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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 217 —8. England und Schottland.Englands Handel wurde bis um die Mitte des 16. Jahrhundertsvon der Hanse beherrscht. Die direkten Beziehungenzu Schleswig -Holstein waren damals nur gering^. Auf demhansischen Kontor, dem Stalhof, haben wohl Kieler verkehrt"-^.Englands handelspolitische Stellung im 16. und 17. Jahrhundertberuht auf seiner Wollzucht und Tuchindustrie. Das sonstigeGewerbe und der Ackerbau lagen aber darnieder. Man führtevielfach vom Auslande Getreide ein. Englands Streben ging nundahin, die Hanse, die vor den Untertanen des Landes begünstigtwar, aus dem Handel und besonders der Tuchausfuhr zu verdrängen.Zunächst ging man gegen den Zwischenhandel derHanse nach Antwerpen vor, der ganz verboten wurde, und erklärteschließlich 1555 alle Privilegien der Hanse in Englandfür verwirkt. In gleicher Stellung mit den Engländern konntedie Hanse nicht mehr mit ihnen konkurrieren. Die treibendeKraft bei diesem Vorgehen waren dieenglischen Tuchhändler, zusammengeschlossenin der Genossenschaft der Merchant Adventurers.Diese verstanden es, den gesamten englischen Tuchhandel in ihrerHand zu konzentrieren. Sie arbeiteten mit dem strengsten Zwange.In England setzten sie die Preise und die Ausfuhrmengen fest.Auf dem Festlande hatten sie zunächst nur eine, später zweiNiederlassungen, die „Court", wo aller Handel mit den Fremdenstattfinden mußte. Hier traten sie den einzeln dastehendenfremden Käufern geschlossen gegenüber und konnten dank ihrerstraffen Organisation und der Notlage zu kaufen, in der sich dieandern befanden, da niemand gleich gute und billige Ware herstellenkonnte, die Preise festsetzen. Den weitern Vertrieb überließensie meist den Fremden, die zu der Court aus allen Ländernzusammenströmten. Die vormals blühende deutsche Tuchwebereiging zugrunde. In Schleswig - Holstein webte man zwar nochselbst; aber der Reichtum des Landes erlaubte es, fremdes Tucheinzuführen. Das eigengewebte Tuch hieß Webbe, Wobbe,1 Z. B. Neoc. I 216; Sejdelin 996.2 S. unten.

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