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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 4.4. —werden*. Nordstrand erkaufte die Abschaffung der Akzise 1611^.Es spielten also noch immer starke fiskalische Gründe mit hineinund waren doch wohl ausschlaggebend, da man z. B. auf HelgolandHusumer und Tönninger Bier ebensogut der Akzise unterwarfwie Hamburger, Lübecker, Englisch Bier, Meth und Wein^.1623 vereinigten sich dann König und Herzog zu einem völligenVerbot fremden Bieres mit gleichzeitiger Ansetzung einer Akzisefür das in den Städten gebraute Bier. Im Laufe des Jahreswurde dies Mandat noch zweimal renoviert mit dem Befehl,Wein mäßig zu gebrauchen und dem gleichzeitigen Verbot, Post*statt Hopfen zu verwenden und Branntwein aus Eoggen zubrennen^. Der Zweck w^ar, daß das Geld im Lande bleibe, daßdie Leute sich befleißigten, gutes Bier zu brauen, um dadurchihre Nahrung zu bessern^. Die Absicht fand bei den Städtenund Landschaften starken Widerstand. Die Städte sahen sichum eine Einnahme gebracht, da fremdes Bier oft in Kellernausgeschenkt wurde, von denen sie ein Pachtgeld bezogen.Die Akzise von eigenem Bier wurde als Privilegien widrig angesehen^. Schließlich sah man sich doch gezwungen, das Bierverboteinzuschränken. Der Widerstand der Bevölkerung machte dieDurchführung dieser heilsamen Maßnahme unmöglich. Nur inGlückstadt lebte das Prinzip wieder auf, die Stadt erhielt 1627das Akziserecht auf Hamburger Bier^.1 Slesv. Prov. Efterr. II 219.2 Heimreich I 432.3 Lindemann 124: 1615.4 Post oder Porst, myrica gale.5 Michelsen und Johannssen 346—47, 359, 370 ff.6 Michelsen, D. ÜB. CLXXXIV 405.^Ebenda und Christiani-Hegewisch III 415. In Dänemark erstrebteman dasselbe; 1622 April 26. erklärte Christian IV., daß dasVerbot der Einfuhr fremden Bieres auch für das aus den Herzogtümernkommende gelte, Nye danske Mag. II 158 f.8 Als das Gerücht davon ging, erbat und erhielt in Tondemzunächst ein einzelner Kruggerechtigkeit für fremdes Bier,vom Amtmannunterstützt, weil es etwas eintrage, was aber alsbald wiederzurückgezogen werden muste. Acta A XX 2986: 1624 Dez. 26 u. 29,1625 Febr. 19 ; dann wurde es allen gegen Akzise gestattet, ebenda 1624

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