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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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estehen konnten. Für Schleswig - Holstein hatte das großeSchwierigkeiten. Hier war die Macht der Hanse besondersstark gewesen. Noch am Ende des 15. Jahrhunderts hatteLübeck es sogar verstanden, sein Gebiet weiter auszudehnen.Es hatte sich in den Besitz der konkurrierenden Stadt Kiel undder für die Getreideausfuhr wichtigen Plätze Neustadt, Heiligenhafenund Großenbrode gesetzt. Hamburg hatte 1465—85 Steinburgbesessen. Flensburg war zeitweilig in beider Städte gemeinsamemPfandbesitz gewesen. Doch waren sie bald wiederauf ihr eigentliches Gebiet beschränkt worden. Bildeten sieauch nach der Grafenfehde politisch keine solche Gefahr mehrfür Schleswig-Holstein, so beherrschten sie doch durch ihre Lage,indem sie das Land vom direkten Verkehr mit Deutschland abschneidenkonnten, als Ausfuhrhäfen, wie auch durch ihre Geldmittelnoch immer einen großen Teil des Landes. Im Gegensatzzu ihnen und besonders im Kampf mit Hamburg, das in denEibmarschen eine selbständige Entwicklung hindern wollte, mußtedem eigenen Handel Raum geschaffen werden. — Das Territorium,besonders Holstein, war nicht geschlossen. Hamburg und Lübeck,die wichtigsten Häfen Holsteins, hatten sich frühzeitig vom holsteinischenTerritorium gelöst und eigene Staatswesen gebildet.Daher haben sie, so unnatürlich es ist, hier als Ausland zugelten. Dithmarschen bildete bis 1559 einen Freistaat, der mitHamburg und Lübeck verbündet war und handelspolitisch vielfachals Mitglied der Hanse galt. Durch die Unterwerfungwurde diese Verbindung endgültig gelöst. Dithmarschen gehörtejetzt zum schleswig-holsteinschen Handelsgebiet, bildete aberein ziemlich abgeschlossenes Wirtschaftsgebiet und blieb übrigensmit den Städten in stärkerem Verkehr als mit Schleswig -Holstein.Ebenso standen die schauenburgische Grafschaft Pinnebergund das Bistum Lübeck außerhalb. An der Nordgrenzewaren zur Krone Dänemark gehörende Gebiete eingesprengt.Aber auch das Gebiet, das dann noch übrig bleibt, war getrenntdurch die verschiedene staatsrechtliche Zugehörigkeit vonHolstein und Schleswig. Doch hatte dies wenig zu besagen.Die kaiserliche Oberhoheit zeigte sich nur in dem Eecht des

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