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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 246 —Wichtigkeit für Nordfriesland wurde, der Walfischfang in Grönland.Genaue Nachrichten über den Beginn fehlen^.d) Schweden, Finnland.In Schweden genossen Dänen und Schleswiger noch ausden Zeiten der skandinavischen Union her Zollfreiheit, umgekehrtdie Schweden dort^. Im Stettiner Frieden und späterwar dies ausdrücklich bestätigt worden ^. Die Zollfreiheit erstrecktesich auch auf Finnland, das damals schwedisch war*.Die Stellung der herzoglichen Untertanen war wohl zweifelhaft.Sie machten natürlich Anspruch auf dieselbe Freiheit. Als 1601Holsteiner in Finnland Zollfreiheit gefordert hatten, erklärte aberHerzog Karl von Södermanland, die Freiheit sei auf die zu beschränken,die unter Dänemarks Krone ständen und dänischeUntertanen seien, und nur soweit diese auch keine fremdenGüter einführten.Schon damals genossenDoch sollten Dänen wie Holsten Akzise geben '\die herzoglichen Untertanen manchen Vorteildurch die Familienverbindüng der Häuser Gottorp undWasa. 1608 erhielten die Eingesessenen und Kaufleute in Neustadtvon Karl IX. das Recht, 10 Jahre lang in Schwedengänzlich frei von Zoll und anderer Beschwerde Handel zutreiben^. 1610 Mai 5 wurde ihnen Zollfreiheit auf 10 Jahre* O. C. Nerong, Föhr früher und jetzt S. 15 ; L. Brinner, Diedeutsche Grönlandfahrt, Abh. z. Verkehrs- und Seegeschichte VII S. 73.2 Rydberg, IV 156; K. Gnst. Reg. 23, 304 f.: 1552 Juni 24:. . für all„denn wir sonst je und allewegh E. L. underthanen, .andern umbliggenden ohne aller unser unnd der cronen Schwedenbeschwerungh freyen handeil unndt wandeil vorgundt und zu gelassenn".3 Rydberg IV 401, V, I 65-67, 323 f.; Hallenberg V 270 ff.,281 f. Es herrschte vielfach Streit.* T. S. Dillner, Studier rör. Finlands Handel under Tidryme1570—1622. I Utrikes handelns Beskattning 1570—1605. Ak. Abh.Helsingfors 1897 S. 14, 77, 96, XV. Wenigstens nach 1570; für dieZeit vorher vgl. A. J. Arwidsson, Handl. tili upplysning af FinlandsHäfder IX 353.- R. D. H. D. Ser. 2, II 1, Nr. 9848.6 J. B. Mielck, Zuverl. Nachricht von Neustadt in Hollstein, inBüschings Magazin für die neue Hist. u. Geogr. VI 1771 S. 1071.

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