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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 19 —ausfuhr in Nordstrand verboten; man solle an die Nachbarnverkaufen und nicht ausführend 1621 herrschte in Eendsburgein Verbot; Übertretungen durch Bürger und Fremde wurdenangezeigt und aufgezeichnet^. Diese Verbote sind alle erlassen,um einem Mangel im Lande abzuhelfen, zeigen aber auch dieTendenz gegen die Fremden. 1622 war weniger gewachsen alssonst, von einem Mangel ist im Herbst keine Rede. Erst imFrühjahr 1623 war wegen zu großer Abschiffung zu wenig Kornda, so bei einer Aufzeichnung des Vorrates in Norderdithmarschen^. Es erging ein Ausfuhrverbot. Am 10. Märzbaten Bürgermeister und Rat zu Husum mit Hinweis auf dengeringen Vorrat in ihrer Stadt um Ausfuhrerlaubnis aus demStrande, wo sie für Waren Korn zu fordern hätten, und umKauferlaubnis, und sie erhielten es gestattet, besonders im AmtTondern Korn zu kaufen*. Am 15. März baten sie unter demVersprechen, es nicht an Fremde zu verkaufen, für einige Bürgerum Ausfuhrerlaubnis, die ihnen am 24. März für eine geringeMenge gestattet wurde*. Ein anderer Untertan berichtet, essei in Husum ein ziemlicher Vorrat an Malzkorn; auch werdevon Flensburg und andern Orten die Fülle dahin geführt, sodaß er sein Malz, das er nach Wilster habe verschiffen wollen,gegen das Geld und Unkosten nicht habe loswerden können.Er erhielt am 15. März Ausfuhrerlaubnis, wenn die Husumernicht kaufen wollten*. Ein Husumer Bierbrauer und Mälzeraber spricht von großem Mangel in Husum, so daß der Fürstkein Malz erhalten könnte und erhielt Ausfuhrerlaubnis aus demStrande für 150 Tonnen [März 12]^. Die Hauptleute des SüderteilsDithmarschen baten am 16. April um Ausfuhrerlaubnis;sie waren ganz zufrieden damit, für Roggen das Verbot bestehenzu lassen, verlangten aber sonst die Ausfuhr, da nachMai keine Gerste mehr gebraucht werde und deshalb Entwertung1 Acta A XX 2326: Februar 11.2 Rendsbg. St. IV 7. la: Okt. 8.3 Acta A XX 2262: März 23.4 Ebenda 2810.ö .Ebenda 2326.,2*

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