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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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Kapitel III.Die Träger des Handels.Im Jahre 1534 reiste ein Stralsunder Bürger durch Holsteinauf dem Heerwege nach Dänemark; er fand überall eintätiges Volk, meinte aber, daß die Städte zugrunde gehen müßtenwegen des Eigennutzes des Adels, da dieser ihnen im Handeldie schärfste Konkurrenz mache ^. Dies Urteil gilt für dengrößten Teil Holsteins und für die südöstlichen LandschaftenSchleswigs. Der holsteinische Adel besaß im Lande die politischeMacht. Von staatlichen Eingriffen war er in seinem Gebietfast völlig unabhängig, die Bauern waren fast seine Privatuntertanen.Als die Marktlage der Getreideproduktion im großengünstig geworden war, benutzte er seine Macht und seine wirtschaftlicheÜberlegenheit, große Güter zu begründen. ZahlreicheBauernstellen und ganze Dörfer wurden zum Hoffeld geschlagen.Waren die Bauern schon von jeher dem Gerichtsherm als demTräger der öffentlichen Gewalt zu Diensten verpflichtet gewesen,so wurde dies jetzt auf die Bewirtschaftung des vergrößertenGutshofes ausgedehnt. Der Abzug aus dem Dorfe wurde verboten.Die Bauern wurden Leibeigene. Auch sonst kamen demAdel die billigen Arbeitskräfte zugute. Die Bauern waren zuFuhren aller Art verpflichtet, sie unterhielten den Markt verkehrder Güter, holten Waren aus Lübeck und Hamburg, führten dieProdukte an Schiffsbord ^. So konnte der Adel äußerst billigproduzieren. Für den Verkauf war er sehr unabhängig von denLandstädten, da er direkt mit den Fremden auf ihren Schiffen1 D. M. 4 R. 6 Bd. S. 170—71.2 Hänel und Seelig 25; Matthiessen 154.

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