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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 18 —Später ging die Anregung zu den Ausfuhrverboten öftervon den größern Orten des Landes aus, die ihre Bitte mit dergroßen Zahl ihrer Bewohner und drohender Not begründeten KZu diesem Grunde kam ein anderer; in diesen Orten war dieSchiffahrt zu Hause, von ihr lebte ein großer Teil der Einwohner.Auf dem Lande herrschte kein direkter Mangel, sodaß eine gewisse Ausführ möglich war. Da es aber denFremden durch die Verbote unmöglichgemacht war auszuführeü,da es auch den Landleuten selbst nicht erlaubt wurde, floß mehrKorn in die Städte und größeren Orte, als zu deren Gebrauch nötigwar. Für diesen Überschuß, der hier nicht an Verbraucher abgesetztwerden konnte, erlangten die Kaufleute Ausfuhrerlaubnisoder führten auch ohne das aus. So stimmten hier zunächstReiche und Arme überein, sie waren beide für Verbote. Obdie Regierung auch die Ausfuhr durch die Städte begünstigenwollte, ist nicht zu entscheiden, da eine Äußerung fehlt. Esscheint aber, daß die Regierung mit Absicht zu diesem Mittelgriff, da den Marschen die Freiheit des Kommerziimis zustand,die Regierung aber die Konzentration des Handels in denStädten und größeren Orten wünschte, damit diese die Fremdenaus dem Handel verdrängten, damit sich hier auch die Gewerbekräftiger entwickeln könnten. 1608 erging ein Verbot derKornausfuhr für Amt Tondern, damit der Rest der Ernte imLande bleibe und nicht ausgeschifft werde ; es wurde verboten,an Fremde zu verkaufen, und befohlen, alles auf den Markt zubringen ^. Auch in Dithmarschen galt das Verbot. Büsum klagte,daß trotzdem Korn ausgeführt werde; auf Bitte der Landvögtewurde das Verbot außer für Roggen wieder aufgehoben ^).Schleswigund Rendsburg hatten vorher die Erlaubnis erlangt,Hafer ausEiderstedt und Pithmarschen auszuführen. 1616 erging wiederauf Husums Bitte ein Ausfuhrverbot*. 1618 wurde die Korn-Einwohner.1 Acta A XX 2810: 1623 März 10. Husum hatte danach 60002 Ebenda 2579: Februar 27.8 Ebenda 2238.4 Ebenda März 2. .'

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