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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 67 —welche zum gröUten Teil des Herzogs eigene Untertanen wären.Zugleich brachte er die Beschwerden Tonderns und Haderslebensvor, daß die Riper in diesen Ämtern Vorkauf trieben zum Nachteilder mit Marktrecht ausgestatteten Städte. Er verbot daraufseinen Untertanen, dort zu kaufen, und der König seinerseits, ihnenHolz, Fische, Korn u. a., was sie hier zu kaufen pflegten, abzulassen.Am schlimmsten geschädigt wurde Ripen durch den Streit,so daß der König sich bereit erklärte zu erlauben, daß desHerzogs Untertanen dort Lebensmittel kauften, wenn der Herzogseinen Untertanen erlauben wollte, dort zu verkaufen. Daraufwurde der Handel dann wieder erlaubt ^ 1575— 76 fanden dannerneute Verhandlungen statt, infolge deren es zum KoldingerRezeß vom 24. Jan. 1576 kam. Ripen und die südlichen Hardenerhielten gleicherweise das Recht der freien Schiffahrt; Ripenerhielt das Recht der Kaufmannschaft in den fürstlichen Ämtern,die eigentlich den beiden dortigen Städten vorbehalten war; dieUntertanen der Ämter durften auch die Wochenmärkte in Ripenbenutzen, dagegen erhielten Hadersleben und Tondern und dieAmtsuntertanen die Kaufmannschaft zu Ripen, Kolding und sonstim Reiche, in den freien Märkten Schlachtvieh, Pferde und andereWaren zu kaufen und wie von alters her zu handeln^.Als die Marktverhältnisse im Westen Europas Getreideproduktionim großen für den Markt ermöglichten, trat auch in den Marscheneine starke Zusammenballung des Grundbesitzes ein. Die Trägerwaren die reichen Bauern, die die ärmeren auskauften.Sie nahmendann auch die Abfuhr und den Verkauf im Auslande selbst indie Hand. Friesland hatte seit alten Zeiten das Recht der freienKaufmannschaft besessen, das aber nach dem Aufstand zugunstenGerhards von Oldenburg gegen Christian I.nicht wieder bestätigtwurdet Die bis dahin zollfreien Marschen wurden 1480 einemZoll unterworfen, der zu Husum und später für Nordstrand dort1 Kinch, Ribe. H 166 ff., 842; HT. IV R. 6 Bd., 392, 416; Kanc.Brevb. HI 357; Secher I 236.2 St. M. V 451.3 Heimreich I 318, 320; Hansen, Petreus 119, 120.5*

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