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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 236 —nicht höheren Zoll zahlen als die Reichseiuwohner ^. 1571 wurdensie dann ja allgemein den Reichseinwohnern gleichgestellt^.Nachdem aber trotzdem von ihnen in Norwegen ungewöhnlicherZoll gefordert worden war, erhielten sie 1578 ihr Recht bestätigt;sie sollten in Dänemark und Norwegen die Heringsfischereitreiben wie Reichseinwohner und erhielten den zu Unrechterhobenen Zoll zurück^. Sonderburg richtete 1571 an dieKönigin Dorothea die Bitte um Befreiung von dem neuen norwegischenHeringszoll. Die Königin gab die Bitte an FriedrichII. weiter, „dan es ohne das arme leut, die ire narung undhantierung merentheils und fast allein aus der sehe habenmußen"*, und erreichte es auch ^. 1571 durfte Paul Rantzauzu Bothkamp ein Schiff zoll- und lastgeldfrei auf den Heringsfangschicken^. In demselben Jahre erhielten auch die Wüstererdas Privileg, daß sie neben und mit den sonstigen königlichenUntertanen und den Hansestädten Norwegen mit fetten und anderenWaren versorgen dürften und wegen Lastgeld und Zollwie Reichseinwohner behandelt werden sollten. Sie sollten allenorwegischen Häfen und Ströme befahren dürfen, besondersBergen, doch darüber hinaus nicht, und nur mit eigenen Waren,was durch Zertifikate zu erweisen sei ^. Der Verkehr nach Norwegenstieg darauf gewaltig. 1569 kamen aus Norwegen undgingen durch den Sund 5 schleswig-holsteinische Schiffe, 1575:15, 1580: 43, Im Jahre 1583 erreichte die Zahl ihren Höhepunktmit 76 Schiffen; vom folgenden Jahre an fiel sie und1 Kanc. Brevb. IV 256; Ciaeden II 154.2 N. St. M. III 642; Ciaeden II 155; Secher I 485 f.3 H. U. Molsen, Das Flensburger Schiffergelag S. 72. Sie erhielten585 Mark zurück; s. a. Kanc. Brevb. II 648, 670.4 Aarsberetn. III 102—03.5 Allgemein waren die kgl. Untertanen den Reichseinwohnerngleichgesetzt, doch war dies zunächst nur den Zöllnern im Sund undBelt mitgeteilt, so daß sie in Norwegen mit Zoll belegt wurden. Einneuer Befehl teilte dies auch hier mit, Kanc. Brevb. VII 649.6 Ebenda V 79.7 C. C. Reg. Hols. ni 445 f.

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