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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 53 —in Verbindung treten und seine eigenen Schiffe erreichen konnte,auch wenn er weiter vom Hafen entfernt wohnte. Dazu behieltsich der Adel den Verkauf des von den Bauern gezogenen Großviehesund des von ihnen gebauten Korns vor oder übte wenigstensein Vorkaufsrecht aus^. Auch den Bedarf der Bauern anKorn und Bier deckte oft die Gutswirtschaft. So hatte der Verwaltervon Eundhof besondere Konten für das Getreide, das dieBauern des Hofes kauften. Hier verkaufte man auch an Fremdeund andere Güter Getreide^. Klaus von Ahlefeld zu Gelting,Amtmann von Schwabstedt, ließ die Stiftsleute von seinem GutGelting Waren herbeischaffen, die er in seinem Amt zu Borgeaustat. Er setzte in Stapelholm einen „ Kauffmann seiner Wahr"ein^. Auf den Gütern konzessionierte der Besitzer die Gewerbe*.Diese ausgedehnte Macht des Adels über die Bauern stammtzum Teil erst aus dem 16. Jahrhundert. So berichtet der lübischeChronist Eeimer Kock zum Jahre 1517, daß der Bauer demEdelmann noch nicht alles habe verkaufen müssen, da der Edelmannnoch nicht habe Kaufschlagen dürfen^. Durch die Erwerbungdes Hals- und Handgerichts über die Bauern 1524hatte er die Macht, seine Ansprüche auszudehnen. Die Gerichtsbarkeitwar aber der einzige modus constituendae servitutis excaptivitate über seine Untertanen, den er vorweisen konnte^.Eine staatsrechtliche Eegelung des Verhältnisses geschah im16. Jahrhundert nicht, erst 1614 wurde die Leibeigenschaft anerkannt.Dies hatte eine große Verschiedenheit in der Lage derBauern zur Folge, denn es gab auch Herren, die ihren UntertanenHandel in fremden Ländern gestatteten, wenn auch ganz1 Haussen I 441.2 Ebenda 410—11.3 Mitt. d. nordfries. Ver. I 128. Immerhin ist solcher Kleinverkaufvon Waren sicher Ausnahmefall, wenn es nicht auch nurals Konzessionierung aufzufassen ist.* St. M. V 633-34.5 Hansen, Beitr. 32, wo noch weitere Belege aufgeführt sind.6 A. Gloy, Beitr. zur Gesch. d. Leibeigenschaft in Holstein.Kiel 1901. Wiss. Beil. zum Jahresber. d. Oberrealschule. S. 72.

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