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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 218 —ehemals auch Wadmel; auch unter Want ist wohl oft oder meisteigengewebtes Tuch zu verstehen im Gegensatz zu Laken, demausländischen. Auf Nordstrand trugen die Wohlhabenden englischesTuch und Seidengewand, nur die Ärmeren das grobe,meist ungefärbte, im Lande hergestellte Tuch^. Neocorus führtin seiner eingehenden Beschreibung der Dithmarscher Trachtviel fremdes Tuch, Seide und Samt an, das man dort zu tragenpflegte. In der Luxusordnung Herzog Johanns d. Ä. für Haderslebenvon 1566 wird den Bürgern englisches Tuch und Sayen(leichtes feines Wollenzeug) zu tragen erlaubt. Die gemeinenArbeitsleute sollten gar keine Sayen, sondern nur gemein englischoder köllnisch Gewand zu Eöcken und Hosen und Sartuch(grobes, starkes Zeug, halb Leinen, halb Wolle) zu Wämserntragen, ohne Samt und Seide ^. Der Gebrauch von englischemTuch war also ziemlich allgemein.Schleswig-Holstein bezog es meist von Hamburg und Lübeck,wohl seltener vom Sitze der englischen Court auf demFestland selbst. Die Herzöge suchten nun ihren UntertanenAnteil am direkten Bezug zu verschaffen. Im Jahre 1554hattendie Hansen noch einmal ungeheure Mengen Tuch aus Englandausgeführt. Deshalb richteten Herzog Johann und Adolfein Schreiben an den Hansetag, beglückwünschten ihn zu derWiedererlangung der englischen Privilegien und baten, die ihnenuntergebenen hansischen Städte^ wieder aufzunehmen. Kielrichtete dieselbe Bitte an den Hansetag*. Die Städte antworteten,es sei wohl richtig, daß Kiel ehemals in die Hanse gehört habeund seine Kaufhändel „im Cunthor zu Engellandt" laut derhansischen Privilegien getrieben habe, doch sei es wegen Ungehorsamausgestoßen. Weil keine Aussöhnung erfolgt sei, könnedie Stadt nicht wieder aufgenommen werden. Der Herzogforderte daraufhin den Kieler Bat auf, alle Umstände darzu-1 Hansen, Petreus 87.2 Sönderjydske Aarböger 1897. S. 227—33.3 Es ist nur von Kiel bekannt, daß es Mitglied war (bis 1518),Höhlbaum I 372.* Höhlbaum I 70, 372.

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