt werden sollte, über dieNiederlassung Fremder u. a.

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