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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 211 —aus, das sie dann weiter verhandelten. Die Vermittler waren diegenannten Bauernschiffer, die mit ihren Ewern von 4— 8 Lastenbequem das Wattenmeer befuhren. Vielfach war man auf sieangewiesen. Die Nordstrander fürchteten als Folge der Ausfuhrverbote,daß sie fortbleiben könnten oder daß sie in künftigenJahren um so größere Zinsen fordern würden, wenn ihre Eeederund Kaufherren in den Städten nicht befriedigt wurden^. Einmalrichteten auch „die sämtlichen Schiffer aus dem StiftBremen, so ihren Handel im Land Nordstrand haben", an denHerzog ein Gesuch um Aufhebung des Verbotes (1623 März 27und 28, von acht Schiffern unterschrieben)^. Auch die Schleswig-Holsteiner trieben dort Handel. Der Abtrieb der Ochsen lagzum Teil in ihrer Hand. 1561 klagten die Dithmarscher gegeneinen Bremer Bürger und gegen die vom Neuenhause wegenGeldschulden, deren Erstattung sie nicht erlangen könnten, underlangten 1562 auf dem Eechtstage den Abschied, es solle durchdie Finger gesehen werden, wenn sie sich nach ihrem altenDithmarscher Landrechte, der Herren unvermerkt, gegen ihreSchuldner in Bremen und Wursten der Repressalien bedienten^.Kremper, Itzehoer und Wüsterer Kaufleute handelten vor 1627häufig nach Bremen und Stade ^. 1602 versuchten Tönningergegen Hamburgs Willen, das noch immer auf seinem vermeintlichenStapelrecht beharrte, Korn nach Lüneburg zu führen.Nach ihrer Aussage hatten sie mit dem Korn nach Buxtehudewollen, waren dabei aber von den Hamburgern gehindert worden.Diese erklärten, davon nichts zu wissen; sie lebten mit Buxtehudein Frieden und wollten die Zufuhr von Getreide, das dortgebraucht werde, nicht hindern. Aber Lüneburg habe alle Gerstean der untern Elbe aufkaufen wollen; auch habe es viel Kornheimlich herbeigeführt unter dem Schein, daß es nach Buxtehudesolle. Als der betreffende Tönninger Kaufmann vor die Estegekommen sei, sei er angehalten und habe das Korn freiwillig1 Acta A XX 2326: 1623 März 23, 1624 Jan. 15.2 Michelsen, D. ÜB. CXIX 262, CXXI 277.3 Detlefsen n 176; Hbg. St. Gl. VII Lit. Eb. Nr. 3 vol. 5.14*

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