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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 22 —innerhalb dreier Wochen, doch nicht gar zu häufig, auszuführen KNur einem Bremer wurde im Oktober der Kontrakt kassiert undihm das Geld zurückzugeben befohlen^. Für Nordstrand wurdedas Verbot am 1 5. Januar erneuert,die Eingesessenen waren abergar nicht damit zufrieden ; sie baten um Anstellung einer Nachfragenach dem Bedürfnis und fürchteten, wenn man ihrer Bitteum Aufhebung nicht Folge leiste, würden die Schiffer ausBremen, Stade, Kehdingen für die von ihren Reedern und Kaufherrenvorgeschossenen Gelder auf künftige Jahre große Zinsenfordern. Sie baten, daß die Husumer doch nicht für alle Jahredas Verbot ausbeuten möchten, sondern daß die Landschaft freieKömmerzien mit Ein- und Ausheimischen behalten möge und Kornan Schiffsbord liefern dürfe. Hafer, Bohnen, Weizen werde vonden Husumern doch nach Holland,Hamburg, Bremen und anderswohinverführt und sie mälzten nicht. Alles könnten sie nicht gegebrauchen^. Die Eegierung beruhigte die Landschaft, der Befehlgelte nicht immerwährend, befahl einen Überschlag und versprachDispensation, wenn genug vorhanden sei*. Wohl infolge dieserKlage Nordstrands wurde am folgenden Tage befohlen, die aufder Eider liegenden Schiffe zu arrestieren ; einem andern Bittstellerwurde an diesem Tage seine Bitte abgeschlagen, da manseinetwegen keine Ausnahme machen könnte,obwohl vorher zahlreicheAnsuchen bewilligt waren ^ Doch schon am 11. Märzerging an den Staller zu Eiderstedt der Befehl, allen Schifferndas Korn, das bereits auf die Schiffe gebracht sei, gegen Einfuhrvon ßoggen auszugestatten^.Auch viele einzelne Erlaubnisscheinewurden erteilt, darunter auch fünf Fremden. Das Verbotgalt zym Teil bis in den Juli. Fassen wir die zum Teilsehr widersprechenden Berichte für das Jahr 1623 zusammen.Es ist zuzugeben, daß Mangel an Roggen im ganzen Lande1 Acta A XX 2238.2 Ebenda 1726: Okt. 12.3 Ebenda 2326: ohne Datum.4 Ebenda Febr. 19.5 Ebenda 1726, 2238.6 Ebenda 1726.

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