Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein
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— 22 —innerhalb dreier Wochen, doch nicht gar zu häufig, auszuführen KNur einem Bremer wurde im Oktober der Kontrakt kassiert undihm das Geld zurückzugeben befohlen^. Für Nordstrand wurdedas Verbot am 1 5. Januar erneuert,die Eingesessenen waren abergar nicht damit zufrieden ; sie baten um Anstellung einer Nachfragenach dem Bedürfnis und fürchteten, wenn man ihrer Bitteum Aufhebung nicht Folge leiste, würden die Schiffer ausBremen, Stade, Kehdingen für die von ihren Reedern und Kaufherrenvorgeschossenen Gelder auf künftige Jahre große Zinsenfordern. Sie baten, daß die Husumer doch nicht für alle Jahredas Verbot ausbeuten möchten, sondern daß die Landschaft freieKömmerzien mit Ein- und Ausheimischen behalten möge und Kornan Schiffsbord liefern dürfe. Hafer, Bohnen, Weizen werde vonden Husumern doch nach Holland,Hamburg, Bremen und anderswohinverführt und sie mälzten nicht. Alles könnten sie nicht gegebrauchen^. Die Eegierung beruhigte die Landschaft, der Befehlgelte nicht immerwährend, befahl einen Überschlag und versprachDispensation, wenn genug vorhanden sei*. Wohl infolge dieserKlage Nordstrands wurde am folgenden Tage befohlen, die aufder Eider liegenden Schiffe zu arrestieren ; einem andern Bittstellerwurde an diesem Tage seine Bitte abgeschlagen, da manseinetwegen keine Ausnahme machen könnte,obwohl vorher zahlreicheAnsuchen bewilligt waren ^ Doch schon am 11. Märzerging an den Staller zu Eiderstedt der Befehl, allen Schifferndas Korn, das bereits auf die Schiffe gebracht sei, gegen Einfuhrvon ßoggen auszugestatten^.Auch viele einzelne Erlaubnisscheinewurden erteilt, darunter auch fünf Fremden. Das Verbotgalt zym Teil bis in den Juli. Fassen wir die zum Teilsehr widersprechenden Berichte für das Jahr 1623 zusammen.Es ist zuzugeben, daß Mangel an Roggen im ganzen Lande1 Acta A XX 2238.2 Ebenda 1726: Okt. 12.3 Ebenda 2326: ohne Datum.4 Ebenda Febr. 19.5 Ebenda 1726, 2238.6 Ebenda 1726.
— 23 —herrschte. Anderes Korn mag auch weniger gewachsen sein alssonst, von einem Mangel ist aber doch keine Rede. Sowohl inDithmarschen als auch in Eiderstedt wurde das Verbot baldwieder aufgehoben. Nur in Husum und Nordstrand war esanders. Aber nach der Aussage der gänzlich unparteiischen,in Husum residierenden Herzogin Augusta war auch hier reicherSegen gefallen.Der Husumer Rat und einzelne Husumer Bürgeraber klagten, wie schon im vorigen Jahre, über den drückendstenMangel, forderten Aufhebung aller ihrer Kontrakte mit Fremden,klagten über Aufkäuferei und Verschiffung des Korns ins Auslandund scheuten sich nicht, selbst Husumer des Aufkaufens zubeschuldigen. Sie suchten also zunächst das Korn in die Stadtzu bekommen. Der Herzog gab diesen Bitten nach, er verbotdie Ausfuhr und befahl, alles nach Husum auf den Markt zubringen. Hier legte er dann die Entscheidung über die weitereAusfuhr in die Hand des Rates, der, wie manche Befürwortungenvon Ausfuhrgesuchen zeigen, nicht gegen jede Ausfuhr war, undgab so selbst die Zustimmung zu einer Durchbrechung des Verbotes.Er begünstigte die Anfuhr in die Stadt und überließ esder Stadt selbst, die Bestimmungen übör die Ausfuhr zu treffen.Die Maßnahmen des Herzogs , ihrem Wortlaute nach , könntenallein aus der Vorsorge gegen Mangel in der Stadt erklärtwerden; tatsächlich begünstigen sie aber die Ausfuhr von dortoder durch dortige Bürger. Entscheidend ist nun die scharfeKlage der Insel Nordstrand, der Kornkammer Husums, die vonden Verboten am stärksten berührt wurde. Die Wirkung derVerbote ist nach ihrer Aussage nur eine ungerechtfertigte Bevorzugungder Stadt Husum, die alle Jahre den Nutzen davonhabe und die Verbote ausbeute. Sie wiesen darauf hin, daß dieStadt das dahin geführte Korn keineswegs nur zu eigenem Gebrauchverwende, sondern Hafer, Bohnen und Weizen werderegelmäßig weiter ausgeführt ; es treffe auch nicht zu , was manoffenbar zur Verteidigung des Verbots gesagt hatte , daß dieStadt den Gewinn von der Vermälzung der Gerste habe, da mandort nicht malze. Sie klagen, daß den Fremden jetzt der Handelauf der Insel unmöglich gemacht sei, und daß der Landschaft
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