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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 68 —vom Landschreiber erhoben wurde ^. Dies ist wohl die Hauptfolgedes Verlustes der freien Kaufmannschaft. Dazu sollte dieNichtbestätigung der alten Freiheit ein Verbot^ mit Fremden zuhandeln bedeuten, und brachte für Husum ein gewisses Marktrecht,oder wenigstens wegen des dortigen Zolls den häufigenzwangsweisen Besuch der Friesen mit sich. Auf bäuerlicherGrundlage erwuchs hier Husum wieder, das schon vor dem Aufstanddurch seinen Handel bedeutend und den Hamburgern einDorn im Auge gewesen war. Es blieb ein ländlicher Ort, derunter dem Hardesgerichte stand; doch hob es sich schnell wiederzu bedeutender Blüte und wurde einer Stadt gleich geachtet.Trotz seiner Beteiligung am Aufstande hatte es bald die Gunstder Fürsten wieder erlangt. Seine glänzendste Periode war unterHerzog Adolf; dann nahm sein Wohlstand ab. Krieg, Akzise,die Vernichtung des Handels mit Emden, das Aufkommen Tönningsund Friedrichstadts sind die Hauptursachen.Aber auch in den rein ländlichen Bezirken findet sich trotzdes Verlustes der Kaufmannschaft wieder Schiffahrt und Handel.So erscheinen in den Sundzollregistern öfter Schiffer aus friesischenGegenden, und Schiffahrt und Handel gingen damals Hand inHand, da der Schiffer meist auch handelte. Außerdem war eineKontrolle bei der zerrissenen Küstengestaltung völlig ausgeschlossen.Aus dem Jahre 1540 ist eine Klageschrift Ripenserhalten, daß manche Bauern in den nächsten Harden südlich derStadt mit eignen Schiffen Ochsen und Korn nach Holland ausführten^(also nahm Ripen hier wohl eine Art Marktrecht inAnspruch). 1576 erhielten Rom, die Hvidding- und Kalslundhardedas Recht der freien „Sigillation und Kaufmannschaft",das sie schon lange beansprucht und geübt hatten, ausdrücklichbestätigt 3. Ebenso hatte Tondern gegen das Aufstreben desbäuerlichen Handels in den umliegenden Harden zu kämpfen.1530 bestätigte Friedrich I. Tonderns Recht an der „privativenHandlung" mit den umliegenden Harden, der Hoyer-, Loh-,1 Beccau46; Michelsen, Nordfriesland 267—268. Heimreich I 415.2 Kinch, Ribe II 21.3 St. M. V 445-446.

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