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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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— 208 —die Fahrt nach Spanien zu kaufen^. Zugleich hatte er einigenEingesessenen die Erlangung der Freiheit mitgeteilt. Aber dieBitte von Statthalter und Assessoren zu Friedrichstadt umPublikation der Erlaubnis zu freiem Handel glaubte der Herzog(am 20. März 1626) noch abweisen zu müssen, da das Werknoch an derselben Stelle stehe und er noch „völlige und mitgehörigen Klauseln ganz vollzogene Urkunde" erwarte. Erwollte höchstens die vertrauliche Mitteilung an einzelne Leutezugestehen, die sich nach Friedrichstadt begeben wollten, umdie Freiheit zu benutzen^. Wenige Tage darauf konnte aberschon Foppius von Aitzema den Generalstaaten den Auszug ausdem von Spanien an die Bewohner von Friedrichstadt gegebenenOktroi mitteilen^. Am 2. November 1627 kam der endgültigeVertrag zwischen der Infantin Elisabeth (Isabella) Klara Eugenia,der niederländischen Statthalterin, und dem Herzog zustande.Die Infantin stellte folgende Artikel auf, nach deren Annahmedurch den Herzog an die Dünkircher Admiralität und allespanischen Häfen der Befehl ergehen sollte, die Friedrichstädterfreieinzulassen1. Freie Religionsübung für Katholiken in Friedrichstadt gemäßdem Dekret von 1625.2. Aussöhnung der Holländer, die sich in Friedrichstadtniederlassen wollten, mit der Infantin, bevor sie in denHandel mit Spanien eintraten.3. Ausschluß aller portugiesischen Juden vom Handel.4. Grieichstellung der Spanier mit den Landesuntertanen, besondersaber gerichtliche Exemption der Spanier.5. Gemäß den bisherigen Einrichtungen eine Abgabe von30 pro cento von allen nach Spanien eingeführten Waren,und zwar zu bezahlen an einen in Friedrichstadt residierendenspanischen Faktor; doch wurde die Einfuhr von holländischenund englischen Waren und ebenso von Fabrikaten, zwarholsteinischer Herkunft, aber im Aussehen holländischen und1 Acta A XX 2759: 1626 Febr. 10.2 Ebenda 1626 März 20.3 Wurm 27: 1626 März 29; Camerer 113.

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