Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 228 —stein wurde dann nach Friedrichs Tode noch einmal erhoben,aber auch diesmal abgelehnt, da die Krone Dänemark nichtsdamit zu schaffen habe^.Die königlichen Schleswig - Holsteiner wurden aberin Dänemarksehr begünstigt. Flensburg erhielt die Gleichstellung mitden Reichsuntertanen an allen Zollstellen und im Handel desganzen Reiches bestätigt"; es erhielt 1572 auch das Recht, imganzen Reiche Fischfang zu treiben ^, nachdem es auch zeitweiligschon an der schonenschen Fischerei teilgenommen hatte*.Ebensowurden Hadersleben, Sonderburg, Rom usw., wenigstens hinsichtlichdes Zolles im Sunde als Reichsuntertanen angesehen^. VerschiedeneBitten Kiels an den Herzog um Wiederherstellung desalten Zolls zu Njborg und im Sund hatten keinen Erfolgt.Auchsonst im Reiche beanspruchte Kiel die Freiheit der Reichseinwohner.Im Jahre 1600 beschwerte es sich, daß einige Bürgerin Ystad in Schonen für jede Last, deren sie etliche 100 gehabthätten, statt 3 M. wie bisher, 3^2 M. Zoll hätten zahlen müssen,und berief sich darauf, daß die Untertanen der Fürstentümerprivilegiert seien, „daß dieselben auff den Zollsteten E. Kön. Wden.Reiche höher nicht dan die Reichs Underthanen beleget worden,inmaßen sich dann die zu Sonderburg, Hadersleben, Flensburgunnd andern Steten, mit denen die Stadt Kiel in gleichen Privilegiensich solcher Freiheit allewege genießen'^".Doch war dieserAnspruch nicht gegründet. Die Stadt hatte zwar in früherenJahrhunderten Zollfreiheit in Jütland erhalten^, wie Schleswig inganz Dänemark^; da aber keine ausdrückliche Bestätigung vorliegtwie bei Flensburg, ist das Recht wohl nicht mehr anerkanntworden.Tatsächlich mögen die herzoglichen Untertanen oft besser1 Jargow 75, 105.2 ^^ St. M. III 642-43.3 Secher II 86.4 Kanc. Brevb. III 172 ; Secher I 203.5 S. Kap. IV.6 Acta A XX 861 : 1572 Febr. 16.7 Ebenda 1600 Dez. 12.8 Ürkundensamml. I 427.9 Ebenda I 22; Reg. u. Urk. II 9.

— 229 —behandelt sein, als ihnen eigentlich zukam; die verwickeltenßesitzverhältnisse entschuldigen einige Versehen der Zöllner.Während des Streites zwischen Husum und Flensburg wurdeHusum in Dänemark mit ungewöhnlichen Zöllen belegt. Trotzeiner Beschwerde Husums gegen den Zöllner in Varde stellteder König sich ganz auf selten seiner Beamten ^.Eine Beschwerdeder Stadt auf dem Landtage wurde von den königlichen Rätenabgewiesen, die Stadt wurde an den König selbst verwiesen^.Christian IV. war ganz Däne. Er trieb dänische Großmachtspolitik.Flensburgs besondere Begünstigung, die sich inzahlreichen besonderen Lizenzen gezeigt hatte, hörte unter ihmauf. Die Stadt behielt nur die Rechte, die sie verbrieft erhaltenhatte. Des Königs Streben ging dahin, Kopenhagen zum Stapelfür den Sundverkehr und überhaupt zur ersten Stadt im Nordenzu erheben. Dazu suchte er auch die bedeutendsten MensburgerHäuser dahin zu ziehen. Er gründete eine dänische Tuchkompanie,wodurch Flensburg geschädigt werden mußte. Diegescheiterte dänische Salzkompanie erhielt wenigstens eine Abgabevon allem friesischen Salz. Seine Absichten auf den Besitzder Niederelbe waren schließlich für Schleswig - Holstein auchungünstig, seine deutsche Politik und die Teilnahme am DreißigjährigenKriege zogen Schleswig -Holstein hinein und brachtendie Feinde in das Land. Trotz der Absicht des Königs, auchden Handel Schleswig -Holsteins, besonders in Glückstadt, zuheben, wurde seine Regierung doch verhängnisvoll.Der Handel Schleswig -Holsteins mit Dänemark wird dadurchbestimmt,daß sich in den Herzogtümern unter dem Einflußder Nähe Deutschlands Handel und viele Gewerbe weiter entwickelthatten, und daß ihre Lage ihnen vielfach die Vermittlerrolleim Handel mit Deutschland zuteilte. Während man nachDänemark erst Mitte des 16. Jahrhunderts den ersten Glasmacheraus Hessen kommen ließ, gab es in Holstein schon im 15. JahrhundertGlashütten^. Dachkupfer bezog der König aus Wulf-1 Kanc. Brevb. VI 649.2 Ratjen II 305.3 M. J. I 422.

— 228 —stein wurde dann nach Friedrichs Tode noch einmal erhoben,aber auch diesmal abgelehnt, da die Krone Dänemark nichtsdamit zu schaffen habe^.Die königlichen Schleswig - Holsteiner wurden aberin Dänemarksehr begünstigt. Flensburg erhielt die Gleichstellung mitden Reichsuntertanen an allen Zollstellen und im Handel desganzen Reiches bestätigt"; es erhielt 1572 auch das Recht, imganzen Reiche Fischfang zu treiben ^, nachdem es auch zeitweiligschon an der schonenschen Fischerei teilgenommen hatte*.Ebensowurden Hadersleben, Sonderburg, Rom usw., wenigstens hinsichtlichdes Zolles im Sunde als Reichsuntertanen angesehen^. VerschiedeneBitten Kiels an den Herzog um Wiederherstellung desalten Zolls zu Njborg und im Sund hatten keinen Erfolgt.Auchsonst im Reiche beanspruchte Kiel die Freiheit der Reichseinwohner.Im Jahre 1600 beschwerte es sich, daß einige Bürgerin Ystad in Schonen für jede Last, deren sie etliche 100 gehabthätten, statt 3 M. wie bisher, 3^2 M. Zoll hätten zahlen müssen,und berief sich darauf, daß die Untertanen der Fürstentümerprivilegiert seien, „daß dieselben auff den Zollsteten E. Kön. Wden.Reiche höher nicht dan die Reichs Underthanen beleget worden,inmaßen sich dann die zu Sonderburg, Hadersleben, Flensburgunnd andern Steten, mit denen die Stadt Kiel in gleichen Privilegiensich solcher Freiheit allewege genießen'^".Doch war dieserAnspruch nicht gegründet. Die Stadt hatte zwar in früherenJahrhunderten Zollfreiheit in Jütland erhalten^, wie Schleswig inganz Dänemark^; da aber keine ausdrückliche Bestätigung vorliegtwie bei Flensburg, ist das Recht wohl nicht mehr anerkanntworden.Tatsächlich mögen die herzoglichen Untertanen oft besser1 Jargow 75, 105.2 ^^ St. M. III 642-43.3 Secher II 86.4 Kanc. Brevb. III 172 ; Secher I 203.5 S. Kap. IV.6 Acta A XX 861 : 1572 Febr. 16.7 Ebenda 1600 Dez. 12.8 Ürkundensamml. I 427.9 Ebenda I 22; Reg. u. Urk. II 9.

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