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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 17 —ist die Frage nach den weiteren Zwecken dieser Ausfuhrverboteüber die Vorsorge gegen drohenden Mangel hinaus. ProtektionistischeAbsichten sind dabei nicht zu verkennen. Es fehltaber an klarer Aussprache der Regierung hierüber. 1552 ergingan Stapelholm (fürstlich) ein Verbot, den Rendsburgem(königlich) Korn, Deckstroh (Schilf), Holz, Heu, Kohlen usw. zuverkaufen , wohl auf Grund nachbarlicher Streitigkeiten \ Als1596 ein Verbot ergangen war, richtete Heiligenhafen ein Gesuchum Aufhebung an den König und äußerte die Hoffnung,daß das Verbot nur auf die Holländer gehe, aber nicht auf sie;es könnte doch nicht gemeint sein, daß sie selbst keinen Weizennach Kopenhagen, Helsingör, Nakskov, Flensburg, auch Kiel,Eckernförde und andern Orten, und keine Gerste nach Lübeck,womit sie sonst ihre Handlung hätten, schiffen und von dortkeinen Roggen, Malz, Rotscheer, Butter u. a. holen dürften^.Obwohl das Verbot zunächst ganz allgemein gehalten war, hofftenalso die Landeseingesessenen, daß es nur protektionistischen Absichtender Regierung entsprungen sei und nur für Fremdegelte. Nachdem der Staller 1598 an allen Sielen die Kornausfuhrhatte verbieten lassen, hörte er, daß dort HusumerSchiffe lägen, und daß das Gesinde auf den Schiffen gesagthabe, das Korn solle zunächst nach Husum, dann aber nachHolland. Anstatt nun einfach auf Durchführung des Verboteszu halten, fragte er in Gottorf bei dem Sekretär an, wie er sichgegen die von Husum imd auch gegen andere, die es nachStade u. a. verschiffen wollten, verhalten sollte'*^. Das Verbotvon 1597/8 richtete sich auch noch besonders gegen dieEmder*, eswurde nur aus Gefälligkeit des Herzogs gegen seinenSchwager, den Grafen Enno, erlassen. Aber das Verhalten desStallers scheint doch darauf hinzudeuten, daß man auch hier mitden Eingesessenen anders als mit Fremden verfuhr.1 Acta A XX 1923: Mai 12.2 Ebenda XVII 180 : Jan. 29.3 Ebenda XX 2326: Jan. 19.* Neoc. II 342; Hagedorn II 294, 298; Beccau 147.Jürgens, Zur Geschichte des schlesw.-holst. Handels.o

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