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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 245 —Kopenhagen an den Handelsverbindungen fehlte, die Waren gutzu verwerten. Schon 1620 verbot Christian IV. ,isländischeWaren nach Hamburg zu führen 1, und 1622 war der Stapel inGlückstadt ^. Am 8. Februar 1623 gab der König der Kompanieein ausdrückliches Stapelprivileg in Griückstadt ^. Aucherhielt die Kompanie hier ein Wageprivileg zur Anrichtungeiner Wage mit Kopenhagener Gewicht^. Die Sache hatte aberihre großen Schwierigkeiten. In Glückstadt war keine vollkommeneKompanie mit fester Ordnung aufgerichtet, so daßman mit den Kopenhagenern nicht abschließen konnte. Bürgermeisterund Rat von Glückstadt wünschten darum, Fische nachHamburg verkaufen zu dürfen. Wenn die Kompanie mitBilligkeit mit ihnen handeln und sie nicht mit Fischen überhäufenwolle, könne man sich darauf verlassen, doch wünschte man,für diesmal entschuldigt zu sein. Bürgermeister und Eat batenaber, sie bei ihren Privilegien zu erhalten, daß nicht allein dieNiederlage der Waren in Glückstadt sei und bleibe, sonderndaß auch die Kopenhagener Kaufleute ihnen, was und wievielsie begehren würden, vor anderen dort verkauften und den Kaufdort und nicht schon vorher abschlössen * In Glückstadt fehltenso die Abnehmer, und das Stapelrecht wollte nichts besagen.1623 kamen in Hamburg zwei isländische Schiffe an, die beidein Glückstadt gelöscht hatten. Die Waren wurden aber nachHamburg gebracht^. Auch Krempe hatte Anteil am Islandhandelerstrebt. Seine Bitten um Öffnung einiger isländischer Häfenoder auch Verkauf der Waren auf der Stör blieben aber wohlerfolglos ^.In den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts begannein Nahrungszweig zu blühen, der später von größter1 Zeitschr. XXXVI 202.2 K D. H. D. Ser. 2, II 2, 11885.3 C. C. Reg. Hols. III 118 f.4 Acta B XVI 2 Nr. 106.^ Baasch, a. a. O. 48, 56 a 1. Die ersten größeren von Glückstadtkommenden Schiffe.6 Acta A XVII 1376: 1614 u. 1620.

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